Bundeswehrübung "Red Storm Charlie" (Antwort zu Drs. 21/5742)
Text
Bundeswehrübung "Red Storm Charlie" (Antwort zu Drs. 21/5742)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6018
21. Wahlperiode 20.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5742 –
Bundeswehrübung „Red Storm Charlie“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für Ende September 2026 plant die Bundeswehr die groß angelegte Übung
„Red Storm Charlie“ in Hamburg. Bei dieser Übung soll im Hamburger Hafen
und in Teilen der Innenstadt die Verlegung von NATO-Truppen und Material
Richtung Osteuropa simuliert werden. Laut Presseberichten basiert das
Szenario auf den Vorbereitungen auf einen möglichen NATO-Bündnisfall im
Zusammenhang mit einem russischen Angriff; Hamburg übernähme dabei die
Rolle eines zentralen Drehkreuzes für Truppenbewegungen an die sogenannte
Ostflanke des Bündnisses. Ziel der Übung sei es, die Zusammenarbeit und
Abläufe zwischen Bundeswehr, zivilen Einsatzkräften und Behörden im
Kriegsfall zu testen sowie auf Herausforderungen wie Truppentransporte
durch das Stadtgebiet, medizinische Notfallversorgung und den Einsatz von
Hubschraubern vorzubereiten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. An welchen Orten in Hamburg wird die für September geplante
Bundeswehrübung „Red Storm Charlie“ stattfinden (bitte straßengenau auflisten,
zu welchen Zeiten welche Übungselemente an welchen Orten stattfinden
werden)?
Konkrete Orte und Zeiten im Sinne der Fragestellung sind noch in Planung.
Aussagen dazu sind derzeit nicht belastbar möglich.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 19. Mai
2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie viel und welches Gerät und Personal der Bundeswehr wird dabei
eingesetzt (bitte detailliert auflisten)?
Die genaue Art und Anzahl von Gerät sowie Personal im Sinne der
Fragestellung werden derzeit noch ausgeplant. Aussagen dazu sind derzeit nicht
belastbar möglich.
3. In welcher Weise, mit wie viel Personal und welchem Gerät sind ggf.
NATO-Partnernationen beteiligt (bitte auflisten)?
Nach sorgfältiger Abwägung kann die Beantwortung nicht in offener Form
erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS‑Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 13. März 2023 sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie deutliche
Rückschlüsse zu eigenen militärischen Handlungs- und
Verteidigungsfähigkeiten erlauben. Diese Rückschlüsse werden auch durch Kenntnis der
Schnittstellen- und Zusammenarbeitsbeziehungen mit zivilen Akteuren ermöglicht. Die
erbetenen Auskünfte enthalten zudem eine Fülle an sicherheitsrelevanten
Angaben, deren Bekanntwerden gegnerische Kräfte zum Nachteil der Bundeswehr
und verbündeter Streitkräfte nutzen können und die daher für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein könnten.
Es wird auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage
verwiesen.*
4. Welche Unterstützungsleistungen hat die Bundeswehr ggf. beim
Hamburger Senat beantragt (bitte einzeln auflisten und benennen, ob, und wenn ja,
in welcher Höhe, hierfür Kostenerstattungen durch die Bundeswehr
geleistet werden)?
Keine.
5. Welche Organisationen sind an der Durchführung der Übung beteiligt
(bitte unter Nennung der Organisation, mit wie viel Personal und welchen
Geräten die Organisation sich beteiligt, welche Kostenerstattung ggf.
durch die Bundeswehr stattfindet sowie an welchen Übungsteilen die
Organisation auf welche Weise eingebunden ist, auflisten)?
Eine Kostenerstattung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
Hinischtlich der an der Übung beteiligten Organisationen kann die
Beantwortung dieser Frage nach sorgfältiger Abwägung nicht in offener Form erfolgen.
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 und die als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.*
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 und die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/1521 verwiesen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
6. Welche Kosten entstehen durch die Übung insgesamt, und wie werden
diese auf die beteiligten Akteure verteilt?
Die derzeitige Kostenkalkulation des Landeskommandos Hamburg beläuft sich
auf ca. 50.000 Euro. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
21/1521 verwiesen.
7. Welches konkrete Szenario liegt der Übung zugrunde, und welche Rolle
spielt in dem Szenario der Umgang mit zivilen Protesten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1521 verwiesen.
8. Beteiligt sich die Agentur für Arbeit an der Übung, wenn ja, an welchen
Übungsteilen, was sind ihre Aufgaben, und welche Rolle spielt ggf. die
Durchsetzung des Gesetzes zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für
Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der
Zivilbevölkerung?
Die Agentur für Arbeit Hamburg beteiligt sich nicht an der Übung RED
STORM CHARLIE.
9. Beteiligen sich weitere zivile Akteure (z. B. Technisches Hilfswerk
[THW], Feuerwehren, Rettungskräfte etc.) an der Übung, wenn ja, an
welchen Übungsteilen, und was sind ihre Aufgaben?
Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen für die zivilen Akteure im Sinne der
Fragestellung liegen im Kern in der Verantwortung der Länder. Insoweit wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1521 verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 und die als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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ISSN 0722-8333
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