Stand der Konzeptentwicklung zur Aufarbeitung des Kolonialismus und Finanzierung von Provenienzforschung (Antwort zu Drs. 21/6384)
Text
Stand der Konzeptentwicklung zur Aufarbeitung des Kolonialismus und Finanzierung von Provenienzforschung (Antwort zu Drs. 21/6384)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7044
21. Wahlperiode 08.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6384 –
Stand der Konzeptentwicklung zur Aufarbeitung des Kolonialismus und
Finanzierung von Provenienzforschung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Novemberrevolution am 9. November 1918 und dem zwei Tage später
geschlossenen Waffenstillstandsabkommen von Compiègne am 11. November
1918 endete nicht nur der vom deutschen Kaiserreich maßgeblich entfesselte
Erste Weltkrieg, sondern auch die deutsche Kolonialherrschaft, die geprägt
war von rassistischer Ideologie, Entrechtung, kolonialer Gewalt und
systematischer Ausbeutung. Die Verbrechen des deutschen Kolonialismus, die
mehrere Hunderttausend Menschen in den betroffenen Gebieten das Leben kostete,
umfassen Völkermorde, brutale Kriegführung, Zwangsarbeit, Ausbeutung,
Land- und Kunstraub und sie prägen die Gesellschaften in den später
entstandenen Staaten bis heute nachhaltig. Eine Entschädigung der Opfer bzw.
betroffenen Gemeinschaften ist bis heute ausgeblieben. Geraubtes Kulturgut,
menschliche Überreste, naturkundliche Objekte und Alltagsgegenstände aus
kolonialem Kontext befinden sich bis heute massenhaft in deutschen Museen,
Klöstern, Sammlungen und Universitäten und wurden bis auf wenige
Ausnahmen noch nicht zurückgegeben. Auch die kritische Aufarbeitung der Einflüsse
des Kolonialismus in der Bundesrepublik Deutschland auf individuelle
Denkweisen, gesellschaftliche Strukturen, Sprache bzw. Berichterstattung steht erst
am Anfang.
Die UN-Generalversammlung (UN = United Nations) hat am 25. März 2026,
dem Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer der Sklaverei und des
transatlantischen Sklavenhandels, eine als wegweisend betrachtete Resolution
angenommen, die den transatlantischen Sklavenhandel, dem mindestens
12,6 Millionen Menschen zum Opfer fielen, als „schwerstes Verbrechen gegen
die Menschlichkeit“ anerkennt. Bei der Einstufung als „schwerstes
Verbrechen“ verweist die Resolution auf mehrere zentrale Aspekte: den enormen
Umfang und die jahrhundertelange Dauer des transatlantischen
Sklavenhandels, seinen systematischen Charakter sowie eine besondere Brutalität. Neben
der Anerkennung fordert die Resolution unter anderem auch die unentgeltliche
„unverzügliche und ungehinderte Rückgabe“ von Kulturgütern und
Kunstobjekten an die Herkunftsländer sowie konkrete Schritte zur Wiedergutmachung,
darunter finanzielle Entschädigungen, Schuldenerlasse und Entwicklungshilfe.
Mit Ja stimmten 123 Staaten, während Argentinien, die USA und Israel mit
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 8. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nein votierten und sich 52 Staaten, darunter Deutschland und sämtliche EU-
Mitgliedstaaten enthielten (vgl. www.tagesschau.de/ausland/amerika/un-resol
ution-sklavenhandel-100.html). Problematisch erscheint den Fragestellern,
dass die für die Verbrechen verantwortlichen Staaten, diese offensichtlich nach
wie vor nicht im geforderten Umfang anzuerkennen bereit sind.
Um die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte zu intensivieren,
haben die Regierungsfraktionen der CDU, CSU und SPD in ihrem
Koalitionsvertrag „eine länderübergreifende Erforschung von Objekten und die
Rückgabe von Kulturgütern im Dialog mit den Herkunftsländern“ vereinbart.
Besonderes Augenmerk will die Bundesregierung „auf einem würdigen
Erinnerungsort und der Rückgabe menschlicher Überreste (Human Remains)“ legen
(Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode – Verantwortung für
Deutschland, www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/file
s/koav_2025.pdf, Zeile 3856 ff.). Nach Angaben des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) „unterstützt die Bundesregierung
die Provenienzforschung sowie die Digitalisierung von Sammlungsgut aus
kolonialen Kontexten“ (https://kulturstaatsminister.de/aufarbeiten-und-erinnern/
kolonialismus). Ziel sei es, „fragliche Bestände so der breiten Öffentlichkeit
und auch möglichen Anspruchstellern aus den Herkunftsländern und -
gesellschaften zugänglich zu machen“ (ebd., https://kulturstaatsminister.de/aufarbeit
en-und-erinnern/kolonialismus/provenienzforschung-und-digitalisierung).
Allerdings „[ist] die Auseinandersetzung mit dem deutschen Kolonialismus
[…] ausdrücklich nicht Teil“ der am 11. November 2025 vom Bundeskabinett
verabschiedeten neuen Gedenkstättenkonzeption des Bundes (vgl. https://kultu
rstaatsminister.de/aufarbeiten-und-erinnern/gedenkstaettenkonzeption). Die
Bundesregierung messe der Auseinandersetzung mit der deutschen
Kolonialgeschichte jedoch große Bedeutung bei und „wird sie in einem eigenständigen
Konzept unterstützen“ (ebd.). Laut Angaben des Deutschlandfunks kündigte
eine Sprecherin des Beauftragten für Kultur und Medien auf Anfrage mit, dass
das Kolonialismus-Konzept im Herbst 2026 fertig sein soll. „Darin soll es um
den Aufbau eines zentralen Ortes für Kolonialgeschichte gehen. Ein
umfassendes Konzept zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit wurde
nicht erwähnt.“ (www.deutschlandfunkkultur.de/erinnerungskultur-gedenkstae
ttenkonzept-weimer-kolonialismus-ns-nazis-ddr-sed-100.html).
