Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen (Antwort zu Drs. 21/4260)
Text
Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen (Antwort zu Drs. 21/4260)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4964
21. Wahlperiode 24.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Zerr, Cem Ince, Janine Wissler,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4260 –
Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen
Auswirkungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine
Ressortforschungseinrichtung des Bundes und dabei „der Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung
verpflichtet.“ Sie zeichnet sich aus durch „qualitätsgesicherte Forschung und
Entwicklung, die unabhängig ist und hohen wissenschaftlichen Qualitätsansprüchen
folgt“ (www.baua.de/DE/Die-BAuA/Aufgaben/Aufgaben).
In der Veröffentlichung „Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit
und gesundheitlichen Auswirkungen“ (www.baua.de/DE/Angebote/Publikatio
nen/Fokus/Arbeitszeit-und-gesundheitliche-Auswirkungen; im Weiteren
BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung) werden unter anderem einige wichtige
Aussagen getroffen zum Zusammenhang von (über)langen Arbeitszeiten und
gesundheitlichen Beschwerden. Zusammenfassend hält die Veröffentlichung
fest, dass die tägliche Begrenzung der Arbeitszeit sowie die geltenden
Regelungen zu Ruhezeiten und Pausen eine wesentliche Rolle für den Arbeits- und
Gesundheitsschutz der Beschäftigten spielen: Da die Arbeitszeit eine kritische
Größe für die Gesamtbelastung der Beschäftigten darstellt, sei die Einhaltung
der im Arbeitszeitgesetz definierten Schutzstandards von zentraler Bedeutung.
Gleichzeitig plant die Bundesregierung, „die Möglichkeit einer wöchentlichen
anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ (Verantwortung für Deutschland.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD [KoalV], Zeile 558 ff.) zu
schaffen.
Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellenden ein aktuelles Bild
machen, inwieweit die Bundesregierung diese arbeitswissenschaftlich
fundierten Erkenntnisse ihrer Politik zugrunde legt.
1. Wie verträgt sich die Aussage der Bundesregierung in ihrer Antwort zu
den Fragen 10 und 11 auf Bundestagsdrucksache 21/3703 „Die
Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen von täglichen Arbeitszeiten
über zehn Stunden gelten dabei nicht als vollständig gesichert. Sie sind
evidenzgestützt, aber heterogen, da es auch inkonsistente Befunde gibt.“
mit der folgenden Aussage in der BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 24. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
auf die auch die Bundesregierung in ihrer Antwort verweist: „Die
Erkenntnislage zum Zusammenhang zwischen langen Arbeitszeiten [
Anmerkung: hier definiert als Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden
täglich bzw. 40 bis 48 Stunden pro Woche] und möglichen Auswirkungen
auf die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten ist sehr
umfangreich und kann als gesichert gelten. Wiederholt zeigt sich, dass lange
Arbeitszeiten mit schlechterer Gesundheit einhergehen. […] Lange
Arbeitszeiten verschlechtern die Schlafqualität bzw. ‑dauer und gehen mit einem
schlechteren Gesundheitsverhalten und insgesamt einer höheren
Sterblichkeit einher.“?
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort zu den Fragen 10 und 11 der
Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3703 darauf
hin, dass es eine Vielzahl an Studien zum Zusammenhang von langen
Arbeitszeiten und Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer gibt, deren Befunde teilweise heterogen sind. Dies liegt unter
anderem daran, dass den Studien selten genau dieselbe Fragestellung
beziehungsweise derselbe Untersuchungsgegenstand zugrunde liegt. Ein Widerspruch zu
dem in der Fragestellung angeführten Zitat aus der Veröffentlichung der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
„Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen“ besteht
nach Ansicht der Bundesregierung nicht, da auch die BAuA dort auf diese
Einschränkungen hinweist (vergleiche ebenda S. 6).
2. Inwiefern erachtet es die Bundesregierung mit Blick auf die Sicherheit
und Gesundheit von Beschäftigten als zielführend, diese gesicherte
Erkenntnislage zu den Auswirkungen langer Arbeitszeiten auf das
allgemeine Gesundheitsverhalten und die Sterblichkeit trotz etwaiger
einzelner inkonsistenter Befunde nicht als gegeben anzuerkennen?
3. Stimmt die Bundesregierung der folgenden Aussage in der BAuA-
Arbeitszeit-Veröffentlichung zu: „Umfassend belegt ist, dass die Dauer der
täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit mit dem Risiko für
Fehlhandlungen und arbeitsbedingten Unfällen zusammenhängt. Das Unfallrisiko
steigt dabei nach der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, sodass
Arbeitszeiten über 10 Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden müssen.
