Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 (Bericht zu Drs. 21/1863, 21/2472, 21/2669 Nr. 27, 21/2754)
Text
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 (Bericht zu Drs. 21/1863, 21/2472, 21/2669 Nr. 27, 21/2754)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2755
21. Wahlperiode 12.11.2025
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/1863, 21/2472, 21/2669 Nr. 27, 21/2754 –
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den
Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
Bericht der Abgeordneten Thomas Bareiß, Wolfgang Wiehle, Frank
Junge, Katrin Uhlig und Ines Schwerdtner
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Kostenbelastung der Stromkunden durch
die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 insgesamt zu dämpfen. Dazu sollen die
Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer
Plankostenprognose einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 6,5 Mrd. Euro erhalten.
Darüber hinaus hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie folgende Änderungen
am Gesetzentwurf beschlossen:
• Es wird eine Verpflichtung für Stromlieferanten vorgesehen, die Entlastungen,
die aus dem Zuschuss resultieren, an die Letztverbraucher weiterzugeben.
• Zudem werden Netzbetreibern und Stromlieferanten Vorgaben hinsichtlich der
Transparenz über die Entlastungswirkung des Zuschusses gemacht, indem
Stromlieferanten verpflichtet werden, mit der Rechnung auf diese Wirkungen
hinzuweisen.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschlossenen Änderungen auf
die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a) Bund
Der Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten in Höhe von
insgesamt 6,5 Mrd. Euro für das Kalenderjahr 2026 soll aus Mitteln des Klima- und
Transformationsfonds finanziert werden.
Sonstige Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sind nicht ersichtlich.
b) Länder und Kommunen
Die Regelungen haben keine Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und
Kommunen.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft entsteht einmaliger zusätzlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von
etwa 2.400 Euro.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Keine.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a) Bund
Für die Bundesverwaltung entsteht kein nennenswerter zusätzlicher
Erfüllungsaufwand. Die Bundesnetzagentur prüft die vorschriftsgemäße Verwendung des
Zuschusses im Rahmen der ohnehin durchzuführenden Prüfung und Festlegung der
Erlösobergrenzen. Im Vergleich zum bereits bestehenden Erfüllungsaufwand entsteht dabei kein
nennenswerter zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
b) Länder und Kommunen
Die Verwaltungen der Länder und Kommunen sind von den Regelungen nicht
betroffen. Für sie entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Weitere Kosten
Sonstige Kosten für die Wirtschaft oder die sozialen Sicherungssysteme sind nicht
ersichtlich. Auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das
Verbraucherpreisniveau, hat der Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten
einen entlastenden Effekt.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft und
Energie vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 12. November 2025
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Thomas Bareiß
Berichterstatter
Wolfgang Wiehle
Berichterstatter
Frank Junge
Berichterstatter
Katrin Uhlig
Berichterstatterin
Ines Schwerdtner
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333]
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