Rückgabe von Kulturgütern zwischen Deutschland und Polen im Kontext des Zweiten Weltkrieges
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Rückgabe von Kulturgütern zwischen Deutschland und Polen im Kontext des Zweiten Weltkrieges
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4364
21. Wahlperiode 26.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt,
Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD
Rückgabe von Kulturgütern zwischen Deutschland und Polen im Kontext
des Zweiten Weltkrieges
Am 1. Dezember 2025 gab die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) im
Rahmen der deutsch-polnischen Regierungskonsultationen 73 Urkunden aus
der Zeit des Deutschen Ordens aus dem Bestand des Geheimen Staatsarchivs
Preußischer Kulturbesitz an Polen zurück (www.preussischer-kulturbesitz.de/m
eldung/artikel/2025/12/01/spk-restituiert-urkunden-aus-dem-warschauer-haupta
rchiv-alter-akten-an-polen.html, letzter Zugriff am 21. Januar 2026). Die
Präsidentin der SPK erklärte hierzu: „Ich freue mich sehr, dass wir diese wertvollen
Urkunden nach einer Entscheidung des Stiftungsrates heute an Polen übergeben
konnten. Gleichzeitig hoffe ich, dass es mit dieser Rückgabe wieder Bewegung
in den Gesprächen mit unserem östlichen Nachbarland gibt, mit dem uns so
viel verbindet“ (ebd.).
Der Zeremonie wohnten neben Bundeskanzler Friedrich Merz und dem
polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk auch der Staatsminister für Kultur und
Medien, Dr. Wolfram Weimer sowie die polnische Kulturministerin Marta
Cienkowska bei, was den hohen politischen Rang dieses Vorgangs für die
deutsch-polnischen Kulturbeziehungen unterstreicht. Der Kulturstaatsminister
erklärte, diese Schritte seien „nicht nur symbolisch, sondern Ausdruck einer
intensiven Auseinandersetzung mit der Vergangenheit“ und eröffneten „ein neues
Kapitel einer gemeinsamen Erinnerungskultur“ (https://kulturstaatsminister.de/r
ueckgabe-historischer-kulturgueter, letzter Zugriff am 21. Januar 2026).
Vor diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller Anlass zu der Frage, ob im
Rahmen der Regierungskonsultationen auch über die Rückführung bedeutender
deutscher Kulturgüter gesprochen wurde, die sich infolge des Zweiten
Weltkrieges heute im polnischen Staatsbesitz befinden, insbesondere über die
sogenannte Berlinka-Sammlung.
Zwischen den Jahren 2000 und 2001 soll der damalige polnische
Außenminister Władysław Bartoszewski nach eigener Aussage die Gründung einer
deutsch-polnischen Stiftung zur Lösung der Berlinka-Frage vorgeschlagen
haben, was von der damaligen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard
Schröder jedoch abgelehnt worden sein soll (www.augsburger-allgemeine.de/k
ultur/Bartoszewski-Polen-wollte-Berlinka-zurueckgeben-id7152231.html,
letzter Zugriff am 21. Januar 2026). Dieses Beispiel verdeutlicht nach
Auffassung der Fragesteller, dass Fragen der Rückgabe kriegsbedingt verlagerter
Kulturgüter im deutsch-polnischen Verhältnis grundsätzlich nicht als Einbahnstraße
verstanden werden müssen.
Die Berlinka-Sammlung besitzt für den Erhalt des deutschen Kulturerbes
herausragende Bedeutung. Sie umfasst unter anderem rund 220 000 Autographen,
darunter Briefe und Handschriften von Martin Luther, Johann Wolfgang von
Goethe, Heinrich von Kleist, Jacob und Wilhelm Grimm, Alexander und
Wilhelm von Humboldt, Gottfried Wilhelm Leibniz, Georg Wilhelm Friedrich
Hegel, Rainer Maria Rilke und Friedrich Schiller (vgl. https://paz.de/artikel/den
kwuerdiger-akt-guten-willens-a16243.html, letzter Zugriff 21. Januar 2026).
