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Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen - Strukturschwache Kommunen stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6652)

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/6997 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen - Strukturschwache Kommunen stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6652) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6997 21. Wahlperiode 08.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (24. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Sahra Mirow, Sascha Wagner, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6652 – Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen – Strukturschwache Kommunen stärken A. Problem Die Fraktion Die Linke führt aus, dass mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) der Bund beabsichtige, die finanziellen Spielräume der Länder in den Jahren 2026 bis 2029 zu stärken. Gleichzeitig bleibe die Verteilung zahlreicher Bundesförderprogramme an Verteilungsmechanismen gekoppelt, die die tatsächlichen Bedarfe der Kommunen nur unzureichend berücksichtigten. Bisher orientierten sich zahlreiche Förderprogramme am Königsteiner Schlüssel, der zu zwei Dritteln auf dem Steueraufkommen und zu einem Drittel auf der Bevölkerungszahl der Länder basiert. Die Linke kritisiert in ihrem Antrag, dass der Königsteiner Schlüssel weder die Finanzkraft einzelner Kommunen noch Investitionsrückstände, Soziallasten, demografische Entwicklungen oder infrastrukturelle Defizite berücksichtige. Bundesländer mit hoher Wirtschaftskraft und großer Bevölkerung erhielten dadurch regelmäßig höhere Förderanteile, unabhängig davon, ob die strukturellen Herausforderungen vor Ort tatsächlich größer seien. Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag für alle Förderprogramme des Bundes einen neuen „Kommunalen Bedarfsindex“, der verbindlich angewendet werden solle. Dieser schaffe eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Verteilung von Fördermitteln. Der Index stärke insbesondere Kommunen mit geringer Steuerkraft, hohen Investitionsbedarfen und besonderen sozialen oder demografischen Belastungen. Er leiste damit einen wirksamen Beitrag zur Verringerung regionaler Ungleichheiten und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Als Gewichtung des Index wird im Antrag folgende Verteilung vorgeschlagen: 25 Prozent kommunale Finanzkraft, 25 Prozent kommunaler Investitionsrückstand, 25 Prozent soziale Belastungen und Armutsindikatoren, 15 Prozent demografische Entwicklung und 10 Prozent infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Die Kosten wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/6652 abzulehnen. Berlin, den 8. Juli 2026 Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen Caren Lay Vorsitzende Sahra Mirow Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Sahra Mirow I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/6652 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen und zur Mitberatung an den Finanzausschuss und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Es wird gefordert, dass sich künftig die Verteilung von Bundesfördermitteln nicht mehr am Königsteiner Schlüssel orientierten. Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag für alle Förderprogramme des Bundes einen neuen „Kommunalen Bedarfsindex“, der verbindlich angewendet werden solle und die kommunale Finanzkraft, die kommunalen Investitionsrückstände, die sozialen Belastungen und Armutsindikatoren, die demografische Entwicklung sowie die infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite berücksichtige. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Finanzausschuss hat in seiner 40. Sitzung am 8. Juli 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6652 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6652 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 den Antrag auf Drucksache 21/6652 abschließend beraten und die Ablehnung des Antrags empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion Die Linke erklärte, dass mit dem Antrag eine Neustrukturierung der Bundesförderprogramme angestoßen werden solle. Eine Mittelverteilung nach dem „Königsteiner Schlüssel“ sei im Bereich der Lastenverteilung durchaus sinnvoll sei, wenn „starke Schultern mehr schultern“ müssten. Bei Fördermitteln würde dies jedoch bedeuten, dass Bundesländer mit hoher Wirtschaftskraft und großer Bevölkerung dadurch regelmäßig höhere Förderanteile erhielten. Ein wichtiges Anliegen seien gleichwertige Lebensverhältnisse in den Städten und auf dem Land. Durch die kommunale Verschuldung würde zunehmend die Infrastruktur in den ländlichen Gebieten abgebaut werden und die Menschen zögen in die Städte, was