Personalbestand zur Leitungs- und Kommunikationsstruktur sowie zur Vergabe, Messbarkeit und politischen Relevanz externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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Personalbestand zur Leitungs- und Kommunikationsstruktur sowie zur Vergabe, Messbarkeit und politischen Relevanz externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5854
21. Wahlperiode 08.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner, Raimond
Scheirich, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Personalbestand zur Leitungs- und Kommunikationsstruktur sowie zur
Vergabe, Messbarkeit und politischen Relevanz externer Beratungs- und
Unterstützungsleistungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Nach Medienberichten fällt die Ausschreibung für eine externe „strategische
Top-Management-Beratung“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE) in eine Phase erheblicher personeller und organisatorischer und
fachpolitischer Unruhe innerhalb des Bundeswirtschaftsministeriums. Es sollen
externe Berater das BMWE mit 9 000 Arbeitsstunden pro Jahr unterstützen. Der
Auftrag soll über zwei Jahre laufen und um weitere zwei Jahre verlängerbar
sein. Gegenstand sei die „strategisch-methodische Beratung der Hausleitung
zur organisations- und steuerungsbezogenen Weiterentwicklung ministerieller
Strukturen und Entscheidungsprozesse“. Die Leistung soll in Form von
Ad‑hoc-Beratung, Workshops, Präsentationen sowie schriftlichen
Ausarbeitungen erbracht werden. Im Bundeswirtschaftsministerium selbst werde dies
teilweise aber mindestens mit Verwunderung aufgenommen. Zugleich wird
berichtet, dass mehrere Funktionen und Referate im leitungsnahen Bereich offen oder
in Umstrukturierung seien (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/beratun
g-berater-sollen-wirtschaftsministerium-9000-stunden-jaehrlich-helfen/100213
866.html).
Weitere Berichte stellen heraus, dass die Ausschreibung auch Aufgabenfelder
wie Organisationsgestaltung, Prozesssteuerung, Effizienzgewinne,
wirtschaftspolitische Vorhabenplanung sowie prioritäre Themenfelder wie industrielle
Transformation, wirtschaftliche Resilienz, Rohstoffsicherheit und
Zukunftstechnologien umfasst. Der Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums wird
mit der Aussage zitiert, die ausgeschriebenen Leistungen seien keine, die von
Mitarbeitenden des Hauses selbst erbracht werden könnten. Zugleich sei das
Stundenvolumen im Wege einer Bedarfsschätzung bestimmt worden und ein
Mindestabruf nicht vorgegeben (www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-
04/68118575-reiche-will-top-management-beratung-aus-ministerium-auslager
n-003.htm).
Parallel hierzu ist bereits externe Unterstützung im Kommunikationsbereich
öffentlich bekannt geworden. Nach Presseberichten unterstützen seit Februar
2026 externe Agenturen die Öffentlichkeitsarbeit des BMWE. Berichtet wird
über europaweit ausgeschriebene Kommunikationsleistungen mit einem hohen
Höchstwert. Damit stellt sich nicht nur die Frage nach Umfang und Kosten
externer Unterstützung, sondern auch nach ihrer Messbarkeit, ihrem tatsächlichen
Nutzen, ihrer Abgrenzung zu ministeriellen Kernaufgaben und ihrer politischen
Relevanz für die Arbeit einer obersten Bundesbehörde (www.zeit.de/politik/de
utschland/2026-04/katherina-reiche-wirtschaftsministerium-ausschreibung-kost
en-millionen-gxe).
