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Achter Gremienbericht der Bundesregierung zum Bundesgremienbesetzungsgesetz (Berichtszeitraum: 31. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2024)

dip / drucksache 29.01.2026 · WP 21 · 21/4000 · Unterrichtung · Original ↗

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Achter Gremienbericht der Bundesregierung zum Bundesgremienbesetzungsgesetz (Berichtszeitraum: 31. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2024) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4000 21. Wahlperiode 29.01.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Achter Gremienbericht der Bundesregierung zum Bundesgremienbesetzungsgesetz (Berichtszeitraum: 31. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2024) Inhal tsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis ............................................................................... 3 Abbildungsverzeichnis ................................................................................. 4 Tabellenverzeichnis ...................................................................................... 6 I. Einführung ......................................................................................... 7 II. Methodik ............................................................................................ 8 III. Auswertung der Gremienbesetzungen des Bundes ........................ 9 1. Aufsichtsgremien ................................................................................ 9 a) Aufsichtsgremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern .......................................................................................... 9 b) Aufsichtsgremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern ......... 12 c) Aufsichtsgremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied ........... 15 d) Die Geschlechterverteilung in allen Aufsichtsgremien ....................... 16 e) Die Aufsichtsgremien der einzelnen Institutionen des Bundes ........... 19 2. Wesentliche Gremien .......................................................................... 22 a) Wesentliche Gremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern ...................................................................... 22 b) Wesentliche Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern .......................................................................................... 25 c) Wesentliche Gremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied ............................................................................................... 27 d) Die Geschlechterverteilung in allen wesentlichen Gremien ................ 29 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28. Januar 2026 gemäß § 6 des Bundesgremiengesetzes. Seite e) Die wesentlichen Gremien der Institutionen des Bundes .................... 31 3. Gesamtbetrachtung aller Gremien ....................................................... 34 IV. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen ................................... 40 1. Wesentliche Ergebnisse ....................................................................... 40 2. Schlussfolgerungen ............................................................................. 40 Abkürzungsverzeichnis1 AA Auswärtiges Amt a. F. alte Fassung BGleiG Bundesgleichstellungsgesetz BGremBG Bundesgremienbesetzungsgesetz BKAmt Bundeskanzleramt BKM Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBFSFJ Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMDV Bundesministerium für Digitales und Verkehr BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMF Bundesministerium der Finanzen BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMG Bundesministerium für Gesundheit BMI Bundesministerium des Innern und für Heimat BMJ Bundesministerium der Justiz BMUV Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz BMVg Bundesministerium der Verteidigung BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWSB Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bzw. beziehungsweise FüPoG II Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst 1 Die Institutionen des Bundes werden im Bericht mit ihren Bezeichnungen in der 20. Wahlperiode aufgeführt. Die Änderungen in der Zusammensetzung und der Bezeichnung in der 21. Wahlperiode werden nicht berücksichtigt. Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1 Parität in Aufsichtsgremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern (Stand 31.12.2024) ............. 10 Abbildung 2 Entwicklung des prozentualen Anteils an Aufsichtsgremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern, in denen Parität bzw. der Mindestanteil erreicht wurde (2020 bis 2024*) .................. 11 Abbildung 3 Entwicklung des Frauenanteils in Aufsichtsgremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern (2020 bis 2024) ................................................ 12 Abbildung 4 Parität in Aufsichtsgremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern (Stand 31.12.2024) ....................... 13 Abbildung 5 Entwicklung des prozentualen Anteils an Aufsichtsgremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern, in denen Parität erreicht wurde (2021 bis 2024*) ................................................................. 14 Abbildung 6 Entwicklung des Frauenanteils in Aufsichtsgremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern (2020 bis 2024) ................................................................... 14 Abbildung 7 Geschlechteranteil in Aufsichtsgremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied (Stand 31.12.2024) .......... 15 Abbildung 8 Entwicklung des Frauenanteils in Aufsichtsgremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied (2020 bis 2024) ................................................................... 16 Abbildung 9 Entwicklung des Frauenanteils in allen Aufsichtsgremien des Bundes (2020 bis 2024) ................... 18 Abbildung 10 Entwicklung des Frauenanteils in Aufsichtsgremien mit drei oder mehr, zwei sowie einem vom Bund bestimmten Mitglied (2020 bis 2024) ................................. 18 Abbildung 11 Parität in wesentlichen Gremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern (Stand 31.12.2024) .............................................................. 23 Abbildung 12 Entwicklung des prozentualen Anteils an wesentlichen Gremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern, in denen Parität bzw. der Mindestanteil erreicht wurde (2020 bis 2024*) .................. 24 Abbildung 13 Entwicklung des Frauenanteils in wesentlichen Gremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern (2020 bis 2024) ................................................ 24 Abbildung 14 Parität in wesentlichen Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern (Stand 31.12.2024) ....................... 25 Abbildung 15 Entwicklung des prozentualen Anteils an wesentlichen Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern, in denen Parität erreicht wurde (2021 bis 2024*) ...................................................... 26 Seite Abbildung 16 Entwicklung des Frauenanteils in wesentlichen Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern (2020 bis 2024) ................................................................... 27 Abbildung 17 Geschlechteranteil in wesentlichen Gremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied (Stand 31.12.2024) .............................................................. 28 Abbildung 18 Entwicklung des Frauenanteils in wesentlichen Gremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied (2020 bis 2024) ................................................................... 28 Abbildung 19 Entwicklung des Frauenanteils in allen wesentlichen Gremien (2020 bis 2024) .................................................... 30 Abbildung 20 Entwicklung des Frauenanteils in wesentlichen Gremien mit drei oder mehr, zwei sowie einem vom Bund bestimmten Mitglied (2020 bis 2024)........................ 30 Abbildung 21 Entwicklung des Frauenanteils in allen Gremien (2020 bis 2024) ................................................................... 35 Abbildung 22 Entwicklung des Frauenanteils in Gremien, die unter das BGremBG fallen (2020 bis 2024) ................................ 36 Abbildung 23 Entwicklung des Frauenanteils in Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien, die unter das BGremBG fallen (2020 bis 2024) ......................................................... 37 Abbildung 24 Anteil der Gremien, die unter das BGremBG fallen und Parität bzw. den Mindestanteil unter den vom Bund bestimmten Mitgliedern erreicht haben (2020 bis 2024*) ................................................................. 38 Abbildung 25 Anteil der Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien, die unter das BGremBG fallen und Parität bzw. den Mindestanteil unter den vom Bund bestimmten Mitgliedern erreichen konnten (2020 bis 2024*) ................................................................. 39 Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1 Aufsichtsgremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern ...................................................... 