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Stand der Konzeptentwicklung zur Aufarbeitung des Kolonialismus und Finanzierung von Provenienzforschung (Antwort zu Drs. 21/6384)

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/7044 · Antwort · Original ↗

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Stand der Konzeptentwicklung zur Aufarbeitung des Kolonialismus und Finanzierung von Provenienzforschung (Antwort zu Drs. 21/6384) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7044 21. Wahlperiode 08.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6384 – Stand der Konzeptentwicklung zur Aufarbeitung des Kolonialismus und Finanzierung von Provenienzforschung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Novemberrevolution am 9. November 1918 und dem zwei Tage später geschlossenen Waffenstillstandsabkommen von Compiègne am 11. November 1918 endete nicht nur der vom deutschen Kaiserreich maßgeblich entfesselte Erste Weltkrieg, sondern auch die deutsche Kolonialherrschaft, die geprägt war von rassistischer Ideologie, Entrechtung, kolonialer Gewalt und systematischer Ausbeutung. Die Verbrechen des deutschen Kolonialismus, die mehrere Hunderttausend Menschen in den betroffenen Gebieten das Leben kostete, umfassen Völkermorde, brutale Kriegführung, Zwangsarbeit, Ausbeutung, Land- und Kunstraub und sie prägen die Gesellschaften in den später entstandenen Staaten bis heute nachhaltig. Eine Entschädigung der Opfer bzw. betroffenen Gemeinschaften ist bis heute ausgeblieben. Geraubtes Kulturgut, menschliche Überreste, naturkundliche Objekte und Alltagsgegenstände aus kolonialem Kontext befinden sich bis heute massenhaft in deutschen Museen, Klöstern, Sammlungen und Universitäten und wurden bis auf wenige Ausnahmen noch nicht zurückgegeben. Auch die kritische Aufarbeitung der Einflüsse des Kolonialismus in der Bundesrepublik Deutschland auf individuelle Denkweisen, gesellschaftliche Strukturen, Sprache bzw. Berichterstattung steht erst am Anfang. Die UN-Generalversammlung (UN = United Nations) hat am 25. März 2026, dem Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer der Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels, eine als wegweisend betrachtete Resolution angenommen, die den transatlantischen Sklavenhandel, dem mindestens 12,6 Millionen Menschen zum Opfer fielen, als „schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ anerkennt. Bei der Einstufung als „schwerstes Verbrechen“ verweist die Resolution auf mehrere zentrale Aspekte: den enormen Umfang und die jahrhundertelange Dauer des transatlantischen Sklavenhandels, seinen systematischen Charakter sowie eine besondere Brutalität. Neben der Anerkennung fordert die Resolution unter anderem auch die unentgeltliche „unverzügliche und ungehinderte Rückgabe“ von Kulturgütern und Kunstobjekten an die Herkunftsländer sowie konkrete Schritte zur Wiedergutmachung, darunter finanzielle Entschädigungen, Schuldenerlasse und Entwicklungshilfe. Mit Ja stimmten 123 Staaten, während Argentinien, die USA und Israel mit Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 8. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Nein votierten und sich 52 Staaten, darunter Deutschland und sämtliche EU- Mitgliedstaaten enthielten (vgl. www.tagesschau.de/ausland/amerika/un-resol ution-sklavenhandel-100.html). Problematisch erscheint den Fragestellern, dass die für die Verbrechen verantwortlichen Staaten, diese offensichtlich nach wie vor nicht im geforderten Umfang anzuerkennen bereit sind. Um die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte zu intensivieren, haben die Regierungsfraktionen der CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag „eine länderübergreifende Erforschung von Objekten und die Rückgabe von Kulturgütern im Dialog mit den Herkunftsländern“ vereinbart. Besonderes Augenmerk will die Bundesregierung „auf einem würdigen Erinnerungsort und der Rückgabe menschlicher Überreste (Human Remains)“ legen (Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode – Verantwortung für Deutschland, www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/file s/koav_2025.pdf, Zeile 3856 ff.). Nach Angaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) „unterstützt die Bundesregierung die Provenienzforschung sowie die Digitalisierung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ (https://kulturstaatsminister.de/aufarbeiten-und-erinnern/ kolonialismus). Ziel sei es, „fragliche Bestände so der breiten Öffentlichkeit und auch möglichen Anspruchstellern aus den Herkunftsländern und - gesellschaften zugänglich zu machen“ (ebd., https://kulturstaatsminister.de/aufarbeit en-und-erinnern/kolonialismus/provenienzforschung-und-digitalisierung). Allerdings „[ist] die Auseinandersetzung mit dem deutschen Kolonialismus […] ausdrücklich nicht Teil“ der am 11. November 2025 vom Bundeskabinett verabschiedeten neuen Gedenkstättenkonzeption des Bundes (vgl. https://kultu rstaatsminister.de/aufarbeiten-und-erinnern/gedenkstaettenkonzeption). Die Bundesregierung messe der Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte jedoch große Bedeutung bei und „wird sie in einem eigenständigen Konzept unterstützen“ (ebd.). Laut Angaben des Deutschlandfunks kündigte eine Sprecherin des Beauftragten für Kultur und Medien auf Anfrage mit, dass das Kolonialismus-Konzept im Herbst 2026 fertig sein soll. „Darin soll es um den Aufbau eines zentralen Ortes für Kolonialgeschichte gehen. Ein umfassendes Konzept zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit wurde nicht erwähnt.