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Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 (Bericht zu Drs. 21/1863, 21/2472, 21/2669 Nr. 27, 21/2754)

dip / drucksache 12.11.2025 · WP 21 · 21/2755 · Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 (Bericht zu Drs. 21/1863, 21/2472, 21/2669 Nr. 27, 21/2754) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2755 21. Wahlperiode 12.11.2025 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/1863, 21/2472, 21/2669 Nr. 27, 21/2754 – Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 Bericht der Abgeordneten Thomas Bareiß, Wolfgang Wiehle, Frank Junge, Katrin Uhlig und Ines Schwerdtner Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Kostenbelastung der Stromkunden durch die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 insgesamt zu dämpfen. Dazu sollen die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 6,5 Mrd. Euro erhalten. Darüber hinaus hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie folgende Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen: • Es wird eine Verpflichtung für Stromlieferanten vorgesehen, die Entlastungen, die aus dem Zuschuss resultieren, an die Letztverbraucher weiterzugeben. • Zudem werden Netzbetreibern und Stromlieferanten Vorgaben hinsichtlich der Transparenz über die Entlastungswirkung des Zuschusses gemacht, indem Stromlieferanten verpflichtet werden, mit der Rechnung auf diese Wirkungen hinzuweisen. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand a) Bund Der Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten in Höhe von insgesamt 6,5 Mrd. Euro für das Kalenderjahr 2026 soll aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Sonstige Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sind nicht ersichtlich. b) Länder und Kommunen Die Regelungen haben keine Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht einmaliger zusätzlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 2.400 Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. Erfüllungsaufwand der Verwaltung a) Bund Für die Bundesverwaltung entsteht kein nennenswerter zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Die Bundesnetzagentur prüft die vorschriftsgemäße Verwendung des Zuschusses im Rahmen der ohnehin durchzuführenden Prüfung und Festlegung der Erlösobergrenzen. Im Vergleich zum bereits bestehenden Erfüllungsaufwand entsteht dabei kein nennenswerter zusätzlicher Erfüllungsaufwand. b) Länder und Kommunen Die Verwaltungen der Länder und Kommunen sind von den Regelungen nicht betroffen. Für sie entsteht kein Erfüllungsaufwand. Weitere Kosten Sonstige Kosten für die Wirtschaft oder die sozialen Sicherungssysteme sind nicht ersichtlich. Auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, hat der Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten einen entlastenden Effekt. Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 12. November 2025 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Thomas Bareiß Berichterstatter Wolfgang Wiehle Berichterstatter Frank Junge Berichterstatter Katrin Uhlig Berichterstatterin Ines Schwerdtner Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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