In einem Interview mit dem Deutschlandfunk hat der Staatsminister für Kultur
und Medien Dr. Wolfram Weimer am 15. Februar 2026 jedoch nicht nur ein
Gesetz zur Rückgabe von Raubgut angekündigt, sondern auch erklärt, dass die
Bundesregierung einen Maßnahmenkatalog entwickelt habe, der von
Restitutionsfragen über sofortige Rückgaben bis hin zur Frage wissenschaftlicher
Aufarbeitung reiche und auch die Frage eines Erinnerungsortes umfasse (vgl.
www.deutschlandfunk.de/interview-weimer-wolfram-staatsminister-fuer-kultu
r-und-medien-100.html).
Neben der Finanzierung von Provenienzforschung und der Schaffung von
Transparenz bezüglich Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten ist die
tatsächliche Durchführung von Rückgaben, sowohl im Bereich von Kulturgütern
als auch bei menschlichen Überresten, die dritte Säule der Aufarbeitung. Dies
hat entsprechend den neuen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und
menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten (2025) nicht nur für die
deutsche Bundesregierung eine besondere Relevanz, sondern insbesondere für
die Nachfahrinnen und Nachfahren von Opfern.
In mehreren afrikanischen Ländern (Ghana, Kamerun, Tansania, Togo) haben
sich Restitutionskomitees gebildet bzw. wurde deren Gründung angekündigt.
Aus anderen Ländern wie den USA, Australien und Aotearoa/Neuseeland gibt
es staatliche Unterstützung für die Restitution von menschlichen Überresten
und sakralen Kulturgütern. Zusätzlich fordern Gemeinschaften und
Expertinnen und Experten weltweit eine Klärung der Erwerbsumstände, mehr
Transparenz für Museumsbestände und Universitätssammlungen und Restitutionen.
Im November 2023 wurde ein vierjähriger Restitutionsfonds in Höhe von
600 000 Euro pro Jahr (ab 2024) durch den Deutschen Bundestag beschlossen.
Es ist unklar, ob dieser Fonds eingerichtet wurde bzw. wie Institutionen
Gelder aus diesem Fonds beantragen können.
Wie bei Provenienzforschung und Restitution von NS-geraubtem (NS =
Nationalsozialismus) Kunst- und Kulturgut ist die Rolle des Deutschen Zentrums
Kulturgutverluste (DZK) als einzige Institution mit Mandat zur finanziellen
Förderung in dieser transnationalen Arbeit zentral. Jedoch bleibt es ungewiss,
inwieweit eine vom DZK finanzierte Provenienzforschung, in Kollaboration
mit den Herkunftsgesellschaften und unter Berücksichtigung ihrer
Vorstellungen, in den kommenden Jahren gewährleistet wird und damit den
Bekenntnissen (vgl. Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen
Überresten aus kolonialen Kontexten, S. 11) gerecht werden kann.
Die Deutsche Digitale Bibliothek hat mit dem Online-Portal „Collections from
Colonial Contexts“ (CCC) den zentralen Zugang für Transparenz für
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in deutschen Sammlungen aufgebaut. Ziel
des CCC-Portals ist die Herstellung von Transparenz über den Verbleib von
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in deutschen
Kulturerbeeinrichtungen. Ethnologische, naturkundliche, historische, kunst- und kulturhistorische
Gegenstände aus formalen Kolonialherrschaften sowie aus Gebieten, in denen
informelle koloniale Strukturen herrschten, sind über dieses Portal erstmals
zentral online zugänglich. Das Portal wurde nach einem mehrjährigen Prozess
2024 veröffentlicht und ist der zentrale Ort, an dem sich
Herkunftsgemeinschaften über die sogenannten Sammlungsbestände informieren können.
Allerdings liegen die ursprünglich versprochenen finanziellen Mittel zur
Unterstützung der Sammlung bei der Bereitstellung der Daten (vgl. 3-Wege-
Strategie) bis heute nicht vor.
1. Kennt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Auseinandersetzung
mit dem Kolonialunrecht und seinen Nachwirkungen nur dann zur
Versöhnung mit den Nachkommen der Opfer beitragen kann, wenn die
maßgebliche deutsche Beteiligung am globalen Kolonialunrechtssystem auf
allen Ebenen der gesellschaftlichen Auseinandersetzung anerkannt und
klar als solche benannt wird, hat sie dazu eine Meinung, wie lautet diese,
und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Die Bundesregierung arbeitet fortlaufend im Dialog mit betroffenen Staaten
und Gesellschaften sowie zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren
und den Vertreterinnen und Vertretern der Herkunftsgesellschaften in
Deutschland zusammen, um die deutsche Beteiligung als frühere Kolonialmacht in
einer breiten gesellschaftlichen Auseinandersetzung zu verankern und diese
klar zu benennen.
