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Struktur, Kosten und gesellschaftspolitische Ausrichtung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (Antwort zu Drs. 21/7769)

dip / drucksache 14.09.2026 · WP 21 · 21/8022 · Antwort · Original ↗

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Struktur, Kosten und gesellschaftspolitische Ausrichtung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (Antwort zu Drs. 21/7769) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8022 21. Wahlperiode 14.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerrit Huy, Peter Bohnhof, Jan Feser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7769 – Struktur, Kosten und gesellschaftspolitische Ausrichtung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) unterhält als „besondere Dienststelle“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) Standorte in Mannheim und Schwerin. Ihr Betrieb wird nahezu vollständig aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert. Zuletzt wurde das Budget der HdBA für das Jahr 2022 mit ca. 24,1 Mio. Euro beziffert. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Fragesteller zur Sicherstellung einer lückenlosen Transparenz über die Verwendung der Beitragsmittel eine detaillierte und aktuelle Aufschlüsselung der Ausgaben für die Jahre ab 2023 geboten. Die BA gewährt ihren Studenten eine im Vergleich zu anderen dualen Studiengängen sowie zur allgemeinen Bundesverwaltung außergewöhnlich hohe Vergütung: Laut aktuellen Informationen der BA (Stand: November 2025) beträgt diese derzeit 1 925 Euro monatlich zuzüglich möglicher Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung (vgl. www.arbeitsagentur.de/vor-ort/datei/novem ber-2025-duales-studium_ba253382.pdf#page=5). Zum Vergleich: Der Anwärtergrundbetrag für den gehobenen Dienst des Bundes liegt (Stand: 2024/2025) bei 1 667,75 Euro (vgl. Bundesbesoldungsgesetz, Grundbetrag Anwärterbezüge). Damit liegt die Vergütung an der HdBA um mehr als 15 Prozent über dem Standardniveau der allgemeinen Bundesverwaltung, was angesichts der Finanzierung aus Beitragsmitteln eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung darstellt. Über die rein ökonomische Betrachtung hinaus weist das Curriculum verpflichtende Module zu den Themenfeldern „Arbeitsmarktökonomie und Gender“ (Modul 17) sowie „Diversity Management“ (Modul 23) auf (vgl. Modulkatalog HdBA 2023, www.hdba.de/fileadmin/media/downloads/informatione n_zum_studium/Modulkatalog_Curriculum_2023.pdf). Angesichts der angespannten Haushaltslage und der Notwendigkeit einer effizienten Arbeitsmarktverwaltung ist die wirtschaftliche Notwendigkeit dieser spezialisierten Hochschulstruktur sowie der direkte Bezug der genannten Lehrinhalte zur Kernaufgabe der Arbeitsvermittlung aus Sicht der Fragesteller kritisch zu hinterfragen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie hoch waren die Gesamtausgaben für die HdBA in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 (bitte nach Personal-, Sach- und Investitionskosten sowie Standorten aufschlüsseln; für das Jahr 2025 bitte die vorläufigen Ist-Werte oder Planansätze angeben)? Die Gesamtausgaben für die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) seit dem Jahr 2021 können der folgenden Tabelle entnommen werden. Eine Aufschlüsselung der Ausgaben nach Standorten liegt der Bundesregierung nicht vor. Gesamtausgaben HdBA 2021 2022 2023 2024 2025 Personalausgaben 12.541 12.923 14.107 15.238 16.459 Sachausgaben 4.941 6.198 8.594 8.205 7.659 Investitionsausgaben 1.283 483 489 719 600 Summe 18.765 19.604 23.190 24.162 24.718 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Ist-Ausgaben in TEUR. Stand: 2. September 2026.  2. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Gesamtkosten pro Absolvent der HdBA (einschließlich Studienvergütung, Sozialversicherungsbeiträge und Zuschüsse) über die gesamte Regelstudienzeit? Die Personalkosten belaufen sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit über die gesamte Regelstudienzeit auf rund 110.000 Euro je Absolventin bzw. Absolvent. Darin sind neben der Ausbildungsvergütung auch Erstattungen für Reisekosten, Jahressonderzahlungen sowie die Arbeitgeberabgaben zur Sozialversicherung enthalten.  