Lärmbelastung durch die Talbrücken Schwarza und Rotes Tal bei Kühndorf - Thüringen (Antwort zu Drs. 21/2815)
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Lärmbelastung durch die Talbrücken Schwarza und Rotes Tal bei Kühndorf - Thüringen (Antwort zu Drs. 21/2815)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3001
21. Wahlperiode 28.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robert Teske, René Bochmann,
Stefan Henze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2815 –
Lärmbelastung durch die Talbrücken Schwarza und Rotes Tal bei Kühndorf –
Thüringen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wie ein aktueller Bericht der Europäischen Umweltbehörde (European
Environment Agency, EEA) zum Thema „Umgebungslärm in Europa 2025“
feststellte, sind über 20 Prozent der Europäer schädlichen Verkehrslärmwerten
ausgesetzt (vgl. www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/environmental-n
oise-in-europe-2025/environmental-noise-in-europe-2025-summary-for-policy
makers). Legt man die strengeren Schwellenwerte der
Weltgesundheitsorganisation an, steigt dieser Wert auf über 30 Prozent (ebd.). In diesem
Zusammenhang hebt die Behörde den Straßenverkehr als die am weitesten verbreitete
Quelle von Verkehrslärm hervor. Schätzungsweise sind 92 Millionen
Menschen (innerhalb der EU) Lärmpegeln ausgesetzt, die über dem END-
Grenzwert von 55 dB für den Tag-Abend-Nacht-Zeitraum liegen. Zum Vergleich:
18 Millionen Menschen sind vom Schienenverkehr und 2,6 Millionen
Menschen vom Fluglärm betroffen.
Mehrere Studien heben die höhere Lärmbelastung durch Brücken hervor. So
kommen Sergii Laslov et al. in einer Studie aus dem Jahr 2022 zu dem
Ergebnis, dass die durchschnittliche Lärmbelastung des Verkehrs auf Brücken um
10 dB höher ist als die durchschnittliche Lärmbelastung auf Straßen (https://pa
pers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4070927).
In Südthüringen gehören die Talbrücken Schwarza und Rotes Tal zu den
größten Brücken und stellen als Autobahnbrücken der A 71 potenzielle
Lärmquellen dar.
1. Gab es seit Inbetriebnahme der Talbrücken Schwarza und Rotes Tal nach
Kenntnis der Bundesregierung Lärmmessungen in Kühndorf oder den
angrenzenden Bereichen, und wenn ja, wann fanden diese Messungen mit
welchen Ergebnissen statt (bitte außerdem die mit der Messung
beauftragten Institutionen bzw. Firmen auflisten)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 27. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Sind weitere Lärmmessungen in der Region um Kühndorf geplant, und
wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und durch wen sollen sie durchgeführt
werden?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ermittlung und Beurteilung der Lärmsituation an öffentlichen Straßen
erfolgt sowohl an bestehenden Verkehrsanlagen als auch beim Bau oder der
wesentlichen Änderung einer Straße durch Berechnungen gemäß der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Schallpegelmessungen zur Beurteilung
der Lärmsituation von öffentlichen Straßen ist gemäß den geltenden
gesetzlichen Regelungen nicht vorgesehen. Eine Beurteilung erfolgt ausschließlich
anhand des vorgeschriebenen Berechnungsverfahrens.
3. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um Lärmbelastung durch
den Verkehr auf der A 71 bzw. auf den Talbrücken Schwarza und Rotes
Tal für die Anwohner in Kühndorf zu reduzieren, und welche weiteren
Maßnahmen zur Lärmminderung sind geplant?
4. Sofern für die in Frage 3 erwähnten Streckenabschnitte keine Maßnahmen
zur Lärmminderung eingeleitet wurden, aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Festsetzung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen für den Neubau
der A 71 erfolgte mit Planfeststellungsbeschluss vom 12. Mai 1999. Darin
wurde die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen als nicht erforderlich
festgehalten, da die geltenden Schallschutzgrenzwerte eingehalten wurden. Maßnahmen,
die über den planfestgestellten Zustand hinausgehen, sind nicht geplant.
5. Gibt es spezifische bauliche oder technische Besonderheiten der
Talbrücken Schwarza und Rotes Tal, die die Umsetzung von
Lärmschutzmaßnahmen erschweren oder verhindern?
Dass keine Lärmschutzanlagen auf den besagten Talbrücken eingerichtet sind,
ist nicht auf die Bauart der Brücken zurückzuführen, sondern auf die rechtliche
Bewertung im Rahmen der Planfeststellung und den geltenden Kriterien für
Lärmvorsorge und Lärmsanierung.
6. Welche langfristigen Strategien verfolgt die Bundesregierung
grundsätzlich, um die Lärmbelastung entlang der Bundesautobahnen in Thüringen
zu reduzieren?
Um eine Verbesserung der Lärmsituation im Bestandsnetz der
Bundesautobahnen zu erreichen, entwickelt die Autobahn GmbH des Bundes ein
Lärmsanierungsprogramm. Mit Hilfe dieses Programms werden zukünftig bundesweit
besonders lärmbelastete Abschnitte zentral erfasst und priorisiert, um die
Planung und Realisierung der Lärmsanierungsmaßnahmen nach Maßgabe der
verfügbaren Haushaltsmittel umsetzen zu können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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