“ (www.deutschlandfunkkultur.de/erinnerungskultur-gedenkstae ttenkonzept-weimer-kolonialismus-ns-nazis-ddr-sed-100.html). In einem Interview mit dem Deutschlandfunk hat der Staatsminister für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer am 15. Februar 2026 jedoch nicht nur ein Gesetz zur Rückgabe von Raubgut angekündigt, sondern auch erklärt, dass die Bundesregierung einen Maßnahmenkatalog entwickelt habe, der von Restitutionsfragen über sofortige Rückgaben bis hin zur Frage wissenschaftlicher Aufarbeitung reiche und auch die Frage eines Erinnerungsortes umfasse (vgl. www.deutschlandfunk.de/interview-weimer-wolfram-staatsminister-fuer-kultu r-und-medien-100.html). Neben der Finanzierung von Provenienzforschung und der Schaffung von Transparenz bezüglich Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten ist die tatsächliche Durchführung von Rückgaben, sowohl im Bereich von Kulturgütern als auch bei menschlichen Überresten, die dritte Säule der Aufarbeitung. Dies hat entsprechend den neuen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten (2025) nicht nur für die deutsche Bundesregierung eine besondere Relevanz, sondern insbesondere für die Nachfahrinnen und Nachfahren von Opfern. In mehreren afrikanischen Ländern (Ghana, Kamerun, Tansania, Togo) haben sich Restitutionskomitees gebildet bzw. wurde deren Gründung angekündigt. Aus anderen Ländern wie den USA, Australien und Aotearoa/Neuseeland gibt es staatliche Unterstützung für die Restitution von menschlichen Überresten und sakralen Kulturgütern. Zusätzlich fordern Gemeinschaften und Expertinnen und Experten weltweit eine Klärung der Erwerbsumstände, mehr Transparenz für Museumsbestände und Universitätssammlungen und Restitutionen. Im November 2023 wurde ein vierjähriger Restitutionsfonds in Höhe von 600 000 Euro pro Jahr (ab 2024) durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Es ist unklar, ob dieser Fonds eingerichtet wurde bzw. wie Institutionen Gelder aus diesem Fonds beantragen können. Wie bei Provenienzforschung und Restitution von NS-geraubtem (NS = Nationalsozialismus) Kunst- und Kulturgut ist die Rolle des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) als einzige Institution mit Mandat zur finanziellen Förderung in dieser transnationalen Arbeit zentral. Jedoch bleibt es ungewiss, inwieweit eine vom DZK finanzierte Provenienzforschung, in Kollaboration mit den Herkunftsgesellschaften und unter Berücksichtigung ihrer Vorstellungen, in den kommenden Jahren gewährleistet wird und damit den Bekenntnissen (vgl. Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten, S. 11) gerecht werden kann. Die Deutsche Digitale Bibliothek hat mit dem Online-Portal „Collections from Colonial Contexts“ (CCC) den zentralen Zugang für Transparenz für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in deutschen Sammlungen aufgebaut. Ziel des CCC-Portals ist die Herstellung von Transparenz über den Verbleib von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in deutschen Kulturerbeeinrichtungen. Ethnologische, naturkundliche, historische, kunst- und kulturhistorische Gegenstände aus formalen Kolonialherrschaften sowie aus Gebieten, in denen informelle koloniale Strukturen herrschten, sind über dieses Portal erstmals zentral online zugänglich. Das Portal wurde nach einem mehrjährigen Prozess 2024 veröffentlicht und ist der zentrale Ort, an dem sich Herkunftsgemeinschaften über die sogenannten Sammlungsbestände informieren können. Allerdings liegen die ursprünglich versprochenen finanziellen Mittel zur Unterstützung der Sammlung bei der Bereitstellung der Daten (vgl. 3-Wege- Strategie) bis heute nicht vor.  1. Kennt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Auseinandersetzung mit dem Kolonialunrecht und seinen Nachwirkungen nur dann zur Versöhnung mit den Nachkommen der Opfer beitragen kann, wenn die maßgebliche deutsche Beteiligung am globalen Kolonialunrechtssystem auf allen Ebenen der gesellschaftlichen Auseinandersetzung anerkannt und klar als solche benannt wird, hat sie dazu eine Meinung, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Die Bundesregierung arbeitet fortlaufend im Dialog mit betroffenen Staaten und Gesellschaften sowie zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und den Vertreterinnen und Vertretern der Herkunftsgesellschaften in Deutschland zusammen, um die deutsche Beteiligung als frühere Kolonialmacht in einer breiten gesellschaftlichen Auseinandersetzung zu verankern und diese klar zu benennen.  