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Gewalt gegen Einsatzkräfte

dip / drucksache 15.01.2026 · WP 21 · 21/3672 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Gewalt gegen Einsatzkräfte [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3672 21. Wahlperiode 15.01.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD Gewalt gegen Einsatzkräfte Während die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der härtere Strafen bei Gewalt gegen Rettungskräfte sowie Polizisten vorsieht, zweifelt der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst an der Wirksamkeit der Regierungspläne. Die vorgesehenen Strafverschärfungen für Angriffe auf Helfer werden seitens des Verbandsvorsitzenden für „wenig zielführend“ gehalten. Er kritisiert, dass es entsprechende Gesetze bereits gebe, sie aber nicht angewendet würden. Darüber hinaus werde das mögliche Strafmaß, das schon jetzt bei bis zu fünf Jahren Haft liege, fast nie ausgereizt. Kritisiert wird außerdem die Dauer von Strafverfahren, so würde es „Monate, manchmal Jahre“ dauern, bis es zu einem Prozess käme (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/rettungskraefte-schutz-100.html #:~:text=Wer%20Einsatzkräfte%20in%20einen%20Hinterhalt,Übergriffe%20a uf%20Polizei%20und%20Rettungskräfte.). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie haben sich die Anzahl der Beleidigungs- und Körperverletzungsdelikte sowie der Straftaten wider das Leben von a) Bundespolizeibeamten, b) Vollzugsbeamten des Zolls (mit Bediensteten des Vollstreckungsaußendienstes) und c) Helfern des Technischen Hilfswerkes (THW) seit dem Jahr 2023 jährlich entwickelt, und welche Tatmittel kamen dabei zum Einsatz? 2. Wie viele der Tatverdächtigen waren jeweils a) minderjährig und b) volljährig (bitte nach Staatsbürgerschaften auflisten), und wie hoch war jeweils der Anteil? 3. Wie verteilen sich die in Frage 1 erfragten Delikte in den Jahren seit 2023 auf die Länder? 4. Wie viele Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie Polizeibeamte der Länder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2023 im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes Opfer eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts (auch Versuche)? 5. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 4 erfragten Delikte in den Jahren seit 2023 auf die Länder? 6. Wie viele Widerstandshandlungen i. S. d. §§ 113 bis 115 des Strafgesetzbuches (StGB) wurden seit dem Jahr 2020 gegen Einsatzkräfte von Bundespolizei, Zoll und Technischem Hilfswerk begangen? 7. Wie verteilen sich die in Frage 6 erfragten Delikte in den Jahren seit 2023 auf die Länder? Berlin, den 13. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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