Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen - Strukturschwache Kommunen stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6652)
Text
Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen - Strukturschwache Kommunen stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6652)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6997
21. Wahlperiode 08.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
(24. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Sahra Mirow, Sascha Wagner, Luigi Pantisano,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6652 –
Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen – Strukturschwache
Kommunen stärken
A. Problem
Die Fraktion Die Linke führt aus, dass mit dem Länder- und
Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) der Bund beabsichtige, die finanziellen Spielräume der
Länder in den Jahren 2026 bis 2029 zu stärken. Gleichzeitig bleibe die Verteilung
zahlreicher Bundesförderprogramme an Verteilungsmechanismen gekoppelt, die
die tatsächlichen Bedarfe der Kommunen nur unzureichend berücksichtigten.
Bisher orientierten sich zahlreiche Förderprogramme am Königsteiner Schlüssel, der
zu zwei Dritteln auf dem Steueraufkommen und zu einem Drittel auf der
Bevölkerungszahl der Länder basiert. Die Linke kritisiert in ihrem Antrag, dass der
Königsteiner Schlüssel weder die Finanzkraft einzelner Kommunen noch
Investitionsrückstände, Soziallasten, demografische Entwicklungen oder infrastrukturelle
Defizite berücksichtige. Bundesländer mit hoher Wirtschaftskraft und großer
Bevölkerung erhielten dadurch regelmäßig höhere Förderanteile, unabhängig davon,
ob die strukturellen Herausforderungen vor Ort tatsächlich größer seien.
Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag für alle Förderprogramme des
Bundes einen neuen „Kommunalen Bedarfsindex“, der verbindlich angewendet
werden solle. Dieser schaffe eine transparente und nachvollziehbare Grundlage
für die Verteilung von Fördermitteln. Der Index stärke insbesondere Kommunen
mit geringer Steuerkraft, hohen Investitionsbedarfen und besonderen sozialen
oder demografischen Belastungen. Er leiste damit einen wirksamen Beitrag zur
Verringerung regionaler Ungleichheiten und zur Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse. Als Gewichtung des Index wird im Antrag folgende Verteilung
vorgeschlagen: 25 Prozent kommunale Finanzkraft, 25 Prozent kommunaler
Investitionsrückstand, 25 Prozent soziale Belastungen und Armutsindikatoren,
15 Prozent demografische Entwicklung und 10 Prozent infrastrukturelle
Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Die Kosten wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/6652 abzulehnen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Caren Lay
Vorsitzende
Sahra Mirow
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Sahra Mirow
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/6652 in seiner 86. Sitzung
am 25. Juni 2026 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen und zur Mitberatung an den Finanzausschuss und den Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Es wird gefordert, dass sich künftig die Verteilung von Bundesfördermitteln nicht mehr am Königsteiner
Schlüssel orientierten. Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag für alle Förderprogramme des Bundes einen neuen
„Kommunalen Bedarfsindex“, der verbindlich angewendet werden solle und die kommunale Finanzkraft, die
kommunalen Investitionsrückstände, die sozialen Belastungen und Armutsindikatoren, die demografische
Entwicklung sowie die infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite berücksichtige.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat in seiner 40. Sitzung am 8. Juli 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/6652 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6652 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 28. Sitzung am
8. Juli 2026 den Antrag auf Drucksache 21/6652 abschließend beraten und die Ablehnung des Antrags empfohlen
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Die Fraktion Die Linke erklärte, dass mit dem Antrag eine Neustrukturierung der Bundesförderprogramme
angestoßen werden solle. Eine Mittelverteilung nach dem „Königsteiner Schlüssel“ sei im Bereich der
Lastenverteilung durchaus sinnvoll sei, wenn „starke Schultern mehr schultern“ müssten. Bei Fördermitteln würde dies
jedoch bedeuten, dass Bundesländer mit hoher Wirtschaftskraft und großer Bevölkerung dadurch regelmäßig
höhere Förderanteile erhielten. Ein wichtiges Anliegen seien gleichwertige Lebensverhältnisse in den Städten und
auf dem Land. Durch die kommunale Verschuldung würde zunehmend die Infrastruktur in den ländlichen
Gebieten abgebaut werden und die Menschen zögen in die Städte, was den Druck auf die dortigen Mieten erhöhen
würde. Gefordert werde daher ein „kommunaler Bedarfsindex“, der sich an der bestehenden Wirtschaftskraft
orientiere, soziale Belastungen und Armutsindikatoren sowie die demografische Entwicklung berücksichtige.