Nach einer Arbeitszeit von 12 Stunden ist die Unfallrate im Vergleich zu
8 Stunden um das Zweifache erhöht.“ (BAuA-Arbeitszeit-
Veröffentlichung), auch wenn die genaue maximale tägliche Arbeitszeit je nach
Beschäftigtengruppe variieren könnte (Aussage der Bundesregierung zu
Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3703: „Nach dem aktuellen
arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand lässt sich aus Sicht der
Bundesregierung keine einheitliche, für alle Beschäftigtengruppen gültige
maximale tägliche Arbeitszeit benennen, ab der Gesundheitsrisiken eindeutig
und verlässlich einsetzen. Die wissenschaftliche Studienlage ist
heterogen und kontextabhängig.“)?
4. Inwiefern erachtet es die Bundesregierung mit Blick auf die Sicherheit
und Gesundheit von Beschäftigten als zielführend, den umfassend
belegten Zusammenhang zwischen Dauer der täglichen und wöchentlichen
Arbeitszeit und dem Risiko für Fehlhandlungen und arbeitsbedingte Unfälle
nicht als gegeben anzuerkennen?
Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bezieht die Forschungsergebnisse der BAuA ebenso wie
andere wissenschaftliche Erkenntnisse in ihre Entscheidungsprozesse ein.
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass
Risiken nicht „eindeutig und verlässlich einsetzen“ (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3703), sondern dass
ein höheres Gesundheitsrisiko bedeutet, dass eine gesundheitliche
Schädigung mit einer höheren Wahrscheinlichkeit eintritt?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass ein höheres Gesundheitsrisiko
bedeutet, dass eine gesundheitliche Schädigung mit einer höheren
Wahrscheinlichkeit eintritt.
6. Welche Daten und Studien sind der Bundesregierung bekannt zu
arbeitsgebundener Zeit, „z. B. zusätzlich notwendige Zeit für den Arbeitsweg
oder für die Arbeitsvorbereitung“ (BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung),
die den Zeitraum, der u. a. zur Erholung zur Verfügung steht, reduzieren,
wie viel Zeit wird durchschnittlich pro Arbeitstag bzw. Arbeitsjahr für
den Arbeitsweg aufgewendet, welche Haupterkenntnisse enthalten diese
Daten und Studien jeweils, und was schlussfolgert die Bundesregierung
daraus?
Gemäß Zeitverwendungserhebung (ZVE) des Statistischen Bundesamtes
wendeten erwerbstätige Personen im Jahr 2022 durchschnittlich 23 Minuten pro
Tag als Wegezeiten für ihre Erwerbstätigkeit auf. Das entspricht im
Durchschnitt 2 Stunden 41 Minuten pro Woche. Dieser Durchschnitt umfasst alle
Wochentage (Montag bis Sonntag) eines Jahres einschließlich Urlaubs- und
Krankentagen. Der Mikrozensus beinhaltet Daten über die Dauer für den Weg zur
Arbeitsstätte. Für das Jahr 2024 sind diese Daten nach Geschlecht und Stellung
im Beruf im Tabellenanhang abzulesen.* Neben den Daten des Statistischen
Bundesamtes besteht diverse Literatur des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) zur Entwicklung der aufgewendeten Zeit für Arbeitswege
mit unterschiedlichem Fokus. So wurden die Unterschiede zwischen Frauen
und Männern analysiert, die Pendelzeiten nach der Coronapandemie im
Zusammenhang mit Homeoffice oder das Pendelverhalten nach einem
Arbeitsplatzverlust (Coskun Dalgic, S., Dauth, W., Gartner, H., Stops, M. & Weber, E.
(2026). „Working from home increases work–home distances“. Journal of
Urban Economics, Jahrgang – www.sciencedirect.com/science/article/pii/S00941
19026000033?via%3Dihub). Duan, Y., Jost, O., Jost, R. & Seibert, H. (2026).
„Beyond lost earnings: Job displacement and the cost of commuting“. Journal
of Public Economics, Jahrgang 255 – www.sciencedirect.com/science/article/a
bs/pii/S0047272726000150?via%3Dihub). Fuchs, M., Jost, R., Weyh, A.
(2024). „How many gaps are there? Investigating the regional dimension of the
gender commuting gap“. Papers in Regional Science, Jahrgang 103, Heft 1 –
www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1056819024000228?via%3Dihub).
Die Bundesregierung nimmt die Studien zur Kenntnis und bezieht sie in ihre
Entscheidungsprozesse ein.
7. Welche Daten und Studien liegen der Bundesregierung zu Schlafmangel
und Schlafqualität, insbesondere mit Bezug auf arbeitsbedingt verkürzte
Ruhezeiten vor, welche Haupterkenntnisse enthalten diese jeweils, und
was schlussfolgert die Bundesregierung daraus?
