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Bezahlbar und erneuerbar - Übertragungsnetze in öffentlicher Hand

dip / drucksache 29.01.2026 · WP 21 · 21/3911 · Antrag · Original ↗

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Bezahlbar und erneuerbar - Übertragungsnetze in öffentlicher Hand [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3911 21. Wahlperiode 29.01.2026 Antrag der Abgeordneten Jörg Cezanne, Lorenz Gösta Beutin, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Sahra Mirow, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Bezahlbar und erneuerbar – Übertragungsnetze in öffentlicher Hand Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Seit Anfang des Jahres ist endgültig klar: Die Bundesregierung will mit 25,1 Prozent beim Stromnetzbetreiber Tennet TSO GmbH (nachfolgend als TenneT Deutschland bezeichnet) einsteigen. Für den Erwerb der Beteiligung will der Bund insgesamt 7,6 Milliarden Euro aufwenden. Am 16. Januar 2026 schaffte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner 28. Sitzung die haushälterischen Voraussetzungen für den Einstieg des Bundes beim größten deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/netzbetreiber-bundestag-gibt- mittelfuer-einstieg-des-bundes-bei-tennet-frei/100192105.html). Die TenneT Deutschland betreibt ein rund 14.000 km langes Höchstspannungsstromnetz zwischen Schleswig-Holstein und Bayern. Derzeit ist die Tennet Holding B.V., ein niederländisches Staatsunternehmen, mittels mehrerer Zwischengesellschaften Mehrheitseigentümerin von TenneT Deutschland. Die Niederlande haben bereits seit geraumer Zeit deutlich gemacht, dass sie selbst keine weiteren Investitionen in das deutsche Stromnetz beabsichtigen. Im Zuge dessen, hat die Tennet Holding B.V. im September 2025 mit drei Investoren, dem niederländischen Pensionsfond APG, dem norwegischen Staatsfonds Norges Bank Investment Management und dem singapurischen Staatsfonds GIC, einen Vertrag über deren Beteiligung an TenneT Deutschland geschlossen. Dieser sieht vor, dass die drei neuen Investoren Eigenkapital von bis zu 9,5 Milliarden Euro einbringen und im Gegenzug 46 Prozent der Anteile an TenneT Deutschland erhalten. Das neue Eigenkapital soll dabei in den weiteren Netzausbau fließen (www.tennet.eu/de/news/tennet-sichert-eigenkapitalfinanzierung-fuer- tennetgermany-durch-zukuenftige-partnerschaft-mit-grossen-institutionellen-investoren- europa). Mit Blick auf den notwendigen Netzausbau, prüft auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen, gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundeskanzleramt eine Minderheitsbeteiligung an TenneT Deutschland. Der Deutsche Bundestag bemängelt, dass sich die Bundesregierung durch eine Minderheitsbeteiligung nicht ausreichend Einfluss auf den Netzbetreiber sichert, um die energiepolitischen Zielsetzungen des Bundes, insbesondere einen bedarfsgerechten und kosten-dämpfenden Netzausbau hin zu einem klimaneutralen Stromnetz, zu unterstützen. Wirksamer für eine demokratische Steuerung und für die Planung des Netzausbaus ist es, wenn die Bundesregierung eine Infrastrukturgesellschaft gründet und TenneT Deutschland und die drei weiteren Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz Transmission, Amprion und TransnetBW vollständig in das Eigentum der öffentlichen Hand überführt. Denn Energieversorgung ist Daseinsvorsorge. Für die Abkehr vom derzeitigen profitorientierten Betrieb hinzu einem gemeinwirtschaftlichen Betrieb der Netze sprechen gewichtige Gründe. Der gemeinwirtschaftliche Betrieb der Netzbetreiber ermöglicht erstens den dringend notwendigen Ausbau der Netze durch eine vergleichsweise günstige öffentliche Finanzierung. Die Netzbetreiber würden als öffentliche Unternehmen von – verglichen mit privaten Unternehmen – ungleich günstigeren Kapitalkosten des Bundes profitieren. Letztlich würde dies zur Senkung der Ausbaukosten und der damit verbundenen Netzentgelten führen. Allein das würde einen deutlichen Beitrag zur Senkung der Ausbaukosten leisten und Netzentgelte verringern. Zweitens würde die Überführung der Netzbetreiber in eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes, die für eine effiziente weitere Netzentwicklungsplanung nötige Transparenz schaffen. Derzeit sind wichtige Informationen wie etwa Bedarfsdaten und Lastflussmodellierungen sowie Modellierungsalgorithmen für die interessierte Öffentlichkeit und die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde nicht überprüfbar, was gegebenenfalls zu Fehlern in der Planung und Ineffizienzen und damit verbunden höheren Kosten führen kann. Die durch Vergesellschaftung herbeigeführte Transparenz würde demgegenüber dieses Risiko verringern und so den Netzausbau wirtschaftlicher gestalten und somit zu geringeren Netzentgelten führen. Drittens würden die Ausbaukosten und damit die Netzentgelte ferner durch den Wegfall der Mindestrendite, die die Netzbetreiber als natürliche Monopolisten erhalten, gesenkt. Die Übertragungsnetze in den jeweils vier Übertragungsgebieten sind natürliche Monopole, die von den Netzbetreibern als Monopolisten betrieben werden. Es gibt de facto keinen Markt, der über den Wettbewerb zu effizienten Preisen und Leistungen führen könnte. Vielmehr erhalten die Netzbetreiber eine garantierte Mindestrendite aktuell in Höhe von 5,07 Prozent (Bestandsanlagen) bis 