2. Warum hat sich Deutschland in der Abstimmung am 25. März 2026 in der UN-Generalversammlung zur von Ghana eingebrachten Resolution zum transatlantischen Sklavenhandel enthalten? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 40 des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf auf Bundestagsdrucksache 21/5580 wird verwiesen.  3. Kennt die Bundesregierung die Auffassung, dass statt isolierter Maßnahmen eine systematische und breit angelegte transnationale Aufarbeitung von Kolonialunrecht und antikolonialem Widerstand sowie die kritische Auseinandersetzung mit zeitgenössischem Rassismus, seinen historischen Bezügen und aktuellen Ausprägungen in der schulischen, universitären, kulturellen und politischen Bildung und in der Erinnerungskultur von Nöten ist, um eine gesamtgesellschaftliche Dekolonisierung des sozialen Miteinanders zu gewährleisten, hat sie dazu eine Meinung, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Die genannten Maßnahmen liegen ganz überwiegend in der Zuständigkeit der Länder. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  4. Hat die Erarbeitung des von der Bundesregierung angekündigten Erinnerungskonzeptes zum Kolonialismus begonnen, und wenn ja, a) wer ist seitens der Bundesregierung konkret mit welcher Aufgabe an der Erarbeitung beteiligt, b) warum hat die Bundesregierung keine unabhängige Kommission mit der Erarbeitung des Konzeptes beauftragt, c) hat die Bundesregierung externen Sachverstand bei der Konzeptentwicklung einbezogen, wenn ja, welchen, und in welcher Form (bitte die externen Sachverständigen namentlich aufführen), Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erarbeitet derzeit ein Papier zu den zentralen Handlungsfeldern seines Hauses zur Aufarbeitung des Kolonialismus. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bezieht unabhängige Expertinnen und Experten bei der Erarbeitung des Papiers ein und steht in engem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Kultur. d) hat die Bundesregierung einen Zeitplan für die Erarbeitung des Konzeptes, und wenn ja, wie sieht dieser aus, e) kann die Bundesregierung die Angaben einer Sprecherin des Beauftragten für Kultur und Medien gegenüber dem Deutschlandfunk bestätigen, wonach das Kolonialismus-Konzept im Herbst 2026 fertig sein soll? Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verfolgt das Ziel, im Herbst 2026 ein Papier zu den zentralen Handlungsfeldern seines Hauses bei der Aufarbeitung des Kolonialismus vorzulegen.  5. Wann wurde der von Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer gegenüber dem Deutschlandfunk am 15. Februar 2026 erwähnte Maßnahmenkatalog von der Bundesregierung beschlossen, und welche Maßnahmen umfasst er im Einzelnen (bitte entsprechend aufführen)? Die von Staatsminister Dr. Wolfram Weimer im Interview angesprochenen Maßnahmen beruhen nicht auf einem von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenkatalog, sondern beziehen sich auf Schwerpunktsetzungen zur Aufarbeitung des Kolonialismus im Zuständigkeitsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), insbesondere auf die Planung eines würdigen Erinnerungsortes Kolonialismus.  6. Aufgrund welcher historischen Erkenntnisse bzw. sachlichen und politischen Erwägungen wird der deutsche Kolonialismus durch die Bundesregierung, anders als der Nationalsozialismus oder die SED-Herrschaft, nicht ebenso deutlich als Unrechtsregime bezeichnet? Die Bundesregierung stellt sich der aus der deutschen Kolonialherrschaft erwachsenden historischen Verantwortung, Unrecht zu benennen und aufzuarbeiten.  7. Macht sich die Bundesregierung die Aussage von Dr. Wolfram Weimer, des heutigen Staatsministers für Kultur und Medien, „Europa vermehrt sich nicht mehr räumlich. […] Territorial werden die Räume, die von europäischen Hauptstädten beherrscht werden, immer kleiner. […] Im alten Kontinent wurde dieser erdrutschartige Machtverlust nicht einmal bedauert. Man betrachtete die eigene Kolonialgeschichte mit moralischen Gewissensbissen als illegitime Expansion. Noch heute wird in den Lehrplänen der Schulen […] die dunkle Seite der Kolonialisierung als ein durchgehender Sündenfall dargestellt und kritisiert“ (Dr. Wolfram Weimer: Land unter. Ein Pamphlet zur Lage der Nation, S. 20, Gütersloh, 2012) zu eigen, wenn ja, was versteht sie unter einer hellen Seite der Kolonisierung, wenn nein, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der obigen Aussage? Die Position der Bundesregierung zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit ergibt sich aus ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1238.  