Hightech Agenda der Bundesregierung
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Hightech Agenda der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3433
21. Wahlperiode 23.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sonja Lemke, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael
Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing,
Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier,
Maren Kaminski, Cansın Köktürk, Ina Latendorf, Stella Merendino, Sören
Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz,
Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Aaron Valent, Sarah Vollath und
der Fraktion Die Linke
Hightech Agenda der Bundesregierung
Im Juli 2025 hat die Bundesregierung ihre Hightech Agenda beschlossen. Diese
benennt sechs prioritäre „Schlüsseltechnologien“ – künstliche Intelligenz,
Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und
klimaneutrale Energieversorgung sowie Technologien für die klimaneutrale Mobilität –
mit Zielen und ausgewählten „Flaggschiff-Maßnahmen“ und fünf „strategische
Forschungsfelder“ – Luft- und Raumfahrt, Gesundheitsforschung, Sicherheits-
und Verteidigungsforschung, Meeres-, Klima- und Nachhaltigkeitsforschung
sowie Geistes- und Sozialwissenschaften. Zusätzlich benennt die Hightech
Agenda neun „Hebel“, die aus strukturellen Maßnahmen mit Bezug auf das
Forschungs- und Innovationssystem bestehen.
Zu jedem der prioritären Technologiefelder kündigt die Hightech Agenda einen
Roadmap-Prozess unter Beteiligung der Länder und zentraler Stakeholder an,
um konkrete Meilensteine und Indikatoren zu benennen. Diese sollen in einen
Monitoringprozess integriert werden, für den im Rahmen eines digitalen
Dashboards verschiedene Datensätze zusammengeführt und visualisiert werden.
Anknüpfend daran soll 2026 ein Dialog mit relevanten Stakeholdern und
europäischen Partnern beginnen, um die Weiterentwicklung des
Schlüsseltechnologieportfolios zu diskutieren.
Die Bundesregierung hat angekündigt, bis 2029 bzw. bis zum Ende der
Wahlperiode mindestens 18 Mrd. Euro in die Hightech Agenda zu investieren, davon
rund 5,5 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und
Klimaneutralität, knapp 4,5 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds und
rund 2 Mrd. Euro jährlich aus dem Kernhaushalt (www.bmftr.bund.de/SharedD
ocs/Kurzmeldungen/DE/2025/08/Haushalt2026.html). Gleichzeitig stellt die
Hightech Agenda fest, dass „alle in der Hightech Agenda Deutschland
genannten oder sich daraus ergebenden Maßnahmen“ „unter dem Vorbehalt
verfügbarer Haushaltsmittel und unter dem Vorbehalt der finanzverfassungsrechtlichen
Zuständigkeit des Bundes“ stehen.
Im Bundeshaushalt 2026 sind im Rahmen der Haushaltsberatungen sämtliche
für die Bewirtschaftung durch das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt vorgesehenen Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro im
Sondervermögen mit einem Sperrvermerk versehen worden, von denen der größte Teil
in Zusammenhang mit der Hightech Agenda steht. Vor Aufhebung der Sperre
sollen dem Haushaltsausschuss detaillierte Konzepte zu den einzelnen
Haushaltstiteln vorgelegt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie setzen sich die für die Hightech Agenda angekündigten rund 5,5 Mrd.
Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität
genau zusammen (bitte nach Jahr und Vorhaben aufschlüsseln sowie zu den
in der Hightech Agenda benannten Zielen und „Hebeln“ zuordnen)?
2. Wie setzen sich die für die Hightech Agenda angekündigten knapp
4,5 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds genau
zusammen (bitte nach Jahr und Vorhaben aufschlüsseln sowie zu den in der
Agenda benannten Zielen und „Hebeln“ zuordnen)?
3. Wie setzen sich die für die Hightech Agenda angekündigten rund 2 Mrd.
Euro jährlich aus dem Kernhaushalt genau zusammen (bitte um
Aufschlüsselung nach Jahr und Vorhaben aufschlüsseln sowie zu den in der
Agenda benannten Zielen und „Hebeln“ zuordnen)?
