Schattenflotte, Sanktionsumgehung und Gefahren für europäische Gewässer
Text
Schattenflotte, Sanktionsumgehung und Gefahren für europäische Gewässer
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3449
21. Wahlperiode 05.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Robin Wagener,
Claudia Müller, Luise Amtsberg, Chantal Kopf, Julian Joswig, Katrin Göring-
Eckardt, Ayse Asar und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schattenflotte, Sanktionsumgehung und Gefahren für europäische Gewässer
In internationalen und europäischen Seegebieten, insbesondere im Ostseeraum,
ist in den vergangenen Jahren ein deutlicher Anstieg des Einsatzes technisch
mangelhafter, unzureichend gewarteter oder personell unterbesetzter Schiffe zu
beobachten. Diese sogenannten Substandard Vessels bergen aufgrund ihres
schlechten technischen Zustands ein erhöhtes Risiko für Kollisionen, Havarien
und schwere Umweltunfälle. Schätzungen zufolge gehören inzwischen rund
18 Prozent der weltweiten Öltankerflotte – etwa 2 300 Schiffe – zu dieser
Kategorie. Ein erheblicher Teil davon transportiert Rohöl und Ölprodukte in großem
Umfang: Allein aus russischen Häfen in der Ostsee und im Schwarzen Meer
verlassen monatlich nahezu 90 beladene Tanker, die zusammen rund 60
Millionen Barrel Rohöl exportieren. Hunderttausende Barrel passieren täglich die
Gewässer der Ostsee- und Nordseeanrainerstaaten (https://windward.ai/knowledg
e-base/illuminating-russias-shadow-fleet, https://sanctions.kse.ua/wp-content/u
ploads/2025/09/ROT_AUG25.pdf, https://sanctions.kse.ua/wp-content/uploads/
2025/10/Chartbook_September2025.pdf).
Viele dieser Schiffe operieren nicht nur unter technisch unzureichenden
Bedingungen, sondern sind auch Teil der sogenannten russischen Schattenflotte.
Diese besteht aus älteren, oftmals schlecht gewarteten Tankern, die gezielt zur
Umgehung internationaler Sanktionen eingesetzt werden und häufig durch
Flaggenwechsel, das Abschalten von AIS-Transpondern (AIS = Automatic
Identification System), gefälschte Versicherungsunterlagen oder die
Verschleierung tatsächlicher Eigentümerstrukturen auffallen. Die Schiffe sind im
Durchschnitt etwa 18 Jahre alt und oftmals nur unzureichend haftpflichtversichert,
was im Falle eines Unfalls zu erheblichen finanziellen und ökologischen
Folgen für die Anrainerstaaten führen kann (GIDSstatement2025_09_Brugmann_e
t_al251118n.pdf).
Besonders relevant ist, dass Russland einen erheblichen Teil seiner Ölausfuhren
über Ostseehäfen abwickelt: Im Dezember 2024 wurden über die Ostsee rund
5,5 Millionen Tonnen Ölerzeugnisse exportiert – nahezu 50 Prozent der
gesamten russischen Ölexporte dieses Zeitraums (GIDSstatement2025_09_Brugman
n_et_al251118n.pdf). Damit ist die Ostsee nicht nur Transitregion, sondern
auch zentraler Umschlagpunkt für einen Kernbereich der russischen
Einnahmestruktur. Die Erlöse aus Rohöl‑ und Ölproduktverkäufen sind eine wesentliche
Finanzierungsquelle für den russischen Staatshaushalt, von dem etwa 40
Prozent in militärische und sicherheitsrelevante Bereiche fließen. Diese
Einnahmen tragen damit maßgeblich zur Aufrechterhaltung des völkerrechtswidrigen
Angriffskriegs gegen die Ukraine bei (www.spiegel.de/ausland/russland-
wanngeht-wladimir-putin-das-geld-aus-interview-mit-alexandra-prokopenko-a-6746
a1bd-f7d3-405f-9778-8a9a42b247b2).
