Keine Einschnitte beim Wohngeld - Entlastung für Familien und Rentnerinnen und Rentner sichern
Text
Keine Einschnitte beim Wohngeld - Entlastung für Familien und Rentnerinnen und Rentner sichern
Antrag
der Abgeordneten Mayra Vriesema, Timon Dzienus, Dr. Moritz Heuberger, Ricarda
Lang, Hanna Steinmüller, Sylvia Rietenberg, Karoline Otte, Julia Schneider,
Dr. Alaa Alhamwi, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Keine Einschnitte beim Wohngeld – Entlastung für Familien und Rentnerinnen
und Rentner sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Wohngeld ist eine unverzichtbare Sozialleistung, die Betroffene direkt spürbar im
Alltag entlastet. Der Anteil des Wohngeldes macht im Jahr 2026 im Bauetat 2,4
Milliarden Euro aus. Er ist damit einen der größten Einzelposten im Haushalt des
Bauministeriums. Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 wurden
Einsparungen von 1 Milliarde Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt. Um diese Einsparungsziele zu erreichen, hat
die Bundesministerin Verena Hubertz eine Neustrukturierung des Wohngelds
signalisiert. Einsparungen von 1 Milliarde Euro würden daher eine Kürzung des Etats um
knapp 42 % bedeuten.
1 Milliarde Euro einzusparen bedeutet also nicht, das Wohngeld einfach nur anders
aufzusetzen, es bedeutet, fast die Hälfte des gesamten Etats zu streichen. Streichungen,
die vor allem Familien und Rentner*innen treffen. Sie machen mit Abstand die größten
Bezugsgruppen des Wohngelds aus. Über die Hälfte der ca. 1,2 Millionen
Wohngeldbeziehenden sind Ein-Personen-Rentner-Haushalte. Daneben nehmen insbesondere
Familien und Alleinerziehende Wohngeld in Anspruch. In Deutschland gelten bereits
jetzt 2,2 Millionen Kinder und Jugendliche als armutsgefährdet. 1,7 Millionen
Personen sind alleinerziehend. Zusätzlich ist die Altersarmut auf einem Rekordniveau. Für
alle diese betroffenen Menschen würde sich eine Kürzung im Wohngeld durch
Einschränkung des Berechtigtenkreises oder geringere Auszahlungen direkt negativ auf
ihre Lebensqualität auswirken.
Mit 52,8 % wohnt die Hälfte aller Personen in Deutschland zur Miete, so viel wie in
keinem anderen Land der EU (Stand: 2024).1 Die Mietpreise sind in den letzten fünf
Jahren um durchschnittlich 9,7 % gestiegen2 und auch die Heizkosten sind im gleichen
Zeitraum über alle Heizarten hinweg angestiegen.3 Das Wohngeld ist ein staatlicher
Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine
1 www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/Mieteran-
teil.html
2 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/70132/umfrage/mietindex-fuer-deutschland-1995-bis-
2007/#google_vignette
3 https://de.statista.com/infografik/31147/preisindizes-fuer-haushaltsenergie-in-deutschland/
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6339
21. Wahlperiode 09.05.2026
Grundsicherung beziehen, damit sie sich die steigenden Mietkosten leisten können. Es
wurde in den vergangenen Jahren mehrfach reformiert und verbessert. Mit dem
Wohngeld-Plus-Gesetz aus dem Jahr 2023 wurde der Kreis der Berechtigten ausgeweitet und
die Unterstützung an die realen Belastungen angepasst. Mit der Dynamisierung des
Wohngeldes entlang der Miet- und Verbraucherpreisentwicklung sowie der
Einführung einer dauerhaften Heizkosten- und Klimakomponente wurden sowohl der
Berechtigtenkreis ausgeweitet als auch das Leistungsniveau angehoben. Durch die
begleitende Anpassung der Wohngeldformel konnten deutlich mehr Personen
zielgerichteter unterstützt werden. Gleichzeitig nimmt weiterhin ein signifikanter Anteil der
berechtigten Personen diese Leistung nicht in Anspruch. Das Potenzial des staatlichen
Zuschusses lässt daher erhöhte Antragszahlen für 2026 und die kommenden Jahre
erwarten.
Viele Kommunen sind dabei schon jetzt mit dem Prüfen der komplexen
Wohngeldanträge überlastet. Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten bei jährlicher
Antragstellung sind gerade in Großstädten üblich.
Die Kommission zur Sozialstaatsreform schlägt in ihrem Abschlussbericht
tiefgreifende Änderungen beim Wohngeld vor. Nach den Empfehlungen der Kommission soll
das Wohngeld künftig gemeinsam mit dem Kinderzuschlag sowie Leistungen nach
dem Sozialgesetzbuch II und Sozialgesetzbuch XII in ein einheitliches, digitalisiertes
Sozialleistungssystem überführt werden. Durch die Zusammenführung der Leistungen
sollen Antragstellung, Datenaustausch und Leistungsgewährung vereinfacht und
stärker automatisiert werden. In der Empfehlung betont die Kommission dabei, dass
bisherige Leistungsbeziehende ihren Anspruch behalten und systematische
Schlechterstellungen auszuschließen sind. Damit folgt die Kommission dem Ziel aus dem
Koalitionsvertrag, das soziale Schutzniveau zu bewahren. Die angekündigten
Etateinsparungen lassen sich mit diesen Zielen nicht vereinbaren.
Eine Sparpolitik zulasten von Menschen mit kleinen Einkommen ist der falsche Weg.
