Beratungsdienstleistungen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (Antwort zu Drs. 21/1826)
Text
Beratungsdienstleistungen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (Antwort zu Drs. 21/1826)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2395
21. Wahlperiode 24.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Gerrit Huy,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1826 –
Beratungsdienstleistungen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in den letzten Jahren zur Erfüllung
ihrer Kernaufgaben in erheblichem Umfang externe Beratungsdienstleistungen
in An-spruch genommen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/360). Demnach
wurden vor allem für den IT-Bereich seitens der BA externe
Beratungsdienstleistungen in Anspruch genommen, „weil das erforderliche Wissen bzw.
Fähigkeiten in Breite und Tiefe durch interne Beschäftigte der Bundesagentur für
Arbeit nicht oder nicht vollumfänglich abgedeckt“ sei bzw. seien (ebd., S. 2).
Aus Sicht der Fragesteller gilt es, zu hinterfragen, weshalb die Bundesagentur
für Arbeit mit ihrem entwickelten Personalkörper offenbar nicht über die
notwendigen eigenen Kompetenzen verfügt, um aktuelle Herausforderungen und
zukünftige Aufgaben eigenständig zu bewältigen und stattdessen auf
zugekaufte Dienstleistungen zurückgreifen muss. Darüber hinaus soll diese Kleine
Anfrage einen Datenüberblick generieren, der eine politische Einschätzung
erlaubt, ob und inwiefern die BA ihre finanziellen und personellen Ressourcen
in diesem Bereich effizient und zielführend eingesetzt hat und welche Trends
oder Veränderungen beim Beratungsbedarf erkennbar sind.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei der Abgrenzung der Antworten in Bezug auf die externe Beratung wird
sich in der überwiegenden Mehrheit an der Definition für externe Beratung
gemäß der Definition des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom
9. Juni 2021 orientiert. Wird davon abgewichen, ist dies der Antwort auf die
Frage zu entnehmen. Da sich alle Fragen der Kleinen Anfrage primär an die
Bundesagentur für Arbeit (BA) richten, hat diese umfänglich zu den Antworten
zugeliefert.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
23. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Warum ist die BA mit ihren über 110 000 Mitarbeitern nicht in der Lage,
ihre Kernaufgaben, insbesondere im Bereich der IT-Dienstleistungen
bzw. IT-Anwendungen eigenständig, d. h. ohne Hinzuziehung externer
Berater, zu bewältigen?
In der BA sind 101 300 Vollzeitäquivalente (VZÄ) beschäftigt. Die
Kernaufgaben von fast 86 Prozent dieser Beschäftigten leiten sich aus § 1 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), § 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB II) sowie dem Einkommensteuergesetz und dem Bundeskindergeldgesetz
ab.
Lediglich 1 750 VZÄ sind im IT-Betrieb tätig. Bedarfsabhängig, z. B. bei der
Umsetzung der Änderung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen
Vorschriften, bei der Einführung neuer Technologien wie z. B. Cloud oder
Künstlicher Intelligenz und bei zusätzlichen IT-Projekten, nimmt die IT der BA nach
einem Prüfungs- und Genehmigungsprozess sowie unter Einhaltung des
Vergaberechts externe Beratungsleistungen in Anspruch.
2. Welche Gründe sind seitens der BA in den letzten zehn Jahren für den
Einkauf externer Beratungsdienstleistungen anstelle des Rückgriffs auf
interne Ressourcen angeführt worden?
Externe Beratung kann zu einem effizienten und zukunftsorientierten
Verwaltungshandeln beitragen. Sie kann der Verwaltung helfen, Probleme zu lösen
und Ziele zu erreichen, die diese nicht wirtschaftlich mit eigenem Personal
realisieren kann.
