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Freiheit für die Menschen in Iran - Solidarität mit der Zivilgesellschaft, Druck auf das iranische Regime (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3843)

dip / drucksache 07.05.2026 · WP 21 · 21/5829 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Freiheit für die Menschen in Iran - Solidarität mit der Zivilgesellschaft, Druck auf das iranische Regime (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3843) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5829 21. Wahlperiode 07.05.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Deborah Düring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/3843 – Freiheit für die Menschen in Iran – Solidarität mit der Zivilgesellschaft, Druck auf das iranische Regime A. Problem Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass in Iran seit dem 28. Dezember 2025 die größten, landesweiten Proteste seit Jahren vor dem Hintergrund einer anhaltenden dramatischen Wirtschaftskrise, starker politischer Repression und der stetigen Erosion der Menschenrechte stattfinden. Eine Besonderheit dieser Protestwelle sei, dass sie von den Händlerinnen und Händlern auf den Basaren, der sonst so wichtigen, stabilen Stütze des politischen Establishments, ausgegangen sei und sich auf viele weitere gesellschaftliche Schichten im ganzen Land ausgebreitet habe. Die Reaktion des iranischen Regimes sei von bisher beispielloser Brutalität und Skrupellosigkeit gekennzeichnet gewesen und habe nach Menschenrechtsorganisationen zu mehreren tausend Todesopfern, tausenden Schwerverletzten und zehntausenden Festnahmen geführt. Ein zentrales Instrument staatlicher Repression habe erneut die weitgehende Abschaltung des Internets auf dem Höhepunkt der Proteste ab dem 8. Januar 2026 dargestellt. Der amerikanische Präsident Trump habe zu Beginn der Proteste seine Unterstützung für die Protestierenden ausgedrückt, eine militärische Operation der USA nicht ausgeschlossen und die militärische Präsenz der USA in der Region verstärkt. Aufgrund des Strebens um die regionale Vormachtstellung spiele Iran weiterhin eine große, destabilisierende Rolle in der gesamten Region. Die Menschenrechtslage sei seit Jahrzehnten desaströs und habe sich im Jahr 2025 erneut verschärft. Auch Menschen im Exil und Angehörige der iranischen Diaspora im Ausland würden systematisch überwacht, bedroht und eingeschüchtert. Zudem litten die Menschen in Iran an der wirtschaftlichen Misere und wachsenden Armut. Hinzu kämen die seit 2018 wieder eingeführten Sanktionen nach dem einseitigen Rückzug von US-Präsident Trump aus der Wiener Nuklearvereinbarung zur Kontrolle des iranischen Nuklearprogramms. Auch habe sich das Verhältnis zwischen Iran und Russland seit Beginn der russischen Vollinvasion in der Ukraine erheblich intensiviert mit schwerwiegenden Folgen für die Ukraine. Vor diesem Hintergrund fordert die antragstellende Fraktion die Bundesregierung u. a. auf, 1. sich solidarisch mit der Zivilgesellschaft aus Iran zu zeigen und ihren großen Mut durch konkrete politische Maßnahmen (materiell, humanitär, rechtlich, medizinisch und finanziell) zu unterstützen; 2. sich mit allen diplomatischen Mitteln dafür einzusetzen, dass das iranische Regime die brutale Niederschlagung von Protesten sowie das Töten und Inhaftieren von Zivilistinnen und Zivilisten stoppt, Schauprozesse sowie Hinrichtungen unterlässt und den freien Zugang zum Internet und Mobilfunk wieder ermöglicht; 3. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Möglichkeiten zur Unterstützung der Zivilgesellschaft aus Iran zur Wiederherstellung des Internetzugangs und alternativer Kommunikationsmedien geprüft und umgesetzt werden; 4. die Diaspora aus Iran in Deutschland dabei zu unterstützen, technische Lösungen zu finden, sodass Menschen in Iran wieder Zugang zum Internet und Mobilfunk bekommen können; 5. darauf hinzuwirken, die Blockade einiger EU-Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene zur Listung der Islamischen Revolutionsgarde unter dem EU‑Terrorismus-Sanktionsregime aufzulösen; 6. die Islamische Revolutionsgarde unverzüglich auf nationaler Ebene als terroristische Vereinigung einzustufen und sie mit einem nationalen Betätigungsverbot zu belegen; 7. zur vereinfachten humanitären Aufnahme von besonders gefährdeten Personen sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern zurückzukehren und die Aufnahmekriterien an das derzeitige Protestgeschehen anzupassen; 8. sich u. a. im Rahmen der Sondersitzung des VN-Menschenrechtsrates zu Iran dafür einzusetzen, dass die unabhängige, internationale Fact-Finding-Mission zur Dokumentation und Beweissicherung der Verbrechen an der Bevölkerung in Iran