Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Ausschluss inhaltlicher Kommentierungen durch den sitzungsleitenden Präsidenten
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Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Ausschluss inhaltlicher Kommentierungen durch den sitzungsleitenden Präsidenten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2224
21. Wahlperiode 14.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Stephan Brandner, Alexander Arpaschi, Adam Balten,
Dr. Christina Baum, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann,
Peter Boehringer, Peter Bohnhof, Erhard Brucker, Tobias Ebenberger, Hauke
Finger, Rainer Galla, Mirco Hanker, Stefan Henze, Olaf Hilmer, Karsten Hilse,
Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim
Köhler, Pierre Lamely, Markus Matzerath, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Gerold
Otten, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Volker Scheurell, Manfred
Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, René
Springer, Thomas Stephan, Martina Uhr, Mathias Weiser, Sven Wendorf,
Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
hier: Ausschluss inhaltlicher Kommentierungen durch den
sitzungsleitenden Präsidenten
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 25. Juni 1980 (BGBl. I S.
1237), die zuletzt durch Beschluss des Bundestages vom 22. Februar 2024 geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 7 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:
„(1) Der Präsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte. Er wahrt die
Würde und die Rechte des Bundestages, fördert seine Arbeiten, leitet die
Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause. Vor, während und nach
den Redebeiträgen der Mitglieder des Bundestages enthält sich der Präsident jeglicher
inhaltlicher Kommentierung oder Wertung der gehaltenen Reden. Er hat beratende
Stimme in allen Ausschüssen.“
Berlin, den 14. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages legt die zentralen Verfahrensregeln für die parlamentarische
Arbeit fest. Sie dient der Sicherung geordneter Abläufe, der Wahrung von Fairness im parlamentarischen Diskurs
und dem Schutz der Rechte aller Mitglieder des Bundestages, unabhängig von Fraktion, Parteizugehörigkeit oder
politischer Position.
Der Bundestagspräsident nimmt hierbei eine herausgehobene und besonders verantwortungsvolle Rolle ein. Er
repräsentiert das Parlament nach außen, wahrt dessen Würde und Rechte und trägt nach innen Sorge für einen
ordnungsgemäßen, sachlichen und fairen Verlauf der Verhandlungen. Mit seiner Autorität prägt er maßgeblich
die Atmosphäre im Plenarsaal und die Wahrnehmung des Bundestages in der Öffentlichkeit.
Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung und einer sich verschärfenden politischen
Auseinandersetzung kommt es darauf an, dass der Bundestagspräsident sein Amt unparteiisch ausübt. Er darf zu
keinem Zeitpunkt den Eindruck erwecken, inhaltlich Partei zu ergreifen oder einzelne Abgeordnete oder Fraktionen
aufgrund ihrer Redebeiträge zu bewerten. Vielmehr muss er die Neutralität des Vorsitzes konsequent wahren,
um das Vertrauen aller Abgeordneten und der Bürger in die Institution Bundestag sicherzustellen.
Die bisherige Fassung des § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung enthält zwar bereits allgemeine Formulierungen zur
Gerechtigkeit, Unparteilichkeit und Ordnung. Sie lässt jedoch Interpretationsspielräume offen, die im
parlamentarischen Alltag wiederholt zu Konflikten geführt haben. Wenn der Präsident durch Zwischenbemerkungen,
Mimik, Gestik oder Kommentare sowie Einordnungen den Eindruck einer inhaltlichen Wertung erweckt, kann dies
die Debattenkultur belasten, das Rederecht der Abgeordneten faktisch einschränken und Zweifel an der
unparteiischen Amtsführung wecken.
Die vorgeschlagene Ergänzung bringt daher ausdrücklich und unmissverständlich zum Ausdruck, dass sich der
Präsident vor, während und nach den Redebeiträgen von Mitgliedern des Bundestages jeglicher inhaltlicher
Kommentierung oder Bewertung enthalten muss. Damit wird eine klare und verbindliche Verhaltensnorm geschaffen,
die über bloße Auslegung hinausgeht.
