Politikergedenkstiftungen des Bundes (Antwort zu Drs. 21/1828)
Text
Politikergedenkstiftungen des Bundes (Antwort zu Drs. 21/1828)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3747
21. Wahlperiode 21.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Große Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Götz Frömming,
Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1828 –
Politikergedenkstiftungen des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 1978 hat der Deutsche Bundestag sieben Gedenkstiftungen ins Leben
gerufen, die sich der wissenschaftlichen und pädagogischen Auseinandersetzung
mit bedeutenden Persönlichkeiten der deutschen Politikgeschichte widmen
sollen. Diese Stiftungen beschäftigen sich mit Otto von Bismarck, Friedrich
Ebert, Konrad Adenauer, Theodor Heuss, Willy Brandt, Helmut Schmidt und
Helmut Kohl. Die Standorte der Politikergedenkstiftungen wurden an Orten
gewählt, die eng mit dem Leben und Wirken dieser Persönlichkeiten
verbunden sind. Die angebotenen Ausstellungen sollen das Leben, das politische
Denken und Handeln sowie das historische Vermächtnis dieser Staatsmänner
im Kontext ihrer jeweiligen Zeit aufzeigen. Die Ausstellungen sollen Lernorte
der Geschichte sein. Die Stiftungen bieten nach eigener Aussage
museumspädagogische Programme für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie ein
breites Spektrum an Veranstaltungen wie Sonderausstellungen, Seminare,
Vorträge, Zeitzeugengespräche und Podiumsdiskussionen an. Damit schaffen sie
vielfältige Angebote für die historisch-politische Bildung. Laut Netzauftritt
betreiben die Stiftungen historische Forschung, organisieren wissenschaftliche
Tagungen und publizieren regelmäßig. Ihre Archive und Fachbibliotheken
stünden der interessierten Öffentlichkeit offen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Um an bedeutende deutsche Politiker zu erinnern, fördert der Bund insgesamt
sieben Politikergedenkstiftungen. Ziel der Stiftungen ist es, das Andenken an
ihre Namensgeber und ihr Wirken zu wahren. Gleichzeitig tragen sie als
Museen und Forschungseinrichtungen zum besseren Verständnis der Geschichte
Deutschlands und Europas im 19. und 20. Jahrhundert sowie dezentral zur
politischen Bildung und Demokratieförderung bei. Die Politikergedenkstiftungen
des Bundes wurden durch Bundesgesetz wie folgt errichtet:
– Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
vom 24. November 1978 (BGBl. I S. 1821);
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 21. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-
Gedenkstätte vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2553; 1987 I S. 1069);
– Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-
Haus vom 27. Mai 1994 (BGBl. I S. 1166);
– Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung vom
25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3138);
– Gesetz über die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung vom
23. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2582);
– Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung
vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2358);
– Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung vom
2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1306).
Die in den Fragen 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23
und 24 in Bezug genommenen „Friedrich-Ebert-Stiftung“, „Konrad-Adenauer-
Stiftung“ und „Theodor-Heuss-Stiftung“ gehören nicht zu den
Politikergedenkstiftungen des Bundes. Die „Friedrich-Ebert-Stiftung“ ist ebenso wie die
„Konrad-Adenauer-Stiftung“ eine parteinahe Stiftung, während es sich bei der
„Theodor-Heuss-Stiftung“ laut eigener Beschreibung um eine politisch
unabhängige, überparteiliche und gemeinnützige Stiftung handelt. Die Fragen
werden im vorliegenden Kontext dahingehend verstanden, dass anstelle der
vorgenannten Stiftungen nach der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-
Gedenkstätte, der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus bzw. der Stiftung
Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus gefragt ist.
Im Gründungsjahr der jeweiligen Politikergedenkstiftung (s. o.) erfolgte – mit
Ausnahme der „Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung“, der „Stiftung
Bundeskanzler-Adenauer-Haus“ sowie der „Otto-von-Bismarck-Stiftung“ – keine
Förderung durch den Bund. Diese erfolgte im Regelfall erst in anschließenden
Haushaltsjahren. Vor diesem Hintergrund wird der Passus „seit Gründung“ in
den Fragen 1, 2, 7, 8, 13, 14, 19, 20, 25, 26, 31, 32, 37 und 38 dahingehend
verstanden, dass nach dem jeweiligen Haushaltsjahr der erstmaligen Förderung
durch den Bund gefragt ist.