verlängert wird; 9. sich für die Verlängerung des Mandates der VN-Sonderberichterstatterin zur Menschenrechtslage in Iran einzusetzen; 10. sich nach dem Weltrechtsprinzip dafür einzusetzen, dass Regimemitglieder juristisch verfolgt werden und gegen sie im Zuge des Verbrechens gegen die Menschlichkeit ermittelt wird; 11. darauf hinzuwirken, weitere Sanktionen auf EU-Ebene gegen zusätzliche Verantwortliche für das gewaltsame Vorgehen des iranischen Regimes gegen Demonstrierende sowie die Listung von weiteren Verantwortlichen transnationaler Repression unter dem EU- Menschenrechtssanktionsregime vorzubereiten; 12. bei dem Verhängen von weiteren Sanktionen darauf zu achten, dass humanitäre Güter ausgenommen werden; 13. sich gegenüber Iran weiterhin für die umgehende und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und die Aufhebung der Gerichtsurteile einzusetzen; 14. auf die unverzügliche Freilassung aller unrechtmäßig festgehaltenen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger hinzuwirken; 15. die systematische Berücksichtigung der Rechte, Perspektiven und Teilhabe von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen in der Iran-Politik zu verankern; 16. Rechtssicherheit für iranische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland zu schaffen, deren Visa auslaufen, und unbürokratisch Visa zu verlängern; 17. nach Auslaufen der Abschiebestopps der Bundesländer Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und dem Saarland das Einvernehmen zur Verlängerung zu erteilen und weitere Bundesländer zu ermutigen, Abschiebestopps in den Iran zu erlassen; 18. bei Asylverfahren für Iranerinnen und Iraner insbesondere die politische Verfolgung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und Identität sowie der Konvertierung zu einer anderen Religion als Asylgründe anzuerkennen und die aktuellen Repressionen durch das iranische Regime stärker als bisher bei den Asylverfahren zu berücksichtigen; 19. gegenüber den Bundesländern anzuregen, dass Vorsprachen von iranischen Staatsangehörigen bei der iranischen Botschaft zwecks Verlängerung iranischer Personalpapiere wegen möglicher Repressionen ausgesetzt werden und Reiseausweise für Ausländer ausgestellt werden; 20. iranische Geflüchtete in Drittstaaten zu unterstützen; 21. eine medizinische Behandlung von schwerverletzten iranischen Demonstrierenden in Deutschland rasch und unbürokratisch möglich zu machen; 22. politische Gespräche mit der vielfältigen Zivilgesellschaft aus Iran in der Diaspora über eine mögliche politische Zukunft Irans aufzunehmen und zu diesem Zweck einen „Iran-Gipfel“ einzuberufen; 23. gezielte Maßnahmen zum Schutz der ethnischen und religiösen Vielfalt in Iran zu schaffen; 24. dauerhafte Schutz-, Arbeits- und Austauschformate für bedrohte Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen und bestehende auszubauen sowie hierzu die Rolle von kultur-, medien-, wissenschafts- und zivilgesellschaftlichen Mittlerorganisationen – insbesondere des Goethe-Instituts, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der politischen Stiftungen sowie von Exilmedien- und Menschenrechtsorganisationen – gezielt zu stärken und sie als zentrale Akteure zum Schutz, zur Vernetzung und zur Sichtbarmachung von Stimmen aus Iran auszubauen; 25. geheimdienstlichen Aktivitäten iranischer Dienste in Deutschland, die das Ziel verfolgen, im Exil lebende Kritikerinnen und Kritiker des Regimes sowie jüdische und israelische Personen und Einrichtungen einzuschüchtern, zu überwachen und zu bedrohen, entschieden zu begegnen, den Betroffenen vollumfänglichen Schutz und Unterstützung zukommen zu lassen, iranische Agentinnen und Agenten in Deutschland auszuweisen und transnationaler Repression entschlossen entgegenzutreten; 26. in Deutschland befindliche Vermögenswerte von sanktionierten iranischen Verantwortlichen sowie das Vermögen Dritter, das von sanktionierten Personen stammt, konsequent einzufrieren; 27. völkerrechtswidrige Militäroperationen Irans klar zu verurteilen; 28. die destabilisierende Rolle des Iran in der Nahost-Region sowie im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine weiterhin international und in VN-Gremien zu thematisieren und zu verurteilen; 29. stärker gegen die weiterhin anhaltende, illegale Praxis der Sanktionsumgehung vorzugehen, durch die immer wieder westliche Bauteile in iranischen und russischen Waffen genutzt werden. