Struktur, Kosten und gesellschaftspolitische Ausrichtung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (Antwort zu Drs. 21/7769)
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Struktur, Kosten und gesellschaftspolitische Ausrichtung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (Antwort zu Drs. 21/7769)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8022
21. Wahlperiode 14.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerrit Huy, Peter Bohnhof, Jan Feser,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7769 –
Struktur, Kosten und gesellschaftspolitische Ausrichtung der Hochschule der
Bundesagentur für Arbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) unterhält als
„besondere Dienststelle“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) Standorte in Mannheim
und Schwerin. Ihr Betrieb wird nahezu vollständig aus Beitragsmitteln der
Arbeitslosenversicherung finanziert. Zuletzt wurde das Budget der HdBA für das
Jahr 2022 mit ca. 24,1 Mio. Euro beziffert. Vor diesem Hintergrund ist aus
Sicht der Fragesteller zur Sicherstellung einer lückenlosen Transparenz über
die Verwendung der Beitragsmittel eine detaillierte und aktuelle
Aufschlüsselung der Ausgaben für die Jahre ab 2023 geboten.
Die BA gewährt ihren Studenten eine im Vergleich zu anderen dualen
Studiengängen sowie zur allgemeinen Bundesverwaltung außergewöhnlich hohe
Vergütung: Laut aktuellen Informationen der BA (Stand: November 2025)
beträgt diese derzeit 1 925 Euro monatlich zuzüglich möglicher Zuschüsse für
Unterkunft und Verpflegung (vgl. www.arbeitsagentur.de/vor-ort/datei/novem
ber-2025-duales-studium_ba253382.pdf#page=5). Zum Vergleich: Der
Anwärtergrundbetrag für den gehobenen Dienst des Bundes liegt (Stand:
2024/2025) bei 1 667,75 Euro (vgl. Bundesbesoldungsgesetz, Grundbetrag
Anwärterbezüge). Damit liegt die Vergütung an der HdBA um mehr als
15 Prozent über dem Standardniveau der allgemeinen Bundesverwaltung, was
angesichts der Finanzierung aus Beitragsmitteln eine erhebliche finanzielle
Mehrbelastung darstellt.
Über die rein ökonomische Betrachtung hinaus weist das Curriculum
verpflichtende Module zu den Themenfeldern „Arbeitsmarktökonomie und
Gender“ (Modul 17) sowie „Diversity Management“ (Modul 23) auf (vgl.
Modulkatalog HdBA 2023, www.hdba.de/fileadmin/media/downloads/informatione
n_zum_studium/Modulkatalog_Curriculum_2023.pdf).
Angesichts der angespannten Haushaltslage und der Notwendigkeit einer
effizienten Arbeitsmarktverwaltung ist die wirtschaftliche Notwendigkeit dieser
spezialisierten Hochschulstruktur sowie der direkte Bezug der genannten
Lehrinhalte zur Kernaufgabe der Arbeitsvermittlung aus Sicht der Fragesteller
kritisch zu hinterfragen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
14. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hoch waren die Gesamtausgaben für die HdBA in den Jahren 2021,
2022, 2023, 2024 sowie 2025 (bitte nach Personal-, Sach- und
Investitionskosten sowie Standorten aufschlüsseln; für das Jahr 2025 bitte die
vorläufigen Ist-Werte oder Planansätze angeben)?
Die Gesamtausgaben für die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA)
seit dem Jahr 2021 können der folgenden Tabelle entnommen werden. Eine
Aufschlüsselung der Ausgaben nach Standorten liegt der Bundesregierung
nicht vor.
Gesamtausgaben
HdBA
2021 2022 2023 2024 2025
Personalausgaben 12.541 12.923 14.107 15.238 16.459
Sachausgaben 4.941 6.198 8.594 8.205 7.659
Investitionsausgaben 1.283 483 489 719 600
Summe 18.765 19.604 23.190 24.162 24.718
Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Ist-Ausgaben in TEUR. Stand: 2. September 2026.
2. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Gesamtkosten pro Absolvent
der HdBA (einschließlich Studienvergütung, Sozialversicherungsbeiträge
und Zuschüsse) über die gesamte Regelstudienzeit?
Die Personalkosten belaufen sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit
über die gesamte Regelstudienzeit auf rund 110.000 Euro je Absolventin bzw.
Absolvent. Darin sind neben der Ausbildungsvergütung auch Erstattungen für
Reisekosten, Jahressonderzahlungen sowie die Arbeitgeberabgaben zur
Sozialversicherung enthalten.