8. Kennt die Bundesregierung die Ansicht, wonach es insbesondere den vielfältigen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Verbänden zu verdanken ist, dass der Prozess der Aufarbeitung der Kolonialverbrechen in der deutschen Gesellschaft begonnen wurde, hat sie dazu eine Meinung, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Wichtige Impulse für die Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte kommen maßgeblich aus der Zivilgesellschaft. Zivilgesellschaftliche Initiativen und Verbände haben frühzeitig die Sichtbarmachung kolonialen Unrechts eingefordert und damit den gesellschaftlichen Prozess der Aufarbeitung wesentlich angestoßen. Diese Impulse wurden und werden von der Bundesregierung unter anderem im Rahmen von Dialogformaten aufgenommen und nicht zuletzt im Hinblick auf die angestrebte Schaffung eines würdigen Erinnerungsortes Kolonialismus aufgegriffen.  9. Welche finanziellen Mittel stellen die einzelnen Ressorts der Bundesregierung derzeit insgesamt für Projekte zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit bereit (bitte nach Förderzeitraum, Ressort und Vorhaben titelscharf aufschlüsseln)? Projekttitel Förderzeitraum Ressort / Titel Volumen Auswärtiges Amt Missionsgeschichte 01.09.2025– 30.06.2026 AA 0504-68715 EN 6 30 100 Euro Sicherung des brandenburgisch- afrikanischen Erbes in multimedialer und künstlerischer Vermittlung (Ghana) 25.08.2025– 31.12.2026 AA 0504 687 15 EN 3 77 578,56 Euro Nauru: Kulturgüter sichtbar machen 04.02.2026– 31.12.2026 AA 0504 687 15 EN 3 121 665 Euro Projekttitel Förderzeitraum Ressort / Titel Volumen DAAD: German Colonial Rule: Scholarship Programme for cooperative Research/GCR 01.07.2021– 03/2027 AA 0504 68748 1 511 000 Euro Ausstellung Staat Kamerun in Jaunde & Douala 16.02.2024– 31.12.2026 AA 0504 68711 338 000 Euro Kulturstiftung der Länder „Vorbereitung der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle zum Umgang mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten in deutschen Museen und Sammlungen“ 01.01.2025– 31.12.2026 AA 0504 68711 EN 4 235 933 Euro Restaurierung der „Alten Feste“ in Windhuk 01.03.2025– 31.12.2026 AA 0504-68715 EN 3 210 000 Euro Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur- und Medien Stiftung Preußischer Kulturbesitz „Interdisziplinäres und transnationales Forschungsprojekt zur Rekontextualisierung von westafrikanischen menschlichen Überresten mit kolonialem Aneignungshintergrund“ 01.07.2021– 30.06.2026 BKM 0452 685 18 903 118 Euro Filmakademie Baden-Württemberg gGmbH „Nollywood Workshop – Benin City Edition“ in Lagos/Benin City, Nigeria, und Ludwigsburg 24.07.2023– 31.12.2026 BKM 0452 685 18 105 000 Euro Centre Marc Bloch e. V. „Deutsch-Französischer-Provenienz- Forschungsfonds“ 04.12.2023– 31.12.2027 BKM 0452 685 18 1 080 000 Euro Kulturstiftung der Länder „Austausch zum weiteren Umgang mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten in Deutschland. Themenschwerpunkte: Re-Humanisierung sowie Transparenz und Dokumentation“ 01.01.2025– 31.12.2026 BKM 0452 685 18 232 250,90 Euro Universität des Saarlandes „Entwicklung eines Erinnerungskonzepts zur Geschichte der Deutschen Kolonialschule“ 06.01.2025– 31.12.2026 BKM 0452 685 18 80 000 Euro Arbeitskreis Hamburg Postkolonial Außerschulisches Erinnerungsprojekt „Wir packen unseren Koffer“ 01.02.2025– 31.07.2026 BKM 0452 685 18 107 578 Euro Stiftung Stadtmuseum Berlin „Gedenkstellenausstellung – Wege des Erinnerns“ 20.03.2025– 30.06.2026 BKM 0452 685 18 30 000 Euro 10. Ist es im Haushaltsjahr 2026 zu einer Umwidmung von Mitteln aus Titeln gekommen, die ursprünglich für die Erforschung kolonialer Kontexte vorgesehen waren, wenn ja, aus welchen Gründen erfolgte dies, und wo genau in jeweils welchem Umfang (bitte entsprechend nach Haushaltstiteln, Höhe der Mittel und Gründen aufführen)? Nein. 11. Wie ist die finanzielle Ausstattung der vier Förderrichtlinien des DZK zu den historischen Kontexten (NS-Raubgut, Koloniale Kontexte, Kriegsverluste und Sowjetische Besatzungszone (SBZ) bzw. DDR) während der jetzigen Legislatur sowie darüber hinaus geplant? a) Hat es durch die neue Förderlinie „Kulturgutentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik“ (https://kulturgutverluste.de/meldungen/neue-foerderung-f uer-forschung-zu-kulturgutverlusten-sbz-und-ddr) eine Erhöhung der Haushaltsmittel für durch das DZK geförderte Provenienzforschungsprojekte gegeben, wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht? b) Gibt es eigene, voneinander unabhängige Haushaltstitel für die vier historischen Kontexte (NS-Raubgut, Koloniale Kontexte, Kriegsverluste und SBZ bzw. DDR), wenn ja, welche sind dies, wie sind diese jeweils ausgestattet, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet. Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) stellt Fördermittel für Provenienzforschungsprojekte mit einem Schwerpunkt auf NS-Raubgut bereit. Im Wirtschaftsplan des DZK werden im Titel 686 11 für das Haushaltsjahr 2026 Mittel in Höhe von insgesamt 4.635.000 Euro für Provenienzforschungsprojekte in Bezug auf NS-Raubgut veranschlagt. Für die Förderung von Provenienzforschungsprojekten in Bezug auf Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, Kulturgutentziehungen in der SBZ und DDR sowie kriegsbedingt verlagertem Kulturgut werden im Titel 686 12 für das Haushaltsjahr 2026 insgesamt 2.292.000 Euro vorgesehen. Aufgrund der Jährlichkeit des Bundeshaushalts kann für die Folgejahre keine Aussage getroffen werden. c) Sind außerdem zusätzliche Mittel für das DZK im Bereich „Koloniale Kontexte“ oder für die Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten (weiter als „Kontaktstelle“) eingeplant, um auf Ad-hoc- Anfragen von staatlichen Restitutionskomitees zu reagieren? Für Anfragen von staatlichen Restitutionskommittees wurde am 27. März 2026 der Koordinierungsrat für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten geschaffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 11 bis 11b verwiesen. 