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/3843 abzulehnen. Berlin, den 6. Mai 2026 Der Auswärtige Ausschuss Armin Laschet Vorsitzender Jürgen Hardt Berichterstatter Torben Braga Berichterstatter Adis Ahmetovic Berichterstatter Deborah Düring Berichterstatterin Vinzenz Glaser Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Torben Braga, Adis Ahmetovic, Deborah Düring und Vinzenz Glaser I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/3843 in seiner 57. Sitzung am 30. Januar 2026 beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss sowie zur Mitberatung dem Innenausschuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass in Iran seit dem 28. Dezember 2025 die größten, landesweiten Proteste seit Jahren vor dem Hintergrund einer anhaltenden dramatischen Wirtschaftskrise, starker politischer Repression und der stetigen Erosion der Menschenrechte stattfinden. Eine Besonderheit dieser Protestwelle sei, dass sie von den Händlerinnen und Händlern auf den Basaren, der sonst so wichtigen, stabilen Stütze des politischen Establishments, ausgegangen sei und sich auf viele weitere gesellschaftliche Schichten im ganzen Land ausgebreitet habe. Die Reaktion des iranischen Regimes sei von bisher beispielloser Brutalität und Skrupellosigkeit gekennzeichnet gewesen und habe nach Menschenrechtsorganisationen zu mehreren tausend Todesopfern, tausenden Schwerverletzten und zehntausenden Festnahmen geführt. Ein zentrales Instrument staatlicher Repression habe erneut die weitgehende Abschaltung des Internets auf dem Höhepunkt der Proteste ab dem 8. Januar 2026 dargestellt. Der amerikanische Präsident Trump habe zu Beginn der Proteste seine Unterstützung für die Protestierenden ausgedrückt, eine militärische Operation der USA nicht ausgeschlossen und die militärische Präsenz der USA in der Region verstärkt. Aufgrund des Strebens um die regionale Vormachtstellung spiele Iran weiterhin eine große, destabilisierende Rolle in der gesamten Region. Die Menschenrechtslage sei seit Jahrzehnten desaströs und habe sich im Jahr 2025 erneut verschärft. Auch Menschen im Exil und Angehörige der iranischen Diaspora im Ausland würden systematisch überwacht, bedroht und eingeschüchtert. Zudem litten die Menschen in Iran an der wirtschaftlichen Misere und wachsenden Armut. Hinzu kämen die seit 2018 wieder eingeführten Sanktionen nach dem einseitigen Rückzug von US-Präsident Trump aus der Wiener Nuklearvereinbarung zur Kontrolle des iranischen Nuklearprogramms. Auch habe sich das Verhältnis zwischen Iran und Russland seit Beginn der russischen Vollinvasion in der Ukraine erheblich intensiviert mit schwerwiegenden Folgen für die Ukraine. Vor diesem Hintergrund fordert die antragstellende Fraktion die Bundesregierung u. a. auf, 1. sich solidarisch mit der Zivilgesellschaft aus Iran zu zeigen und ihren großen Mut durch konkrete politische Maßnahmen (materiell, humanitär, rechtlich, medizinisch und finanziell) zu unterstützen; 2. sich mit allen diplomatischen Mitteln dafür einzusetzen, dass das iranische Regime die brutale Niederschlagung von Protesten sowie das Töten und Inhaftieren von Zivilistinnen und Zivilisten stoppt, Schauprozesse sowie Hinrichtungen unterlässt und den freien Zugang zum Internet und Mobilfunk wieder ermöglicht; 3. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Möglichkeiten zur Unterstützung der Zivilgesellschaft aus Iran zur Wiederherstellung des Internetzugangs und alternativer Kommunikationsmedien geprüft und umgesetzt werden; 4. die Diaspora aus Iran in Deutschland dabei zu unterstützen, technische Lösungen zu finden, sodass Menschen in Iran wieder Zugang zum Internet und Mobilfunk bekommen können; 5. darauf hinzuwirken, die Blockade einiger EU-Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene zur Listung der Islamischen Revolutionsgarde unter dem EU‑Terrorismus-Sanktionsregime aufzulösen; 6. die Islamische Revolutionsgarde unverzüglich auf nationaler Ebene als terroristische Vereinigung einzustufen und sie mit einem nationalen Betätigungsverbot zu belegen; 7. zur vereinfachten humanitären Aufnahme von besonders gefährdeten Personen sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern zurückzukehren und die Aufnahmekriterien an das derzeitige Protestgeschehen anzupassen; 8. sich u. a. im Rahmen der Sondersitzung des VN-Menschenrechtsrates zu Iran dafür einzusetzen, dass die unabhängige, internationale Fact- Finding-Mission zur Dokumentation und Beweissicherung der Verbrechen an der Bevölkerung in Iran verlängert wird; 9. sich für die Verlängerung des Mandates der VN-Sonderberichterstatterin zur Menschenrechtslage in Iran einzusetzen; 10. sich nach dem Weltrechtsprinzip dafür einzusetzen, dass Regimemitglieder juristisch verfolgt werden und gegen sie im Zuge des Verbrechens gegen die Menschlichkeit ermittelt wird; 11. darauf hinzuwirken, weitere Sanktionen auf EU-Ebene gegen zusätzliche Verantwortliche für das gewaltsame Vorgehen des iranischen Regimes gegen Demonstrierende sowie die Listung von weiteren Verantwortlichen