2. Warum hat sich Deutschland in der Abstimmung am 25. März 2026 in
der UN-Generalversammlung zur von Ghana eingebrachten Resolution
zum transatlantischen Sklavenhandel enthalten?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 40 des
Abgeordneten Dr. Alexander Wolf auf Bundestagsdrucksache 21/5580 wird
verwiesen.
3. Kennt die Bundesregierung die Auffassung, dass statt isolierter
Maßnahmen eine systematische und breit angelegte transnationale Aufarbeitung
von Kolonialunrecht und antikolonialem Widerstand sowie die kritische
Auseinandersetzung mit zeitgenössischem Rassismus, seinen
historischen Bezügen und aktuellen Ausprägungen in der schulischen,
universitären, kulturellen und politischen Bildung und in der Erinnerungskultur
von Nöten ist, um eine gesamtgesellschaftliche Dekolonisierung des
sozialen Miteinanders zu gewährleisten, hat sie dazu eine Meinung, wie
lautet diese, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Die genannten Maßnahmen liegen ganz überwiegend in der Zuständigkeit der
Länder. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Hat die Erarbeitung des von der Bundesregierung angekündigten
Erinnerungskonzeptes zum Kolonialismus begonnen, und wenn ja,
a) wer ist seitens der Bundesregierung konkret mit welcher Aufgabe an
der Erarbeitung beteiligt,
b) warum hat die Bundesregierung keine unabhängige Kommission mit
der Erarbeitung des Konzeptes beauftragt,
c) hat die Bundesregierung externen Sachverstand bei der
Konzeptentwicklung einbezogen, wenn ja, welchen, und in welcher Form (bitte
die externen Sachverständigen namentlich aufführen),
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erarbeitet
derzeit ein Papier zu den zentralen Handlungsfeldern seines Hauses zur
Aufarbeitung des Kolonialismus.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bezieht
unabhängige Expertinnen und Experten bei der Erarbeitung des Papiers ein und
steht in engem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der
Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Kultur.
d) hat die Bundesregierung einen Zeitplan für die Erarbeitung des
Konzeptes, und wenn ja, wie sieht dieser aus,
e) kann die Bundesregierung die Angaben einer Sprecherin des
Beauftragten für Kultur und Medien gegenüber dem Deutschlandfunk
bestätigen, wonach das Kolonialismus-Konzept im Herbst 2026 fertig sein
soll?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verfolgt
das Ziel, im Herbst 2026 ein Papier zu den zentralen Handlungsfeldern seines
Hauses bei der Aufarbeitung des Kolonialismus vorzulegen.
5. Wann wurde der von Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer
gegenüber dem Deutschlandfunk am 15. Februar 2026 erwähnte
Maßnahmenkatalog von der Bundesregierung beschlossen, und welche Maßnahmen
umfasst er im Einzelnen (bitte entsprechend aufführen)?
Die von Staatsminister Dr. Wolfram Weimer im Interview angesprochenen
Maßnahmen beruhen nicht auf einem von der Bundesregierung beschlossenen
Maßnahmenkatalog, sondern beziehen sich auf Schwerpunktsetzungen zur
Aufarbeitung des Kolonialismus im Zuständigkeitsbereich des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), insbesondere auf die Planung
eines würdigen Erinnerungsortes Kolonialismus.
6. Aufgrund welcher historischen Erkenntnisse bzw. sachlichen und
politischen Erwägungen wird der deutsche Kolonialismus durch die
Bundesregierung, anders als der Nationalsozialismus oder die SED-Herrschaft,
nicht ebenso deutlich als Unrechtsregime bezeichnet?
Die Bundesregierung stellt sich der aus der deutschen Kolonialherrschaft
erwachsenden historischen Verantwortung, Unrecht zu benennen und
aufzuarbeiten.
7. Macht sich die Bundesregierung die Aussage von Dr. Wolfram Weimer,
des heutigen Staatsministers für Kultur und Medien, „Europa vermehrt
sich nicht mehr räumlich. […] Territorial werden die Räume, die von
europäischen Hauptstädten beherrscht werden, immer kleiner. […] Im
alten Kontinent wurde dieser erdrutschartige Machtverlust nicht einmal
bedauert. Man betrachtete die eigene Kolonialgeschichte mit moralischen
Gewissensbissen als illegitime Expansion. Noch heute wird in den
Lehrplänen der Schulen […] die dunkle Seite der Kolonialisierung als ein
durchgehender Sündenfall dargestellt und kritisiert“ (Dr. Wolfram
Weimer: Land unter. Ein Pamphlet zur Lage der Nation, S. 20, Gütersloh,
2012) zu eigen, wenn ja, was versteht sie unter einer hellen Seite der
Kolonisierung, wenn nein, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie aus der obigen Aussage?
Die Position der Bundesregierung zur Aufarbeitung der deutschen
Kolonialvergangenheit ergibt sich aus ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1238.
8. Kennt die Bundesregierung die Ansicht, wonach es insbesondere den
vielfältigen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Verbänden zu
verdanken ist, dass der Prozess der Aufarbeitung der Kolonialverbrechen in der
deutschen Gesellschaft begonnen wurde, hat sie dazu eine Meinung, wie
lautet diese, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Wichtige Impulse für die Auseinandersetzung mit der deutschen
Kolonialgeschichte kommen maßgeblich aus der Zivilgesellschaft. Zivilgesellschaftliche
Initiativen und Verbände haben frühzeitig die Sichtbarmachung kolonialen
Unrechts eingefordert und damit den gesellschaftlichen Prozess der Aufarbeitung
wesentlich angestoßen. Diese Impulse wurden und werden von der
Bundesregierung unter anderem im Rahmen von Dialogformaten aufgenommen und
nicht zuletzt im Hinblick auf die angestrebte Schaffung eines würdigen
Erinnerungsortes Kolonialismus aufgegriffen.
