Keine Einschnitte beim Wohngeld - Entlastung für Familien und Rentnerinnen und Rentner sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6339)
Text
Keine Einschnitte beim Wohngeld - Entlastung für Familien und Rentnerinnen und Rentner sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6339)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7909
21. Wahlperiode 09.09.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
(24. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Mayra Vriesema, Timon Dzienus, Dr. Moritz
Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6339 –
Keine Einschnitte beim Wohngeld – Entlastung für Familien und Rentnerinnen
und Rentner sichern
A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt in ihrem Antrag aus, dass im
Bauetat der Anteil des Wohngeldes im Jahr 2026 2,4 Milliarden Euro ausmache
und damit der größte Einzelposten im Haushalt des Bauministeriums sei. Im Zuge
der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 seien Einsparungen von
1 Milliarde Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen angekündigt worden. Um diese Einsparungsziele zu erreichen,
habe Bundesministerin Verena Hubertz eine Neustrukturierung des Wohngelds
signalisiert. Einsparungen von 1 Milliarde Euro würden eine Kürzung des Etats
um knapp 42 Prozent bedeuten, also eine Streichung von fast der Hälfte des
gesamten Etats.
Die Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf Drucksache
21/6339 auf, auf Kürzungen beim Wohngeld zu verzichten. Eine Sparpolitik
zulasten von Menschen mit kleinen Einkommen sei der falsche Weg. Vielmehr sei
das Wohngeld eine unverzichtbare Sozialleistung, das die betroffenen Menschen
spürbar im Alltag entlaste. Die angekündigte Einsparung von 1 Milliarde Euro im
Wohngeld müsse zurückgenommen und die bestehende Dynamisierung des
Wohngelds beibehalten werden. Die Heizkostenpauschale und der Kreis der
Wohngeldberechtigten müssten ebenfalls beibehalten werden. Außerdem solle
die Antragstellung des Wohngelds vereinfacht und digitalisiert werden.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags auf Drucksache 21/6339.
D. Kosten
Die Kosten wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/6339 abzulehnen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Caren Lay
Vorsitzende
Mayra Vriesema
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Mayra Vriesema
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/6339 in
seiner 84. Sitzung am 12. Juni 2026 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Ausschuss
für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen und zur Mitberatung dem Ausschuss für
Arbeit und Soziales und dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Bundesregierung auf, auf Kürzungen beim Wohngeld zu
verzichten und die bestehende Dynamisierung des Wohngelds beizubehalten. Ferner solle die Antragstellung des
Wohngelds vereinfacht und digitalisiert werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 36. Sitzung am 8. Juli 2026 die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 21/6339 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 31. Sitzung am 8. Juli 2026 die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 21/6339 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der
AfD.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 28. Sitzung am
8. Juli 2026 den Antrag auf Drucksache 21/6339 abschließend beraten und die Ablehnung des Antrags mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD empfohlen gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. Der Antrag wurde gemeinsam mit
dem Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/6363 beraten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies auf die bereits im Plenum geführte Debatte zum Wohngeld
sowie auf den von ihrer Fraktion eingebrachten Antrag und eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Aus
Sicht ihrer Fraktion seien die geplanten Kürzungen und Änderungen beim Wohngeld entschieden abzulehnen.
Die SPD rücke mit den vorgesehenen Kürzungen von ihrer eigenen Politik der vergangenen Wahlperiode ab. Die
Einschnitte erfolgten zu einem Zeitpunkt, in dem Mieten und Heizkosten weiter stiegen und zugleich weitere
Sozialleistungen gekürzt würden. Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang auf die angekündigte Kürzung des
Kindersofortzuschlags und die politische Zielsetzung dieser Maßnahmen hinterfragt. Die Bundesregierung habe
angekündigt, im Bauetat 1 Milliarde Euro beim Wohngeld einsparen zu wollen. Dieses Ziel werde jedoch selbst
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht, der Einspareffekt betrage lediglich 0,13 Prozent des
Bundeshaushalts. Das Ziel, künftig mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen zu wollen, rechtfertige nicht Kürzungen beim
Wohngeld, denn dieses wirke erst langfristig, während die betroffenen Mieter – insbesondere Rentner – bereits
heute auf die Unterstützung angewiesen seien. Ausweislich des Referentenentwurfs würden Personen, die bislang
Wohngeld erhielten, künftig teilweise in den Leistungsbezug nach dem SGB II wechseln; insgesamt würden
lediglich rund 400 Millionen Euro eingespart. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, die vorgesehenen
Kürzungen zurückzunehmen und insbesondere Rentner weiterhin beim Wohngeld zu unterstützen.
