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Wohngeld retten - Kürzungspläne stoppen

dip / drucksache 09.06.2026 · WP 21 · 21/6363 · Antrag · Original ↗

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Wohngeld retten - Kürzungspläne stoppen Antrag der Abgeordneten Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, David Schliesing, Isabelle Vandre, Sascha Wagner, Janine Wissler und der Fraktion Die Linke Wohngeld retten – Kürzungspläne stoppen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Aufgrund des massiven Mangels an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen ist das Wohngeld aktuell ein wichtiger Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Bis zur Behebung dieser Wohnungsnot bleibt es als soziale Sicherung unverzichtbar. Derzeit leben 18,4 Millionen Menschen – und damit 22,3 Prozent der Bevölkerung – in Wohnarmut (vgl.: Paritätischer Bericht zu Wohnarmut). Der Wohnungsmarkt hat sich damit zu einem der zentralen Armutstreiber entwickelt. Kürzungen beim Wohngeld in einem Umfang von bis zu 1 Milliarde Euro, wie sie von der Bundesregierung vorgesehen sind (vgl.: www.handelsblatt.com/politik/deutschland/haushalt- bauministerin-hubertz-will-das-wohngeld-kuerzen/100222218.html), würden die finanzielle Lage von Millionen von Menschen weiter verschärfen und die bestehende Armutsdynamik zusätzlich befeuern. In Deutschland fehlen derzeit rund 1,4 Millionen bezahlbare Wohnungen (vgl. Sozialer Wohn-Monitor 2026). Solange es zu wenige Sozialwohnungen gibt, um alle Haushalte mit dem Anspruch auf eine Sozialwohnung zu versorgen, und solange steigende Mieten noch immer ein Armutsrisiko darstellen, müssen alle Berechtigten Anspruch auf ausreichendes Wohngeld haben. Der Wohngeldanspruch muss dabei die realen Wohnkosten abbilden. Ziel muss sein, dass kein Miethaushalt mehr als 25 Prozent seines Nettoeinkommens für die Bruttowarmmiete aufbringen muss. Die unzureichenden Investitionen in den sozialen Wohnungsbau in den vergangenen Jahrzehnten haben dazu geführt, dass die Ausgaben für die Subjektförderung, insbesondere für Wohngeld und Kosten der Unterkunft, erheblich angestiegen sind. Dies hat folglich zur Renditesteigerung der Vermietenden geführt (vgl.: Studie vom Pestel- Institut: „Bauen und Wohnen 2024 in Deutschland“). Derzeit gibt es schätzungsweise 1,9 Millionen Wohngeld-Haushalte (vgl.: https://table.media/berlin/news/wohngeld-kuerzung-kommunen-fuerchten-kostenex- plosion). Fachleute gehen jedoch davon aus, dass deutlich mehr Menschen einen Anspruch auf die Sozialleistung hätten (vgl.: Frauenhofer-Studie „Zwischen Antrag und Alltag: Lebensrealitäten von Wohngeldberechtigten“). Das Wohngeld erreicht in seiner jetzigen Form viele Anspruchsberechtigte nicht, weil das Antragsverfahren viel zu kompliziert ist. Statt das Wohngeld zu kürzen, muss die Bundesregierung das Verfahren endlich radikal vereinfachen und von unnötigen Kriterien befreien. Deutscher Bundestag Drucksache 21/6363 21. Wahlperiode 09.06.2026 Zwischen Antragstellung und Auszahlung des Wohngeldes vergehen derzeit vielfach mehrere Monate. Um die Bearbeitungszeiten spürbar zu verkürzen, müssen die Mitarbeitenden der Wohngeldbehörden nachhaltig entlastet werden. Dies erfordert insbesondere eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie eine Anpassung des Bewilligungszeitraums. Die Bewilligung von Wohngeld erfolgt in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate in Einzelfällen sowie eventuelle Kürzungen oder Aufteilungen werden gesondert geprüft. Im Anschluss ist jeweils ein Weiterleistungsantrag erforderlich, der erneut geprüft und beschieden werden muss. Der damit verbundene zusätzliche Verwaltungsaufwand bindet erhebliche personelle Kapazitäten und trägt maßgeblich zu den langen Bearbeitungszeiten bei. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. ihre Kürzungspläne beim Wohngeld nicht weiterzuverfolgen; 2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Wohngeldverfahren grundlegend vereinfacht und eine automatische Weiterbewilligung des Wohngeldes bei unveränderten Verhältnissen einführt. Änderungen der Einkommens-, Haushalts- und Wohnkostenverhältnisse sind durch die Leistungsberechtigten unverzüglich anzuzeigen. Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung können stichprobenartige Kontrollen sowie anlassbezogene Prüfungen erfolgen; 3. einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren Mietpreisdeckelung vorzulegen, um die Spirale aus steigenden Mieten und steigenden staatlichen Transferleistungen zu durchbrechen und sicherzustellen, dass Wohngeld der sozialen Absicherung der Mieterinnen und Mieter dient, statt als indirekte Subvention zur Renditesteigerung der Vermietenden verwendet wird. Berlin, den 9. Juni 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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