Wohngeld retten - Kürzungspläne stoppen
Text
Wohngeld retten - Kürzungspläne stoppen
Antrag
der Abgeordneten Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike
Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, David Schliesing, Isabelle
Vandre, Sascha Wagner, Janine Wissler und der Fraktion Die Linke
Wohngeld retten – Kürzungspläne stoppen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Aufgrund des massiven Mangels an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen
ist das Wohngeld aktuell ein wichtiger Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung.
Bis zur Behebung dieser Wohnungsnot bleibt es als soziale Sicherung unverzichtbar.
Derzeit leben 18,4 Millionen Menschen – und damit 22,3 Prozent der Bevölkerung –
in Wohnarmut (vgl.: Paritätischer Bericht zu Wohnarmut). Der Wohnungsmarkt hat
sich damit zu einem der zentralen Armutstreiber entwickelt. Kürzungen beim
Wohngeld in einem Umfang von bis zu 1 Milliarde Euro, wie sie von der Bundesregierung
vorgesehen sind (vgl.: www.handelsblatt.com/politik/deutschland/haushalt-
bauministerin-hubertz-will-das-wohngeld-kuerzen/100222218.html), würden die finanzielle
Lage von Millionen von Menschen weiter verschärfen und die bestehende
Armutsdynamik zusätzlich befeuern.
In Deutschland fehlen derzeit rund 1,4 Millionen bezahlbare Wohnungen (vgl.
Sozialer Wohn-Monitor 2026). Solange es zu wenige Sozialwohnungen gibt, um alle
Haushalte mit dem Anspruch auf eine Sozialwohnung zu versorgen, und solange steigende
Mieten noch immer ein Armutsrisiko darstellen, müssen alle Berechtigten Anspruch
auf ausreichendes Wohngeld haben. Der Wohngeldanspruch muss dabei die realen
Wohnkosten abbilden. Ziel muss sein, dass kein Miethaushalt mehr als 25 Prozent
seines Nettoeinkommens für die Bruttowarmmiete aufbringen muss.
Die unzureichenden Investitionen in den sozialen Wohnungsbau in den vergangenen
Jahrzehnten haben dazu geführt, dass die Ausgaben für die Subjektförderung,
insbesondere für Wohngeld und Kosten der Unterkunft, erheblich angestiegen sind. Dies
hat folglich zur Renditesteigerung der Vermietenden geführt (vgl.: Studie vom Pestel-
Institut: „Bauen und Wohnen 2024 in Deutschland“).
Derzeit gibt es schätzungsweise 1,9 Millionen Wohngeld-Haushalte (vgl.:
https://table.media/berlin/news/wohngeld-kuerzung-kommunen-fuerchten-kostenex-
plosion). Fachleute gehen jedoch davon aus, dass deutlich mehr Menschen einen
Anspruch auf die Sozialleistung hätten (vgl.: Frauenhofer-Studie „Zwischen Antrag und
Alltag: Lebensrealitäten von Wohngeldberechtigten“). Das Wohngeld erreicht in
seiner jetzigen Form viele Anspruchsberechtigte nicht, weil das Antragsverfahren viel zu
kompliziert ist. Statt das Wohngeld zu kürzen, muss die Bundesregierung das
Verfahren endlich radikal vereinfachen und von unnötigen Kriterien befreien.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6363
21. Wahlperiode 09.06.2026
Zwischen Antragstellung und Auszahlung des Wohngeldes vergehen derzeit vielfach
mehrere Monate. Um die Bearbeitungszeiten spürbar zu verkürzen, müssen die
Mitarbeitenden der Wohngeldbehörden nachhaltig entlastet werden. Dies erfordert
insbesondere eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie eine
Anpassung des Bewilligungszeitraums. Die Bewilligung von Wohngeld erfolgt in der Regel
für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate in
Einzelfällen sowie eventuelle Kürzungen oder Aufteilungen werden gesondert geprüft.
Im Anschluss ist jeweils ein Weiterleistungsantrag erforderlich, der erneut geprüft und
beschieden werden muss. Der damit verbundene zusätzliche Verwaltungsaufwand
bindet erhebliche personelle Kapazitäten und trägt maßgeblich zu den langen
Bearbeitungszeiten bei.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. ihre Kürzungspläne beim Wohngeld nicht weiterzuverfolgen;
2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Wohngeldverfahren grundlegend
vereinfacht und eine automatische Weiterbewilligung des Wohngeldes bei
unveränderten Verhältnissen einführt. Änderungen der Einkommens-, Haushalts- und
Wohnkostenverhältnisse sind durch die Leistungsberechtigten unverzüglich
anzuzeigen. Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung
können stichprobenartige Kontrollen sowie anlassbezogene Prüfungen erfolgen;
3. einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren
Mietpreisdeckelung vorzulegen, um die Spirale aus steigenden Mieten und steigenden
staatlichen Transferleistungen zu durchbrechen und sicherzustellen, dass
Wohngeld der sozialen Absicherung der Mieterinnen und Mieter dient, statt als
indirekte Subvention zur Renditesteigerung der Vermietenden verwendet wird.
Berlin, den 9. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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