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Heizkostenfalle verhindern - Wärmewende weiterführen für ein warmes und bezahlbares Zuhause (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2724)

dip / drucksache 27.02.2026 · WP 21 · 21/4391 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Heizkostenfalle verhindern - Wärmewende weiterführen für ein warmes und bezahlbares Zuhause (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2724) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4391 21. Wahlperiode 27.02.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Kassem Taher Saleh, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2724 – Heizkostenfalle verhindern – Wärmewende weiterführen für ein warmes und bezahlbares Zuhause b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Sandra Stein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/3317 – Wärmepumpenoffensive – Heizungsindustrie und Zukunftstechnologien in Deutschland halten A. Problem Zu Buchstabe a Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schickt ihrem Antrag voraus, dass in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Gebäudeenergiegesetz, der Aufstockung der Fördermittel und dem Wärmeplanungsgesetz zentrale Grundlagen für einen planbaren und bezahlbaren Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme geschaffen worden seien. Zur Sicherung der erzielten Erfolge müsse das Wärmeplanungsgesetz nach Auffassung der antragstellenden Fraktion in der bestehenden Fassung fortbestehen. Der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme sei zudem aus Verbraucherschutzgründen erforderlich, um eine Heizkostenfalle durch steigende Gaspreise zu vermeiden. Zur wirtschaftlichen Ausgestaltung des Umstiegs auf elektrische Heizsysteme bedürfe es insoweit insbesondere der Senkung der Stromsteuer. Nach Auffassung der Fraktion sei darüber hinaus eine sozialverträgliche Sanierungsoffensive notwendig, um klimapolitischen Herausforderungen wirksam zu begegnen. Die antragstellende Fraktion möchte die Bundesregierung daher dazu auffordern, einen Gesetzentwurf zur systematischen Umsetzung der Wärmewende einschließlich der europäischen Vorgaben zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie vorzulegen, der insbesondere die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes rechtlich absichere, ein Drittelmodell zur fairen Kostenteilung bei energetischen Modernisierungen etabliere, die Sanierungsförderung sozial staffele und eine einkommensabhängige Förderung für den Heizungstausch vorsehe. Ferner solle der Gesetzentwurf Regelungen zur Vereinheitlichung von Energieausweisen nach EU-Vorgaben, zur Einführung eines bundesweiten Gebäudeenergiekatasters sowie zur flächendeckenden und kostenfreien Bereitstellung individueller Sanierungsfahrpläne enthalten. Zu Buchstabe b Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schickt ihrem Antrag voraus, dass Deutschland im Bereich der Wärmepumpentechnologie über eine herausragende technologische Kompetenz verfüge und die Branche Arbeitsplätze, Wertschöpfung und industrielle Wettbewerbsfähigkeit sichere. Durch die Debatte um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes und die damit verbundene Unklarheit verliere Deutschland aber an Tempo und Relevanz im internationalen Wettbewerb. Die antragstellende Fraktion möchte die Bundesregierung daher unter anderem auffordern, die 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz beizubehalten, eine nationale Wärmepumpenstrategie zu entwickeln, die Mittel für eine sozial gestaffelte Bundesförderung für effiziente Gebäude aufzustocken und die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken. B. Lösung Zu Buchstabe a Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2724 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. Zu Buchstabe b Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/3317 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Annahme der Anträge. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Antrag auf Drucksache 21/2724 abzulehnen; b) den Antrag auf Drucksache 21/3317 abzulehnen. Berlin, den 25. Februar 2026 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Christian Frhr. von Stetten Vorsitzender Wilhelm Gebhard Berichterstatter Steffen Kotré Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Wilhelm Gebhard und Steffen Kotré I. Überweisung Zu Buchstabe a Der Antrag auf Drucksache 21/2724 wurde in der 40. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. November 2025 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe b Der Antrag auf Drucksache 21/3317 wurde in der 53. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Januar 2026 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schickt ihrem Antrag voraus, dass viele Privathaushalte bereits damit begonnen hätten, ihre Gebäude energetisch zu modernisieren. In der vergangenen Legislaturperiode seien mit dem Gebäudeenergiegesetz, der Aufstockung der Fördermittel und dem Wärmeplanungsgesetz zentrale Grundlagen für einen planbaren und bezahlbaren Umstieg geschaffen worden. Diese Programme hätten messbare Erfolge gezeigt, und zahlreiche Kommunen seien in der Wärmeplanung weit fortgeschritten. Das Wärmeplanungsgesetz müsse daher in der bestehenden Fassung fortbestehen, um die Verlässlichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kommunen sicherzustellen. Zugleich sei der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme nicht nur aus klimapolitischen, sondern auch aus Verbraucherschutzgründen notwendig, um eine Heizkostenfalle durch steigende Gaspreise zu verhindern. Als zentrale Stütze für den Umstieg auf elektrische Heizsysteme wie Wärmepumpen bedürfe es zudem der im Koalitionsvertrag angekündigten Senkung der Stromsteuer. Darüber hinaus sei nach Auffassung der Fraktion eine sozialverträgliche Sanierungsoffensive erforderlich, um energetisch ineffiziente Gebäude umfassend zu modernisieren. Die Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung müsse sozial gestaffelt und einkommensabhängig ausgestaltet werden, um insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer mit kleinem und mittlerem Einkommen vor Energiearmut zu schützen. Zudem seien Mietende, die über Heizungssysteme und Sanierungszustand ihres Wohnraums nicht selbst entscheiden könnten, besonders von Kostensteigerungen betroffen und müssten ebenfalls vor Energiearmut geschützt werden. Eine faire Verteilung der Modernisierungskosten sei aus Sicht der Fraktion notwendig. Schließlich gebe die EU-Gebäuderichtlinie verbindliche Vorgaben, deren zügige Umsetzung aus Sicht der Fraktion erforderlich sei, um die europäischen Klimaziele zu erreichen und Strafzahlungen zu vermeiden. Die antragsstellende Fraktion möchte die Bundesregierung daher dazu auffordern, einen Gesetzentwurf zur systematischen Umsetzung der Wärmewende einschließlich der europäischen Vorgaben zur Umsetzung der EU- Gebäuderichtlinie vorzulegen, der insbesondere die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes rechtlich absichere, ein Drittelmodell zur fairen Kostenteilung bei energetischen Modernisierungen etabliere, die Sanierungsförderung sozial staffele und eine einkommensabhängige Förderung für den Heizungstausch vorsehe. Ferner solle der Gesetzentwurf Regelungen zur Vereinheitlichung von Energieausweisen nach EU-Vorgaben, zur Einführung eines bundesweiten Gebäudeenergiekatasters sowie zur flächendeckenden und kostenfreien Bereitstellung individueller Sanierungsfahrpläne enthalten. Zu Buchstabe b Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schickt ihrem Antrag voraus, dass Deutschland im Bereich der Wärmepumpentechnologie über eine herausragende technologische Kompetenz verfüge und die Branche Arbeitsplätze, Wertschöpfung und industrielle Wettbewerbsfähigkeit sichere. Durch die Debatte um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes und die damit verbundene Unklarheit verliere Deutschland aber an Tempo und Relevanz im internationalen Wettbewerb, insbesondere gegenüber Ländern wie China. Schlimmstenfalls drohe der Industrie ein ähnliches Schicksal wie der europäischen Solarindustrie in den 2000er Jahren, als aufgrund der staatlichen Unterstützung und niedrigerer Produktionskosten in China die Wertschöpfung von Solarmodulen abwanderte. Dies gelte es bei der Wärmepumpenbranche zu verhindern. Die Handwerksbetriebe in Deutschland brauchten verlässliche Rahmenbedingungen. Die antragsstellende Fraktion möchte die Bundesregierung daher unter anderem auffordern, die 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz beizubehalten, eine nationale Wärmepumpenstrategie zu entwickeln, das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ wiedereinzuführen, um sicherzustellen, dass ausreichend qualifizierte Fachkräfte für die Wärmewende und den Heizungstausch zur Verfügung stehen, die Mittel für eine sozial gestaffelte Bundesförderung für effiziente Gebäude aufzustocken und die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2724 in seiner 30. Sitzung am 25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/2724 in seiner 21. Sitzung am 25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 21/2724 in seiner 25. Sitzung am 25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Antrag auf Drucksache 21/2724 in seiner 16. Sitzung am 25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Ablehnung. Zu Buchstabe b Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/3317 in seiner 