12. Hat die Bundesregierung, für den Fall einer Regierungsübernahme oder Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen-Anhalt, die vom dortigen Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird und in ihrem „Regierungsprogramm“ die komplette Streichung der Landesförderung des DZK ankündigt, Überlegungen angestellt, wie eine Finanzierung der Arbeit des DZK gesichert werden kann, wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht? Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste erhält eine jährliche Bundeszuwendung im Rahmen der institutionellen Förderung, die die Arbeitsfähigkeit der Stiftung gewährleistet. 13. Wird die Bundesregierung im Einklang mit der Rechtsentwicklung im internationalen Kulturgüterschutz- und Kunstrestitutionsrecht einen Entwurf eines umfassenden Restitutionsgesetzes vorlegen, und wenn ja, a) Wann wird dies geschehen? b) Wird dieses alle vier historischen Kontexte (NS-Raubgut, Koloniale Kontexte, Kriegsverluste und SBZ bzw. DDR) umfassend regeln oder sind zu jedem einzelnen Restitutionsbereich eigenständige Gesetze geplant (bitte begründen)? c) Wird das künftige Restitutionsgesetz sowohl die sogenannte Ersitzung, als auch die Einrede des gutgläubigen Erwerbs eines Kulturgutes aus kolonialen Kontexten, dessen rechtmäßiger Erwerb, Besitz oder Eigentum durch die über das Kulturgut Verfügenden nicht lückenlos und zweifelsfrei nachgewiesen werden kann (Sorgfaltsobliegenheitspflicht) gegen einen Herausgabeanspruch von anspruchsberechtigter Seite ausschließen und den über das Kulturgut Verfügenden im Falle unter der Schwelle von grober Fahrlässigkeit entsprechend Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) entschädigen? d) Wird darin die Einrede der Verjährung aus § 197 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) der über das Kulturgut Verfügenden gegen einen Herausgabeanspruch von anspruchsberechtigter Seite ausgeschlossen? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6294 verwiesen. 14. Wird die Bundesregierung alle Bundesministerien auf Nachwirkungen kolonialrassistischer Denkmuster und mögliche kolonialrassistische Hinterlassenschaften überprüfen, namentlich durch Einberufung unabhängiger Historikerkommissionen (UHK) zur Erforschung der Rolle der Reichsministerien in der Zeit des Kolonialismus sowie der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus, verbunden mit einer Untersuchung entsprechender Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nach 1949 und diese Maßnahmen mit angemessenen finanziellen Mitteln aus dem Bundeshaushalt ausstatten, wenn ja, wann wird dies geschehen, und wenn nein, warum nicht? Mehrere Bundesministerien haben in der Vergangenheit die Rolle des jeweiligen Ministeriums in politisch besonders belasteten Zeiträumen des 20. Jahrhunderts von unabhängigen Forscherinnen und Forschern zum Zweck der Aufarbeitung erforschen lassen. Die Frage, ob eine Historikerkommission eingesetzt wird sowie der Inhalt ihres Arbeitsauftrags, liegt in der Ressortzuständigkeit jedes einzelnen Hauses. Entsprechendes gilt für deren Finanzierung. 15. Welche Fördermittel wird die Bundesregierung in den kommenden Jahren für den „Deutsch-französischen Provenienzforschungsfonds zu Kulturgütern aus Subsahara-Afrika“ zur Verfügung stellen? Die Bundesregierung sieht planmäßig eine Förderung des „Deutsch- französischen Provenienzforschungsfonds zu Kulturgütern aus Subsahara-Afrika“ im Projektzeitraum 04.12.2023 – 31.12.2027 mit Mitteln im Umfang von 1.080.000 Euro vor. Es handelt sich hierbei um ein zeitlich abgeschlossenes Projekt. 16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Provenienzforschung jenseits von menschlichen Überresten und besonderen Kulturgütern (z. B. naturkundlichen, archäologischen und technischen Sammlungen) bei, und wie fördert sie diese? Die Bundesregierung misst der Provenienzforschung eine große Bedeutung bei und fördert bei Vorliegen eines erheblichen Bundesinteresses entsprechende Provenienzforschungsprojekte. Hinsichtlich der Projektförderung durch das DZK wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 17. Wird es in Zukunft in der Provenienzforschung eine Fokussierung und Priorisierung auf die ehemaligen deutschen Kolonien geben (bitte begründen)? Die Bundesregierung fördert auf vielfältige Weise die Provenienzforschung deutscher wissenschaftlicher Einrichtungen, die aufgrund der grundgesetzlich geregelten Wissenschaftsfreiheit eigenständig über die Prioritätensetzung der zu fördernden Provenienzforschung