Heizkostenfalle verhindern - Wärmewende weiterführen für ein warmes und bezahlbares Zuhause (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2724)
Text
Heizkostenfalle verhindern - Wärmewende weiterführen für ein warmes und bezahlbares Zuhause (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2724)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4391
21. Wahlperiode 27.02.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Kassem Taher Saleh,
Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2724 –
Heizkostenfalle verhindern – Wärmewende weiterführen für ein warmes und
bezahlbares Zuhause
b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer,
Sandra Stein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 21/3317 –
Wärmepumpenoffensive – Heizungsindustrie und Zukunftstechnologien in
Deutschland halten
A. Problem
Zu Buchstabe a
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schickt ihrem Antrag voraus, dass in
der vergangenen Legislaturperiode mit dem Gebäudeenergiegesetz, der
Aufstockung der Fördermittel und dem Wärmeplanungsgesetz zentrale Grundlagen für
einen planbaren und bezahlbaren Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme
geschaffen worden seien. Zur Sicherung der erzielten Erfolge müsse das
Wärmeplanungsgesetz nach Auffassung der antragstellenden Fraktion in der bestehenden Fassung
fortbestehen. Der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme sei zudem aus
Verbraucherschutzgründen erforderlich, um eine Heizkostenfalle durch steigende
Gaspreise zu vermeiden. Zur wirtschaftlichen Ausgestaltung des Umstiegs auf
elektrische Heizsysteme bedürfe es insoweit insbesondere der Senkung der
Stromsteuer. Nach Auffassung der Fraktion sei darüber hinaus eine sozialverträgliche
Sanierungsoffensive notwendig, um klimapolitischen Herausforderungen
wirksam zu begegnen.
Die antragstellende Fraktion möchte die Bundesregierung daher dazu auffordern,
einen Gesetzentwurf zur systematischen Umsetzung der Wärmewende
einschließlich der europäischen Vorgaben zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
vorzulegen, der insbesondere die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes
rechtlich absichere, ein Drittelmodell zur fairen Kostenteilung bei energetischen
Modernisierungen etabliere, die Sanierungsförderung sozial staffele und eine
einkommensabhängige Förderung für den Heizungstausch vorsehe. Ferner solle der
Gesetzentwurf Regelungen zur Vereinheitlichung von Energieausweisen nach
EU-Vorgaben, zur Einführung eines bundesweiten Gebäudeenergiekatasters
sowie zur flächendeckenden und kostenfreien Bereitstellung individueller
Sanierungsfahrpläne enthalten.
Zu Buchstabe b
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schickt ihrem Antrag voraus, dass
Deutschland im Bereich der Wärmepumpentechnologie über eine herausragende
technologische Kompetenz verfüge und die Branche Arbeitsplätze,
Wertschöpfung und industrielle Wettbewerbsfähigkeit sichere. Durch die Debatte um die
Reform des Gebäudeenergiegesetzes und die damit verbundene Unklarheit
verliere Deutschland aber an Tempo und Relevanz im internationalen Wettbewerb.
Die antragstellende Fraktion möchte die Bundesregierung daher unter anderem
auffordern, die 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz beizubehalten, eine
nationale Wärmepumpenstrategie zu entwickeln, die Mittel für eine sozial
gestaffelte Bundesförderung für effiziente Gebäude aufzustocken und die Stromsteuer
auf das europäische Mindestmaß zu senken.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2724 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/3317 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
C. Alternativen
Annahme der Anträge.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 21/2724 abzulehnen;
b) den Antrag auf Drucksache 21/3317 abzulehnen.
