Entwicklungen der Repräsentation von Frauen in Führungspositionen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen
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Entwicklungen der Repräsentation von Frauen in Führungspositionen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8256
21. Wahlperiode 29.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Janosch Dahmen, Simone
Fischer, Dr. Armin Grau, Linda Heitmann, Dr. Paula Piechotta, Johannes
Wagner, Misbah Khan, Dr. Anja Reinalter, Ulle Schauws und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwicklungen der Repräsentation von Frauen in Führungspositionen der
Selbstverwaltung im Gesundheitswesen
Obwohl Frauen die Mehrheit der Beschäftigten im Gesundheitswesen
darstellen, sind sie weiterhin in Organen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen
und in Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung unterrepräsentiert. Laut
Statistischem Bundesamt sind 74,4 Prozent der Beschäftigten im Gesundheitswesen
weiblich (vgl. „.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Gesu
ndheitspersonal/_inhalt.html#sprg409216), zudem stellen sie knapp die Hälfte
der Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten dar (vgl. „.arbeitsagentur.de/p
resse/2026-10-beschaeftigung-der-frauen-auf-rekordhoch-bei-gleichzeitig-hohe
r-teilzeitquote). Aus Sicht der Fragestellenden sind ihre Perspektive und
Interessen somit weiterhin nicht ausreichend vertreten. Multiperspektivität fördert
die Qualität der Gesundheitsversorgung. Eine mangelhafte Repräsentanz von
Frauen in den Entscheidungsgremien des Deutschen Gesundheitswesens
beeinflusst somit die Versorgungsqualität.
Im Rahmen des Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II), welches am
12. August 2021 in Kraft trat, wurde für die hauptamtliche Führungsebene von
Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie etwa gesetzliche
Krankenversicherungen, eine Mindestbeteiligung von mindestens einer Frau und einem Mann in
mehrköpfigen Vorständen eingeführt.
Zudem gelten Besetzungsregeln zur Stärkung der paritätischen Besetzung für
die Verwaltungsräte der medizinischen Dienste der Länder und des
Medizinischen Dienst Bund, Geschlechterquoten für die Vorschlagslisten zu den
Verwaltungsratswahlen der Krankenkassen, Vorgaben für die Repräsentanz von Frauen
in Entscheidungsgremien des GKV-Spitzenverbandes, sowie für die Vorstände
der Kassenärztlichen und Zahnärztlichen Vereinigungen.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht als Vorhaben der
Bundesregierung „die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in
Wirtschaft, Staat und Gesellschaft und deren Durchsetzung“ sei „zentrales
Anliegen“ ihrer „gesamten Regierungsarbeit“ („.koalitionsvertrag2025.de/sites/“.koa
litionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Seite 2). Die ehemalige
Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken hatte laut Bericht der
Pharmazeutischen Zeitung ebenfalls erklärt, es solle nachgesteuert werden, wo Frauen in
Führungspositionen noch nicht angemessen vertreten seien und dass Verstöße
gegen Vorgaben zu den Zielgrößen künftig auch konsequent sanktioniert
werden müssten (vgl. „.pharmazeutische-zeitung.de/geschlechtsspezifische-untersc
hiede-muessen-viel-mehr-in-die-praxis-160359).
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Die vorliegende Kleine Anfrage knüpft an die Kleinen Anfragen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Februar 2018 (Bundestagsdrucksache
19/458) und Februar 2020 (Bundestagsdrucksache 19/17347) an, sowie an den
Antrag „Mehr Frauen in Führungspositionen zur Organisation des
Gesundheitswesens“ (Bundestagsdrucksache 19/4855). Sie verfolgt das Ziel, eine
Berichtskontinuität herzustellen, und den Fortschritt bezüglich ausreichender
Repräsentanz von Frauen im Gesundheitswesen abzufragen. Nina Warken hatte das
Thema Frauengesundheit und die Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen
des Gesundheitswesens zu einem eigenen Schwerpunkt ihrer Amtszeit
gemacht. Die vorliegende Kleine Anfrage soll daher auch dazu dienen, den Stand
der Umsetzung nachzuzeichnen und zu klären, ob und wie das Thema unter der
neuen Ressortführung fortgeführt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil und wie hat sich dieser für a), b) und c) seit März
2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 19/17806) und für
d) seit 2015 entwickelt, unter niedergelassenen und angestellten
a) Ärztinnen und Ärzten,
b) Zahnärztinnen und Zahnärzten, und
c) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten,
d) Apothekerinnen und Apotheker?