9 Tabelle 2 Aufsichtsgremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern .......................................................................... 12 Tabelle 3 Aufsichtsgremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied ............................................................................... 15 Tabelle 4 Geschlechterverteilung in allen Aufsichtsgremien (2020 bis 2024) ................................................................... 17 Tabelle 5 Aufsichtsgremien der einzelnen Institutionen des Bundes (2020 bis 2024) ...................................................... 19 Tabelle 6 Wesentliche Gremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern ...................................................... 22 Tabelle 7 Wesentliche Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern (2020 bis 2024) ............................ 25 Tabelle 8 Wesentliche Gremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied ........................................................... 27 Tabelle 9 Geschlechterverteilung in allen wesentlichen Gremien (2020 bis 2024) .................................................... 29 Tabelle 10 Wesentliche Gremien der Institutionen des Bundes (2020 bis 2024) ................................................................... 31 Tabelle 11 Gremien insgesamt (2020 bis 2024) .................................... 34 Tabelle 12 Übersicht der Gremien, die unter das BGremBG fallen (2020 bis 2024) ......................................................... 35 Tabelle 13 Entwicklung der Parität bei den Gremien, die unter das BGremBG fallen (2020 bis 2024) ................................ 37 I. Einführung Im Jahr 2015 ist das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist gemäß § 1 die paritätische Vertretung von Frauen und Männern in Gremien, soweit der Bund Mitglieder für diese bestimmen kann. Das BGremBG gilt gemäß § 2 Satz 1 für Aufsichtsgremien und wesentliche Gremien, für die der Bund Mitglieder bestimmen kann. Aus § 6 des BGremBG ergibt sich dahingehend eine Berichtspflicht für die Bundesregierung, die der Beobachtung der Umsetzung des Gesetzes sowie des erreichten Fortschritts dienen soll. Demnach ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre eine Zusammenstellung und Auswertung der vom Bund vorgenommenen Gremienbesetzungen vorzulegen. Dieser gesetzlich festgelegten Aufgabe kommt die Bundesregierung mit dem vorliegenden Bericht nach. Am 12. August 2021 wurde das BGremBG aus 2015 durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) novelliert. Die bisher geltenden Vorgaben für die Besetzung von Gremien in Bezug auf die Mitglieder, die der Bund bestimmen kann, wurden erweitert und verschärft. Die bisherige Zielvorgabe zur paritätischen Besetzung von durch den Bund zu bestimmenden Mitgliedern in Aufsichtsgremien wurde durch eine Sollvorgabe ersetzt. Zudem war das BGremBG aus 2015 nur auf Gremien mit mindestens drei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern anwendbar. Diese Einschränkung wurde mit der Novellierung 2021 aufgehoben und die Vorgaben zur paritätischen Besetzung gelten nun bereits ab zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern. Damit wird dem Ziel, eine Geschlechterbeteiligung von jeweils 50 Prozent für Frauen und Männer zu erreichen, Nachdruck verliehen. Für wesentliche Gremien gilt weiterhin die Hinwirkenspflicht zur paritätischen Besetzung mit Frauen und Männern. Außerdem erfolgte mit der Novellierung eine Ausweitung der Unterrichtungs- und Begründungspflicht gegenüber dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) bei kabinettrelevanten Gremienbesetzungen, bei denen ein Verstoß gegen die Vorgaben droht. Eine Unterrichtung hat in diesem Fall unverzüglich zu erfolgen. Um das gesetzliche Ziel der paritätischen Teilhabe von Frauen und Männern an den Gremienbesetzungen des Bundes zu erreichen, einigten sich die Ressorts auf Ebene der beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Juli 2018 auf gemeinsame Verfahrensregeln für Gremienbesetzungen. So haben die Einrichtung zentraler Ansprechstellen für Gremienbesetzungen in jedem Bundesministerium und eine halbjährliche Befassung der beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aller Ressorts mit weiteren Maßnahmen zu einer besseren Koordinierung und vorausschauenden Planung von Gremienbesetzungen geführt. Die Erfolge dieser vereinbarten Regeln lassen sich an der Entwicklung ablesen. Grundlage für den vorliegenden Bericht sind gemäß § 6 Absatz 2 BGremBG die Daten, die die obersten Bundesbehörden gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 BGremBG jährlich dem Statistischen Bundesamt melden müssen. Die ausgewerteten Daten geben Aufschluss über die Besetzungen der Aufsichtsgremien sowie der wesentlichen Gremien und deren Entwicklungen. Unter Berücksichtigung von Datenschutzbelangen werden seit 2021 auch die Gremienmitglieder mit diversem oder offenem Geschlechtseintrag erhoben. Dies ergibt sich aus § 38 Absatz 1 Satz 4 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG). Eine Erhebung erfolgt, soweit entsprechende Informationen dazu vorliegen. Das BGremBG schreibt jedoch in § 5 Absatz 2 i. V. m. Absatz 1 Nummer 3 vor, dass nur die Daten zur Anzahl der Frauen und Männer zu erfassen sind. Der vorliegende Bericht stellt daher die Entwicklungen der Gremienbesetzungen im Hinblick auf Frauen und Männer dar. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des BGremBG aufgrund des FüPoG II fielen zum Stichtag 31. Dezember 2021 erstmals auch Aufsichtsgremien und wesentliche Gremien mit zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern unter die Erhebungspflicht nach § 5 Absatz 1 BGremBG. Dies ist bei einem Vergleich der aktuellen Zahlen mit Zahlen, die bis 2020 erhoben wurden, zu beachten. Ziel ist es, die Entwicklung der Gremienbesetzungen des Bundes darzustellen. II. Methodik Das BGremBG aus 2015 sah ein stufenweises Inkrafttreten vor. Die Neuregelungen aus dem novellierten BGremBG galten hingegen unverzüglich ab Inkrafttreten des Gesetzes am 12. August 2021 und lösten das stufenweise Vorgehen und die Vorgaben aus 2015 vollständig ab. Es gilt seither das verschärfte Ziel einer paritätischen Besetzung mit Frauen und Männern unter den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern in Gremien, in denen der Bund mindestens zwei Mitglieder bestimmt. Bei den Aufsichtsgremien ist das Ziel als Sollvorschrift verankert; bei den wesentlichen Gremien als Hinwirkenspflicht. Der vorliegende Bericht informiert über die Entwicklung der Besetzungen der Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien im Zeitraum 31. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2024. Grundlage der Zusammenstellung und Auswertung zur Entwicklung des Frauen- und Männeranteils in den Gremien des Bundes sind die nach § 5 Absatz 2 Satz 1 BGremBG gemeldeten Daten. Die Institutionen des Bundes erfassen gemäß § 5 Absatz 1 BGremBG jährlich zum 31. Dezember 1. die Aufsichtsgremien und die wesentlichen Gremien, für die sie federführend zuständig sind, 2. die Zahl der vom Bund für die jeweiligen in Nummer 1 genannten Gremien zu bestimmenden Mitglieder, 3. die Anzahl der Frauen und Männer, die der Bund in den jeweiligen in Nummer 1 genannten Gremien bestimmt hat, und 4. die Veränderungen nach den Nummern 1 bis 3 im Vergleich zum Vorjahr. Bis zum 31. März des Folgejahres haben die Institutionen des Bundes die Daten dem Statistischen Bundesamt zu melden und sie in übersichtlicher Form unter Beachtung des Datenschutzes auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen (§ 5 Absatz 2 BGremBG). Das Statistische Bundesamt erstellt die jährliche Gremienstatistik im Auftrag des BMBFSFJ auf der Grundlage der gemeldeten Daten. III. Auswertung der Gremienbesetzungen des Bundes Die Institutionen des Bundes haben zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 626 Gremien gemeldet. Von diesen waren 399 Aufsichtsgremien und 227 wesentliche Gremien. In insgesamt 237 Gremien konnte der Bund jeweils ein Mitglied bestimmen. Davon waren 174 Aufsichtsgremien und 63 wesentliche Gremien. In 124 Gremien konnten jeweils zwei Mitglieder bestimmt werden, davon in 103 Aufsichtsgremien und 21 wesentlichen Gremien. In 265 Gremien konnte der Bund drei oder mehr Mitglieder bestimmen. Davon waren 122 Aufsichtsgremien und 143 wesentliche Gremien. Die Besetzungen dieser Gremien werden im Folgenden wegen der unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben getrennt voneinander dargestellt. Außerdem werden die Entwicklungen der paritätischen Besetzung sowie der Frauenanteile in den Gremien seit dem Stichtag 31. Dezember 2020 dargestellt. 