9. Welche finanziellen Mittel stellen die einzelnen Ressorts der
Bundesregierung derzeit insgesamt für Projekte zur Aufarbeitung der deutschen
Kolonialvergangenheit bereit (bitte nach Förderzeitraum, Ressort und
Vorhaben titelscharf aufschlüsseln)?
Projekttitel Förderzeitraum Ressort / Titel Volumen
Auswärtiges Amt
Missionsgeschichte 01.09.2025–
30.06.2026
AA
0504-68715 EN 6
30 100 Euro
Sicherung des brandenburgisch-
afrikanischen Erbes in multimedialer und
künstlerischer Vermittlung (Ghana)
25.08.2025–
31.12.2026
AA
0504 687 15 EN 3
77 578,56 Euro
Nauru: Kulturgüter sichtbar machen 04.02.2026–
31.12.2026
AA
0504 687 15 EN 3
121 665 Euro
Projekttitel Förderzeitraum Ressort / Titel Volumen
DAAD: German Colonial Rule:
Scholarship Programme for cooperative
Research/GCR
01.07.2021–
03/2027
AA 0504 68748 1 511 000 Euro
Ausstellung Staat Kamerun in Jaunde &
Douala
16.02.2024–
31.12.2026
AA
0504 68711
338 000 Euro
Kulturstiftung der Länder
„Vorbereitung der Schaffung einer
zentralen Anlaufstelle zum Umgang mit
menschlichen Überresten aus kolonialen
Kontexten in deutschen Museen und
Sammlungen“
01.01.2025–
31.12.2026
AA
0504 68711 EN 4
235 933 Euro
Restaurierung der „Alten Feste“ in
Windhuk
01.03.2025–
31.12.2026
AA
0504-68715 EN 3
210 000 Euro
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur- und Medien
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
„Interdisziplinäres und transnationales
Forschungsprojekt zur
Rekontextualisierung von westafrikanischen
menschlichen Überresten mit kolonialem
Aneignungshintergrund“
01.07.2021–
30.06.2026
BKM
0452 685 18
903 118 Euro
Filmakademie Baden-Württemberg
gGmbH
„Nollywood Workshop – Benin City
Edition“ in Lagos/Benin City, Nigeria,
und Ludwigsburg
24.07.2023–
31.12.2026
BKM
0452 685 18
105 000 Euro
Centre Marc Bloch e. V.
„Deutsch-Französischer-Provenienz-
Forschungsfonds“
04.12.2023–
31.12.2027
BKM
0452 685 18
1 080 000 Euro
Kulturstiftung der Länder
„Austausch zum weiteren Umgang mit
menschlichen Überresten aus
kolonialen Kontexten in Deutschland.
Themenschwerpunkte: Re-Humanisierung sowie
Transparenz und Dokumentation“
01.01.2025–
31.12.2026
BKM
0452 685 18
232 250,90 Euro
Universität des Saarlandes
„Entwicklung eines
Erinnerungskonzepts zur Geschichte der Deutschen
Kolonialschule“
06.01.2025–
31.12.2026
BKM
0452 685 18
80 000 Euro
Arbeitskreis Hamburg Postkolonial
Außerschulisches Erinnerungsprojekt
„Wir packen unseren Koffer“
01.02.2025–
31.07.2026
BKM
0452 685 18
107 578 Euro
Stiftung Stadtmuseum Berlin
„Gedenkstellenausstellung – Wege des
Erinnerns“
20.03.2025–
30.06.2026
BKM
0452 685 18
30 000 Euro
10. Ist es im Haushaltsjahr 2026 zu einer Umwidmung von Mitteln aus
Titeln gekommen, die ursprünglich für die Erforschung kolonialer
Kontexte vorgesehen waren, wenn ja, aus welchen Gründen erfolgte dies, und
wo genau in jeweils welchem Umfang (bitte entsprechend nach
Haushaltstiteln, Höhe der Mittel und Gründen aufführen)?
Nein.
11. Wie ist die finanzielle Ausstattung der vier Förderrichtlinien des DZK zu
den historischen Kontexten (NS-Raubgut, Koloniale Kontexte,
Kriegsverluste und Sowjetische Besatzungszone (SBZ) bzw. DDR) während
der jetzigen Legislatur sowie darüber hinaus geplant?
a) Hat es durch die neue Förderlinie „Kulturgutentziehungen in der
Sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen
Republik“ (https://kulturgutverluste.de/meldungen/neue-foerderung-f
uer-forschung-zu-kulturgutverlusten-sbz-und-ddr) eine Erhöhung der
Haushaltsmittel für durch das DZK geförderte
Provenienzforschungsprojekte gegeben, wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein,
warum nicht?