4. Ist der „Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel“ so zu verstehen, dass bei
vorausgesetzter Verfügbarkeit von 18 Mrd. Euro in dieser Wahlperiode
alle in der Hightech Agenda genannten Maßnahmen finanziell
ausreichend unterlegt sind, und wenn nicht, welche genannten Maßnahmen
haben welchen darüber hinausgehenden Finanzierungsbedarf?
5. Für welche in der Hightech Agenda genannten oder sich daraus
ergebenden Maßnahmen ist die finanzverfassungsrechtliche Zuständigkeit des
Bundes nach Auffassung der Bundesregierung nicht gegeben oder nicht
abschließend geklärt?
6. Zu welchen der von Haushaltssperren im Sondervermögen betroffenen
Bereiche der Hightech Agenda plant die Bundesregierung zu welchem
Datum detaillierte Konzepte zur Entsperrung vorzulegen?
7. Wann ist geplant, die in der Hightech Agenda für die einzelnen
Schlüsseltechnologien angekündigten „Mission Statements“ zur mittel- bzw.
langfristig angestrebten Position Deutschlands im internationalen Wettbewerb
zu veröffentlichen, und welche Akteure werden bei ihrer Ausarbeitung
einbezogen?
8. Sind bei der Entscheidung der Bundesregierung für die sechs priorisierten
Schlüsseltechnologien andere Erwägungen eingeflossen als die Nennung
dieser sechs Technologien im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD, und wenn ja, welche?
a) Welche anderen Technologien wurden von der Bundesregierung für
die Aufnahme ins Schlüsseltechnologieportfolio geprüft, und was war
jeweils der Grund für die Nichtaufnahme?
b) Warum hat die Bundesregierung insbesondere die in der „Hightech-
Strategie 2025“ von 2018 und der „Zukunftsstrategie Forschung und
Innovation“ von 2023 noch prominent benannten Technologiefelder
Materialforschung und Kreislaufwirtschaft nicht als prioritäre
Schlüsseltechnologien aufgegriffen?
9. Welche „relevanten Stakeholder“ und „ausgewählten europäischen
Partner“ sollen in welcher Form an dem Dialog beteiligt werden, in dem ab
2026 entlang eines Kriterienkatalogs die Relevanz neu bzw. zusätzlich zu
priorisierender Schlüsseltechnologien diskutiert werden soll?
a) Welcher zeitliche Ablauf ist für diesen Dialog geplant?
b) Welche „Methoden der strategischen Vorausschau“ zur frühzeitigen
Identifikation relevanter Entwicklungen sollen dabei genutzt werden?
c) Auf welche „bestehenden datenbasierten und KI-unterstützten Tools
zum Monitoring und zur Identifikation neuer Schlüsseltechnologien“
bezieht sich die Hightech Agenda, inwieweit nutzt die
Bundesregierung diese derzeit, und welche Weiterentwicklung ist geplant?
d) Wie soll der genannte Kriterienkatalog entwickelt werden, und welche
Kriterien sollten dabei nach Auffassung der Bundesregierung
vorrangig berücksichtig werden?
e) Ist die Weiterentwicklung des Schlüsseltechnologieportfolios nur auf
die Priorisierung zusätzlicher Technologien gerichtet, oder soll in
Zukunft auch überprüft werden, ob die sechs benannten
Schlüsseltechnologie weiterhin zu priorisieren sind, und wenn ja, in welcher Form?
10. Welche konkreten Indikatoren und Datensätze sollen im digitalen
Dashboard zur Hightech Agenda zusammengeführt und dargestellt werden?
11. Für wann ist die „externe Analyse der Wirksamkeit der Roadmap-
Prozesse auf die Entwicklungen im Forschungs- und Technologiesystem“
geplant, und wer soll damit beauftragt werden?
