Freiheit für die Menschen in Iran - Solidarität mit der Zivilgesellschaft, Druck auf das iranische Regime (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3843)
Text
Freiheit für die Menschen in Iran - Solidarität mit der Zivilgesellschaft, Druck auf das iranische Regime (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3843)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5829
21. Wahlperiode 07.05.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Deborah
Düring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3843 –
Freiheit für die Menschen in Iran – Solidarität mit der Zivilgesellschaft, Druck
auf das iranische Regime
A. Problem
Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass in Iran seit dem 28. Dezember 2025
die größten, landesweiten Proteste seit Jahren vor dem Hintergrund einer
anhaltenden dramatischen Wirtschaftskrise, starker politischer Repression und der
stetigen Erosion der Menschenrechte stattfinden. Eine Besonderheit dieser
Protestwelle sei, dass sie von den Händlerinnen und Händlern auf den Basaren, der sonst
so wichtigen, stabilen Stütze des politischen Establishments, ausgegangen sei und
sich auf viele weitere gesellschaftliche Schichten im ganzen Land ausgebreitet
habe. Die Reaktion des iranischen Regimes sei von bisher beispielloser Brutalität
und Skrupellosigkeit gekennzeichnet gewesen und habe nach
Menschenrechtsorganisationen zu mehreren tausend Todesopfern, tausenden Schwerverletzten und
zehntausenden Festnahmen geführt. Ein zentrales Instrument staatlicher
Repression habe erneut die weitgehende Abschaltung des Internets auf dem Höhepunkt
der Proteste ab dem 8. Januar 2026 dargestellt. Der amerikanische Präsident
Trump habe zu Beginn der Proteste seine Unterstützung für die Protestierenden
ausgedrückt, eine militärische Operation der USA nicht ausgeschlossen und die
militärische Präsenz der USA in der Region verstärkt. Aufgrund des Strebens um
die regionale Vormachtstellung spiele Iran weiterhin eine große, destabilisierende
Rolle in der gesamten Region. Die Menschenrechtslage sei seit Jahrzehnten
desaströs und habe sich im Jahr 2025 erneut verschärft. Auch Menschen im Exil und
Angehörige der iranischen Diaspora im Ausland würden systematisch überwacht,
bedroht und eingeschüchtert. Zudem litten die Menschen in Iran an der
wirtschaftlichen Misere und wachsenden Armut. Hinzu kämen die seit 2018 wieder
eingeführten Sanktionen nach dem einseitigen Rückzug von US-Präsident Trump aus
der Wiener Nuklearvereinbarung zur Kontrolle des iranischen
Nuklearprogramms. Auch habe sich das Verhältnis zwischen Iran und Russland seit Beginn
der russischen Vollinvasion in der Ukraine erheblich intensiviert mit
schwerwiegenden Folgen für die Ukraine.