1. Aufsichtsgremien Aufsichtsgremien sind gemäß § 3 Nummer 1 BGremBG Aufsichts- und Verwaltungsräte sowie vergleichbare Aufsicht führende Organe ungeachtet ihrer Bezeichnung und Rechtsgrundlage, auch wenn deren Mitglieder durch Wahl bestimmt werden. Erfasst werden damit die Aufsichtsräte der juristischen Personen des Privatrechts und Stiftungen des öffentlichen Rechts, und zwar unabhängig davon, ob sie gewählt oder von den Anteilseignern entsendet werden. Darüber hinaus erstreckt sich die Vorschrift auf solche Organe, die vergleichbare Funktionen wie Aufsichtsräte ausüben, wie etwa der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit oder der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung. § 4 Absatz 1 Satz 1 BGremBG regelt, dass in jedem Aufsichtsgremium mit mindestens zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern unter diesen Mitgliedern Frauen und Männer zu gleichen Teilen vertreten sein sollen. Wenn dem Bund eine ungerade Anzahl an Sitzen zusteht, so darf das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 BGremBG nur einen Sitz betragen. Diese Regelungen gelten für Neuwahlen, Berufungen und Entsendungen. Bestehende Mandate können bis zu ihrem vorgesehenen Ende wahrgenommen werden (§ 4 Absatz 2 BGremBG). Die alte Fassung des BGremBG sah Stufenregelungen zur Steigerung des Frauenanteils in Aufsichtsgremien vor, die sich nur auf die vom Bund zu bestimmenden Mitglieder bezogen und außerdem nur griffen, wenn der Bund drei oder mehr Mitglieder bestimmen konnte. Ab 1. Januar 2016 mussten mindestens 30 Prozent der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder Frauen und mindestens 30 Prozent Männer sein. Diese fixe Mindestquote von 30 Prozent sicherte eine Teilhabe des unterrepräsentierten Geschlechts, die geeignet war, maßgeblich auf die Arbeit und Entscheidungen der Aufsichtsgremien Einfluss zu nehmen. Seit dem 1. Januar 2018 war es gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 BGremBG alte Fassung (a. F.) das Ziel, die Mindestanteile von 30 Prozent bei den Aufsichtsgremien auf 50 Prozent zu erhöhen. Durch die Novellierung des BGremBG im Jahr 2021 erfolgte eine Verschärfung der Anforderungen. Die Parität unter den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern in den Aufsichtsgremien sollte weiter gesteigert und abweichende Besetzungen sollten nur noch in begründeten Ausnahmefällen (eingeschränkte Ermessensausübung) zugelassen werden. a) Aufsichtsgremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern Tabelle 1 Aufsichtsgremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern Gremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern Anzahl Gremien Mitglieder Bund Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil Stand 31.12.2024 122 631 330 301 52,3 % Stand 31.12.2023 125 655 335 320 51,1 % Stand 31.12.2022 122 646 312 334 48,3 % Stand 31.12.2021 109 559 273 286 48,8 % Stand 31.12.2020 104 555 267 288 48,1 % Die Entwicklung der Besetzung der Aufsichtsgremien mit drei und mehr Mitgliedern des Bundes vom 31. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2024 zeigt, dass sowohl die Anzahl der Gremien als auch die Anzahl der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder gestiegen ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 wurden insgesamt 104 Aufsichtsgremien gemeldet, in denen der Bund drei oder mehr Mitglieder bestimmen kann. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 erfolgte ein Zuwachs von 18 Gremien. Außerdem ist die Anzahl der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder von 555 (2020) auf 631 (2024) gestiegen. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden 122 Aufsichtsgremien gemeldet, in denen der Bund drei oder mehr Mitglieder bestimmen kann. Insgesamt kann der Bund in diesen Gremien 631 Mitglieder bestimmen. Für diese Gremien gelten die Vorgaben des BGremBG. 330 der Mitglieder waren Frauen (52,3 Prozent) und 301 waren Männer (47,7 Prozent). In 94 (77 Prozent) dieser Gremien wurde Parität unter den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern erreicht. In 28 (23 Prozent) der Gremien ist dagegen noch keine Parität unter den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern erreicht worden. In diesen Aufsichtsgremien sind mit Blick auf das Ziel von 50 Prozent für beide Geschlechter noch weitere Anstrengungen erforderlich. Die nachfolgende Abbildung 1 verdeutlicht die Parität in den Aufsichtsgremien, in denen der Bund drei oder mehr Mitglieder bestimmen kann, zum Stichtag 31. Dezember 2024. Abbildung 1 Parität in Aufsichtsgremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern (Stand 31.12.2024) Bei der Betrachtung der prozentualen Entwicklung der Parität in Bezug auf die vom Bund zu bestimmenden Mitglieder in den Aufsichtsgremien mit drei oder mehr Mitgliedern ist festzustellen, dass der Anteil an Gremien, in denen Parität erreicht wurde, von 2021 bis 2023 von 68,8 Prozent auf fast 80 Prozent angestiegen, jedoch von 2023 bis 2024 wieder leicht auf 77 Prozent gesunken ist. Für das Jahr 2020 ist zu beachten, dass das BGremBG noch nicht novelliert war, weshalb die Vorgaben zur Parität noch keine Geltung hatten. Vielmehr sollte zu diesem Zeitpunkt noch ein Mindestanteil von 30 Prozent Frauen sowie Männern erreicht werden. Im Jahr 2020 lag der Anteil an Aufsichtsgremien mit drei oder mehr Mitgliedern, die diesen Mindestanteil erreichen konnten, bei 82,7 Prozent. Nachdem ab 2021 die neuen Vorgaben galten und die Gremien paritätisch besetzt werden mussten, ist der Anteil an Gremien, die diese neue Vorgabe erfüllten, zunächst auf 68,8 Prozent gesunken. 23 % 77 % Anteil der Gremien, in denen keine Parität erreicht wurde Anteil der Gremien, in denen Parität erreicht wurde Abbildung 2 Entwicklung des prozentualen Anteils an Aufsichtsgremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern, in denen Parität bzw. der Mindestanteil erreicht wurde (2020 bis 2024*) * 2020 galt noch die alte Fassung des BGremBG, und Aufsichtsgremien mit drei oder mehr Mitgliedern hatten Mindestanteile an Frauen und Männern zu erfüllen. Seit 2021 gilt die neue Fassung des BGremBG. Die Vorgaben gelten seitdem schon für Aufsichtsgremien ab zwei Mitgliedern, und eine paritätische Besetzung muss erfolgen. Das Absinken des Anteils im Jahr 2021 hängt mit den gesetzlichen Änderungen zusammen, die nicht direkt umgesetzt werden konnten, da bis August 2021 noch die alte Fassung des BGremBG Geltung hatte. Des Weiteren kann von 2020 bis 2024 eine stetige Steigerung des Frauenanteils bei den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern in diesen Aufsichtsgremien verzeichnet werden. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 lag der Frauenanteil bei 48,1 Prozent und konnte bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 auf 52,3 Prozent gesteigert werden. Die untenstehende Abbildung 3 stellt die Entwicklung des Frauenanteils von 2020 bis 2024 dar. 82,7 % 68,8 % 76,2 % 79,2 % 77,0 % 60 % 65 % 70 % 75 % 80 % 85 % 90 % 2020 2021 2022 2023 2024 Novellierung BGremBG Abbildung 3 Entwicklung des Frauenanteils in Aufsichtsgremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern (2020 bis 2024) b) Aufsichtsgremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern Tabelle 2 Aufsichtsgremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern Anzahl Gremien Mitglieder Bund Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil Stand 31.12.2024 103 206 102 104 49,5 % Stand 31.12.2023 104 208 105 103 50,5 % Stand 31.12.2022 107 214 111 103 51,9 % Stand 31.12.2021 106 212 97 115 45,8 % Stand 31.12.2020 102 204 83 121 40,7 % Die Entwicklung der Aufsichtsgremien mit jeweils zwei Mitgliedern des Bundes zeigt, dass die Anzahl der Gremien von 2020 bis 2024 kaum zugenommen hat. Während der Bund im Jahr 2020 in 102 Aufsichtsgremien Mitglieder bestimmen konnte, waren es im Jahr 2024 103 Aufsichtsgremien. In diesem Zeitraum sind keine großen Schwankungen der Gremienanzahl sowie der Mitgliederanzahl zu verzeichnen. Für 103 Aufsichtsgremien mit jeweils zwei durch den Bund zu bestimmenden Mitgliedern galten zum Stichtag 31. Dezember 2024 die Vorgaben des BGremBG. Insgesamt konnte der Bund in diesen Gremien 206 Mitglieder bestimmen. 102 dieser Mitglieder waren Frauen (49,5 Prozent) und 104 waren Männer (50,5 Prozent). In 66 (64,1 Prozent) dieser Gremien wurde Parität erreicht. In 37 (35,9 Prozent) der Gremien ist dagegen noch keine Parität erreicht worden. Die nachfolgende Abbildung 4 verdeutlicht die Parität in den Aufsichtsgremien, in denen der Bund zwei Mitglieder bestimmen kann, zum Stichtag 31. Dezember 2024. 48,1 % 48,8 % 48,3 % 51,1 % 52,3 % 45 % 47 % 49 % 51 % 53 % 55 % 2020 2021 2022 2023 2024 Abbildung 4 Parität in Aufsichtsgremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern (Stand 31.12.2024) Bei der Betrachtung der prozentualen Entwicklung der Parität in den Aufsichtsgremien mit zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern ist festzustellen, dass der Anteil an Gremien, in denen Parität unter diesen Mitgliedern erreicht wurde, im Gesamtzeitraum 2021 bis 2024 von 59,4 Prozent auf 64,1 Prozent gestiegen ist, während er von 2021 bis 2023 zunächst leicht gesunken war. Von 2023 bis 2024 erfolgte ein deutlicher Anstieg von 58,7 Prozent auf 64,1 Prozent. Jedoch ist der Anteil der Aufsichtsgremien mit drei oder mehr durch den Bund zu bestimmenden Mitgliedern, in denen Parität erreicht werden konnte, vergleichsweise höher. Für das Jahr 2020 kann bezüglich der Parität wie auch des Mindestanteils von Frauen und Männern in Aufsichtsgremien mit zwei durch den Bund zu bestimmenden Mitgliedern kein Vergleich stattfinden, da zu diesem Zeitpunkt das BGremBG noch in der alten Fassung galt und die Vorgaben zum Mindestanteil lediglich für Gremien mit drei oder mehr durch den Bund zu bestimmenden Mitgliedern Geltung hatten. 