12. Was versteht die Bundesregierung unter dem in der Hightech Agenda
mehrmals verwendeten Begriff „Wertepartner“?
13. Sind die im Rahmen der Hightech Agenda vorgesehenen
Beteiligungsprozesse für Stakeholder, insbesondere im Rahmen der Roadmap-Prozesse,
offen in dem Sinne, dass sich zivilgesellschaftliche Akteure daran auf
eigene Initiative beteiligen können?
14. Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den Roadmap-
Prozess zum Technologiefeld „Künstliche Intelligenz“, und welche
Stakeholder sollen daran beteiligt werden?
15. Worauf gründet die Bundesregierung die Erwartung, „bis 2030 zehn
Prozent der Wirtschaftsleistung KI-basiert erwirtschaften“ zu können, wie sie
es als Ziel formuliert?
a) Welche Definition des Begriffs „KI-basiert“ liegt dieser Erwartung
zugrunde?
b) Wie viel Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung wird nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit „KI-basiert“ erwirtschaftet?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Einschätzung der Bundesregierung
zugrunde, dass 10 Prozent ein erreichbares und geeignetes Ziel für diese
Kennzahl ist?
d) Inwieweit und wie plant die Bundesregierung, diese Kennzahl in
Zukunft zu erfassen?
16. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Planungen zu KI
die verschiedentlich geäußerte Erwartung, ein „Platzen“ der „KI-Blase“
aufgrund einer Überbewertung von Anbietern generativer KI stehe bevor
(siehe beispielsweise „Künstliche Intelligenz – Warum die Blase platzen
wird“, Wirtschaftswoche vom 17. Oktober 2025)?
17. Wie sollen die geplanten Förderinitiativen zu KI im Rahmen der
Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) finanziell ausgestattet und in die
Konsortialstruktur der NFDI integriert werden?
18. Auf welche zunehmenden „Risiken für Gesellschaft und Umwelt, die
bisher nur teilweise erfasst werden“ bezieht sich die Bundesregierung in
Bezug auf KI, und welche Schritte plant sie, um diese Risiken zu minimieren
und besser zu erfassen?
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen
Energie- und Wasserverbrauch durch KI-Rechenzentren in Deutschland?
a) Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung für den Energie-
und Wasserverbrauch durch KI-Rechenzentren in den nächsten zehn
Jahren?
b) Welchen Energie- und Wasserverbrauch prognostiziert die
Bundesregierung dabei insbesondere für die AI Gigafactory und andere in der
Hightech Agenda konkret benannte Vorhaben?
c) In welchem Umfang kann nach Auffassung der Bundesregierung der
in den Fragen 19a und 19b erfragte Bedarf durch die voraussichtlich
vorhandenen Stromerzeugungs- und Anschlusskapazitäten gedeckt
werden?
d) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um negative Folgen
des Ausbaus von Rechenkapazitäten für KI auf den Strompreis, die
Treibhausgasemissionen, die Verfügbarkeit von Wasser und die
Verfügbarkeit von Anschlusskapazitäten ans Stromnetz zu vermeiden?
e) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Abwärme aus KI-
Rechenzentren zu nutzen?
f) Teilt die Bundesregierung die nach einer repräsentativen Umfrage
(https://algorithmwatch.org/de/wp-content/uploads/2025/10/251027_
AW_ORG_FinalReport_Deutschland_DE-1.pdf) von circa zwei
Dritteln der deutschen Bevölkerung vertretene Auffassung, dass die
Errichtung neuer Rechenzentren nur dann zulässig sein sollte, wenn sie
durch erneuerbare Energien betrieben werden und dafür neue, nicht
bereits geplante Energiequellen geschaffen werden, und wenn nein,
warum nicht?
g) Welche konkreten Anforderungen an die Nachhaltigkeit einer
deutschen AI Gigafactory stellt die Bundesregierung, insbesondere vor
dem Hintergrund, dass der Verordnungsentwurf der EU-Kommission
(2025/0229 (NLE)) eine nachhaltige Energieversorgung voraussetzt?
h) Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die bestehenden
Zertifizierungen des Blauen Engels für Rechenzentren (DE‑UZ 228) und
für energieeffiziente Software (DE‑UZ 215)?