In der BA gibt es folgende Anwendungsfälle für den Einsatz externer Beratung:
a) Beratung auf der Grundlage von Vergleichswerten und Erfahrungen aus
ähnlichen Projekten anderer Großorganisationen, um das bestmögliche
Ergebnis für die BA zu erzielen. Der Bedarf an dieser Beratungsexpertise
besteht vor allem in Zusammenhang mit Organisationsänderungen hin zu
mehr Prozessoptimierung, Standardisierung, Digitalisierung und
Automatisierung in den Verwaltungsabläufen.
b) Notwendigkeit sehr spezifischer Kompetenzen und Expertisen, welche in
dieser Form nicht in der BA intern vorzufinden sind. Der Aufbau dieser
Expertise ist kurz- bis mittelfristig nicht möglich, so dass die entsprechende
Durchführung der geplanten Maßnahmen nicht oder nur erheblich verzögert
möglich wäre.
c) Beratung zur Sicherung der IT-Verfahren, die auf Basis der Verordnung zur
Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-
Kritisverordnung – BSI-KritisV) zertifiziert sind.
d) Beratung in Form von neutraler Bewertung von Konzeptions- und
Umsetzungsaktivitäten zur Sicherstellung einer größtmöglichen Objektivität bei
der Fortschrittskontrolle. So kann die Eigenwahrnehmung der BA zur
Weiterentwicklung von strategischen Maßnahmen mit der Fremdbeurteilung
abgeglichen werden.
3. Wie hat sich die Gesamtzahl der mit internen und externen
Beratungsdienstleistungen bei der BA und den Jobcentern befassten Mitarbeiter in
den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils nach internen und
externen Beratungsdiensten sowie nach absoluten und relativen Zahlen in
Vollzeitäquivalenten inklusive der jährlichen prozentualen Veränderung
jahresweise aufschlüsseln)?
Externe Beratung ist eine entgeltliche Leistung, die dem Ziel dient, im Hinblick
auf konkrete Entscheidungssituationen des Auftraggebers praxisorientierte
Lösungsansätze zu entwickeln und zu bewerten, diese den
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern zu vermitteln und ggf. ihre Ausführung beratend
zu begleiten. Der Beratungsleistung gleich steht eine Unterstützungsleistung
mit überwiegend beratendem Charakter, die geeignet ist, die
Steuerungsfähigkeit und Letztverantwortung der Verwaltung zu beeinflussen.
Die Intention dieser Beratung ist nicht, Einzelpersonen oder abgrenzbare
Personengruppen zu beraten. Vielmehr erfolgt die Beratung fach- und
themenbezogen. Sie betrachtet in der Regel insbesondere die Dimensionen Strategie,
Organisation, Prozesse und Technologien. Die Gesamtzahl der in den vergangenen
zehn Jahren mit externen Beratungsleistungen befassten Mitarbeitenden wird
daher nicht erhoben.
Die BA unterhält eine Organisationseinheit für Interne Beratung. Diese berät
rechtskreisübergreifend alle Organisationseinheiten in den Agenturen für Arbeit
sowie Jobcentern zu operativen Prozess- und Führungsthemen. Darüber hinaus
begleitet sie Change-Prozesse in einzelnen Dienststellen der BA. Ziel der
Arbeit der Internen Beratung ist die Verbesserung der Qualität der Dienstleistung
der Agenturen für Arbeit und Jobcenter.
Die Interne Beratung bietet ihr Angebot seit dem Jahr 2006 für die
gemeinsamen Einrichtungen und seit Ende des Jahres 2018 auch für die Agenturen für
Arbeit an. Der Tabelle 1 kann die Entwicklung der VZÄ in der Internen
Beratung in den letzten zehn Jahren entnommen werden.
Tabelle 1
SGB II SGB III
Jahr VZÄ Veränderung in
Prozent
VZÄ Veränderung in
Prozent
2015 32,0
2016 37,6 +17,5
2017 51,4 +36,7
2018 48,7 -5,3 2,0
2019 53,0 +8,8 3,0
2020 46,1 -13,0 23,3 +676,7
2021 30,7 -33,4 26,0 +11,6
2022 39,1 +27,4 19,3 -25,8
2023 36,5 -6,6 17,5 -9,3
2024 24,6 -32,6 23,0 +31,4
Quelle: BA
4. Wie haben sich die Gesamtausgaben für interne
Beratungsdienstleistungen bei der BA und den Jobcentern in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung nach Jahren aufschlüsseln)?