Zur Beantwortung der Großen Anfrage wird ferner darauf verwiesen, dass sich
der parlamentarische Informationsanspruch nicht auf Gegenstände erstreckt, die
keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem
Deutschen Bundestag haben und sich außerhalb der Zuständigkeit oder des
Kenntnisstandes der Bundesregierung befinden.
Die Politikergedenkstiftungen des Bundes sind als selbstständige Stiftungen des
öffentlichen Rechts Teil der mittelbaren Bundesverwaltung. Der Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien übt nicht die Fachaufsicht, sondern
nur die Rechtsaufsicht über die Politikergedenkstiftungen des Bundes aus. Vor
diesem Hintergrund besteht eine Informationspflicht nur zu Materien der
Rechtsaufsicht.
1. Wie hat sich der jährliche Zuschuss des Bundes für die Otto-von-
Bismarck-Stiftung jährlich seit Gründung entwickelt?
Bezüglich des Passus „seit Gründung“ wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Zuschuss des Bundes 1997: 1 591 000 DM
Zuschuss des Bundes 2025: 2 522 000 Euro
Die Bundeszuschüsse für die dazwischen liegenden Jahre sind dem
Einzelplan 04 bzw. 06 zum Haushaltsgesetz des jeweiligen Haushaltsjahres zu
entnehmen. Die Einzelpläne ab dem Haushaltsjahr 2005 sind digital unter
folgendem Link abrufbar: www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-p
ortal.html. Die Einzelpläne früherer Haushaltsjahre sind in der Bibliothek des
Deutschen Bundestages einsehbar.
2. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Otto-von-Bismarck-Stiftung, und wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter
seit Gründung entwickelt?
Bezüglich des Passus „seit Gründung“ wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1997 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan
1997): 6
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2025 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan
2025): 20
3. Welche Ausstellungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Gründung durch die Otto-von-Bismarck-Stiftung organisiert (bitte nach
Themen und Zeiträumen auflisten), und wie viele Besucher haben diese
jeweils besucht (bitte jeweils nach Sonderausstellungen, Seminaren,
Vorträgen, Zeitzeugengesprächen und Podiumsdiskussionen auflisten)?
4. Welche Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die Otto-von-Bismarck-Stiftung seit Bestehen organisiert, und
welcher Teilnehmerkreis wurde jeweils dadurch angesprochen?
5. Welche wissenschaftlichen Tagungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Bestehen durch die Otto-von-Bismarck-Stiftung organsiert
(bitte jeweils nach Datum, Thema, Teilnehmerzahl auflisten)?
6. Welche Publikationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die Otto-von-Bismarck-Stiftung seit Bestehen herausgegeben (bitte nach
Jahren und Titeln auflisten)?
Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Beantwortung wird auf die jeweiligen Jahresberichte der Stiftung
verwiesen.
Die Jahresberichte der Stiftung sind unter www.bismarck-stiftung.de/stiftung/ja
hresberichte/ öffentlich verfügbar und können als PDF-Datei eingesehen bzw.
heruntergeladen werden.
7. Wie hat sich der jährliche Zuschuss des Bundes für die Friedrich-Ebert-
Stiftung jährlich seit Gründung entwickelt?
Bezüglich des Passus „seit Gründung“ und des Namens der Stiftung
Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Zuschuss des Bundes 1989: 936 000 DM
Zuschuss des Bundes 2025: 1 162 000 Euro
Die Bundeszuschüsse für die dazwischen liegenden Jahre sind dem
Einzelplan 04 bzw. 06 zum Haushaltsgesetz des jeweiligen Haushaltsjahres zu
entnehmen. Die Einzelpläne ab dem Haushaltsjahr 2005 sind digital unter
folgendem Link abrufbar: www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-p
ortal.html. Die Einzelpläne früherer Haushaltsjahre sind in der Bibliothek des
Deutschen Bundestages einsehbar.
8. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Friedrich-Ebert-Stiftung, und wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter seit
Gründung entwickelt?
