Meldung privater Fangmengen mit der RecFishing-App
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Meldung privater Fangmengen mit der RecFishing-App
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/4036
21. Wahlperiode 09.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dario Seifert, Stephan Protschka, Peter Felser, Julian Schmidt,
Danny Meiners, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Bernd Schattner, Stefan
Schröder, Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dr. Michael Blos und
der Fraktion der AfD
Meldung privater Fangmengen mit der RecFishing-App
Die RecFishing-App ist eine offizielle Anwendung für Smartphones in der
Europäischen Union, die speziell für die Freizeitfischerei entwickelt wurde. Sie
dient der Erfassung, Dokumentation und Meldung von Fängen privater Angler
in maritimen Gewässern, insbesondere in der Nordsee und Ostsee. Die App ist
Teil einer EU-weiten Initiative zur Überwachung und Kontrolle der
Fischbestände, weil die Daten der nichtkommerziellen Fischerei offenbar oft
lückenhaft waren (www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsic
ht/meeresangeln#c763).
Die RecFishing-App wurde durch die EU-Verordnung (EU) 2023/2842
eingeführt, die die EU-Fischereikontrollverordnung Nr. 1224/2009 ändert. Diese
Verordnung zielt darauf ab, die Datenerfassung in der Freizeitfischerei zu
kontrollieren, um die Auswirkungen der Angelfischerei auf gefährdete Fischarten
zu quantifizieren, sowie EU-weite Fangquoten (Total Allowable Catches)
realistischer zu gestalten. Aber auch die Einhaltung internationaler Abkommen zur
nachhaltigen Fischerei sollen gewährleistet sein (www.portal-fischerei.de/bund/
bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln#c763).
Ab dem 10. Januar 2026 gilt die Pflicht für alle privaten Angler in der EU,
Fänge bestimmter Arten zu melden. Dies betrifft zunächst nur Meeresangler.
Betroffene Gewässer sind die Nordsee, wo Fänge von Wolfsbarsch (Dicentrarchus
labrax) und Aal (Anguilla anguilla) gemeldet werden müssen. In der Ostsee
sind private Fänge der Arten Dorsch (Gadus morhua), Aal und Lachs (Salmo
salar) von der Meldepflicht betroffen (www.portal-fischerei.de/bund/bestandsm
anagement/fischereiaufsicht/meeresangeln#c763).
Insgesamt nutzen 13 EU-Mitgliedstaaten die RecFishing-App. Neben
Deutschland sind das die folgenden Länder: Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland,
Italien, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden und Zypern.
EU-Mitgliedstaaten, die nicht die RecFishing-App nutzen, müssen ein auf
nationaler Ebene entwickeltes System verwenden (www.portal-fischerei.de/bun
d/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln#c763).
Obwohl die Meldepflicht seit dem 10. Januar 2026 gilt, war die App in
Deutschland zunächst noch nicht verfügbar. Aufgrund technischer Probleme
der EU-Kommission wurde der Start verschoben. Die App ist seit dem 5.
Februar 2026 verfügbar, entsprechend einer vorherigen Meldung, dass die
Anwendung laut dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat (BMLEH) voraussichtlich erst ab dem 5. Februar 2026 verfügbar sein
werde (www.dafv.de/themen/politik/europaarbeit/elektronische-fangmeldung-in-de
r-eu-start-der-recfishing-app-in-deutschland-verschoben).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie plant das BMLEH die genaue Umsetzung der RecFishing-App bzw.
die Anwendung der Meldepflichten in Deutschland, insbesondere den
Übergang vom 10. Januar bis zum 5. Februar 2026, und welche
Konsequenzen ergeben sich für Angler, die in dieser Zeit Fänge der betroffenen
Arten gemacht haben (z. B. Wolfsbarsch in der Nordsee; vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte die Antwort mit angewandter Rechtsgrundlage
versehen)?
2. Hatte die Bundesregierung sich einen Notfallplan für den Fall überlegt,
dass die App nicht wie angekündigt am 5. Februar 2026 für die
Freizeitanglerschaft verfügbar gewesen wäre, wenn ja, wie sieht diese Strategie
aus und wenn nein, warum hat sie kein Notfallkonzept für derartige
Vorfälle?
3. Sah dieser etwaige Notfallplan Auswirkungen für Angler vor, für den Fall,
die RecFishing-App wäre nicht ab 5. Februar 2026 veröffentlicht worden,
wenn sie in dieser Zeit nach dem 5. Februar 2026 Fänge der betroffenen
Arten machen (bitte die Antwort mit angewandter Rechtsgrundlage
versehen)?
4. Ist der Bundesregierung der genaue Grund der Verzögerung mit der
RecFishing-App durch die EU-Kommission bekannt, und wenn, ja,
weshalb kam es zu einer Verschiebung der Einführung dieser Anwendung?