Vor diesem Hintergrund fordert die antragstellende Fraktion die Bundesregierung
u. a. auf, 1. sich solidarisch mit der Zivilgesellschaft aus Iran zu zeigen und ihren
großen Mut durch konkrete politische Maßnahmen (materiell, humanitär,
rechtlich, medizinisch und finanziell) zu unterstützen; 2. sich mit allen diplomatischen
Mitteln dafür einzusetzen, dass das iranische Regime die brutale Niederschlagung
von Protesten sowie das Töten und Inhaftieren von Zivilistinnen und Zivilisten
stoppt, Schauprozesse sowie Hinrichtungen unterlässt und den freien Zugang zum
Internet und Mobilfunk wieder ermöglicht; 3. sich auf europäischer Ebene dafür
einzusetzen, dass Möglichkeiten zur Unterstützung der Zivilgesellschaft aus Iran
zur Wiederherstellung des Internetzugangs und alternativer
Kommunikationsmedien geprüft und umgesetzt werden; 4. die Diaspora aus Iran in Deutschland dabei
zu unterstützen, technische Lösungen zu finden, sodass Menschen in Iran wieder
Zugang zum Internet und Mobilfunk bekommen können; 5. darauf hinzuwirken,
die Blockade einiger EU-Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene zur Listung der
Islamischen Revolutionsgarde unter dem EU‑Terrorismus-Sanktionsregime
aufzulösen; 6. die Islamische Revolutionsgarde unverzüglich auf nationaler Ebene
als terroristische Vereinigung einzustufen und sie mit einem nationalen
Betätigungsverbot zu belegen; 7. zur vereinfachten humanitären Aufnahme von
besonders gefährdeten Personen sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern zurückzukehren und die Aufnahmekriterien an das
derzeitige Protestgeschehen anzupassen; 8. sich u. a. im Rahmen der Sondersitzung
des VN-Menschenrechtsrates zu Iran dafür einzusetzen, dass die unabhängige,
internationale Fact-Finding-Mission zur Dokumentation und Beweissicherung der
Verbrechen an der Bevölkerung in Iran verlängert wird; 9. sich für die
Verlängerung des Mandates der VN-Sonderberichterstatterin zur Menschenrechtslage in
Iran einzusetzen; 10. sich nach dem Weltrechtsprinzip dafür einzusetzen, dass
Regimemitglieder juristisch verfolgt werden und gegen sie im Zuge des Verbrechens
gegen die Menschlichkeit ermittelt wird; 11. darauf hinzuwirken, weitere
Sanktionen auf EU-Ebene gegen zusätzliche Verantwortliche für das gewaltsame
Vorgehen des iranischen Regimes gegen Demonstrierende sowie die Listung von
weiteren Verantwortlichen transnationaler Repression unter dem EU-
Menschenrechtssanktionsregime vorzubereiten; 12. bei dem Verhängen von weiteren
Sanktionen darauf zu achten, dass humanitäre Güter ausgenommen werden; 13. sich
gegenüber Iran weiterhin für die umgehende und bedingungslose Freilassung aller
politischen Gefangenen und die Aufhebung der Gerichtsurteile einzusetzen; 14.
auf die unverzügliche Freilassung aller unrechtmäßig festgehaltenen deutschen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger hinzuwirken; 15. die systematische
Berücksichtigung der Rechte, Perspektiven und Teilhabe von Frauen, Mädchen und
marginalisierten Gruppen in der Iran-Politik zu verankern; 16. Rechtssicherheit für
iranische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland zu schaffen, deren
Visa auslaufen, und unbürokratisch Visa zu verlängern; 17. nach Auslaufen der
Abschiebestopps der Bundesländer Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz,
Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und dem Saarland das Einvernehmen zur
Verlängerung zu erteilen und weitere Bundesländer zu ermutigen, Abschiebestopps in
den Iran zu erlassen; 18. bei Asylverfahren für Iranerinnen und Iraner
insbesondere die politische Verfolgung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen
Orientierung und Identität sowie der Konvertierung zu einer anderen Religion als
Asylgründe anzuerkennen und die aktuellen Repressionen durch das iranische Regime
stärker als bisher bei den Asylverfahren zu berücksichtigen; 19. gegenüber den
Bundesländern anzuregen, dass Vorsprachen von iranischen Staatsangehörigen
bei der iranischen Botschaft zwecks Verlängerung iranischer Personalpapiere
wegen möglicher Repressionen ausgesetzt werden und Reiseausweise für Ausländer
ausgestellt werden; 20. iranische Geflüchtete in Drittstaaten zu unterstützen; 21.