3. Warum erfolgt die Ausbildung nicht über die Hochschule des Bundes für
öffentliche Verwaltung (HS Bund), die bereits den Nachwuchs
zahlreicher anderer Bundesbehörden ausbildet (vgl. https://hsbund.de), um
mögliche Synergieeffekte bei Infrastruktur und Lehrbetrieb zu nutzen?
Mit der Neuausrichtung der Bundesagentur für Arbeit ab dem Jahr 2003 war
die Entscheidung verbunden, das duale Studium im Beamtenverhältnis zu
beenden und fortan im Angestelltenverhältnis weiterzuführen. Eine Ausbildung
von Angestellten war mit dem Errichtungserlass der Fachhochschule des
Bundes jedoch nicht vereinbar. Deshalb musste die Bundesagentur für Arbeit die
Hochschulausbildung ihrer Angestellten an der Fachhochschule des Bundes
aufgeben. Als Nachfolgehochschule wurde im Jahr 2006 die HdBA gegründet.
4. Wie viele Studenten haben ihr Studium an der HdBA in den letzten fünf
Jahren vorzeitig beendet, und welche Summe an bereits gezahlten
Vergütungen wurde hierbei durch die BA zurückgefordert beziehungsweise als
Verlust verbucht?
In der Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2025 haben insgesamt 382
Studierende ihr Studium vorzeitig beendet.
Mit den Daten der Bundesagentur für Arbeit lässt sich nicht auswerten, aus
welchen Gründen Vergütungen zurückgefordert werden. Daher liegen der
Bundesregierung keine Angaben im Sinne des zweiten Teils der Fragestellung vor.
5. Welchen konkreten Nutzen für die Vermittlungsquote in den ersten
Arbeitsmarkt misst die Bundesregierung den Pflichtmodulen
„Arbeitsmarktökonomie und Gender“ (Modul 17) sowie „Diversity Management“
(Modul 23) bei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Bei den genannten Modulen handelt es sich um Wahlmodule, keine
Pflichtmodule. Das Wahlmodul „Arbeitsmarktökonomie und Gender“ (1760) befähigt die
Studierenden, geschlechterspezifische Erwerbsmuster zu beschreiben und
Ursachen geschlechterspezifischer Unterschiede in Bezug auf die
Arbeitsmarktbeteiligung zu erkennen und in die Beratungs- und Vermittlungsstrategie zu
integrieren. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der
Fachkräfteengpässe ist die Erhöhung der weiblichen Erwerbsbeteiligung ein wichtiges
Element. Die im Wahlmodul behandelten Inhalte können die Vermittlungsquote
erhöhen, indem z. B. im Rahmen der Beratung geschlechtsspezifische
Hindernisse bei der Erwerbsbeteiligung reduziert oder abgebaut werden. Auch können
Stellenangebote zielgruppenadäquat vermittelt und Bewerbungsprofile
eindeutiger erstellt werden, wodurch die Passgenauigkeit der Vermittlung erhöht wird.
Das zitierte Modul „Diversity Management“ (Modul 23) konnte nicht
identifiziert werden. Es wird davon ausgegangen, dass entweder das Wahlmodul
„Diversity Management in der Arbeitsmarktintegration und Personalarbeit“ (2670)
oder das Wahlmodul „Diversity-Management & Diversity Kompetenz“ (4610)
gemeint ist.
Die Inhalte des Wahlmoduls „Diversity Management in der
Arbeitsmarktintegration und Personalarbeit“ (2670) versetzen die Studierenden insbesondere in
die Lage, Unterstützungsbedarfe, Herausforderungen und Chancen
verschiedenster Zielgruppen mittels geeigneter methodischer Ansätze zu bestimmen
und passende Förderansätze und -instrumente in Bezug auf die
Arbeitsmarktintegration anzuwenden.
Die Inhalte des Wahlmoduls „Diversity-Management & Diversity Kompetenz“
(4610) versetzen die Studierenden insbesondere in die Lage, die Wirkungen
von Diversity in den berufsspezifischen Handlungsfeldern (u. a. in der
Arbeitsmarktintegration, in der Berufsberatung, in der Arbeitgeberberatung, in der
Personalarbeit) zu erkennen und handlungsorientierte Lösungsansätze für
Vermittlung und Beratung zu entwickeln. Direkte Bezüge der genannten Lehrinhalte
zur Kernaufgabe der Arbeitsvermittlung und der konkrete Nutzen für die
Vermittlungsquote können am Beispiel der Berufsberatung und der
Arbeitgeberberatung erläutert werden:
Berufsberatung: Durch die vermittelten Inhalte werden Studierende in die Lage
versetzt, Mitglieder verschiedener Gruppen (z. B. Frauen, Ältere, Menschen
mit Behinderung, Menschen mit Migrationsgeschichte) gezielt dabei zu
unterstützen, ihre Potenziale zu erkennen, zu entwickeln und in Beschäftigung zu
vermitteln.
