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Keine Einschnitte beim Wohngeld - Entlastung für Familien und Rentnerinnen und Rentner sichern

dip / drucksache 09.06.2026 · WP 21 · 21/6339 · Antrag · Original ↗

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Keine Einschnitte beim Wohngeld - Entlastung für Familien und Rentnerinnen und Rentner sichern Antrag der Abgeordneten Mayra Vriesema, Timon Dzienus, Dr. Moritz Heuberger, Ricarda Lang, Hanna Steinmüller, Sylvia Rietenberg, Karoline Otte, Julia Schneider, Dr. Alaa Alhamwi, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Keine Einschnitte beim Wohngeld – Entlastung für Familien und Rentnerinnen und Rentner sichern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das Wohngeld ist eine unverzichtbare Sozialleistung, die Betroffene direkt spürbar im Alltag entlastet. Der Anteil des Wohngeldes macht im Jahr 2026 im Bauetat 2,4 Milliarden Euro aus. Er ist damit einen der größten Einzelposten im Haushalt des Bauministeriums. Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 wurden Einsparungen von 1 Milliarde Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt. Um diese Einsparungsziele zu erreichen, hat die Bundesministerin Verena Hubertz eine Neustrukturierung des Wohngelds signalisiert. Einsparungen von 1 Milliarde Euro würden daher eine Kürzung des Etats um knapp 42 % bedeuten. 1 Milliarde Euro einzusparen bedeutet also nicht, das Wohngeld einfach nur anders aufzusetzen, es bedeutet, fast die Hälfte des gesamten Etats zu streichen. Streichungen, die vor allem Familien und Rentner*innen treffen. Sie machen mit Abstand die größten Bezugsgruppen des Wohngelds aus. Über die Hälfte der ca. 1,2 Millionen Wohngeldbeziehenden sind Ein-Personen-Rentner-Haushalte. Daneben nehmen insbesondere Familien und Alleinerziehende Wohngeld in Anspruch. In Deutschland gelten bereits jetzt 2,2 Millionen Kinder und Jugendliche als armutsgefährdet. 1,7 Millionen Personen sind alleinerziehend. Zusätzlich ist die Altersarmut auf einem Rekordniveau. Für alle diese betroffenen Menschen würde sich eine Kürzung im Wohngeld durch Einschränkung des Berechtigtenkreises oder geringere Auszahlungen direkt negativ auf ihre Lebensqualität auswirken. Mit 52,8 % wohnt die Hälfte aller Personen in Deutschland zur Miete, so viel wie in keinem anderen Land der EU (Stand: 2024).1 Die Mietpreise sind in den letzten fünf Jahren um durchschnittlich 9,7 % gestiegen2 und auch die Heizkosten sind im gleichen Zeitraum über alle Heizarten hinweg angestiegen.3 Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine 1 www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/Mieteran- teil.html 2 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/70132/umfrage/mietindex-fuer-deutschland-1995-bis- 2007/#google_vignette 3 https://de.statista.com/infografik/31147/preisindizes-fuer-haushaltsenergie-in-deutschland/ Deutscher Bundestag Drucksache 21/6339 21. Wahlperiode 09.05.2026 Grundsicherung beziehen, damit sie sich die steigenden Mietkosten leisten können. Es wurde in den vergangenen Jahren mehrfach reformiert und verbessert. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz aus dem Jahr 2023 wurde der Kreis der Berechtigten ausgeweitet und die Unterstützung an die realen Belastungen angepasst. Mit der Dynamisierung des Wohngeldes entlang der Miet- und Verbraucherpreisentwicklung sowie der Einführung einer dauerhaften Heizkosten- und Klimakomponente wurden sowohl der Berechtigtenkreis ausgeweitet als auch das Leistungsniveau angehoben. Durch die begleitende Anpassung der Wohngeldformel konnten deutlich mehr Personen zielgerichteter unterstützt werden. Gleichzeitig nimmt weiterhin ein signifikanter Anteil der berechtigten Personen diese Leistung nicht in Anspruch. Das Potenzial des staatlichen Zuschusses lässt daher erhöhte Antragszahlen für 2026 und die kommenden Jahre erwarten. Viele Kommunen sind dabei schon jetzt mit dem Prüfen der komplexen Wohngeldanträge überlastet. Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten bei jährlicher Antragstellung sind gerade in Großstädten üblich. Die Kommission zur Sozialstaatsreform schlägt in ihrem Abschlussbericht tiefgreifende Änderungen beim Wohngeld vor. Nach den Empfehlungen der Kommission soll das Wohngeld künftig gemeinsam mit dem Kinderzuschlag sowie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und Sozialgesetzbuch XII in ein einheitliches, digitalisiertes Sozialleistungssystem überführt werden. Durch die Zusammenführung der Leistungen sollen Antragstellung, Datenaustausch und Leistungsgewährung vereinfacht und stärker automatisiert werden. In der Empfehlung betont die Kommission dabei, dass bisherige Leistungsbeziehende ihren Anspruch behalten und systematische Schlechterstellungen auszuschließen sind. Damit folgt die Kommission dem Ziel aus dem Koalitionsvertrag, das soziale Schutzniveau zu bewahren. Die angekündigten Etateinsparungen lassen sich mit diesen Zielen nicht vereinbaren. Eine Sparpolitik zulasten von Menschen mit kleinen Einkommen ist der falsche Weg. Entscheidend ist, dass die Betroffenen auch weiterhin nicht mit den hohen Mieten allein gelassen werden und sich eine ggf. neu gestaltete Wohnkostenkompenente auch in einem einheitlichen Sozialsystem weiterhin an den tatsächlichen Wohn- und Heizkosten orientiert. Gleichzeitig darf Wohngeld keine dauerhafte Antwort auf die Krise des Wohnungsmarktes sein. Langfristig muss das Ziel eine Wohnungspolitik sein, die bezahlbares Wohnen für alle gewährleistet und den Bedarf an Wohngeld deutlich reduziert. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die angekündigte Einsparung von 1 Milliarde Euro im Wohngeld zurückzunehmen sowie die Heizkostenpauschale und den Kreis der Wohngeldberechtigten beizubehalten; 2. die Antragstellung des Wohngelds in gemeinsamer Arbeit mit den Ländern zu vereinfachen und zu digitalisieren, ohne den Berechtigtenkreis zu verkleinern, die Auszahlungshöhen systematisch zu verringern oder die Heizkostenpauschale abzubauen und so Kosten auf Verwaltungsseite einzusparen; 3. persönliche Unterstützungsangebote zur Antragstellung insbesondere für Rentner*innen im Zuge einer Digitalisierung der Wohngeldanträge auszubauen; 4. die bestehende Dynamisierung des Wohngelds beizubehalten und das Wohngeld damit dauerhaft leistungsfähig zu halten; 5. die Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt „Strategien zur Verbesserung der Inanspruchnahme des Wohngeldes“ des Instituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu veröffentlichen; 6. die Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform für ein einheitliches Sozialsystem einschließlich der hierfür notwendigen Grundgesetzänderungen zügig umzusetzen und von Sozialabbau abzusehen, um das Vertrauen in notwendige Reformen nicht zu gefährden; 7. nachhaltig den Ausbau sozialen und gemeinwohlorientierten Wohnens zu sichern; 8. das Umziehen in kleinere, bedarfsgerechte Wohnungen für Rentner*innen zu erleichtern, beispielsweise durch die bessere Förderung barrierefreien Wohnens; 9. Menschen, die von Mietwucher betroffen sind, zu ermöglichen, leichter und schneller dagegen vorzugehen. Berlin, den 9. Juni 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Anders als die Grundsicherung geht das Geld für Wohn- und Heizkosten beim Wohngeld direkt an die Mieterinnen und Mieter und unterstützt Menschen, die grundsätzlich ein Einkommen in Form von Rente oder Gehalt beziehen. Dass diese Menschen sich trotz Einkommen das Wohnen und Heizen nicht alleine leisten können, sollte nicht auf Betroffenenseite bestraft werden. Durch ein konsequentes Vorgehen gegen überteuerte Mieten können Kosten im Bereich der Sozialleistungen (insbesondere Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung) verringert werden, ohne bei den Betroffenen zu sparen. Durch Einschnitte im Wohngeld ist im Gegenteil eine Verschiebung von mehr Personen in den Berechtigtenkreis der Grundsicherung zu erwarten, wodurch Kosten dort steigen und mehr Geld direkt an Vermieter*innen gehen würde, die dies wiederrum leichter ausnutzen könnten. In diesem Fall sind ebenfalls weitere Mietsteigerungen zu erwarten.Durch den Ausbau sozialen und gemeinwohlorientierten Wohnraums, kann langfristig bezahlbarer Wohnraum für Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen geschaffen werden, was wiederrum den Wohngeldbedarf nachhaltig senken würde. Mit der EUDI-Wallet ist Deutschland verpflichtet, eine digitale Identifikationsmöglichkeit für alle Bürger*innen zu schaffen. Diese könnte direkt mit Sozialleistungen wie dem Wohngeld verknüpft werden und bietet ein großes Einsparpotenzial auf Verwaltungsseite von Sozialleistungsanträgen, vor allem auf Seite der Kommunen. Die Bundesregierung kann hier durch die richtige Infrastruktur unterstützen und gemeinsam mit den Ländern effizientere und kostengünstigere Verwaltungsvorgänge entwickeln, beispielsweise, wenn Personen ihre Daten nur noch einmalig eingeben müssen und im konkreten Fall des Wohngelds auch Mietverträge einfacher einreichen können. Einen ähnlichen Vorschlag der Digitalisierung und Zusammenlegung verschiedener Leistungen hat entsprechend auch die Sozialstaatskommission vorgelegt. Die Bundesministerin Bas hat angekündigt, im Zuge der Sozialstaatskommission das soziale Schutzniveau in Deutschland bis 2028 zu erhalten. Dies passt nicht mit einer Kürzung im Wohngeld zusammen. In Zeiten stark steigender Wohn-, Heiz- und Lebensmittelkosten ist jegliche Kürzung bei Sozialleistungen das falsche Signal. Um besser gegen Mietwucher vorgehen zu können, müssen vereinfachte Angebote niedrigschwelliger zur Verfügung gestellt werden. Ein Mittel ist beispielsweise auch die entsprechende Anpassung des § 5 WiStrG, wie auch bereits vom Bundesrat im Gesetzesentwurf zur besseren Bekämpfung von Mietwucher vom 30.03.2022 aufgezeigt (Bundestagsdrucksache 20/1239). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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