Berlin, den 25. Februar 2026
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Christian Frhr. von Stetten
Vorsitzender
Wilhelm Gebhard
Berichterstatter
Steffen Kotré
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Wilhelm Gebhard und Steffen Kotré
I. Überweisung
Zu Buchstabe a
Der Antrag auf Drucksache 21/2724 wurde in der 40. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. November
2025 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Haushaltsausschuss, den
Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
sowie den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Antrag auf Drucksache 21/3317 wurde in der 53. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Januar 2026
an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss
für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie den
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schickt ihrem Antrag voraus, dass viele Privathaushalte bereits damit
begonnen hätten, ihre Gebäude energetisch zu modernisieren. In der vergangenen Legislaturperiode seien mit
dem Gebäudeenergiegesetz, der Aufstockung der Fördermittel und dem Wärmeplanungsgesetz zentrale
Grundlagen für einen planbaren und bezahlbaren Umstieg geschaffen worden. Diese Programme hätten messbare Erfolge
gezeigt, und zahlreiche Kommunen seien in der Wärmeplanung weit fortgeschritten. Das Wärmeplanungsgesetz
müsse daher in der bestehenden Fassung fortbestehen, um die Verlässlichkeit für Verbraucherinnen und
Verbraucher sowie Kommunen sicherzustellen. Zugleich sei der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme nicht nur aus
klimapolitischen, sondern auch aus Verbraucherschutzgründen notwendig, um eine Heizkostenfalle durch steigende
Gaspreise zu verhindern. Als zentrale Stütze für den Umstieg auf elektrische Heizsysteme wie Wärmepumpen
bedürfe es zudem der im Koalitionsvertrag angekündigten Senkung der Stromsteuer. Darüber hinaus sei nach
Auffassung der Fraktion eine sozialverträgliche Sanierungsoffensive erforderlich, um energetisch ineffiziente
Gebäude umfassend zu modernisieren. Die Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung müsse sozial
gestaffelt und einkommensabhängig ausgestaltet werden, um insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer mit
kleinem und mittlerem Einkommen vor Energiearmut zu schützen. Zudem seien Mietende, die über
Heizungssysteme und Sanierungszustand ihres Wohnraums nicht selbst entscheiden könnten, besonders von
Kostensteigerungen betroffen und müssten ebenfalls vor Energiearmut geschützt werden. Eine faire Verteilung der
Modernisierungskosten sei aus Sicht der Fraktion notwendig. Schließlich gebe die EU-Gebäuderichtlinie verbindliche
Vorgaben, deren zügige Umsetzung aus Sicht der Fraktion erforderlich sei, um die europäischen Klimaziele zu
erreichen und Strafzahlungen zu vermeiden.
Die antragsstellende Fraktion möchte die Bundesregierung daher dazu auffordern, einen Gesetzentwurf zur
systematischen Umsetzung der Wärmewende einschließlich der europäischen Vorgaben zur Umsetzung der EU-
Gebäuderichtlinie vorzulegen, der insbesondere die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes rechtlich
absichere, ein Drittelmodell zur fairen Kostenteilung bei energetischen Modernisierungen etabliere, die
Sanierungsförderung sozial staffele und eine einkommensabhängige Förderung für den Heizungstausch vorsehe. Ferner solle
der Gesetzentwurf Regelungen zur Vereinheitlichung von Energieausweisen nach EU-Vorgaben, zur Einführung
eines bundesweiten Gebäudeenergiekatasters sowie zur flächendeckenden und kostenfreien Bereitstellung
individueller Sanierungsfahrpläne enthalten.
Zu Buchstabe b
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schickt ihrem Antrag voraus, dass Deutschland im Bereich der
Wärmepumpentechnologie über eine herausragende technologische Kompetenz verfüge und die Branche
Arbeitsplätze, Wertschöpfung und industrielle Wettbewerbsfähigkeit sichere. Durch die Debatte um die Reform des
Gebäudeenergiegesetzes und die damit verbundene Unklarheit verliere Deutschland aber an Tempo und Relevanz
im internationalen Wettbewerb, insbesondere gegenüber Ländern wie China. Schlimmstenfalls drohe der
Industrie ein ähnliches Schicksal wie der europäischen Solarindustrie in den 2000er Jahren, als aufgrund der staatlichen
Unterstützung und niedrigerer Produktionskosten in China die Wertschöpfung von Solarmodulen abwanderte.
Dies gelte es bei der Wärmepumpenbranche zu verhindern. Die Handwerksbetriebe in Deutschland brauchten
verlässliche Rahmenbedingungen.
Die antragsstellende Fraktion möchte die Bundesregierung daher unter anderem auffordern, die 65-Prozent-Regel
im Gebäudeenergiegesetz beizubehalten, eine nationale Wärmepumpenstrategie zu entwickeln, das
„Aufbauprogramm Wärmepumpe“ wiedereinzuführen, um sicherzustellen, dass ausreichend qualifizierte Fachkräfte für die
Wärmewende und den Heizungstausch zur Verfügung stehen, die Mittel für eine sozial gestaffelte
Bundesförderung für effiziente Gebäude aufzustocken und die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2724 in seiner 30. Sitzung am 25. Februar 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/2724 in seiner 21. Sitzung am
25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen
Ablehnung.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf
Drucksache 21/2724 in seiner 25. Sitzung am 25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Antrag auf
Drucksache 21/2724 in seiner 16. Sitzung am 25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Ablehnung.