eine medizinische Behandlung von schwerverletzten iranischen
Demonstrierenden in Deutschland rasch und unbürokratisch möglich zu machen; 22. politische
Gespräche mit der vielfältigen Zivilgesellschaft aus Iran in der Diaspora über eine
mögliche politische Zukunft Irans aufzunehmen und zu diesem Zweck einen
„Iran-Gipfel“ einzuberufen; 23. gezielte Maßnahmen zum Schutz der ethnischen
und religiösen Vielfalt in Iran zu schaffen; 24. dauerhafte Schutz-, Arbeits- und
Austauschformate für bedrohte Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und Künstler
sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen und bestehende
auszubauen sowie hierzu die Rolle von kultur-, medien-, wissenschafts- und
zivilgesellschaftlichen Mittlerorganisationen – insbesondere des Goethe-Instituts, des
Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der politischen Stiftungen
sowie von Exilmedien- und Menschenrechtsorganisationen – gezielt zu stärken
und sie als zentrale Akteure zum Schutz, zur Vernetzung und zur
Sichtbarmachung von Stimmen aus Iran auszubauen; 25. geheimdienstlichen Aktivitäten
iranischer Dienste in Deutschland, die das Ziel verfolgen, im Exil lebende
Kritikerinnen und Kritiker des Regimes sowie jüdische und israelische Personen und
Einrichtungen einzuschüchtern, zu überwachen und zu bedrohen, entschieden zu
begegnen, den Betroffenen vollumfänglichen Schutz und Unterstützung
zukommen zu lassen, iranische Agentinnen und Agenten in Deutschland auszuweisen
und transnationaler Repression entschlossen entgegenzutreten; 26. in Deutschland
befindliche Vermögenswerte von sanktionierten iranischen Verantwortlichen
sowie das Vermögen Dritter, das von sanktionierten Personen stammt, konsequent
einzufrieren; 27. völkerrechtswidrige Militäroperationen Irans klar zu verurteilen;
28. die destabilisierende Rolle des Iran in der Nahost-Region sowie im
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine weiterhin
international und in VN-Gremien zu thematisieren und zu verurteilen; 29. stärker gegen die
weiterhin anhaltende, illegale Praxis der Sanktionsumgehung vorzugehen, durch
die immer wieder westliche Bauteile in iranischen und russischen Waffen genutzt
werden.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/3843 abzulehnen.
Berlin, den 6. Mai 2026
Der Auswärtige Ausschuss
Armin Laschet
Vorsitzender
Jürgen Hardt
Berichterstatter
Torben Braga
Berichterstatter
Adis Ahmetovic
Berichterstatter
Deborah Düring
Berichterstatterin
Vinzenz Glaser
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Torben Braga, Adis Ahmetovic, Deborah
Düring und Vinzenz Glaser
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/3843 in seiner 57. Sitzung am 30. Januar 2026
beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss sowie zur Mitberatung dem
Innenausschuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie dem
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass in Iran seit dem 28. Dezember 2025 die größten, landesweiten
Proteste seit Jahren vor dem Hintergrund einer anhaltenden dramatischen Wirtschaftskrise, starker politischer
Repression und der stetigen Erosion der Menschenrechte stattfinden. Eine Besonderheit dieser Protestwelle sei, dass
sie von den Händlerinnen und Händlern auf den Basaren, der sonst so wichtigen, stabilen Stütze des politischen
Establishments, ausgegangen sei und sich auf viele weitere gesellschaftliche Schichten im ganzen Land
ausgebreitet habe. Die Reaktion des iranischen Regimes sei von bisher beispielloser Brutalität und Skrupellosigkeit
gekennzeichnet gewesen und habe nach Menschenrechtsorganisationen zu mehreren tausend Todesopfern,
tausenden Schwerverletzten und zehntausenden Festnahmen geführt. Ein zentrales Instrument staatlicher Repression
habe erneut die weitgehende Abschaltung des Internets auf dem Höhepunkt der Proteste ab dem 8. Januar 2026
dargestellt. Der amerikanische Präsident Trump habe zu Beginn der Proteste seine Unterstützung für die
Protestierenden ausgedrückt, eine militärische Operation der USA nicht ausgeschlossen und die militärische Präsenz
der USA in der Region verstärkt. Aufgrund des Strebens um die regionale Vormachtstellung spiele Iran weiterhin
eine große, destabilisierende Rolle in der gesamten Region. Die Menschenrechtslage sei seit Jahrzehnten desaströs
und habe sich im Jahr 2025 erneut verschärft. Auch Menschen im Exil und Angehörige der iranischen Diaspora
im Ausland würden systematisch überwacht, bedroht und eingeschüchtert. Zudem litten die Menschen in Iran an
der wirtschaftlichen Misere und wachsenden Armut. Hinzu kämen die seit 2018 wieder eingeführten Sanktionen
nach dem einseitigen Rückzug von US-Präsident Trump aus der Wiener Nuklearvereinbarung zur Kontrolle des
iranischen Nuklearprogramms. Auch habe sich das Verhältnis zwischen Iran und Russland seit Beginn der
russischen Vollinvasion in der Ukraine erheblich intensiviert mit schwerwiegenden Folgen für die Ukraine.