3. Warum erfolgt die Ausbildung nicht über die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund), die bereits den Nachwuchs zahlreicher anderer Bundesbehörden ausbildet (vgl. https://hsbund.de), um mögliche Synergieeffekte bei Infrastruktur und Lehrbetrieb zu nutzen? Mit der Neuausrichtung der Bundesagentur für Arbeit ab dem Jahr 2003 war die Entscheidung verbunden, das duale Studium im Beamtenverhältnis zu beenden und fortan im Angestelltenverhältnis weiterzuführen. Eine Ausbildung von Angestellten war mit dem Errichtungserlass der Fachhochschule des Bundes jedoch nicht vereinbar. Deshalb musste die Bundesagentur für Arbeit die Hochschulausbildung ihrer Angestellten an der Fachhochschule des Bundes aufgeben. Als Nachfolgehochschule wurde im Jahr 2006 die HdBA gegründet.  4. Wie viele Studenten haben ihr Studium an der HdBA in den letzten fünf Jahren vorzeitig beendet, und welche Summe an bereits gezahlten Vergütungen wurde hierbei durch die BA zurückgefordert beziehungsweise als Verlust verbucht? In der Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2025 haben insgesamt 382 Studierende ihr Studium vorzeitig beendet. Mit den Daten der Bundesagentur für Arbeit lässt sich nicht auswerten, aus welchen Gründen Vergütungen zurückgefordert werden. Daher liegen der Bundesregierung keine Angaben im Sinne des zweiten Teils der Fragestellung vor.  5. Welchen konkreten Nutzen für die Vermittlungsquote in den ersten Arbeitsmarkt misst die Bundesregierung den Pflichtmodulen „Arbeitsmarktökonomie und Gender“ (Modul 17) sowie „Diversity Management“ (Modul 23) bei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Bei den genannten Modulen handelt es sich um Wahlmodule, keine Pflichtmodule. Das Wahlmodul „Arbeitsmarktökonomie und Gender“ (1760) befähigt die Studierenden, geschlechterspezifische Erwerbsmuster zu beschreiben und Ursachen geschlechterspezifischer Unterschiede in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung zu erkennen und in die Beratungs- und Vermittlungsstrategie zu integrieren. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Fachkräfteengpässe ist die Erhöhung der weiblichen Erwerbsbeteiligung ein wichtiges Element. Die im Wahlmodul behandelten Inhalte können die Vermittlungsquote erhöhen, indem z. B. im Rahmen der Beratung geschlechtsspezifische Hindernisse bei der Erwerbsbeteiligung reduziert oder abgebaut werden. Auch können Stellenangebote zielgruppenadäquat vermittelt und Bewerbungsprofile eindeutiger erstellt werden, wodurch die Passgenauigkeit der Vermittlung erhöht wird. Das zitierte Modul „Diversity Management“ (Modul 23) konnte nicht identifiziert werden. Es wird davon ausgegangen, dass entweder das Wahlmodul „Diversity Management in der Arbeitsmarktintegration und Personalarbeit“ (2670) oder das Wahlmodul „Diversity-Management & Diversity Kompetenz“ (4610) gemeint ist. Die Inhalte des Wahlmoduls „Diversity Management in der Arbeitsmarktintegration und Personalarbeit“ (2670) versetzen die Studierenden insbesondere in die Lage, Unterstützungsbedarfe, Herausforderungen und Chancen verschiedenster Zielgruppen mittels geeigneter methodischer Ansätze zu bestimmen und passende Förderansätze und -instrumente in Bezug auf die Arbeitsmarktintegration anzuwenden. Die Inhalte des Wahlmoduls „Diversity-Management & Diversity Kompetenz“ (4610) versetzen die Studierenden insbesondere in die Lage, die Wirkungen von Diversity in den berufsspezifischen Handlungsfeldern (u. a. in der Arbeitsmarktintegration, in der Berufsberatung, in der Arbeitgeberberatung, in der Personalarbeit) zu erkennen und handlungsorientierte Lösungsansätze für Vermittlung und Beratung zu entwickeln. Direkte Bezüge der genannten Lehrinhalte zur Kernaufgabe der Arbeitsvermittlung und der konkrete Nutzen für die Vermittlungsquote können am Beispiel der Berufsberatung und der Arbeitgeberberatung erläutert werden: Berufsberatung: Durch die vermittelten Inhalte werden Studierende in die Lage versetzt, Mitglieder verschiedener Gruppen (z. B. Frauen, Ältere, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationsgeschichte) gezielt dabei zu unterstützen, ihre Potenziale zu erkennen, zu entwickeln und in Beschäftigung zu vermitteln. Arbeitgeberberatung: Durch die vermittelten Inhalte werden Studierende in die Lage versetzt, Arbeitgeber dabei zu unterstützen, Potenziale der Mitglieder verschiedener Bewerbergruppen zu erkennen, zu fördern und zu nutzen. Dadurch vergrößert sich der Kreis potenzieller Arbeitskräfte.  