Zu Buchstabe b
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/3317 in seiner 30. Sitzung am 25. Februar 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/3317 in seiner 21. Sitzung am
25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen
Ablehnung.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf
Drucksache 21/3317 in seiner 25. Sitzung am 25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Antrag auf
Drucksache 21/3317 in seiner 16. Sitzung am 25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 21/2724 und den Antrag auf
Drucksache 21/3317 in seiner 26. Sitzung am 25. Februar 2026 in einer gemeinsamen Debatte abschließend beraten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass Wärmepumpen günstiger seien als das Heizen mit
Wasserstoff oder Gasen, die aus Raps- oder Sonnenblumenöl gewonnen würden. Sie zeige einen Weg auf, eine
sozial gerechte und bezahlbare Wärmeversorgung zu garantieren. Förderungen müssten stärker sozial gestaffelt
werden. Unternehmen bräuchten klare Planungssicherheit, um die Wertschöpfung in Deutschland zu halten.
Deutschland würde so unabhängiger von fossilen Importen. Mieter müssten vor der Heizkostenfalle geschützt
werden. Mit dem skizzierten Weg würde man auch Rechtssicherheit schaffen, denn die Klimaziele müssten
aufgrund europäischer Vorgaben eingehalten werden. Die Bundesregierung habe gestern das Gegenteil beschlossen.
Unklar sei, wann die Stromsteuersenkung komme und wie die Klimaziele im Gebäudesektor eingehalten werden
sollen.
Die Fraktion der CDU/CSU sagte, das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sei ein richtiger Schritt
in die richtige Richtung. Die Ampelregierung habe mit dem handwerklich fehlerhaften Gebäudeenergiegesetz
(GEG) für Verunsicherung gesorgt. Investitionen in Heizungen seien durch die Ampel-GEG-Novelle
zurückgegangen. Nun solle die Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen wieder hergestellt
und Fehler korrigiert werden. Es werde eine realistische, technologieoffene Quote ohne neue Bürokratie geben.
Die Klimaziele würden weiterhin verfolgt. Der neue Rahmen sei technologieoffen, flexibel, praxistauglich und es
gebe keinen faktischen Zwang zur Wärmepumpe oder Fernwärme.
Die Fraktion der AfD wies darauf hin, dass die Stromsteuer 1999 von einer rot-grünen Bundesregierung
eingeführt worden sei. Wärmepumpen könne jeder nutzen, der es wolle. Man dürfe dies aber nicht regulieren, nur weil
man meine, mit CO2-Einsparungen das Klima zu retten. Deutschland sei das einzige Land, das seine Wirtschaft
schröpfe und Wettbewerbsfähigkeit zerstöre. Das Geld für Klimamaßnahmen fehle an anderen Stellen. Es gebe
eine Deindustrialisierung in Deutschland, die auch durch hohe Kosten im Energiebereich verursacht werde.
Preiswert seien Kernenergie, Kohle und Gas.
Die Fraktion der SPD führte aus, dass die beiden Anträge zwar einen möglichen Weg für eine Dekarbonisierung
skizzieren würden, dieser sei aber nicht der einzige Weg. Man könne auch anders Versorgungssicherheit und
Planungssicherheit für die Menschen und Unternehmen herstellen. Die Koalition habe sich auf einen anderen
Weg verständigt. Detailfragen seien zwar noch zu klären. Dafür gebe es aber einen ambitionierten Zeitplan. Klar
sei aber, dass die Förderungen BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) und BEG blieben, um
Planungssicherheit zu ermöglichen. Auch in Zukunft werde der Abschied von Öl und Gas beim Heizen für die
meisten Haushalte der wirtschaftlichste Weg sein. Zudem solle der Mieterschutz bei der Wärmeversorgung gestärkt
werden.
Die Fraktion Die Linke merkte an, dass neue Heizungen 20 bis 30 Jahre lang in Betrieb seien. Es habe im GEG
nie einen Zwang zum Tausch funktionierender Heizungen gegeben. Heute neu eingebaute Heizungen würden im
Jahr 2045 noch laufen, wenn Deutschland klimaneutral sein wolle. Dies sei aber mit Öl- und Gasheizungen nicht
zu schaffen. Die Förderung sozial zu staffeln, sei sinnvoll und sollte noch vertieft werden durch eine gezielte
Energieberatung vor Ort.
Die Bundesregierung führte aus, dass die Stromsteuersenkung so schnell wie möglich kommen solle, wenn es
die Haushaltsmittel zuließen. Die Eckpunkte des GEG bzw. jetzt des GMG seien seit gestern bekannt. Die
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) solle bis zum Jahr 2029 auskömmlich finanziert werden, um die
Energieeffizienz im Gebäudesektor zu steigern und so CO2-Emission zu reduzieren. Dies habe auch eine
konjunkturelle Bedeutung für das Handwerk in Deutschland.
Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke,
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2724 zu empfehlen.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke,
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/3317 zu empfehlen.
Berlin, den 25. Februar 2026
Wilhelm Gebhard
Berichterstatter
Steffen Kotré
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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