Bezahlbar und erneuerbar - Übertragungsnetze in öffentlicher Hand
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Bezahlbar und erneuerbar - Übertragungsnetze in öffentlicher Hand
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3911
21. Wahlperiode 29.01.2026
Antrag
der Abgeordneten Jörg Cezanne, Lorenz Gösta Beutin, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Agnes
Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara
Mazzi, Pascal Meiser, Sahra Mirow, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines
Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und
der Fraktion Die Linke
Bezahlbar und erneuerbar – Übertragungsnetze in öffentlicher Hand
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Seit Anfang des Jahres ist endgültig klar: Die Bundesregierung will mit 25,1 Prozent
beim Stromnetzbetreiber Tennet TSO GmbH (nachfolgend als TenneT Deutschland
bezeichnet) einsteigen. Für den Erwerb der Beteiligung will der Bund insgesamt
7,6 Milliarden Euro aufwenden. Am 16. Januar 2026 schaffte der Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages in seiner 28. Sitzung die haushälterischen
Voraussetzungen für den Einstieg des Bundes beim größten deutschen Übertragungsnetzbetreiber
(www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/netzbetreiber-bundestag-gibt-
mittelfuer-einstieg-des-bundes-bei-tennet-frei/100192105.html).
Die TenneT Deutschland betreibt ein rund 14.000 km langes
Höchstspannungsstromnetz zwischen Schleswig-Holstein und Bayern. Derzeit ist die Tennet Holding B.V.,
ein niederländisches Staatsunternehmen, mittels mehrerer Zwischengesellschaften
Mehrheitseigentümerin von TenneT Deutschland. Die Niederlande haben bereits seit
geraumer Zeit deutlich gemacht, dass sie selbst keine weiteren Investitionen in das
deutsche Stromnetz beabsichtigen. Im Zuge dessen, hat die Tennet Holding B.V. im
September 2025 mit drei Investoren, dem niederländischen Pensionsfond APG, dem
norwegischen Staatsfonds Norges Bank Investment Management und dem
singapurischen Staatsfonds GIC, einen Vertrag über deren Beteiligung an TenneT Deutschland
geschlossen. Dieser sieht vor, dass die drei neuen Investoren Eigenkapital von bis zu
9,5 Milliarden Euro einbringen und im Gegenzug 46 Prozent der Anteile an TenneT
Deutschland erhalten. Das neue Eigenkapital soll dabei in den weiteren Netzausbau
fließen (www.tennet.eu/de/news/tennet-sichert-eigenkapitalfinanzierung-fuer-
tennetgermany-durch-zukuenftige-partnerschaft-mit-grossen-institutionellen-investoren-
europa). Mit Blick auf den notwendigen Netzausbau, prüft auch das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vorgesehen, gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem
Bundeskanzleramt eine Minderheitsbeteiligung an TenneT Deutschland.
Der Deutsche Bundestag bemängelt, dass sich die Bundesregierung durch eine
Minderheitsbeteiligung nicht ausreichend Einfluss auf den Netzbetreiber sichert, um die
energiepolitischen Zielsetzungen des Bundes, insbesondere einen bedarfsgerechten
und kosten-dämpfenden Netzausbau hin zu einem klimaneutralen Stromnetz, zu
unterstützen. Wirksamer für eine demokratische Steuerung und für die Planung des
Netzausbaus ist es, wenn die Bundesregierung eine Infrastrukturgesellschaft gründet und
TenneT Deutschland und die drei weiteren Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz
Transmission, Amprion und TransnetBW vollständig in das Eigentum der öffentlichen Hand
überführt. Denn Energieversorgung ist Daseinsvorsorge. Für die Abkehr vom
derzeitigen profitorientierten Betrieb hinzu einem gemeinwirtschaftlichen Betrieb der Netze
sprechen gewichtige Gründe.