20. Welche Potenziale von KI „zur Stärkung der freiheitlichen Demokratie“
plant die Bundesregierung zu untersuchen?
21. Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den Roadmap-
Prozess zum Technologiefeld „Quantentechnologien“, und welche
Stakeholder sollen daran beteiligt werden?
22. Welche Konsequenzen hat die seit dem Bundeshaushalt für 2025
bestehende Zweckbindung, die Ausgaben aus Titel 683 25, Kapitel 3004 des
Bundeshaushalts (Quantensysteme – Quantentechnologien, Photonik) nur
dann erlaubt, wenn sie dem Schutz der informationstechnischen Systeme
im Sinne des Artikels 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes dient, für
die Ausrichtung der daraus geförderten Programme?
a) Welche Definition des Schutzes informationstechnischer Systeme legt
die Bundesregierung dabei zugrunde, und wie überprüft sie diese
Zweckbindung bei geförderten Vorhaben?
b) Inwieweit ist diese Zweckbindung für Vorhaben ohne direkten Bezug
zu Quantencomputing und Quantenkommunikation gegeben,
insbesondere im Bereich der Quantensensorik und Photonik mit
Anwendungen beispielsweise in der Medizin oder Fusionsforschung?
23. Was ist der Umsetzungsstand bzw. die Planung in Deutschland bezüglich
der einzelnen Meilensteine, die die EU-Roadmap für Post-Quanten-
Verschlüsselung für die Mitgliedstaaten bis Ende 2026 bzw. Ende 2030
vorsieht?
24. Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den Roadmap-
Prozess zum Technologiefeld „Mikroelektronik“ und welche Stakeholder
sollen daran beteiligt werden?
25. Welche Konsequenzen hat die Umschichtung von Mitteln im
Sondervermögen von der Mikroelektronikförderung zugunsten des Straßenbaus im
Umfang von 2,52 Mrd. Euro auf die Gesamtfinanzierung der Hightech
Agenda?
26. Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den Roadmap-
Prozess zum Technologiefeld „Biotechnologie“, und welche Stakeholder
sollen daran beteiligt werden?
27. Welche Rolle spielt die globale Gesundheitsforschung im Bereich
Biotechnologie und Gesundheitsforschung der Hightech Agenda?
a) Wie stellt die Bundesregierung die Kohärenz der Maßnahmen mit der
globalen Gesundheitsstrategie sicher?
b) Sind spezifische Vorhaben oder Budgets zur globalen
Gesundheitsforschung vorgesehen, und wenn ja in welchem Umfang?
28. Welche Rolle spielen bei dem angekündigten Ziel, bei antimikrobiellen
Resistenzen (AMR) schneller Fortschritte zu erzielen, armutsassoziierte
und vernachlässigte Krankheiten wie Tuberkulose und Malaria als
zentrale AMR-Treiber?
29. Inwieweit soll bei der angekündigten „Etablierung und Stärkung neuer
Formen von Public Private Partnerships in Forschung und Entwicklung“
auf Not-for-Profit-Partnerschaften wie CEPI (Coalition for Epidemic
Preparedness Innovations) oder Produktentwicklungspartnerschaften
zurückgegriffen werden?
30. Wie soll im Rahmen der Hightech Agenda sichergestellt werden, dass für
Bereiche mit ungedecktem medizinischem Bedarf wie Frauengesundheit
und vernachlässigten Krankheiten wirksame Pull Incentives verankert
werden – im Einklang mit der Pharmastrategie –, und welcher
Instrumentenmix ist dafür vorgesehen?