Bezüglich des Passus „seit Gründung“ und des Namens der Stiftung
Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1989 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan
1989): 4,5
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2025 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan
2025): 8,3
9. Welche Ausstellungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Gründung durch die Friedrich-Ebert-Stiftung organisiert (bitte nach
Themen und Zeiträumen auflisten), und wie viele Besucher haben diese
jeweils besucht (bitte jeweils auflisten nach Sonderausstellungen,
Seminaren, Vorträgen, Zeitzeugengesprächen und Podiumsdiskussionen)?
10. Welche Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die Friedrich-Ebert-Stiftung seit Bestehen organisiert, und welcher
Teilnehmerkreis wurden dadurch angesprochen?
11. Welche wissenschaftlichen Tagungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Bestehen durch die Friedrich-Ebert-Stiftung organisiert
(bitte jeweils nach Datum, Thema, Teilnehmerzahl auflisten)?
12. Welche Publikationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die Friedrich-Ebert-Stiftung seit Bestehen herausgegeben (bitte nach
Jahren und Titeln auflisten)?
Die Fragen 9 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Beantwortung wird auf die jeweiligen Jahresberichte der Stiftung
Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte verwiesen.
Die Jahresberichte der Stiftung sind unter https://ebert-gedenkstaette.de/die-stif
tung/jahresbericht/ öffentlich verfügbar und können als PDF-Datei eingesehen
bzw. heruntergeladen werden.
13. Wie hat sich der jährliche Zuschuss des Bundes für die Konrad-
Adenauer-Stiftung jährlich seit Gründung entwickelt?
Bezüglich des Passus „seit Gründung“ und des Namens der Stiftung
Bundeskanzler-Adenauer-Haus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Zuschuss des Bundes 1978: 658 000 DM
Zuschuss des Bundes 2025: 2 980 000 Euro
Die Bundeszuschüsse für die dazwischen liegenden Jahre sind dem
Einzelplan 04 bzw. 06 zum Haushaltsgesetz des jeweiligen Haushaltsjahres zu
entnehmen. Die Einzelpläne ab dem Haushaltsjahr 2005 sind digital unter
folgendem Link abrufbar: www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-p
ortal.html. Die Einzelpläne früherer Haushaltsjahre sind in der Bibliothek des
Deutschen Bundestages einsehbar.
14. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Konrad-Adenauer-Stiftung, und wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter
seit Gründung entwickelt?
Bezüglich des Passus „seit Gründung“ und des Namens der Stiftung
Bundeskanzler-Adenauer-Haus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1978 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan
1978): 11
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2025 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan
2025): 22
15. Welche Ausstellungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Gründung durch die Konrad-Adenauer-Stiftung organisiert (bitte nach
Themen und Zeiträumen auflisten), und wie viele Besucher haben diese
jeweils besucht (bitte jeweils nach Sonderausstellungen, Seminaren,
Vorträgen, Zeitzeugengesprächen und Podiumsdiskussionen auflisten)?
16. Welche Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die Konrad-Adenauer-Stiftung seit Bestehen organisiert, und
welcher Teilnehmerkreis wurde jeweils dadurch angesprochen?
17. Welche wissenschaftlichen Tagungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Bestehen durch die Konrad-Adenauer-Stiftung organisiert
(bitte jeweils nach Datum, Thema, Teilnehmerzahl auflisten)?
18. Welche Publikationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die Konrad-Adenauer-Stiftung seit Bestehen herausgegeben (bitte nach
Jahren und Titeln auflisten)?
Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Beantwortung wird auf die jeweiligen Jahresberichte der Stiftung
Bundeskanzler-Adenauer-Haus verwiesen.
Die Jahresberichte der Stiftung sind unter https://adenauerhaus.de/ueber-uns/di
e-stiftung/jahresberichte – dort unter „Jahresberichte“ – öffentlich verfügbar
und können als PDF-Datei eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
19. Wie hat sich der jährliche Zuschuss des Bundes für die Theodor-Heuss-
Stiftung jährlich seit Gründung entwickelt?