35,9 % 64,1 % Anteil der Gremien, in denen keine Parität erreicht wurde Anteil der Gremien, in denen Parität erreicht wurde Abbildung 5 Entwicklung des prozentualen Anteils an Aufsichtsgremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern, in denen Parität erreicht wurde (2021 bis 2024*) * Vor 2021 sah das BGremBG keine verpflichtenden Vorgaben bzw. Mindestanteile von Frauen und Männern für Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern vor. Die Entwicklung des Frauenanteils in den Aufsichtsgremien, in denen der Bund zwei Mitglieder bestimmen kann, zeigt eine Steigerung des Anteils von 2020 (40,7 Prozent) bis 2022 (51,9 Prozent). In den Jahren 2023 und 2024 ist der Frauenanteil jedoch wieder leicht gesunken, lag 2023 aber dennoch bei 50,5 Prozent und 2024 bei 49,5 Prozent. Die nachfolgende Abbildung 6 veranschaulicht die Entwicklung des Frauenanteils von 2020 bis 2024. Abbildung 6 Entwicklung des Frauenanteils in Aufsichtsgremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern (2020 bis 2024) 59,4 % 58,9 % 58,7 % 64,1 % 55 % 57 % 59 % 61 % 63 % 65 % 2021 2022 2023 2024 40,7 % 45,8 % 51,9 % 50,5 % 49,5 % 35 % 40 % 45 % 50 % 55 % 2020 2021 2022 2023 2024 c) Aufsichtsgremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied Tabelle 3 Aufsichtsgremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied Gremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied Anzahl Gremien Mitglieder Bund Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil Stand 31.12.2024 174 174 68 106 39,1 % Stand 31.12.2023 169 169 64 105 37,9 % Stand 31.12.2022 166 166 71 95 42,8 % Stand 31.12.2021 169 169 69 100 40,8 % Stand 31.12.2020 162 162 69 93 42,6 % Der Bund kann zum Stichtag 31. Dezember 2024 in 174 Aufsichtsgremien jeweils ein Mitglied bestimmen. Auf diese Gremien findet das BGremBG jedoch keine Anwendung. Zum Stichtag waren in diesen Gremien 106 Männer (60,9 Prozent) und 68 Frauen (39,1 Prozent) vertreten. Es ergibt sich eine Unterrepräsentanz an Frauen. Die untenstehende Abbildung 7 verdeutlicht den Frauen- sowie den Männeranteil in den Aufsichtsgremien des Bundes mit jeweils einem vom Bund bestimmten Mitglied. Abbildung 7 Geschlechteranteil in Aufsichtsgremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied (Stand 31.12.2024) Die Anzahl der Aufsichtsgremien, in denen der Bund ein Mitglied bestimmen kann, hat sich von 2020 bis 2024 um zwölf Gremien erhöht. Im Jahr 2020 gab es 162 Gremien mit jeweils einem Mitglied des Bundes, und 2024 waren es 174. Der Frauenanteil in diesen Gremien entwickelte sich im betrachteten Zeitraum von 2020 bis 2024 wechselhaft und ist insgesamt leicht gesunken. So lag der Frauenanteil im Jahr 2020 noch bei 42,6 Prozent und im Jahr 2024 bei 39,1 Prozent. Die nachfolgende Abbildung 8 gibt einen genauen Überblick über die Entwicklung des Frauenanteils in Aufsichtsgremien mit jeweils einem Mitglied des Bundes von 2020 bis 2024. 39,1 % 60,9 % Frauenanteil Männeranteil Abbildung 8 Entwicklung des Frauenanteils in Aufsichtsgremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied (2020 bis 2024) Damit entsendet der Bund wesentlich häufiger einen Mann, wenn er nur ein Mitglied bestimmen kann. Diese Entwicklung ist trotz fehlender gesetzlicher Vorgabe kritisch zu sehen, zumal es insbesondere vom Stichtag 31. Dezember 2022 zum Stichtag 31. Dezember 2023 einen auffälligen Rückgang um nahezu fünf Prozentpunkte gab. d) Die Geschlechterverteilung in allen Aufsichtsgremien Der Bund konnte zum Stichtag 31. Dezember 2024 in 399 Aufsichtsgremien insgesamt 1.011 Mitglieder bestimmen. Davon waren 500 Frauen (49,5 Prozent) und 511 Männer (50,5 Prozent). Die Anzahl der Aufsichtsgremien hat sich von 2020 bis 2024 um 31 erhöht. Auch die Anzahl der Mitglieder, die der Bund in diesen Gremien bestimmen kann, hat sich in diesem Zeitraum um 90 Mitglieder erhöht. Die nachfolgende Tabelle 4 bietet eine zusammenfassende Übersicht über die Geschlechterverteilung in allen Aufsichtsgremien, in denen der Bund Mitglieder bestimmen kann, von 2020 bis 2024. 42,6 % 40,8 % 42,8 % 37,9 % 39,1 % 36 % 38 % 40 % 42 % 44 % 2020 2021 2022 2023 2024 Tabelle 4 Geschlechterverteilung in allen Aufsichtsgremien (2020 bis 2024) Stand Anzahl Gremien Mitglieder Bund Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil Aufsichtsgremien insgesamt 31.12.2024 399 1.011 500 511 49,5 % 31.12.2023 398 1.032 504 528 48,8 % 31.12.2022 395 1.026 494 532 48,1 % 31.12.2021 384 940 439 501 46,7 % 31.12.2020 368 921 419 502 45,5 % Gremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied 31.12.2024 174 174 68 106 39,1 % 31.12.2023 169 169 64 105 37,9 % 31.12.2022 166 166 71 95 42,8 % 31.12.2021 169 169 69 100 40,8 % 31.12.2020 162 162 69 93 42,6 % Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern 31.12.2024 103 206 102 104 49,5 % 31.12.2023 104 208 105 103 50,5 % 31.12.2022 107 214 111 103 51,9 % 31.12.2021 106 212 97 115 45,8 % 31.12.2020 102 204 83 121 40,7 % Gremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern 31.12.2024 122 631 330 301 52,3 % 31.12.2023 125 655 335 320 51,1 % 31.12.2022 122 646 312 334 48,3 % 31.12.2021 109 559 273 286 48,8 % 31.12.2020 104 555 267 288 48,1 % Beim Frauenanteil in allen Aufsichtsgremien, in denen der Bund Mitglieder bestimmen kann, kann von 2020 bis 2024 eine stetige Steigerung verzeichnet werden. Während der Frauenanteil im Jahr 2020 noch bei 45,5 Prozent lag, konnte der Anteil bis 2024 auf 49,5 Prozent gesteigert werden. Die folgende Abbildung 9 verdeutlicht die Entwicklungen des Frauenanteils in allen Aufsichtsgremien von 2020 bis 2024. Abbildung 9 Entwicklung des Frauenanteils in allen Aufsichtsgremien des Bundes (2020 bis 2024) In der Gesamtbetrachtung aller Aufsichtsgremien ist der Frauenanteil unter den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern zwar angestiegen, bei der vergleichsweisen Betrachtung der Aufsichtsgremien aufgeteilt nach der Mitgliederanzahl ergibt sich jedoch ein anderes Bild. Lediglich in den Aufsichtsgremien mit drei oder mehr durch den Bund zu bestimmenden Mitgliedern ist weiterhin eine positive Entwicklung zu verzeichnen. In den Aufsichtsgremien mit zwei bzw. einem Mitglied des Bundes ist tendenziell eine negative Entwicklung festzustellen. In diesen Gremien ist der Frauenanteil seit 2022 gesunken. Daher sind an dieser Stelle weitere Anstrengungen erforderlich. Abbildung 10 Entwicklung des Frauenanteils in Aufsichtsgremien mit drei oder mehr, zwei sowie einem vom Bund bestimmten Mitglied (2020 bis 2024) 45,5 % 46,7 % 48,1 % 48,8 % 49,5 % 44 % 46 % 48 % 50 % 2020 2021 2022 2023 2024 35 % 40 % 45 % 50 % 55 % 2020 2021 2022 2023 2024 Gremien mit drei oder mehr Mitgliedern Gremien mit zwei Mitgliedern Gremien mit einem Mitglied e) Die Aufsichtsgremien der einzelnen Institutionen des Bundes Die einzelnen Institutionen des Bundes wiesen zum Stichtag 31. Dezember 2024 große Unterschiede in der Anzahl der ihnen zugeordneten Aufsichtsgremien sowie dem erreichten Frauenanteil auf. Bei der Betrachtung der Entwicklung des Frauenanteils von 2020 bis 2024 kann jedoch festgestellt werden, dass die einzelnen Institutionen des Bundes insgesamt eine positive Entwicklung verzeichnen. Fast alle Institutionen konnten den Frauenanteil in ihren Aufsichtsgremien steigern. Da in der nachstehenden Tabelle 5 der durchschnittliche Frauenanteil in den Gremien der jeweiligen Institution des Bundes insgesamt betrachtet wird, sind hier keine Rückschlüsse auf den Frauenanteil in den einzelnen Aufsichtsgremien der Institutionen des Bundes möglich. Trotz eines Frauenanteils von insgesamt 50 Prozent können einzelne Aufsichtsgremien nicht geschlechterparitätisch besetzt sein, was nicht dem Ziel des Gesetzes entspräche. An der Gesamtentwicklung des Frauenanteils zeigt sich jedoch, dass die Institutionen des Bundes in der Regel insgesamt mehr Frauen in ihre Aufsichtsgremien entsenden, als dies noch 2020 der Fall war. Nähere Informationen darüber, in wie vielen Aufsichtsgremien Parität erreicht wurde, finden sich in der jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes. Tabelle 5 Aufsichtsgremien der einzelnen Institutionen des Bundes (2020 bis 2024) Institution Stichtag Gremien insgesamt Mitglieder insgesamt Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil AA 31.12.2024 17 49 27 22 55,1 % 31.12.2023 18 65 35 30 53,8 % 31.12.2022 18 68 32 36 47,1 % 31.12.2021 17 52 21 31 40,4 % 31.12.2020 17 53 20 33 37,7 % BKAmt 31.12.2024 1 8 4 4 50,0 % 31.12.2023 – – – – – 31.12.2022 – – – – – 31.12.2021 1 6 3 3 50,0 % 31.12.2020 – – – – – BKM 31.12.2024 101 197 104 93 52,8 % 31.12.2023 103 202 107 95 53,0 % 31.12.2022 104 207 116 91 56,0 % 31.12.2021 103 180 97 83 53,9 % 31.12.2020 101 188 95 93 50,5 % BMAS 31.12.2024 3 22 13 9 59,1 % 31.12.2023 3 22 11 11 50,0 % 31.12.2022 3 21 11 10 52,4 % 31.12.2021 3 22 12 10 54,5 % 31.12.2020 3 22 11 11 50,0 % Institution Stichtag Gremien insgesamt Mitglieder insgesamt Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil BMBF 31.12.2024 111 183 86 97 47,0 % 31.12.2023 111 183 86 97 47,0 % 31.12.2022 112 184 88 96 47,8 % 31.12.2021 114 191 83 108 43,5 % 31.12.2020 110 185 80 105 43,2 % BMEL 31.12.2024 7 31 11 20 35,5 % 31.12.2023 8 37 15 22 40,5 % 31.12.2022 8 38 12 26 31,6 % 31.12.2021 8 39 11 28 28,2 % 31.12.2020 8 38 10 28 26,3 % BMF 31.12.2024 19 71 36 