Die BA rechnet die von der Internen Beratung erbrachten Dienstleistungen
gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen ab. Die Abrechnungsergebnisse
können der Tabelle 2 entnommen werden.
Tabelle 2
Jahr Ausgaben in Mio. Euro Veränderung in Prozent
2015 3,20
2016 5,83 +82,0
2017 2,07 -64,4
2018 3,66 +76,6
2019 4,07 +11,1
2020 2,06 -49,4
2021 3,07 +49,3
2022 2,60 -15,3
2023 3,06 +17,5
2024 3,59 +17,3
Quelle: BA
Innerhalb der BA erfolgt keine Verrechnung der Kosten für die Interne
Beratung. Für die Anzahl der VZÄ, die in diesem Bereich eingesetzt werden, wird
auf die Angaben in der Tabelle 1 verwiesen.
5. Wie haben sich die Gesamtausgaben für externe
Beratungsdienstleistungen bei der BA und den Jobcentern in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Jobcenter können im Rahmen ihrer eigenen Budgetverantwortung externe
Beratungsdienstleistungen beauftragen. Über den Umfang und Inhalt liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Die Tabelle 3 enthält die Ausgaben für externe Beratung im Rechtskreis
SGB III.
Tabelle 3
Jahr Ausgaben in Mio. Euro
(darunter IT-Beratung, erst ab dem Jahr
2019 auswertbar)
Veränderung in
Prozent
2015 5,31
2016 6,60 +24,3
2017 6,62 +0,3
2018 4,60 -30,5
2019 7,64 (4,06) +66,0
2020 10,12 (4,77) +32,5
2021 28,47 (25,58) +181,3
2022 8,99 (5,63) -68,4
2023 13,11 (5,50) +45,8
2024 31,62 (9,97) +141,1
Quelle: BA
6. Welche internen Service- und Beratungsdienstleistungen (z. B.
Personalberatung, IT-Beratung, Controlling, organisatorische Beratung usw.)
wurden von der BA und den Jobcentern in den letzten zehn Jahren in
welchem Umfang in Anspruch genommen (bitte alle hauptsächlichen
Beratungstypen bzw. Beratungskategorien bei der BA und den Jobcentern
auflisten und in absoluten Zahlen inklusive der jährlichen prozentualen
Veränderung nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenngleich es sich bei den in der Fragestellung genannten Dienstleistungen
nicht um Beratungsdienstleistungen gemäß der Definition des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 2021 handelt, können die bei
der BA für die genannten Bereiche eingesetzten VZÄ der Tabelle 4 entnommen
werden.
Tabelle 4
Personalberatung IT-Beratung Controlling Organisationsberatung
Jahr VZÄ Veränderung
in Prozent
VZÄ
Veränderung
in Prozent
VZÄ Veränderung
in Prozent
VZÄ Veränderung
in Prozent
2015 243,4 20,9 155,2 32,0
2016 254,5 +4,5 19,9 -4,8 159,5 +2,7 37,6 +17,5
2017 256,9 +1,0 18,8 -5,5 159,8 +0,2 51,4 +36,7
2018 258,7 +0,7 2,0 -89,4 159,8 +/-0,0 48,7 -5,3
2019 262,0 +1,3 2,0 +/-0,0 158,0 -1,1 56,0 +15,0
2020 260,5 -0,6 2,0 +/-0,0 152,1 -3,7 69,4 +23,9
2021 265,2 +1,8 1,9 -5,0 157,2 +3,4 56,7 -18,3
2022 274,2 +3,4 1,9 +/-0,0 145,7 -7,3 58,4 +3,0
2023 276,4 +0,8 2,0 +5,3 142,1 -2,5 55,0 -5,8
2024 278,4 +0,7 2,0 +/-0,0 145,0 +2,0 47,6 -13,5
Quelle: BA
7. Welche externen Beratungsunternehmen bzw. Beratungsdienstleister
wurden von der BA und den Jobcentern in den letzten zehn Jahren mit
welcher konkreten Beratungsleistung im Einzelnen und zu welchen
jeweiligen Kosten beauftragt (bitte vollständig alle beauftragten
Unternehmen, Beratungsleistungen und Kosten auflisten und nach Jahren getrennt
aufschlüsseln)?