b) Gibt es eigene, voneinander unabhängige Haushaltstitel für die vier
historischen Kontexte (NS-Raubgut, Koloniale Kontexte,
Kriegsverluste und SBZ bzw. DDR), wenn ja, welche sind dies, wie sind diese
jeweils ausgestattet, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) stellt Fördermittel für
Provenienzforschungsprojekte mit einem Schwerpunkt auf NS-Raubgut bereit. Im
Wirtschaftsplan des DZK werden im Titel 686 11 für das Haushaltsjahr 2026
Mittel in Höhe von insgesamt 4.635.000 Euro für
Provenienzforschungsprojekte in Bezug auf NS-Raubgut veranschlagt. Für die Förderung von
Provenienzforschungsprojekten in Bezug auf Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen
Kontexten, Kulturgutentziehungen in der SBZ und DDR sowie kriegsbedingt
verlagertem Kulturgut werden im Titel 686 12 für das Haushaltsjahr 2026
insgesamt 2.292.000 Euro vorgesehen. Aufgrund der Jährlichkeit des
Bundeshaushalts kann für die Folgejahre keine Aussage getroffen werden.
c) Sind außerdem zusätzliche Mittel für das DZK im Bereich „Koloniale
Kontexte“ oder für die Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen
Kontexten (weiter als „Kontaktstelle“) eingeplant, um auf Ad-hoc-
Anfragen von staatlichen Restitutionskomitees zu reagieren?
Für Anfragen von staatlichen Restitutionskommittees wurde am 27. März 2026
der Koordinierungsrat für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen
Überresten aus kolonialen Kontexten geschaffen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 11 bis 11b verwiesen.
12. Hat die Bundesregierung, für den Fall einer Regierungsübernahme oder
Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen-Anhalt, die vom dortigen
Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
wird und in ihrem „Regierungsprogramm“ die komplette Streichung der
Landesförderung des DZK ankündigt, Überlegungen angestellt, wie eine
Finanzierung der Arbeit des DZK gesichert werden kann, wenn ja, wie
sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht?
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste erhält eine jährliche
Bundeszuwendung im Rahmen der institutionellen Förderung, die die Arbeitsfähigkeit der
Stiftung gewährleistet.
13. Wird die Bundesregierung im Einklang mit der Rechtsentwicklung im
internationalen Kulturgüterschutz- und Kunstrestitutionsrecht einen
Entwurf eines umfassenden Restitutionsgesetzes vorlegen, und wenn ja,
a) Wann wird dies geschehen?
b) Wird dieses alle vier historischen Kontexte (NS-Raubgut, Koloniale
Kontexte, Kriegsverluste und SBZ bzw. DDR) umfassend regeln
oder sind zu jedem einzelnen Restitutionsbereich eigenständige
Gesetze geplant (bitte begründen)?
c) Wird das künftige Restitutionsgesetz sowohl die sogenannte
Ersitzung, als auch die Einrede des gutgläubigen Erwerbs eines
Kulturgutes aus kolonialen Kontexten, dessen rechtmäßiger Erwerb, Besitz
oder Eigentum durch die über das Kulturgut Verfügenden nicht
lückenlos und zweifelsfrei nachgewiesen werden kann
(Sorgfaltsobliegenheitspflicht) gegen einen Herausgabeanspruch von
anspruchsberechtigter Seite ausschließen und den über das Kulturgut
Verfügenden im Falle unter der Schwelle von grober Fahrlässigkeit
entsprechend Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) entschädigen?
d) Wird darin die Einrede der Verjährung aus § 197 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB) der über das Kulturgut Verfügenden gegen einen
Herausgabeanspruch von anspruchsberechtigter Seite
ausgeschlossen?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6294
verwiesen.
14. Wird die Bundesregierung alle Bundesministerien auf Nachwirkungen
kolonialrassistischer Denkmuster und mögliche kolonialrassistische
Hinterlassenschaften überprüfen, namentlich durch Einberufung
unabhängiger Historikerkommissionen (UHK) zur Erforschung der Rolle der
Reichsministerien in der Zeit des Kolonialismus sowie der Weimarer
Republik und des Nationalsozialismus, verbunden mit einer Untersuchung
entsprechender Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland und
der DDR nach 1949 und diese Maßnahmen mit angemessenen
finanziellen Mitteln aus dem Bundeshaushalt ausstatten, wenn ja, wann wird dies
geschehen, und wenn nein, warum nicht?
Mehrere Bundesministerien haben in der Vergangenheit die Rolle des
jeweiligen Ministeriums in politisch besonders belasteten Zeiträumen des 20.
Jahrhunderts von unabhängigen Forscherinnen und Forschern zum Zweck der
Aufarbeitung erforschen lassen. Die Frage, ob eine Historikerkommission eingesetzt
wird sowie der Inhalt ihres Arbeitsauftrags, liegt in der Ressortzuständigkeit
jedes einzelnen Hauses. Entsprechendes gilt für deren Finanzierung.
15. Welche Fördermittel wird die Bundesregierung in den kommenden
Jahren für den „Deutsch-französischen Provenienzforschungsfonds zu
Kulturgütern aus Subsahara-Afrika“ zur Verfügung stellen?
Die Bundesregierung sieht planmäßig eine Förderung des „Deutsch-
französischen Provenienzforschungsfonds zu Kulturgütern aus Subsahara-Afrika“ im
Projektzeitraum 04.12.2023 – 31.12.2027 mit Mitteln im Umfang von
1.080.000 Euro vor. Es handelt sich hierbei um ein zeitlich abgeschlossenes
Projekt.
16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Provenienzforschung
jenseits von menschlichen Überresten und besonderen Kulturgütern
(z. B. naturkundlichen, archäologischen und technischen Sammlungen)
bei, und wie fördert sie diese?