Aus Analysen der BAuA-Arbeitszeitbefragung (zum Beispiel BAuA (2020),
„Stressreport Deutschland 2019: Psychische Anforderungen, Ressourcen und
Befinden“. Dortmund: BAuA – www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Beri
chte/Stressreport-2019.html?pk_campaign=DOI) geht hervor, dass ausrei-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4964 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
chende Erholungsphasen zwischen zwei Arbeitseinsätzen eine wesentliche
Voraussetzung für nachhaltige Leistungsfähigkeit und Gesundheit darstellen.
Die der Bundesregierung vorliegenden arbeitswissenschaftlichen Befunde
zeigen überwiegend, dass verkürzte tägliche Ruhezeiten mit relevanten Einbußen
von Schlafdauer, Schlafqualität, Erholung und Gesundheit verbunden sind.
Die Bundesregierung nimmt die Forschungsergebnisse zur Kenntnis und
bezieht sie in ihre Entscheidungsprozesse ein.
8. Welche Daten und Studien zum Umfang der „Zeiten für
Grundbedürfnisse des Lebens, sogenannte Obligationszeiten“ (BAuA-Arbeitszeit-
Veröffentlichung) sind der Bundesregierung bekannt, welche
Haupterkenntnisse enthalten diese Studien jeweils, und was schlussfolgert die
Bundesregierung daraus?
In der Studie „Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und
gesundheitlichen Auswirkungen“ (Backhaus, N., Nold, J., Entgelmeier, I.,
Brenscheidt, F. & Tisch, A. (2023). 2. vollständig überarbeitete Auflage. Dortmund:
BAuA – www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Arbeitszeit-und-ges
undheitliche-Auswirkungen) werden als Beispiele für „Obligationszeiten“
Haushaltsarbeiten, familiäre Verpflichtungen oder gemeinnützige Tätigkeiten
genannt. Hierzu sind Ergebnisse aus der ZVE 2022 zum durchschnittlichen
Zeitaufwand für verschiedene Aktivitäten nach der sozialen Stellung auf der
Internetseite des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/DE/Theme
n/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Zeitverwend
ung/Tabellen/aktivitaeten-sozSt-zve.html veröffentlicht.
Die Bundesregierung nimmt die Forschungsergebnisse zur Kenntnis und
bezieht sie in ihre Entscheidungsprozesse ein.
9. Welche Daten und Studien liegen der Bundesregierung zum
Pausenausfall vor, wie oft fallen Pausen aus oder werden verkürzt (bitte getrennt
nach Länge der Arbeitszeit [etwa bis 8 h, >8 bis 10 h und >10 h]
angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Empirische Daten zum Umfang von Pausenausfällen liegen für Deutschland
insbesondere aus der BAuA-Arbeitszeitbefragung vor. Die BAuA berichtet auf
dieser Basis für 2021, dass rund 31 Prozent der Beschäftigten häufig erleben,
dass vorgeschriebene Ruhepausen ausfallen (Vieten L., & Wendsche, J. (2024).
„Ausfall von Ruhepausen in Deutschland – Verbreitung und Auswirkungen
auf die Erholung, Gesundheit und Zufriedenheit von Beschäftigten“.
Dortmund: BAuA – www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Bericht-kompakt/R
uhepausen). Als „häufig“ gilt dabei das wiederholte Nicht-Nehmen der
gesetzlich vorgeschriebenen Pausen an Arbeitstagen mit mehr als sechs Stunden
Arbeitszeit. Frühere BAuA-Arbeitszeitbefragungen (zum Beispiel 2017) zeigen
ähnliche Größenordnungen (rund ein Viertel bis knapp ein Drittel der
Beschäftigten mit häufigem Pausenausfall). Teilweise wird zwischen vollständigem
Pausenausfall und häufigen Unterbrechungen beziehungsweise Störungen von
Pausen differenziert: 29 Prozent der Vollzeitbeschäftigten berichten häufigen
Pausenausfall, 16 Prozent häufige Unterbrechungen (Vieten, L. Wöhrmann, A.
M., Wendsche, J. & Michel, A. (2023). „Employees’ work breaks and their
physical and mental health: Results from a representative German survey“.
Applied Ergonomics, Jahrgang 110 – www.sciencedirect.com/science/article/pii/S
0003687023000364?via%3Dihub).
Die Bundesregierung nimmt die Forschungsergebnisse zur Kenntnis und
bezieht sie in ihre Entscheidungsprozesse ein.
10. Inwiefern teilt die Bundesregierung folgende Einschätzung: „Es
erscheint daher plausibel, dass die gesetzlich geforderten Ruhepausen von
45 Minuten bei Arbeitszeiten über 10 Stunden pro Tag nicht ausreichend
sind, da der Erholungsbedarf bei überlangen Arbeitszeiten durch die
exponentielle Zunahme negativer Beanspruchungsfolgen ebenfalls
überproportional zunimmt“ (BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung), und inwiefern
beabsichtigt sie, dies bei einer möglichen Umstellung auf eine
wöchentliche Höchstarbeitszeit zu berücksichtigen?