entscheiden. Dies schließt eine erhöhte Nachfrage nach Provenienzforschung zu Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten, einschließlich ehemaliger deutscher Kolonialgebiete, nicht aus. 18. Wie wird sichergestellt, dass das Online-Portal „Collections from Colonial Contexts“ weiterhin in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird? Die Aktualisierung der Daten im Online-Portal „Collections from Colonial Contexts“ (CCC) erfolgt stetig und auf der Basis der der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) durch die Einrichtungen zugelieferten Daten. In den jüngst aktualisierten Gemeinsamen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten bekräftigen Bund, Länder und Kommunen ihren Aufruf an die Einrichtungen, relevante Informationen im CCC-Portal öffentlich einsehbar zu machen. Über die von der DDB angebotene regelmäßige Sprechstunde können Fragen der Einrichtungen hinsichtlich der Datenübermittlung geklärt werden, wodurch der laufende Datenzulieferungsprozess für die Einrichtungen erleichtert wird. 19. Wie und in welcher Höhe erfolgt die Finanzierung des CCC-Portals, und sind seitens der Bundesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen Aufwüchse in den kommenden Jahren geplant, um einen verbesserten Zugang für Herkunftsgesellschaften zu sichern? Die Projektförderung des CCC-Portals durch BKM erfolgt in Anlehnung an den jährlichen Bedarf des Portals. Der Förderbedarf und -umfang für 2026 beläuft sich auf 155.000 Euro. Für das Jahr 2027 erhöht sich der Bedarf auf 165.000 Euro und für das Jahr 2028 auf 175.000 Euro 20. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass auch im Falle von Kürzungen im Etat der Deutschen Digitalen Bibliothek das CCC-Portal vollumfänglich erhalten und arbeitsfähig bleibt, wenn ja, wie genau soll das erfolgen, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 21. Werden in Zukunft auch die Einrichtungen selbst mit finanziellen Mitteln unterstützt, wenn sie Informationen für das CCC-Portal aufbereiten bzw. erheben wollen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? Die finanzielle Ausstattung der Einrichtungen liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder bzw. der Träger der Einrichtungen. 22. Welche flankierenden Maßnahmen sind geplant, um das CCC-Portal international weiter zu bewerben? Die Deutsche Digitale Bibliothek beantragt derzeit Drittmittelprojekte bei weiteren öffentlichen und privaten Fördergebern, um die Vermittlungs- und Kooperationsarbeit mit Akteuren aus den Herkunftsgesellschaften zu intensivieren und so die Bekanntheit und Nutzung des Portals in den Herkunftsgesellschaften zu stärken. Auch das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen bewerben das CCC-Portal in den hierfür relevanten Foren und Formaten und tun dies auch im Dialog mit den Herkunftsstaaten und -gesellschaften. 23. Unterstützt die Bundesregierung Herkunftsgesellschaften in den ehemaligen Kolonien dabei, die Informationen aus dem CCC für die Identifikation ihrer Kulturgüter in deutschen Einrichtungen zu nutzen oder plant sie dieses, wenn ja, in welcher Weise, mit welchen Fördermitteln, und wenn nein, warum nicht? Das CCC-Portal der DDB ist seit seinem Regelbetrieb ab 2024 als zentrales Online-Portal zu Kulturgütern aus kolonialen Kontexten mehrsprachig und interaktiv nutzbar. Es ist in Kontakten mit Herkunftsstaaten und -gesellschaften regelmäßig Thema. Auch die deutschen Auslandsvertretungen weisen auf die Verfügbarkeit des CCC-Portals in geeigneter Weise hin. 24. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Umfang des Handels mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten innerhalb Deutschlands, und wenn ja, welche? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den Umfang des Handels mit menschlichen Überresten vor. 25. Plant die Bundesregierung gesetzliche Regelungen bezüglich des Handels mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten, wenn ja, bis wann, mit welchem Regelungskern, und wenn nein, warum nicht? Konkrete Planungen im Sinne der Fragestellung verfolgt die Bundesregierung derzeit nicht. 26. Wie soll die Zusammenarbeit mit den bestehenden staatlichen Stellen anderer Länder (siehe oben erwähnte Restitutionskomitees) durch die Bundesregierung in Zukunft gestaltet werden? 27. Welche Rollen sollen nach Ansicht der Bundesregierung zivilgesellschaftliche Vertreterinnen und Vertreter in den Prozessen einnehmen (bitte begründen), und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung dafür? 28. Wie soll sichergestellt werden, dass diese Absprachen transparent verlaufen? 29. Hat der am 27. März 2026 von Bund, Ländern und Kommunen beschlossene „Koordinierungsrat für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten“ seine Arbeit bereits aufgenommen, und welche Aufgaben soll er konkret wahrnehmen (vgl. Pressemitteilung, www.kmk.org/aktuelles/pressearchiv/mitteilung/bund-laen der-und-kommunen-verstaendigen-sich-auf-koordinierungsrat-fuer-rueck gaben-von-kulturguetern-und-menschlichen-ueberresten-aus- kolonialenkontexten-gemeinsame-struktur-soll-rueckgaben-kuenftig-zentral-begleit en.html)? 