Zur Kopplung von Wohnungsbau und sozialer Daseinsvorsorge im Bauplanungsrecht
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Zur Kopplung von Wohnungsbau und sozialer Daseinsvorsorge im Bauplanungsrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4869
21. Wahlperiode 20.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katalin Gennburg, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz
Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Mareike Hermeier,
Ina Latendorf, Caren Lay, Pascal Meiser, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha
Wagner und der Fraktion Die Linke
Zur Kopplung von Wohnungsbau und sozialer Daseinsvorsorge im
Bauplanungsrecht
Basierend auf dem Planungskonzept „Komplexrichtlinie“ wurden in der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Wohnungen in einem
integrierten städtebaulichen Gesamtsystem errichtet. Der sogenannte
Wohnkomplex war als verbindliche Planungseinheit konzipiert, das Wohnen, soziale,
medizinische und Nahversorgung sowie technische und gemeinschaftliche
Einrichtungen strukturell miteinander verknüpfte. Diese planerische Kopplung
sozialer Infrastruktur an den Wohnungsbau war verpflichtender Bestandteil der
Stadtentwicklung.
Dieses Planungskonzept wurde durch den Einigungsvertrag nicht übernommen,
sondern ostdeutsche Stadtquartiere in das bundesdeutsche Bauplanungsrecht
überführt. Durch diese planungsrechtliche Lücke werden Bestandsgebiete
faktisch als „Baulücke“ gewertet. Städtebauliche Entwicklung erfolgt seither in
großem Maße auf Grundlage von § 34 des Baugesetzbuchs (BauGB).
Nachverdichtung und Umnutzung können weitgehend ungesteuert erfolgen. Eine
verpflichtende Sicherung oder Mitentwicklung sozialer Infrastruktur ist hier nicht
vorgesehen. Bei den Bodenpreis- und Mietsteigerungen der letzten Jahre stellt
das nach Auffassung der Fraktion Die Linke eine ideale Angriffsfläche für
renditeorientierte Investoren dar.
Darüber hinaus existiert kein gesonderter Schutz für soziale Infrastruktur im
Mietrecht und wichtige Orte der Daseinsvorsorge, wie Apotheken, sind nach
Auffassung der Fraktion Die Linke ungebremsten Mietsteigerungen und
schikanösen Maßnahmen von Vermietern ausgesetzt. Fehlende Planungskonzepte
und ein ungezügelter Mietmarkt für Gewerbe verschärfen die Krise der
öffentlichen Daseinsvorsorge: eine angespannte Pflegesituation, das bislang größte
Apothekensterben in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, hunderte
unbesetzte Kassensitze in der ambulanten Versorgung sowie eine zunehmend
fragile Nahversorgung. Die Daseinsvorsorge wackelt – nicht nur im ländlichen
Raum, sondern auch in urbanen Quartieren.
Eine ausgedünnte soziale und gesundheitliche Infrastruktur beeinträchtigt
langfristig das Vertrauen in staatliche Handlungsfähigkeit und demokratische
Institutionen. Eine stabile öffentliche Infrastruktur könnte demnach nicht nur
sozial-, sondern auch demokratiepolitisch eine zentrale Ankerfunktion erfüllen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Bundesregierung um eine Einschätzung
der strukturellen Folgen der Nicht-Übernahme der „Komplexrichtlinie“ in das
bundesdeutsche Planungsrecht sowie um Auskunft darüber, ob und wie eine
stärkere planungsrechtliche Verbindlichkeit sozialer Infrastruktur im Kontext
von Neubau und Nachverdichtung geprüft wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sieht die Bundesregierung eine funktionsfähige und bedarfsgerechte
soziale Infrastruktur in Bestandsgebieten und bei Wohnungsneubau
sichergestellt, insbesondere in Bestandsquartieren mit hoher
Verdichtungsdynamik wie Großwohnsiedlungen (bitte begründen)?
2. Welche planungsrechtlichen Instrumente im geltenden Bundesrecht
ermöglichen nach Auffassung der Bundesregierung eine verbindliche
Sicherung sozialer Infrastruktur bei Neubau- und
Nachverdichtungsmaßnahmen?
3. Welche planungsrechtlichen Instrumente im geltenden Bundesrecht, die
nach Auffassung der Bundesregierung eine verbindliche Sicherung
sozialer Infrastruktur bei Neubau- und Nachverdichtungsmaßnahmen
ermöglichen, werden durch jüngere Änderungen des Baugesetzbuchs –
insbesondere im Zusammenhang mit beschleunigten Planungs- und
Genehmigungsverfahren – in ihrer Anwendung beeinflusst?
