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Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Antwort zu Drs. 21/6181)

dip / drucksache 15.06.2026 · WP 21 · 21/6506 · Antwort · Original ↗

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Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Antwort zu Drs. 21/6181) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6506 21. Wahlperiode 15.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Rainer Galla, Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6181 – Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zu externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zentrale Fragen zur Steuerung, Zieldefinition und Erfolgskontrolle nach Auffassung der Fragesteller nur unzureichend beantwortet (Bundestagsdrucksache 21/3817). Unklar bleibt insbesondere, in welchem Umfang externe Beratungsleistungen anhand einheitlicher Kriterien geplant, gesteuert und im Hinblick auf ihre Zielerreichung bewertet werden. Der Bundesrechnungshof hat bereits in seinem Bericht aus dem Jahr 2023 strukturelle Defizite bei der Berichterstattung über Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen festgestellt (www.bundesrechnungshof.de/ SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/externe-berater-volltext.pdf?__blo b=publicationFile&v=2). Hierzu zählen insbesondere fehlende oder unzureichend Dokumentation der Zielvorgaben, eine unzureichende Darlegung zur Überprüfung der Zielerreichung sowie Defizite bei der Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse externer Beratungsleistungen. In seinem aktuellen Bericht hat der Bundesrechnungshof darüber hinaus festgestellt, dass eine ressortübergreifende Strategie zum Einsatz externer Beratungsleistungen weiterhin fehlt, die Ausgaben trotz entsprechender Vorgaben gestiegen sind und wesentliche Teile externer Leistungen – insbesondere im IT-Bereich (IT = Informationstechnik) – nicht von der Berichterstattung erfasst werden (www.politico.eu/wp-content/uploads/2025/06/18/BRH_extern e-Beratungs-und-Unterstutzungsleistungen.pdf). Zudem sieht der Bundesrechnungshof die Gefahr einer zunehmenden Abhängigkeit der Verwaltung von externen Dienstleistern. Eine belastbare Bewertung der Wirtschaftlichkeit externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen setzt voraus, dass messbare Ziele festgelegt und deren Erreichung nachvollziehbar überprüft wird. Vor diesem Hintergrund besteht in den Augen der Fragesteller weiterhin ein parlamentarisches Aufklärungsinteresse hinsichtlich der Steuerung, der Ziel- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 15. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. definition, der Erfolgskontrolle und der Konsequenzen aus nicht erreichter Zielerfüllung bei externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde die hierfür maßgebliche Definition des Begriffs der „externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ nach den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen in Umsetzung der Maßgabebeschlüsse des Haushaltsausschusses zugrunde gelegt. Der Ermittlung und detaillierten Darstellung der angefragten umfangreichen Informationen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) waren in der Kürze der Zeit faktische Grenzen gesetzt. Der jährliche Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen wird unter aufwändigen Beteiligungen, Abstimmungen und der Zusammenführung einer Vielzahl von Beiträgen über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstellt. Auch wenn das BMJV die Daten mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengetragen hat, wird wegen des engen zeitlichen Rahmens hinsichtlich der Daten zum Jahr 2025 ausdrücklich auf die Vorläufigkeit der Daten hingewiesen. Für vollständige Ausführungen ist der Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen für das Haushaltsjahr 2025 abzuwarten.  1. In wie vielen Fällen wurde im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vor der Beauftragung externer Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eine Wirtschaftlichkeitsbewertung (Bewertung anhand voraussichtlicher Kosten) durchgeführt und dokumentiert?  2. In wie vielen Fällen liegen für die in Frage 1 genannten Beauftragungen keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen dokumentierten Gründen wurde auf eine entsprechende Untersuchung verzichtet?  3. In wie vielen Fällen wurde im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vor der Beauftragung externer Beratungsleistungen eine dokumentierte Prüfung vorgenommen, ob die Leistung durch eigenes Personal erbracht werden könnte? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam mit der anliegenden Tabelle beantwortet.*  4. Findet seit dem 5. Mai 2023 eine systematische Erfassung der Arbeitszeit und der auf die verschiedenen Aufgaben entfallenden Arbeitszeitanteile der im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz tätigen Juristen statt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 20/6680)? Nein. