Förderung von ausgeflaggten Schiffen durch die Bundesrepublik Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2689)
Text
Förderung von ausgeflaggten Schiffen durch die Bundesrepublik Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2689)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2905
21. Wahlperiode 24.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexis L. Giersch, Wolfgang Wiehle,
René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2689 –
Förderung von ausgeflaggten Schiffen durch die Bundesrepublik Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung musste einräumen, dass 71 Schiffe, die nicht unter
deutscher Flagge fahren, also „ausgeflaggt“ wurden, in den letzten sieben Jahren
von der Bundesrepublik Deutschland mit fast 53 Mio. Euro finanziell
gefördert wurden (vgl. die Antwort auf die Schriftliche Frage 82 auf
Bundestagsdrucksache 21/1406).
Ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/3470 wurde das Schiff „Wes Amelie“, Heimathafen
Limassol, IMO (International Maritime Organization) 9504059 der Reederei
Wessels mit Sitz in Haren/Ems mit rund 6 Mio. Euro gefördert. Dieses diente
dazu, erstmals die Machbarkeit des Einsatzes von LNG im Schiffsverkehr
durch Umrüstung eines in Betrieb befindlichen Seeschiffs aufzuzeigen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/3470).
1. Welchen Flaggenstaaten gehörten die im Ergebnis der Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 82 auf Bundestagsdrucksache
21/1406 identifizierten 71 Schiffe im Einzelnen an?
Die in der Vorbemerkung der Fragesteller und in der Frage genannten Schiffe
führen Flaggen von EU-Mitgliedstaaten (Portugal, Finnland, Niederlande,
Zypern, Schweden, Malta und Italien).
2. In wessen Eigentum befanden sich die geförderten Schiffe zum
Zeitpunkt der Förderantragsstellung und der Ausreichung des Förderbetrags
im Einzelnen (vgl. Frage 1)?
Die geförderten Schiffe bzw. die geförderten alternativen Systeme zur
umweltfreundlichen Bordstrom- oder mobilen Landstromversorgung befanden sich in
Eigentum von
– in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Unternehmen (natürliche
oder juristische Personen) in Privatrechtsform bzw.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom
24. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie
natürlichen Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, die zu dem Zeitpunkt der
Auszahlung der Förderung einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine
Niederlassung in Deutschland haben.
3. Auf welcher Werft in welchem Land wurde jedes geförderte Schiff nach
Kenntnis der Bundesregierung gebaut (vgl. Frage 1)?
Die Fördermaßnahmen wurden auf Werften in Deutschland sowie in China,
Indien, Italien, Niederlande, Norwegen, Südkorea und Türkei realisiert.
4. Welches der 71 geförderten Schiffe lief je unter deutscher Flagge und
wurde anschließend ausgeflaggt (vgl. Frage 1)?
Zur Flaggenführung wird auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen.
5. Wie hoch war die Förderung pro Schiff in Euro, und was wurde bei dem
jeweiligen Schiff im Einzelnen gefördert (vgl. Frage 1)?
6. Welche Kriterien müssen seitens der Schiffe bzw. der Eigentümer erfüllt
werden, um Fördermittel aus deutschen Steuergeldern zu erhalten (vgl.
Frage 1)?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fördergegenstände und -kriterien bestimmen sich nach den einschlägigen
Richtlinien:
– Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen (NaMKü),
– Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen
zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff (LNGSeeschiffRL),
– Umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See-
und Binnenschiffen (BordstromTech).
Die Förderungen pro Schiff beliefen sich je nach Fördergegenstand zwischen
60 000 Euro und 5,9 Mio. Euro.
7. Wenn die Förderung der „Wes Amelie“ der Machbarkeit des Einsatzes
von LNG im Schiffsverkehr diente, wie ist der Machbarkeitsversuch
abgeschlossen und mit welchem Ergebnis (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die WES AMELIE war ein Zuwendungsprojekt. Gewährt wurde eine
Zuwendung zur Umrüstung eines Schiffsmotors auf LNG. Die beihilferechtlich zu
erzielende und über geltende EU-Regelungen hinausgehende
Umweltschutzwirkung (vgl. Artikel 36 AGVO) wurde erreicht.
8. Erscheint das Ergebnis des Machbarkeitsversuchs der „Wes Amelie“ der
Bundesregierung nicht aussagekräftig genug, sodass der Versuch
ausgeweitet werden musste, und wenn ja, für wie viele weitere Schiffe wurden
LNG-Machbarkeitsversuche durchgeführt (vgl. Frage 7)?
Neben der WES AMELIE wurde in fünf ergänzenden Vorhaben die erstmalige
Investition in LNG-Antriebe für verschiedene Schiffstypen und
Anwendungsfälle sowohl im privaten als auch behördlichen Einsatz unterstützt. Darüber
hinaus konnte der frühe Markthochlauf durch die Umrüstung von Seeschiffen
auf LNG auf Grundlage der Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und
Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff vom
17. August 2017 gefördert werden.
9. Ist es Ziel der Bundesregierung, die Umrüstung auf LNG-Antrieb jedes
Schiffes, das sich im Eigentum einer in Deutschland ansässigen Reederei
befindet, auch wenn es ausgeflaggt wurde, aus Steuermitteln zu fördern,
und wenn ja, welchen Nutzen hat nach Einschätzung der
Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland durch dieses Förderprogramm?
Die LNG-Förderrichtlinie ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen.
10. Werden auf den geförderten, unter ausländischer Flagge fahrenden
Schiffen Seeleute mit deutscher Staatsangehörigkeit beschäftigt, und wenn ja,
welchen Inhalts sind etwaige Auflagen, die vom Bundesministerium für
Verkehr vertraglich mit den Eigentümern vereinbart wurden?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob auf den geförderten Schiffen das
deutsche Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
eingehalten wird, und wurde dieses als Fördervoraussetzung verlangt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
12. Wie viele Anträge auf Fördermittel für ausgeflaggte Schiffe und in
welchem Volumen liegen aktuell vor oder sind in Bearbeitung?
Aktuell liegen keine weiteren Anträge für ausgeflaggte Schiffe vor.
13. Wie viele weitere Anträge auf Fördermittel für Schiffe, die nicht unter
deutscher Flagge fahren, erwartet die Bundesregierung in den
kommenden fünf Jahren?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
14. Wie viele weitere Anträge auf Fördermittel für Schiffe, die unter
deutscher Flagge fahren, erwartet die Bundesregierung in den kommenden
fünf Jahren?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
15. Wie lange soll nach Zielsetzung der Bundesregierung das
Förderprogramm fortgesetzt werden?
Es wird geprüft, ob die Förderrichtlinie Nachhaltige Modernisierung von
Küstenschiffen (NaMKü) über den 31. Dezember 2025 hinaus fortgeführt wird. Die
Förderrichtlinie BordstromTech endet am 31. Dezember 2026.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
16. Plant die Bundesregierung, die Ausreichung von Fördermitteln für
Schiffe, die unter deutscher und nichtdeutscher Flagge fahren, zukünftig an
die Einhaltung des von ihr geplanten Tariftreugesetzes
(Bundestagsdrucksache 21/1941) zu binden?
Derzeit bestehen keine entsprechenden Überlegungen.
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