Tarifbindung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung
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Tarifbindung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3422
21. Wahlperiode 23.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Pascal Meiser, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze
Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Zada Salihović,
Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner,
Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Tarifbindung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung
Tarifverträge sichern Beschäftigten in der Regel deutlich bessere
Arbeitsbedingungen als die gesetzlichen Mindeststandards, etwa bei Urlaub, Arbeitszeit,
Altersversorgung, Zuschlägen oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie sind
damit ein zentrales Instrument für faire und nachhaltige Arbeitsbedingungen.
Es sollte daher selbstverständlich sein, dass der Bund in seinen
Beteiligungsunter-nehmen eine führende Rolle bei der Förderung und
Sicherung von Tarifbindung einnimmt und so die eigenen politischen Zielsetzungen
glaubwürdig untermauert.
Da die Bundesregierung mit dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) die Tariftreue
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeben will, um die Tarifbindung
insgesamt zu fördern, stellt sich nochmal besonders die Frage, ob der Bund bei
seinen eigenen Unternehmen mit gutem Beispiel vorangeht.
Die im Jahr 2024 aktualisierten Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver
Beteiligungsführung im Bereich des Bundes formulieren hierzu bereits klare
Erwartungen: So soll die Geschäftsführung dieser Unternehmen nicht nur die
Zahlung tarif- und gesetzeskonformer Löhne und Entgeltgleichheit für Frauen
und Männer sicherstellen, sondern auch im Rahmen der Auftragsvergabe
vertraglich absichern, dass Dienstleister ihre Beschäftigten tarif- und
gesetzeskonform entlohnen (Seite 24, Nummer 5.5.5).
Vor diesem Hintergrund wollen die Fragestellenden wissen, wie sich die
Tarifbindung in Unternehmen mit Bundesbeteiligung in den letzten Jahren
entwickelt hat und welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um diese zu
stärken.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Unternehmen mit Bundesbeteiligung gibt es, und wie viele davon
sind nach Kenntnis der Bundesregierung
a) an einen Tarifvertrag gebunden (bitte Haustarifverträge gesondert
ausweisen),
b) nicht tarifgebunden, aber mit einer Anlehnung an Tarifverträge oder
tarifvertragliche Regelungen bzw. mit arbeitsvertraglicher Bezugnahme
auf einen Tarifvertrag, oder
c) ohne Tarifbindung und ohne Anlehnung an Tarifverträge bzw.
tarifvertragliche Regelungen
(bitte jeweils nach Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung sowie nach
mittelbarer und unmittelbarer Beteiligung aufschlüsseln und alle Unternehmen
in den genannten Kategorien einzeln auflisten; bitte jeweils die Daten für
die Jahre 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und die aktuellsten verfügbaren
Daten ausweisen)?
2. Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
in Unternehmen mit Bundesbeteiligung, die unter Frage 1a, 1b oder 1c
fallen (bitte nach Unternehmen sowie nach Mehrheits- und
Minderheitsbeteiligung und nach mittelbarer und unmittelbarer Beteiligung aufschlüsseln und
für jede der drei Kategorien die Beschäftigtenzahl angeben)?
3. Ergibt sich aus dem geplanten Bundestariftreuegesetz (in der Fassung des
Regierungsentwurfs vom 6. August 2025) auch eine Pflicht für
Unternehmen mit Bundesbeteiligung, sich zwingend tariftreu zu verhalten (so wie
dies mit dem BTTG für private Unternehmen vorgesehen ist, die öffentliche
Aufträge ausführen), und wenn nein, warum nicht?
4. Überprüft die Bundesregierung systematisch den Erfolg und die Einhaltung
der Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung –
insbesondere hinsichtlich tarifvertraglicher Entlohnung in Unternehmen mit
Bundesbeteiligung, und wenn nein, warum nicht?
5. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den
Anteil tarifgebundener Unternehmen mit mittelbarer oder unmittelbarer
Bundesbeteiligung zu erhöhen, und wenn keine Maßnahmen geplant sind,
warum nicht?
6. Bei wie vielen GmbHs ist der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung
beteiligt, und gegenüber wie vielen Geschäftsführungen von GmbHs mit
Mehrheitsbeteiligung hat der Bund eine Weisungsbefugnis (bitte nach
mittelbarer bzw. unmittelbarer Beteiligung aufschlüsseln)?
7. Hat der Bund seine Weisungsbefugnis bislang genutzt, um die Einführung
oder Sicherung einer Tarifbindung in Unternehmen mit Bundesbeteiligung
durchzusetzen, wenn ja, bitte alle Unternehmen nennen, in denen diese
Befugnis mit dem Ziel einer Tarifbindung geltend gemacht wurde, und wenn
nein, bitte begründen?
Berlin, den 16. Dezember 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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