Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Antwort zu Drs. 21/6181)
Text
Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Antwort zu Drs. 21/6181)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6506
21. Wahlperiode 15.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Rainer Galla,
Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6181 –
Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungs- und
Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zu externen
Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zentrale Fragen zur
Steuerung, Zieldefinition und Erfolgskontrolle nach Auffassung der Fragesteller nur
unzureichend beantwortet (Bundestagsdrucksache 21/3817). Unklar bleibt
insbesondere, in welchem Umfang externe Beratungsleistungen anhand
einheitlicher Kriterien geplant, gesteuert und im Hinblick auf ihre Zielerreichung
bewertet werden.
Der Bundesrechnungshof hat bereits in seinem Bericht aus dem Jahr 2023
strukturelle Defizite bei der Berichterstattung über Steuerung und
Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen festgestellt (www.bundesrechnungshof.de/
SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/externe-berater-volltext.pdf?__blo
b=publicationFile&v=2). Hierzu zählen insbesondere fehlende oder
unzureichend Dokumentation der Zielvorgaben, eine unzureichende Darlegung zur
Überprüfung der Zielerreichung sowie Defizite bei der Nachvollziehbarkeit
der Ergebnisse externer Beratungsleistungen.
In seinem aktuellen Bericht hat der Bundesrechnungshof darüber hinaus
festgestellt, dass eine ressortübergreifende Strategie zum Einsatz externer
Beratungsleistungen weiterhin fehlt, die Ausgaben trotz entsprechender
Vorgaben gestiegen sind und wesentliche Teile externer Leistungen –
insbesondere im IT-Bereich (IT = Informationstechnik) – nicht von der Berichterstattung
erfasst werden (www.politico.eu/wp-content/uploads/2025/06/18/BRH_extern
e-Beratungs-und-Unterstutzungsleistungen.pdf). Zudem sieht der
Bundesrechnungshof die Gefahr einer zunehmenden Abhängigkeit der Verwaltung von
externen Dienstleistern.
Eine belastbare Bewertung der Wirtschaftlichkeit externer Beratungs- und
Unterstützungsleistungen setzt voraus, dass messbare Ziele festgelegt und deren
Erreichung nachvollziehbar überprüft wird.
Vor diesem Hintergrund besteht in den Augen der Fragesteller weiterhin ein
parlamentarisches Aufklärungsinteresse hinsichtlich der Steuerung, der Ziel-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 15. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
definition, der Erfolgskontrolle und der Konsequenzen aus nicht erreichter
Zielerfüllung bei externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde die hierfür maßgebliche
Definition des Begriffs der „externen Beratungs- und
Unterstützungsleistungen“ nach den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen in Umsetzung
der Maßgabebeschlüsse des Haushaltsausschusses zugrunde gelegt.
Der Ermittlung und detaillierten Darstellung der angefragten umfangreichen
Informationen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) waren in der Kürze der Zeit faktische Grenzen
gesetzt. Der jährliche Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe
Beratungsleistungen wird unter aufwändigen Beteiligungen, Abstimmungen und
der Zusammenführung einer Vielzahl von Beiträgen über einen Zeitraum von
mehreren Monaten erstellt. Auch wenn das BMJV die Daten mit
größtmöglicher Sorgfalt zusammengetragen hat, wird wegen des engen zeitlichen
Rahmens hinsichtlich der Daten zum Jahr 2025 ausdrücklich auf die Vorläufigkeit
der Daten hingewiesen. Für vollständige Ausführungen ist der Bericht über die
Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen für das Haushaltsjahr
2025 abzuwarten.
1. In wie vielen Fällen wurde im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum
vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vor der Beauftragung
externer Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eine
Wirtschaftlichkeitsbewertung (Bewertung anhand voraussichtlicher Kosten) durchgeführt und
dokumentiert?
2. In wie vielen Fällen liegen für die in Frage 1 genannten Beauftragungen
keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen
dokumentierten Gründen wurde auf eine entsprechende Untersuchung verzichtet?
3. In wie vielen Fällen wurde im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum
vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vor der Beauftragung
externer Beratungsleistungen eine dokumentierte Prüfung vorgenommen,
ob die Leistung durch eigenes Personal erbracht werden könnte?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam mit der anliegenden Tabelle
beantwortet.*
4. Findet seit dem 5. Mai 2023 eine systematische Erfassung der Arbeitszeit
und der auf die verschiedenen Aufgaben entfallenden Arbeitszeitanteile
der im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz tätigen
Juristen statt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6
auf Bundestagsdrucksache 20/6680)?
Nein.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6506 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. In wie vielen Fällen liegen für die in der Antwort der Bundesregierung
zu Frage 3 der vorliegenden Kleinen Anfrage genannten Beauftragungen
keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen
dokumentierten Gründen wurde auf eine entsprechende Prüfung verzichtet?