Die Antwort kann der Tabelle 5 in der Anlage entnommen werden.*
8. Wie hat sich das prozentuale Verhältnis der internen Beratungsleistungen
zu dem der externen Beratungsleistungen im Auftrag der BA in den
letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils die relativen Zahlen jahresweise
aufschlüsseln)?
Ein Vergleich der externen Beratungsleistung mit denen der Internen Beratung
wird in der BA nicht vorgenommen und ist nach deren Auffassung auch nicht
aussagekräftig. Die Interne Beratung nutzt bei der Bearbeitung der
Beratungsaufträge insbesondere Wissen, Kompetenzen und Erfahrungen aus der BA. Es
handelt sich also um fachlich operative Beratung. Bei der externen Beratung
stehen strategische und technologische Aspekte im Fokus, für die eine vertiefte
Expertise aus Wirtschaftsunternehmen oder anderen Großorganisationen
erforderlich ist.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2395 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Wie hat sich die Zahl der Beauftragten in der BA und den Jobcentern
(z. B. Gleichstellungsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte,
Migrationsbeauftragte, Ombudspersonen usw.) in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung nach Jahren und nach Tätigkeitsfeldern aufschlüsseln)?
Daten zur Zahl der Gleichstellungsbeauftragten und Datenschutzbeauftragten in
der BA können der Tabelle 6 entnommen werden.
Daten zur Zahl der Migrationsbeauftragten und der Ombudspersonen können
nicht ausgewertet werden, da diese keine separaten Dienstposten sind.
Tabelle 6
Gleichstellungsbeauftragte Datenschutzbeauftragte
Jahr VZÄ Veränderung in
Prozent
VZÄ Veränderung in
Prozent
2015 114,5 83,5
2016 129,2 +12,8 138,1 +65,3
2017 134,3 +3,9 178,3 +29,1
2018 135,7 +1,0 214,1 +20,1
2019 145,8 +7,4 223,4 +4,3
2020 146,4 +0,4 222,2 -0,5
2021 150,3 +2,7 241,6 +8,7
2022 152,8 +1,7 260,4 +7,8
2023 153,8 +0,6 265,0 +1,8
2024 155,9 +1,4 289,2 +9,1
Quelle: BA
10. Wurde die Entwicklung der sogenannten Jobcenter-App durch externe
IT-Dienstleister realisiert, wenn ja, was hat die Entwicklung der
„Jobcenter-App“ gekostet, und wie hoch sind die laufenden Kosten der App?
Die Entwicklung der Jobcenter-App wurde durch das IT-Systemhaus der BA
realisiert. Dabei wurden partiell externe Dienstleistungen im Rahmen der App-
Entwicklung in Anspruch genommen. Die gesamten Entwicklungskosten
belaufen sich auf rund 3 Mio. Euro. Die für das Jahr 2025 prognostizierten
Betriebskosten für die Jobcenter-App liegen bei rund 2,3 Mio. Euro.
11. Wurden externe Beratungsdienstleistungen im Auftrag der BA und
Jobcenter ausgeschrieben, wenn ja, wie, und in welchem Rahmen und nach
welchen Kriterien erfolgte die Auftragsvergabe?