Die Kombination aus schlechten technischen Zuständen, intransparenten
Strukturen, gezielter Umgehung internationaler Regeln und der ökologischen
Fragilität der Ostsee schafft eine kritische Risikolage: Die Durchfahrt unzureichend
gewarteter Tanker durch ein geopolitisch sensitives, infrastrukturell
verdichtetes und ökologisch belastetes Binnenmeer erhöht die Wahrscheinlichkeit
schwerer Umweltunfälle, behindert staatliche Kontroll‑ und
Interventionsmöglichkeiten und unterminiert zugleich die Wirksamkeit europäischer und
internationaler Sanktionsregime. Das Fortbestehen und die weitgehende Duldung
dieser Praxis gefährden nicht nur die europäische Friedensordnung, sie haben auch
gravierende Folgen für die Umweltsicherheit und den Schutz europäischer
Gewässer und werfen zugleich ernsthafte Fragen nach der Wirksamkeit und
Entschlossenheit der europäischen und internationalen Sanktionspolitik auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Tanker der russischen Schattenflotte haben seit Dezember 2022
(Beginn der Ölsanktionen der EU und price cap) die ausschließliche
Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschlands durchquert?
2. In wie vielen Fällen wurden seit Dezember 2022 Tanker der russischen
Schattenflotte im Zusammenhang mit illegalen Öltransporten identifiziert,
und welche rechtlichen Konsequenzen folgten daraus?
3. Wie viele Transporte russischen Öls konnten seit Dezember 2022
identifiziert werden, bei denen gegen die G7-Preisobergrenzenregelungen
verstoßen wurde?
4. Welche politischen oder rechtlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung
seit Dezember 2022 als Reaktion auf identifizierte Verstöße gegen
Ölpreisobergrenzen und mutmaßlich illegale Öltransporte durch Tanker der
russischen Schattenflotte ergriffen?
5. Welcher Anteil der seit Dezember 2022 die ausschließliche
Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland durchquerten Schiffe, die als
Substandard Vessels oder Teil sogenannter Schattenflotten eingestuft wurden, ist
nach Kenntnis der Bundesregierung der russischen Schattenflotte
zuzuordnen, und welchen Staaten oder Akteursgruppen werden die übrigen
Anteile zugeordnet (bitte differenziert nach Anzahl und Herkunft
aufschlüsseln)?
6. Über welche aktuellen Bewertungen verfügt die Bundesregierung zu den
Umwelt- und Sicherheitsrisiken, die von Tankern der russischen
Schattenflotte ausgehen, insbesondere im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit und
die möglichen Folgen eines Tankerunfalls in europäischen Gewässern
(bitte die zugrunde liegenden Analysen oder Berichte angeben)?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, in wie vielen
Fällen Schiffe der russischen Schattenflotte seit 2022 gegen die
Vorschriften der International Convention for the Prevention of Pollution from
Ships (MARPOL) verstoßen haben?
8. Welche rechtliche Bewertung nimmt die Bundesregierung zu der Frage
vor, ob Ship-to-Ship-Transfers von Rohöl in internationalen oder
europäischen Gewässern mit den Bestimmungen der MARPOL-Konvention
vereinbar sind, und in wie vielen Fällen seit 2022 wurden solche Transfers
von Schiffen der russischen Schattenflotte festgestellt?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, in wie vielen
Fällen Schiffe der russischen Schattenflotte seit 2022 gegen die
International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS) verstoßen haben?
10. Welche Bundes- oder Landesbehörden sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell für die Durchführung von Kontrollen und möglichen
Festsetzungen von Schiffen in der Ostsee zuständig, und wie erfolgt die
Koordination dieser Behörden untereinander sowie mit der
Bundesregierung?
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Fällen
seit 2022 zuständige deutsche Behörden in der Ostsee Schiffe aufgrund
konkreten Verdachts der Nichteinhaltung von MARPOL- oder SOLAS-
Standards angehalten, kontrolliert, die Weiterfahrt untersagt oder
Reparaturen angeordnet haben (bitte mit Datum, Ort, Anlass und Ergebnis
aufschlüsseln)?
