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zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1494, 21/2077, 21/2146 Nr. 1. 16, 21/2594 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2605 · Bericht · Original ↗

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zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1494, 21/2077, 21/2146 Nr. 1. 16, 21/2594 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2605 21. Wahlperiode 05.11.2025 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/1494, 21/2077, 21/2146 Nr. 1.16, 21/2594 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes Bericht der Abgeordneten Thomas Bareiß, Wolfgang Wiehle, Frank Junge, Katrin Uhlig und Dr. Dietmar Bartsch Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone zu kommerziellen Zwecken im industriellen Maßstab zu ermöglichen und ein einheitliches Zulassungsregime für alle Kohlendioxidleitungen zu schaffen. Hierzu sollen der Zweck und der Geltungsbereich des Kohlendioxid- Speicherungsgesetz (KSpG) sowie die Begriffsbestimmung für Kohlendioxidleitungen entsprechend angepasst werden. Darüber hinaus hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie u. a. folgende Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen: − Isolierte Planfeststellungsfähigkeit von Nebenanlagen, − Regelung von Duldungspflichten für Grundstückseigentümer bei Transporten von Anlagenbestandteilen zu ihren zukünftigen Einsatzorten, − Klarstellung, dass Übermittlungspflichten nach dem Geologiedatengesetz unberührt bleiben, − Regelung, dass seitens der Behörde auf eine Information der Öffentlichkeit durch den Träger des Vorhabens spätestens mit Antragstellung zur Genehmigung eines Kohlendioxidspeichers hinzuwirken ist (statt „möglichst vor Antragstellung“), − Hervorhebung, dass der Schutz des Trinkwassers in Übereinstimmung mit der bisher schon geltenden Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung der Langzeitsicherheit Genehmigungsvoraussetzung eines Kohlendioxidspeichers ist, − Aufforderung an die Länder, für den Evaluierungsbericht einen aktuellen Stand zur Frage der Zulassung der dauerhaften Speicherung im jeweiligen Landesgebiet zu übermitteln. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Es entstehen keine unmittelbaren Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund, die Länder und die Kommunen. Etwaige Mehrbedarfe im Bereich des Bundes sollen finanziell und (plan-)stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan gegenfinanziert werden. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 5.891.330 Euro sowie ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 7.822.000 Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Davon sind Bürokratiekosten aus Informationspflichten: 77.330 Euro. Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entstehen ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 10.388.000 Euro (davon Bund: 409.000 Euro) sowie eine Erhöhung des jährlichen Erfüllungsaufwands um rund 2.568.650 Euro. Davon entfallen 44.760 Euro an jährlichem Erfüllungsaufwand auf den Bund, die restlichen Beträge auf die Länder (inkl. Kommunen). Weitere Kosten Keine. Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 5. November 2025 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Thomas Bareiß Berichterstatter Wolfgang Wiehle Berichterstatter Frank Junge Berichterstatter Katrin Uhlig Berichterstatterin Dr. Dietmar Bartsch Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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