30. Stimmt es, dass zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure nicht Teil des Koordinierungsrates sind, und wenn ja, warum? Die Fragen 26 bis 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Koordinierungsrat für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten fungiert seit seiner Konstituierung im Kulturpolitischen Spitzengespräch am 27. März 2026 als zentraler Ansprechpartner auf Regierungsebene. Der Rat ermöglicht die Fortführung der in den vergangenen Jahren begonnenen Restitutionsgespräche mit staatlichen Stellen oder Restitutionskomitees aus Herkunftsländern im Rahmen eines strukturellen Dialogs. Zu nennen sind bisher insbesondere Kamerun und Tansania. Der Koordinierungsrat bündelt dabei die Abstimmung zwischen den an Rückgaben Beteiligten in Deutschland, insbesondere Bund, Länder und Kommunen. Hierzu findet ein enger Austausch mit den auf Länderebene angesiedelten föderalen Verfahren, z. B. der Kulturministerkonferenz, statt. Der Rat kann bei Bedarf weitere Expertise einbinden. Der Koordinierungsrat baut derzeit ein entsprechendes Expertennetzwerk auf und steht zudem fortwährend mit Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft und Diaspora in Kontakt. Dabei sollen die Bedürfnisse der Herkunftsstaaten wie der direkt betroffenen Herkunftsgesellschaften nach einer würdevollen Übergabe und Rückführung berücksichtigt werden. Dies kann nur im engen Austausch mit den bewahrenden und rückgebenden Einrichtungen geschehen. Der Austausch zwischen Herkunftsstaat, Herkunftsgesellschaften und bewahrenden und rückgebenden Einrichtungen liegt in der Verantwortung der betroffenen Akteure, die auch über den Grad der Transparenz bestimmen. Die Bundesregierung nimmt hierbei keinen Einfluss auf innerstaatliche Aushandlungsprozesse in den Herkunftsstaaten. Sie ist jedoch ihrerseits maßnahmenübergreifend um Transparenz bemüht, beispielsweise durch enge Abstimmung mit den Herkunftsstaaten, die Unterstützung der Kontaktstelle oder die Finanzierung des CCC-Portals der Deutschen Digitalen Bibliothek. Für die Einfuhr kolonialer Rückgaben ist eine Einfuhrgenehmigung des Herkunftsstaates erforderlich. 31. Welche Schritte werden gegenwärtig durch die Bundesregierung zu dem in den Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten angekündigten „interdisziplinäres und internationales Expertennetzwerk“ (S. 14 [Zeile 401]) unternommen, wann ist mit einer Etablierung des Netzwerkes zu rechnen, und was bedeutet in dem Zusammenhang „dynamische Anlegung“? Die Bundesregierung erarbeitet derzeit in Abstimmung mit den Ländern und Kommunen ein Konzept für ein entsprechendes Netzwerk. Eine Umsetzung wird im kommenden Jahr angestrebt. 32. Wann wurde der vom Deutschen Bundestag beschlossene Restitutionsfonds eingerichtet, und welche Restitutionen wurden seitdem durch den Restitutionsfonds gefördert (bitte entsprechend chronologisch unter Angabe der dafür aufgewendeten Mittel aufführen)? Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Kulturetat 600.000 Euro für die Förderung der Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten bereitgestellt, die überjährig zur Verfügung stehen. Bisher wurde noch keine Restitutionen aus diesen Mitteln gefördert. 33. Mit welchen Mitteln ist der Restitutionsfonds derzeit unterlegt, sind diese auch über 2027 gesichert, und welche Institution verfügt über diese Mittel bzw. welche Körperschaft darf sie nach welchen Kriterien vergeben? Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 34. Wo sind transparente Informationen zur Zugänglichkeit des Restitutionsfonds zu finden bzw. wann werden sie breiter zugänglich gemacht? Für die o. g. Mittel gelten bei Vorliegen eines erheblichen Bundesinteresses an der Maßnahme die üblichen Antragsvoraussetzungen nach §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO). 35. Inwieweit ist der Restitutionsfonds sowohl für die Rückführung von menschlichen Überresten (Ancestral Remains) als auch von Kulturgut aus kolonialen Kontexten abrufbar? Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. Die Mittel stehen ausschließlich für die Förderung der Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten zur Verfügung. 36. Gibt es konkrete Planungen zur zukünftigen Finanzierung von Rückgaben („Restitutionsfonds“), wenn ja, mit welchen Mitteln soll dies unterlegt werden, und in wessen Verantwortlichkeit soll die Umsetzung liegen? Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen. 37. Gibt es eine dauerhafte und langfristige Sicherung der Förderung für die Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten (KOSKK), wenn ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, warum nicht? Bund, Länder und Kommunen befinden sich in einer fortgesetzten vertrauensvollen Abstimmung, um eine gesicherte Finanzierung des Pilotprojektes „Kontaktstelle für Kulturgüter und menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten in Deutschland“ zu gewährleisten. 