Bezüglich des Passus „seit Gründung“ und des Namens der Stiftung
Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Zuschuss des Bundes 1996: 106 000 DM
Zuschusses des Bundes 2025: 2 384 000 Euro
Die Bundeszuschüsse für die dazwischen liegenden Jahre sind dem
Einzelplan 04 bzw. 06 zum Haushaltsgesetz des jeweiligen Haushaltsjahres zu
entnehmen. Die Einzelpläne ab dem Haushaltsjahr 2005 sind digital unter
folgendem Link abrufbar: www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-p
ortal.html. Die Einzelpläne früherer Haushaltsjahre sind in der Bibliothek des
Deutschen Bundestages einsehbar.
20. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Theodor-Heuss-Stiftung, und wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter seit
Gründung entwickelt?
Bezüglich des Passus „seit Gründung“ und des Namens der Stiftung
Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Für die Stiftung war ab 1997 eigenes Personal tätig.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1997 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan
1997): 3
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2025 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan
2025): 13
21. Welche Ausstellungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Gründung durch die Theodor-Heuss-Stiftung organisiert (bitte nach
Themen und Zeiträumen auflisten), und wie viele Besucher haben diese
jeweils besucht (bitte jeweils nach Sonderausstellungen, Seminaren,
Vorträgen, Zeitzeugengesprächen und Podiumsdiskussionen auflisten)?
22. Welche Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die Theodor-Heuss-Stiftung seit Bestehen organisiert, und welcher
Teilnehmerkreis wurde jeweils dadurch angesprochen?
23. Welche wissenschaftlichen Tagungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Bestehen durch die Theodor-Heuss-Stiftung organisiert
(bitte jeweils nach Datum, Thema, Teilnehmerzahl auflisten)?
24. Welche Publikationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die Theodor-Heuss-Stiftung seit Bestehen herausgegeben (bitte nach
Jahren und Titeln auflisten)?
Die Fragen 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Beantwortung wird auf die jeweiligen Jahresberichte der Stiftung
Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus verwiesen.
Die Jahresberichte der Stiftung sind unter www.theodor-heuss-haus.de/ueber-u
ns/die-stiftung – dort unter „Jahresberichte“ – öffentlich verfügbar und können
als PDF-Datei eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
25. Wie hat sich der jährliche Zuschuss des Bundes für die Willy-Brandt-
Stiftung jährlich seit Gründung entwickelt?
Bezüglich des Passus „seit Gründung“ wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Zuschuss des Bundes 1996: 930 000 DM
Zuschuss des Bundes 2025: 2 980 000 Euro
Die Bundeszuschüsse für die dazwischen liegenden Jahre sind dem
Einzelplan 04 bzw. 06 zum Haushaltsgesetz des jeweiligen Haushaltsjahres zu
entnehmen. Die Einzelpläne ab dem Haushaltsjahr 2005 sind digital unter
folgendem Link abrufbar: www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-p
ortal.html. Die Einzelpläne früherer Haushaltsjahre sind in der Bibliothek des
Deutschen Bundestages einsehbar.
26. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Willy-Brandt-Stiftung, und wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter seit
Gründung entwickelt?
Bezüglich des Passus „seit Gründung“ wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1996 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan
1996): 4
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2025 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan
2025): 18
27. Welche Ausstellungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Gründung durch die Willy-Brandt-Stiftung organisiert (bitte nach
Themen und Zeiträumen auflisten), und wie viele Besucher haben diese
jeweils besucht (bitte jeweils nach Sonderausstellungen, Seminaren,
Vorträgen, Zeitzeugengesprächen und Podiumsdiskussionen auflisten)?
28. Welche Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die Willy-Brandt-Stiftung seit Bestehen organisiert, und welcher
Teilnehmerkreis wurde jeweils dadurch angesprochen?
29. Welche wissenschaftlichen Tagungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Bestehen durch die Willy-Brandt-Stiftung organisiert (bitte
jeweils nach Datum, Thema, Teilnehmerzahl auflisten)?
30. Welche Publikationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die Willy-Brandt-Stiftung seit Bestehen herausgegeben (bitte nach Jahren
und Titeln auflisten)?
Die Fragen 27 bis 30 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Beantwortung wird auf die jeweiligen Jahresberichte der Stiftung
verwiesen.
Die Jahresberichte der Stiftung, sind unter https://willy-brandt.de/die-stiftung/u
eber-uns/jahresbericht/ – dort unter „Jahresberichte“ – öffentlich verfügbar und
können als PDF-Datei eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
31. Wie hat sich der jährliche Zuschuss des Bundes für die Helmut-Schmidt-
Stiftung jährlich seit Gründung entwickelt?
