Rückgabe von Kulturgütern zwischen Deutschland und Polen im Kontext des Zweiten Weltkrieges (Antwort zu Drs. 21/4364)
Text
Rückgabe von Kulturgütern zwischen Deutschland und Polen im Kontext des Zweiten Weltkrieges (Antwort zu Drs. 21/4364)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4914
21. Wahlperiode 20.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin
Renner, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4364 –
Rückgabe von Kulturgütern zwischen Deutschland und Polen im Kontext
des Zweiten Weltkrieges
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 1. Dezember 2025 gab die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) im
Rahmen der deutsch-polnischen Regierungskonsultationen 73 Urkunden aus
der Zeit des Deutschen Ordens aus dem Bestand des Geheimen Staatsarchivs
Preußischer Kulturbesitz an Polen zurück (www.preussischer-kulturbesitz.de/
meldung/artikel/2025/12/01/spk-restituiert-urkunden-aus-dem-warschauer-hau
ptarchiv-alter-akten-an-polen.html, letzter Zugriff am 21. Januar 2026). Die
Präsidentin der SPK erklärte hierzu: „Ich freue mich sehr, dass wir diese
wertvollen Urkunden nach einer Entscheidung des Stiftungsrates heute an Polen
übergeben konnten. Gleichzeitig hoffe ich, dass es mit dieser Rückgabe
wieder Bewegung in den Gesprächen mit unserem östlichen Nachbarland gibt,
mit dem uns so viel verbindet“ (ebd.).
Der Zeremonie wohnten neben Bundeskanzler Friedrich Merz und dem
polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk auch der Staatsminister für Kultur und
Medien, Dr. Wolfram Weimer sowie die polnische Kulturministerin Marta
Cienkowska bei, was den hohen politischen Rang dieses Vorgangs für die
deutsch-polnischen Kulturbeziehungen unterstreicht. Der Kulturstaatsminister
erklärte, diese Schritte seien „nicht nur symbolisch, sondern Ausdruck einer
intensiven Auseinandersetzung mit der Vergangenheit“ und eröffneten „ein
neues Kapitel einer gemeinsamen Erinnerungskultur“ (https://kulturstaatsmini
ster.de/rueckgabe-historischer-kulturgueter, letzter Zugriff am 21. Januar
2026).
Vor diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller Anlass zu der Frage, ob
im Rahmen der Regierungskonsultationen auch über die Rückführung
bedeutender deutscher Kulturgüter gesprochen wurde, die sich infolge des Zweiten
Weltkrieges heute im polnischen Staatsbesitz befinden, insbesondere über die
sogenannte Berlinka-Sammlung.
Zwischen den Jahren 2000 und 2001 soll der damalige polnische
Außenminister Władysław Bartoszewski nach eigener Aussage die Gründung einer
deutsch-polnischen Stiftung zur Lösung der Berlinka-Frage vorgeschlagen
haben, was von der damaligen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard
Schröder jedoch abgelehnt worden sein soll (www.augsburger-allgemeine.de/
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts
vom 20. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kultur/Bartoszewski-Polen-wollte-Berlinka-zurueckgeben-id7152231.html,
letzter Zugriff am 21. Januar 2026). Dieses Beispiel verdeutlicht nach
Auffassung der Fragesteller, dass Fragen der Rückgabe kriegsbedingt verlagerter
Kulturgüter im deutsch-polnischen Verhältnis grundsätzlich nicht als
Einbahnstraße verstanden werden müssen.
Die Berlinka-Sammlung besitzt für den Erhalt des deutschen Kulturerbes
herausragende Bedeutung. Sie umfasst unter anderem rund 220 000
Autographen, darunter Briefe und Handschriften von Martin Luther, Johann Wolfgang
von Goethe, Heinrich von Kleist, Jacob und Wilhelm Grimm, Alexander und
Wilhelm von Humboldt, Gottfried Wilhelm Leibniz, Georg Wilhelm Friedrich
Hegel, Rainer Maria Rilke und Friedrich Schiller (vgl. https://paz.de/artikel/de
nkwuerdiger-akt-guten-willens-a16243.html, letzter Zugriff 21. Januar 2026).