Vor diesem Hintergrund fordert die antragstellende Fraktion die Bundesregierung u. a. auf, 1. sich solidarisch mit
der Zivilgesellschaft aus Iran zu zeigen und ihren großen Mut durch konkrete politische Maßnahmen (materiell,
humanitär, rechtlich, medizinisch und finanziell) zu unterstützen; 2. sich mit allen diplomatischen Mitteln dafür
einzusetzen, dass das iranische Regime die brutale Niederschlagung von Protesten sowie das Töten und
Inhaftieren von Zivilistinnen und Zivilisten stoppt, Schauprozesse sowie Hinrichtungen unterlässt und den freien Zugang
zum Internet und Mobilfunk wieder ermöglicht; 3. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass
Möglichkeiten zur Unterstützung der Zivilgesellschaft aus Iran zur Wiederherstellung des Internetzugangs und alternativer
Kommunikationsmedien geprüft und umgesetzt werden; 4. die Diaspora aus Iran in Deutschland dabei zu
unterstützen, technische Lösungen zu finden, sodass Menschen in Iran wieder Zugang zum Internet und Mobilfunk
bekommen können; 5. darauf hinzuwirken, die Blockade einiger EU-Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene zur
Listung der Islamischen Revolutionsgarde unter dem EU‑Terrorismus-Sanktionsregime aufzulösen; 6. die
Islamische Revolutionsgarde unverzüglich auf nationaler Ebene als terroristische Vereinigung einzustufen und sie
mit einem nationalen Betätigungsverbot zu belegen; 7. zur vereinfachten humanitären Aufnahme von besonders
gefährdeten Personen sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern zurückzukehren
und die Aufnahmekriterien an das derzeitige Protestgeschehen anzupassen; 8. sich u. a. im Rahmen der
Sondersitzung des VN-Menschenrechtsrates zu Iran dafür einzusetzen, dass die unabhängige, internationale Fact-
Finding-Mission zur Dokumentation und Beweissicherung der Verbrechen an der Bevölkerung in Iran verlängert
wird; 9. sich für die Verlängerung des Mandates der VN-Sonderberichterstatterin zur Menschenrechtslage in Iran
einzusetzen; 10. sich nach dem Weltrechtsprinzip dafür einzusetzen, dass Regimemitglieder juristisch verfolgt
werden und gegen sie im Zuge des Verbrechens gegen die Menschlichkeit ermittelt wird; 11. darauf hinzuwirken,
weitere Sanktionen auf EU-Ebene gegen zusätzliche Verantwortliche für das gewaltsame Vorgehen des iranischen
Regimes gegen Demonstrierende sowie die Listung von weiteren Verantwortlichen transnationaler Repression
unter dem EU-Menschenrechtssanktionsregime vorzubereiten; 12. bei dem Verhängen von weiteren Sanktionen
darauf zu achten, dass humanitäre Güter ausgenommen werden; 13. sich gegenüber Iran weiterhin für die
umgehende und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und die Aufhebung der Gerichtsurteile
einzusetzen; 14. auf die unverzügliche Freilassung aller unrechtmäßig festgehaltenen deutschen Staatsbürgerinnen
und Staatsbürger hinzuwirken; 15. die systematische Berücksichtigung der Rechte, Perspektiven und Teilhabe
von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen in der Iran-Politik zu verankern; 16. Rechtssicherheit für
iranische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland zu schaffen, deren Visa auslaufen, und
unbürokratisch Visa zu verlängern; 17. nach Auslaufen der Abschiebestopps der Bundesländer Schleswig-Holstein,
Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und dem Saarland das Einvernehmen zur Verlängerung zu erteilen
und weitere Bundesländer zu ermutigen, Abschiebestopps in den Iran zu erlassen; 18. bei Asylverfahren für
Iranerinnen und Iraner insbesondere die politische Verfolgung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung
und Identität sowie der Konvertierung zu einer anderen Religion als Asylgründe anzuerkennen und die aktuellen
Repressionen durch das iranische Regime stärker als bisher bei den Asylverfahren zu berücksichtigen; 19.