Bezüglich des Passus „seit Gründung“ wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Zuschuss des Bundes 2017: 2 575 000 Euro
Zuschuss des Bundes 2025: 2 980 000 Euro
Die Bundeszuschüsse für die dazwischen liegenden Jahre sind dem Einzelplan
04 zum Haushaltsgesetz des jeweiligen Haushaltsjahres zu entnehmen. Die
Einzelpläne sind digital unter folgendem Link abrufbar: www.bundeshaushal
t.de/DE/Download-Portal/download-portal.html.
32. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Helmut-Schmidt-Stiftung, und wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter
seit Gründung entwickelt?
Bezüglich des Passus „seit Gründung“ wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2017 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan
2017): 0
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2025 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan
2025): 14,5
33. Welche Ausstellungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Gründung durch die Helmut-Schmidt-Stiftung organisiert (bitte nach
Themen und Zeiträumen auflisten), und wie viele Besucher haben diese
jeweils besucht (bitte jeweils nach Sonderausstellungen, Seminaren,
Vorträgen, Zeitzeugengesprächen und Podiumsdiskussionen auflisten)?
Für die Beantwortung wird auf die Webseite der Bundeskanzler-Helmut-
Schmidt-Stiftung verwiesen.
Aktuelle wie zurückliegende Ausstellungen sind fortlaufend und
vollumfänglich auf der Webseite der Stiftung dargestellt und können unter www.helmut-sc
hmidt.de/ausstellungen eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-
Stiftung noch keine Jahresberichte erstellt wurden.
34. Welche Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die Helmut-Schmidt-Stiftung seit Bestehen organisiert, und
welcher Teilnehmerkreis wurde jeweils dadurch angesprochen?
35. Welche wissenschaftlichen Tagungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Bestehen durch die Helmut-Schmidt-Stiftung organisiert
(bitte jeweils nach Datum, Thema, Teilnehmerzahl auflisten)?
Die Fragen 34 und 35 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Beantwortung wird auf die Webseite der Bundeskanzler-Helmut-
Schmidt-Stiftung verwiesen.
Durchgeführte wie kommende Veranstaltungen sind fortlaufend und
vollumfänglich auf der Webseite der Stiftung dargestellt bzw. angekündigt und können
unter www.helmut-schmidt.de/aktuelles/veranstaltungen eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-
Stiftung noch keine Jahresberichte erstellt wurden.
36. Welche Publikationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die Helmut-Schmidt-Stiftung seit Bestehen herausgegeben (bitte nach
Jahren und Titeln auflisten)?
Für die Beantwortung wird auf die Webseite der Bundeskanzler-Helmut-
Schmidt-Stiftung verwiesen.
Aktuelle wie zurückliegende Publikationen sind fortlaufend und
vollumfänglich auf der Webseite der Stiftung dargestellt und können unter www.helmut-sc
hmidt.de/aktuelles/veroeffentlichungen eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-
Stiftung noch keine Jahresberichte erstellt wurden.
37. Wie hat sich der jährliche Zuschuss des Bundes für die Helmut-Kohl-
Stiftung jährlich seit Gründung entwickelt?
Bezüglich des Passus „seit Gründung“ wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Zuschuss des Bundes 2021: 2 941 000 Euro
Zuschuss des Bundes 2025: 2 980 000 Euro
Die Bundeszuschüsse für die dazwischen liegenden Jahre sind dem
Einzelplan 04 zum Haushaltsgesetz des jeweiligen Haushaltsjahres zu entnehmen.
Die Einzelpläne sind digital unter folgendem Link abrufbar: www.bundeshaush
alt.de/DE/Download-Portal/download-portal.html.
38. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Helmut-Kohl-Stiftung, und wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter seit
Gründung entwickelt?
Bezüglich des Passus „seit Gründung“ wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2021 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan
2021): 1
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2025 (besetzte Stellen gemäß Wirtschaftsplan
2025): 9
39. Welche Ausstellungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Gründung durch die Helmut-Kohl-Stiftung organisiert (bitte nach
Themen und Zeiträumen auflisten), und wie viele Besucher haben diese
jeweils besucht (bitte jeweils nach Sonderausstellungen, Seminaren,
Vorträgen, Zeitzeugengesprächen und Podiumsdiskussionen auflisten)?