30. Sitzung am 25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/3317 in seiner 21. Sitzung am 25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 21/3317 in seiner 25. Sitzung am 25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Antrag auf Drucksache 21/3317 in seiner 16. Sitzung am 25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 21/2724 und den Antrag auf Drucksache 21/3317 in seiner 26. Sitzung am 25. Februar 2026 in einer gemeinsamen Debatte abschließend beraten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass Wärmepumpen günstiger seien als das Heizen mit Wasserstoff oder Gasen, die aus Raps- oder Sonnenblumenöl gewonnen würden. Sie zeige einen Weg auf, eine sozial gerechte und bezahlbare Wärmeversorgung zu garantieren. Förderungen müssten stärker sozial gestaffelt werden. Unternehmen bräuchten klare Planungssicherheit, um die Wertschöpfung in Deutschland zu halten. Deutschland würde so unabhängiger von fossilen Importen. Mieter müssten vor der Heizkostenfalle geschützt werden. Mit dem skizzierten Weg würde man auch Rechtssicherheit schaffen, denn die Klimaziele müssten aufgrund europäischer Vorgaben eingehalten werden. Die Bundesregierung habe gestern das Gegenteil beschlossen. Unklar sei, wann die Stromsteuersenkung komme und wie die Klimaziele im Gebäudesektor eingehalten werden sollen. Die Fraktion der CDU/CSU sagte, das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sei ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Ampelregierung habe mit dem handwerklich fehlerhaften Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Verunsicherung gesorgt. Investitionen in Heizungen seien durch die Ampel-GEG-Novelle zurückgegangen. Nun solle die Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen wieder hergestellt und Fehler korrigiert werden. Es werde eine realistische, technologieoffene Quote ohne neue Bürokratie geben. Die Klimaziele würden weiterhin verfolgt. Der neue Rahmen sei technologieoffen, flexibel, praxistauglich und es gebe keinen faktischen Zwang zur Wärmepumpe oder Fernwärme. Die Fraktion der AfD wies darauf hin, dass die Stromsteuer 1999 von einer rot-grünen Bundesregierung eingeführt worden sei. Wärmepumpen könne jeder nutzen, der es wolle. Man dürfe dies aber nicht regulieren, nur weil man meine, mit CO2-Einsparungen das Klima zu retten. Deutschland sei das einzige Land, das seine Wirtschaft schröpfe und Wettbewerbsfähigkeit zerstöre. Das Geld für Klimamaßnahmen fehle an anderen Stellen. Es gebe eine Deindustrialisierung in Deutschland, die auch durch hohe Kosten im Energiebereich verursacht werde. Preiswert seien Kernenergie, Kohle und Gas. Die Fraktion der SPD führte aus, dass die beiden Anträge zwar einen möglichen Weg für eine Dekarbonisierung skizzieren würden, dieser sei aber nicht der einzige Weg. Man könne auch anders Versorgungssicherheit und Planungssicherheit für die Menschen und Unternehmen herstellen. Die Koalition habe sich auf einen anderen Weg verständigt. Detailfragen seien zwar noch zu klären. Dafür gebe es aber einen ambitionierten Zeitplan. Klar sei aber, dass die Förderungen BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) und BEG blieben, um Planungssicherheit zu ermöglichen. Auch in Zukunft werde der Abschied von Öl und Gas beim Heizen für die meisten Haushalte der wirtschaftlichste Weg sein. Zudem solle der Mieterschutz bei der Wärmeversorgung gestärkt werden. Die Fraktion Die Linke merkte an, dass neue Heizungen 20 bis 30 Jahre lang in Betrieb seien. Es habe im GEG nie einen Zwang zum Tausch funktionierender Heizungen gegeben. Heute neu eingebaute Heizungen würden im Jahr 2045 noch laufen, wenn Deutschland klimaneutral sein wolle. Dies sei aber mit Öl- und Gasheizungen nicht zu schaffen. Die Förderung sozial zu staffeln, sei sinnvoll und sollte noch vertieft werden durch eine gezielte Energieberatung vor Ort. Die Bundesregierung führte aus, dass die Stromsteuersenkung so schnell wie möglich kommen solle, wenn es die Haushaltsmittel zuließen. Die Eckpunkte des GEG bzw. jetzt des GMG seien seit gestern bekannt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) solle bis zum Jahr 2029 auskömmlich finanziert werden, um die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu steigern und so CO2-Emission zu reduzieren. Dies habe auch eine konjunkturelle Bedeutung für das Handwerk in Deutschland. Zu Buchstabe a Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2724 zu empfehlen. Zu Buchstabe b Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/3317 zu empfehlen. Berlin, den 25. Februar 2026 Wilhelm Gebhard Berichterstatter Steffen Kotré Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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