Das Organigramm des BMWE weist in der Leitungsstruktur ausdrücklich die
Bereiche Koordinierung, Politische Planung und Analyse, Parlaments- und
Kabinettsreferat, Kommunikation, Sprecher der Bundesministerin, Pressestelle,
Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Medien/Online-Kommunikation und Reden und
Strategische Kommunikation aus. Daneben bestehen in der Zentralabteilung
Zuständigkeiten für Personal, Organisation, Staatsmodernisierung,
Projektmanagement und Projektberatung, Prozessmanagement sowie
Dienstleistersteuerung und Anforderungsmanagement. Bereits deshalb ist aufklärungsbedürftig,
weshalb externe Dienstleister in leitungsnahen, organisationsbezogenen,
kommunikativen und strategischen Bereichen tätig werden sollen, anstatt die
vorhandenen bundesministeriellen Strukturen personell und fachlich in die Lage zu
versetzen, diese Aufgaben selbst wahrzunehmen (www.bundeswirtschaftsminis
terium.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/organisationsplan-bundeswirtschafts
ministerium.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Hinzu kommt, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für
die 21. Wahlperiode einen leistungsfähigen Staat, eine ressortübergreifende
Modernisierung der Bundesverwaltung, Ziel- und Wirkungsorientierung,
Aufgaben- und Ausgabenkritik, die Überprüfung staatlicher Aufgaben auf ihre
Notwendigkeit, die Reduzierung sächlicher Verwaltungsausgaben, einen
Stellenabbau in der Bundesverwaltung sowie ausdrücklich auch eine Reduzierung
der Ausgaben für externe Berater vorsieht. Gerade deshalb besteht nach
Auffassung der Fragesteller ein besonderes parlamentarisches Interesse daran, ob
und in welchem Umfang das BMWE diesen politischen Maßstäben gerecht
wird oder stattdessen Kernbereiche bundesministerieller Arbeit zunehmend
nach außen verlagert werden (Bundestagsdrucksache 20/6746).
Vor diesem Hintergrund bedarf es in den Augen der Fragesteller einer
detaillierten Aufklärung über Personalbestand, Vakanzen, Aufgabenzuschnitt,
Vergabepraxis, Kosten, tatsächliche Arbeitsergebnisse, interne Erfolgskontrolle und
politische Tragweite externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im
BMWE sowie über deren Einordnung in die allgemeine Ausgaben- und
Steuerungspraxis der Bundesregierung. Die Fragesteller halten es für geboten, dass
die Bundesregierung nicht nur Art und Umfang der Fremdvergabe offenlegt,
sondern auch darlegt, anhand welcher Kriterien der Nutzen solcher Leistungen
überhaupt gemessen wird, und welche Aufgaben sie selbst als nicht
auslagerungsfähige Kernbereiche bundesministerieller Eigenverantwortung betrachtet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Planstellen und Stellen waren im BMWE zum Beginn der
21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vorhanden, und wie viele
Planstellen und Stellen bestehen aktuell, jeweils im
Bundeswirtschaftsministerium insgesamt, in der Leitungsabteilung, in der Zentralabteilung und
in den wirtschaftspolitischen Fachabteilungen?
2. Wie viele Planstellen und Stellen sind seit Beginn der 21. Wahlperiode im
BMWE neu geschaffen, abgebaut, mit Wegfallvermerk versehen, gesperrt
worden oder dauerhaft oder vorübergehend unbesetzt geblieben?
3. Wie viele Planstellen und Stellen in den wirtschaftspolitisch relevanten
Bereichen des BMWE mit welchen Besoldungsstufen sollen bis zum Ende
der 21. Wahlperiode künftig wegfallen oder künftig umgewandelt werden
(bitte aufschlüsseln), und wie viele Dienstposten oder Funktionen in der
Leitungsabteilung des BMWE waren seit Beginn der 21. Wahlperiode
jeweils für mindestens einen Monat vakant, insbesondere in den Bereichen
Koordinierung, Politische Planung und Analyse, Parlaments- und
Kabinettsreferat, Kommunikation, Pressestelle, Öffentlichkeitsarbeit, Soziale
Medien/Online-Kommunikation und Reden und strategische
Kommunikation?
4. Wie viele Referate oder Untereinheiten der Leitungsabteilung wurden seit
Beginn der 21. Wahlperiode organisatorisch neu zugeschnitten,
zusammengelegt, vorübergehend kommissarisch geführt oder mit neuen
Aufgaben versehen?
5. Welche internen oder externen Stellenausschreibungen hat das BMWE
seit Beginn der 21. Wahlperiode für Funktionen der Leitungsabteilung
veröffentlicht, welche dieser Funktionen konnten bisher nicht dauerhaft
besetzt werden, und aus welchen Gründen nicht?
6. Welche Begründung gibt die Bundesregierung dafür, dass zwischen
offenen Personalstellen im BMWE und der Ausschreibung externer Top-
Management-Beratung kein Zusammenhang bestehen soll?