Die Bundesregierung misst der Provenienzforschung eine große Bedeutung bei
und fördert bei Vorliegen eines erheblichen Bundesinteresses entsprechende
Provenienzforschungsprojekte. Hinsichtlich der Projektförderung durch das
DZK wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
17. Wird es in Zukunft in der Provenienzforschung eine Fokussierung und
Priorisierung auf die ehemaligen deutschen Kolonien geben (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung fördert auf vielfältige Weise die Provenienzforschung
deutscher wissenschaftlicher Einrichtungen, die aufgrund der grundgesetzlich
geregelten Wissenschaftsfreiheit eigenständig über die Prioritätensetzung der
zu fördernden Provenienzforschung entscheiden. Dies schließt eine erhöhte
Nachfrage nach Provenienzforschung zu Kulturgütern und menschlichen
Überresten aus kolonialen Kontexten, einschließlich ehemaliger deutscher
Kolonialgebiete, nicht aus.
18. Wie wird sichergestellt, dass das Online-Portal „Collections from
Colonial Contexts“ weiterhin in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird?
Die Aktualisierung der Daten im Online-Portal „Collections from Colonial
Contexts“ (CCC) erfolgt stetig und auf der Basis der der Deutschen Digitalen
Bibliothek (DDB) durch die Einrichtungen zugelieferten Daten. In den jüngst
aktualisierten Gemeinsamen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und
menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten bekräftigen Bund, Länder
und Kommunen ihren Aufruf an die Einrichtungen, relevante Informationen im
CCC-Portal öffentlich einsehbar zu machen.
Über die von der DDB angebotene regelmäßige Sprechstunde können Fragen
der Einrichtungen hinsichtlich der Datenübermittlung geklärt werden, wodurch
der laufende Datenzulieferungsprozess für die Einrichtungen erleichtert wird.
19. Wie und in welcher Höhe erfolgt die Finanzierung des CCC-Portals, und
sind seitens der Bundesregierung und der sie tragenden
Koalitionsfraktionen Aufwüchse in den kommenden Jahren geplant, um einen
verbesserten Zugang für Herkunftsgesellschaften zu sichern?
Die Projektförderung des CCC-Portals durch BKM erfolgt in Anlehnung an
den jährlichen Bedarf des Portals. Der Förderbedarf und -umfang für 2026
beläuft sich auf 155.000 Euro. Für das Jahr 2027 erhöht sich der Bedarf auf
165.000 Euro und für das Jahr 2028 auf 175.000 Euro
20. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass auch im Falle von
Kürzungen im Etat der Deutschen Digitalen Bibliothek das CCC-Portal
vollumfänglich erhalten und arbeitsfähig bleibt, wenn ja, wie genau soll das
erfolgen, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
21. Werden in Zukunft auch die Einrichtungen selbst mit finanziellen Mitteln
unterstützt, wenn sie Informationen für das CCC-Portal aufbereiten bzw.
erheben wollen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Die finanzielle Ausstattung der Einrichtungen liegt im Zuständigkeitsbereich
der Länder bzw. der Träger der Einrichtungen.
22. Welche flankierenden Maßnahmen sind geplant, um das CCC-Portal
international weiter zu bewerben?
Die Deutsche Digitale Bibliothek beantragt derzeit Drittmittelprojekte bei
weiteren öffentlichen und privaten Fördergebern, um die Vermittlungs- und
Kooperationsarbeit mit Akteuren aus den Herkunftsgesellschaften zu intensivieren
und so die Bekanntheit und Nutzung des Portals in den Herkunftsgesellschaften
zu stärken. Auch das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen
bewerben das CCC-Portal in den hierfür relevanten Foren und Formaten und tun dies
auch im Dialog mit den Herkunftsstaaten und -gesellschaften.
23. Unterstützt die Bundesregierung Herkunftsgesellschaften in den
ehemaligen Kolonien dabei, die Informationen aus dem CCC für die
Identifikation ihrer Kulturgüter in deutschen Einrichtungen zu nutzen oder plant sie
dieses, wenn ja, in welcher Weise, mit welchen Fördermitteln, und wenn
nein, warum nicht?
Das CCC-Portal der DDB ist seit seinem Regelbetrieb ab 2024 als zentrales
Online-Portal zu Kulturgütern aus kolonialen Kontexten mehrsprachig und
interaktiv nutzbar. Es ist in Kontakten mit Herkunftsstaaten und -gesellschaften
regelmäßig Thema. Auch die deutschen Auslandsvertretungen weisen auf die
Verfügbarkeit des CCC-Portals in geeigneter Weise hin.
24. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Umfang des Handels mit
menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten innerhalb
Deutschlands, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den Umfang des Handels
mit menschlichen Überresten vor.
25. Plant die Bundesregierung gesetzliche Regelungen bezüglich des
Handels mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten, wenn ja, bis
wann, mit welchem Regelungskern, und wenn nein, warum nicht?
Konkrete Planungen im Sinne der Fragestellung verfolgt die Bundesregierung
derzeit nicht.
26. Wie soll die Zusammenarbeit mit den bestehenden staatlichen Stellen
anderer Länder (siehe oben erwähnte Restitutionskomitees) durch die
Bundesregierung in Zukunft gestaltet werden?
27. Welche Rollen sollen nach Ansicht der Bundesregierung
zivilgesellschaftliche Vertreterinnen und Vertreter in den Prozessen einnehmen
(bitte begründen), und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung
dafür?
28. Wie soll sichergestellt werden, dass diese Absprachen transparent
verlaufen?
