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Politikergedenkstiftungen des Bundes (Antwort zu Drs. 21/1828)

dip / drucksache 21.01.2026 · WP 21 · 21/3747 · Antwort · Original ↗

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Politikergedenkstiftungen des Bundes (Antwort zu Drs. 21/1828) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3747 21. Wahlperiode 21.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1828 – Politikergedenkstiftungen des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 1978 hat der Deutsche Bundestag sieben Gedenkstiftungen ins Leben gerufen, die sich der wissenschaftlichen und pädagogischen Auseinandersetzung mit bedeutenden Persönlichkeiten der deutschen Politikgeschichte widmen sollen. Diese Stiftungen beschäftigen sich mit Otto von Bismarck, Friedrich Ebert, Konrad Adenauer, Theodor Heuss, Willy Brandt, Helmut Schmidt und Helmut Kohl. Die Standorte der Politikergedenkstiftungen wurden an Orten gewählt, die eng mit dem Leben und Wirken dieser Persönlichkeiten verbunden sind. Die angebotenen Ausstellungen sollen das Leben, das politische Denken und Handeln sowie das historische Vermächtnis dieser Staatsmänner im Kontext ihrer jeweiligen Zeit aufzeigen. Die Ausstellungen sollen Lernorte der Geschichte sein. Die Stiftungen bieten nach eigener Aussage museumspädagogische Programme für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie ein breites Spektrum an Veranstaltungen wie Sonderausstellungen, Seminare, Vorträge, Zeitzeugengespräche und Podiumsdiskussionen an. Damit schaffen sie vielfältige Angebote für die historisch-politische Bildung. Laut Netzauftritt betreiben die Stiftungen historische Forschung, organisieren wissenschaftliche Tagungen und publizieren regelmäßig. Ihre Archive und Fachbibliotheken stünden der interessierten Öffentlichkeit offen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Um an bedeutende deutsche Politiker zu erinnern, fördert der Bund insgesamt sieben Politikergedenkstiftungen. Ziel der Stiftungen ist es, das Andenken an ihre Namensgeber und ihr Wirken zu wahren. Gleichzeitig tragen sie als Museen und Forschungseinrichtungen zum besseren Verständnis der Geschichte Deutschlands und Europas im 19. und 20. Jahrhundert sowie dezentral zur politischen Bildung und Demokratieförderung bei. Die Politikergedenkstiftungen des Bundes wurden durch Bundesgesetz wie folgt errichtet: – Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus vom 24. November 1978 (BGBl. I S. 1821); Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 21. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. – Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert- Gedenkstätte vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2553; 1987 I S. 1069); – Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss- Haus vom 27. Mai 1994 (BGBl. I S. 1166); – Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3138); – Gesetz über die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung vom 23. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2582); – Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2358); – Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1306). Die in den Fragen 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 und 24 in Bezug genommenen „Friedrich-Ebert-Stiftung“, „Konrad-Adenauer- Stiftung“ und „Theodor-Heuss-Stiftung“ gehören nicht zu den Politikergedenkstiftungen des Bundes. Die „Friedrich-Ebert-Stiftung“ ist ebenso wie die „Konrad-Adenauer-Stiftung“ eine parteinahe Stiftung, während es sich bei der „Theodor-Heuss-Stiftung“ laut eigener Beschreibung um eine politisch unabhängige, überparteiliche und gemeinnützige Stiftung handelt. Die Fragen werden im vorliegenden Kontext dahingehend verstanden, dass anstelle der vorgenannten Stiftungen nach der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert- Gedenkstätte, der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus bzw. der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus gefragt ist. Im Gründungsjahr der jeweiligen Politikergedenkstiftung (s. o.) erfolgte – mit Ausnahme der „Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung“, der „Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus“ sowie der „Otto-von-Bismarck-Stiftung“ – keine Förderung durch den Bund. Diese erfolgte im Regelfall erst in anschließenden Haushaltsjahren. Vor diesem