Der gemeinwirtschaftliche Betrieb der Netzbetreiber ermöglicht erstens den dringend
notwendigen Ausbau der Netze durch eine vergleichsweise günstige öffentliche
Finanzierung. Die Netzbetreiber würden als öffentliche Unternehmen von – verglichen mit
privaten Unternehmen – ungleich günstigeren Kapitalkosten des Bundes profitieren.
Letztlich würde dies zur Senkung der Ausbaukosten und der damit verbundenen
Netzentgelten führen. Allein das würde einen deutlichen Beitrag zur Senkung der
Ausbaukosten leisten und Netzentgelte verringern.
Zweitens würde die Überführung der Netzbetreiber in eine Infrastrukturgesellschaft
des Bundes, die für eine effiziente weitere Netzentwicklungsplanung nötige
Transparenz schaffen. Derzeit sind wichtige Informationen wie etwa Bedarfsdaten und
Lastflussmodellierungen sowie Modellierungsalgorithmen für die interessierte
Öffentlichkeit und die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde nicht
überprüfbar, was gegebenenfalls zu Fehlern in der Planung und Ineffizienzen und damit
verbunden höheren Kosten führen kann. Die durch Vergesellschaftung herbeigeführte
Transparenz würde demgegenüber dieses Risiko verringern und so den Netzausbau
wirtschaftlicher gestalten und somit zu geringeren Netzentgelten führen.
Drittens würden die Ausbaukosten und damit die Netzentgelte ferner durch den
Wegfall der Mindestrendite, die die Netzbetreiber als natürliche Monopolisten erhalten,
gesenkt. Die Übertragungsnetze in den jeweils vier Übertragungsgebieten sind
natürliche Monopole, die von den Netzbetreibern als Monopolisten betrieben werden. Es
gibt de facto keinen Markt, der über den Wettbewerb zu effizienten Preisen und
Leistungen führen könnte. Vielmehr erhalten die Netzbetreiber eine garantierte
Mindestrendite aktuell in Höhe von 5,07 Prozent (Bestandsanlagen) bis 7,69 Prozent für
Neuinvestitionen, wobei auch höhere Renditen möglich sind (www.bundesnetzagen-
tur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles/start.html). Dennoch kritisieren
Netzbetreiber, dass die Eigenkapitalverzinsung, die ihnen von der Bundesnetzagentur
zugebilligt wird, im internationalen Wettbewerb zu gering sei, um Investoren zu finden
(www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-netzagentur-chef-stellt-
betreibern-hoehere-renditen-in-aussicht/100155296.html).
Viertens sind die Übertragungsnetze das Rückgrat der Stromversorgung. Deren
Bedeutung als kritische Infrastruktur wird sich durch den weiteren Ausbau der
erneuerbaren Energien und der zunehmenden Elektrifizierung der Energieversorgung noch
verstärken. Entsprechend ihrer Bedeutung für das Gemeinwesen sollten sie
demokratisch kontrolliert und deshalb vollständig in öffentliche Hand überführt werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes für den
Betrieb der Stromübertragungsnetze zu gründen und die Überführung der
Übertragungsnetze in öffentliche Hand vorzubereiten.
