zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1864, 21/2471, 21/2599 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.
Text
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1864, 21/2471, 21/2599 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2627
21. Wahlperiode 05.11.2025
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/1864, 21/2471, 21/2599 –
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an
die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1
Bericht der Abgeordneten Thomas Bareiß, Wolfgang Wiehle, Frank
Junge, Katrin Uhlig und Dr. Dietmar Bartsch
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die nationalen Statistikregelungen an die neue
europäische Klassifikation der Wirtschaftszweige (NACE Revision 2.1) und an die
daraus abgeleitete neue nationale Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2025)
anzupassen, um neusten strukturellen, wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen
Rechnung zu tragen. Über die Umsetzung von EU-Recht hinaus sieht der Entwurf
folgende Maßnahmen zur Entlastung von statistischen Berichtspflichten vor: Die
Anhebung von Meldeschwellen an die Inflation sowie die Vereinfachung zur Lieferung von
Daten.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Für die Wahrnehmung der Aufgaben des Statistischen Bundesamtes in Bezug auf eine
Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die neue europäische Systematik der
Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1 entstehen – sofern ersichtlich – keine
jährlichen Mehraufwände. Es entsteht jedoch ein einmaliger Umstellungsaufwand in Höhe
von 459.541 Euro für befristetes Personal (Zeitverträge). Dieser einmalige
Erfüllungsaufwand für die Bundesverwaltung geht auf eine Eins-zu-Eins-Umsetzung von EU-
Recht zurück.
Der einmalige Mehraufwand des Statistischen Bundesamtes ist finanziell innerhalb der
geltenden Haushalts- und Finanzplanansätze des Einzelplans 06 Kapitel 0614
auszugleichen.
Die einmaligen Kosten der Statistischen Ämter der Länder belaufen sich auf 6.199.119
Euro Personalkosten sowie 55.082 Euro Materialkosten.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft reduziert sich um rund 2.185.000
Euro.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Davon entfallen -2.185 000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten.
Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt vollständig der „One-in,
one-out“-Regel. Damit ergibt sich insgesamt ein „Out“ in Höhe von 2.185.000 Euro.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der Verwaltung entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 5,2 Mio.
Euro. Der Bundesverwaltung entsteht dabei ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe
von rund 463.000 Euro. Den Ländern entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in
Höhe von rund 4,7 Mio. Euro.
Soweit der unter Abschnitt E.3 dargestellte Erfüllungsaufwand des Bundes
haushaltswirksam wird und nicht unter Abschnitt „D. Haushaltsausgaben ohne
Erfüllungsaufwand“ aufgeführt ist, wird er im jeweils betroffenen Einzelplan gegenfinanziert.
Weitere Kosten
Keine.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen aller
Fraktionen für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft und
Energie vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 5. November 2025
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Thomas Bareiß
Berichterstatter
Wolfgang Wiehle
Berichterstatter
Frank Junge
Berichterstatter
Katrin Uhlig
Berichterstatterin
Dr. Dietmar Bartsch
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333]
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