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Rückgabe von Kulturgütern zwischen Deutschland und Polen im Kontext des Zweiten Weltkrieges (Antwort zu Drs. 21/4364)

dip / drucksache 20.03.2026 · WP 21 · 21/4914 · Antwort · Original ↗

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Rückgabe von Kulturgütern zwischen Deutschland und Polen im Kontext des Zweiten Weltkrieges (Antwort zu Drs. 21/4364) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4914 21. Wahlperiode 20.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4364 – Rückgabe von Kulturgütern zwischen Deutschland und Polen im Kontext des Zweiten Weltkrieges V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 1. Dezember 2025 gab die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) im Rahmen der deutsch-polnischen Regierungskonsultationen 73 Urkunden aus der Zeit des Deutschen Ordens aus dem Bestand des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz an Polen zurück (www.preussischer-kulturbesitz.de/ meldung/artikel/2025/12/01/spk-restituiert-urkunden-aus-dem-warschauer-hau ptarchiv-alter-akten-an-polen.html, letzter Zugriff am 21. Januar 2026). Die Präsidentin der SPK erklärte hierzu: „Ich freue mich sehr, dass wir diese wertvollen Urkunden nach einer Entscheidung des Stiftungsrates heute an Polen übergeben konnten. Gleichzeitig hoffe ich, dass es mit dieser Rückgabe wieder Bewegung in den Gesprächen mit unserem östlichen Nachbarland gibt, mit dem uns so viel verbindet“ (ebd.). Der Zeremonie wohnten neben Bundeskanzler Friedrich Merz und dem polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk auch der Staatsminister für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer sowie die polnische Kulturministerin Marta Cienkowska bei, was den hohen politischen Rang dieses Vorgangs für die deutsch-polnischen Kulturbeziehungen unterstreicht. Der Kulturstaatsminister erklärte, diese Schritte seien „nicht nur symbolisch, sondern Ausdruck einer intensiven Auseinandersetzung mit der Vergangenheit“ und eröffneten „ein neues Kapitel einer gemeinsamen Erinnerungskultur“ (https://kulturstaatsmini ster.de/rueckgabe-historischer-kulturgueter, letzter Zugriff am 21. Januar 2026). Vor diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller Anlass zu der Frage, ob im Rahmen der Regierungskonsultationen auch über die Rückführung bedeutender deutscher Kulturgüter gesprochen wurde, die sich infolge des Zweiten Weltkrieges heute im polnischen Staatsbesitz befinden, insbesondere über die sogenannte Berlinka-Sammlung. Zwischen den Jahren 2000 und 2001 soll der damalige polnische Außenminister Władysław Bartoszewski nach eigener Aussage die Gründung einer deutsch-polnischen Stiftung zur Lösung der Berlinka-Frage vorgeschlagen haben, was von der damaligen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder jedoch abgelehnt worden sein soll (www.augsburger-allgemeine.de/ Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. kultur/Bartoszewski-Polen-wollte-Berlinka-zurueckgeben-id7152231.html, letzter Zugriff am 21. Januar 2026). Dieses Beispiel verdeutlicht nach Auffassung der Fragesteller, dass Fragen der Rückgabe kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter im deutsch-polnischen Verhältnis grundsätzlich nicht als Einbahnstraße verstanden werden müssen. Die Berlinka-Sammlung besitzt für den Erhalt des deutschen Kulturerbes herausragende Bedeutung. Sie umfasst unter anderem rund 220 000 Autographen, darunter Briefe und Handschriften von Martin Luther, Johann Wolfgang von Goethe, Heinrich von Kleist, Jacob und Wilhelm Grimm, Alexander und Wilhelm von Humboldt, Gottfried Wilhelm Leibniz, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Rainer Maria Rilke und Friedrich Schiller (vgl. https://paz.de/artikel/de nkwuerdiger-akt-guten-willens-a16243.html, letzter Zugriff 21. Januar 2026). Angesichts dessen erscheint es den Fragestellern geboten, dass die Bundesregierung in Gesprächen mit der polnischen Seite auch eigene berechtigte Erwartungen formuliert und die Rückgabe von Kulturgütern auf der Grundlage von Gegenseitigkeit, Tauschprinzipien oder anderen geeigneten Modellen verfolgt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Erinnerung und Gedenken sind mit Blick auf Deutschlands historische Verantwortung für die gegenüber Polen in den Jahren 1939 – 1945 begangenen Verbrechen ein zentraler Aspekt der deutsch-polnischen Beziehungen. Darauf lag vor dem Hintergrund, dass sich im Jahr 2025 das Ende des Zweiten Weltkriegs zum 80. Mal jährte, einer der Schwerpunkte der deutsch-polnischen Regierungskonsultationen am 1. Dezember 2025 in Berlin. Deutschland und Polen erkennen an, dass es eine nie endende Verpflichtung zur Lösung der Frage der Rückgabe von Kulturgütern gibt, die unrechtmäßig aufgrund von Besatzung oder Krieg verbracht wurden. In diesem gemeinsamen Verständnis hat Deutschland am 1. Dezember 2025 73 Pergamente aus dem Zentralarchiv für historische Aufzeichnungen in Warschau und den „Kopf des Heiligen Jakobus des Älteren“, Teil einer Skulptur aus der Marienburg, an Polen übergeben. Es ist der Bundesregierung ein Anliegen, den im Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrag von 1991 angelegten Prozess zum Thema Kulturgutrückführungen voran zu bringen. Zu diesem Zweck wurde eine entsprechende Arbeitsgruppe zwischen beiden Regierungen eingerichtet, die über weitere Kulturgüter berät und auch entsprechende Rückführungen vorbereitet. Kulturgüter, die sich unrechtmäßig aufgrund von Besatzung oder Krieg in deutschen öffentlichen Institutionen befinden, sollen zurückgeben werden. Dies wird in einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der polnischen Rückgabeforderungen individuell und systematisch geprüft.  1. Wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung im Rahmen der Zeremonie am 1. Dezember 2025 oder der deutsch-polnischen Regierungskonsultationen von deutscher Seite auch die Rückführung kriegsbedingt verlagerter deutscher Kulturgüter aus Polen thematisiert, und wenn ja, in welcher Form?  2. Wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung dabei ausdrücklich die Berlinka-Sammlung oder andere konkrete Kulturgüter deutscher Herkunft angesprochen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Darüber hinaus betreffen die erbetenen Informationen laufende vertrauliche Verhandlungen mit einem ausländischen Staat. Eine Offenlegung würde die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung beeinträchtigen und berührt den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung.  3. Welche Bundesministerien, nachgeordneten Behörden und kulturpolitischen Institutionen sind derzeit nach Kenntnisstand der Bundesregierung für die Wahrnehmung deutscher Ansprüche auf kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter gegenüber Polen zuständig? Die Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung obliegt dem Auswärtigen Amt.  4. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung grundsätzlich im Umgang mit deutschen Kulturgütern, die sich infolge des Zweiten Weltkrieges in polnischem Staatsbesitz befinden? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  5. Welche Kulturgüter beansprucht die Bundesrepublik Deutschland gegenüber Polen, und welche Kulturgüter macht Polen gegenüber Deutschland geltend (bitte jeweils aufschlüsseln und angeben, ob hierzu interne oder bilaterale Übersichten bzw. Listen existieren)?  6. Auf welcher rechtlichen Grundlage (völkerrechtlich, staatsvertraglich oder politisch) werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung diese Ansprüche jeweils erhoben? Die Fragen 5 bis 6 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.  7. Bestehen nach Kenntnisstand der Bundesregierung bilaterale Abkommen, Gemeinsame Erklärungen oder Arbeitsformate zwischen Deutschland und Polen zur Rückgabe oder zum Tausch kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter, und wenn ja, welche? Artikel 28 des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 enthält eine entsprechende Regelung. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.  8. In welchem institutionellen und diplomatischen Rahmen (z. B. Regierungskonsultationen, Facharbeitsgruppen, Expertenkommissionen) werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung Gespräche zur Klärung gegenseitiger Ansprüche geführt? Die eingerichtete Arbeitsgruppe besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der beiden federführenden deutschen und polnischen Ministerien und, im deutschen Fall, des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  9. Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung seit 1990 eine vergleichende Übersicht über Rückgaben oder Restitutionen von Kulturgütern zwischen Deutschland und Polen? a) Wenn ja, welchen Inhalts (bitte nach Jahren, Art der Kulturgüter und Richtung der Rückgabe aufschlüsseln)? b) Wenn nein, warum besitzt die Bundesregierung keinen Gesamtüberblick über die Rückgaben und Restitutionen beider Seiten? Die Fragen 9 bis 9b werden zusammen beantwortet. Kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter sind beziehungsweise waren nicht nur bei Einrichtungen des Bundes, sondern auch bei Ländern und Kommunen und zahlreichen weiteren Stellen sowie den entsprechenden Stellen auf polnischer Seite vorhanden. Eine entsprechende Übersicht liegt nicht vor. 10. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Prinzip der Gegenseitigkeit oder des Kulturgütertausches bei der Lösung offener Restitutionsfragen bei? Deutschland und Polen haben bei den Regierungskonsultationen am 1. Dezember 2025 die Verpflichtung zur Lösung der Frage der Rückgabe von Kulturgütern bekräftigt. Deutschland hat sich vor diesem Hintergrund bereiterklärt, die Rückgabe von Kulturgütern zu beschleunigen, die unrechtmäßig aufgrund von Besatzung oder Krieg verbracht wurden und die sich in deutschen öffentlichen Institutionen befinden. Unberührt davon bleiben Ansprüche der Bundesrepublik auf Rückführung von kriegsbedingt nach Polen verlagerten Kulturgütern. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig konkrete Initiativen zur Rückführung besonders bedeutender deutscher Kulturgüter – insbesondere der Berlinka-Sammlung – zu ergreifen, und wenn ja, welche? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Welche Position vertritt die polnische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Bezug auf die Berlinka-Sammlung? Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Positionen, Bewertungen oder internen Entscheidungsprozessen anderer Staaten. 13. Hat die polnische Seite in den vergangenen fünf Jahren gegenüber der Bundesregierung oder deutschen Kulturinstitutionen Gesprächsbereitschaft, konkrete Vorschläge oder Bedingungen zur Regelung der Berlinka-Frage signalisiert? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 14. Teilt die polnische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung die Auffassung, dass Rückgaben kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter zwischen Deutschland und Polen auf der Grundlage von Gegenseitigkeit erfolgen sollten, und hat sie dies gegenüber der Bundesregierung entsprechend kommuniziert? Restitutionen erfolgen grundsätzlich im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 15. Wird von der Bundesregierung die zwischen 2000 und 2001 von polnischer Seite vorgeschlagene Gründung einer deutsch-polnischen Stiftung zur Regelung der Berlinka-Frage und weiterer strittiger Kulturgüter derzeit geprüft oder erwogen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Ein Vorschlag ist der Bundesregierung nicht wie beschrieben bekannt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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