31. Mit welchen Maßnahmen soll das angekündigte Ziel, bei
Frauengesundheit schneller Fortschritte zu erzielen, erreicht werden, welche
Erkrankungen sollen dabei Priorität erhalten, und nach welchen Kriterien wird diese
Auswahl getroffen?
32. Durch welche Vorkehrungen soll beim Einsatz von KI im
Gesundheitsbereich dem Problem von Biases in den Trainingsdaten, etwa durch eine
mangelnde Repräsentation von Frauen, begegnet werden?
33. Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den Roadmap-
Prozess zum Technologiefeld „Fusion und klimaneutrale
Energieerzeugung“, und welche Stakeholder sollen daran beteiligt werden?
34. Welche Rolle spielen Solar- und Windenergie für das in der Hightech
Agenda formulierte Ziel 2 („Wir unterstützen Innovationen und neue
Technologien für die Energiewende“) im Technologiefeld „Fusion und
klimaneutrale Energieerzeugung“?
a) Welche damit im Zusammenhang stehenden konkrete Maßnahmen
plant die Bundesregierung, und welche Mittel plant sie dafür zur
Verfügung zu stellen?
b) Sofern Maßnahmen geplant sind, warum wird keine davon unter
diesem Ziel als Flaggschiffmaßnahme benannt?
35. Innerhalb welchen Zeitraums hält die Bundesregierung das laut ihrem
Aktionsplan „Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ von ihr
verfolgte Ziel, „das erste Fusionskraftwerk der Welt in Deutschland zu
errichten“, für erreichbar?
36. Welche konkreten Regelungen des Atomgesetzes (mit Nennung der
Paragrafen) sind vor dem Hintergrund der Ankündigung im Aktionsplan,
Fusion nicht im Rahmen des Atomgesetzes zu regulieren, nach Auffassung der
Bundesregierung nicht geeignet, zur Anwendung auf Fusionsanlagen zu
kommen?
37. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung bei der Regulierung von
Fusion im Strahlenschutzgesetz bezüglich der Aspekte
a) Aufsichtspflichten,
b) Haftungsfragen,
c) Entsorgungsverantwortung.
d) Beteiligungsrechte für Öffentlichkeit und Umweltverbände und
e) sicherheitstechnische Regelwerke?
38. Welche Rolle spielt der Aspekt der „thermischen Verschmutzung“ bei den
Plänen der Bundesregierung zur Fusionskraft?
39. Wie verteilen sich die in diesem Bereich geplanten Maßnahmen und
Ausgaben auf die verschiedenen technischen Ansätze zur Fusionskraft
bezüglich Brennstoffen (Deuterium-Tritium oder andere) und Reaktortypen
(Stellarator, Tokamak, Trägheitsfusion)?
40. Welchen Bedarf an Tritium bzw. anderen Fusionsbrennstoffen über
welchen Zeitraum prognostiziert die Bundesregierung für die im Rahmen des
Aktionsplans vorgesehenen Maßnahmen einschließlich des
Fusionsökosystems und der Technologiedemonstratoren?
41. Welchen Bedarf an Tritium bzw. anderen Fusionsbrennstoffen
prognostiziert die Bundesregierung für ein in Betrieb befindliches
Fusionskraftwerk?
42. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeit weltweit
für zivile Nutzung verfügbaren Mengen und Produktionskapazitäten an
Tritium sowie den Anteil, der davon für Nutzungen in Deutschland
verfügbar gemacht werden kann?
43. Welche Prognose über die Entwicklung der Verfügbarkeit von Tritium
liegt dem Aktionsplan zugrunde und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung zur Erschließung zusätzlicher Tritium-Quellen?
44. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die mit
Fusionskraft verbundenen Proliferationsrisiken und andere durch die
militärische Nachnutzung ziviler Technologien (Dual Use) verbundene
Gefahren zu vermeiden?
45. Inwieweit plant die Bundesregierung, sich für eine internationale
Regulierung von Fusionskraft einzusetzen?
