zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1494, 21/2077, 21/2146 Nr. 1. 16, 21/2594 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
Text
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1494, 21/2077, 21/2146 Nr. 1. 16, 21/2594 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2605
21. Wahlperiode 05.11.2025
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/1494, 21/2077, 21/2146 Nr. 1.16, 21/2594 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
Bericht der Abgeordneten Thomas Bareiß, Wolfgang Wiehle, Frank
Junge, Katrin Uhlig und Dr. Dietmar Bartsch
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
in unterirdischen Gesteinsschichten des Festlandsockels und der ausschließlichen
Wirtschaftszone zu kommerziellen Zwecken im industriellen Maßstab zu ermöglichen
und ein einheitliches Zulassungsregime für alle Kohlendioxidleitungen zu schaffen.
Hierzu sollen der Zweck und der Geltungsbereich des Kohlendioxid-
Speicherungsgesetz (KSpG) sowie die Begriffsbestimmung für Kohlendioxidleitungen entsprechend
angepasst werden.
Darüber hinaus hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie u. a. folgende
Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen:
− Isolierte Planfeststellungsfähigkeit von Nebenanlagen,
− Regelung von Duldungspflichten für Grundstückseigentümer bei Transporten
von Anlagenbestandteilen zu ihren zukünftigen Einsatzorten,
− Klarstellung, dass Übermittlungspflichten nach dem Geologiedatengesetz
unberührt bleiben,
− Regelung, dass seitens der Behörde auf eine Information der Öffentlichkeit durch
den Träger des Vorhabens spätestens mit Antragstellung zur Genehmigung eines
Kohlendioxidspeichers hinzuwirken ist (statt „möglichst vor Antragstellung“),
− Hervorhebung, dass der Schutz des Trinkwassers in Übereinstimmung mit der
bisher schon geltenden Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung
der Langzeitsicherheit Genehmigungsvoraussetzung eines
Kohlendioxidspeichers ist,
− Aufforderung an die Länder, für den Evaluierungsbericht einen aktuellen Stand
zur Frage der Zulassung der dauerhaften Speicherung im jeweiligen Landesgebiet
zu übermitteln.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschlossenen Änderungen auf
die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Es entstehen keine unmittelbaren Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den
Bund, die Länder und die Kommunen. Etwaige Mehrbedarfe im Bereich des Bundes
sollen finanziell und (plan-)stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan gegenfinanziert
werden.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe
von 5.891.330 Euro sowie ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von rund
7.822.000 Euro.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Davon sind Bürokratiekosten aus Informationspflichten: 77.330 Euro.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für die Verwaltung entstehen ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund
10.388.000 Euro (davon Bund: 409.000 Euro) sowie eine Erhöhung des jährlichen
Erfüllungsaufwands um rund 2.568.650 Euro. Davon entfallen 44.760 Euro an
jährlichem Erfüllungsaufwand auf den Bund, die restlichen Beträge auf die Länder (inkl.
Kommunen).
Weitere Kosten
Keine.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes
vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft und
Energie vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 5. November 2025
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Thomas Bareiß
Berichterstatter
Wolfgang Wiehle
Berichterstatter
Frank Junge
Berichterstatter
Katrin Uhlig
Berichterstatterin
Dr. Dietmar Bartsch
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333]
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