Angesichts dessen erscheint es den Fragestellern geboten, dass die
Bundesregierung in Gesprächen mit der polnischen Seite auch eigene berechtigte
Erwartungen formuliert und die Rückgabe von Kulturgütern auf der Grundlage
von Gegenseitigkeit, Tauschprinzipien oder anderen geeigneten Modellen
verfolgt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Erinnerung und Gedenken sind mit Blick auf Deutschlands historische
Verantwortung für die gegenüber Polen in den Jahren 1939 – 1945 begangenen
Verbrechen ein zentraler Aspekt der deutsch-polnischen Beziehungen. Darauf lag
vor dem Hintergrund, dass sich im Jahr 2025 das Ende des Zweiten Weltkriegs
zum 80. Mal jährte, einer der Schwerpunkte der deutsch-polnischen
Regierungskonsultationen am 1. Dezember 2025 in Berlin. Deutschland und Polen
erkennen an, dass es eine nie endende Verpflichtung zur Lösung der Frage der
Rückgabe von Kulturgütern gibt, die unrechtmäßig aufgrund von Besatzung
oder Krieg verbracht wurden. In diesem gemeinsamen Verständnis hat
Deutschland am 1. Dezember 2025 73 Pergamente aus dem Zentralarchiv für
historische Aufzeichnungen in Warschau und den „Kopf des Heiligen Jakobus des
Älteren“, Teil einer Skulptur aus der Marienburg, an Polen übergeben.
Es ist der Bundesregierung ein Anliegen, den im Deutsch-Polnischen
Nachbarschaftsvertrag von 1991 angelegten Prozess zum Thema
Kulturgutrückführungen voran zu bringen. Zu diesem Zweck wurde eine entsprechende
Arbeitsgruppe zwischen beiden Regierungen eingerichtet, die über weitere Kulturgüter
berät und auch entsprechende Rückführungen vorbereitet. Kulturgüter, die sich
unrechtmäßig aufgrund von Besatzung oder Krieg in deutschen öffentlichen
Institutionen befinden, sollen zurückgeben werden. Dies wird in einer
Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der polnischen Rückgabeforderungen
individuell und systematisch geprüft.
1. Wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung im Rahmen der
Zeremonie am 1. Dezember 2025 oder der deutsch-polnischen
Regierungskonsultationen von deutscher Seite auch die Rückführung kriegsbedingt
verlagerter deutscher Kulturgüter aus Polen thematisiert, und wenn ja, in
welcher Form?
2. Wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung dabei ausdrücklich die
Berlinka-Sammlung oder andere konkrete Kulturgüter deutscher
Herkunft angesprochen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht. Darüber hinaus betreffen die erbetenen Informationen
laufende vertrauliche Verhandlungen mit einem ausländischen Staat. Eine
Offenlegung würde die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung beeinträchtigen und
berührt den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung.
3. Welche Bundesministerien, nachgeordneten Behörden und
kulturpolitischen Institutionen sind derzeit nach Kenntnisstand der Bundesregierung
für die Wahrnehmung deutscher Ansprüche auf kriegsbedingt verlagerte
Kulturgüter gegenüber Polen zuständig?
Die Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung obliegt dem Auswärtigen
Amt.
4. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung grundsätzlich im Umgang
mit deutschen Kulturgütern, die sich infolge des Zweiten Weltkrieges in
polnischem Staatsbesitz befinden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
5. Welche Kulturgüter beansprucht die Bundesrepublik Deutschland
gegenüber Polen, und welche Kulturgüter macht Polen gegenüber Deutschland
geltend (bitte jeweils aufschlüsseln und angeben, ob hierzu interne oder
bilaterale Übersichten bzw. Listen existieren)?