7. Welche Tätigkeiten, die derzeit in der Leitungsabteilung und ihren
Arbeitsbereichen organisatorisch verortet sind, hält die Bundesregierung
ausdrücklich für solche, die nicht von Beschäftigten des BMWE erbracht
werden können, und aus welchen Gründen nicht?
8. Welche Aufgaben der Bereiche Koordinierung, Politische Planung und
Analyse, Parlaments- und Kabinettsreferat, Kommunikation,
Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Medien/Online-Kommunikation und Reden und
strategische Kommunikation des BMWE werden seit Beginn der 21.
Wahlperiode ganz oder teilweise durch externe Dienstleister unterstützt?
9. Mit welchen externen Beratungsunternehmen, Agenturen, Kanzleien oder
sonstigen Dienstleistern arbeitet das BMWE seit Beginn der 21.
Wahlperiode zusammen, jeweils unter Angabe von Auftragnehmer,
Auftragsgegenstand, betroffener Organisationseinheit, Vergabeart, Laufzeit,
Höchstwert oder Auftragswert und Umsetzungsstand?
10. Welche externen Auftragnehmer unterstützen seit Beginn der 21.
Wahlperiode die Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikationsplanung, Medienarbeit,
Social-Media-Arbeit, strategische Kommunikation oder politiknahen
Kommunikationsleistungen des BMWE?
11. Welcher Höchstwert, welcher geschätzte Auftragswert und welches
tatsächliche Abrufvolumen gelten für die seit Februar 2026 öffentlich
bekannt gewordenen Kommunikationsaufträge des BMWE?
12. Welche Leistungen schulden die externen Kommunikationsdienstleister
des BMWE jeweils konkret, insbesondere hinsichtlich
Öffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit, Kampagnen, Social Media,
Veranstaltungsbegleitung, Text- und Redaktionsleistungen, Planung und strategischer
Kommunikationsberatung?
13. Welche Leistungen wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE
extern vergeben, die Reden, Sprechzettel, Briefings, Diskussionspapiere,
Präsentationen, strategische Kommunikation, Planung oder
politischinhaltliche Vorbereitung der Hausleitung betreffen?
14. Welche Leistungen wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE
extern vergeben, die Prozessmanagement, Projektmanagement,
Organisationsberatung, Ressourceneinsatz, interne Steuerung oder
Effizienzanalysen betreffen?
15. Welche Vergabearten wurden bei diesen Aufträgen jeweils genutzt,
insbesondere ob es sich um offene Verfahren, Verhandlungsverfahren,
beschleunigte Verfahren, Rahmenvereinbarungen, Direktvergaben oder
Abrufe aus bestehenden Verträgen handelte?
16. Wie viele Direktvergaben hat das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode
für Beratungs-, Kommunikations-, Politik- oder Unterstützungsleistungen
vorgenommen?
a) Wie hoch war jeweils das Volumen dieser Direktvergaben?
b) Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Bedarfsbegründungen
oder Alternativenprüfungen wurden für diese Aufträge jeweils erstellt,
insbesondere im Vergleich zur internen Leistungserbringung durch das
BMWE?
17. Nach welchen Qualitätskriterien bewertet das BMWE die Leistungen
externer Auftragnehmer in den Bereichen Beratung, Kommunikation und
Politikunterstützung, und wie fällt diese Bewertung für die bislang
vergebenen Aufträge aus?
18. Welche konkreten Ergebnisse, Arbeitserzeugnisse oder
Umsetzungsleistungen haben die seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE beauftragten
externen Dienstleister jeweils erbracht?
19. In welchen Fällen hat das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode
externe Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise in seine eigenen Entscheidungs-,
Kommunikations- oder Organisationsprozesse übernommen?
20. Welche Haushaltsmittel des Einzelplans des BMWE wurden seit Beginn
der 21. Wahlperiode für externe Beratungs-, Kommunikations- und
Unterstützungsleistungen verausgabt oder gebunden (bitte nach Kapitel und
Titel aufschlüsseln)?
21. Welche Verpflichtungsermächtigungen oder sonstigen mehrjährigen
Bindungen ist das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode für externe
Beratungs-, Kommunikations- und Unterstützungsleistungen
eingegangen?
22. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des
Bundes insgesamt für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen
seit Beginn der 21. Wahlperiode, jeweils ressortweise, getrennt nach
Beratung und Unterstützung und, soweit möglich, nach Themenfeldern wie
Kommunikation, IT, Controlling, Rechtsberatung, Organisationsberatung
und Politikberatung?
23. Welche Arbeitsdefinition von externer Beratung und welche Definition
von externer Unterstützungsleistung legt die Bundesregierung dieser
Erfassung zugrunde?
24. Verwenden alle Ressorts einen einheitlichen Begriff für „externe
Beratung“ und „externe Unterstützungsleistung“, und wer kontrolliert
innerhalb der Bundesregierung, hier innerhalb des BMWK, dass diese
Vorgaben eingehalten und alle Kosten für die externe Beratung
vollumfänglich in dem Berichtswesen an den Haushaltsausschuss ausgewiesen
werden?
25. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21.
Wahlperiode ergriffen, um die Inanspruchnahme externer Beratungs- und
Unterstützungsleistungen im BMWE und ressortübergreifend substanziell zu
begrenzen oder transparenter zu machen?
26. In welchem Umfang greift das BMWE statt auf externe Marktanbieter auf
bundeseigene oder bundeseinflussnahe Inhouse-Strukturen,
Rahmenverträge oder andere interne Unterstützungsformen zurück, bevor externe
Dienstleister beauftragt werden?
27. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass
einerseits ein handlungsfähiger Staat und eine leistungsfähige
Bundesverwaltung angekündigt werden, andererseits aber im BMWE sowohl
leitungsnahe Steuerungsleistungen als auch Kommunikationsleistungen in
erheblichem Umfang extern vergeben werden?
28. Nach welchen messbaren Kriterien, Kennzahlen oder Zielgrößen bewertet
das BMWE den Erfolg externer Beratungs-, Kommunikations- und
Unterstützungsleistungen seit Beginn der 21. Wahlperiode?
29. Welche konkreten Soll-Ist-Vergleiche, Meilensteine, Leistungsindikatoren
oder sonstigen Controlling-Instrumente wurden bei den einzelnen
externen Aufträgen festgelegt?
30. In welchen Fällen wurden für externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen vor Auftragserteilung klare Zieldefinitionen, Zeitpläne, Output-
Vorgaben oder Wirkungsannahmen schriftlich festgelegt, sind diese
einsehbar, und wenn ja, wo?
31. Wurden extern vergebene Leistungen im BMWE seit Beginn der
21. Wahlperiode einer systematischen Erfolgskontrolle, Evaluation oder
nachträglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen?
a) Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
32. In wie vielen Fällen wurden externe Auftragnehmer ganz oder teilweise
deshalb erneut beauftragt, weil frühere Aufträge nach Auffassung des
BMWE messbar erfolgreiche Ergebnisse erbracht haben?
33. In wie vielen Fällen wurden externe Beratungs- oder
Unterstützungsleistungen nach Kenntnis der Bundesregierung vorzeitig beendet, reduziert,
nicht verlängert oder inhaltlich nachgeschärft, weil die erwarteten
Ergebnisse ausblieben oder nicht hinreichend messbar waren?
34. Welche Arbeitsergebnisse externer Auftragnehmer wurden seit Beginn der
21. Wahlperiode im BMWE vollständig übernommen, teilweise
übernommen, überarbeitet oder verworfen?
35. Wie erfasst das BMWE, ob externe Beratungs- oder
Unterstützungsleistungen tatsächlich zu Effizienzgewinnen, beschleunigten Abläufen,
besserer Koordinierung, höherer Qualität von Vorlagen, verbesserter
Kommunikation oder geringerem Ressourceneinsatz geführt haben?
36. Welche Baseline oder welcher Ausgangszustand wurde im BMWE vor
Vergabe externer Leistungen dokumentiert, um spätere Verbesserungen
überhaupt messbar feststellen zu können?
37. In welchen Fällen hat das BMWE externe Beratungs- oder
Unterstützungsleistungen mit der Erwartung vergeben, interne Prozesse zu
beschleunigen, und um wie viel Zeit, Personalaufwand oder
Bearbeitungsaufwand sollten diese Prozesse jeweils reduziert werden?