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6506 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  5. In wie vielen Fällen liegen für die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der vorliegenden Kleinen Anfrage genannten Beauftragungen keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen dokumentierten Gründen wurde auf eine entsprechende Prüfung verzichtet?  6. In wie vielen Fällen wurden im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vor dem Beginn externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen schriftliche und messbare Zielvorgaben festgelegt?  7. In wie vielen Fällen wurde für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen eine Bewertung der Zielerreichung durchgeführt und dokumentiert?  8. In wie vielen Fällen liegen für die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der vorliegenden Kleinen Anfrage genannten Leistungen keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen dokumentierten Gründen wurde auf eine Bewertung der Zielerreichung verzichtet? Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam mit der anliegenden Tabelle beantwortet.*  9. Nach welchen einheitlichen Kriterien wird im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz die Zielerreichung externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen bewertet? Die Bewertung erfolgt grundsätzlich abhängig von der konkreten Maßnahme und den angestrebten Zielen. 10. Besteht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ein standardisiertes Verfahren zur Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen, und wenn ja, in welcher Form? Die Erfolgskontrolle bei externen Beratungsleistungen erfolgt nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und der geltenden Verwaltungsvorschriften. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. In wie vielen Fällen wurde im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 festgestellt, dass vereinbarte Ziele nicht vollständig oder nicht fristgerecht erreicht wurden? 12. In wie vielen Fällen liegen für die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der vorliegenden Kleinen Anfrage genannten Sachverhalte keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen dokumentierten Gründen wurde in diesen Fällen auf eine entsprechende Dokumentation verzichtet? 13. In wie vielen Fällen wurden aufgrund nicht erreichter Zielvorgaben (Frage 11) Vergütungen gekürzt, zurückbehalten oder Rückforderungen geltend gemacht? * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6506 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 14. In wie vielen Fällen liegen für die in Frage 13 genannten Sachverhalte keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen jeweils dokumentierten Gründen wurde auf entsprechende Maßnahmen verzichtet? Die Fragen 11 bis 14 werden gemeinsam mit der anliegenden Tabelle beantwortet.* 15. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz seit dem Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2023 zur Verbesserung der Dokumentation der Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen sowie ggf. zur Verbesserung der Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen ergriffen? 16. Welche der seit dem Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2023 ergriffenen Maßnahmen wurden bis zum 31. Dezember 2025 a) vollständig umgesetzt, b) befinden sich noch in Umsetzung und c) wurden nicht umgesetzt? 17. Besteht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eine Strategie zum Einsatz externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen, und wenn ja, welche Ziele, Maßnahmen und Zeitvorgaben sind darin enthalten? 18. Inwieweit wird im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ggf. erfasst und bewertet, in welchen Bereichen eine strukturelle oder wiederkehrende Abhängigkeit von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen besteht? Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Die Beauftragung von externen Beratern erfolgt regelmäßig einzelfallbezogen und in Bezug auf konkrete Bedarfe. In diesem Rahmen werden externe Berater weiterhin in den Bereichen beauftragt, in denen es unwirtschaftlich wäre, dauerhaft Stellen zu schaffen und spezifisches Know-how aufzubauen, weil es sich um nur punktuell oder unregelmäßig anfallende Aufgaben handelt. Bei der Beauftragung externer Berater werden Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Erfolgskontrolle und die vom Haushaltsausschuss vorgegebenen Ziele berücksichtigt. Die Beauftragungen werden angemessen dokumentiert. 19. In welchem Umfang werden externe Leistungen im IT-Bereich im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nicht als externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfasst, und nach welchen Kriterien erfolgt diese Abgrenzung? Die Abgrenzung erfolgt nach der vom Bundesministerium der Finanzen in Umsetzung der Maßgabebeschlüsse des Haushaltsausschusses vorgegebenen Definition. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6506 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Anlage zu den Fragen 1 bis 3, 5 bis 8, 11 bis 14 der Kleinen Anfrage 21/6181 Externe Beraterleistungen im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 Kapitel Vertragszweck Laufzeit Wirtschaft lichkeits untersuchung (WU) durchgeführt? (ja/nein ) Frage 1) WU dokumentiert? (ja/nein - wenn nein, Begründung) Frage 1/2 Untersuchung, ob Leistung durch eigenes Personal erbracht werden kann? (ja/nein) Frage 3 Dokumentation erfolgt, warum kein eigenes Personal eingesetzt wurde? (ja/nein) Frage 5 wenn nein: Dokumentation der Gründe für verzichtete Prüfung? (ja/nein) Frage 5 schriftliche Festlegung von messbaren Zielvorgaben? (ja/nein) Frage 6 Erfolgskontrolle erfolgt? (ja/nein) Frage 7 Erfolgskontrolle dokumentiert? (ja/nein) Frage 7 wenn nein: Dokumentation für verzichtete Prüfung? (ja/nein) Frage 8 Wurden vereinbarte Ziele nicht erreicht? (ja/nein) Frage 11 Dokumentation erfolgt? (ja/nein) Frage 12 Maßnahmen bei Nichterreichung der Ziele? (ja/nein) Frage 13 Dokumentation erfolgt? (ja/nein) Frage 14 wenn nein: Dokumentation für verzichtete Prüfung? (ja/nein) Frage 14 0701 Forschungsvorhaben „Bestandsaufnahme und Erarbeitung von Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern und Verbraucherinnen vor Energiearmut in Deutschland“ (Energiearmut) 11/2025 bis 11/2026 Entfällt, da beim damals zuständigen BMUV Nein, Vertrag läuft noch 0710 Erstellung eines Grobkonzepts für eine bundesweite Vollstreckungsdatenbank 01/2024 bis 04/2024 Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt 2 0710 Untersuchung der Machbarkeit einer bundeseinheitlichen Justizcloud 12/2023 bis 04/2024 Ja Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Entfällt Nein Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt 0710 Projekt Daten + digitale Werkzeuge im Gesetzgebungsverfahren 12/2023 bis 12/2024 Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Ja Entfällt Entfällt Entfällt 0711 Sachverständige Beratung bei der Tätigkeit des BMJ(V) als Aufsichtsbehörde über den Reisesicherungsfonds 01/2023 bis 12/2024 Ja Ja Ja Ja Entfällt Nein Nein Nein Nein Nein Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt 0712 Erstellung einer neutralen Nutzerbedarfsermittlung gem. RBBau, baufachliche Beratungsleistung 12/2022 bis 12/2023 Ja. Durch die BImA Ja. Durch die BImA Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Ja Entfällt Entfällt Entfällt 0714 Beratung zur Einführung der elektronischen Akte in den Ermittlungsabteilungen 6/2022 bis 06/2025 Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Ja Entfällt Entfällt Entfällt 0714 Beratung zur Einführung der 6/2022 bis 06/2025 Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Ja Entfällt Entfällt Entfällt 3 elektronischen Akte 0714 Haushaltsmanagement 05/2024 - 08/2025 Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Ja Entfällt Entfällt Entfällt 0714 Neukonzeption Homepage 06/2024 bis 06/2025 Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Ja Entfällt Entfällt Entfällt 0718 Beratungsleistungen Vergabeunterstützung im IKT- Bereich 07/2020 bis 07/2024 Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Nein Nein Nein Nein Nein Entfällt Entfällt Entfällt 0718 Beratungsleistungen strategische Positionierung BZR/GZR 12/2022 bis 03/2024 Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Nein Nein Nein Nein Nein Entfällt Entfällt Entfällt 0718 Beratungsleistungen Aufbau eines Lizenzmanagements 11/2025 bis 11/2028 Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Nein, Vertrag läuft noch 0718 Konzeption einer KI- Anwendung zur Unterstützung der Schlichtungsstelle Luftverkehr bei der Bearbeitung von Schlichtungsverfahren 12/2025 bis 02/2026 Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Nein Nein Nein Nein Nein Entfällt Entfällt Entfällt 4 0718 Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmana gementsystems nach der EMAS- Verordnung 10/2022 bis 12/2025 Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Nein Nein Nein Nein Nein Entfällt Entfällt Entfällt 0719 Beratung zum Aufbau von Netzwerkräumen im neuen Dienstgebäude - Abruf aus RV Nr. 21206 des KdB 07/2021 bis 12/2024 Ja, da KdB- Abruf erfolgte dieser Schritt bereits durch das Beschaf fungsamt Ja, erfolgt durch Beschaf fungsamt, da KdB- Abruf Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt 0719 Beratunsgleistungen im Zusammenhang mit TGA Planungen für ein neues Dienstgebäude nach gebilligten Erkundungsverfahren 01/2023 bis 07/2024 Ja Ja Ja Ja Entfällt Ja Ja Ja Entfällt Nein Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt 0719 Beratung im Arbeits- und Sozialrecht 11/2023 bis 12/2025 Ja Ja Ja Ja Entfällt Nein Ja Ja Entfällt Nein Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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