12. Hat die Bundesregierung technische Untersuchungen oder Risikoanalysen
zu Schiffen der russischen Schattenflotte durchgeführt oder in Auftrag
gegeben, um deren Einhaltung der MARPOL- und SOLAS-Vorgaben zu
überprüfen?
13. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Schiffe der
russischen Schattenflotte in deutschen Küstengewässern oder der
deutschen AWZ bei Verdacht auf Verstöße gegen MARPOL oder SOLAS
anzuhalten, zu kontrollieren und ggf. festzusetzen?
14. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass zuständige deutsche
Behörden die besonderen Regelungen für „Particularly Sensitive Sea Areas“
(PSSA) in der Ostsee bereits als Grundlage für verstärkte Kontrollen oder
Festsetzungen von Schiffen nutzen, und in welchen Fällen wurden diese
seit 2022 angewendet?
15. Welche Kooperationsformen bestehen zwischen der Bundesregierung und
den zuständigen Behörden anderer Ostseeanrainerstaaten, um Verstöße
gegen MARPOL- und SOLAS-Standards durch die russische
Schattenflotte gemeinschaftlich zu verfolgen?
16. Auf welche konkreten Daten und Informationsquellen stützt sich die
Bundesregierung bei der Bewertung umweltbezogener Risiken, die von
Tankern der russischen Schattenflotte in der Nord- und Ostsee ausgehen (bitte
nach Quelle, Herkunft und Art der Daten aufschlüsseln)?
17. Über welche konkreten technischen oder rechtlichen Möglichkeiten
verfügt die Bundesregierung, um Informationen zu Schiffen der russischen
Schattenflotte aus internationalen Datenbanken (International Maritime
Organization [IMO], Memorandum of Understanding [MoU], P&I-Clubs
[P&I = Protection and Indemnity]) zu verifizieren oder zu ergänzen?
18. Welche wesentlichen Lücken in der Datenlage zur russischen
Schattenflotte hat die Bundesregierung identifiziert, und welche Maßnahmen
werden zur Schließung dieser Lücken verfolgt?
19. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bislang keine Maßnahmen
zur Schließung identifizierter Datenlücken ergriffen, sofern dies der Fall
ist?
20. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit, um bestehende
Kooperationsdefizite innerhalb der EU im Hinblick auf die Überwachung
von Substandard Shipping und Schattenflotten zu adressieren?
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass zur
effektiveren Bekämpfung der Umgehung von Sanktionen ein zentrales
europäisches Information Fusion Center (IFC) zur Datenbündelung und
Lagebilderstellung erforderlich ist (bitte begründen)?
22. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auf europäischer oder
internationaler Ebene bereits für die Schaffung eines solchen IFC ein oder plant,
dies künftig zu tun?
23. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das gezielte
Abschalten von AIS-Transpondern durch Schiffe der russischen
Schattenflotte zu verhindern oder zu erschweren, insbesondere im Hinblick auf die
Ost- und Nordsee?
24. Welche rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen müssen aus Sicht
der Bundesregierung vorliegen, damit eine Durchfahrt nicht mehr als
„friedlich“ im Sinne des Artikels 19 Absatz 1 des
Seerechtsübereinkommens (SRÜ) gilt und ein Einschreiten des Küstenstaates gemäß Artikel 25
Absatz 1 SRÜ rechtmäßig ist?
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass eine systematische
Nichtanwendung bestehender völkerrechtlicher Handlungsspielräume –
insbesondere nach Artikel 25 SRÜ gegenüber Schiffen mit erkennbaren
Verstößen gegen Umweltstandards, Registrierungspflichten oder
Sanktionsregime – zu einer faktischen Erosion der Geltung internationalen
Seerechts führt und dadurch ein Präzedenzfall geschaffen wird, der die
Nichteinhaltung solcher Standards folgenlos normalisiert?
26. In welchem Umfang und mit welchen konkreten Initiativen setzt sich die
Bundesregierung seit 2022 auf Ebene der Europäischen Union für ein
koordiniertes Vorgehen gegen Versicherungsunternehmen, Hafenbetreiber
und Reedereien ein, die nach Kenntnis der Bundesregierung mit Schiffen
der russischen Schattenflotte kooperieren (bitte einzelne Maßnahmen,
beteiligte EU-Gremien und Ergebnisse benennen)?