38. Welche quantifizierbaren Einsparungen, Effizienzgewinne oder
organisatorischen Verbesserungen hat das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode
infolge externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen tatsächlich
festgestellt?
39. Welche Kosten sind dem BMWE für externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen entstanden, bei denen nach Auffassung der
Bundesregierung kein hinreichend messbarer Mehrwert festgestellt werden konnte?
40. Welche konkreten Kosten sind dem BMWE für externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen seit Beginn der 21. Wahlperiode entstanden, und
wo wurden bzw. werden diese Kosten ausgewiesen?
41. Werden die Ergebnisse externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen
im BMWE in einem zentralen Controlling, Fördercontrolling,
Projektcontrolling oder sonstigen internen Steuerungssystem dokumentiert, und
wenn ja, in welcher Form?
42. Welche Rolle spielen dabei (vgl. Frage 41) die im Organigramm
vorgesehenen Bereiche Organisation des Bundeswirtschaftsministeriums,
Staatsmodernisierung, Fördercontrolling, Projektmanagement und
Projektberatung, Prozessmanagement sowie Dienstleistersteuerung und
Anforderungsmanagement?
43. Welche der seit Beginn der 21. Wahlperiode extern vergebenen
Leistungen im BMWE hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbaren
Bezug zu politisch prioritären Themenfeldern wie industrielle
Transformation, wirtschaftliche Resilienz, Rohstoffsicherheit, Mittelstandspolitik,
Zukunftstechnologien, Außenwirtschaft oder wirtschaftliche
Souveränität?
44. In welchen Fällen wurden im BMWE externe Beratungs- oder
Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Strukturierung oder Priorisierung von
Vorhaben eingesetzt, die einen Bezug zum Koalitionsvertrag der
21. Wahlperiode haben?
45. Welche externen Leistungen für das BMWE betrafen nach Kenntnis der
Bundesregierung die Vorbereitung politischer Schwerpunktsetzungen, die
Priorisierung bundesministerieller Vorhaben, die Abstimmung innerhalb
der Bundesregierung oder die kommunikative Begleitung politisch
bedeutsamer Entscheidungen?
46. In welchem Umfang wurden externe Auftragnehmer im BMWE seit
Beginn der 21. Wahlperiode bei Themen eingesetzt, die für den
Wirtschaftsstandort Deutschland von erheblicher politischer Tragweite sind,
insbesondere bei Industriepolitik, Energiepreisen, Standortsicherung,
Fachkräftesicherung, Rohstoffversorgung und Transformation der Industrie?
47. Welche Vorkehrungen bestehen seitens der Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass externe Auftragnehmer bei politisch sensiblen oder
wirtschaftspolitisch besonders bedeutsamen Themen keine inhaltliche
Vorprägung bundesministerieller Entscheidungen bewirken?
48. In welchen Fällen wurden externe Beratungs- oder
Unterstützungsleistungen im BMWE für Themen eingesetzt, die zugleich Gegenstand
parlamentarischer Befassung, Kabinettberatung, Bund-Länder-Abstimmung
oder europäischer Verhandlungen waren?
49. Welche externen Leistungen für das BMWE hatten seit Beginn der
21. Wahlperiode Bezug zur politischen Kommunikation der Hausleitung
über wirtschaftspolitische Schwerpunktsetzungen, Reformvorhaben oder
Krisenreaktionen?
50. Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit der politischen
Verantwortung einer obersten Bundesbehörde, wenn Leistungen mit erheblicher
politischer Tragweite für das Ressort ganz oder teilweise durch externe
Beratungs- oder Unterstützungsunternehmen vorbereitet, strukturiert oder
kommunikativ begleitet werden, und wenn ja, unter welchen Grenzen?
51. Welche Bereiche der politischen Schwerpunktsetzung, der ressortinternen
Priorisierung und der politischen Kommunikation des BMWE hält die
Bundesregierung ausdrücklich für nicht auslagerungsfähig?
52. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der politischen Relevanz
der vergebenen Leistungen für die Frage, ob das BMWE über
hinreichende eigene personelle und fachliche Kapazitäten verfügt, um seine
Kernaufgaben eigenständig wahrzunehmen?
Berlin, den 6. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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