35 50,7 % 31.12.2023 19 71 36 35 50,7 % 31.12.2022 19 67 32 35 47,8 % 31.12.2021 21 73 36 37 49,3 % 31.12.2020 18 65 30 35 46,2 % BMFSFJ 31.12.2024 5 33 21 12 63,6 % 31.12.2023 5 33 21 12 63,6 % 31.12.2022 4 22 14 8 63,6 % 31.12.2021 4 20 14 6 70,0 % 31.12.2020 4 20 14 6 70,0 % BMG 31.12.2024 11 15 5 10 33,3 % 31.12.2023 12 16 9 7 56,3 % 31.12.2022 11 16 9 7 56,3 % 31.12.2021 9 13 9 4 69,2 % 31.12.2020 11 15 10 5 66,7 % BMI 31.12.2024 16 64 28 36 43,8 % 31.12.2023 17 70 30 40 42,9 % 31.12.2022 16 69 23 46 33,3 % 31.12.2021 18 67 25 42 37,3 % 31.12.2020 15 63 22 41 34,9 % Institution Stichtag Gremien insgesamt Mitglieder insgesamt Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil BMJ 31.12.2024 14 42 21 21 50,0 % 31.12.2023 12 42 20 22 47,6 % 31.12.2022 11 41 21 20 51,2 % 31.12.2021 11 40 20 20 50,0 % 31.12.2020 11 43 24 19 55,8 % BMUV 31.12.2024 6 31 16 15 51,6 % 31.12.2023 6 31 16 15 51,6 % 31.12.2022 5 27 13 14 48,1 % 31.12.2021 3 14 7 7 50,0 % 31.12.2020 3 16 8 8 50,0 % BMVg 31.12.2024 8 34 19 15 55,9 % 31.12.2023 8 34 19 15 55,9 % 31.12.2022 8 30 16 14 53,3 % 31.12.2021 8 36 20 16 55,6 % 31.12.2020 8 34 18 16 52,9 % BMDV 31.12.2024 22 76 40 36 52,6 % 31.12.2023 23 78 39 39 50,0 % 31.12.2022 23 77 38 39 49,4 % 31.12.2021 23 74 35 39 47,3 % 31.12.2020 21 68 34 34 50,0 % BMWK 31.12.2024 47 120 51 69 42,5 % 31.12.2023 42 111 42 69 37,8 % 31.12.2022 42 107 43 64 40,2 % 31.12.2021 38 98 38 60 38,8 % 31.12.2020 34 93 34 59 36,6 % BMZ 31.12.2024 8 26 14 12 53,8 % 31.12.2023 8 28 14 14 50,0 % 31.12.2022 8 32 17 15 53,1 % 31.12.2021 3 15 8 7 53,3 % 31.12.2020 4 18 9 9 50,0 % Institution Stichtag Gremien insgesamt Mitglieder insgesamt Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil BMWSB 31.12.2024 3 9 4 5 44,4 % 31.12.2023 3 9 4 5 44,4 % 31.12.2022 3 15 4 11 26,7 % 31.12.2021 – – – – – 31.12.2020 – – – – – 2. Wesentliche Gremien Wesentliche Gremien sind gemäß § 3 Nummer 2 Buchstabe a BGremBG zum einen Gremien, bei denen die Bundesregierung als Gesamtheit die Bestimmung mindestens eines Mitglieds zu beschließen oder zur Kenntnis zu nehmen hat. Damit sind alle Gremien, deren Besetzungsvorgänge kabinettrelevant sind, als wesentliche Gremien einzustufen (ausgenommen Aufsichtsgremien). Zum anderen sind Gremien nach § 3 Nummer 2 Buchstabe b BGremBG wesentlich, die wegen ihrer besonderen tatsächlichen, wissenschaftlichen oder zukunftsrelevanten Bedeutung von den Institutionen des Bundes nach Nummer 3 als wesentliche Gremien bestimmt worden sind. Die Begriffsbestimmung betrifft all jene Gremien, die aufgrund ihrer Vielfalt nicht einheitlich definiert werden können. In der ersten Alternative wird auf den formalen Aspekt der Kabinettrelevanz abgestellt. Diese ist Ausdruck der politischen Bedeutung des Gremiums und begründet damit seine Wesentlichkeit. In der zweiten Alternative ergibt sich die Wesentlichkeit des Gremiums aus seiner besonderen Bedeutsamkeit und folglich der Bestimmung durch die für das Gremium zuständige Institution des Bundes als wesentliches Gremium. In wesentlichen Gremien haben die Institutionen des Bundes gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 BGremBG darauf hinzuwirken, dass eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern nach den Sätzen 1 und 2, die als Vorgabe für die Aufsichtsgremien gilt, geschaffen oder erhalten wird. Demnach muss in jedem wesentlichen Gremium mit mindestens zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern darauf hingewirkt werden, dass unter den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern Frauen und Männer zu gleichen Teilen vertreten sind. Sofern dem Bund eine ungerade Anzahl an Sitzen zusteht, darf das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern nur einen Sitz betragen. Diese Regelung gilt gemäß § 4 Absatz 2 BGremBG für Neuwahlen, Berufungen und Entsendungen. Bestehende Mandate können bis zu ihrem vorgesehenen Ende wahrgenommen werden. Die Hinwirkenspflicht für die Erreichung einer paritätischen Vertretung war für wesentliche Gremien mit mindestens drei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern bereits in der alten Fassung des BGremBG enthalten. Seit 2021 fallen auch wesentliche Gremien mit nur zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern unter die Vorgabe der Hinwirkenspflicht. a) Wesentliche Gremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern Tabelle 6 Wesentliche Gremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern Gremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern Anzahl Gremien Mitglieder Bund Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil Stand 31.12.2024 143 1.530 764 766 49,9 % Stand 31.12.2023 144 1.562 791 771 50,6 % Stand 31.12.2022 140 1.518 744 774 49,0 % Stand 31.12.2021 138 1.452 723 729 49,8 % Stand 31.12.2020 140 1.524 733 791 48,1 % Die Entwicklung der Besetzung der wesentlichen Gremien mit drei und mehr Mitgliedern des Bundes vom 31. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2024 zeigt, dass die Anzahl der Gremien sowie die Anzahl der durch den Bund bestimmten Mitglieder nur geringfügig angestiegen sind. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 wurden insgesamt 140 wesentliche Gremien gemeldet, in denen der Bund drei oder mehr Mitglieder bestimmen kann. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 erfolgte ein Zuwachs von drei Gremien. Außerdem ist die Anzahl der durch den Bund bestimmten Mitglieder von 1.524 (2020) auf 1.530 (2024) angestiegen. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden 143 wesentliche Gremien gemeldet, in denen der Bund drei oder mehr Mitglieder bestimmen kann. Insgesamt kann der Bund in diesen Gremien 1.530 Mitglieder bestimmen. Für diese Gremien gelten die Vorgaben des BGremBG. 764 der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder waren Frauen (49,9 Prozent) und 766 waren Männer (50,1 Prozent). In 94 (65,7 Prozent) dieser Gremien wurde Parität erreicht. In 49 (34,3 Prozent) der Gremien ist dagegen noch keine Parität erreicht worden. In diesen Gremien sind hinsichtlich der Parität noch weitere Anstrengungen erforderlich. Die nachfolgende Abbildung 11 verdeutlicht die Parität in den wesentlichen Gremien, in denen der Bund drei oder mehr Mitglieder bestimmen kann, zum Stichtag 31. Dezember 2024. Abbildung 11 Parität in wesentlichen Gremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern (Stand 31.12.2024) Die prozentuale Entwicklung der Parität in Bezug auf die vom Bund bestimmten Mitglieder in den wesentlichen Gremien mit drei oder mehr Mitgliedern zeigt, dass der Anteil an Gremien, in denen Parität erreicht wurde, von 2021 bis 2023 von 68,1 Prozent auf 65,7 Prozent gesunken ist. Für das Jahr 2020 ist zu beachten, dass das BGremBG noch nicht novelliert war, weshalb die Vorgaben zur Parität noch keine Geltung hatten. Vielmehr sollte zu diesem Zeitpunkt noch ein Mindestanteil von 30 Prozent Frauen sowie Männern erreicht werden. Im Jahr 2020 lag der Anteil an wesentlichen Gremien mit drei oder mehr Mitgliedern, die diesen Mindestanteil erreichen konnten, bei 88,6 Prozent. Nachdem ab 2021 die neuen Vorgaben galten und die Gremien paritätisch besetzt werden sollten, ist der Anteil an Gremien, die diese neue Vorgabe erfüllten, auf 68,1 Prozent gesunken und bis 2024 nicht mehr angestiegen. 34,3 % 65,7 % Anteil der Gremien, in denen keine Parität erreicht wurde Anteil der Gremien, in denen Parität erreicht wurde Abbildung 12 Entwicklung des prozentualen Anteils an wesentlichen Gremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern, in denen Parität bzw. der Mindestanteil erreicht wurde (2020 bis 2024*) * 2020 hatte noch die alte Fassung des BGremBG Geltung, und für wesentliche Gremien galt die Hinwirkenspflicht. Seit 2021 gilt die neue Fassung des BGremBG und es soll weiterhin auf eine paritätische Besetzung hingewirkt werden. Die Vorgaben gelten jedoch schon für wesentliche Gremien ab zwei Mitgliedern. Das Absinken des Anteils im Jahr 2021 hängt mit den gesetzlichen Änderungen zusammen, die nicht direkt umgesetzt werden konnten, da bis August 2021 noch die alte Fassung des BGremBG Geltung hatte. Außerdem ist der Frauenanteil in den wesentlichen Gremien mit drei oder mehr durch den Bund zu bestimmenden Mitgliedern von 2020 bis 2024 nur sehr leicht angestiegen und nahezu auf gleichem Niveau. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 lag der Frauenanteil bei 48,1 Prozent und konnte bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 auf 49,9 Prozent gesteigert werden. Von 2023 bis 2024 ist der Anteil jedoch leicht von 50,6 Prozent auf 49,9 Prozent gesunken. Die untenstehende Abbildung 13 stellt die Entwicklung des Frauenanteils von 2020 bis 2024 dar. Abbildung 13 Entwicklung des Frauenanteils in wesentlichen Gremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern (2020 bis 2024) 88,6 % 68,1 % 67,1 % 68,1 % 65,7 % 60 % 65 % 70 % 75 % 80 % 85 % 90 % 2020 2021 2022 2023 2024 Novellierung BGremBG 48,1 % 49,8 % 49,0 % 50,6 % 49,9 % 46 % 47 % 48 % 49 % 50 % 51 % 52 % 2020 2021 2022 2023 2024 b) Wesentliche Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern Tabelle 7 Wesentliche Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern (2020 bis 2024) Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern Anzahl Gremien Mitglieder Bund Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil Stand 31.12.2024 21 42 18 24 42,9 % Stand 31.12.2023 21 42 21 21 50,0 % Stand 31.12.2022 21 42 20 22 47,6 % Stand 31.12.2021 17 34 18 16 52,9 % Stand 31.12.2020 17 34 16 18 47,1 % Die Entwicklung der wesentlichen Gremien mit zwei Mitgliedern des Bundes zeigt, dass die Anzahl der Gremien von 2020 bis 2024 kaum zugenommen hat. Während der Bund im Jahr 2020 in 17 wesentlichen Gremien Mitglieder bestimmen konnte, waren es im Jahr 2024 21 wesentliche Gremien. Die Anzahl der Mitglieder, die der Bund bestimmen kann, ist bis 2024 auf 42 angestiegen. 