6. Auf welcher rechtlichen Grundlage (völkerrechtlich, staatsvertraglich
oder politisch) werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung diese
Ansprüche jeweils erhoben?
Die Fragen 5 bis 6 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
7. Bestehen nach Kenntnisstand der Bundesregierung bilaterale
Abkommen, Gemeinsame Erklärungen oder Arbeitsformate zwischen
Deutschland und Polen zur Rückgabe oder zum Tausch kriegsbedingt verlagerter
Kulturgüter, und wenn ja, welche?
Artikel 28 des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit
vom 17. Juni 1991 enthält eine entsprechende Regelung. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
8. In welchem institutionellen und diplomatischen Rahmen (z. B.
Regierungskonsultationen, Facharbeitsgruppen, Expertenkommissionen)
werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung Gespräche zur Klärung
gegenseitiger Ansprüche geführt?
Die eingerichtete Arbeitsgruppe besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der
beiden federführenden deutschen und polnischen Ministerien und, im
deutschen Fall, des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung seit 1990 eine
vergleichende Übersicht über Rückgaben oder Restitutionen von Kulturgütern
zwischen Deutschland und Polen?
a) Wenn ja, welchen Inhalts (bitte nach Jahren, Art der Kulturgüter und
Richtung der Rückgabe aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum besitzt die Bundesregierung keinen
Gesamtüberblick über die Rückgaben und Restitutionen beider Seiten?
Die Fragen 9 bis 9b werden zusammen beantwortet.
Kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter sind beziehungsweise waren nicht nur bei
Einrichtungen des Bundes, sondern auch bei Ländern und Kommunen und
zahlreichen weiteren Stellen sowie den entsprechenden Stellen auf polnischer
Seite vorhanden. Eine entsprechende Übersicht liegt nicht vor.
10. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Prinzip der
Gegenseitigkeit oder des Kulturgütertausches bei der Lösung offener
Restitutionsfragen bei?
Deutschland und Polen haben bei den Regierungskonsultationen am 1.
Dezember 2025 die Verpflichtung zur Lösung der Frage der Rückgabe von
Kulturgütern bekräftigt. Deutschland hat sich vor diesem Hintergrund bereiterklärt, die
Rückgabe von Kulturgütern zu beschleunigen, die unrechtmäßig aufgrund von
Besatzung oder Krieg verbracht wurden und die sich in deutschen öffentlichen
Institutionen befinden. Unberührt davon bleiben Ansprüche der
Bundesrepublik auf Rückführung von kriegsbedingt nach Polen verlagerten Kulturgütern.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig konkrete Initiativen zur
Rückführung besonders bedeutender deutscher Kulturgüter – insbesondere der
Berlinka-Sammlung – zu ergreifen, und wenn ja, welche?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 10 wird
verwiesen.
12. Welche Position vertritt die polnische Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in Bezug auf die Berlinka-Sammlung?
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Positionen,
Bewertungen oder internen Entscheidungsprozessen anderer Staaten.
13. Hat die polnische Seite in den vergangenen fünf Jahren gegenüber der
Bundesregierung oder deutschen Kulturinstitutionen
Gesprächsbereitschaft, konkrete Vorschläge oder Bedingungen zur Regelung der
Berlinka-Frage signalisiert?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
14. Teilt die polnische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung die
Auffassung, dass Rückgaben kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter
zwischen Deutschland und Polen auf der Grundlage von Gegenseitigkeit
erfolgen sollten, und hat sie dies gegenüber der Bundesregierung
entsprechend kommuniziert?
Restitutionen erfolgen grundsätzlich im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
15. Wird von der Bundesregierung die zwischen 2000 und 2001 von
polnischer Seite vorgeschlagene Gründung einer deutsch-polnischen Stiftung
zur Regelung der Berlinka-Frage und weiterer strittiger Kulturgüter
derzeit geprüft oder erwogen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Ein Vorschlag ist der Bundesregierung nicht wie beschrieben bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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