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Bundeswehrübung "Red Storm Charlie" (Antwort zu Drs. 21/5742)

dip / drucksache 20.05.2026 · WP 21 · 21/6018 · Antwort · Original ↗

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Bundeswehrübung "Red Storm Charlie" (Antwort zu Drs. 21/5742) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6018 21. Wahlperiode 20.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5742 – Bundeswehrübung „Red Storm Charlie“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Für Ende September 2026 plant die Bundeswehr die groß angelegte Übung „Red Storm Charlie“ in Hamburg. Bei dieser Übung soll im Hamburger Hafen und in Teilen der Innenstadt die Verlegung von NATO-Truppen und Material Richtung Osteuropa simuliert werden. Laut Presseberichten basiert das Szenario auf den Vorbereitungen auf einen möglichen NATO-Bündnisfall im Zusammenhang mit einem russischen Angriff; Hamburg übernähme dabei die Rolle eines zentralen Drehkreuzes für Truppenbewegungen an die sogenannte Ostflanke des Bündnisses. Ziel der Übung sei es, die Zusammenarbeit und Abläufe zwischen Bundeswehr, zivilen Einsatzkräften und Behörden im Kriegsfall zu testen sowie auf Herausforderungen wie Truppentransporte durch das Stadtgebiet, medizinische Notfallversorgung und den Einsatz von Hubschraubern vorzubereiten. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. 1. An welchen Orten in Hamburg wird die für September geplante Bundeswehrübung „Red Storm Charlie“ stattfinden (bitte straßengenau auflisten, zu welchen Zeiten welche Übungselemente an welchen Orten stattfinden werden)? Konkrete Orte und Zeiten im Sinne der Fragestellung sind noch in Planung. Aussagen dazu sind derzeit nicht belastbar möglich. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 19. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Wie viel und welches Gerät und Personal der Bundeswehr wird dabei eingesetzt (bitte detailliert auflisten)? Die genaue Art und Anzahl von Gerät sowie Personal im Sinne der Fragestellung werden derzeit noch ausgeplant. Aussagen dazu sind derzeit nicht belastbar möglich. 3. In welcher Weise, mit wie viel Personal und welchem Gerät sind ggf. NATO-Partnernationen beteiligt (bitte auflisten)? Nach sorgfältiger Abwägung kann die Beantwortung nicht in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS‑Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 13. März 2023 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie deutliche Rückschlüsse zu eigenen militärischen Handlungs- und Verteidigungsfähigkeiten erlauben. Diese Rückschlüsse werden auch durch Kenntnis der Schnittstellen- und Zusammenarbeitsbeziehungen mit zivilen Akteuren ermöglicht. Die erbetenen Auskünfte enthalten zudem eine Fülle an sicherheitsrelevanten Angaben, deren Bekanntwerden gegnerische Kräfte zum Nachteil der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte nutzen können und die daher für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein könnten. Es wird auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.* 4. Welche Unterstützungsleistungen hat die Bundeswehr ggf. beim Hamburger Senat beantragt (bitte einzeln auflisten und benennen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe, hierfür Kostenerstattungen durch die Bundeswehr geleistet werden)? Keine. 5. Welche Organisationen sind an der Durchführung der Übung beteiligt (bitte unter Nennung der Organisation, mit wie viel Personal und welchen Geräten die Organisation sich beteiligt, welche Kostenerstattung ggf. durch die Bundeswehr stattfindet sowie an welchen Übungsteilen die Organisation auf welche Weise eingebunden ist, auflisten)? Eine Kostenerstattung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Hinischtlich der an der Übung beteiligten Organisationen kann die Beantwortung dieser Frage nach sorgfältiger Abwägung nicht in offener Form erfolgen. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 und die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.* Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 und die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1521 verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 6. Welche Kosten entstehen durch die Übung insgesamt, und wie werden diese auf die beteiligten Akteure verteilt? Die derzeitige Kostenkalkulation des Landeskommandos Hamburg beläuft sich auf ca. 50.000 Euro. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1521 verwiesen. 7. Welches konkrete Szenario liegt der Übung zugrunde, und welche Rolle spielt in dem Szenario der Umgang mit zivilen Protesten? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1521 verwiesen. 8. Beteiligt sich die Agentur für Arbeit an der Übung, wenn ja, an welchen Übungsteilen, was sind ihre Aufgaben, und welche Rolle spielt ggf. die Durchsetzung des Gesetzes zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung? Die Agentur für Arbeit Hamburg beteiligt sich nicht an der Übung RED STORM CHARLIE. 9. Beteiligen sich weitere zivile Akteure (z. B. Technisches Hilfswerk [THW], Feuerwehren, Rettungskräfte etc.) an der Übung, wenn ja, an welchen Übungsteilen, und was sind ihre Aufgaben? Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen für die zivilen Akteure im Sinne der Fragestellung liegen im Kern in der Verantwortung der Länder. Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1521 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 und die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.* * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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