18 dieser Mitglieder waren Frauen (42,9 Prozent) und 24 waren Männer (57,1 Prozent). In zehn (47,6 Prozent) dieser Gremien wurde Parität erreicht. In elf (52,4 Prozent) der Gremien ist dagegen noch keine Parität erreicht worden. Somit lässt sich festhalten, dass mehr als die Hälfte der wesentlichen Gremien mit zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern nicht paritätisch unter diesen Mitgliedern besetzt ist. Dieses Ergebnis sollte kritisch in den Blick genommen werden. Hier sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die verbleibenden elf Gremien dem Ziel des Bundesgremienbesetzungsgesetzes entsprechend paritätisch zu besetzen. Die nachfolgende Abbildung 14 verdeutlicht die Parität in den wesentlichen Gremien, in denen der Bund zwei Mitglieder bestimmen kann, zum Stichtag 31. Dezember 2024. Abbildung 14 Parität in wesentlichen Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern (Stand 31.12.2024) 52,4 % 47,6 % Anteil der Gremien, in denen keine Parität erreicht wurde Anteil der Gremien, in denen Parität erreicht wurde Bei der Betrachtung der prozentualen Entwicklung der Parität in den wesentlichen Gremien mit zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern ist festzustellen, dass der Anteil an Gremien, in denen Parität erreicht wurde von 2021 bis 2023 von 58,8 Prozent auf 47,6 Prozent gesunken ist. Auffällig ist vor allem die sehr starke Abnahme an wesentlichen Gremien mit zwei Mitgliedern, in denen eine Parität erreicht werden konnte, von 2023 bis 2024. In diesem Zeitraum ist der Anteil an Gremien mit paritätischer Besetzung von 61,9 Prozent auf 47,6 Prozent gesunken. Das heißt, dass zum Stichtag 31. Dezember 2024 in mehr als der Hälfte der wesentlichen Gremien mit zwei durch den Bund zu bestimmenden Mitgliedern eine Besetzung nur durch Männer oder Frauen erfolgt ist. Für das Jahr 2020 kann bezüglich der Parität wie auch des Mindestanteils von Frauen und Männern in wesentlichen Gremien mit zwei durch den Bund zu bestimmenden Mitgliedern kein Vergleich stattfinden, da zu diesem Zeitpunkt das BGremBG noch in der alten Fassung galt und die Vorgaben zum Mindestanteil lediglich für Gremien mit drei oder mehr durch den Bund zu bestimmenden Mitgliedern Geltung hatten. Abbildung 15 Entwicklung des prozentualen Anteils an wesentlichen Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern, in denen Parität erreicht wurde (2021 bis 2024*) * Vor 2021 sah das BGremBG keine verpflichtenden Vorgaben bzw. Mindestanteile von Frauen und Männern in Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern vor. Die Entwicklung des Frauenanteils in den wesentlichen Gremien, in denen der Bund zwei Mitglieder bestimmen kann, zeigt ebenfalls eine Abnahme des Anteils. Dieser ist von 2020 bis 2023 zwar von 47,1 Prozent auf 50 Prozent gestiegen, jedoch von 2023 bis 2024 stark auf 42,9 Prozent gesunken. Frauen sind in diesen Gremien somit unter den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern unterrepräsentiert. Die nachfolgende Abbildung 16 veranschaulicht die Entwicklung des Frauenanteils von 2020 bis 2024. 58,8 % 57,1 % 61,9 % 47,6 % 45 % 50 % 55 % 60 % 65 % 2021 2022 2023 2024 Abbildung 16 Entwicklung des Frauenanteils in wesentlichen Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern (2020 bis 2024) Die Auswertungen zeigen, dass in den wesentlichen Gremien mit zwei durch den Bund zu bestimmenden Mitgliedern großer Handlungsbedarf in Bezug auf eine paritätische Besetzung besteht. Die Daten zeigen in diesen Gremien eine Abnahme der Gremienanzahl, in denen eine paritätische Besetzung erreicht werden konnte, sowie einen sinkenden Frauenanteil. Einer weiteren Abnahme muss entgegengewirkt werden. c) Wesentliche Gremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied Tabelle 8 Wesentliche Gremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied Gremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied Anzahl Gremien Mitglieder Bund Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil Stand 31.12.2024 63 63 30 33 47,6 % Stand 31.12.2023 52 52 24 28 46,2 % Stand 31.12.2022 54 54 22 32 40,7 % Stand 31.12.2021 51 51 18 33 35,3 % Stand 31.12.2020 48 48 16 32 33,3 % Der Bund kann zum Stichtag 31. Dezember 2024 in 63 wesentlichen Gremien jeweils ein Mitglied bestimmen. Für diese Gremien findet das BGremBG jedoch keine Anwendung. Zum Stichtag waren in diesen Gremien 33 Männer (52,4 Prozent) und 30 Frauen (47,6 Prozent) vertreten. Die untenstehende Abbildung 17 verdeutlicht den Frauen- sowie Männeranteil in den wesentlichen Gremien des Bundes mit jeweils einem Mitglied. 47,1 % 52,9 % 47,6 % 50,0 % 42,9 % 40 % 45 % 50 % 55 % 2020 2021 2022 2023 2024 Abbildung 17 Geschlechteranteil in wesentlichen Gremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied (Stand 31.12.2024) Die Anzahl der wesentlichen Gremien, in denen der Bund ein Mitglied bestimmen kann, hat sich von 2020 bis 2024 um 15 Gremien erhöht. Im Jahr 2020 gab es 48 Gremien mit jeweils einem Mitglied des Bundes, und 2024 waren es 63. Der Frauenanteil in diesen Gremien ist von 2020 bis 2024 kontinuierlich angestiegen. Der Anteil lag im Jahr 2020 noch bei niedrigen 33,3 Prozent und ist bis 2024 auf 47,6 Prozent angestiegen. Die nachfolgende Abbildung 18 gibt einen genauen Überblick über die Entwicklung des Frauenanteils in den wesentlichen Gremien mit jeweils einem Mitglied des Bundes von 2020 bis 2024. Abbildung 18 Entwicklung des Frauenanteils in wesentlichen Gremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied (2020 bis 2024) 47,6 % 52,4 % Frauenanteil Männeranteil 33,3 % 35,3 % 40,7 % 46,2 % 47,6 % 30 % 35 % 40 % 45 % 50 % 2020 2021 2022 2023 2024 d) Die Geschlechterverteilung in allen wesentlichen Gremien Der Bund konnte zum Stichtag 31. Dezember 2024 in 227 wesentlichen Gremien insgesamt 1.635 Mitglieder bestimmen. Davon waren 812 Frauen (49,7 Prozent) und 823 Männer (50,3 Prozent). Die Anzahl der wesentlichen Gremien hat sich von 2020 bis 2024 um 22 erhöht. Auch die Anzahl der Mitglieder, die der Bund in diesen Gremien bestimmen kann, hat sich in diesem Zeitraum um 29 Mitglieder erhöht. Die nachfolgende Tabelle 9 bietet eine zusammenfassende Übersicht über die Geschlechterverteilung in allen wesentlichen Gremien des Bundes von 2020 bis 2024. Tabelle 9 Geschlechterverteilung in allen wesentlichen Gremien (2020 bis 2024) Stand Anzahl Gremien Mitglieder Bund Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil Wesentliche Gremien insgesamt 31.12.2024 227 1.635 812 823 49,7 % 31.12.2023 217 1.656 836 820 50,5 % 31.12.2022 215 1.614 786 828 48,7 % 31.12.2021 206 1.537 759 778 49,4 % 31.12.2020 205 1.606 765 841 47,6 % Gremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied 31.12.2024 63 63 30 33 47,6 % 31.12.2023 52 52 24 28 46,2 % 31.12.2022 54 54 22 32 40,7 % 31.12.2021 51 51 18 33 35,3 % 31.12.2020 48 48 16 32 33,3 % Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern 31.12.2024 21 42 18 24 42,9 % 31.12.2023 21 42 21 21 50,0 % 31.12.2022 21 42 20 22 47,6 % 31.12.2021 17 34 18 16 52,9 % 31.12.2020 17 34 16 18 47,1 % Gremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern 31.12.2024 143 1.530 764 766 49,9 % 31.12.2023 144 1.562 791 771 50,6 % 31.12.2022 140 1.518 744 774 49,0 % 31.12.2021 138 1.452 723 729 49,8 % 31.12.2020 140 1.524 733 791 48,1 % Beim Frauenanteil in allen wesentlichen Gremien des Bundes kann von 2020 bis 2024 eine Steigerung mit zwischenzeitlich leichten Schwankungen verzeichnet werden. Während der Frauenanteil im Jahr 2020 noch bei 47,6 Prozent lag, konnte der Anteil bis 2024 auf 49,7 Prozent gesteigert werden. Die folgende Abbildung 19 verdeutlicht die Entwicklungen des Frauenanteils in allen wesentlichen Gremien von 2020 bis 2024. Abbildung 19 Entwicklung des Frauenanteils in allen wesentlichen Gremien (2020 bis 2024) In der Gesamtbetrachtung aller wesentlichen Gremien ist der Frauenanteil des Bundes von 2020 bis 2024 zwar angestiegen, bei der vergleichsweisen Betrachtung der wesentlichen Gremien aufgeteilt nach der Mitgliederanzahl ergibt sich jedoch ein anderes Bild. Bei den Gremien mit drei und mehr Mitgliedern ist ein kontinuierlicher leichter Anstieg des Frauenanteils zu beobachten. Bei den Gremien mit nur einem Mitglied des Bundes ist ein stärkerer Anstieg des Frauenanteils festzustellen. Lediglich in den wesentlichen Gremien mit zwei durch den Bund zu bestimmenden Mitgliedern ist eine uneindeutige Entwicklung sowie seit 2023 eine Abnahme des Frauenanteils zu verzeichnen. Daher sind an dieser Stelle weitere Anstrengungen erforderlich. Abbildung 20 Entwicklung des Frauenanteils in wesentlichen Gremien mit drei oder mehr, zwei sowie einem vom Bund bestimmten