Berlin, den 27. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Energieversorgung ist Daseinsvorsorge. Es ist die Aufgabe des Staates, diese zu moderaten Preisen
bereitzustellen. Steuern, Abgaben und Umlagen machen für private Haushalte ein Drittel des Strompreises aus und das ist
auch der Teil des Strompreises, auf den die Bundesregierung direkt Einfluss nehmen kann. Hinzukommen die
Netzentgelte, die für Ausbau, Wartung und Betrieb des Stromnetzes anfallen und bisher gut ein Viertel des
Strompreises ausmachen. Sie sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen und werden ohne Gegenmaßnahmen
weiter steigen. Im Jahr 2015 summierten sich die Netzentgelte für private Haushalte auf 6 Cent/kWh. Im Jahr 2025
betrugen sie bereits 11 Cent/kWh (BDEW-Strompreisanalyse, Januar 2026, www.bdew.de/service/daten-
undgrafiken/bdew-strompreisanalyse/). Die Bundesregierung hat zwar versucht mit dem Ende letzten Jahres
verabschiedeten Gesetz (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-f%C3%BCr-einen-zuschuss-zu-den-%C3%BCber-
tragungsnetzkosten-f%C3%BCr-das-jahr/325598), das einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden
Euro zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 vorsieht und aus dem Klima- und Transformationsfond
finanziert wird, eine Entlastung zu erreichen, doch die tatsächliche Wirkung zur Kostendämpfung ist regional
sehr unterschiedlich. Verbraucherschutzorganisationen bezweifeln, dass hierdurch die versprochene Reduktion
des Strompreises um 2 Cent erreicht werden kann (www.vzbv.de/pressemitteilungen/stromkosten-
netzkostenzuschuesse-werden-verbraucherinnen-nur-wenig-entlasten). Ferner ist diese Maßnahme keine Alternative zur
notwendigen strukturellen Absenkung der Netzentgelte.
Falls die Bundesregierung nicht mit effektiven Maßnahmen entgegensteuert, um die Netzentgelte zu deckeln,
könnten gemäß einer Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) die
durchschnittlichen Netzentgelte auf 12,5 Cent/kWh steigen (IMK, Januar 2025, www.imk-boeckler.de/de/faust-de-
tail.htm?sync_id=HBS-009039). Alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht von der Zahlung der
Netzentgelte befreit sind, werden die Ausbaukosten neben den Kosten für den Betrieb der Netze bezahlen. Da die
Netzentgelte pro kWh anfallen, wirken sie wie eine Konsumsteuer und belasten vor allem ärmere Haushalte
überproportional. Menschen mit geringem Einkommen tragen im Verhältnis zu ihrem Einkommen stärker zur
Finanzierung der Energieinfrastruktur bei. Die Studie des IMK kommt zu dem Schluss, dass bei angemessener
Regulierung Netzentgelte von 7 Cent/kWh realistisch sind. Merklich höhere Netzentgelte deuten auf
Übergewinne und Ineffizienzen im Stromnetzbetrieb hin und sind als Versagen der Politik zu bewerten. Gemäß der
Studie summiert sich der Investitionsbedarf des gesamten Stromnetzes (Verteil- und Übertragungsnetze) bis 2045
auf insgesamt 651 Milliarden Euro. Sowohl die Finanzierung der Ausbaukosten aus den Eigenmitteln der
Netzbetreiber – wie es derzeit der Fall ist – als auch die diskutierte Aufnahme von Kapital über private
Investitionsfonds kommen den Menschen hier enorm teuer zu stehen. Die Eigenmittel-Variante würde eine dauerhafte
Erhöhung der Netzentgelte um rund 7 Cent/kWh bedeuten. Bei der Finanzierung über den Kapitalmarkt würden die
hohen Renditeansprüche von Investoren wie BlackRock und Co. ebenfalls auf die Netzentgelte umgelegt. Bei
weitem am günstigsten wäre die Ausweitung der Eigenkapitalbasis durch eine öffentliche Finanzierung. Hier
wäre nur mit einem moderaten Anstieg der Netzentgelte von 1,7 Cent zu rechnen.
Aus diesem Vergleich wird deutlich, dass die grundsätzliche Ursache der hohen Netzentgelte, der Netzausbau
unter der Regie von vier großen gewinnorientierten Betreibern ist, denen die Rendite staatlich garantiert wird.
Bei einem natürlichen Monopol, insbesondere bei kritischer Infrastruktur, ist eine private Bewirtschaftung
volkswirtschaftlich unsinnig. Daher schlägt die Fraktion Die Linke eine Bündelung der wichtigen Netzinfrastruktur in
öffentlicher Hand vor. Durch die Vergesellschaftung der Übertragungsnetze wird auch sichergestellt, dass keine
Anreize für unnötigen Netzausbau bestehen bleiben.
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ISSN 0722-8333]
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