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Förderung von ausgeflaggten Schiffen durch die Bundesrepublik Deutschland

dip / drucksache 10.11.2025 · WP 21 · 21/2689 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Förderung von ausgeflaggten Schiffen durch die Bundesrepublik Deutschland [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2689 21. Wahlperiode 10.11.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexis L. Giersch, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Lars Haise, Stefan, Henze, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans- Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD Förderung von ausgeflaggten Schiffen durch die Bundesrepublik Deutschland Die Bundesregierung musste einräumen, dass 71 Schiffe, die nicht unter deutscher Flagge fahren, also „ausgeflaggt“ wurden, in den letzten sieben Jahren von der Bundesrepublik Deutschland mit fast 53 Mio. Euro finanziell gefördert wurden (vgl. die Antwort auf die Schriftliche Frage 82 auf Bundestagsdrucksache 21/1406). Ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3470 wurde das Schiff „Wes Amelie“, Heimathafen Limassol, IMO (International Maritime Organization) 9504059 der Reederei Wessels mit Sitz in Haren/Ems mit rund 6 Mio. Euro gefördert. Dieses diente dazu, erstmals die Machbarkeit des Einsatzes von LNG im Schiffsverkehr durch Umrüstung eines in Betrieb befindlichen Seeschiffs aufzuzeigen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3470). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welchen Flaggenstaaten gehörten die im Ergebnis der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 82 auf Bundestagsdrucksache 21/1406 identifizierten 71 Schiffe im Einzelnen an?  2. In wessen Eigentum befanden sich die geförderten Schiffe zum Zeitpunkt der Förderantragsstellung und der Ausreichung des Förderbetrags im Einzelnen (vgl. Frage 1)?  3. Auf welcher Werft in welchem Land wurde jedes geförderte Schiff nach Kenntnis der Bundesregierung gebaut (vgl. Frage 1)?  4. Welches der 71 geförderten Schiffe lief je unter deutscher Flagge und wurde anschließend ausgeflaggt (vgl. Frage 1)?  5. Wie hoch war die Förderung pro Schiff in Euro, und was wurde bei dem jeweiligen Schiff im Einzelnen gefördert (vgl. Frage 1)?  6. Welche Kriterien müssen seitens der Schiffe bzw. der Eigentümer erfüllt werden, um Fördermittel aus deutschen Steuergeldern zu erhalten (vgl. Frage 1)?  7. Wenn die Förderung der „Wes Amelie“ der Machbarkeit des Einsatzes von LNG im Schiffsverkehr diente, wie ist der Machbarkeitsversuch abgeschlossen und mit welchem Ergebnis (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  8. Erscheint das Ergebnis des Machbarkeitsversuchs der „Wes Amelie“ der Bundesregierung nicht aussagekräftig genug, sodass der Versuch ausgeweitet werden musste, und wenn ja, für wie viele weitere Schiffe wurden LNG-Machbarkeitsversuche durchgeführt (vgl. Frage 7)?  9. Ist es Ziel der Bundesregierung, die Umrüstung auf LNG-Antrieb jedes Schiffes, das sich im Eigentum einer in Deutschland ansässigen Reederei befindet, auch wenn es ausgeflaggt wurde, aus Steuermitteln zu fördern, und wenn ja, welchen Nutzen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland durch dieses Förderprogramm? 10. Werden auf den geförderten, unter ausländischer Flagge fahrenden Schiffen Seeleute mit deutscher Staatsangehörigkeit beschäftigt, und wenn ja, welchen Inhalts sind etwaige Auflagen, die vom Bundesministerium für Verkehr vertraglich mit den Eigentümern vereinbart wurden? 11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob auf den geförderten Schiffen das deutsche Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten wird, und wurde dieses als Fördervoraussetzung verlangt? 12. Wie viele Anträge auf Fördermittel für ausgeflaggte Schiffe und in welchem Volumen liegen aktuell vor oder sind in Bearbeitung? 13. Wie viele weitere Anträge auf Fördermittel für Schiffe, die nicht unter deutscher Flagge fahren, erwartet die Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren? 14. Wie viele weitere Anträge auf Fördermittel für Schiffe, die unter deutscher Flagge fahren, erwartet die Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren? 15. Wie lange soll nach Zielsetzung der Bundesregierung das Förderprogramm fortgesetzt werden? 16. Plant die Bundesregierung, die Ausreichung von Fördermitteln für Schiffe, die unter deutscher und nichtdeutscher Flagge fahren, zukünftig an die Einhaltung des von ihr geplanten Tariftreugesetzes (Bundestagsdrucksache 21/1941) zu binden? Berlin, den 10. November 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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