Arbeitgeberberatung: Durch die vermittelten Inhalte werden Studierende in die
Lage versetzt, Arbeitgeber dabei zu unterstützen, Potenziale der Mitglieder
verschiedener Bewerbergruppen zu erkennen, zu fördern und zu nutzen. Dadurch
vergrößert sich der Kreis potenzieller Arbeitskräfte.
6. Ist das Bestehen der in Frage 5 genannten Module zwingende
Voraussetzung für den Studienabschluss und die anschließende Übernahme in das
Beschäftigungsverhältnis bei der BA?
Nein, das Bestehen der in der Antwort zu der Frage 5 genannten Wahlmodule
ist nicht in jedem Fall zwingend Voraussetzung für den Studienabschluss und
die anschließende Übernahme in das Beschäftigungsverhältnis bei der
Bundesagentur für Arbeit. Die in der Antwort zu der Frage 5 genannten Wahlmodule
entstammen einem Pool aus wählbaren Angeboten, aus denen die Studierenden
entsprechend ihren persönlichen Interessen auswählen können. Das jeweils
gewählte Wahlmodul muss dann gemäß Studien- und Prüfungsordnung bestanden
werden.
7. In welcher Höhe wurden seit dem Jahr 2020 externe Honorare für
Lehrbeauftragte, Trainer oder Berater gezahlt, die Inhalte zu den in Frage 5
genannten Themenfeldern vermittelt haben (bitte nach Empfängern und
Summen auflisten)?
Seit 2020 wurden für die in der Antwort zu der Frage 5 genannten Wahlmodule
nur in einem Fall externe Honorarzahlungen geleistet. Ein externer
Lehrbeauftragter erhielt für seine Tätigkeit von Mai bis August 2026 unter der
Modulnummer 1760 jeweils 40 Euro pro Lehrveranstaltungsstunde. Inklusive Vor-
und Nachbereitung wurden ihm insgesamt 1.600 Euro gezahlt.
8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass an der HdBA das Gebot der
politischen Neutralität gewahrt bleibt, insbesondere bei der Vergabe von
Forschungsaufträgen und der Berufung von Lehrpersonal zu diesen
Themenfeldern?
Die Wahrung der für staatliches Handeln geltenden parteipolitischen
Unparteilichkeit an der HdBA wird durch rechtliche Vorgaben sowie
wissenschaftsgeleitete und dokumentierte Entscheidungsverfahren sichergestellt.
Die Bundesagentur für Arbeit unterliegt gemäß § 393 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III) der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales. Diese erstreckt sich auf die Einhaltung von Gesetz und sonstigem
Recht. Bei Anhaltspunkten für Rechtsverstöße stehen dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales die gesetzlich vorgesehenen Aufsichtsmittel zur
Verfügung. Die unmittelbare Aufsicht über die HdBA obliegt dem Vorstand der
Bundesagentur für Arbeit.
Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
nehmen keinen Einfluss auf einzelne Forschungsentscheidungen. Die HdBA
verfügt in Forschung und Lehre über akademische Selbstständigkeit. Zugleich gilt
die durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützte Freiheit von
Wissenschaft, Forschung und Lehre. Entscheidungen über die interne Förderung
von Forschungsvorhaben erfolgen nach den Ordnungen der HdBA in
mehrstufigen, qualitätsgesicherten und dokumentierten Verfahren.
Soweit forschungsunterstützende wissenschaftliche Dienstleistungen extern
vergeben werden, gelten die einschlägigen vergaberechtlichen Anforderungen,
insbesondere die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der
Wirtschaftlichkeit und der Gleichbehandlung. Darüber hinaus entstehen
Forschungsvorhaben der HdBA auch eigeninitiativ oder im Rahmen
wettbewerblicher nationaler und europäischer Drittmittelförderung. Forschungsfragen
werden dabei wissenschaftsgeleitet und entsprechend den jeweiligen
Förderbedingungen entwickelt.
Das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren an die HdBA
ist in der Berufungsordnung der HdBA geregelt. Für die Besetzung einer
Professur wird eine Berufungskommission eingesetzt, welche das
Berufungsverfahren durchführt und nach fachlichen Kriterien die Auswahlentscheidung
trifft. Die Berufungskommission wird durch den Senat der HdBA eingesetzt
und ist in ihrer Entscheidung unabhängig.