5. Welche technischen Voraussetzungen (z. B. Offline-Funktion, GPS-
Integration) muss die App erfüllen, um für Seeangler praktikabel zu sein,
und sind diese Grundfunktionen bei Veröffentlichung der RecFishing-App
bereits durch entsprechende Anwender verfügbar und nutzbar?
6. Gibt es einen detaillierten Zeitplan für die App-Veröffentlichung in den
App Stores, inklusive Testphasen für deutsche Nutzer, und wie wird die
Kompatibilität mit älteren Smartphones gewährleistet?
7. Wie koordiniert das BMLEH mit den Bundesländern Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen die Einführung, und
welche lokalen Anpassungen (z. B. Integration mit Landesangelgesetzen)
sind ggf. geplant?
8. Welche Bußgeldvorschriften für den Bereich der marinen Freizeitfischerei
sollen auf Bundesebene für eine nicht registrierte Fischerei in den
reglementierten Bereichen geschaffen werden, und wann ist mit einem ersten
Gesetzentwurf zu rechnen?
9. Welche Bußgeldvorschriften für den Bereich der marinen Freizeitfischerei
sollen auf Bundesebene für einen nicht fristgerecht aufgezeichneten oder
gemeldeten Fang in den reglementierten Bereichen geschaffen werden,
und wann ist mit einem ersten Gesetzentwurf zu rechnen?
10. Wird es eine nationale Hotline oder Beratungsstelle geben, um Angler bei
der Registrierung und Nutzung der App zu unterstützen?
11. Welche Ausnahmen oder Erleichterungen gibt es ggf. für Angler ohne
Smartphone oder beispielsweise ältere Personen, die auf traditionelle
Methoden wie Stift und Zettel setzen?
12. Welche Rolle spielt die RecFishing-App bei der Einhaltung nationaler
Fangquoten, und wie werden die gemeldeten Daten für die Anpassung
von TAC (Total Allowable Catches) in der Nord- und Ostsee genutzt?
13. Wie gewährleistet das BMLEH die DSGVO-Konformität (DSGVO =
Datenschutz-Grundverordnung) der App, insbesondere beim Speichern
von GPS-Daten und persönlichen Angaben, und welche Löschfristen
gelten für die Daten?
14. Werden die Meldedaten nur an die EU-Kommission weitergeleitet oder
haben nationale Behörden wie die Fischereiaufsicht Zugriff, und wie wird
Transparenz über die Nutzung der Daten geschaffen?
15. Wie bewertet das BMLEH die Belastung für private Angler (z. B.
Zeitaufwand pro Fang), und welche Maßnahmen plant es ggf., um den
Freizeitspaß nicht zu beeinträchtigen?
16. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen (z. B. auf Angeltourismus in
Küstenregionen) erwartet das BMLEH ggf. durch die Meldepflicht, und wie
werden betroffene Verbände ggf. einbezogen?
17. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Erweiterungen der Meldepflicht
auf weitere Arten oder Gewässer (z. B. Binnengewässer) geplant, und wie
wird der Erfolg der App evaluiert?
18. Wie unterstützt das BMLEH ggf. Bildungskampagnen oder Workshops
zur App-Nutzung, um die Akzeptanz bei den Anwendern zu steigern?
19. Wie positioniert sich Deutschland in EU-Verhandlungen zur
Weiterentwicklung der RecFishing-App, z. B. hinsichtlich Reduzierung des
bürokratischen Aufwands?
20. Sind der Bundesregierung die Anwendungen von EU-Mitgliedstaaten
bekannt, die nicht die RecFishing-App nutzen, sondern auf die auf nationaler
Ebene entwickelten Systeme zurückgreifen, wenn ja, welche Systeme
werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Mitgliedstaaten
weiterhin genutzt, welche technischen Voraussetzungen werden an die
Anwender gestellt, das heißt, sind die Hürden für die Aufzeichnung von
Fängen genauso streng, und wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine
Kenntnis darüber?
21. Ist für die Registrierung und die Aufzeichnung und Meldung von Fängen
anstelle der RecFishing-App auch eine andere App eines privaten
Anbieters (sog. Drittanbieter-App) nutzbar, wenn ja, welche Drittanbieter-Apps
können genutzt werden, und wenn nein, warum sind bislang keine anderen
Apps nutzbar und ist es überhaupt für die Zukunft vorgesehen?
22. An welchen Hürden ist ein EU-weites, harmonisiertes System zur
Aufzeichnung von Fängen bestimmter Arten in definierten Gewässern ggf.
gescheitert?
23. Zu welchem Zeitpunkt müssen spätestens die registrierpflichtigen Fänge
in die RecFishing-App vermerkt werden, ohne bei einer möglichen
Kontrolle geahndet zu werden (bitte die Antwort mit angewandter
Rechtsgrundlage versehen)?
Berlin, den 27. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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