transnationaler Repression unter dem EU-Menschenrechtssanktionsregime vorzubereiten; 12. bei dem Verhängen von weiteren Sanktionen darauf zu achten, dass humanitäre Güter ausgenommen werden; 13. sich gegenüber Iran weiterhin für die umgehende und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und die Aufhebung der Gerichtsurteile einzusetzen; 14. auf die unverzügliche Freilassung aller unrechtmäßig festgehaltenen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger hinzuwirken; 15. die systematische Berücksichtigung der Rechte, Perspektiven und Teilhabe von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen in der Iran-Politik zu verankern; 16. Rechtssicherheit für iranische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland zu schaffen, deren Visa auslaufen, und unbürokratisch Visa zu verlängern; 17. nach Auslaufen der Abschiebestopps der Bundesländer Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und dem Saarland das Einvernehmen zur Verlängerung zu erteilen und weitere Bundesländer zu ermutigen, Abschiebestopps in den Iran zu erlassen; 18. bei Asylverfahren für Iranerinnen und Iraner insbesondere die politische Verfolgung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und Identität sowie der Konvertierung zu einer anderen Religion als Asylgründe anzuerkennen und die aktuellen Repressionen durch das iranische Regime stärker als bisher bei den Asylverfahren zu berücksichtigen; 19. gegenüber den Bundesländern anzuregen, dass Vorsprachen von iranischen Staatsangehörigen bei der iranischen Botschaft zwecks Verlängerung iranischer Personalpapiere wegen möglicher Repressionen ausgesetzt werden und Reiseausweise für Ausländer ausgestellt werden; 20. iranische Geflüchtete in Drittstaaten zu unterstützen; 21. eine medizinische Behandlung von schwerverletzten iranischen Demonstrierenden in Deutschland rasch und unbürokratisch möglich zu machen; 22. politische Gespräche mit der vielfältigen Zivilgesellschaft aus Iran in der Diaspora über eine mögliche politische Zukunft Irans aufzunehmen und zu diesem Zweck einen „Iran-Gipfel“ einzuberufen; 23. gezielte Maßnahmen zum Schutz der ethnischen und religiösen Vielfalt in Iran zu schaffen; 24. dauerhafte Schutz-, Arbeits- und Austauschformate für bedrohte Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen und bestehende auszubauen sowie hierzu die Rolle von kultur-, medien-, wissenschafts- und zivilgesellschaftlichen Mittlerorganisationen – insbesondere des Goethe-Instituts, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der politischen Stiftungen sowie von Exilmedien- und Menschenrechtsorganisationen – gezielt zu stärken und sie als zentrale Akteure zum Schutz, zur Vernetzung und zur Sichtbarmachung von Stimmen aus Iran auszubauen; 25. geheimdienstlichen Aktivitäten iranischer Dienste in Deutschland, die das Ziel verfolgen, im Exil lebende Kritikerinnen und Kritiker des Regimes sowie jüdische und israelische Personen und Einrichtungen einzuschüchtern, zu überwachen und zu bedrohen, entschieden zu begegnen, den Betroffenen vollumfänglichen Schutz und Unterstützung zukommen zu lassen, iranische Agentinnen und Agenten in Deutschland auszuweisen und transnationaler Repression entschlossen entgegenzutreten; 26. in Deutschland befindliche Vermögenswerte von sanktionierten iranischen Verantwortlichen sowie das Vermögen Dritter, das von sanktionierten Personen stammt, konsequent einzufrieren; 27. völkerrechtswidrige Militäroperationen Irans klar zu verurteilen; 28. die destabilisierende Rolle des Iran in der Nahost-Region sowie im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine weiterhin international und in VN-Gremien zu thematisieren und zu verurteilen; 29. stärker gegen die weiterhin anhaltende, illegale Praxis der Sanktionsumgehung vorzugehen, durch die immer wieder westliche Bauteile in iranischen und russischen Waffen genutzt werden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3843 in seiner 34. Sitzung am 6. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke die Ablehnung. Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3843 in seiner 27. Sitzung am 6. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/3843 in seiner 23. Sitzung am 6. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 21/3843 in seiner 24. Sitzung am 6. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3843 in seiner 23. Sitzung am 6. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke die Ablehnung. Berlin, den 6. Mai 2026 Jürgen Hardt Berichterstatter Torben Braga Berichterstatter Adis Ahmetovic Berichterstatter Deborah Düring Berichterstatterin Vinzenz Glaser Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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