Die Ausschreibung externer Beratung erfolgt gemäß den Bestimmungen des
geltenden Vergaberechts. Die Zuschlagskriterien beruhten auf einem
ausgewogenen Verhältnis von Preis und Leistung. Damit werden sowohl wirtschaftliche,
als auch qualitative Aspekte angemessen berücksichtigt.
12. Wird der Erfolg interner und externer Beratungsdienstleistungen
gemessen bzw. bewertet, findet eine regelmäßige Evaluation der
Beratungsdienstleistungen statt, wenn ja, durch welche Methoden und Parameter
vonseiten der BA, und wo werden die Ergebnisse ggf. veröffentlicht?
Vor der Beauftragung externer Berater wird die Ausgangssituation, der
angestrebte Soll-Zustand sowie der daraus resultierende Handlungsbedarf so präzise
wie möglich beschrieben. Auf dieser Grundlage wird die benötigte Leistung,
für die die Einschaltung externer Berater erwogen wird, möglichst eindeutig
abgegrenzt und geprüft, ob die benötigte Leistung selbst erbracht werden kann.
Während der Beratungsphase werden die Leistungsnachweise der externen
Beraterinnen und Berater monatlich vom Auftraggeber geprüft. Die
Gegenzeichnung erfolgt im Projektmanagement-Tool. Diese Prüfung ist Bestandteil der
Erfolgskontrolle, die die Dimensionen Wirtschaftlichkeit, Zielerreichung und
Wirksamkeit beinhaltet.
Die vom Dienstleister zu erstellende Roadmap bzw. Meilensteinplanung dient
der Nachhaltung der Umsetzung vereinbarter Schritte.
Die Projektdurchführung erfolgt gemäß den Standards eines agilen
Projektmanagements. Demnach findet nach Abschluss von Projektsprints kontinuierlich
ein Review zum Arbeitsfortschritt mit dem Bedarfsträger statt.
Bei IT-Projekten werden standardmäßig und fortlaufend Qualitätsprüfungen
und Testprozesse durchlaufen.
13. Werden die BA und die Jobcenter bei Rechtsstreitigkeiten und
insbesondere bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen auch durch externe
Rechtsanwälte bzw. externe Rechtsberatung vertreten, wenn ja, zu wie vielen
Fällen der externen Rechtsberatung kam es im Auftrag der BA und
Jobcenter in den letzten zehn Jahren, und welche Kosten waren damit
insgesamt verbunden (bitte jeweils die absoluten Zahlen jahresweise
aufschlüsseln)?
Bei der Vertretung in Gerichtsverfahren einschließlich der Klärung prozessualer
Risiken durch externe Rechtsanwälte handelt es sich nicht um externe
Beratungsleistungen gemäß der Definition des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages vom 9. Juni 2021. Die vorliegenden Informationen zum
Einsatz externer Rechtsanwälte bei Rechtsstreitigkeiten können den
nachfolgenden Angaben entnommen werden.
– In Bezug auf Rechtsstreitigkeiten im Sinne von sozialrechtlichen
Widerspruchs- und Klageverfahren werden die Fragen 13 und 15 gemeinsam und
im Folgenden beantwortet. Vor den Sozial- und Landessozialgerichten ist
eine Vertretung durch eigene Beschäftigte möglich. Dies gilt grundsätzlich
auch für Verfahren vor dem Bundessozialgericht. Hier verlangt § 73
Absatz 4 des Sozialgerichtsgesetzes eine Vertretung durch Beschäftigte mit
Befähigung zum Richteramt (Volljuristen). Dies gilt sowohl für Beschäftigte in
den Agenturen für Arbeit als auch in den Jobcentern.
Auf Ebene der Agenturen für Arbeit im Rechtskreis SGB III werden
Vorverfahren sowie Verfahren in der ersten und zweiten Instanz in den
Rechtsbehelfsstellen der Operativen Services bearbeitet. Verfahren der zweiten Instanz werden
dabei durch spezialisierte Beschäftigte bearbeitet. Verfahren der dritten Instanz
werden in der Zentrale der BA durch Beschäftigte mit der Befähigung zum
Richteramt bearbeitet. Externe Beauftragungen sind grundsätzlich nicht
vorgesehen.