Angesichts dessen erscheint es den Fragestellern geboten, dass die
Bundesregierung in Gesprächen mit der polnischen Seite auch eigene berechtigte
Erwartungen formuliert und die Rückgabe von Kulturgütern auf der Grundlage
von Gegenseitigkeit, Tauschprinzipien oder anderen geeigneten Modellen
verfolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung im Rahmen der
Zeremonie am 1. Dezember 2025 oder der deutsch-polnischen
Regierungskonsultationen von deutscher Seite auch die Rückführung kriegsbedingt
verlagerter deutscher Kulturgüter aus Polen thematisiert, und wenn ja, in
welcher Form?
2. Wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung dabei ausdrücklich die
Berlinka-Sammlung oder andere konkrete Kulturgüter deutscher Herkunft
angesprochen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Welche Bundesministerien, nachgeordneten Behörden und
kulturpolitischen Institutionen sind derzeit nach Kenntnisstand der Bundesregierung
für die Wahrnehmung deutscher Ansprüche auf kriegsbedingt verlagerte
Kulturgüter gegenüber Polen zuständig?
4. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung grundsätzlich im Umgang
mit deutschen Kulturgütern, die sich infolge des Zweiten Weltkrieges in
polnischem Staatsbesitz befinden?
5. Welche Kulturgüter beansprucht die Bundesrepublik Deutschland
gegenüber Polen, und welche Kulturgüter macht Polen gegenüber Deutschland
geltend (bitte jeweils aufschlüsseln und angeben, ob hierzu interne oder
bilaterale Übersichten bzw. Listen existieren)?
6. Auf welcher rechtlichen Grundlage (völkerrechtlich, staatsvertraglich oder
politisch) werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung diese
Ansprüche jeweils erhoben?
7. Bestehen nach Kenntnisstand der Bundesregierung bilaterale Abkommen,
Gemeinsame Erklärungen oder Arbeitsformate zwischen Deutschland und
Polen zur Rückgabe oder zum Tausch kriegsbedingt verlagerter
Kulturgüter, und wenn ja, welche?
8. In welchem institutionellen und diplomatischen Rahmen (z. B.
Regierungskonsultationen, Facharbeitsgruppen, Expertenkommissionen)
werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung Gespräche zur Klärung
gegenseitiger Ansprüche geführt?
9. Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung seit 1990 eine
vergleichende Übersicht über Rückgaben oder Restitutionen von Kulturgütern
zwischen Deutschland und Polen?
a) Wenn ja, welchen Inhalts (bitte nach Jahren, Art der Kulturgüter und
Richtung der Rückgabe aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum besitzt die Bundesregierung keinen
Gesamtüberblick über die Rückgaben und Restitutionen beider Seiten?
10. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Prinzip der Gegenseitigkeit
oder des Kulturgütertausches bei der Lösung offener Restitutionsfragen
bei?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig konkrete Initiativen zur
Rückführung besonders bedeutender deutscher Kulturgüter – insbesondere der
Berlinka-Sammlung – zu ergreifen, und wenn ja, welche?
12. Welche Position vertritt die polnische Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in Bezug auf die Berlinka-Sammlung?
13. Hat die polnische Seite in den vergangenen fünf Jahren gegenüber der
Bundesregierung oder deutschen Kulturinstitutionen
Gesprächsbereitschaft, konkrete Vorschläge oder Bedingungen zur Regelung der Berlinka-
Frage signalisiert?
14. Teilt die polnische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung die
Auffassung, dass Rückgaben kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter
zwischen Deutschland und Polen auf der Grundlage von Gegenseitigkeit
erfolgen sollten, und hat sie dies gegenüber der Bundesregierung
entsprechend kommuniziert?
15. Wird von der Bundesregierung die zwischen 2000 und 2001 von
polnischer Seite vorgeschlagene Gründung einer deutsch-polnischen Stiftung
zur Regelung der Berlinka-Frage und weiterer strittiger Kulturgüter
derzeit geprüft oder erwogen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Berlin, den 13. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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