2. Wie viele Mitglieder des Vorstandes und der Vertreterversammlung der
Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen gibt
es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils, wie hoch ist der Anteil der
Frauen und wie hat sich dieser seit 2020 entwickelt?
3. Gibt es Pläne der Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um den
Frauenanteil in Vorstand und Vertreterversammlung der Kassenärztlichen
und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen weiter zu erhöhen,
entsprechend Parität oder des Anteils weiblicher Berufsangehöriger?
4. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der
ersten Führungsebene der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigungen unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser
seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 19/17806)
entwickelt?
5. Wie viele Mitglieder des Vorstandes und der Vertreterversammlung der
Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen gibt es
jeweils, wie hoch ist der Anteil der Frauen und wie hat sich dieser seit 2020
entwickelt?
6. Gibt es Pläne der Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um den
Frauenanteil in Vorstand und Vertreterversammlung der Kassenärztlichen
und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen weiter zu erhöhen,
entsprechend Parität oder des Anteils weiblicher Berufsangehöriger?
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der
Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen unterhalb des
Vorstandes, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
8. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Kassenärztlichen und der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen und die Kassenärztlichen und
der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen über die gesetzlichen
Verpflichtungen hinaus Maßnahmen ergriffen, um den Frauenanteil in ihren
Vorständen und Führungsebenen zu erhöhen?
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der Ärzte- und
Zahnärztekammern und der Psychotherapeutenkammern, und wie hat sich dieser seit
März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 19/17806)
entwickelt (bitte jeweils nach Ärzte-, Zahnärzte- bzw.
Psychotherapeutenkammer aufschlüsseln), sowie derzeit der absolute und prozentuale
Frauenanteil in den Vorständen der Apothekerkammern, und wie hat sich
dieser seit 2015 entwickelt?
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Ärzte- und
Zahnärztekammern und der Psychotherapeutenkammern unterhalb des
Vorstandes, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt (bitte jeweils nach
Ärzte-, Zahnärzte- bzw. Psychotherapeutenkammer aufschlüsseln), sowie
derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten
Führungsebene der Apothekerkammern unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich
dieser seit 2015 entwickelt?
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil in den Kammerversammlungen der Ärzte- und
Zahnärztekammern und der Psychotherapeutenkammern, und wie hat sich
dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache
19/17806) entwickelt (bitte jeweils nach Ärzte-, Zahnärzte- bzw.
Psychotherapeutenkammer aufschlüsseln), sowie derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil in der Kammerversammlung der Apothekerkammern,
und wie hat sich dieser seit 2015 entwickelt?
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil im Vorstand der Bundesärzte- und
Zahnärztekammern und der Bundespsychotherapeutenkammer, und wie hat sich
dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache
19/17806) entwickelt, sowie derzeit der absolute und prozentuale
Frauenanteil im Vorstand der Bundesapothekerkammer, und wie hat sich dieser
seit 2015 entwickelt?
13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Bundesärzte-
und Bundeszahnärztekammern und der Bundespsychotherapeutenkammer
unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 19/17806)
entwickelt, sowie derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der
ersten Führungsebene der Bundesapothekerkammer unterhalb des
Vorstandes, und wie hat sich dieser seit 2015 entwickelt?
14. Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ärztekammern, die Zahnärztekammern, die Psychotherapeutenkammern, die
Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer,
Bundespsychotherapeutenkammer und die Bundesapothekerkammer über die gesetzlichen
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Verpflichtungen hinaus ergriffen, um den Frauenanteil in ihren Vorständen
und Führungsebenen zu erhöhen?
15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil in den Ausschüssen und Gremien der
Ärztekammern, der Zahnärztekammern, der Psychotherapeutenkammern, der
Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammern,
Bundespsychotherapeutenkammer und der Bundesapothekerkammer?
16. Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ärztekammern, die Zahnärztekammern, die Psychotherapeutenkammern, die
Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer,
Bundespsychotherapeutenkammer und die Bundesapothekerkammer ergriffen, um den
Frauenanteil in ihren Ausschüssen und Kommissionen zu erhöhen?
17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der Pflegekammern, und wie
hat sich dieser seit ihrer jeweiligen Errichtung entwickelt (bitte jeweils
nach Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen aufschlüsseln)?
18. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Pflegekammern
unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit ihrer jeweiligen
Errichtung entwickelt (bitte jeweils nach Rheinland-Pfalz und Nordrhein-
Westfalen aufschlüsseln)?
19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil in den Kammerversammlungen der
Pflegekammern, und wie hat sich dieser seit ihrer jeweiligen Errichtung entwickelt
(bitte jeweils nach Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen
aufschlüsseln)?
20. Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Pflegekammern über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus ergriffen, um
den Frauenanteil in ihren Vorständen und Führungsebenen zu erhöhen?
21. Wie viele Menschen sind derzeit bei den gesetzlichen
Krankenversicherungen versichert?
22. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil unter den
gesetzlichen Versicherten, und wie hat sich dieser seit März 2020
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 19/17806)
entwickelt?
23. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil bei den
Beschäftigten der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände, und wie
hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt?
24. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den
Vorständen der gesetzlichen Krankenkassen, und wie hat sich dieser seit März
2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 19/17806)
entwickelt bei den
a) allgemeinen Ortskrankenkassen,
b) Ersatzkassen,
c) Betriebskrankenkassen,
d) Innungskrankenkassen?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
25. Wie viele Personen umfassen die Vorstände der gesetzlichen
Krankenkassen jeweils?
26. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Frauen in
den Vorständen der gesetzlichen Krankenkassen (bitte in absoluten und
prozentualen Anteilen angeben) jeweils?
27. Wie viele Frauen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
Vorstandsvorsitzende der jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen?
28. Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
gesetzlichen Krankenkassen über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus
ergriffen, um den Frauenanteil in ihren Vorständen und in der ersten
Führungsebene unterhalb des Vorstandes zu erhöhen?
29. Wie viele der gesetzlichen Krankenkassen verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung über ein Führungskräfte-Förderungsprogramm, das sich
speziell an Frauen richtet?
30. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des
Vorstands der gesetzlichen Krankenkassen, und wie hat sich dieser seit März
2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 19/17806)
entwickelt bei den
a) allgemeinen Ortskrankenkassen,
b) Ersatzkassen,
c) Betriebskrankenkassen,
d) Innungskrankenkassen?
31. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der Kassenverbände auf
Bundesebene, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt im
a) Erweiterten Vorstand des AOK-Bundesverbandes,
b) Gesamtvorstand des Verbandes der Ersatzkassen,
c) Vorstand des BKK Dachverbandes,
d) Vorstand des IKK-Bundesverbandes?
32. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des
Vorstands der Kassenverbände auf Bundesebene, und wie hat sich dieser seit
dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache
19/17806) entwickelt beim
a) AOK-Bundesverband,
b) Verband der Ersatzkassen,
c) BKK Dachverband,
d) IKK-Bundesverband?
33. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil in den Aufsichtsgremien der Kassenverbände auf
Bundesebene, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 19/17806)
entwickelt
a) im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes,
b) in der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen,
c) im Aufsichtsrat des BKK Dachverbandes,
d) in der Mitgliederversammlung des IKK-Bundesverbandes?
34. Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kassenverbände auf Bundesebene über die gesetzlichen Pflichten hinaus
ergriffen, um den Frauenanteil in ihren Vorständen und ersten
Führungsgremien zu erhöhen?
35. Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute und
prozentuale Frauenanteil im Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, und
wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt?
36. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des
Vorstandes beim GKV-Spitzenverband, und wie hat sich dieser seit März
2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 19/17806)
entwickelt?
37. Welche Maßnahmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der GKV-
Spitzenverband über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus ergriffen,
um den Frauenanteil in seinem Vorstand und in der ersten Führungsebene
zu erhöhen?
38. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil und wie
hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt im
a) Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses,
b) unter den nach § 140f SGB V benannten Patientenvertreterinnen und
Patientenvertretern im Gemeinsamen Bundesausschuss,
c) in den Vorständen und Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste
und des Medizinischen Dienstes Bund,
d) Bewertungsausschuss?
39. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute und
prozentuale Frauenanteil im Koordinierungsausschuss der Patientenvertretung
beim Gemeinsamen Bundesausschuss sowie unter den Sprecherinnen und
Sprechern der Patientenvertretung in den Unterausschüssen des
Gemeinsamen Bundesausschusses, und wie hat sich dieser seit März 2020
entwickelt?“
40. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil in der Nationalen Präventionskonferenz,
insbesondere unter den stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern sowie
unter den nach § 140f Absatz 2 SGB V benannten Patientenvertreterinnen
und Patientenvertretern, und wie hat sich dieser seit März 2020
entwickelt?
41. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und
prozentuale Frauenanteil und wie hat sich dieser nach Kenntnis der Bun-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
desregierung seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt in der Geschäftsführung und in der ersten
Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung
a) des Gemeinsamen Bundesausschusses,
b) der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund,
c) des Instituts des Bewertungsausschusses?
42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus über den
absoluten und prozentualen Frauenanteil bei
a) Professuren an medizinischen und gesundheitswissenschaftlichen
Fakultäten,
b) Vorständen der Medizinischen Fachgesellschaften,
c) Führungsebene der Berufsverbände der Heil- und Gesundheitsberufe?
43. Hält die Bundesregierung den derzeitigen Frauenanteil und die
Fortschritte in der Repräsentanz in den Gremien der Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen für ausreichend und
a) falls ja, warum?
b) falls nein, in welchen Gremien sieht sie Verbesserungsbedarf?
44. Welche weiteren Maßnahmen (einschließlich gesetzlicher Vorgaben) hält
die Bundesregierung für geeignet, um die Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen zu verpflichten, den Frauenanteil in ihren Gremien weiter zu
erhöhen?
45. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um eine
geschlechtergerechte Repräsentanz auch in den gesetzlich vorgesehenen
Beteiligungsstrukturen der Patientinnen und Patienten, insbesondere nach
§ 140f SGB V, sicherzustellen?
46. Plant die Bundesregierung verbindliche Vorgaben zu machen zur
Verpflichtung von Selbstverwaltungskörperschaften jährlich über die
Repräsentanz von Frauen in Gremien und Führungspositionen an die zuständige
Rechtsaufsicht Bericht zu erstatten?
47. Inwiefern und welche Vorarbeiten haben in den vergangenen Monaten im
BMG stattgefunden, um das von der damaligen Bundesministerin Nina
Warken angekündigte Ziel, die Repräsentanz von Frauen in den Gremien
der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu erhöhen, umzusetzen, und
inwiefern werden diese Arbeiten nun nach dem Wechsel der Leitung
fortgeführt?
48. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um kontinuierlich die
Repräsentanz von Frauen in den Gremien der Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen sowie weiteren Organisationen im Gesundheitswesen
detailliert zu prüfen (bitte mit einer Auflistung der verschiedenen
Maßnahmen)?
49. Inwiefern erhebt die Bundesregierung Verstöße gegen die gesetzlichen
Vorgaben und Zielgrößen und in wie vielen Fällen sind der
Bundesregierung Verstöße gegen diese bekannt?
Sofern ein Verstoß festgestellt wurde, bis wann muss die jeweilige
Organisation nachweisen, dass sie den gesetzlichen Pflichten nachgekommen
ist?
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50. Inwiefern werden Verstöße sanktioniert und welche konkreten
Maßnahmen umfassen diese Sanktionen?
Falls nicht, ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig, Verstöße
gegen die Zielgrößen zu sanktionieren und plant sie eine gesetzliche
Regelung einzuführen?
51. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen
beispielsweise durch vorgezogene Wahlen, vorzeitige Widerbestellung des
Vorstandes/ Gremiums oder Vergrößerung von Führungsgremien auf den
Beschluss von gesetzlichen Regelungen zur Repräsentanz von Frauen
reagiert wurde?
52. Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Studien bekannt, die im
nationalen oder internationalen Kontext mögliche Auswirkungen eines
stärkeren Einflusses von Frauen in Entscheidungsgremien auf die Qualität
der medizinischen Versorgung untersucht haben?
53. Welche Studien hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben oder
finanziert, um empirische Erkenntnisse zum Einfluss von paritätischer
Besetzung von medizinischen und versorgungspolitischen Führungsstrukturen
zu sichten?
54. Welche Priorität will Bundesminister Dr. Carsten Linnemann dem Thema
Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen im Rahmen seiner Amtszeit beimessen, wo will er
hierzu eigene Akzente setzen, und in welchen bereits vorliegenden
Vorhaben, Eckpunkten oder Referentenentwürfen des Ministeriums finden sich
hierzu Regelungen?
Berlin, den 21. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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