Förderung von ausgeflaggten Schiffen durch die Bundesrepublik Deutschland
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Förderung von ausgeflaggten Schiffen durch die Bundesrepublik Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2689
21. Wahlperiode 10.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Alexis L. Giersch, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Lars
Haise, Stefan, Henze, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans-
Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell,
Otto Strauß und der Fraktion der AfD
Förderung von ausgeflaggten Schiffen durch die Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesregierung musste einräumen, dass 71 Schiffe, die nicht unter
deutscher Flagge fahren, also „ausgeflaggt“ wurden, in den letzten sieben Jahren
von der Bundesrepublik Deutschland mit fast 53 Mio. Euro finanziell gefördert
wurden (vgl. die Antwort auf die Schriftliche Frage 82 auf
Bundestagsdrucksache 21/1406).
Ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/3470 wurde das Schiff „Wes Amelie“, Heimathafen
Limassol, IMO (International Maritime Organization) 9504059 der Reederei
Wessels mit Sitz in Haren/Ems mit rund 6 Mio. Euro gefördert. Dieses diente
dazu, erstmals die Machbarkeit des Einsatzes von LNG im Schiffsverkehr
durch Umrüstung eines in Betrieb befindlichen Seeschiffs aufzuzeigen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/3470).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Flaggenstaaten gehörten die im Ergebnis der Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 82 auf Bundestagsdrucksache
21/1406 identifizierten 71 Schiffe im Einzelnen an?
2. In wessen Eigentum befanden sich die geförderten Schiffe zum Zeitpunkt
der Förderantragsstellung und der Ausreichung des Förderbetrags im
Einzelnen (vgl. Frage 1)?
3. Auf welcher Werft in welchem Land wurde jedes geförderte Schiff nach
Kenntnis der Bundesregierung gebaut (vgl. Frage 1)?
4. Welches der 71 geförderten Schiffe lief je unter deutscher Flagge und
wurde anschließend ausgeflaggt (vgl. Frage 1)?
5. Wie hoch war die Förderung pro Schiff in Euro, und was wurde bei dem
jeweiligen Schiff im Einzelnen gefördert (vgl. Frage 1)?
6. Welche Kriterien müssen seitens der Schiffe bzw. der Eigentümer erfüllt
werden, um Fördermittel aus deutschen Steuergeldern zu erhalten (vgl.
Frage 1)?
7. Wenn die Förderung der „Wes Amelie“ der Machbarkeit des Einsatzes
von LNG im Schiffsverkehr diente, wie ist der Machbarkeitsversuch
abgeschlossen und mit welchem Ergebnis (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
8. Erscheint das Ergebnis des Machbarkeitsversuchs der „Wes Amelie“ der
Bundesregierung nicht aussagekräftig genug, sodass der Versuch
ausgeweitet werden musste, und wenn ja, für wie viele weitere Schiffe wurden
LNG-Machbarkeitsversuche durchgeführt (vgl. Frage 7)?
9. Ist es Ziel der Bundesregierung, die Umrüstung auf LNG-Antrieb jedes
Schiffes, das sich im Eigentum einer in Deutschland ansässigen Reederei
befindet, auch wenn es ausgeflaggt wurde, aus Steuermitteln zu fördern,
und wenn ja, welchen Nutzen hat nach Einschätzung der Bundesregierung
die Bundesrepublik Deutschland durch dieses Förderprogramm?
10. Werden auf den geförderten, unter ausländischer Flagge fahrenden
Schiffen Seeleute mit deutscher Staatsangehörigkeit beschäftigt, und wenn ja,
welchen Inhalts sind etwaige Auflagen, die vom Bundesministerium für
Verkehr vertraglich mit den Eigentümern vereinbart wurden?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob auf den geförderten Schiffen das
deutsche Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
eingehalten wird, und wurde dieses als Fördervoraussetzung verlangt?
12. Wie viele Anträge auf Fördermittel für ausgeflaggte Schiffe und in
welchem Volumen liegen aktuell vor oder sind in Bearbeitung?
13. Wie viele weitere Anträge auf Fördermittel für Schiffe, die nicht unter
deutscher Flagge fahren, erwartet die Bundesregierung in den kommenden
fünf Jahren?
14. Wie viele weitere Anträge auf Fördermittel für Schiffe, die unter
deutscher Flagge fahren, erwartet die Bundesregierung in den kommenden
fünf Jahren?
15. Wie lange soll nach Zielsetzung der Bundesregierung das
Förderprogramm fortgesetzt werden?
16. Plant die Bundesregierung, die Ausreichung von Fördermitteln für
Schiffe, die unter deutscher und nichtdeutscher Flagge fahren, zukünftig an die
Einhaltung des von ihr geplanten Tariftreugesetzes
(Bundestagsdrucksache 21/1941) zu binden?
Berlin, den 10. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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