Hintergrund wird der Passus „seit Gründung“ in den Fragen 1, 2, 7, 8, 13, 14, 19, 20, 25, 26, 31, 32, 37 und 38 dahingehend verstanden, dass nach dem jeweiligen Haushaltsjahr der erstmaligen Förderung durch den Bund gefragt ist. Zur Beantwortung der Großen Anfrage wird ferner darauf verwiesen, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch nicht auf Gegenstände erstreckt, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben und sich außerhalb der Zuständigkeit oder des Kenntnisstandes der Bundesregierung befinden. Die Politikergedenkstiftungen des Bundes sind als selbstständige Stiftungen des öffentlichen Rechts Teil der mittelbaren Bundesverwaltung. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien übt nicht die Fachaufsicht, sondern nur die Rechtsaufsicht über die Politikergedenkstiftungen des Bundes aus. Vor diesem Hintergrund besteht eine Informationspflicht nur zu Materien der Rechtsaufsicht.  1. Wie hat sich der jährliche Zuschuss des Bundes für die Otto-von- Bismarck-Stiftung jährlich seit Gründung entwickelt? Bezüglich des Passus „seit Gründung“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zuschuss des Bundes 1997: 1 591 000 DM Zuschuss des Bundes 2025: 2 522 000 Euro Die Bundeszuschüsse für die dazwischen liegenden Jahre sind dem Einzelplan 04 bzw. 06 zum Haushaltsgesetz des jeweiligen Haushaltsjahres zu entnehmen. Die Einzelpläne ab dem Haushaltsjahr 2005 sind digital unter folgendem Link abrufbar: www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-p ortal.html. Die Einzelpläne früherer Haushaltsjahre sind in der Bibliothek des Deutschen Bundestages einsehbar.  2. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt nach Kenntnis der Bundesregierung die Otto-von-Bismarck-Stiftung, und wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter seit Gründung entwickelt? Bezüglich des Passus „seit Gründung“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1997 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan 1997): 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2025 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan 2025): 20  3. Welche Ausstellungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Gründung durch die Otto-von-Bismarck-Stiftung organisiert (bitte nach Themen und Zeiträumen auflisten), und wie viele Besucher haben diese jeweils besucht (bitte jeweils nach Sonderausstellungen, Seminaren, Vorträgen, Zeitzeugengesprächen und Podiumsdiskussionen auflisten)?  4. Welche Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Otto-von-Bismarck-Stiftung seit Bestehen organisiert, und welcher Teilnehmerkreis wurde jeweils dadurch angesprochen?  5. Welche wissenschaftlichen Tagungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen durch die Otto-von-Bismarck-Stiftung organsiert (bitte jeweils nach Datum, Thema, Teilnehmerzahl auflisten)?  6. Welche Publikationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Otto-von-Bismarck-Stiftung seit Bestehen herausgegeben (bitte nach Jahren und Titeln auflisten)? Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Für die Beantwortung wird auf die jeweiligen Jahresberichte der Stiftung verwiesen. Die Jahresberichte der Stiftung sind unter www.bismarck-stiftung.de/stiftung/ja hresberichte/ öffentlich verfügbar und können als PDF-Datei eingesehen bzw. heruntergeladen werden.  7. Wie hat sich der jährliche Zuschuss des Bundes für die Friedrich-Ebert- Stiftung jährlich seit Gründung entwickelt? Bezüglich des Passus „seit Gründung“ und des Namens der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zuschuss des Bundes 1989: 936 000 DM Zuschuss des Bundes 2025: 1 162 000 Euro Die Bundeszuschüsse für die dazwischen liegenden Jahre sind dem Einzelplan 04 bzw. 06 zum Haushaltsgesetz des jeweiligen Haushaltsjahres zu entnehmen. Die Einzelpläne ab dem Haushaltsjahr 2005 sind digital unter folgendem Link abrufbar: www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-p ortal.html. Die Einzelpläne früherer Haushaltsjahre sind in der Bibliothek des Deutschen Bundestages einsehbar.  8. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt nach Kenntnis der Bundesregierung die Friedrich-Ebert-Stiftung, und wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter seit Gründung entwickelt? Bezüglich des Passus „seit Gründung“ und des Namens der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1989 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan 1989): 4,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2025 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan 2025): 8,3  9. Welche Ausstellungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Gründung durch die Friedrich-Ebert-Stiftung organisiert (bitte nach Themen und Zeiträumen auflisten), und wie viele Besucher haben diese jeweils besucht (bitte jeweils auflisten nach Sonderausstellungen, Seminaren, Vorträgen, Zeitzeugengesprächen und Podiumsdiskussionen)? 10. Welche Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Friedrich-Ebert-Stiftung seit Bestehen organisiert, und welcher Teilnehmerkreis wurden dadurch angesprochen? 11. Welche wissenschaftlichen Tagungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen durch die Friedrich-Ebert-Stiftung organisiert (bitte jeweils nach Datum, Thema, Teilnehmerzahl auflisten)? 12. Welche Publikationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Friedrich-Ebert-Stiftung seit Bestehen herausgegeben (bitte nach Jahren und Titeln auflisten)? Die Fragen 9 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Für die Beantwortung wird auf die jeweiligen Jahresberichte der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte verwiesen. Die Jahresberichte der Stiftung sind unter https://ebert-gedenkstaette.de/die-stif tung/jahresbericht/ öffentlich verfügbar und können als PDF-Datei eingesehen bzw. heruntergeladen werden. 13. Wie hat sich der jährliche Zuschuss des Bundes für die Konrad- Adenauer-Stiftung jährlich seit Gründung entwickelt? Bezüglich des Passus „seit Gründung“ und des Namens der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zuschuss des Bundes 1978: 658 000 DM Zuschuss des Bundes 2025: 2 980 000 Euro Die Bundeszuschüsse für die dazwischen liegenden Jahre sind dem Einzelplan 04 bzw. 06 zum Haushaltsgesetz des jeweiligen Haushaltsjahres zu entnehmen. Die Einzelpläne ab dem Haushaltsjahr 2005 sind digital unter folgendem Link abrufbar: www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-p ortal.html. Die Einzelpläne früherer Haushaltsjahre sind in der Bibliothek des Deutschen Bundestages einsehbar. 14. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt nach Kenntnis der Bundesregierung die Konrad-Adenauer-Stiftung, und wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter seit Gründung entwickelt? Bezüglich des Passus „seit Gründung“ und des Namens der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1978 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan 1978): 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2025 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan 2025): 22 15. Welche Ausstellungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Gründung durch die Konrad-Adenauer-Stiftung organisiert (bitte nach Themen und Zeiträumen auflisten), und wie viele Besucher haben diese jeweils besucht (bitte jeweils nach Sonderausstellungen, Seminaren, Vorträgen, Zeitzeugengesprächen und Podiumsdiskussionen auflisten)? 16. Welche Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Konrad-Adenauer-Stiftung seit Bestehen organisiert, und welcher Teilnehmerkreis wurde jeweils dadurch angesprochen? 17. Welche wissenschaftlichen Tagungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen durch die Konrad-Adenauer-Stiftung organisiert (bitte jeweils nach Datum, Thema, Teilnehmerzahl auflisten)? 18. Welche Publikationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Konrad-Adenauer-Stiftung seit Bestehen herausgegeben (bitte nach Jahren und Titeln auflisten)? Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Für die Beantwortung wird auf die jeweiligen Jahresberichte der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus verwiesen. Die Jahresberichte der Stiftung sind unter https://adenauerhaus.de/ueber-uns/di e-stiftung/jahresberichte – dort unter „Jahresberichte“ – öffentlich verfügbar und können als PDF-Datei eingesehen bzw. heruntergeladen werden. 19. Wie hat sich der jährliche Zuschuss des Bundes für die Theodor-Heuss- Stiftung jährlich seit Gründung entwickelt? Bezüglich des Passus „seit Gründung“ und des Namens der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zuschuss des Bundes 1996: 106 000 DM Zuschusses des Bundes 2025: 2 384 000 Euro Die Bundeszuschüsse für die dazwischen liegenden Jahre sind dem Einzelplan 04 bzw. 06 zum Haushaltsgesetz des jeweiligen Haushaltsjahres zu entnehmen. Die Einzelpläne ab dem Haushaltsjahr 2005 sind digital unter folgendem Link abrufbar: www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-p ortal.html. Die Einzelpläne früherer Haushaltsjahre sind in der Bibliothek des Deutschen Bundestages einsehbar. 20. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt nach Kenntnis der Bundesregierung die Theodor-Heuss-Stiftung, und wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter seit Gründung entwickelt? Bezüglich des Passus „seit Gründung“ und des Namens der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Für die Stiftung war ab 1997 eigenes Personal tätig. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1997 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan 1997): 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2025 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan 2025): 13 21. Welche Ausstellungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Gründung durch die Theodor-Heuss-Stiftung organisiert (bitte nach Themen und Zeiträumen auflisten), und wie viele Besucher haben diese jeweils besucht (bitte jeweils nach Sonderausstellungen, Seminaren, Vorträgen, Zeitzeugengesprächen und Podiumsdiskussionen auflisten)? 22. Welche Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Theodor-Heuss-Stiftung seit Bestehen organisiert, und welcher Teilnehmerkreis wurde jeweils dadurch angesprochen? 23. Welche wissenschaftlichen Tagungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen durch die Theodor-Heuss-Stiftung organisiert (bitte jeweils nach Datum, Thema, Teilnehmerzahl auflisten)? 24. Welche Publikationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Theodor-Heuss-Stiftung seit Bestehen herausgegeben (bitte nach Jahren und Titeln auflisten)? Die Fragen 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet. Für die Beantwortung wird auf die jeweiligen Jahresberichte der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus verwiesen. Die Jahresberichte der Stiftung sind unter www.theodor-heuss-haus.de/ueber-u ns/die-stiftung – dort unter „Jahresberichte“ – öffentlich verfügbar und können als PDF-Datei eingesehen bzw. heruntergeladen werden. 25. Wie hat sich der jährliche Zuschuss des Bundes für die Willy-Brandt- Stiftung jährlich seit Gründung entwickelt? Bezüglich des Passus „seit Gründung“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zuschuss des Bundes 1996: 930 000 DM Zuschuss des Bundes 2025: 2 980 000 Euro Die Bundeszuschüsse für die dazwischen liegenden Jahre sind dem Einzelplan 04 bzw. 06 zum Haushaltsgesetz des jeweiligen Haushaltsjahres zu entnehmen. Die Einzelpläne ab dem Haushaltsjahr 2005 sind digital unter folgendem Link abrufbar: www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-p ortal.html. Die Einzelpläne früherer Haushaltsjahre sind in der Bibliothek des Deutschen Bundestages einsehbar. 26. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt nach Kenntnis der Bundesregierung die Willy-Brandt-Stiftung, und wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter seit Gründung entwickelt? Bezüglich des Passus „seit Gründung“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1996 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan 1996): 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2025 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan 2025): 18 27. Welche Ausstellungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Gründung durch die Willy-Brandt-Stiftung organisiert (bitte nach Themen und Zeiträumen auflisten), und wie viele Besucher haben diese jeweils besucht (bitte jeweils nach Sonderausstellungen, Seminaren, Vorträgen, Zeitzeugengesprächen und Podiumsdiskussionen auflisten)? 28. Welche Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Willy-Brandt-Stiftung seit Bestehen organisiert, und welcher Teilnehmerkreis wurde jeweils dadurch angesprochen? 29. Welche wissenschaftlichen Tagungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen durch die Willy-Brandt-Stiftung organisiert (bitte jeweils nach Datum, Thema, Teilnehmerzahl auflisten)? 