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Kein Heizungsgesetz durch die Hintertür - CO2-Bepreisung abschaffen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/227)

dip / drucksache 03.12.2025 · WP 21 · 21/3108 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Kein Heizungsgesetz durch die Hintertür - CO2-Bepreisung abschaffen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/227) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3108 21. Wahlperiode 03.12.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/227 – Kein Heizungsgesetz durch die Hintertür – CO2-Bepreisung abschaffen A. Problem Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung unter anderem dazu auffordern soll, das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) abzuschaffen und die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verhindern. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/227 abzulehnen. Berlin, den 3. Dezember 2025 Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Michael Thews Stellvertretender Vorsitzender Dr. Thomas Gebhart Berichterstatter Dr. Ingo Hahn Berichterstatter Daniel Rinkert Berichterstatter Lisa Badum Berichterstatterin Violetta Bock Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart, Dr. Ingo Hahn, Daniel Rinkert, Lisa Badum und Violetta Bock I. Überweisung Der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/227 wurde in der 8. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. Mai 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Verkehrsausschuss und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung unter anderem dazu auffordern soll, 1. das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) abzuschaffen; 2. die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verhindern und dazu das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) schnellstmöglich vollständig und ersatzlos zu streichen sowie die Umsetzung aller entsprechenden EU-Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie den CO2-Grenzausgleich sofort zu beenden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Finanzausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 12. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/227 abzulehnen. Der Haushaltsausschuss hat in seiner 25. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/227 abzulehnen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 19. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/227 abzulehnen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 14. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/227 abzulehnen. Der Verkehrsausschuss hat in seiner 13. Sitzung am 12. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/227 abzulehnen. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 11. Sitzung am 12. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/227 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 21/227 in seiner 20. Sitzung am 3. Dezember 2025 abschließend behandelt. Die Fraktion der AfD führte aus, das sogenannte Heizungsgesetz sei in der von der Ampelkoalition beschlossenen Form weder umsetzbar noch finanzierbar. Es sehe faktisch einen Zwang zu Wärmepumpen oder Fernwärmeanschlüssen vor, während alternative Lösungen in der Praxis kaum realisierbar seien. Sie verwies darauf, dass weder ausreichend Handwerker noch ausreichend Strom für eine flächendeckende Umstellung zur Verfügung stünden und dass viele Haushalte die Kosten nicht tragen könnten. Zur Untermauerung verwies sie auf Berechnungen der damaligen FDP-Fraktion, die von Investitionsbedarfen in Höhe von 2 500 Milliarden Euro ausgegangen sei. Zudem betonte die Fraktion der AfD, zahlreiche Stadtwerke gingen inzwischen davon aus, dass unter den geltenden Rahmenbedingungen eine bezahlbare Wärmeversorgung nicht gesichert sei. Als Beispiel seien Schätzungen aus Leipzig anzuführen, wonach die Umsetzung des Gesetzes Kosten von rund 30 Milliarden Euro verursache; für Mannheim sei darüber hinaus geplant, Gasnetze zurückzubauen, ohne dass geklärt sei, wie künftig geheizt werden solle. Die CDU/CSU hätten dies erkannt und vor der Wahl angekündigt, das Heizungsgesetz abzuschaffen; bislang sei jedoch lediglich von einer Novellierung und einer stärkeren Lenkungsfunktion des CO₂- Preises die Rede. Die Fraktion der AfD kritisierte in diesem Zusammenhang die geplante Entwicklung des CO₂- Preises, insbesondere im Hinblick auf den künftigen EU-Emissionshandel für Gebäude (EU-ETS 2). Die ursprünglich für 2027 vorgesehene Einführung sei aus ihrer Sicht verschoben worden, um vor Wahlen eine drastische Preissteigerung zu vermeiden. Die Fraktion der AfD argumentierte, Öl und Gas würden bewusst so verteuert, dass sie faktisch unerschwinglich würden. Deutschland habe schon jetzt die höchsten Energiepreise weltweit, Unternehmen verließen das Land, und viele Haushalte könnten das Heizen kaum noch bezahlen. Daher müssten aus ihrer Sicht sowohl das Heizungsgesetz als auch die CO₂-Bepreisung abgeschafft werden. Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass die Bundesregierung tatsächlich plane, das sogenannte Heizungsgesetz in der jetzigen Form abzuschaffen. Es bleibe jedoch klar, dass der Gebäudesektor einen Beitrag zum Klimaschutz in einer technologieoffenen, flexiblen und einfachen Art leisten müsse. Im Wirtschafts- und im Bauausschuss werde daher darüber beraten, was das für die Ausgestaltung des neuen GEG bedeute. Die Fraktion der CDU/CSU lehne die gleichzeitige Abschaffung der CO2-Bepreisung ab, die die Fraktion der AfD sowohl nach dem nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), als auch nach dem Europäischen Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS 2), fordere. Dieses marktwirtschaftliche Instrument ermögliche es, den Klimaschutz in der beschriebenen Art zu erreichen. Wer dieses Instrument beseitigen wolle, findet sich sehr schnell im Ordnungsrecht wieder. Die Fraktion der CDU/CSU zeigte sich daher erleichtert, dass die Umweltminister am 4. November 2025 den EU-ETS 2 nicht in Gesamtheit infrage gestellt hätten. Zwar wäre es wünschenswerter gewesen, dass es nicht zu einer Verschiebung komme, weil die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in Europa für den Standort Deutschland eine Belastung darstellten. Es gebe aber auch viel Verständnis für die Position von Mitgliedstaaten, wo die Einführung des EU-ETS 2 mit besonderen sozialen Härten einhergehe. Ziel sei es nicht, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu überfordern, sondern das Preisniveau zu stabilisieren und einen Preissprung zwischen den Jahren 2026 und 2027 zu vermeiden. Deshalb sei es beabsichtigt, diesen Zweijahreszeitraum auch mit einer einheitlichen Regelung abzuschließen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte den aus ihrer Sicht mangelnden Sachverstand des zur Beratung stehenden Antrags. Es gebe bereits einen CO2-Preis auf Öl und Gas, der bei 55 Euro pro Tonne liege; offensichtlich werde aber trotzdem im Winter geheizt. Was den EU-ETS 2 angehe, rechne man derzeit eher damit, dass das Preisniveau nach seinem Inkrafttreten niedriger sein werde als das jetzige. Es würden auch keine Gasnetze herausgerissen, sondern diese würden voraussichtlich im Jahre 2045 stillgelegt, weil bis dahin die Klimaneutralität erreicht werde und kein fossiles Gas mehr genutzt werde. Ziel sei die Unabhängigkeit von „fossilen Autokraten“. Es sei jedoch nicht verwunderlich, dass die Fraktion der AfD diese Unabhängigkeit nicht anstrebe. Bezugnehmend auf Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erläuterte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass es kein „Heizungsgesetz“ gebe. Es gebe ein Gebäude-Energie-Gesetz, das es auch schon vor der Ampel-Koalition gegeben habe und das reformiert und erneuert worden sei. Bezüglich der angekündigten neuen Reform bleibe fraglich, wie die Klimaziele im Wärmesektor künftig erreicht werden sollten. Es werde immer wieder betont, was nun abzuschaffen gelte, ohne darzulegen, welche Maßnahmen für den Klimaschutz eingeführt werden sollten. In zahlreichen Zuschriften an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN würden Innungen fordern, dass das GEG nicht geändert werde. Dies zum einen, weil man Planungssicherheit fordere oder auch, weil sie überhaupt nicht mehr an Gasheizungen ausbildeten, weil Städte den Ausbau von Wärmenetzen planten. Würden die Änderungen rückgängig gemacht, wäre dies ein riesiger Schaden für die Volkswirtschaft, weshalb die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN appellierte, auf weitere Änderungen zu verzichten. Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger bereits Heizungsumrüstung vorbereiteten, sowohl im Rahmen kommunaler Wärmeplanung als auch im Neubau. Viele Kommunen seien schon sehr weit in ihrer Wärmeplanung, welche Angebote sie den Bürgerinnen und Bürgern machen könnten. Daneben gebe es individuelle Lösungen, die sich nicht allein auf Wärmepumpen beschränkten, sondern technologieoffen ausgestaltet seien. Ziel sei jedenfalls, dass 65 Prozent Erneuerbare Energien sein müssten, weil bekannt sei, dass es gerade im Wohnsektor noch viel zu hohe CO2-Emissionen gebe. Dies möge einer Fraktion wie die der AfD, die den menschengemachten Klimawandel leugne, egal sein. Für die Fraktion der SPD sei jedoch klar, dass eine solche Haltung erhebliche soziale Verwerfungen zur Folge hätte. Im Übrigen hätten die im Antrag ausgeführten Forderungen der Fraktion der AfD praktisch den Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union zur Folge, denn bestehende EU-Rechtsvorschriften sollten nicht mehr angewandt werden. Ein Austritt aus der Europäischen Union hätte nicht nur massive Folgen für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlage, sondern auch massive Folgen für die hiesigen Arbeitsplätze. Mit solchen übermäßigen Forderungen sei die AfD auch auf europäischer Ebene unter gleichgesinnten Parteien isoliert. Es verwundere daher nicht, dass die AfD weiterhin auf russisches Gas setze. Die Fraktion Die Linke signalisierte Ablehnung des Antrags und mahnte, dass es katastrophal wäre, die Änderungen des GEG rückgängig zu machen. Es sei von Sozial- und Klimaverbänden, aber auch aus der Heizungsbranche, zu hören, dass eine Planungssicherheit dringend notwendig sei. Das GEG sei in der jetzigen Fassung grundsätzlich wirkungsvoll. Es müsse nachjustiert werden, jedoch nicht durch eine Abschwächung der ökologischen Zielrichtung. Hinter dem Schlagwort der Technologieoffenheit versteckt sich das Festhalten an fossilem Öl und Gas im vermieteten Bereich. Stattdessen seien gezielte Verbesserungen auf sozialer Ebene notwendig. Die Fraktion der AfD habe ausgeführt, dass sie sich Sorgen um die finanziellen Kräfte der Bürgerinnen und Bürger mache. Sollte aber nun das Heizungsgesetz abgeschafft werden, würde genau dieses Problem befeuert werden, denn bereits heute könnten sich schon über 5 Millionen Menschen das Heizen nicht mehr leisten. Die Preise für die fossilen Energien würden weiter steigen. Damit trage die Fraktion der AfD zur Verschärfung der Energiearmut bei. Die Fraktion Die Linke betonte, jede und jeder müsse das Recht haben, zu heizen. Wenn festgestellt werde, dass der Gebäudesektor der Bereich ist, wo noch am meisten zu tun sei, um die Klimaziele zu erreichen, müsse die Wärmewende als eine gesellschaftliche Aufgabe begriffen werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssten dabei unterstützt werden. Das heiße auch, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude nicht gekürzt werden sollte, sondern es sollte eine soziale Staffelung geben. Die Gruppe der Mieterinnen und Mieter, die bis jetzt in der Debatte viel zu wenig vorkomme, aber über 50 Prozent der Bevölkerung ausmache, sollte nicht mit den Kosten des Umbaus belastet werden. Sie habe weder Einfluss auf die Wahl der Heizung noch die Möglichkeit, allein aus diesem Grund umzuziehen. Der Umbau sei eine öffentliche Aufgabe und eben nicht eine Modernisierungsumlage oder Ähnliches. Es sei festzuhalten, dass eine Änderung notwendig sei, aber nicht, indem man die Klimaziele noch weiter aufweiche. In ihrer Replik führte die Fraktion der AfD weiter aus, Deutschland befinde sich seit Jahren in einer Rezession, Industriearbeitsplätze gingen verloren, und die Wettbewerbsfähigkeit leide unter hohen Energiepreisen und hohen Steuern. Die geplanten weiteren Erhöhungen der CO₂-Preise sowie die Einführung des EU-ETS 2 würden nach Einschätzung verschiedener Institute zu einem Preisniveau von 200 bis 300 Euro pro Tonne und damit zu einer Verfünffachung des aktuellen Wertes führen. Dies würde nach Auffassung der AfD zu erheblichen Mehrbelastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie zu weiteren Schäden für die Industrie führen. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/227 abzulehnen. Berlin, den 3. Dezember 2025 Dr. Thomas Gebhart Berichterstatter Dr. Ingo Hahn Berichterstatter Daniel Rinkert Berichterstatter Lisa Badum Berichterstatterin Violetta Bock Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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