6. Ist das Bestehen der in Frage 5 genannten Module zwingende Voraussetzung für den Studienabschluss und die anschließende Übernahme in das Beschäftigungsverhältnis bei der BA? Nein, das Bestehen der in der Antwort zu der Frage 5 genannten Wahlmodule ist nicht in jedem Fall zwingend Voraussetzung für den Studienabschluss und die anschließende Übernahme in das Beschäftigungsverhältnis bei der Bundesagentur für Arbeit. Die in der Antwort zu der Frage 5 genannten Wahlmodule entstammen einem Pool aus wählbaren Angeboten, aus denen die Studierenden entsprechend ihren persönlichen Interessen auswählen können. Das jeweils gewählte Wahlmodul muss dann gemäß Studien- und Prüfungsordnung bestanden werden.  7. In welcher Höhe wurden seit dem Jahr 2020 externe Honorare für Lehrbeauftragte, Trainer oder Berater gezahlt, die Inhalte zu den in Frage 5 genannten Themenfeldern vermittelt haben (bitte nach Empfängern und Summen auflisten)? Seit 2020 wurden für die in der Antwort zu der Frage 5 genannten Wahlmodule nur in einem Fall externe Honorarzahlungen geleistet. Ein externer Lehrbeauftragter erhielt für seine Tätigkeit von Mai bis August 2026 unter der Modulnummer 1760 jeweils 40 Euro pro Lehrveranstaltungsstunde. Inklusive Vor- und Nachbereitung wurden ihm insgesamt 1.600 Euro gezahlt.  8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass an der HdBA das Gebot der politischen Neutralität gewahrt bleibt, insbesondere bei der Vergabe von Forschungsaufträgen und der Berufung von Lehrpersonal zu diesen Themenfeldern? Die Wahrung der für staatliches Handeln geltenden parteipolitischen Unparteilichkeit an der HdBA wird durch rechtliche Vorgaben sowie wissenschaftsgeleitete und dokumentierte Entscheidungsverfahren sichergestellt. Die Bundesagentur für Arbeit unterliegt gemäß § 393 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Diese erstreckt sich auf die Einhaltung von Gesetz und sonstigem Recht. Bei Anhaltspunkten für Rechtsverstöße stehen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die gesetzlich vorgesehenen Aufsichtsmittel zur Verfügung. Die unmittelbare Aufsicht über die HdBA obliegt dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nehmen keinen Einfluss auf einzelne Forschungsentscheidungen. Die HdBA verfügt in Forschung und Lehre über akademische Selbstständigkeit. Zugleich gilt die durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Entscheidungen über die interne Förderung von Forschungsvorhaben erfolgen nach den Ordnungen der HdBA in mehrstufigen, qualitätsgesicherten und dokumentierten Verfahren. Soweit forschungsunterstützende wissenschaftliche Dienstleistungen extern vergeben werden, gelten die einschlägigen vergaberechtlichen Anforderungen, insbesondere die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Wirtschaftlichkeit und der Gleichbehandlung. Darüber hinaus entstehen Forschungsvorhaben der HdBA auch eigeninitiativ oder im Rahmen wettbewerblicher nationaler und europäischer Drittmittelförderung. Forschungsfragen werden dabei wissenschaftsgeleitet und entsprechend den jeweiligen Förderbedingungen entwickelt. Das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren an die HdBA ist in der Berufungsordnung der HdBA geregelt. Für die Besetzung einer Professur wird eine Berufungskommission eingesetzt, welche das Berufungsverfahren durchführt und nach fachlichen Kriterien die Auswahlentscheidung trifft. Die Berufungskommission wird durch den Senat der HdBA eingesetzt und ist in ihrer Entscheidung unabhängig.  