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Wohngeld retten - Kürzungspläne stoppen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6363)

dip / drucksache 09.09.2026 · WP 21 · 21/7942 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Wohngeld retten - Kürzungspläne stoppen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6363) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7942 21. Wahlperiode 09.09.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (24. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6363 – Wohngeld retten – Kürzungspläne stoppen A. Problem Die Fraktion Die Linke spricht sich in ihrem Antrag auf Drucksache 21/6363 strikt gegen eine Kürzung des Wohngeldes aus. Nach Ausführungen der Fraktion sei das Wohngeld aufgrund des massiven Mangels an bezahlbarem Wohnraum und an Sozialwohnungen aktuell ein wichtiger Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Bis zur Behebung dieser Wohnungsnot bleibe es als soziale Sicherung unverzichtbar. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihre Kürzungspläne beim Wohngeld nicht weiterzuverfolgen. Außerdem solle sie einen Gesetzentwurf vorlegen, der das Wohngeldverfahren vereinfache und eine automatische Weiterbewilligung des Wohngeldes bei unveränderten Verhältnissen einführe. Änderungen der Einkommens-, Haushalts- und Wohnkostenverhältnisse müssten von den Leistungsberechtigten unverzüglich mitgeteilt werden. Erforderlich sei auch eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren. Darüber hinaus verlangt die Fraktion die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren Mietpreisdeckelung, um damit die Spirale aus steigenden Mieten und steigenden staatlichen Transferleistungen zu durchbrechen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags auf Drucksache 21/6363. D. Kosten Die Kosten wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/6363 abzulehnen. Berlin, den 8. Juli 2026 Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen Caren Lay Vorsitzende Sahra Mirow Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Sahra Mirow I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/6363 in seiner 84. Sitzung am 12. Juni 2026 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen und zur Mitberatung dem Ausschuss für Arbeit und Soziales. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Fraktion Die Linke hat sich strikt gegen eine Kürzung des Wohngeldes ausgesprochen. Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, der das Wohngeldverfahren grundlegend vereinfache und eine automatische Weiterbewilligung des Wohngeldes bei unveränderten Verhältnissen einführe. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 36. Sitzung am 8. Juli 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6363 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 den Antrag auf Drucksache 21/6363 abschließend beraten und die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD empfohlen. Der Antrag wurde gemeinsam mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/6339 beraten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies auf die bereits im Plenum geführte Debatte zum Wohngeld sowie auf den von ihrer Fraktion eingebrachten Antrag und eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Aus Sicht ihrer Fraktion seien die geplanten Kürzungen und Änderungen beim Wohngeld entschieden abzulehnen. Die SPD rücke mit den vorgesehenen Kürzungen von ihrer eigenen Politik der vergangenen Wahlperiode ab. Die Einschnitte erfolgten zu einem Zeitpunkt, in dem Mieten und Heizkosten weiter stiegen und zugleich weitere Sozialleistungen gekürzt würden. Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang auf die angekündigte Kürzung des Kindersofortzuschlags und die politische Zielsetzung dieser Maßnahmen hinterfragt. Die Bundesregierung habe angekündigt, im Bauetat 1 Milliarde Euro beim Wohngeld einsparen zu wollen. Dieses Ziel werde jedoch selbst mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht, der Einspareffekt betrage lediglich 0,13 Prozent des Bundeshaushalts. Das Ziel, künftig mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen zu wollen, rechtfertige nicht Kürzungen beim Wohngeld, denn dieses wirke erst langfristig, während die betroffenen Mieter – insbesondere Rentner – bereits heute auf die Unterstützung angewiesen seien. Ausweislich des Referentenentwurfs würden Personen, die bislang Wohngeld erhielten, künftig teilweise in den Leistungsbezug nach dem SGB II wechseln; insgesamt würden lediglich rund 400 Millionen Euro eingespart. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, die vorgesehenen Kürzungen zurückzunehmen und insbesondere Rentner weiterhin beim Wohngeld zu unterstützen. Die Fraktion Die Linke kritisierte, dass die angekündigten Einsparungen beim Wohngeld zu erheblicher Verunsicherung geführt hätten. Die Darstellung, Leistungen künftig zielgenauer auszurichten, ändere nichts daran, dass es sich faktisch um Kürzungen handele. Der steigende Wohngeldbedarf sei Ausdruck eines überhitzten Wohnungsmarktes, und das Wohngeld sei für viele Haushalte unverzichtbar. Kürzungen würden insbesondere Familien mit geringem Einkommen belasten, das Armutsrisiko erhöhen und im schlimmsten Fall zu mehr Wohnungslosigkeit führen. Verwiesen wurde ferner auf Studien, die einen Zusammenhang zwischen steigenden Wohnkosten und dem Erstarken populistischer Parteien aufzeigten. Soziale Sicherheit stärke die Demokratie, weshalb das Wohngeld erhalten bleiben müsse. Langfristig seien zudem wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Mieten erforderlich, insbesondere ein Mietendeckel. Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass es zu präferieren sei, wenn Menschen kein Wohngeld mehr benötigten. Dies setze voraus, dass überall im Land ausreichend günstige, bezahlbare und qualitativ hochwertig gebaute Wohnungen zur Verfügung stünden. Man habe bereits einiges auf den Weg gebracht, wie den Bau-Turbo oder die Verlängerung der Effizienzhaus-55-Plus-Förderung bis Ende 2026. Leider zeigten sich nicht von heute auf morgen Ergebnisse, so dass die Bundesregierung soziale Leitplanken beim Mietrecht einziehe, wie die Verlängerung der Mietpreisbremse oder das Mietrechtspaket II. Zu dieser Debatte gehörten auch Veränderungen beim Wohngeld, die niemandem leicht fielen. Die Haushaltslage sei maximal herausfordernd. Im nächsten Jahr würden 42 Milliarden Euro an Zinsausgaben anfallen; im Jahr 2030 über 80 Milliarden Euro. Wesentliche Ausgabenposten müssten deshalb angefasst werden. Die soziale Wohnraumförderung werde nicht gekürzt, da sie für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums benötigt werde. Die Bundesregierung plane deshalb beim Wohngeld eine moderate Anpassung vorzunehmen. Als Folge der Wohngeldreform in der letzten Wahlperiode bezögen heute 1,2 Millionen Menschen Wohngeld. Aus haushälterischen Gründen müsse die Reform in Teilbereichen wieder zurückgenommen werden. Die Fraktion der AfD führte eingangs aus, dass sie sich bei beiden Anträgen enthalten werde. Wohngeld als Subjektförderung sei grundsätzlich richtig und besser als Milliarden für den sozialen Wohnungsbau auszugeben. Die geplanten Kürzungen beim Wohngeld träfen Geringverdiener, Familien und Rentner. Das Wohngeld solle nicht verringert, sondern vielmehr erhöht werden; schließlich würden die Lebenshaltungskosten ansteigen. Wohngeld werde benötigt, solange der Wohnraum knapp und die Mieten hoch seien. Der Mietpreis richte sich in einer sozialen Marktwirtschaft nach dem Markt. Staatliche Preisvorgaben, wie der Mietpreisdeckel, verschärften den Wohnungsmangel. Der Bau von mehr Wohnungen sei deshalb richtig. Die Ursachen, wie zu hohe Baukosten oder zu viel Regulierung, müssten bekämpft werden. Die Fraktion der SPD stimmte zu, dass das Wohngeld eine wichtige Maßnahme sein könne für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen oder mit einer geringen Rente. Sie sollten Unterstützung erfahren, wenn die Wohnkosten zu hoch seien. Wichtig sei jedoch, das Wohnungsangebot zu erweitern, wie dies durch den Bau- Turbo, durch Überarbeitung des Baugesetzbuches und der Planungsverfahren, durch Förderung des gemeinnützigen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus geschehe. Die noch nicht verabschiedete Mietrechtsreform II solle künftig die Rechte der Mieterinnen und Mieter weiter stärken. Das Gesamtkonzept sehe vor, die Abhängigkeit der Menschen von Transferleistungen zu reduzieren oder zu beseitigen, indem sich der Wohnungsmarkt entspanne. In der Übergangsphase sollten die Rechte der Mieterinnen und Mieter weiter geschützt werden. Das Wohngeld solle überarbeitet und modifiziert werden. Die von der Bundesregierung geplanten Dynamisierungsregelungen oder die Änderung der Pauschalen seien mit schmerzhaften Einschnitten verbunden, aber verantwortungsvolle Politik müsse auch die Haushaltslage in den Blick nehmen. Berlin, den 8. Juli 2026 Sahra Mirow Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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