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Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Einführung einer Liste der ordnungsrufwürdigen Äußerungen, Begriffe und Handlungen zur Herstellung umfassender Transparenz

dip / drucksache 14.10.2025 · WP 21 · 21/2225 · Antrag · Original ↗

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Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Einführung einer Liste der ordnungsrufwürdigen Äußerungen, Begriffe und Handlungen zur Herstellung umfassender Transparenz [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2225 21. Wahlperiode 14.10.2025 Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Birgit Bessin, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Peter Boehringer, Peter Bohnhof, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Mirco Hanker, Stefan Henze, Olaf Hilmer, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Manuel Krauthausen, Pierre Lamely, Markus Matzerath, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Gerold Otten, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Christian Reck, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Paul Schmidt, René Springer, Thomas Stephan, Martina Uhr, Sven Wendorf, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Einführung einer Liste der ordnungsrufwürdigen Äußerungen, Begriffe und Handlungen zur Herstellung umfassender Transparenz Der Bundestag wolle beschließen: Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 25. Juni 1980 (BGBl. I S. 1237), die zuletzt durch Beschluss des Bundestages vom 22. Februar 2024 geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 36 Absatz 1 wird nach Satz 2 der folgende Satz eingefügt: „Zur Förderung der Transparenz wird dieser Geschäftsordnung eine Anlage beigefügt, die diejenigen Begriffe, Äußerungen und Handlungen auflistet, die regelmäßig zu einem Ordnungsruf führen.“ Berlin, den 14. Oktober 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die bestehende Regelung des § 36 GO BT räumt dem Präsidenten des Deutschen Bundestages ein weites Ermessen bei der Erteilung von Ordnungsrufen ein. Zwar ist ein gewisses Maß an Flexibilität im Interesse der Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlich, zugleich führt sie jedoch in der parlamentarischen Praxis zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für Abgeordnete. Abgeordnete können derzeit nicht mit hinreichender Vorhersehbarkeit erkennen, welche Begriffe oder Äußerungen als ordnungswidrig eingestuft werden und somit einen Ordnungsruf nach sich ziehen. Dies beeinträchtigt die freie Mandatsausübung gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, da die Redner gezwungen sind, im Zweifel auf pointierte oder kritische Formulierungen zu verzichten, um Sanktionen zu vermeiden. Die Transparenzlücke schwächt damit den offenen parlamentarischen Diskurs, was insbesondere angesichts der geplanten Einführung verpflichtender Ordnungsgelder dazu führen kann, dass Abgeordnete sich nicht mehr am Diskurs beteiligen. Zudem hat die Erfahrung gezeigt, dass die Erteilung der Ordnungsrufe in der Praxis nicht immer einheitlich über alle Fraktionen hinweg gehandhabt wird. Identische oder vergleichbare Formulierungen wurden in der Vergangenheit unterschiedlich sanktioniert, abhängig von der konkreten Sitzungssituation oder der politischen Zuschreibung des Absenders. Dies kann nicht nur innerhalb des Parlaments, sondern auch für außenstehende Zuschauer den Eindruck erwecken, dass Fraktionen oder einzelne Abgeordnete ungleich behandelt werden. So beschimpfte ein Abgeordneter der Fraktion Die Linke die Alternative für Deutschland als „Faschisten“ und „Verbrecherbande“ (Plenarprotokoll 21/22), was bei dem Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, der ebenfalls der Fraktion Die Linke zugehörig ist, zunächst zu keinerlei Reaktion, später nur zu einer Randbemerkung führte. Auf der anderen Seite erhielt ein Abgeordneter der Alternative für Deutschland, die selbst nicht im Präsidium des Deutschen Bundestages vertreten ist, für die Bezeichnung „Syndikatsparteien“ einen Ordnungsruf (Plenarprotokoll 21/11), der durch den Vizepräsidenten der Grünen Fraktion erteilt wurde. Weitere Abgeordnete der AfD-Fraktion haben bereits in der aktuellen Legislaturperiode Ordnungsrufe für die Verwendung des Begriffs der „Kartellparteien“ erhalten (Plenarprotokoll 21/5). Der Bundestagsvizepräsident der Fraktion Die Linke erteilte einen Ordnungsruf aufgrund der „Herabwürdigungen von Menschengruppen und der Verächtlichmachung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der (…) gewählten Unabhängigen Beauftragten“ (Plenarprotokoll 21/18). Für das Hochhalten „jenseits gesprochener Zeichen“ erhielt eine Abgeordnete der AfD einen Ordnungsruf durch den Bundestagsvizepräsidenten der Fraktion der Grünen (Plenarprotokoll 21/8), was bei einem Abgeordneten der Grünen zu keiner Reaktion seitens der sitzungsleitenden Vizepräsidentin führte (Plenarprotokoll 21/13). Die Beschimpfung eines Abgeordneten der AfD-Fraktion als „Kleiner Nazi“ führte in dieser Legislaturperiode zu einer Rüge (Plenarprotokoll 21/20), während die Bezeichnung „Linksextremistin“ für eine nicht anwesende Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht zu einem Ordnungsruf führte (Plenarprotokoll 21/19). Zu einer Rüge führte auch ein „Küsschen“, das eine Abgeordnete der Fraktion der AfD in Richtung einer anderen Fraktion sendete (Plenarprotokoll 21/18). Es fällt auf, dass insbesondere der Vizepräsident der Fraktion Die Linke, die mit 64 Sitzen die kleinste Fraktion ist, überdurchschnittlich aktiv an der Verteilung der Ordnungsrufe mitwirkt und damit ausschließlich die Abgeordneten der AfD trifft. So wurden fünf der 13 Ordnungsrufe, die Stand 16. September 2025 in der 21. Legislaturperiode verteilt wurden, durch ihn vergeben. Wenn dem schon keine (bewusste) Ungleichbehandlung zugrundeliegen sollte, so reicht doch bereits der Verdacht aus, um die Autorität der Sitzungsleitung und das Vertrauen in die unparteiische Anwendung der Geschäftsordnung zu beeinträchtigen. Durch die Einführung einer Anlage zu § 36 GO BT, in der die regelmäßig ordnungsrufrelevanten Begriffe, Äußerungen und Handlungen transparent aufgelistet werden, wird die notwendige Vorhersehbarkeit geschaffen. Abgeordnete können sich dadurch besser orientieren, was die Verlässlichkeit der Parlamentspraxis stärkt. Zugleich wird der Sitzungsleitung weiterhin ein notwendiger Ermessensspielraum belassen, da die Liste nicht abschließend wirkt, sondern regelmäßig vom Ältestenrat überprüft und fortgeschrieben wird. Die Änderung dient somit sowohl der Rechtssicherheit der Abgeordneten als auch der Gleichbehandlung aller Fraktionen und trägt zu einer transparenten und fairen Debattenkultur im Deutschen Bundestag bei. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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