6. In wie vielen Fällen wurden im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum
vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vor dem Beginn
externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen schriftliche und messbare
Zielvorgaben festgelegt?
7. In wie vielen Fällen wurde für externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen eine Bewertung der Zielerreichung durchgeführt und
dokumentiert?
8. In wie vielen Fällen liegen für die in der Antwort der Bundesregierung
zu Frage 7 der vorliegenden Kleinen Anfrage genannten Leistungen
keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen
dokumentierten Gründen wurde auf eine Bewertung der Zielerreichung verzichtet?
Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam mit der anliegenden Tabelle
beantwortet.*
9. Nach welchen einheitlichen Kriterien wird im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz die Zielerreichung
externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen bewertet?
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich abhängig von der konkreten Maßnahme
und den angestrebten Zielen.
10. Besteht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz ein standardisiertes Verfahren zur Erfolgskontrolle
externer Beratungsleistungen, und wenn ja, in welcher Form?
Die Erfolgskontrolle bei externen Beratungsleistungen erfolgt nach den
Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und der geltenden Verwaltungsvorschriften.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
11. In wie vielen Fällen wurde im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum
vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 festgestellt, dass
vereinbarte Ziele nicht vollständig oder nicht fristgerecht erreicht wurden?
12. In wie vielen Fällen liegen für die in der Antwort der Bundesregierung
zu Frage 11 der vorliegenden Kleinen Anfrage genannten Sachverhalte
keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen
dokumentierten Gründen wurde in diesen Fällen auf eine entsprechende
Dokumentation verzichtet?
13. In wie vielen Fällen wurden aufgrund nicht erreichter Zielvorgaben
(Frage 11) Vergütungen gekürzt, zurückbehalten oder Rückforderungen
geltend gemacht?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6506 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
14. In wie vielen Fällen liegen für die in Frage 13 genannten Sachverhalte
keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen jeweils
dokumentierten Gründen wurde auf entsprechende Maßnahmen verzichtet?
Die Fragen 11 bis 14 werden gemeinsam mit der anliegenden Tabelle
beantwortet.*
15. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz seit dem Bericht des Bundesrechnungshofes aus
dem Jahr 2023 zur Verbesserung der Dokumentation der Steuerung und
Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen sowie ggf. zur
Verbesserung der Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen
ergriffen?
16. Welche der seit dem Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr
2023 ergriffenen Maßnahmen wurden bis zum 31. Dezember 2025
a) vollständig umgesetzt,
b) befinden sich noch in Umsetzung und
c) wurden nicht umgesetzt?
17. Besteht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz eine Strategie zum Einsatz externer Beratungs- und
Unterstützungsleistungen, und wenn ja, welche Ziele, Maßnahmen und
Zeitvorgaben sind darin enthalten?
18. Inwieweit wird im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz ggf. erfasst und bewertet, in welchen
Bereichen eine strukturelle oder wiederkehrende Abhängigkeit von externen
Beratungs- und Unterstützungsleistungen besteht?
Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die Beauftragung von externen Beratern erfolgt regelmäßig einzelfallbezogen
und in Bezug auf konkrete Bedarfe.
In diesem Rahmen werden externe Berater weiterhin in den Bereichen
beauftragt, in denen es unwirtschaftlich wäre, dauerhaft Stellen zu schaffen und
spezifisches Know-how aufzubauen, weil es sich um nur punktuell oder
unregelmäßig anfallende Aufgaben handelt. Bei der Beauftragung externer Berater
werden Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Erfolgskontrolle und die vom
Haushaltsausschuss vorgegebenen Ziele berücksichtigt. Die Beauftragungen
werden angemessen dokumentiert.
19. In welchem Umfang werden externe Leistungen im IT-Bereich im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz nicht als externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfasst,
und nach welchen Kriterien erfolgt diese Abgrenzung?
Die Abgrenzung erfolgt nach der vom Bundesministerium der Finanzen in
Umsetzung der Maßgabebeschlüsse des Haushaltsausschusses vorgegebenen
Definition.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6506 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anlage zu den Fragen 1 bis 3, 5 bis 8, 11 bis 14 der Kleinen Anfrage 21/6181
Externe Beraterleistungen im
Zeitraum 01.01.2024 bis
31.12.2025
Kapitel
Vertragszweck
Laufzeit
Wirtschaft
lichkeits
untersuchung
(WU)
durchgeführt?
(ja/nein
)
Frage
1)
WU
dokumentiert?
(ja/nein
- wenn
nein,
Begründung)
Frage
1/2
Untersuchung, ob
Leistung
durch
eigenes
Personal
erbracht
werden
kann?
(ja/nein)
Frage 3
Dokumentation
erfolgt,
warum
kein
eigenes
Personal
eingesetzt
wurde?
(ja/nein)
Frage 5
wenn
nein:
Dokumentation der
Gründe
für
verzichtete
Prüfung?