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale und
gesundheitliche Infrastruktur in Großwohnsiedlungen (Geschosswohnungsbau ab
2 000 Wohneinheiten [WE]), errichtet zwischen 1960 und 1990 im Gebiet
der ehemaligen DDR, seit 1990 in Bezug auf
a) Kinderbetreuung,
b) Schulplätze,
c) haus- und fachärztliche Versorgung (inklusive unbesetzter
Kassensitze),
d) Apothekendichte,
e) Tagespflegeeinrichtungen und
f) wohnortnahe Grundversorgung entwickelt (bitte die Antworten zu den
Teilfragen a bis f tabellarisch unter Angabe geeigneter Kennzahlen,
die die Entwicklung seit 1990 aussagekräftig abbilden, z. B.
Stichtagswerte oder ausgewählte Vergleichsjahre, darstellen)?
g) Bestehen Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern,
wenn ja, welche Gründe sieht die Bundesregierung, und wie plant die
Bundesregierung, diese anzugleichen?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fraktion Die Linke, dass
das geltende Bauplanungsrecht keine verbindliche bundesrechtliche
Kopplung von Wohnungsbau und sozialer Infrastruktur in unbeplanten
Innenbereichen vorsieht (wenn nein, bitte die entsprechenden
Rechtsgrundlagen benennen)?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen von Vorhaben nach
§ 34 BauGB auf die Sicherung bzw. Weiterentwicklung sozialer
Infrastruktur in den alten und neuen Bundesländern?
7. Erkennt die Bundesregierung einen möglichen Qualitätsverfall der
sozialen Infrastruktur in Großwohnsiedlungen der neuen Bundesländer durch
Neubau und Nachverdichtungsmaßnahmen nach § 34 BauGB bei
gleichbleibendem Angebot der öffentlichen Daseinsvorsorge?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die fiskalische Verteilung der
Folgekosten von Verdichtung, insbesondere vor dem Hintergrund steigender
Mieten und Bodenwerte?
9. Sieht die Bundesregierung eine strukturelle Asymmetrie zwischen privat
realisierten Gewinnen und kommunal zu tragenden Infrastrukturkosten?
10. Wie bewertet die Bundesregierung retrospektiv und unter Bezugnahme
auf Evaluationsberichte
a) die Integration bzw. Nichtintegration baurechtlicher Instrumente der
ehemaligen DDR in das bundesdeutsche Recht,
b) die Wirkungen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost?
11. Ordnet die Bundesregierung die Weiterentwicklung der Sozialversorgung,
Gesundheitsversorgung und Nahversorgung in ostdeutschen
Großwohnsiedlungen seit 1990 insgesamt als erfolgreich ein?
a) Wo sieht sie Nachholbedarf?
b) Welche konkreten bundespolitischen Maßnahmen sind geplant?
12. Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
wissenschaftlichen Erkenntnissen, wonach wahrgenommene staatliche
Steuerungsschwäche und infrastrukturelle Unterversorgung das Vertrauen
in demokratische Institutionen beeinträchtigen können, und welche
politischen Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Stadtentwicklungs- und
Infrastrukturpolitik?
13. Liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen
Diskussion um die verbindliche Sicherung sozialer Infrastruktur eigene oder
fremde Einschätzungen zu dem Planungskonzept der „Komplexrichtlinie“
für die städtebauliche Planung von Neubauwohngebieten in der
ehemaligen DDR, insbesondere hinsichtlich der systematischen Kopplung von
Wohnungsbau und sozialer Infrastruktur, vor, und wenn ja, wie lauten
diese?
a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung in einzelnen Elementen dieses
Planungskonzeptes – etwa der verbindlichen infrastrukturellen
Mindestversorgung pro Wohneinheit bzw. Einwohnerzahl – übertragbare
oder adaptierbare Ansätze für das geltende Bauplanungsrecht, und
wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
b) Wurden im Zuge der deutschen Einheit oder in späteren
Novellierungen des Baugesetzbuchs planungsrechtliche Instrumente mit
vergleichbarer infrastruktureller Verbindlichkeit geprüft oder
übernommen, und wenn nein, aus welchen Gründen erfolgte keine Integration
entsprechender Steuerungsmechanismen?
Berlin, den 2. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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