38. Was ist der aktuelle Stand zur Einrichtung einer „Anlaufstelle zu menschlichen Gebeinen“ durch die Kontaktstelle? Das Auswärtige Amt fördert das Projekt „Vorbereitung der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle zum Umgang mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten in deutschen Museen und Sammlungen“ im Zeitraum 1.1.2025 bis 31.12.2026. Eine Bewertung der Ergebnisse des Projekts kann nach Abschluss vorgenommen werden. 39. Wird die Bundesregierung das MuseumsLab für europäisch-afrikanische Museumszusammenarbeit, durchgeführt vom Museum für Naturkunde und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), in den kommenden vier Jahren fördern, wenn ja, mit jeweils welchen Beträgen, und wenn nein, warum nicht? Die Projektförderung des BKM und AA für das MuseumsLab läuft Ende 2026 planmäßig aus. 40. Wird die Bundesregierung die Aufarbeitung der Geschichte medizinischer Institute im Zusammenhang mit kolonialrassistischer Verfolgung und pseudomedizinischer Forschung fördern,wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert grundsätzlich im Rahmen von Förderrichtlinien mit einer breiteren Themensetzung. Vorhaben zum Thema Kolonialismus und Provenienzforschung können gefördert werden, wenn sie sich im Rahmen einer thematisch passenden Förderrichtlinie nach erfolgtem wettbewerblichem Auswahlverfahren durchsetzen konnten. Das aktuelle Rahmenprogramm des BMFTR für die Geistes- und Sozialwissenschaften, welches die strategischen Ziele der Förderung bis 2032 festlegt, sieht keine eigenständige Fördermaßnahme zur Kolonialismusforschung vor. 41. Wird die Bundesregierung das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ um die umfassende kritische Auseinandersetzung mit kolonialem Unrecht und antikolonialem Widerstand sowie kolonialrassistischen Kontinuitäten erweitern, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? Das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ wird von mehreren Bundesressorts mit jeweils verschiedenen Schwerpunkten durchgeführt. Die Programmlinien zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur knüpfen an eine sehr gut ausgebaute Infrastruktur aus in dem jeweiligen Bereich tätigen Akteuren an. Die Einführung eines vergleichbaren Programms mit den angesprochenen Themen ist grundsätzlich denkbar, sofern die Voraussetzungen auch in diesem Bereich vorliegen. 42. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um den 110. Jahrestag des Endes der deutschen Kolonialherrschaft und den 142. Jahrestag der sogenannten Berliner Konferenz (Kongokonferenz) vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar 1885, welche die Grundlage für die Aufteilung Afrikas in Kolonien bildete, angemessen zu würdigen und die in diesem historischen Kontext begangenen kolonialen Gewaltverbrechen und deren Nachwirkungen für die Nachkommen zu berücksichtigen, wenn ja, wie sehen diese Planungen aus, und wenn nein, warum nicht? Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit und des damit einhergegangenen historischen Unrechts erfolgt kontinuierlich und ist Bestandteil der laufenden Arbeit der zuständigen Stellen. 43. Hat sich die Bundesregierung zur Umsetzung der zweiten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2025 bis 2034) bekannt, und wenn ja, a) wann ist dies in welcher Form geschehen, b) hat die Bundesregierung eine Gesamtstrategie zur Umsetzung entwickelt, wenn ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, wann wird dies geschehen, c) welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang insgesamt (bitte entsprechend nach Maßnahme, verantwortlichem Ressort, gegebenenfalls Umsetzungspartner, und Finanzumfang aufführen), d) welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet (bitte entsprechend nach Maßnahme, verantwortlichem Ressort, gegebenenfalls Umsetzungspartner, und Finanzumfang aufführen), e) welche Organisationen schwarzer Menschen und von Menschen afrikanischer Herkunft sind beteiligt oder sollen von der Bundesregierung bei der Umsetzung in welcher Form beteiligt werden, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung begrüßt die Ausrufung der zweiten Internationalen Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft durch die Vereinten Nationen. Im Zuge der Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus (NAP-R) können die Erfahrungen aus der ersten Dekade ausgewertet werden mit dem Ziel, die Anliegen der zweiten Dekade in Programmen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Für den Konsultationsprozess zur Neuauflage des NAP-R wurden daher auch Organisationen Schwarzer Menschen und von Menschen afrikanischer Herkunft einbezogen. Der NAP-R kann einen Rahmen bieten, entsprechende Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen afrikanischer Herkunft und zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem-Rassismus sowie zur Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit einzubringen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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