9. Wie viele gemeinsame Forschungsprojekte wurden zwischen der HdBA und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in den letzten fünf Jahren durchgeführt, und wie wird hierbei eine kostenträchtige Doppelstruktur in der Forschung vermieden? Im Zeitraum September 2021 bis September 2026 wurden bzw. werden drei Forschungsvorhaben unter Beteiligung sowohl der HdBA als auch des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt: Eine Doppelstruktur in der Forschung zwischen der HdBA und dem IAB wird durch klar abgegrenzte institutionelle Aufgabenprofile und projektbezogene Abstimmung vermieden. Das IAB ist die zentrale Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit und erfüllt insbesondere den gesetzlichen Auftrag der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zur Wirkungsforschung nach §§ 280, 282 SGB III und § 55 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die HdBA hingegen ist als staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften auf hochschulische Lehre und anwendungsbezogene Forschung in den Aufgabenfeldern der Bundesagentur für Arbeit ausgerichtet. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen insbesondere in Lehre, Weiterbildung und Praxis an der HdBA ein. Im Fall gemeinsamer Forschungsprojekte oder thematischer Überschneidungen werden Forschungsfragen, Datenzugänge und Methoden zwischen HdBA und IAB abgestimmt. Dadurch werden Doppelbearbeitungen vermieden und komplementäre Perspektiven genutzt. 10. Welcher Anteil der an der HdBA erarbeiteten Forschungsergebnisse fand in den letzten drei Jahren direkten Eingang in die Fachlichen Weisungen (FW) der BA für die operative Vermittlungsarbeit? Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesagentur für Arbeit verfügt über keine Daten, anhand derer sich der Anteil der an der HdBA erarbeiteten Forschungsergebnisse ermitteln ließe, die direkten Eingang in Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit gefunden haben. Eine systematische Zuordnung von Forschungsergebnissen zu späteren Fachlichen Weisungen wird nicht erhoben. 11. Verfügt die Bundesregierung über vergleichende Daten zur Vermittlungseffektivität (beispielsweise Integrationsquote von Arbeitslosen) zwischen Beratern mit einem HdBA-Abschluss und Beratern mit einem fachfremden Hochschulabschluss (Quereinsteiger)? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor. 12. Wie hoch ist die Fluktuationsquote von HdBA-Absolventen nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Bindungsfrist an die Bundesagentur für Arbeit? Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Abgangszahlen können im Personalsystem der Bundesagentur für Arbeit nicht danach ausgewertet werden, ob ein Studium oder eine betriebliche Ausbildung bei der Bundesagentur für Arbeit absolviert wurde. 13. In welchem Umfang wurden seit dem Jahr 2021 externe Unternehmensberatungen (beispielsweise McKinsey, Roland Berger) für Aufgaben der Organisationsentwicklung, des Personalmanagements oder der Strukturoptimierung der Bundesagentur für Arbeit (BA) beauftragt (bitte nach Projekt, Auftragnehmer und Kosten aufschlüsseln), und wie begründet die Bundesregierung diese externen Vergaben angesichts der Tatsache, dass die BA mit der HdBA über einen eigenen Forschungs- und Lehrkörper mit entsprechenden Fachschwerpunkten verfügt? Zum Umfang der Aufträge an externe Beratungsunternehmen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 7 der Kleinen Anfrage „Beratungsdienstleistungen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit“ (Bundestagsdrucksache 21/12395) verwiesen. Zweck der Beauftragung externer Beratung in der Bundesagentur für Arbeit ist die Berücksichtigung des externen Blicks aus der Wirtschaft auf Organisation und Prozesse. Der Bundesagentur für Arbeit kommt es hierbei auf eine praxis-, lösungs- und umsetzungsorientierte Perspektive an, die eine konkrete Organisations- oder Personalmanagementsituation anhand praktischer Erfahrungen löst. Die Aufgaben der HdBA liegen dagegen in der Hochschulausbildung der Mitarbeitenden der Bundesagentur für Arbeit sowie in angewandter Forschung und Entwicklung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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