27. Gab oder gibt es politische Konsultationen der Bundesregierung mit den
Regierungen der größten Flaggenstaaten, um gegen die russische
Schattenflotte vorzugehen, und wenn nein, warum nicht?
28. Welche Gespräche oder formellen Auseinandersetzungen hat die
Bundesregierung seit 2022 mit den Regierungen von Griechenland, Malta oder
Zypern geführt, deren Reedereien nach Kenntnis der Bundesregierung
maßgeblich am Betrieb der russischen Schattenflotte beteiligt sind (bitte
Datum, Gesprächsanlass und Ergebnisse darlegen)?
29. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche
oder europäische Hafen-, Umschlags- und Lotsendienste nicht mittelbar
oder unmittelbar zur Unterstützung von Transporten der russischen
Schattenflotte beitragen (bitte für jede Maßnahme den Zeitpunkt der
Einführung, die Rechtsgrundlage und die verantwortliche Stelle angeben)?
30. Gibt es erste Ergebnisse zu den strukturierten Befragungen über den
Versicherungsschutz gegen Ölverschmutzungsschäden (Bundesregierung
erhöht Wachsamkeit in der Ostsee – Auswärtiges Amt; www.auswaertiges-a
mt.de/de/newsroom/2725414-2725414), und wenn ja, welche
wesentlichen Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen ergeben sich
daraus (bitte den Bearbeitungsstand und ggf. geplante Folgemaßnahmen
nennen)?
31. Wer trägt im Schadensfall die finanziellen Lasten, wenn kein Versicherer
oder Flaggenstaat haftbar gemacht werden kann?
32. Erwägt die Bundesregierung Maßnahmen, die den Erwerb von alten und
unsicheren Tankern auf dem Weltmarkt einschränken bzw. verteuern
könnten?
33. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen „hybriden
Aktivitäten“ von Schiffen der russischen Schattenflotte in der Ostsee vor,
wie Sabotage, Ausspähung oder Kartografierung maritimer Kritischer
Infrastrukturen (bitte mit Datum und Art des Vorfalls angeben)?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Schiffen der
russischen Schattenflotte als Startplattform unbemannter Luftfahrzeuge
vor, die in den Luftraum von EU- und NATO-Staaten im Ost- und
Nordseeraum eingedrungen sind?
b) Inwiefern haben sich seit 2022 Erkenntnisse der Bundesregierung zu
sicherheitsrelevanten Risiken für die Unterwasserinfrastruktur (z. B.
Datenkabel, Pipelines) durch die russische Schattenflotte
konkretisiert?
34. Welche deutschen oder europäischen Stellen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Überwachung und Analyse potenziell hybrider
Aktivitäten von Schiffen der russischen Schattenflotte zuständig, und wie ist
die operative und nachrichtendienstliche Zusammenarbeit zwischen den
zuständigen deutschen Stellen und europäischen Partnern strukturiert und
geregelt?
35. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass sich bewaffnete
Einheiten der russischen Streitkräfte (mit oder ohne Hoheitsabzeichen) auf
den Schiffen der Schattenflotte befinden?
Berlin, den 17. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Anton Hofreiter (Kleine Anfrage)
- asked ← Ayse Asar (Kleine Anfrage)
- asked ← Chantal Kopf (Kleine Anfrage)
- asked ← Claudia Müller (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan-Niclas Gesenhues (Kleine Anfrage)
- asked ← Julian Joswig (Kleine Anfrage)
- asked ← Katrin Göring-Eckardt (Kleine Anfrage)
- asked ← Luise Amtsberg (Kleine Anfrage)
- asked ← Robin Wagener (Kleine Anfrage)
- authored ← Anton Hofreiter
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Jan-Niclas Gesenhues
- part_of_vorgang → Schattenflotte, Sanktionsumgehung und Gefahren für europäische Gewässer (Kleine Anfrage)