7,69 Prozent für Neuinvestitionen, wobei auch höhere Renditen möglich sind (www.bundesnetzagen- tur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles/start.html). Dennoch kritisieren Netzbetreiber, dass die Eigenkapitalverzinsung, die ihnen von der Bundesnetzagentur zugebilligt wird, im internationalen Wettbewerb zu gering sei, um Investoren zu finden (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-netzagentur-chef-stellt- betreibern-hoehere-renditen-in-aussicht/100155296.html). Viertens sind die Übertragungsnetze das Rückgrat der Stromversorgung. Deren Bedeutung als kritische Infrastruktur wird sich durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und der zunehmenden Elektrifizierung der Energieversorgung noch verstärken. Entsprechend ihrer Bedeutung für das Gemeinwesen sollten sie demokratisch kontrolliert und deshalb vollständig in öffentliche Hand überführt werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes für den Betrieb der Stromübertragungsnetze zu gründen und die Überführung der Übertragungsnetze in öffentliche Hand vorzubereiten. Berlin, den 27. Januar 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Energieversorgung ist Daseinsvorsorge. Es ist die Aufgabe des Staates, diese zu moderaten Preisen bereitzustellen. Steuern, Abgaben und Umlagen machen für private Haushalte ein Drittel des Strompreises aus und das ist auch der Teil des Strompreises, auf den die Bundesregierung direkt Einfluss nehmen kann. Hinzukommen die Netzentgelte, die für Ausbau, Wartung und Betrieb des Stromnetzes anfallen und bisher gut ein Viertel des Strompreises ausmachen. Sie sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen und werden ohne Gegenmaßnahmen weiter steigen. Im Jahr 2015 summierten sich die Netzentgelte für private Haushalte auf 6 Cent/kWh. Im Jahr 2025 betrugen sie bereits 11 Cent/kWh (BDEW-Strompreisanalyse, Januar 2026, www.bdew.de/service/daten- undgrafiken/bdew-strompreisanalyse/). Die Bundesregierung hat zwar versucht mit dem Ende letzten Jahres verabschiedeten Gesetz (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-f%C3%BCr-einen-zuschuss-zu-den-%C3%BCber- tragungsnetzkosten-f%C3%BCr-das-jahr/325598), das einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 vorsieht und aus dem Klima- und Transformationsfond finanziert wird, eine Entlastung zu erreichen, doch die tatsächliche Wirkung zur Kostendämpfung ist regional sehr unterschiedlich. Verbraucherschutzorganisationen bezweifeln, dass hierdurch die versprochene Reduktion des Strompreises um 2 Cent erreicht werden kann (www.vzbv.de/pressemitteilungen/stromkosten- netzkostenzuschuesse-werden-verbraucherinnen-nur-wenig-entlasten). Ferner ist diese Maßnahme keine Alternative zur notwendigen strukturellen Absenkung der Netzentgelte. Falls die Bundesregierung nicht mit effektiven Maßnahmen entgegensteuert, um die Netzentgelte zu deckeln, könnten gemäß einer Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) die durchschnittlichen Netzentgelte auf 12,5 Cent/kWh steigen (IMK, Januar 2025, www.imk-boeckler.de/de/faust-de- tail.htm?sync_id=HBS-009039). Alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht von der Zahlung der Netzentgelte befreit sind, werden die Ausbaukosten neben den Kosten für den Betrieb der Netze bezahlen. Da die Netzentgelte pro kWh anfallen, wirken sie wie eine Konsumsteuer und belasten vor allem ärmere Haushalte überproportional. Menschen mit geringem Einkommen tragen im Verhältnis zu ihrem Einkommen stärker zur Finanzierung der Energieinfrastruktur bei. Die Studie des IMK kommt zu dem Schluss, dass bei angemessener Regulierung Netzentgelte von 7 Cent/kWh realistisch sind. Merklich höhere Netzentgelte deuten auf Übergewinne und Ineffizienzen im Stromnetzbetrieb hin und sind als Versagen der Politik zu bewerten. Gemäß der Studie summiert sich der Investitionsbedarf des gesamten Stromnetzes (Verteil- und Übertragungsnetze) bis 2045 auf insgesamt 651 Milliarden Euro. Sowohl die Finanzierung der Ausbaukosten aus den Eigenmitteln der Netzbetreiber – wie es derzeit der Fall ist – als auch die diskutierte Aufnahme von Kapital über private Investitionsfonds kommen den Menschen hier enorm teuer zu stehen. Die Eigenmittel-Variante würde eine dauerhafte Erhöhung der Netzentgelte um rund 7 Cent/kWh bedeuten. Bei der Finanzierung über den Kapitalmarkt würden die hohen Renditeansprüche von Investoren wie BlackRock und Co. ebenfalls auf die Netzentgelte umgelegt. Bei weitem am günstigsten wäre die Ausweitung der Eigenkapitalbasis durch eine öffentliche Finanzierung. Hier wäre nur mit einem moderaten Anstieg der Netzentgelte von 1,7 Cent zu rechnen. Aus diesem Vergleich wird deutlich, dass die grundsätzliche Ursache der hohen Netzentgelte, der Netzausbau unter der Regie von vier großen gewinnorientierten Betreibern ist, denen die Rendite staatlich garantiert wird. Bei einem natürlichen Monopol, insbesondere bei kritischer Infrastruktur, ist eine private Bewirtschaftung volkswirtschaftlich unsinnig. Daher schlägt die Fraktion Die Linke eine Bündelung der wichtigen Netzinfrastruktur in öffentlicher Hand vor. Durch die Vergesellschaftung der Übertragungsnetze wird auch sichergestellt, dass keine Anreize für unnötigen Netzausbau bestehen bleiben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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