Die Fraktion der CDU/CSU merkte an, dass ein weiterer Verteilungsschlüssel für die Weitergabe von
Bundesmitteln an die Kommunen gefordert werde. Er solle sich nicht primär an der Wirtschaftskraft orientieren. Das sei
grundsätzlich richtig. Finanz- und strukturschwache Kommunen, auch im ländlichen Bereich, scheiterten jedoch
häufig an der Administration von Förderprogrammen. Ein neuer Verteilungsschlüssel würde daran nichts ändern.
Ferner würden Fördermittel nicht nach dem „Königsteiner Schlüssel“ verteilt. CDU/CSU und SPD hätten im
Koalitionsvertrag eine Vereinfachung, Neu-Organisation und Verschlankung der Förderprogramme vereinbart.
Dadurch frei werdende Mittel sollten im Rahmen der verfassungsmäßigen Grundlagen durch einen geeigneten
Verteilungsschlüssel den Kommunen unmittelbar zugeleitet werden. Denkbar sei die unmittelbare Zuleitung über
die kommunale Umsatzsteuerverteilung. Diese solle sich an einem Verteilungsschlüssel orientieren, der sich nicht
an der Wirtschaftskraft orientiere. Das sei auch die Forderung der kommunalen Spitzenverbände. Der Antrag
scheitere an der Umsetzung, weil er an einer starren Förderprogrammatik festhalte und den Kommunen nicht
mehr Freiheit zubillige.
Die Fraktion der AfD lehnte den vorgeschlagenen kommunalen Bedarfsindex ab, da dieser die Förderlandschaft
aus ihrer Sicht weiter verkompliziere. Stattdessen wurde eine deutliche Reduzierung der zahlreichen
Förderprogramme und höhere pauschale Zuweisungen an die Kommunen gefordert. Die Kommunen seien durch Antrags-
und Verwaltungsaufwand überlastet. Zudem wurde kritisiert, dass Bundesmittel zwar über die Länder an die
Kommunen weitergegeben werden müssten, die Länder ihrer Verantwortung dabei jedoch nicht immer
ausreichend nachkämen. Bundesmittel müssten vollständig bei den Kommunen ankommen. Als Hauptursache der
kommunalen Finanzprobleme wurden vom Bund übertragene, unzureichend finanzierte Aufgaben genannt,
insbesondere im Sozialbereich. Gefordert wurde die konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips nach dem
Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“. Weniger Förderprogramme und eine bessere Finanzausstattung seien der richtige
Weg, nicht ein kommunaler Bedarfsindex.
Die Fraktion der SPD bestätigte das Vorliegen kommunaler Finanzprobleme, lehnte den vorgeschlagenen neuen
Verteilungsschlüssel jedoch ab. Die verfügbare Finanzmasse werde dadurch nicht größer, während zusätzliche
Bürokratie entstehe. Zudem wurde bezweifelt, dass der bewährte, mehrfach angepasste Königsteiner Schlüssel
tatsächlich durch ein neues System ersetzt werden müsse. Stattdessen wurde eine deutliche Vereinfachung der
Förderpraxis gefordert. Ziel müsse sein, Bürokratie und Berichtspflichten abzubauen sowie Fördermittel den
Kommunen unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Als Beispiel wurde auf das Schwimmbäderprogramm mit
einer weitgehend eigenverantwortlichen Mittelbewirtschaftung durch die Kommunen verwiesen. Besonders
kleinere Kommunen seien personell oft nicht in der Lage, komplexe Förderverfahren zu bewältigen und könnten sich
im Gegensatz zu größeren Kommunen keinen eigenen „Fördermanager“ leisten. Zudem müssten Bundesmittel
vollständig bei den Kommunen ankommen und dürften nicht auf Ebene der Länder verbleiben.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die Debatte über kommunale Finanzen und betonte die
Dramatik der finanziellen Lage der Kommunen. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung seien
unzureichend. Kritisch wurde insbesondere auf das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz verwiesen, das eine
verlässliche Weitergabe der Mittel an die Kommunen nicht sicherstelle. Geteilt wurde die Kritik an der zunehmenden
Bedeutung von Fördermitteln. Finanzstärkere Kommunen könnten Förderprogramme leichter nutzen, während
finanzschwache Kommunen benachteiligt würden. Fördermittel seien inzwischen für zahlreiche kommunale
Aufgaben unverzichtbar geworden. Anzustreben sei jedoch nicht ein neuer Verteilungsschlüssel oder zusätzliche
Kriterien bei Förderprogrammen, sondern ein grundsätzlicher Ausstieg aus der bisherigen Förderlogik. Kommunen
benötigten mehr unbürokratisch verfügbare Mittel, etwa über eine stärkere Beteiligung an der Umsatzsteuer. Auch
führten die im Antrag geforderten Maßnahmen zu mehr Bürokratie und lösten das Grundproblem der kommunalen
Finanzierung nicht.
Berlin, den 8. Juli 2026
Sahra Mirow
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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