Entscheidend ist, dass die Betroffenen auch weiterhin nicht mit den hohen Mieten
allein gelassen werden und sich eine ggf. neu gestaltete Wohnkostenkompenente auch
in einem einheitlichen Sozialsystem weiterhin an den tatsächlichen Wohn- und
Heizkosten orientiert. Gleichzeitig darf Wohngeld keine dauerhafte Antwort auf die Krise
des Wohnungsmarktes sein. Langfristig muss das Ziel eine Wohnungspolitik sein, die
bezahlbares Wohnen für alle gewährleistet und den Bedarf an Wohngeld deutlich
reduziert.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die angekündigte Einsparung von 1 Milliarde Euro im Wohngeld
zurückzunehmen sowie die Heizkostenpauschale und den Kreis der Wohngeldberechtigten
beizubehalten;
2. die Antragstellung des Wohngelds in gemeinsamer Arbeit mit den Ländern zu
vereinfachen und zu digitalisieren, ohne den Berechtigtenkreis zu verkleinern, die
Auszahlungshöhen systematisch zu verringern oder die Heizkostenpauschale
abzubauen und so Kosten auf Verwaltungsseite einzusparen;
3. persönliche Unterstützungsangebote zur Antragstellung insbesondere für
Rentner*innen im Zuge einer Digitalisierung der Wohngeldanträge auszubauen;
4. die bestehende Dynamisierung des Wohngelds beizubehalten und das Wohngeld
damit dauerhaft leistungsfähig zu halten;
5. die Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt „Strategien zur Verbesserung der
Inanspruchnahme des Wohngeldes“ des Instituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung zu veröffentlichen;
6. die Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform für ein einheitliches
Sozialsystem einschließlich der hierfür notwendigen Grundgesetzänderungen zügig
umzusetzen und von Sozialabbau abzusehen, um das Vertrauen in notwendige
Reformen nicht zu gefährden;
7. nachhaltig den Ausbau sozialen und gemeinwohlorientierten Wohnens zu
sichern;
8. das Umziehen in kleinere, bedarfsgerechte Wohnungen für Rentner*innen zu
erleichtern, beispielsweise durch die bessere Förderung barrierefreien Wohnens;
9. Menschen, die von Mietwucher betroffen sind, zu ermöglichen, leichter und
schneller dagegen vorzugehen.
Berlin, den 9. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Anders als die Grundsicherung geht das Geld für Wohn- und Heizkosten beim Wohngeld direkt an die
Mieterinnen und Mieter und unterstützt Menschen, die grundsätzlich ein Einkommen in Form von Rente oder Gehalt
beziehen. Dass diese Menschen sich trotz Einkommen das Wohnen und Heizen nicht alleine leisten können,
sollte nicht auf Betroffenenseite bestraft werden. Durch ein konsequentes Vorgehen gegen überteuerte Mieten
können Kosten im Bereich der Sozialleistungen (insbesondere Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung)
verringert werden, ohne bei den Betroffenen zu sparen. Durch Einschnitte im Wohngeld ist im Gegenteil eine
Verschiebung von mehr Personen in den Berechtigtenkreis der Grundsicherung zu erwarten, wodurch Kosten
dort steigen und mehr Geld direkt an Vermieter*innen gehen würde, die dies wiederrum leichter ausnutzen
könnten. In diesem Fall sind ebenfalls weitere Mietsteigerungen zu erwarten.Durch den Ausbau sozialen und
gemeinwohlorientierten Wohnraums, kann langfristig bezahlbarer Wohnraum für Personen mit niedrigen und mittleren
Einkommen geschaffen werden, was wiederrum den Wohngeldbedarf nachhaltig senken würde.
Mit der EUDI-Wallet ist Deutschland verpflichtet, eine digitale Identifikationsmöglichkeit für alle Bürger*innen
zu schaffen. Diese könnte direkt mit Sozialleistungen wie dem Wohngeld verknüpft werden und bietet ein großes
Einsparpotenzial auf Verwaltungsseite von Sozialleistungsanträgen, vor allem auf Seite der Kommunen. Die
Bundesregierung kann hier durch die richtige Infrastruktur unterstützen und gemeinsam mit den Ländern
effizientere und kostengünstigere Verwaltungsvorgänge entwickeln, beispielsweise, wenn Personen ihre Daten nur
noch einmalig eingeben müssen und im konkreten Fall des Wohngelds auch Mietverträge einfacher einreichen
können. Einen ähnlichen Vorschlag der Digitalisierung und Zusammenlegung verschiedener Leistungen hat
entsprechend auch die Sozialstaatskommission vorgelegt.
Die Bundesministerin Bas hat angekündigt, im Zuge der Sozialstaatskommission das soziale Schutzniveau in
Deutschland bis 2028 zu erhalten. Dies passt nicht mit einer Kürzung im Wohngeld zusammen. In Zeiten stark
steigender Wohn-, Heiz- und Lebensmittelkosten ist jegliche Kürzung bei Sozialleistungen das falsche Signal.
Um besser gegen Mietwucher vorgehen zu können, müssen vereinfachte Angebote niedrigschwelliger zur
Verfügung gestellt werden. Ein Mittel ist beispielsweise auch die entsprechende Anpassung des § 5 WiStrG, wie
auch bereits vom Bundesrat im Gesetzesentwurf zur besseren Bekämpfung von Mietwucher vom 30.03.2022
aufgezeigt (Bundestagsdrucksache 20/1239).
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ISSN 0722-8333
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