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Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung

dip / drucksache 23.04.2026 · WP 21 · 21/5568 · Antrag · Original ↗

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Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der deutsche Spitzensport befindet sich seit Jahren in einer Krise und seine Förderung durch den Bund bedarf dringend einer grundlegenden Reform. Im Zentrum der Spitzensportförderung muss dessen Bedeutung für die Gesellschaft stehen. Ein einseitiger Fokus auf den Gewinn von Medaillen bei einigen ausgewählten Großereignissen spiegelt nicht wider, welche elementare Bedeutung der Sport für die Gesundheit und die Gesellschaft hat. Der Leistungssport kann daher nur in Symbiose mit dem Breiten- und Schulsport existieren. Die Erfolge der Athletinnen und Athleten dienen dem Breitensport als Leuchtturm und motivieren die Menschen und vor allem auch Kinder und Jugendliche, selbst Sport zu treiben. Gleichzeitig bildet der Breitensport die Basis für jeden Spitzensport. Eine nachhaltige und zukunftssichere Förderung des Spitzensports muss diese Wechselwirkung berücksichtigen und darf sich nicht hinter Zuständigkeitsgrenzen verstecken. Grundsätzlich muss eine Karriere im Leistungssport möglich sein, ohne dass daraus Nachteile für die betroffenen Menschen entstehen. Denn Athletinnen und Athleten sowie das gesamte Leistungssportpersonal bilden die elementare Grundlage eines funktionierenden Leistungssportsystems. Sie müssen ihrer Tätigkeit leben und für die Zukunft vorsorgen und, wenn sie wollen, auch eine Familie gründen können. Eine Mindestförderung für die Athletinnen und Athleten mit Bundeskaderstatus sowie eine tarifliche Bezahlung und sichere Anstellungsverhältnisse für alle Beschäftigten im Leistungssport sind daher für eine funktionierende Förderung des Spitzensports unverzichtbar. Denn nur wer keine Angst um seine Zukunft haben muss, kann nachhaltige und wiederkehrende Spitzenleistungen organisieren. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns zum Abbau vorhandener Barrieren und zur Ermöglichung von voller, wirksamer und gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft. Das gilt auch für den Sport im Allgemeinen und für den Leistungssport im Speziellen. Der Behindertensport, egal ob paralympisch, deaflympisch oder special-olympisch, muss daher dem olympischen Deutscher Bundestag Drucksache 21/5568 21. Wahlperiode 23.04.2026 Sport bei der Sportförderung auf allen Ebenen gleichgestellt werden. Alles andere wäre ein Rechtsbruch und stünde im Widerspruch zu einer demokratischen, an den universellen Menschenrechten orientierten Gesellschaft wie der unseren. Erfolg muss organisiert werden. Das heißt, erfolgreicher, konkurrenzfähiger und nachhaltiger Leistungssport kostet Geld. Spitzensportförderung darf daher nicht gemäß Haushaltslage erfolgen, sondern muss eine pflichtige Aufgabe des Bundes sein. Dabei muss die Finanzierung bedarfsgerecht und in Anlehnung internationaler Standards erfolgreicher Nationen angelegt sein. Darüber hinaus ist es zwingend, dass die Förderung des Spitzensports transparent und nachvollziehbar gestaltet ist. Good Governance, demokratische Verbandsstrukturen und Safe Sport müssen zu notwendigen Kriterien jeder Förderung von Sportverbänden werden. Die Entscheidungen müssen dabei in Gremien getroffen werden, die den organisierten Sport und insbesondere auch die Athletinnen und Athleten selbst sowie den Behindertensport nicht nur miteinbezieht, sondern auch gegenüber der Politik eine Stimmenmehrheit zusichert. Schließlich benötigt der Sport intakte Sportstätten, bundesweit und flächendeckend. Denn die Kinder, die heute im Sportunterricht oder im Vereinssport auf intakte Sportstätten angewiesen sind, sind diejenigen die uns bei zukünftigen Sportgroßereignissen vertreten sollen. Der Investitionsstau bei Sportstätten ist riesig und die derzeitigen, in diesem Zusammenhang vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel werden bei weitem nicht ausreichen, um dieses fundamentale Problem zu lösen. Der deutsche Spitzensport befindet sich seit Jahren in einer Krise und der Weg hinaus führt nur über eine nachhaltige, ganzheitliche Reform der (Spitzen-)Sportförderung. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Förderung des Spitzensports nachhaltig und zukunftsfähig aufstellt, indem er a) statt Medaillen die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Sports in den Mittelpunkt jeder Sportförderung stellt, b) den Leistungssport besser mit dem Breiten- und dem Schulsport verbindet, c) den Behindertensport (Paralympics, Deaflympics, Special Olympics) auf allen Ebenen mit dem olympischen Sport gleichstellt, d) Spitzensport ermöglicht und eine Mindestförderung in Höhe von mindestens 1.800 Euro für Bundeskaderathletinnen und -athleten einführt, die gekoppelt an den gesetzlichen Mindestlohn steigen soll, e) das gesamte Leistungssportpersonal einschließlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sportnahen Forschungseinrichtungen mit tariflichen Arbeitsverträgen ausstattet, f) Good Governance, demokratische Verbandsstrukturen und Safe Sport zu notwendigen Kriterien für jede Förderung von Sportverbänden macht und diese an transparente und überprüfbare Kriterien knüpft, g) die Förderung des Spitzensports in Zukunft