Die Fraktion Die Linke kritisierte, dass die angekündigten Einsparungen beim Wohngeld zu erheblicher
Verunsicherung geführt hätten. Die Darstellung, Leistungen künftig zielgenauer auszurichten, ändere nichts daran, dass
es sich faktisch um Kürzungen handele. Der steigende Wohngeldbedarf sei Ausdruck eines überhitzten
Wohnungsmarktes, und das Wohngeld sei für viele Haushalte unverzichtbar. Kürzungen würden insbesondere
Familien mit geringem Einkommen belasten, das Armutsrisiko erhöhen und im schlimmsten Fall zu mehr
Wohnungslosigkeit führen. Verwiesen wurde ferner auf Studien, die einen Zusammenhang zwischen steigenden
Wohnkosten und dem Erstarken populistischer Parteien aufzeigten. Soziale Sicherheit stärke die Demokratie, weshalb das
Wohngeld erhalten bleiben müsse. Langfristig seien zudem wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Mieten
erforderlich, insbesondere ein Mietendeckel.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass es zu präferieren sei, wenn Menschen kein Wohngeld mehr benötigten.
Dies setze voraus, dass überall im Land ausreichend günstige, bezahlbare und qualitativ hochwertig gebaute
Wohnungen zur Verfügung stünden. Man habe bereits einiges auf den Weg gebracht, wie den Bau-Turbo oder die
Verlängerung der Effizienzhaus-55-Plus-Förderung bis Ende 2026. Leider zeigten sich nicht von heute auf
morgen Ergebnisse, so dass die Bundesregierung soziale Leitplanken beim Mietrecht einziehe, wie die Verlängerung
der Mietpreisbremse oder das Mietrechtspaket II. Zu dieser Debatte gehörten auch Veränderungen beim
Wohngeld, die niemandem leicht fielen. Die Haushaltslage sei maximal herausfordernd. Im nächsten Jahr würden
42 Milliarden Euro an Zinsausgaben anfallen; im Jahr 2030 über 80 Milliarden Euro. Wesentliche
Ausgabenposten müssten deshalb angefasst werden. Die soziale Wohnraumförderung werde nicht gekürzt, da sie für die
Schaffung bezahlbaren Wohnraums benötigt werde. Die Bundesregierung plane deshalb beim Wohngeld eine moderate
Anpassung vorzunehmen. Als Folge der Wohngeldreform in der letzten Wahlperiode bezögen heute 1,2 Millionen
Menschen Wohngeld. Aus haushälterischen Gründen müsse die Reform in Teilbereichen wieder
zurückgenommen werden.
Die Fraktion der AfD führte eingangs aus, dass sie sich bei beiden Anträgen enthalten werde. Wohngeld als
Subjektförderung sei grundsätzlich richtig und besser als Milliarden für den sozialen Wohnungsbau auszugeben.
Die geplanten Kürzungen beim Wohngeld träfen Geringverdiener, Familien und Rentner. Das Wohngeld solle
nicht verringert, sondern vielmehr erhöht werden; schließlich würden die Lebenshaltungskosten ansteigen.
Wohngeld werde benötigt, solange der Wohnraum knapp und die Mieten hoch seien. Der Mietpreis richte sich in einer
sozialen Marktwirtschaft nach dem Markt. Staatliche Preisvorgaben, wie der Mietpreisdeckel, verschärften den
Wohnungsmangel. Der Bau von mehr Wohnungen sei deshalb richtig. Die Ursachen, wie zu hohe Baukosten oder
zu viel Regulierung, müssten bekämpft werden.
Die Fraktion der SPD stimmte zu, dass das Wohngeld eine wichtige Maßnahme sein könne für Menschen mit
geringem und mittlerem Einkommen oder mit einer geringen Rente. Sie sollten Unterstützung erfahren, wenn die
Wohnkosten zu hoch seien. Wichtig sei jedoch, das Wohnungsangebot zu erweitern, wie dies durch den Bau-
Turbo, durch Überarbeitung des Baugesetzbuches und der Planungsverfahren, durch Förderung des
gemeinnützigen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus geschehe. Die noch nicht verabschiedete Mietrechtsreform II solle
künftig die Rechte der Mieterinnen und Mieter weiter stärken.
Das Gesamtkonzept sehe vor, die Abhängigkeit der Menschen von Transferleistungen zu reduzieren oder zu
beseitigen, indem sich der Wohnungsmarkt entspanne. In der Übergangsphase sollten die Rechte der Mieterinnen
und Mieter weiter geschützt werden. Das Wohngeld solle überarbeitet und modifiziert werden. Die von der
Bundesregierung geplanten Dynamisierungsregelungen oder die Änderung der Pauschalen seien mit schmerzhaften
Einschnitten verbunden, aber verantwortungsvolle Politik müsse auch die Haushaltslage in den Blick nehmen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Mayra Vriesema
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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