(ja/nein)
Frage 5
schriftliche
Festlegung
von
messbaren
Zielvorgaben?
(ja/nein)
Frage 6
Erfolgskontrolle
erfolgt?
(ja/nein)
Frage 7
Erfolgskontrolle
dokumentiert?
(ja/nein)
Frage 7
wenn
nein:
Dokumentation für
verzichtete
Prüfung?
(ja/nein)
Frage 8
Wurden
vereinbarte
Ziele
nicht
erreicht?
(ja/nein)
Frage 11
Dokumentation
erfolgt?
(ja/nein)
Frage 12
Maßnahmen bei
Nichterreichung
der
Ziele?
(ja/nein)
Frage 13
Dokumentation
erfolgt?
(ja/nein)
Frage 14
wenn
nein:
Dokumentation für
verzichtete
Prüfung?
(ja/nein)
Frage 14
0701
Forschungsvorhaben
„Bestandsaufnahme
und
Erarbeitung von
Maßnahmen zum
Schutz von
Verbrauchern und
Verbraucherinnen
vor
Energiearmut in
Deutschland“
(Energiearmut)
11/2025 bis
11/2026
Entfällt,
da
beim
damals
zuständigen
BMUV
Nein,
Vertrag
läuft noch
0710 Erstellung
eines
Grobkonzepts
für eine
bundesweite
Vollstreckungsdatenbank
01/2024 bis
04/2024
Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt
2
0710
Untersuchung der
Machbarkeit einer
bundeseinheitlichen
Justizcloud
12/2023 bis
04/2024
Ja Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Entfällt Nein Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt
0710 Projekt
Daten +
digitale
Werkzeuge im
Gesetzgebungsverfahren
12/2023 bis
12/2024
Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Ja Entfällt Entfällt Entfällt
0711
Sachverständige
Beratung
bei der
Tätigkeit des
BMJ(V) als
Aufsichtsbehörde
über den
Reisesicherungsfonds
01/2023 bis
12/2024
Ja Ja Ja Ja Entfällt Nein Nein Nein Nein Nein Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt
0712 Erstellung
einer
neutralen
Nutzerbedarfsermittlung
gem.
RBBau,
baufachliche
Beratungsleistung
12/2022 bis
12/2023
Ja.
Durch
die
BImA
Ja.
Durch
die
BImA
Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Ja Entfällt Entfällt Entfällt
0714 Beratung
zur
Einführung der
elektronischen Akte
in den
Ermittlungsabteilungen
6/2022 bis
06/2025
Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Ja Entfällt Entfällt Entfällt
0714 Beratung
zur
Einführung der
6/2022 bis
06/2025
Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Ja Entfällt Entfällt Entfällt
3
elektronischen Akte
0714
Haushaltsmanagement
05/2024 -
08/2025
Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Ja Entfällt Entfällt Entfällt
0714
Neukonzeption
Homepage
06/2024 bis
06/2025
Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Ja Entfällt Entfällt Entfällt
0718
Beratungsleistungen
Vergabeunterstützung
im IKT-
Bereich
07/2020 bis
07/2024
Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Nein Nein Nein Nein Nein Entfällt Entfällt Entfällt
0718
Beratungsleistungen
strategische
Positionierung
BZR/GZR
12/2022 bis
03/2024
Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Nein Nein Nein Nein Nein Entfällt Entfällt Entfällt
0718
Beratungsleistungen
Aufbau
eines
Lizenzmanagements
11/2025 bis
11/2028
Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Nein,
Vertrag
läuft noch
0718 Konzeption
einer KI-
Anwendung
zur
Unterstützung
der
Schlichtungsstelle
Luftverkehr
bei der
Bearbeitung
von
Schlichtungsverfahren
12/2025 bis
02/2026
Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Nein Nein Nein Nein Nein Entfällt Entfällt Entfällt
4
0718
Unterstützungsleistungen für
die
Einführung und
Aufrechterhaltung
eines
Umweltmana
gementsystems nach
der EMAS-
Verordnung
10/2022 bis
12/2025
Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Nein Nein Nein Nein Nein Entfällt Entfällt Entfällt
0719 Beratung
zum Aufbau
von
Netzwerkräumen im
neuen
Dienstgebäude
- Abruf aus
RV Nr.
21206 des
KdB
07/2021 bis
12/2024
Ja, da
KdB-
Abruf
erfolgte
dieser
Schritt
bereits
durch
das
Beschaf
fungsamt
Ja,
erfolgt
durch
Beschaf
fungsamt, da
KdB-
Abruf
Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt
0719
Beratunsgleistungen
im
Zusammenhang
mit TGA
Planungen
für ein
neues
Dienstgebäude nach
gebilligten
Erkundungsverfahren
01/2023 bis
07/2024
Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt
0719 Beratung
im Arbeits-
und
Sozialrecht
11/2023 bis
12/2025
Ja Ja Ja Ja Entfällt Nein Ja Ja Entfällt Nein Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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