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Künftiger Umgang der Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit Objekten mit Kolonialbezug (Antwort zu Drs. 21/1123)

dip / drucksache 18.08.2025 · WP 21 · 21/1290 · Antwort · Original ↗

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Künftiger Umgang der Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit Objekten mit Kolonialbezug (Antwort zu Drs. 21/1123) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1290 21. Wahlperiode 18.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1123 – Künftiger Umgang der Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit Objekten mit Kolonialbezug V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 1. Juni 2025 hat die Kunsthistorikerin Prof. Dr. Marion Ackermann als neue Präsidentin die Führung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) übernommen. Prof. Dr. Marion Ackermann gilt als erfahren in postkolonialen Diskursen, was vor dem Hintergrund, dass in den Depots der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Millionen von Objekten mit Bezug zur Kolonialzeit lagern, eine besondere politische Relevanz entfalten dürfte. Bereits die Rückgabe aller Benin-Bronzen an Nigeria aus den Staatlichen Museen zu Berlin qua Staatsakt im Jahr 2022 löste kontroverse Debatten um den Umgang mit Objekten mit Kolonialbezug aus, da die Bronzen sogleich in den Privatbesitz von Familien gelangt sind, die früher selbst mit Sklaven gehandelt haben. Zudem ist ihr zukünftiger Verbleib nun ungewiss (www.focus.de/panorama/welt/raubkunst-rue ckgabe-endet-im-fiasko-benin-bronzen-landen-in-nigeria-nicht-im-museum-so ndern-in-privatbesitz_id_193066310.html; https://jungefreiheit.de/debatte/ko mmentar/2023/das-duo-und-die-bronzen/, letzter Aufruf: 22. Juli 2025). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In den nachstehenden Ausführungen wird davon ausgegangen, dass der von den Fragestellern verwendete Begriff „Objekte“ keine unbearbeiteten menschlichen Überreste erfasst.  1. Wie viele Objekte mit Kolonialbezug befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)?  2. In welchen Einrichtungen, Depots und Sammlungen befinden sich diese Objekte (bitte aufschlüsseln)?  3. Wie viele dieser Objekte sind derzeit für die Öffentlichkeit zugänglich? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 18. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  6. Welche Arten eines Kolonialbezuges liegen nach Ansicht der Bundesregierung bei den hier erfragten Objekten vor (bitte aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 3 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird seitens der SPK und der zu ihr gehörenden Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) keine Statistik zu der von den Fragestellern verwendeten Kategorie „Objekte mit Kolonialbezug“ geführt, sodass sich die Anzahl der betroffenen Objekte nicht abschließend feststellen lässt. Laut SPK habe sich der Begriff „Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ etabliert. Diese „kolonialen Kontexte“ können zeitlich in einem nicht absolut fest zu bestimmenden Zeitraum liegen, der mit der europäischen Expansion im 15. Jahrhundert beginnt und bis in das 20. Jahrhundert andauert. Inhaltlich können dazu neben formaler Kolonialherrschaft auch solche kolonialen Strukturen gehören, die ungleiche Machtverhältnisse und die Einschränkung der Freiheit von Gesellschaften oder Gesellschaftsteilen prägen. Die Identifizierung „kolonialer Kontexte“ bedarf daher stets einer konkreten zeitlichen und regionalen Einordnung unter Berücksichtigung der konkret vorherrschenden Umstände einschließlich der vielfältigen jeweiligen Umstände der Aneignung von Kulturgütern. Das Portal „Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ der Deutschen Digitalen Bibliothek (https://ccc.deutsche-digitale-bibliothek.de) listet Sammlungsgut deutscher Kulturerbeeinrichtungen auf, das aus dem Kontext formaler Kolonialherrschaft (Fallgruppe 1 des o. g. Leitfadens, Deutscher Museumsbund 2021, S. 31 ff.) oder informeller kolonialer Strukturen (Fallgruppe 2 des o. g. Leitfadens, Deutscher Museumsbund 2021, S. 36 ff.) stammt. Auf diesem Portal sind derzeit 99 391 Objekte aus den Sammlungen des Ethnologischen Museums und des Museums für Asiatische Kunst der SMB verzeichnet. Im Übrigen stehen die Erwerbungsbücher der SMB zu Recherchen über ihre Bestände online unter www.smb.museum/forschung/erwerbungsbuecher/ zur Verfügung.  4. Welchen übergreifenden Konzepten, Theorien und Leitlinien folgen die Vermittlung und museumspädagogische Einordnung der für die Öffentlichkeit in Einrichtungen der SPK zugänglichen Objekte mit Kolonialbezug?  5. Welche Stellung nehmen Theorie und politische Praxis des Postkolonialismus, der „Critical Whiteness“ oder „Subaltern Studies“ nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der in Frage 4 erfragten Vermittlung und museumspädagogischen Einordnung ein? 10. Welche Stellung werden die Theorie und politische Praxis des Postkolonialismus nach Kenntnis der Bundesregierung in der Gesamtausrichtung der Stiftung SPK einnehmen? Die Fragen 4, 5 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Die Arbeit der SPK und ihrer Museen beruht im Bereich Bildung und Vermittlung auf ihrem gesetzlichen Auftrag. So zählt nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung Preußischer Kulturbesitz unter anderem die „Auswertung dieses Kulturbesitzes für die Interessen der Allgemeinheit in Wissenschaft und Bildung und für den Kulturaustausch zwischen den Völkern“ zu ihren Pflichten. Auf dieser Grundlage wird Bildung und Vermittlung unter Beachtung vielfältiger wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse ausgestaltet. Im Übrigen wird auf die in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 genannten Leitlinien und Praxishilfen verwiesen. Die Arbeit der Museen bemüht sich nach Angaben der SPK bei der Präsentation der Bestände und bei der Vermittlung um Multiperspektivität, d. h. um das Einbeziehen verschiedener Sichtweisen auf Themen, Objekte und historische Ereignisse. Ziel ist es dabei, unterschiedliche Erfahrungen, Deutungen und Kontexte sowie marginalisierte Stimmen sichtbar zu machen und Diversität anzuerkennen.  7. Wie viele der Objekte mit Kolonialbezug im Besitz der SPK sind nach Auffassung der Bundesregierung und nach den Bestimmungen des Kulturgutschutzgesetzes sowie weiterer nationaler, supra- und internationaler Abkommen und Gesetze unrechtmäßig eingeführt oder möglicherweise unrechtmäßig eingeführt worden?  8. Wie viele der Objekte mit Kolonialbezug im Besitz der SPK könnten nach Auffassung der Bundesregierung von Rückgabeansprüchen nach dem Kulturgutschutzgesetz betroffen sein?  9. Wie viele der Objekte mit Kolonialbezug im Besitz der SPK befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in Rückgabeverfahren nach dem Kulturgutschutzgesetz? Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen des Kulturgutschutzgesetzes zur Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes einen engen zeitlichen Anwendungsbereich (insbesondere die Verbringung aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates muss nach dem 31. Dezember 1992 bzw. aus dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats nach dem 26. April 2007 liegen) haben. Auch eine Rückwirkung der Einfuhrregelungen des Gesetzes ist ausgeschlossen (Bundestagsdrucksache 18/7456, S. 90); das Kulturgutschutzgesetz hat insoweit keine Auswirkungen auf Kulturgüter, die in früherer Zeit unter heute ethisch umstrittenen Umständen ins Bundesgebiet gelangt sind. Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich keine Kulturgüter aus den Beständen der SPK in Rückgabeverfahren nach dem Kulturgutschutzgesetz. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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