46. Spiegelt die von der Bundesministerin für Forschung, Technologie und
Raumfahrt am 10. September 2025 in der Sitzung des
Forschungsausschuss geäußerte Kritik, die im Januar 2025 vom Büro für Technikfolgen-
Abschätzung beim Deutschen Bundestag veröffentlichte Studie „Auf dem
Weg zu einem möglichen Kernfusionskraftwerk: Wissenslücken und
Forschungsbedarfe aus Sicht der Technikfolgenabschätzung“ sei „nicht
technologieoptimistisch“ genug, die Auffassung der Bundesregierung dazu
wider?
a) Enthält diese Studie Feststellungen, denen aus Sicht der
Bundesregierung nicht zugestimmt werden kann, und wenn ja, welche?
b) Gibt es Aspekte der Thematik, die aus Sicht der Bundesregierung in
dieser Studie nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden haben, und
wenn ja, welche?
c) Inwieweit sind Erkenntnisse aus diesem Bericht, insbesondere in
Hinblick auf die dort genannten Forschungsbedarfe, in die Pläne der
Bundesregierung eingeflossen?
47. Entsprechen die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen
Entsorgung auf seiner Webseite (www.base.bund.de/de/nukleare-sicherheit/kernt
echnik/kernfusion/kernfusion.html) veröffentlichten Aussagen, es sei
„derzeit nicht prognostizierbar, ob oder wann ein erstes kommerzielles
Fusionskraftwerk zur Stromerzeugung realisiert werden könnte“, und die
Vorhaben privater Unternehmen, Versuchsreaktoren schon bis 2030 bis
2035 zu realisieren, seien „meist reine Absichtserklärungen und nicht
unabhängig überprüfbar“, der Auffassung der Bundesregierung?
48. Welche Rolle spielt vor dem Hintergrund des Bekenntnisses zum
deutschen Engagement im Aktionsplan ITER (International Thermonuclear
Experimental Reactor) bei den Plänen der Bundesregierung zu
Kernfusion?
a) Wie haben sich die von Deutschland bzw. der Europäischen Union
getragenen Kosten von ITER in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Mit welchen entsprechenden Kosten, einschließlich Rückbau und
Entsorgung, rechnet die Bundesregierung für die Zukunft?
c) Inwieweit und in welchen Bereichen sind von ITER zu erwartende
Ergebnisse Voraussetzung für die Umsetzung des Aktionsplans?
49. Wie beziffert die Bundesregierung die konkrete Emissionsminderung, die
durch die Hightech Agenda erzielt werden kann, und in welchen
Bereichen?
50. In welcher Höhe werden jeweils Investitionen aus dem Klima- und
Transformationsfonds und dem Sondervermögen getätigt, die zum Erreichen
der Klimaneutralität beitragen können und die nicht in Kernfusion und
CO2-Abscheidung fließen?
51. Wird sich die Hightech Agenda des Problems des Energietransports über
große Entfernungen mithilfe von Leichtmetallen wie Aluminium und
Magnesium oder mithilfe von Eisen annehmen, und wenn ja, wie?
52. Wird die Hightech Agenda die weitere Erforschung und Skalierung von
Thermovoltaik, also der direkten Umwandlung von Wärmeenergie in
elektrische Energie, vorantreiben, und wenn nein, warum nicht?
53. Welcher Anteil der Forschungskompetenzen, die mithilfe der Hightech
Agenda aufgebaut werden sollen, entfällt auf den Bereich des natürlichen
Klimaschutzes?
54. Mit welchen konkreten Schritten wird die Bundesregierung die
angekündigten anwendungsbezogenen Forschungskompetenzen und
Forschungsinfrastrukturen bei Ökosystemen wie Wäldern, Mooren und Küsten
ausbauen, und welche Forschungslücken sollen dabei geschlossen werden?
55. Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den Roadmap-
Prozess zum Technologiefeld „Technologien für die klimaneutrale
Mobilität“, und welche Stakeholder sollen daran beteiligt werden?
56. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass im Rahmen des
„Innovationsbooster E‑Fuels“ nur die Entwicklung von klimafreundlichen
E‑Fuel-Herstellungsverfahren gefördert wird, und welche flankierenden
Maßnahmen sind vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Skalierung von
E‑Fuels auf schwierig zu dekarbonisierende Bereiche des Transportsektors
(z. B. Schiffsverkehr) beschränkt wird?
57. Mit welchen Partnern plant die Bundesregierung bei der Initiative zur
Skalierung von CCU (Carbon Capture and Utilization)-Technologien
zusammenzuarbeiten?
58. Welche CO2-Emissionen gelten aus Sicht der Bundesregierung im Sinne
der geplanten Initiative zur Skalierung von CCU-Technologien als
unvermeidbar?
59. Auf welcher konkreten wissenschaftlichen Basis beruht die Annahme der
Bundesregierung, dass sich die Hochskalierbarkeit der klimafreundlichen
Produktion von Methanol mithilfe von atmosphärischem CO2 bis 2029
nachweisen lässt?
60. Wird die Hightech Agenda zur Hochflexibilisierung der Methanisierung
und Methanolisierung beitragen, um diese Verfahren auf die Verfügbarkeit
von erneuerbarem Strom anzupassen und die Anlagen systemdienlich zu
machen, und wenn nein, warum nicht?
61. Welche Technologien erfüllen aus Sicht der Bundesregierung das
Kriterium, „Umweltschutz, Effizienz und Wachstumschancen“ zu vereinen, vor
dem Hintergrund der Ankündigung, die Luftfahrtforschung konsequent
auf solche Technologien auszurichten?
62. In welchen Verkehrsbereichen sieht die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der Ankündigung, Deutschland zum Leitmarkt für autonomes
Fahren zu entwickeln, Potenzial für autonome Fahrzeuge?
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Marktpotenzial in diesem
Bereich ein?
b) Wann werden nach Einschätzung der Bundesregierung die ersten
autonomen Fahrzeuge in Europa markt- und zulassungsfähig werden?
c) Ist die deutsche Infrastruktur nach Auffassung der Bundesregierung
für autonome Fahrzeuge auf der Straße geeignet?
63. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung für Entwicklung und Einsatz
von Hyperloop-Technologie in Deutschland, und welchen Beitrag zur
wirtschaftlichen Entwicklung des Landes erhofft sie sich?
64. Welche Anwendungsfelder sieht die Bundesregierung für die Entwicklung
von Unterwasserrobotik?
65. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung für KI-Anwendungen im
Rahmen der ab 2026 angekündigten Entwicklung von
„Mobilitätssysteme[n] der Zukunft in Modellregionen in Stadt und Land durch
forschungsbasierten, beschleunigten Technologietransfer und KI“, und
welche KI-Anwendungen sollen dabei getestet werden?
a) Welche Technologietransfers sind dabei vorgesehen?
b) Welche Partner sollen dabei eingebunden werden (bitte alle
vorgesehenen privaten und öffentlichen Institutionen auflisten)?
c) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die benötigte
Infrastruktur für KI und allgemein autonomes Fahren im Straßenverkehr,
insbesondere bezüglich Netzabdeckung, zeitnah zur Verfügung gestellt
werden kann?
66. Welche Drohnenanwendermärkte im Bereich Mobilität sieht die
Bundesregierung?
67. Wie hoch sind die geplanten „massiven“ Investitionen in die
„Entwicklung KI- und datenbasierter Lösungen für die Mobilität von morgen“?
a) Welche Infrastrukturbedarfe sieht die Bundesregierung für KI- und
datenbasierte Mobilitätslösungen?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den durch KI und datenbasierte
Lösungen generierten Mehrbedarf an Energie im Verkehrssektor ein?
c) Welche Verkehrsträger sollen dabei eingesetzt werden?
Berlin, den 18. Dezember 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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