11. Inwiefern teilt die Bundesregierung folgende Einschätzung: „So zeigen
einige Studien, dass Beschäftigte bei flexiblen Arbeitszeiten lange
tägliche Arbeitszeiten bevorzugen, wenn sie dafür weniger Tage in der
Woche arbeiten müssen. Dies ist jedoch in Bezug auf Sicherheit und
langfristige Gesundheit von Beschäftigten kritisch zu beurteilen.“ (BAuA-
Arbeitszeit-Veröffentlichung), und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus?
12. Inwiefern teilt die Bundesregierung folgende Einschätzung: „Eine
Ausdehnung der Arbeitszeit, insbesondere auch bezogen auf den Arbeitstag
und eine Einschränkung der Ruhezeit, birgt das Risiko[,] die Arbeits-
und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten weiter zu reduzieren,
sowohl kurzfristig (hoher Krankenstand) als auch langfristig
(Frühverrentung). Dadurch kann sich der Arbeitskräftemangel weiter verschärfen.“
(BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung), und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus?
Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Die zitierten Veröffentlichungen sind der Bundesregierung bekannt. Die
Bundesregierung bezieht die Forschungsergebnisse der BAuA ebenso wie andere
wissenschaftliche Erkenntnisse in ihre Entscheidungsprozesse ein.
13. Wann werden die Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2025
vorliegen (vgl. Antwort zu Frage 1b auf Bundestagsdrucksache 21/3703)?
Mit ersten Auswertungen ist in der zweiten Jahreshälfte 2026 zu rechnen,
weiterführende Berichte folgen anschließend schrittweise.
14. In welchem Rahmen befasst sich die BAuA „mit der Aktualisierung des
Wissensstands zu den Auswirkungen langer Arbeitszeiten auf
Gesundheit, Wohlbefinden und weitere relevante Indikatoren“ (Antwort zu
Frage 1b auf Bundestagsdrucksache 21/3703), und wann ist hier mit
Ergebnissen zu rechnen?
Die BAuA aktualisiert den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu
den Auswirkungen langer täglicher Arbeitszeiten auf Gesundheit,
Wohlbefinden und weitere relevante Indikatoren im Rahmen eines systematischen
Reviews. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist bis zu Beginn des dritten
Quartals 2026 geplant. Ergänzend erfolgen weitere Analysen auf Basis der BAuA-
Arbeitszeitbefragung sowie gegebenenfalls zusätzlicher Datengrundlagen
(vergleiche die Antwort zu Frage 13).
Deutschland
Endergebnis des Mikrozensus 2024
Erwerbstätige nach dem Zeitaufwand für den Hinweg zur Arbeitsstätte, Geschlecht und Stellung im Beruf
Zeitaufwand für den Hinweg (von ... bis unter ... Minuten)
Geschlecht Stellung im Beruf insgesamt unter 10 10 - 30 30 - 60 60 und mehr
ständig
wechselnde
Arbeitsstätte
1 000 1 000 1 000 1 000 1 000 1 000
Insgesamt¹⁾ 42 590 7 820 18 719 8 579 2 149 687
Selbstständige 3 552 898 817 298 70 232
abhängig Beschäftigte 38 919 6 889 17 888 8 278 2 077 454
Beamte/Beamtinnen 2 072 241 955 568 194 /
Angestellte und Arbeiter/-innen 35 278 6 398 16 212 7 336 1 785 436
Auszubildende 1 569 251 721 374 98 /
Männlich¹⁾ 22 613 3 770 9 434 4 865 1 341 543
Selbstständige 2 381 623 529 203 52 176
abhängig Beschäftigte 20 185 3 134 8 898 4 661 1 288 366
Beamte 1 011 99 417 298 132 /
Angestellte und Arbeiter 18 316 2 894 8 088 4 158 1 106 352
Auszubildende 858 141 394 205 51 /
Weiblich¹⁾ 19 977 4 050 9 286 3 714 809 145
Selbstständige 1 172 275 288 94 / 56
abhängig Beschäftigte 18 734 3 756 8 990 3 618 789 89
Beamtinnen 1 061 142 538 270 63 /
Angestellte und Arbeiterinnen 16 962 3 503 8 124 3 178 679 84
Auszubildende 711 110 327 169 47 /
Ergebnisse des Mikrozensus (Unterstichprobe MZ-LFS) - Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten
Personen, die keine Angaben gemacht haben oder üblicherweise nicht von ihrem Hauptwohnsitz zur Arbeitsstätte fahren bzw. gehen,
wurden der "Insgesamt"-Kategorie zugewiesen.
1) Einschließlich mithelfende Familienangehörige, die in der Tabelle nicht gesondert ausgewiesen sind.
/ = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026
Tabelle zu der Frage 6
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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