Diese Präzisierung dient mehreren Zielen:
1. Stärkung der Neutralität des Präsidentenamtes
Der Präsident soll unzweifelhaft als unparteiische Instanz auftreten. Jede Form von Kommentierung könnte das
Vertrauen in diese Rolle untergraben.
2. Schutz der Redefreiheit der Abgeordneten
Jedes Mitglied des Bundestages hat das Recht, ohne Befürchtung einer inhaltlichen Kommentierung durch den
Präsidenten seine politische Position im Plenum darzulegen. Die vorgeschlagene Änderung stärkt dieses
Rederecht.
3. Wahrung der Würde des Bundestages
In einer Demokratie ist das Parlament zentraler Ort des offenen politischen Austausches. Wenn der Präsident
sich neutral verhält, wird verhindert, dass die parlamentarische Debatte durch parteiliche Eingriffe des Vorsitzes
beschädigt wird.
4. Förderung einer sachlichen Debattenkultur
Indem Wertungen durch den Präsidenten ausgeschlossen werden, wird der Fokus auf die Beiträge der
Abgeordneten selbst gelegt. Dies fördert eine Kultur, in der Argumente und nicht die Haltung des Vorsitzes im Mittelpunkt
stehen.
5. Vertrauensbildung in der Öffentlichkeit
Die Bürger erwarten zu Recht, dass der Bundestag nach klaren und gerechten Regeln arbeitet. Ein unparteiisch
auftretender Präsident trägt entscheidend dazu bei, das Ansehen des Parlaments als demokratisches Forum zu
stärken.
Insgesamt trägt die vorgeschlagene Ergänzung zur Klarstellung und Stärkung der bestehenden Regelungen bei.
Sie schafft Rechtssicherheit und verhindert zukünftige Konflikte um die Rolle des Bundestagspräsidenten in der
laufenden Debatte. Damit leistet die Änderung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des
Deutschen Bundestages und zur Stärkung des parlamentarischen Vertrauens.
Gerade in der aktuellen Legislaturperiode zeigt sich, dass die Kommentierung der Reden und Redner durch den
sitzungsleitenden Präsidenten zur geübten Praxis geworden ist. Reden der Alternative für Deutschland werden
regelmäßig seitens der Sitzungsleitung kommentiert und eingeordnet, was bei Rednern anderer Fraktionen nicht
der Fall ist. Während das Kommentieren der Sitzungsleitung durch die Abgeordneten regelmäßig zu der Erteilung
eines Ordnungsrufes führt, nutzen die sitzungsleitenden Präsidenten zahlreiche Möglichkeiten, die Aussagen der
Redner zu kommentieren. Besonders fällt auf, dass die Bundestagspräsidentin die Reden der
Fraktionsvorsitzenden der Alternative für Deutschland immer wieder parteiisch kommentiert und somit die notwendige Neutralität
ihres Amtes vermissen lässt (bspw. vgl. Protokoll Deutscher Bundestag, 21. Wahlperiode – 24. Sitzung,
Mittwoch, den 17. September 2025, S. 2458 und vgl. Protokoll Deutscher Bundestag, 21. Wahlperiode – 27. Sitzung,
Mittwoch, den 24. September 2025, S. 2824). Dass sogar während eines laufenden Redebeitrages durch den
sitzungsleitenden Präsidenten unterbrochen wird, um Anmerkungen zu einer Rede zu machen, die in keinerlei
Widerspruch zu der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages steht, sondern schlicht inhaltlich dem
sitzungsleitenden Präsidenten nicht zusagt, hat sich zu einer den Redner enorm störenden Praxis etabliert, der es
Einhalt zu gebieten gilt (vgl. Protokoll Deutscher Bundestag, 21. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag,
den 25. September 2025, S. 2946).
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