Mitglied (2020 bis 2024) 47,6 % 49,4 % 48,7 % 50,5 % 49,7 % 45 % 47 % 49 % 51 % 2020 2021 2022 2023 2024 30 % 35 % 40 % 45 % 50 % 55 % 2020 2021 2022 2023 2024 Gremien mit drei oder mehr Mitgliedern Gremien mit zwei Mitgliedern Gremien mit einem Mitglied e) Die wesentlichen Gremien der Institutionen des Bundes Die einzelnen Institutionen des Bundes wiesen zum Stichtag 31. Dezember 2024 Unterschiede in der Anzahl der ihnen zugeordneten wesentlichen Gremien sowie dem erreichten Frauenanteil auf. Bei der Betrachtung der Entwicklung des Frauenanteils von 2020 bis 2024 kann jedoch festgestellt werden, dass die Institutionen des Bundes insgesamt eine positive Entwicklung verzeichnen können und der Frauenanteil immer zwischen 40 und 60 Prozent lag. Fast alle Institutionen konnten ihren Frauenanteil in den wesentlichen Gremien seit 2020 steigern. Die folgende Tabelle 10 gibt Aufschluss darüber. Da in der nachstehenden Tabelle 10 der durchschnittliche Frauenanteil in den Gremien der jeweiligen Institution des Bundes insgesamt betrachtet wird, sind hier keine Rückschlüsse auf den Frauenanteil in den einzelnen wesentlichen Gremien möglich. Trotz eines Frauenanteils von insgesamt 50 Prozent können einzelne wesentliche Gremien nicht geschlechterparitätisch besetzt sein. An der Gesamtentwicklung des Frauenanteils zeigt sich jedoch, dass die Institutionen des Bundes in der Regel insgesamt mehr Frauen in die wesentlichen Gremien entsenden, als dies noch 2020 der Fall war. Nähere Informationen darüber, in wie vielen wesentlichen Gremien Parität erreicht wurde, finden sich in der jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes. Tabelle 10 Wesentliche Gremien der Institutionen des Bundes (2020 bis 2024) Institution Stichtag Gremien insgesamt Mitglieder insgesamt Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil AA 31.12.2024 9 41 20 21 48,8 % 31.12.2023 7 24 10 14 41,7 % 31.12.2022 7 24 11 13 45,8 % 31.12.2021 5 20 10 10 50,0 % 31.12.2020 5 21 10 11 47,6 % BKAmt 31.12.2024 2 23 14 9 60,9 % 31.12.2023 2 22 14 8 63,6 % 31.12.2022 3 39 16 23 41,0 % 31.12.2021 4 50 21 29 42,0 % 31.12.2020 4 49 21 28 42,9 % BKM 31.12.2024 27 86 38 48 44,2 % 31.12.2023 28 94 42 52 44,7 % 31.12.2022 28 90 42 48 46,7 % 31.12.2021 29 89 41 48 46,1 % 31.12.2020 28 89 39 50 43,8 % Institution Stichtag Gremien insgesamt Mitglieder insgesamt Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil BMAS 31.12.2024 7 50 25 25 50,0 % 31.12.2023 8 60 31 29 51,7 % 31.12.2022 9 59 28 31 47,5 % 31.12.2021 9 54 26 28 48,1 % 31.12.2020 9 61 29 32 47,5 % BMBF 31.12.2024 21 73 30 43 41,1 % 31.12.2023 23 88 43 45 48,9 % 31.12.2022 24 107 49 58 45,8 % 31.12.2021 23 123 56 67 45,5 % 31.12.2020 23 123 54 69 43,9 % BMEL 31.12.2024 9 123 59 64 48,0 % 31.12.2023 9 145 71 74 49,0 % 31.12.2022 9 139 64 75 46,0 % 31.12.2021 7 99 47 52 47,5 % 31.12.2020 7 100 46 54 46,0 % BMF 31.12.2024 9 33 15 18 45,5 % 31.12.2023 9 31 14 17 45,2 % 31.12.2022 9 29 12 17 41,4 % 31.12.2021 9 29 13 16 44,8 % 31.12.2020 10 35 16 19 45,7 % BMFSFJ 31.12.2024 26 272 157 115 57,7 % 31.12.2023 23 240 138 102 57,5 % 31.12.2022 22 230 131 99 57,0 % 31.12.2021 21 218 130 88 59,6 % 31.12.2020 20 208 123 85 59,1 % BMG 31.12.2024 46 350 184 166 52,6 % 31.12.2023 45 347 180 167 51,9 % 31.12.2022 41 278 136 142 48,9 % 31.12.2021 41 291 141 150 48,5 % 31.12.2020 38 271 132 139 48,7 % Institution Stichtag Gremien insgesamt Mitglieder insgesamt Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil BMI 31.12.2024 21 160 64 96 40,0 % 31.12.2023 20 163 66 97 40,5 % 31.12.2022 18 150 63 87 42,0 % 31.12.2021 22 218 107 111 49,1 % 31.12.2020 23 249 112 137 45,0 % BMJ 31.12.2024 5 19 9 10 47,4 % 31.12.2023 5 19 10 9 52,6 % 31.12.2022 5 18 9 9 50,0 % 31.12.2021 8 33 17 16 51,5 % 31.12.2020 8 33 17 16 51,5 % BMUV 31.12.2024 7 54 28 26 51,9 % 31.12.2023 7 54 30 24 55,6 % 31.12.2022 7 55 31 24 56,4 % 31.12.2021 4 37 20 17 54,1 % 31.12.2020 4 37 20 17 54,1 % BMVg 31.12.2024 1 1 0 1 0 % 31.12.2023 1 1 0 1 0 % 31.12.2022 1 1 0 1 0 % 31.12.2021 – – – – – 31.12.2020 – – – – – BMDV 31.12.2024 6 37 20 17 54,1 % 31.12.2023 7 37 22 15 59,5 % 31.12.2022 7 39 23 16 59,0 % 31.12.2021 7 19 10 9 52,6 % 31.12.2020 8 37 17 20 46,0 % BMWK 31.12.2024 15 217 102 115 47,0 % 31.12.2023 17 256 126 130 49,2 % 31.12.2022 19 277 137 140 49,5 % 31.12.2021 16 249 116 133 46,6 % 31.12.2020 16 261 113 148 43,3 % Institution Stichtag Gremien insgesamt Mitglieder insgesamt Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil BMZ 31.12.2024 1 9 4 5 44,4 % 31.12.2023 1 12 6 6 50,0 % 31.12.2022 1 8 4 4 50,0 % 31.12.2021 1 8 4 4 50,0 % 31.12.2020 2 32 16 16 50,0 % BMWSB 31.12.2024 15 87 43 44 49,4 % 31.12.2023 5 63 33 30 52,4 % 31.12.2022 5 71 30 41 42,3 % 31.12.2021 – – – – – 31.12.2020 – – – – – 3. Gesamtbetrachtung aller Gremien Tabelle 11 Gremien insgesamt (2020 bis 2024) Gremien insgesamt Anzahl Gremien Mitglieder Bund Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil Stand 31.12.2024 626 2.646 1.312 1.334 49,6 % Stand 31.12.2023 615 2.688 1.340 1.348 49,9 % Stand 31.12.2022 610 2.640 1.280 1.360 48,5 % Stand 31.12.2021 590 2.477 1.198 1.279 48,4 % Stand 31.12.2020 573 2.527 1.184 1.343 46,9 % Bei der Betrachtung aller Gremien, in denen der Bund Mitglieder bestimmen kann, hat sich der Frauenanteil von 2020 bis 2024 leicht von 46,9 Prozent auf 49,6 Prozent erhöht und erreicht damit fast 50 Prozent. Dennoch ist beim Frauenanteil von 2023 bis 2024 ein Rückgang um 0,3 Prozentpunkte feststellbar. Die nachfolgende Abbildung 21 verdeutlicht die Entwicklung des Frauenanteils in allen Gremien, in denen der Bund Mitglieder bestimmen kann. Abbildung 21 Entwicklung des Frauenanteils in allen Gremien (2020 bis 2024) Bei der Beurteilung der Wirkung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes im Berichtszeitraum ist zu berücksichtigen, dass sich die Vorgaben wie unter Kapitel II dargestellt, mit der Novellierung im Jahr 2021 geändert haben. Seitdem fallen die Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien mit zwei sowie drei und mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern unter das BGremBG. Unter die alte Fassung des Gesetzes, die im Jahr 2020 noch Geltung hatte, fielen lediglich Aufsichtsgremien mit drei oder mehr Mitgliedern. Diese mussten einen Mindestanteil von 30 Prozent Männern und Frauen der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder erfüllen. Für wesentliche Gremien mit drei oder mehr Mitgliedern galt die Hinwirkenspflicht auf eine paritätische Besetzung. Die folgende Tabelle 12 zeigt die Entwicklung in den Gremien, die unter das Bundesgremienbesetzungsgesetz fallen. Tabelle 12 Übersicht der Gremien, die unter das BGremBG fallen (2020 bis 2024) Gremien, die unter das BGremBG fallen Anzahl Gremien Mitglieder Bund Davon Frauen Davon Männer Frauenanteil Stand 31.12.2024 389 2.409 1.214 1.195 50,4 % Stand 31.12.2023 394 2.467 1.252 1.215 50,7 % Stand 31.12.2022 390 2.420 1.187 1.233 49,0 % Stand 31.12.2021 370 2.257 1.111 1.146 49,2 % Stand 31.12.2020* 244 2.079 1.000 1.079 48,1 % * Im Jahr 2020 fielen lediglich Aufsichtsgremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern unter die Regelungen des BGremBG und mussten Mindestanteile erfüllen. Für wesentliche Gremien mit drei oder mehr Mitgliedern galt die Hinwirkenspflicht zur Parität. Mit der Ausweitung der Vorgaben auf Gremien mit zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern haben sich die Anzahl der zu betrachtenden Gremien und die Zahl der Mandate beträchtlich erhöht. Das ist im Hinblick auf das Ziel der Erreichung von Parität bei den Mitgliedern des Bundes in Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien von Bedeutung. Je mehr Gremien und Mandate in den Blick genommen werden, desto mehr Chancen bieten sich Frauen. Außerdem werden Transparenz und Verbindlichkeit durch die Ausweitung gestärkt. 46,9 % 48,4 % 48,5 % 49,9 % 49,6 % 46 % 48 % 50 % 52 % 2020 2021 2022 2023 2024 Der Frauenanteil in den Gremien, die unter das BGremBG fallen, hat sich von 2020 bis 2024 leicht erhöht und ist von 48,1 Prozent auf 50,4 Prozent angestiegen. Jedoch ist von 2023 bis 2024 ein leichter Rückgang des Frauenanteils um 0,3 Prozentpunkte feststellbar. Die folgende Abbildung 22 zeigt die Entwicklung des Frauenanteils in den Gremien, die unter das BGremBG fallen. Abbildung 22 Entwicklung des Frauenanteils in Gremien, die unter das BGremBG fallen (2020 bis 2024) Ein Vergleich der Entwicklung des Frauenanteils der Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien, die unter das BGremBG fallen, zeigt, dass beim Frauenanteil in den Aufsichtsgremien seit 2021 ein kontinuierlicher Anstieg erfolgt ist. Die Entwicklung des Frauenanteils der wesentlichen Gremien ist jedoch insgesamt wechselhaft. Von 2023 bis 2024 ist der Frauenanteil von 50,6 Prozent auf 49,7 Prozent gesunken. Die nachfolgende Abbildung 23 zeigt einen Vergleich der Aufsichtsgremien sowie der wesentlichen Gremien, die unter das BGremBG fallen, von 2020 bis 2024. 