Die Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung befindet sich im Aufbau, sie
entwickelt einzelne Arbeitsfelder (Ausstellung, Veranstaltungen, Wissenschaft)
und erarbeitet eine Dauerausstellung. Dazu sind vorbereitend umfangreiche
Umbaumaßnahmen erforderlich, parallel entwickelt die Stiftung ein
Ausstellungskonzept.
Bis zur Fertigstellung der Dauerausstellung empfängt die Bundeskanzler-
Helmut-Kohl-Stiftung Besucherinnen und Besucher, Gruppen sowie Schulklassen
übergangsweise in einem kleinen Ausstellungsraum (Kohl-Salon, eröffnet im
Mai 2023). Im Zeitraum Mai 2023 bis Oktober 2025 wurden in diesem
insgesamt 9.978 Besucherinnen und Besucher empfangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Bundeskanzler-Helmut-Kohl-
Stiftung noch keine Jahresberichte erstellt wurden.
40. Welche Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die Helmut-Kohl-Stiftung seit Bestehen organisiert, und welcher
Teilnehmerkreis wurde jeweils dadurch angesprochen?
Durchgeführte wie kommende Veranstaltungen sind fortlaufend und
vollumfänglich auf der Webseite der Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung dargestellt
bzw. angekündigt und können unter folgenden Links eingesehen werden:
– www.bundesstiftung-helmut-kohl.de/veranstaltungen/dokumentation
– www.bundesstiftung-helmut-kohl.de/bildungsangebote-fuer-schulklassen.
Sie richten sich zum Teil an ein breites, allgemeines Publikum, zum Teil an ein
Fachpublikum, an Zeitzeuginnen und Zeitzeugen der Regierungszeit Helmut
Kohls sowie speziell an Jugendliche bzw. Schulklassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Bundeskanzler-Helmut-Kohl-
Stiftung noch keine Jahresberichte erstellt wurden.
41. Welche wissenschaftlichen Tagungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Bestehen durch die Helmut-Kohl-Stiftung organisiert (bitte
jeweils nach Datum, Thema, Teilnehmerzahl auflisten)?
Durchgeführte und kommende wissenschaftliche Kolloquien sowie Workshops
sind fortlaufend und vollumfänglich auf der Webseite der Bundeskanzler-
Helmut-Kohl-Stiftung veröffentlicht bzw. angekündigt und können unter www.bun
desstiftung-helmut-kohl.de/aktuelles/nachrichten eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Bundeskanzler-Helmut-Kohl-
Stiftung noch keine Jahresberichte erstellt wurden.
42. Welche Publikationen wurden durch nach Kenntnis der Bundesregierung
die Helmut-Kohl-Stiftung seit Bestehen herausgegeben (bitte nach
Jahren und Titeln auflisten)?
Die Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung befindet sich im Aufbau. Sie hat
einen Band zur Dokumentation ihrer Eröffnungsveranstaltung vom 27.
September 2022 (unter dem Titel „Ich bin doch kein Denkmal“. Eröffnung der
Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung, Ch. Links Verlag, Berlin 2024) veröffentlicht
und bereitet den ersten Sammelband ihrer wissenschaftlichen Buchreihe vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Bundeskanzler-Helmut-Kohl-
Stiftung noch keine Jahresberichte erstellt wurden.
43. Plant die Bundesregierung die Einrichtung weiterer Gedenkstiftungen
des Bundes, wenn ja, welche, und wie begründet sie ihre Ansicht?
Nicht die Bundesregierung, sondern einzig der Deutsche Bundestag hat gemäß
Artikel 87 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes die Kompetenz zur Errichtung
einer Bundesstiftung des öffentlichen Rechts. Ergänzend wird darauf
hingewiesen, dass daher auch der Großteil der Gesetzentwürfe zur Errichtung der
Politikergedenkstiftungen des Bundes (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung)
aus der Mitte des Deutschen Bundestags eingebracht wurde. Die
Bundesregierung hat derzeit keine Pläne zur Einbringung eines Gesetzentwurfs bezüglich
der Errichtung einer weiteren Politikergedenkstiftung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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