9. Wie viele gemeinsame Forschungsprojekte wurden zwischen der HdBA
und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in den
letzten fünf Jahren durchgeführt, und wie wird hierbei eine
kostenträchtige Doppelstruktur in der Forschung vermieden?
Im Zeitraum September 2021 bis September 2026 wurden bzw. werden drei
Forschungsvorhaben unter Beteiligung sowohl der HdBA als auch des Instituts
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt:
Eine Doppelstruktur in der Forschung zwischen der HdBA und dem IAB wird
durch klar abgegrenzte institutionelle Aufgabenprofile und projektbezogene
Abstimmung vermieden.
Das IAB ist die zentrale Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit
und erfüllt insbesondere den gesetzlichen Auftrag der Bundesagentur für Arbeit
zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zur Wirkungsforschung nach
§§ 280, 282 SGB III und § 55 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die
HdBA hingegen ist als staatlich anerkannte Hochschule für angewandte
Wissenschaften auf hochschulische Lehre und anwendungsbezogene Forschung in
den Aufgabenfeldern der Bundesagentur für Arbeit ausgerichtet. Die
gewonnenen Erkenntnisse fließen insbesondere in Lehre, Weiterbildung und Praxis an
der HdBA ein.
Im Fall gemeinsamer Forschungsprojekte oder thematischer Überschneidungen
werden Forschungsfragen, Datenzugänge und Methoden zwischen HdBA und
IAB abgestimmt. Dadurch werden Doppelbearbeitungen vermieden und
komplementäre Perspektiven genutzt.
10. Welcher Anteil der an der HdBA erarbeiteten Forschungsergebnisse fand
in den letzten drei Jahren direkten Eingang in die Fachlichen
Weisungen (FW) der BA für die operative Vermittlungsarbeit?
Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Die
Bundesagentur für Arbeit verfügt über keine Daten, anhand derer sich der
Anteil der an der HdBA erarbeiteten Forschungsergebnisse ermitteln ließe, die
direkten Eingang in Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit gefunden
haben. Eine systematische Zuordnung von Forschungsergebnissen zu späteren
Fachlichen Weisungen wird nicht erhoben.
11. Verfügt die Bundesregierung über vergleichende Daten zur
Vermittlungseffektivität (beispielsweise Integrationsquote von Arbeitslosen) zwischen
Beratern mit einem HdBA-Abschluss und Beratern mit einem
fachfremden Hochschulabschluss (Quereinsteiger)?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor.
12. Wie hoch ist die Fluktuationsquote von HdBA-Absolventen nach Ablauf
der gesetzlichen oder vertraglichen Bindungsfrist an die Bundesagentur
für Arbeit?
Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Die
Abgangszahlen können im Personalsystem der Bundesagentur für Arbeit nicht
danach ausgewertet werden, ob ein Studium oder eine betriebliche Ausbildung
bei der Bundesagentur für Arbeit absolviert wurde.
13. In welchem Umfang wurden seit dem Jahr 2021 externe
Unternehmensberatungen (beispielsweise McKinsey, Roland Berger) für Aufgaben der
Organisationsentwicklung, des Personalmanagements oder der
Strukturoptimierung der Bundesagentur für Arbeit (BA) beauftragt (bitte nach
Projekt, Auftragnehmer und Kosten aufschlüsseln), und wie begründet
die Bundesregierung diese externen Vergaben angesichts der Tatsache,
dass die BA mit der HdBA über einen eigenen Forschungs- und
Lehrkörper mit entsprechenden Fachschwerpunkten verfügt?
Zum Umfang der Aufträge an externe Beratungsunternehmen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Frage 7 der Kleinen Anfrage
„Beratungsdienstleistungen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit“
(Bundestagsdrucksache 21/12395) verwiesen.
Zweck der Beauftragung externer Beratung in der Bundesagentur für Arbeit ist
die Berücksichtigung des externen Blicks aus der Wirtschaft auf Organisation
und Prozesse. Der Bundesagentur für Arbeit kommt es hierbei auf eine praxis-,
lösungs- und umsetzungsorientierte Perspektive an, die eine konkrete
Organisations- oder Personalmanagementsituation anhand praktischer Erfahrungen löst.
Die Aufgaben der HdBA liegen dagegen in der Hochschulausbildung der
Mitarbeitenden der Bundesagentur für Arbeit sowie in angewandter Forschung und
Entwicklung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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