48,1 % 49,2 % 49,0 % 50,7 % 50,4 % 47 % 48 % 49 % 50 % 51 % 2020 2021 2022 2023 2024 Abbildung 23 Entwicklung des Frauenanteils in Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien, die unter das BGremBG fallen (2020 bis 2024) Bei der Betrachtung der Entwicklung der Parität ist bei den Gremien, die unter das BGremBG fallen, eine ähnliche Entwicklung festzustellen. Seit der Novellierung des Gesetzes bis zum Stichtag 31. Dezember 2023 ist der Anteil an Gremien, die eine paritätische Besetzung erreichen konnten, kontinuierlich angestiegen. Von 2023 bis 2024 ist der Anteil jedoch wieder um fast einen Prozentpunkt auf 67,9 Prozent gesunken. Die nachstehende Tabelle 13 zeigt die Entwicklungen. Tabelle 13 Entwicklung der Parität bei den Gremien, die unter das BGremBG fallen (2020 bis 2024) Gremien, die unter das BGremBG fallen Anzahl Gremien Parität bzw. Mindestanteil erreicht Anteil Parität bzw. Mindestanteil nicht erreicht Anteil Stand 31.12.2024 389 264 67,9 % 125 32,1 % Stand 31.12.2023 394 271 68,8 % 123 31,2 % Stand 31.12.2022 390 262 67,2 % 128 32,8 % Stand 31.12.2021 370 242 65,4 % 128 34,6 % Stand 31.12.2020* 244 210 86,1 % 34 13,9 % * Im Jahr 2020 fielen lediglich Aufsichtsgremien und wesentliche Gremien mit drei oder mehr Mitgliedern unter die Regelungen des BGremBG, da das Gesetz noch nicht novelliert war. In den Aufsichtsgremien war ein Mindestanteil von 30 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts gefordert. In den wesentlichen Gremien galt die Hinwirkenspflicht zur Parität. Für das Jahr 2020 wird dargestellt, in wie vielen Gremien die Mindestanteile erreicht bzw. nicht erreicht wurden. 48,1 % 48,0 % 49,2 % 51,0 % 51,6 % 48,1 % 49,9 % 49,0 % 50,6 % 49,7 % 47 % 49 % 51 % 53 % 2020 2021 2022 2023 2024 Aufsichtsgremien Wesentliche Gremien Abbildung 24 Anteil der Gremien, die unter das BGremBG fallen und Parität bzw. den Mindestanteil unter den vom Bund bestimmten Mitgliedern erreicht haben (2020 bis 2024*) * 2020 galt noch die alte Fassung des BGremBG, und Aufsichtsgremien mit drei oder mehr Mitgliedern hatten Mindestanteile an Frauen und Männern zu erfüllen. Seit 2021 gilt die neue Fassung des BGremBG. Die Vorgaben gelten seitdem schon für Aufsichtsgremien und wesentliche Gremien ab zwei Mitgliedern, und eine paritätische Besetzung muss erfolgen bzw. es muss darauf hingewirkt werden. Das Absinken des Anteils im Jahr 2021 hängt mit den gesetzlichen Änderungen zusammen, die nicht direkt umgesetzt werden konnten, da bis August 2021 noch die alte Fassung des BGremBG Geltung hatte. Beim Vergleich der Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien, die unter die Vorgaben des BGremBG fallen, ist festzustellen, dass sich der Anteil an Aufsichtsgremien, die Parität erreichen konnten, positiver entwickelt hat. Der Anteil an Aufsichtsgremien mit einer paritätischen Besetzung ist seit 2021 kontinuierlich angestiegen und liegt zum Stichtag 31. Dezember 2024 bei 71,1 Prozent. Im Gegensatz dazu war die Entwicklung bei den wesentlichen Gremien, die unter das BGremBG fallen, schlechter. Der Anteil an wesentlichen Gremien, die unter das BGremBG fallen und Parität erreichen konnten, ist mit zwischenzeitlich leichten Schwankungen von 67,1 Prozent (2021) auf 63,4 Prozent (2024) gesunken. Die nachfolgende Abbildung 25 verdeutlicht diese Entwicklungen. 86,1 % 65,4 % 67,2 % 68,8 % 67,9 % 60 % 65 % 70 % 75 % 80 % 85 % 90 % 2020 2021 2022 2023 2024 Novellierung BGremBG Abbildung 25 Anteil der Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien, die unter das BGremBG fallen und Parität bzw. den Mindestanteil unter den vom Bund bestimmten Mitgliedern erreichen konnten (2020 bis 2024*) * Das BGremBG sah vor 2021 keine verpflichtenden Regelungen für wesentliche Gremien vor. Es galt die Hinwirkenspflicht auf eine paritätische Besetzung. Aufsichtsgremien mit drei oder mehr Mitgliedern hatten einen Mindestanteil von 30 Prozent zu erfüllen. Ab 2021 mussten Aufsichtsgremien mit ab zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern Parität erreichen. Für wesentliche Gremien gilt weiterhin die Hinwirkenspflicht auf eine paritätische Besetzung, jedoch finden die Vorgaben schon auf Gremien mit ab zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern Anwendung. 82,7 % 64,2 % 68,1 % 69,9 % 71,1 % 88,6 % 67,1 % 65,8 % 67,3 % 63,4 % 40 % 60 % 80 % 100 % 2020 2021 2022 2023 2024 Aufsichtsgremien Wesentliche Gremien IV. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 1. Wesentliche Ergebnisse Die Auswertungen zum Bundesgremienbesetzungsgesetz zeigen insgesamt eine positive Entwicklung des Frauenanteils in Gremien mit vom Bund bestimmten Mitgliedern. Die gesetzlichen Vorgaben wirken und konnten eine Steigerung des Frauenanteils in den Gremien erreichen, für die die gesetzlichen Vorgaben gelten. Dennoch bedürfen einige Entwicklungen einer weiteren Beobachtung. Dies betrifft zunächst die Entwicklung des Frauenanteils in den Aufsichtsgremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern. In diesen Gremien ist der Frauenanteil von 2022 bis 2024 kontinuierlich um insgesamt 2,4 Prozentpunkte gesunken. Gleichzeitig ist der Anteil an Gremien, in denen Parität erreicht werden konnte, von 2023 bis 2024 deutlich um 5,4 Prozentpunkte angestiegen. Zwar liegt der Frauenanteil zum Stichtag 31. Dezember 2024 mit 49,5 Prozent in einem guten Bereich, jedoch sollte darauf geachtet werden, dass eine paritätische Besetzung und keine schleichende Abnahme des Frauenanteils in diesen Gremien erfolgt. Außerdem ist die Entwicklung des Frauenanteils in Aufsichtsgremien mit einem vom Bund bestimmten Mitglied bedenklich. Diese Gremien fallen nicht unter die Regelungen des Bundesgremienbesetzungsgesetzes. Seit 2020 ist der Frauenanteil in diesen Gremien um insgesamt 3,5 Prozentpunkte gesunken und liegt zum Stichtag 31. Dezember 2024 bei 39,1 Prozent. Im Vergleich zu den Aufsichtsgremien mit zwei sowie drei und mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern zeigt sich in den Aufsichtsgremien mit nur einem vom Bund bestimmten Mitglied ein deutlicher Rückgang des Frauenanteils von 2020 bis 2024. In diesen Gremien ist die Unterrepräsentanz von Frauen am deutlichsten. Darüber hinaus fallen die wesentlichen Gremien mit zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern auf. Die Auswertungen zeigen bei diesen Gremien sowohl eine starke Abnahme der Gremien, in denen Parität unter den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern erreicht werden konnte, als auch eine starke Abnahme des Frauenanteils. Der Anteil an wesentlichen Gremien mit zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern, in denen eine paritätische Besetzung erreicht werden konnte, ist bei gleichbleibender Anzahl an Gremien von 2023 bis 2024 um 14,3 Prozentpunkte auf 47,6 Prozent gesunken. Auch der Frauenanteil in diesen Gremien hat von 2023 bis 2024 drastisch abgenommen. Dieser lag im Jahr 2023 noch bei 50 Prozent und ist bis 2024 um 7,1 Prozentpunkte auf 42,9 Prozent gesunken. Im Vergleich zu den wesentlichen Gremien mit drei und mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern sowie einem vom Bund bestimmten Mitglied sticht die Entwicklung in den wesentlichen Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern negativ hervor. Ein Vergleich der Entwicklungen des Frauenanteils der Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien, die unter die Regelungen des Bundesgremienbesetzungsgesetzes fallen, zeigt, dass der Frauenanteil in den wesentlichen Gremien seit 2021 konstant bei circa 50 Prozent liegt. Demgegenüber steigt der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien, die unter das Bundesgremienbesetzungsgesetz fallen, seit 2021 kontinuierlich an. Der Anteil der Gremien, die seit der Gesetzesnovellierung unter die Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes fallen und in denen eine paritätische Besetzung erzielt wird, hat sich seit 2021 langsam, aber stetig erhöht. Während der Anteil der Aufsichtsgremien, die Parität erreichen, seit 2021 leicht angestiegen ist, ist bei den wesentlichen Gremien eine leichte Abnahme des Anteils an Gremien, die Parität erreichen konnten, feststellbar. Auffällig ist jedoch, dass der Bund in Aufsichtsgremien mit einem Mitglied wesentlich häufiger einen Mann entsendet. Diese Entwicklung sollte trotz fehlender gesetzlicher Vorgabe kritisch in den Blick genommen werden. 2. Schlussfolgerungen Die Auswertung der Gremienbesetzungen des Bundes im Zeitraum 31. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2024 zeigt, dass die Einführung der Vorgaben im Bundesgremienbesetzungsgesetz den Frauenanteil an den Mitgliedern, die der Bund bestimmen kann, deutlich gesteigert hat. Der Bund wird seinem eigenen Anspruch, eine Steigerung des Frauenanteils in seinem Einflussbereich zu erzielen, gerecht. Er bleibt somit weiterhin Vorreiter und positives Beispiel für andere gesellschaftliche Bereiche, wie etwa die Privatwirtschaft. Mit der Ausweitung der Vorgaben auf Gremien mit zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern hat sich die Anzahl der zu betrachtenden Gremien sowie die Zahl der Mandate beträchtlich erhöht. Das ist im Hinblick auf das Ziel der Erreichung von Parität bei den Mitgliedern des Bundes in Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien von Bedeutung. Je mehr Gremien und Mandate in den Blick genommen werden, desto mehr Chancen bieten sich Frauen. Außerdem werden Transparenz und Verbindlichkeit durch die Ausweitung gestärkt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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