30. Welche Publikationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Willy-Brandt-Stiftung seit Bestehen herausgegeben (bitte nach Jahren und Titeln auflisten)? Die Fragen 27 bis 30 werden gemeinsam beantwortet. Für die Beantwortung wird auf die jeweiligen Jahresberichte der Stiftung verwiesen. Die Jahresberichte der Stiftung, sind unter https://willy-brandt.de/die-stiftung/u eber-uns/jahresbericht/ – dort unter „Jahresberichte“ – öffentlich verfügbar und können als PDF-Datei eingesehen bzw. heruntergeladen werden. 31. Wie hat sich der jährliche Zuschuss des Bundes für die Helmut-Schmidt- Stiftung jährlich seit Gründung entwickelt? Bezüglich des Passus „seit Gründung“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zuschuss des Bundes 2017: 2 575 000 Euro Zuschuss des Bundes 2025: 2 980 000 Euro Die Bundeszuschüsse für die dazwischen liegenden Jahre sind dem Einzelplan 04 zum Haushaltsgesetz des jeweiligen Haushaltsjahres zu entnehmen. Die Einzelpläne sind digital unter folgendem Link abrufbar: www.bundeshaushal t.de/DE/Download-Portal/download-portal.html. 32. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt nach Kenntnis der Bundesregierung die Helmut-Schmidt-Stiftung, und wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter seit Gründung entwickelt? Bezüglich des Passus „seit Gründung“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2017 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan 2017): 0 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2025 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan 2025): 14,5 33. Welche Ausstellungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Gründung durch die Helmut-Schmidt-Stiftung organisiert (bitte nach Themen und Zeiträumen auflisten), und wie viele Besucher haben diese jeweils besucht (bitte jeweils nach Sonderausstellungen, Seminaren, Vorträgen, Zeitzeugengesprächen und Podiumsdiskussionen auflisten)? Für die Beantwortung wird auf die Webseite der Bundeskanzler-Helmut- Schmidt-Stiftung verwiesen. Aktuelle wie zurückliegende Ausstellungen sind fortlaufend und vollumfänglich auf der Webseite der Stiftung dargestellt und können unter www.helmut-sc hmidt.de/ausstellungen eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt- Stiftung noch keine Jahresberichte erstellt wurden. 34. Welche Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Helmut-Schmidt-Stiftung seit Bestehen organisiert, und welcher Teilnehmerkreis wurde jeweils dadurch angesprochen? 35. Welche wissenschaftlichen Tagungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen durch die Helmut-Schmidt-Stiftung organisiert (bitte jeweils nach Datum, Thema, Teilnehmerzahl auflisten)? Die Fragen 34 und 35 werden gemeinsam beantwortet. Für die Beantwortung wird auf die Webseite der Bundeskanzler-Helmut- Schmidt-Stiftung verwiesen. Durchgeführte wie kommende Veranstaltungen sind fortlaufend und vollumfänglich auf der Webseite der Stiftung dargestellt bzw. angekündigt und können unter www.helmut-schmidt.de/aktuelles/veranstaltungen eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt- Stiftung noch keine Jahresberichte erstellt wurden. 36. Welche Publikationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Helmut-Schmidt-Stiftung seit Bestehen herausgegeben (bitte nach Jahren und Titeln auflisten)? Für die Beantwortung wird auf die Webseite der Bundeskanzler-Helmut- Schmidt-Stiftung verwiesen. Aktuelle wie zurückliegende Publikationen sind fortlaufend und vollumfänglich auf der Webseite der Stiftung dargestellt und können unter www.helmut-sc hmidt.de/aktuelles/veroeffentlichungen eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt- Stiftung noch keine Jahresberichte erstellt wurden. 37. Wie hat sich der jährliche Zuschuss des Bundes für die Helmut-Kohl- Stiftung jährlich seit Gründung entwickelt? Bezüglich des Passus „seit Gründung“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zuschuss des Bundes 2021: 2 941 000 Euro Zuschuss des Bundes 2025: 2 980 000 Euro Die Bundeszuschüsse für die dazwischen liegenden Jahre sind dem Einzelplan 04 zum Haushaltsgesetz des jeweiligen Haushaltsjahres zu entnehmen. Die Einzelpläne sind digital unter folgendem Link abrufbar: www.bundeshaush alt.de/DE/Download-Portal/download-portal.html. 38. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt nach Kenntnis der Bundesregierung die Helmut-Kohl-Stiftung, und wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter seit Gründung entwickelt? Bezüglich des Passus „seit Gründung“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2021 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan 2021): 1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2025 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan 2025): 9 39. Welche Ausstellungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Gründung durch die Helmut-Kohl-Stiftung organisiert (bitte nach Themen und Zeiträumen auflisten), und wie viele Besucher haben diese jeweils besucht (bitte jeweils nach Sonderausstellungen, Seminaren, Vorträgen, Zeitzeugengesprächen und Podiumsdiskussionen auflisten)? Die Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung befindet sich im Aufbau, sie entwickelt einzelne Arbeitsfelder (Ausstellung, Veranstaltungen, Wissenschaft) und erarbeitet eine Dauerausstellung. Dazu sind vorbereitend umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderlich, parallel entwickelt die Stiftung ein Ausstellungskonzept. Bis zur Fertigstellung der Dauerausstellung empfängt die Bundeskanzler- Helmut-Kohl-Stiftung Besucherinnen und Besucher, Gruppen sowie Schulklassen übergangsweise in einem kleinen Ausstellungsraum (Kohl-Salon, eröffnet im Mai 2023). Im Zeitraum Mai 2023 bis Oktober 2025 wurden in diesem insgesamt 9.978 Besucherinnen und Besucher empfangen. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Bundeskanzler-Helmut-Kohl- Stiftung noch keine Jahresberichte erstellt wurden. 40. Welche Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Helmut-Kohl-Stiftung seit Bestehen organisiert, und welcher Teilnehmerkreis wurde jeweils dadurch angesprochen? Durchgeführte wie kommende Veranstaltungen sind fortlaufend und vollumfänglich auf der Webseite der Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung dargestellt bzw. angekündigt und können unter folgenden Links eingesehen werden: – www.bundesstiftung-helmut-kohl.de/veranstaltungen/dokumentation – www.bundesstiftung-helmut-kohl.de/bildungsangebote-fuer-schulklassen. Sie richten sich zum Teil an ein breites, allgemeines Publikum, zum Teil an ein Fachpublikum, an Zeitzeuginnen und Zeitzeugen der Regierungszeit Helmut Kohls sowie speziell an Jugendliche bzw. Schulklassen. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Bundeskanzler-Helmut-Kohl- Stiftung noch keine Jahresberichte erstellt wurden. 41. Welche wissenschaftlichen Tagungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen durch die Helmut-Kohl-Stiftung organisiert (bitte jeweils nach Datum, Thema, Teilnehmerzahl auflisten)? Durchgeführte und kommende wissenschaftliche Kolloquien sowie Workshops sind fortlaufend und vollumfänglich auf der Webseite der Bundeskanzler- Helmut-Kohl-Stiftung veröffentlicht bzw. angekündigt und können unter www.bun desstiftung-helmut-kohl.de/aktuelles/nachrichten eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Bundeskanzler-Helmut-Kohl- Stiftung noch keine Jahresberichte erstellt wurden. 42. Welche Publikationen wurden durch nach Kenntnis der Bundesregierung die Helmut-Kohl-Stiftung seit Bestehen herausgegeben (bitte nach Jahren und Titeln auflisten)? Die Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung befindet sich im Aufbau. Sie hat einen Band zur Dokumentation ihrer Eröffnungsveranstaltung vom 27. September 2022 (unter dem Titel „Ich bin doch kein Denkmal“. Eröffnung der Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung, Ch. Links Verlag, Berlin 2024) veröffentlicht und bereitet den ersten Sammelband ihrer wissenschaftlichen Buchreihe vor. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Bundeskanzler-Helmut-Kohl- Stiftung noch keine Jahresberichte erstellt wurden. 43. Plant die Bundesregierung die Einrichtung weiterer Gedenkstiftungen des Bundes, wenn ja, welche, und wie begründet sie ihre Ansicht? Nicht die Bundesregierung, sondern einzig der Deutsche Bundestag hat gemäß Artikel 87 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes die Kompetenz zur Errichtung einer Bundesstiftung des öffentlichen Rechts. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass daher auch der Großteil der Gesetzentwürfe zur Errichtung der Politikergedenkstiftungen des Bundes (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung) aus der Mitte des Deutschen Bundestags eingebracht wurde. Die Bundesregierung hat derzeit keine Pläne zur Einbringung eines Gesetzentwurfs bezüglich der Errichtung einer weiteren Politikergedenkstiftung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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