gegenüber den Bundesländern anzuregen, dass Vorsprachen von iranischen Staatsangehörigen bei der iranischen
Botschaft zwecks Verlängerung iranischer Personalpapiere wegen möglicher Repressionen ausgesetzt werden und
Reiseausweise für Ausländer ausgestellt werden; 20. iranische Geflüchtete in Drittstaaten zu unterstützen; 21.
eine medizinische Behandlung von schwerverletzten iranischen Demonstrierenden in Deutschland rasch und
unbürokratisch möglich zu machen; 22. politische Gespräche mit der vielfältigen Zivilgesellschaft aus Iran in der
Diaspora über eine mögliche politische Zukunft Irans aufzunehmen und zu diesem Zweck einen „Iran-Gipfel“
einzuberufen; 23. gezielte Maßnahmen zum Schutz der ethnischen und religiösen Vielfalt in Iran zu schaffen; 24.
dauerhafte Schutz-, Arbeits- und Austauschformate für bedrohte Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler zu schaffen und bestehende auszubauen sowie hierzu die Rolle von kultur-, medien-,
wissenschafts- und zivilgesellschaftlichen Mittlerorganisationen – insbesondere des Goethe-Instituts, des Deutschen
Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der politischen Stiftungen sowie von Exilmedien- und
Menschenrechtsorganisationen – gezielt zu stärken und sie als zentrale Akteure zum Schutz, zur Vernetzung und zur
Sichtbarmachung von Stimmen aus Iran auszubauen; 25. geheimdienstlichen Aktivitäten iranischer Dienste in
Deutschland, die das Ziel verfolgen, im Exil lebende Kritikerinnen und Kritiker des Regimes sowie jüdische und
israelische Personen und Einrichtungen einzuschüchtern, zu überwachen und zu bedrohen, entschieden zu
begegnen, den Betroffenen vollumfänglichen Schutz und Unterstützung zukommen zu lassen, iranische Agentinnen
und Agenten in Deutschland auszuweisen und transnationaler Repression entschlossen entgegenzutreten; 26. in
Deutschland befindliche Vermögenswerte von sanktionierten iranischen Verantwortlichen sowie das Vermögen
Dritter, das von sanktionierten Personen stammt, konsequent einzufrieren; 27. völkerrechtswidrige
Militäroperationen Irans klar zu verurteilen; 28. die destabilisierende Rolle des Iran in der Nahost-Region sowie im
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine weiterhin international und in VN-Gremien zu
thematisieren und zu verurteilen; 29. stärker gegen die weiterhin anhaltende, illegale Praxis der Sanktionsumgehung
vorzugehen, durch die immer wieder westliche Bauteile in iranischen und russischen Waffen genutzt werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3843 in seiner 34. Sitzung am 6. Mai 2026 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke die Ablehnung.
Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3843 in seiner 27. Sitzung am 6. Mai 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/3843 in seiner
23. Sitzung am 6. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die
Ablehnung.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 21/3843 in
seiner 24. Sitzung am 6. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
AfD die Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3843 in seiner 23. Sitzung am 6. Mai 2026 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke die Ablehnung.
Berlin, den 6. Mai 2026
Jürgen Hardt
Berichterstatter
Torben Braga
Berichterstatter
Adis Ahmetovic
Berichterstatter
Deborah Düring
Berichterstatterin
Vinzenz Glaser
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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