Auf Ebene der gemeinsamen Einrichtungen im Rechtskreis SGB II gilt
folgendes:
Gemeinsame Einrichtungen sind eigenständige Behörden und erlassen
Entscheidungen im eigenen Namen. Sie sind nach § 44b Absatz 1 SGB II auch
Widerspruchsstelle und Klagegegner für Anfechtungen ihrer eigenen Bescheide.
Als eigene Behörde entscheiden die gemeinsamen Einrichtungen über die
Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Einschaltung von Rechtsanwälten in
eigener Zuständigkeit. Diese Entscheidung ist Bestandteil der Rechte der
Trägerversammlung nach § 44c Absatz 2 SGB II. Zur Wahrnehmung der Aufgaben
durch eigene Beschäftigte oder durch extern beauftragte Rechtsanwälte liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Für die zugelassenen kommunalen Träger im Rechtskreis SGB II liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse zur Wahrnehmung der Aufgaben durch
eigene Beschäftigte oder durch extern beauftragte Rechtsanwälte vor.
– In Bezug auf Rechtsstreitigkeiten mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen
wird die BA auch durch externe Rechtsanwälte (gerichtlich) vertreten. Im
Bereich des Arbeitsrechts betrifft dies nahezu ausschließlich Fälle, in denen
das Gesetz anwaltlichen Vertretungszwang vorsieht. Dies ist bei
Arbeitsgerichtsverfahren vor den Landesarbeitsgerichten und vor dem
Bundesarbeitsgericht sowie bei Beschlussverfahren nach dem
Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw. dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) in
der zweiten und dritten Instanz der Fall.
Die Arbeitsgerichtsverfahren verteilen sich (soweit aus den vorhandenen Daten
noch ersichtlich) seit dem Jahr 2018 wie folgt.
Tabelle 7
Jahr Anzahl Arbeitsgerichtsverfahren
2. Instanz 3. Instanz gesamt
2018 5 0 5
2019 5 1 6
2020 16 0 16
2021 26 6 32
2022 24 6 30
2023 28 5 33
2024 16 3 19
Quelle: BA
In den durch die BA aktiv betriebenen Beschlussverfahren nach dem BPersVG
und dem SGB IX wurde die BA in den letzten zehn Jahren – soweit noch
ersichtlich – in 18 Fällen durch Rechtsanwälte extern vertreten. Zu den insoweit
entstandenen Rechtsanwaltskosten werden – insbesondere vor dem Hintergrund
des o. g. anwaltlichen Vertretungszwangs – keine gesonderten Statistiken
geführt.
In den obenstehenden Fallzahlen enthaltene Rechtsstreitigkeiten zwischen der
BA und Beschäftigten, die einer gemeinsamen Einrichtung im Rechtskreis
SGB II (Jobcenter) zugewiesen sind, werden vor dem Hintergrund, dass es sich
weiterhin um Beschäftigte der BA handelt, die mit der BA einen Arbeitsvertrag
geschlossen haben, nicht gesondert statistisch erfasst.
Auf Ebene der gemeinsamen Einrichtungen und der besonderen Einrichtungen
der zugelassenen kommunalen Träger liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
In sonstigen Verfahren kann bei der BA im Aufgabenfeld der Operativen
Services im Einzelfall die Beauftragung externer Rechtsanwälte notwendig sein,
wenn ein besonders schwieriger Sachverhalt oder eine anspruchsvolle
Rechtsfrage zu klären sind und das notwendige Spezialwissen nicht in der BA
vorhanden ist (z. B. bei zivilrechtlichen Streitigkeiten im Kontext Insolvenzgeld).
Daneben werden externe Rechtsanwälte beauftragt, soweit dies prozessrechtlich
vorgeschrieben ist.