den Druck auf die dortigen Mieten erhöhen würde. Gefordert werde daher ein „kommunaler Bedarfsindex“, der sich an der bestehenden Wirtschaftskraft orientiere, soziale Belastungen und Armutsindikatoren sowie die demografische Entwicklung berücksichtige. Die Fraktion der CDU/CSU merkte an, dass ein weiterer Verteilungsschlüssel für die Weitergabe von Bundesmitteln an die Kommunen gefordert werde. Er solle sich nicht primär an der Wirtschaftskraft orientieren. Das sei grundsätzlich richtig. Finanz- und strukturschwache Kommunen, auch im ländlichen Bereich, scheiterten jedoch häufig an der Administration von Förderprogrammen. Ein neuer Verteilungsschlüssel würde daran nichts ändern. Ferner würden Fördermittel nicht nach dem „Königsteiner Schlüssel“ verteilt. CDU/CSU und SPD hätten im Koalitionsvertrag eine Vereinfachung, Neu-Organisation und Verschlankung der Förderprogramme vereinbart. Dadurch frei werdende Mittel sollten im Rahmen der verfassungsmäßigen Grundlagen durch einen geeigneten Verteilungsschlüssel den Kommunen unmittelbar zugeleitet werden. Denkbar sei die unmittelbare Zuleitung über die kommunale Umsatzsteuerverteilung. Diese solle sich an einem Verteilungsschlüssel orientieren, der sich nicht an der Wirtschaftskraft orientiere. Das sei auch die Forderung der kommunalen Spitzenverbände. Der Antrag scheitere an der Umsetzung, weil er an einer starren Förderprogrammatik festhalte und den Kommunen nicht mehr Freiheit zubillige. Die Fraktion der AfD lehnte den vorgeschlagenen kommunalen Bedarfsindex ab, da dieser die Förderlandschaft aus ihrer Sicht weiter verkompliziere. Stattdessen wurde eine deutliche Reduzierung der zahlreichen Förderprogramme und höhere pauschale Zuweisungen an die Kommunen gefordert. Die Kommunen seien durch Antrags- und Verwaltungsaufwand überlastet. Zudem wurde kritisiert, dass Bundesmittel zwar über die Länder an die Kommunen weitergegeben werden müssten, die Länder ihrer Verantwortung dabei jedoch nicht immer ausreichend nachkämen. Bundesmittel müssten vollständig bei den Kommunen ankommen. Als Hauptursache der kommunalen Finanzprobleme wurden vom Bund übertragene, unzureichend finanzierte Aufgaben genannt, insbesondere im Sozialbereich. Gefordert wurde die konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips nach dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“. Weniger Förderprogramme und eine bessere Finanzausstattung seien der richtige Weg, nicht ein kommunaler Bedarfsindex. Die Fraktion der SPD bestätigte das Vorliegen kommunaler Finanzprobleme, lehnte den vorgeschlagenen neuen Verteilungsschlüssel jedoch ab. Die verfügbare Finanzmasse werde dadurch nicht größer, während zusätzliche Bürokratie entstehe. Zudem wurde bezweifelt, dass der bewährte, mehrfach angepasste Königsteiner Schlüssel tatsächlich durch ein neues System ersetzt werden müsse. Stattdessen wurde eine deutliche Vereinfachung der Förderpraxis gefordert. Ziel müsse sein, Bürokratie und Berichtspflichten abzubauen sowie Fördermittel den Kommunen unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Als Beispiel wurde auf das Schwimmbäderprogramm mit einer weitgehend eigenverantwortlichen Mittelbewirtschaftung durch die Kommunen verwiesen. Besonders kleinere Kommunen seien personell oft nicht in der Lage, komplexe Förderverfahren zu bewältigen und könnten sich im Gegensatz zu größeren Kommunen keinen eigenen „Fördermanager“ leisten. Zudem müssten Bundesmittel vollständig bei den Kommunen ankommen und dürften nicht auf Ebene der Länder verbleiben. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die Debatte über kommunale Finanzen und betonte die Dramatik der finanziellen Lage der Kommunen. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung seien unzureichend. Kritisch wurde insbesondere auf das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz verwiesen, das eine verlässliche Weitergabe der Mittel an die Kommunen nicht sicherstelle. Geteilt wurde die Kritik an der zunehmenden Bedeutung von Fördermitteln. Finanzstärkere Kommunen könnten Förderprogramme leichter nutzen, während finanzschwache Kommunen benachteiligt würden. Fördermittel seien inzwischen für zahlreiche kommunale Aufgaben unverzichtbar geworden. Anzustreben sei jedoch nicht ein neuer Verteilungsschlüssel oder zusätzliche Kriterien bei Förderprogrammen, sondern ein grundsätzlicher Ausstieg aus der bisherigen Förderlogik. Kommunen benötigten mehr unbürokratisch verfügbare Mittel, etwa über eine stärkere Beteiligung an der Umsatzsteuer. Auch führten die im Antrag geforderten Maßnahmen zu mehr Bürokratie und lösten das Grundproblem der kommunalen Finanzierung nicht. Berlin, den 8. Juli 2026 Sahra Mirow Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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