29. Hat der am 27. März 2026 von Bund, Ländern und Kommunen
beschlossene „Koordinierungsrat für Rückgaben von Kulturgütern und
menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten“ seine Arbeit bereits
aufgenommen, und welche Aufgaben soll er konkret wahrnehmen (vgl.
Pressemitteilung, www.kmk.org/aktuelles/pressearchiv/mitteilung/bund-laen
der-und-kommunen-verstaendigen-sich-auf-koordinierungsrat-fuer-rueck
gaben-von-kulturguetern-und-menschlichen-ueberresten-aus-
kolonialenkontexten-gemeinsame-struktur-soll-rueckgaben-kuenftig-zentral-begleit
en.html)?
30. Stimmt es, dass zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure nicht
Teil des Koordinierungsrates sind, und wenn ja, warum?
Die Fragen 26 bis 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Koordinierungsrat für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen
Überresten aus kolonialen Kontexten fungiert seit seiner Konstituierung im
Kulturpolitischen Spitzengespräch am 27. März 2026 als zentraler
Ansprechpartner auf Regierungsebene. Der Rat ermöglicht die Fortführung der in den
vergangenen Jahren begonnenen Restitutionsgespräche mit staatlichen Stellen
oder Restitutionskomitees aus Herkunftsländern im Rahmen eines strukturellen
Dialogs. Zu nennen sind bisher insbesondere Kamerun und Tansania.
Der Koordinierungsrat bündelt dabei die Abstimmung zwischen den an
Rückgaben Beteiligten in Deutschland, insbesondere Bund, Länder und Kommunen.
Hierzu findet ein enger Austausch mit den auf Länderebene angesiedelten
föderalen Verfahren, z. B. der Kulturministerkonferenz, statt. Der Rat kann bei
Bedarf weitere Expertise einbinden. Der Koordinierungsrat baut derzeit ein
entsprechendes Expertennetzwerk auf und steht zudem fortwährend mit
Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft und Diaspora in Kontakt.
Dabei sollen die Bedürfnisse der Herkunftsstaaten wie der direkt betroffenen
Herkunftsgesellschaften nach einer würdevollen Übergabe und Rückführung
berücksichtigt werden. Dies kann nur im engen Austausch mit den
bewahrenden und rückgebenden Einrichtungen geschehen. Der Austausch zwischen
Herkunftsstaat, Herkunftsgesellschaften und bewahrenden und rückgebenden
Einrichtungen liegt in der Verantwortung der betroffenen Akteure, die auch über
den Grad der Transparenz bestimmen. Die Bundesregierung nimmt hierbei
keinen Einfluss auf innerstaatliche Aushandlungsprozesse in den
Herkunftsstaaten. Sie ist jedoch ihrerseits maßnahmenübergreifend um Transparenz
bemüht, beispielsweise durch enge Abstimmung mit den Herkunftsstaaten, die
Unterstützung der Kontaktstelle oder die Finanzierung des CCC-Portals der
Deutschen Digitalen Bibliothek. Für die Einfuhr kolonialer Rückgaben ist eine
Einfuhrgenehmigung des Herkunftsstaates erforderlich.
31. Welche Schritte werden gegenwärtig durch die Bundesregierung zu dem
in den Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen
Überresten aus kolonialen Kontexten angekündigten „interdisziplinäres und
internationales Expertennetzwerk“ (S. 14 [Zeile 401]) unternommen,
wann ist mit einer Etablierung des Netzwerkes zu rechnen, und was
bedeutet in dem Zusammenhang „dynamische Anlegung“?
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit in Abstimmung mit den Ländern und
Kommunen ein Konzept für ein entsprechendes Netzwerk. Eine Umsetzung
wird im kommenden Jahr angestrebt.
32. Wann wurde der vom Deutschen Bundestag beschlossene
Restitutionsfonds eingerichtet, und welche Restitutionen wurden seitdem durch den
Restitutionsfonds gefördert (bitte entsprechend chronologisch unter
Angabe der dafür aufgewendeten Mittel aufführen)?
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Kulturetat
600.000 Euro für die Förderung der Rückführung von Kulturgütern aus
kolonialen Kontexten bereitgestellt, die überjährig zur Verfügung stehen. Bisher
wurde noch keine Restitutionen aus diesen Mitteln gefördert.
33. Mit welchen Mitteln ist der Restitutionsfonds derzeit unterlegt, sind
diese auch über 2027 gesichert, und welche Institution verfügt über diese
Mittel bzw. welche Körperschaft darf sie nach welchen Kriterien
vergeben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
34. Wo sind transparente Informationen zur Zugänglichkeit des
Restitutionsfonds zu finden bzw. wann werden sie breiter zugänglich gemacht?
Für die o. g. Mittel gelten bei Vorliegen eines erheblichen Bundesinteresses an
der Maßnahme die üblichen Antragsvoraussetzungen nach §§ 23, 44
Bundeshaushaltsordnung (BHO).
35. Inwieweit ist der Restitutionsfonds sowohl für die Rückführung von
menschlichen Überresten (Ancestral Remains) als auch von Kulturgut
aus kolonialen Kontexten abrufbar?
Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. Die Mittel stehen
ausschließlich für die Förderung der Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen
Kontexten zur Verfügung.
36. Gibt es konkrete Planungen zur zukünftigen Finanzierung von
Rückgaben („Restitutionsfonds“), wenn ja, mit welchen Mitteln soll dies
unterlegt werden, und in wessen Verantwortlichkeit soll die Umsetzung
liegen?
Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
37. Gibt es eine dauerhafte und langfristige Sicherung der Förderung für die
Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten (KOSKK),
wenn ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, warum nicht?
Bund, Länder und Kommunen befinden sich in einer fortgesetzten
vertrauensvollen Abstimmung, um eine gesicherte Finanzierung des Pilotprojektes
„Kontaktstelle für Kulturgüter und menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten
in Deutschland“ zu gewährleisten.
38. Was ist der aktuelle Stand zur Einrichtung einer „Anlaufstelle zu
menschlichen Gebeinen“ durch die Kontaktstelle?
Das Auswärtige Amt fördert das Projekt „Vorbereitung der Schaffung einer
zentralen Anlaufstelle zum Umgang mit menschlichen Überresten aus
kolonialen Kontexten in deutschen Museen und Sammlungen“ im Zeitraum 1.1.2025
bis 31.12.2026. Eine Bewertung der Ergebnisse des Projekts kann nach
Abschluss vorgenommen werden.
39. Wird die Bundesregierung das MuseumsLab für europäisch-afrikanische
Museumszusammenarbeit, durchgeführt vom Museum für Naturkunde
und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), in den
kommenden vier Jahren fördern, wenn ja, mit jeweils welchen Beträgen,
und wenn nein, warum nicht?
Die Projektförderung des BKM und AA für das MuseumsLab läuft Ende 2026
planmäßig aus.
40. Wird die Bundesregierung die Aufarbeitung der Geschichte
medizinischer Institute im Zusammenhang mit kolonialrassistischer Verfolgung
und pseudomedizinischer Forschung fördern,wenn ja, in welcher Form,
und wenn nein, warum nicht?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert
grundsätzlich im Rahmen von Förderrichtlinien mit einer breiteren
Themensetzung. Vorhaben zum Thema Kolonialismus und Provenienzforschung können
gefördert werden, wenn sie sich im Rahmen einer thematisch passenden
Förderrichtlinie nach erfolgtem wettbewerblichem Auswahlverfahren durchsetzen
konnten. Das aktuelle Rahmenprogramm des BMFTR für die Geistes- und
Sozialwissenschaften, welches die strategischen Ziele der Förderung bis 2032
festlegt, sieht keine eigenständige Fördermaßnahme zur
Kolonialismusforschung vor.
41. Wird die Bundesregierung das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ um
die umfassende kritische Auseinandersetzung mit kolonialem Unrecht
und antikolonialem Widerstand sowie kolonialrassistischen
Kontinuitäten erweitern, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ wird von mehreren Bundesressorts
mit jeweils verschiedenen Schwerpunkten durchgeführt. Die Programmlinien
zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur knüpfen an
eine sehr gut ausgebaute Infrastruktur aus in dem jeweiligen Bereich tätigen
Akteuren an. Die Einführung eines vergleichbaren Programms mit den
angesprochenen Themen ist grundsätzlich denkbar, sofern die Voraussetzungen auch
in diesem Bereich vorliegen.
42. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um den 110. Jahrestag
des Endes der deutschen Kolonialherrschaft und den 142. Jahrestag der
sogenannten Berliner Konferenz (Kongokonferenz) vom 15. November
1884 bis zum 26. Februar 1885, welche die Grundlage für die Aufteilung
Afrikas in Kolonien bildete, angemessen zu würdigen und die in diesem
historischen Kontext begangenen kolonialen Gewaltverbrechen und
deren Nachwirkungen für die Nachkommen zu berücksichtigen, wenn ja,
wie sehen diese Planungen aus, und wenn nein, warum nicht?
Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit und des damit
einhergegangenen historischen Unrechts erfolgt kontinuierlich und ist Bestandteil der
laufenden Arbeit der zuständigen Stellen.
43. Hat sich die Bundesregierung zur Umsetzung der zweiten UN-Dekade
für Menschen afrikanischer Herkunft (2025 bis 2034) bekannt, und wenn
ja,
a) wann ist dies in welcher Form geschehen,
b) hat die Bundesregierung eine Gesamtstrategie zur Umsetzung
entwickelt, wenn ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, wann wird dies
geschehen,
c) welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang insgesamt (bitte entsprechend nach Maßnahme,
verantwortlichem Ressort, gegebenenfalls Umsetzungspartner, und
Finanzumfang aufführen),
d) welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet (bitte entsprechend
nach Maßnahme, verantwortlichem Ressort, gegebenenfalls
Umsetzungspartner, und Finanzumfang aufführen),
e) welche Organisationen schwarzer Menschen und von Menschen
afrikanischer Herkunft sind beteiligt oder sollen von der
Bundesregierung bei der Umsetzung in welcher Form beteiligt werden, und wenn
nein, warum nicht?
Die Bundesregierung begrüßt die Ausrufung der zweiten Internationalen
Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft durch die Vereinten Nationen. Im Zuge
der Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus (NAP-R)
können die Erfahrungen aus der ersten Dekade ausgewertet werden mit dem Ziel,
die Anliegen der zweiten Dekade in Programmen und Maßnahmen zu
berücksichtigen. Für den Konsultationsprozess zur Neuauflage des NAP-R wurden
daher auch Organisationen Schwarzer Menschen und von Menschen
afrikanischer Herkunft einbezogen. Der NAP-R kann einen Rahmen bieten,
entsprechende Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen afrikanischer
Herkunft und zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem-Rassismus sowie zur
Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit einzubringen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
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