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zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1864, 21/2471, 21/2599 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2627 · Bericht · Original ↗

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zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1864, 21/2471, 21/2599 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2. [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2627 21. Wahlperiode 05.11.2025 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/1864, 21/2471, 21/2599 – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1 Bericht der Abgeordneten Thomas Bareiß, Wolfgang Wiehle, Frank Junge, Katrin Uhlig und Dr. Dietmar Bartsch Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die nationalen Statistikregelungen an die neue europäische Klassifikation der Wirtschaftszweige (NACE Revision 2.1) und an die daraus abgeleitete neue nationale Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2025) anzupassen, um neusten strukturellen, wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Über die Umsetzung von EU-Recht hinaus sieht der Entwurf folgende Maßnahmen zur Entlastung von statistischen Berichtspflichten vor: Die Anhebung von Meldeschwellen an die Inflation sowie die Vereinfachung zur Lieferung von Daten. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Für die Wahrnehmung der Aufgaben des Statistischen Bundesamtes in Bezug auf eine Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die neue europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1 entstehen – sofern ersichtlich – keine jährlichen Mehraufwände. Es entsteht jedoch ein einmaliger Umstellungsaufwand in Höhe von 459.541 Euro für befristetes Personal (Zeitverträge). Dieser einmalige Erfüllungsaufwand für die Bundesverwaltung geht auf eine Eins-zu-Eins-Umsetzung von EU- Recht zurück. Der einmalige Mehraufwand des Statistischen Bundesamtes ist finanziell innerhalb der geltenden Haushalts- und Finanzplanansätze des Einzelplans 06 Kapitel 0614 auszugleichen. Die einmaligen Kosten der Statistischen Ämter der Länder belaufen sich auf 6.199.119 Euro Personalkosten sowie 55.082 Euro Materialkosten. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft reduziert sich um rund 2.185.000 Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Davon entfallen -2.185 000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt vollständig der „One-in, one-out“-Regel. Damit ergibt sich insgesamt ein „Out“ in Höhe von 2.185.000 Euro. Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Verwaltung entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 5,2 Mio. Euro. Der Bundesverwaltung entsteht dabei ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 463.000 Euro. Den Ländern entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 4,7 Mio. Euro. Soweit der unter Abschnitt E.3 dargestellte Erfüllungsaufwand des Bundes haushaltswirksam wird und nicht unter Abschnitt „D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“ aufgeführt ist, wird er im jeweils betroffenen Einzelplan gegenfinanziert. Weitere Kosten Keine. Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 5. November 2025 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Thomas Bareiß Berichterstatter Wolfgang Wiehle Berichterstatter Frank Junge Berichterstatter Katrin Uhlig Berichterstatterin Dr. Dietmar Bartsch Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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