Beratungsdienstleistungen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit
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Beratungsdienstleistungen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1826
21. Wahlperiode 25.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Gerrit Huy, Peter Bohnhof, Achim
Köhler, Thomas Stephan, Bernd Schumann und der Fraktion der AfD
Beratungsdienstleistungen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in den letzten Jahren zur Erfüllung ihrer
Kernaufgaben in erheblichem Umfang externe Beratungsdienstleistungen in
An-spruch genommen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/360). Demnach wurden
vor allem für den IT-Bereich seitens der BA externe Beratungsdienstleistungen
in Anspruch genommen, „weil das erforderliche Wissen bzw. Fähigkeiten in
Breite und Tiefe durch interne Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit nicht
oder nicht vollumfänglich abgedeckt“ sei bzw. seien (ebd., S. 2).
Aus Sicht der Fragesteller gilt es, zu hinterfragen, weshalb die Bundesagentur
für Arbeit mit ihrem entwickelten Personalkörper offenbar nicht über die
notwendigen eigenen Kompetenzen verfügt, um aktuelle Herausforderungen und
zukünftige Aufgaben eigenständig zu bewältigen und stattdessen auf
zugekaufte Dienstleistungen zurückgreifen muss. Darüber hinaus soll diese Kleine
Anfrage einen Datenüberblick generieren, der eine politische Einschätzung
erlaubt, ob und inwiefern die BA ihre finanziellen und personellen Ressourcen in
diesem Bereich effizient und zielführend eingesetzt hat und welche Trends oder
Veränderungen beim Beratungsbedarf erkennbar sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum ist die BA mit ihren über 110 000 Mitarbeitern nicht in der Lage,
ihre Kernaufgaben, insbesondere im Bereich der IT-Dienstleistungen bzw.
IT-Anwendungen eigenständig, d. h. ohne Hinzuziehung externer Berater,
zu bewältigen?
2. Welche Gründe sind seitens der BA in den letzten zehn Jahren für den
Einkauf externer Beratungsdienstleistungen anstelle des Rückgriffs auf
interne Ressourcen angeführt worden?
3. Wie hat sich die Gesamtzahl der mit internen und externen
Beratungsdienstleistungen bei der BA und den Jobcentern befassten Mitarbeiter in
den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils nach internen und
externen Beratungsdiensten sowie nach absoluten und relativen Zahlen in
Vollzeitäquivalenten inklusive der jährlichen prozentualen Veränderung
jahresweise aufschlüsseln)?
4. Wie haben sich die Gesamtausgaben für interne Beratungsdienstleistungen
bei der BA und den Jobcentern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
jeweils die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung nach Jahren aufschlüsseln)?
5. Wie haben sich die Gesamtausgaben für externe
Beratungsdienstleistungen bei der BA und den Jobcentern in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung nach Jahren aufschlüsseln)?
6. Welche internen Service- und Beratungsdienstleistungen (z. B.
Personalberatung, IT-Beratung, Controlling, organisatorische Beratung usw.)
wurden von der BA und den Jobcentern in den letzten zehn Jahren in
welchem Umfang in Anspruch genommen (bitte alle hauptsächlichen
Beratungstypen bzw. Beratungskategorien bei der BA und den Jobcentern
auflisten und in absoluten Zahlen inklusive der jährlichen prozentualen
Veränderung nach Jahren aufschlüsseln)?
7. Welche externen Beratungsunternehmen bzw. Beratungsdienstleister
wurden von der BA und den Jobcentern in den letzten zehn Jahren mit
welcher konkreten Beratungsleistung im Einzelnen und zu welchen
jeweiligen Kosten beauftragt (bitte vollständig alle beauftragten Unternehmen,
Beratungsleistungen und Kosten auflisten und nach Jahren getrennt
aufschlüsseln)?
8. Wie hat sich das prozentuale Verhältnis der internen Beratungsleistungen
zu dem der externen Beratungsleistungen im Auftrag der BA in den
letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils die relativen Zahlen jahresweise
aufschlüsseln)?
9. Wie hat sich die Zahl der Beauftragten in der BA und den Jobcentern
(z. B. Gleichstellungsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte,
Migrationsbeauftragte, Ombudspersonen usw.) in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung nach Jahren und nach Tätigkeitsfeldern aufschlüsseln)?
10. Wurde die Entwicklung der sogenannten Jobcenter-App durch externe IT-
Dienstleister realisiert, wenn ja, was hat die Entwicklung der „Jobcenter-
App“ gekostet, und wie hoch sind die laufenden Kosten der App?
11. Wurden externe Beratungsdienstleistungen im Auftrag der BA und
Jobcenter ausgeschrieben, wenn ja, wie, und in welchem Rahmen und nach
welchen Kriterien erfolgte die Auftragsvergabe?
12. Wird der Erfolg interner und externer Beratungsdienstleistungen
gemessen bzw. bewertet, findet eine regelmäßige Evaluation der
Beratungsdienstleistungen statt, wenn ja, durch welche Methoden und Parameter
vonseiten der BA, und wo werden die Ergebnisse ggf. veröffentlicht?
13. Werden die BA und die Jobcenter bei Rechtsstreitigkeiten und
insbesondere bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen auch durch externe
Rechtsanwälte bzw. externe Rechtsberatung vertreten, wenn ja, zu wie vielen
Fällen der externen Rechtsberatung kam es im Auftrag der BA und Jobcenter
in den letzten zehn Jahren, und welche Kosten waren damit insgesamt
verbunden (bitte jeweils die absoluten Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
14. Wie viele der in Frage 13 erfragten externen juristischen Beratungsfälle
im Auftrag der BA und der Jobcenter vor Arbeitsgerichten endeten zum
Nachteil der BA, und welche Kosten sind dadurch entstanden (bitte
jeweils nach gerichtlichem Vergleich und unterlegenem Rechtsstreit
aufschlüsseln)?
15. Warum waren die Rechtsabteilungen der BA und der Jobcenter im Falle
externer Rechtsberatung gemäß Frage 13 nicht in der Lage ist, besagte
Fälle ohne die Hinzuziehung externer juristischer Beratungsleistungen zu
behandeln?
16. In wie vielen Fällen wurde in den letzten zehn Jahren im Auftrag der BA
und der Jobcenter Mediatoren zur Konfliktlösung usw. eingesetzt, und
welche Kosten waren damit insgesamt verbunden (bitte jeweils die
absoluten Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
17. Welche Maßnahmen plant die BA ggf., um den Einsatz insbesondere
externer Beratungsdienstleistungen in der Zukunft zu reduzieren oder zu
optimieren, falls diese in Anspruch genommen werden?
18. Welche Planungen, finanziellen Kalkulationen, Haushaltsansätze und
strategischen Ziele gibt es in Bezug auf die Nutzung interner und externer
Beratungsdienstleistungen bei der BA und den Jobcentern ggf. für die
kommenden Jahre, und in welchen Bereichen sowie in welchem Umfang sieht
die Bundesregierung hier Einsparpotenziale?
Berlin, den 24. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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