gemäß den Forderungen des Bundesrechnungshofes tatsächlich transparent und nachvollziehbar gestaltet, h) jede neu zu schaffende Institution wie etwa eine Spitzensport-Agentur, die über die Förderung des Spitzensports durch staatliche Mittel entscheidet, so gestaltet, dass in sämtlichen Entscheidungsgremien der organisierte Sport (einschließlich dem Behindertensport und der Athletenvertretung) eine Stimmenmehrheit besitzt, während Vetorechte seitens der Bundesregierung ausgeschlossen werden, i) die Förderung des Sports und insbesondere des Spitzensports zu einer Pflichtaufgabe des Bundes erklärt und für die kommenden sechs Haushaltjahre jeweils einen Aufwuchs von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr festschreibt, j) das Potentialanalysesystem, kurz PotAS, transparent validieren lässt und nur dann weiterhin in Förderentscheidungen einbindet, wenn es sich als tatsächlich zweckdienlich und wissenschaftlich valide erwiesen hat; 2. ein Förderprogramm für die Sanierung von Sportanlagen aufzulegen, das in seiner Höhe von mindestens 1 Milliarde Euro pro Jahr und durch seine unbürokratische Ausgestaltung dazu geeignet ist, bis zum Jahr 2035 einen Großteil der sanierungsbedürftigen Sportanlagen zu sanieren. Berlin, den 21. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Bundeskaderathletinnen und Bundesathleten vertreten die Bundesrepublik Deutschland bei internationalen Wettkämpfen und erfüllen damit eine öffentliche Aufgabe von nationaler Bedeutung, verfügen aber viel-fach über kein existenzsicherndes Einkommen, unzureichende soziale Absicherung und fehlende Perspektiven nach der sportlichen Karriere. Studien zeigen, dass viele Kaderathletinnen und Kaderathleten unter dem Existenzminimum leben und existenzielle Unsicherheit zu hohen Drop-out-Raten nach dem Schulabschluss führt (Bundestagsdrucksache 21/3616). Auch das Leistungssportpersonal – insbesondere Bundestrainerinnen und Bundestrainer – ist in weiten Teilen prekär beschäftigt, häufig kettenbefristet, mit hohen Arbeitszeiten und im internationalen Vergleich sowie relativ zu Verantwortung und Qualifikation unzureichend vergütet. Der Berufsverband der Trainerinnen und Trainer, die Deutsche Sporthilfe, Athleten Deutschland und der DOSB haben seit Jahren tarifliche Standards, Entfristungs-perspektiven und klare arbeitsrechtliche Mindeststandards für das Leistungssportpersonal eingefordert (Bundestagsdrucksache 21/4540). Der Leistungssport der Menschen mit Behinderungen wird trotz aller Bekenntnisse zu Inklusion und Gleichstellung weiterhin deutlich unterhalb des Niveaus des olympischen Bereichs gefördert. Im Bundeshaushalt 2026 entfallen auf Jahresplanungen und Leistungssportpersonal der olympischen Verbände mehr als 110 Millionen Euro, während für den Leistungssport von Menschen mit Behinderungen weniger als 20 Millionen Euro vorgesehen sind; strukturelle Defizite bestehen zudem bei Leistungssportpersonal, Stützpunktstrukturen, wissenschaftlichem Verbundsystem und individueller Athletenförderung. Vor diesem Hintergrund stellt der Deutsche Behindertensportverband (DBS) fest, dass „zukünftig immer schwieriger werden wird, die an das Team Deutschland Paralympics geknüpften Erwartungen zu erfüllen und die gemeinschaftlich gesetzten Ziele zu erreichen“ (www.bundestag.de/resource/blob/1139286/260128_dbs.pdf). Die Mittelvergabe im Spitzensport beruht derzeit maßgeblich auf dem Potenzialanalysesystem, kurz PotAS, dass Disziplinen anhand von Erfolgserwartungen und Medaillenchancen einstuft und damit die Verteilung von Fördermitteln strukturiert. Dieses System ist seit Jahren Gegenstand erheblicher Kritik von Athletinnen und Athleten, Verbänden und Wissenschaft, weil die tatsächlichen Ergebnisse häufiger Großereignisse die Prognosen deutlich verfehlt haben. Bereits 2014/2015 kritisierte der Bundesrechnungshof die Verteilung der Fördermittel im Spitzensport als intransparent und forderte eine Neuordnung hin zu transparenten, plausiblen und bedarfs- wie erfolgsadäquaten Schlüsseln. Dennoch liegt bis heute keine ergebnisoffene, externe wissenschaftliche Validierung von PotAS mit vollständiger Offenlegung der angewandten Methodik, der Datengrundlagen und der Bewertungsalgorithmen vor (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/spitzen- sportfoerderung-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Der Sanierungsbedarf bei deutschen Sportstätten ist ungebrochen groß. Über das Antragsportal für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ wurde für die erste Tranche von 333 Millionen Euro 3.600 Antrage über ein Fördervolumen von insgesamt 7,5 Milliarden Euro gestellt. Damit ist diese erste Phase des Programms 21-fach überzeichnet (www.dosb.de/aktuelles/news/detail/sportstaettenfoerderung- ueberzeichnetbundesprogramm-sanierung-kommunaler-sportstaetten). Im Jahr 2018 schätzten der Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Olympischen Sportbundes den Sanierungsbedarf auf insgesamt 31 Milliarden Euro (vgl. www.bundestag.de/resource/blob/1117612/WD-8-059-25.pdf). Die 21- fache Überzeichnung der ersten Phase des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ lässt darauf schließen, dass der Bedarf ungebrochen hoch und wahrscheinlich sogar noch höher ist. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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