Eine Statistik über die Zahl der Rechtsstreitigkeiten, in denen eine Vertretung
erfolgt, wird in den Operativen Services nicht geführt.
14. Wie viele der in Frage 13 erfragten externen juristischen Beratungsfälle
im Auftrag der BA und der Jobcenter vor Arbeitsgerichten endeten zum
Nachteil der BA, und welche Kosten sind dadurch entstanden (bitte
jeweils nach gerichtlichem Vergleich und unterlegenem Rechtsstreit
aufschlüsseln)?
Von den in der Tabelle 7 zu der Frage 13 genannten Arbeitsgerichtsverfahren
endeten 18 zum Nachteil der BA. 39 Verfahren wurden durch Vergleich
beendet. Zu den entstandenen Kosten liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
15. Warum waren die Rechtsabteilungen der BA und der Jobcenter im Falle
externer Rechtsberatung gemäß Frage 13 nicht in der Lage ist, besagte
Fälle ohne die Hinzuziehung externer juristischer Beratungsleistungen zu
behandeln?
In Bezug auf sozialrechtliche Verfahren wird auf die Antwort zu Frage 13
verwiesen.
Bei Verfahren mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen vor den
Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht besteht Anwaltszwang. Eine
Beauftragung externer Rechtsanwälte ist allein aus diesem Grund erforderlich.
Soweit in Einzelfällen darüber hinaus externe Rechtsberatung hinzugezogen
wurde, handelte es sich um Einzelfälle mit besonderer geschäftspolitischer
Bedeutung und besonders schwierigen rechtlichen Fragestellungen.
16. In wie vielen Fällen wurde in den letzten zehn Jahren im Auftrag der BA
und der Jobcenter Mediatoren zur Konfliktlösung usw. eingesetzt, und
welche Kosten waren damit insgesamt verbunden (bitte jeweils die
absoluten Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
In arbeitsrechtlichem Kontext wurden in den letzten zehn Jahren keine externen
Mediatoren zur konstruktiven Konfliktbeilegung eingesetzt. In Bezug auf
sozialrechtliche Verfahren liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
17. Welche Maßnahmen plant die BA ggf., um den Einsatz insbesondere
externer Beratungsdienstleistungen in der Zukunft zu reduzieren oder zu
optimieren, falls diese in Anspruch genommen werden?
Um die Leistungsfähigkeit der BA nachhaltig zu steigern, setzt sie auf die
Stärkung der Kernkompetenzen ihrer eigenen Beschäftigten sowie die
Neugestaltung der Zusammenarbeitsmodelle mit Dienstleistern. Zur Stärkung der
Eigenleistungsfähigkeit setzt die BA zum Beispiel bei Schlüsselpositionen in der IT
auf eigene Kräfte und dabei auf ein strukturiertes Onboarding und umfassende
Qualifizierung.
18. Welche Planungen, finanziellen Kalkulationen, Haushaltsansätze und
strategischen Ziele gibt es in Bezug auf die Nutzung interner und
externer Beratungsdienstleistungen bei der BA und den Jobcentern ggf. für
die kommenden Jahre, und in welchen Bereichen sowie in welchem
Umfang sieht die Bundesregierung hier Einsparpotenziale?
Die BA befindet sich in einem umfassenden Transformationsprozess, in dem
ihre aufbau- und ablauforganisatorischen Prozesse optimiert, standardisiert,
digitalisiert und automatisiert werden. Dies bedingt einen temporär erhöhten
Bedarf an externer Beratung.
Mit fortschreitender Umsetzung der Transformationsprojekte können der
Bedarf und die damit verbundenen Ausgaben sukzessive wieder reduziert werden.
Dieser Prozess wurde im Jahr 2025 bereits begonnen.
Die Interne Beratung arbeitet ausschließlich nachfrageorientiert. Die
Inanspruchnahme durch die gemeinsamen Einrichtungen hängt maßgeblich von der
Mittelausstattung für Verwaltungskosten der Jobcenter ab.
Für den letzten Teil der Frage wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Durch die Erhöhung der Eigenleistungsfähigkeit in der IT wird die BA im
nächsten Jahr 23,9 Mio. Euro einsparen.
Hier ist eine rote Designlinie nach dem Corporate Design der BAHier ist eine rote Designlinie nach dem Corporate Design der BA
Tabelle 5: Übersicht Beratungsverträge in der Bundesagentur für Arbeit
Stand 29.09.2025 - Betrachtungszeitraum: 01.09.2015 bis laufend
angegebene Auftragswerte ohne Abrufverpflichtung und jeweils in EUR brutto
Auflistung chronologisch nach Laufzeitbeginn
Beauftragtes Unternehmen Bezeichnung Auftragswert Laufzeit von Laufzeit bis
McKinsey & Company Inc. Beratung zum Flüchtlingsgipfel am 24.09.2015 200.100,00 € 01.09.2015 25.09.2015
The Boston Consulting Group Beratung bei der bundesweiten Operationalisierung der strat. Personalplanung 245.735,00 € 07.10.2015 31.12.2016
danova GmbH Beratung zur personalpolitischen Konzeptentwicklung des Betrieblichen
Gesundheitsmanagements
202.300,00 € 30.10.2015 31.12.2016
The Boston Consulting Group Unterstützung der Personalstrategie der BA zur partnerschaftl. Vereinbarkeit v. Beruf u.
Familie
94.010,00 € 25.04.2016 31.12.2016
Priotas GmbH Unterstützung zur personalpolitischen Konzeptweiterentwicklung der qualitativen
Engagementförderung
72.292,50 € 25.05.2016 24.05.2017
Holm Keller GmbH Unterstützung im Rahmen der Lebensbegleitenden Berufsberatung 3.019.625,00 € 29.07.2016 31.08.2018
Peter Ochs Unterstützung für den Hauptpersonalrat 223.910,40 € 01.08.2016 31.07.2018
42transformations Ltd. & Co. KG Unterstützung im Rahmen der "Konzeption und Weiterentwicklung der
Wissenschaftsorientierten Services des IAB"
545.436,50 € 01.09.2016 31.08.2020
Ernst & Young AG Beratung für IT-Verfahren
Organisations- und Prozessberatung, Coaching
5.811.008,00 € 05.12.2016 04.12.2020
McKinsey & Company Inc. Beratung für IT-Verfahren
Strategie und IT-Top-Managementberatung
17.078.880,00 € 05.12.2016 04.12.2020
McKinsey & Company Inc. Beratung für IT-Verfahren
IT-Fachberatung
3.969.840,00 € 05.12.2016 04.12.2020
CTcon GmbH Neu- und Weiterentwicklung der
Controlling-Kernprozesse
968.660,00 € 23.12.2016 22.12.2019
Professor Dr. Timo Meynhardt Weiterentwicklung Kompetenzmodell 3D 7.140,00 € 19.04.2017 30.04.2017
ISG Institut f. Sozialforschung und Gesellschaftspolitik Beratung für die Regionaldirektion Bayern 10.472,00 € 04.05.2017 30.11.2017
PricewaterhouseCoopers AG Beratung zur Unterstützung der IT- und projektbegleitenden Revision der BA 1.146.684,00 14.08.2017 13.08.2021
Dr. Tina Klug Unterstützung für das IAB 47.980,80 € 16.10.2017 30.06.2018
Stilistica GmbH (ehemals Holm Keller GmbH) Unterstützung im Rahmen der "Lebensbegleitenden Berufsberatung". 2.536.175,60 € 01.09.2018 31.08.2020
Stilistica GmbH (ehemals Holm Keller GmbH) Beratende Dienstleistungen zur Unterstützung bei der Entwicklung, Implementierung und
Validierung für das Selbsterkundungstool für Menschen im Erwerbsleben
2.769.368,00 € 17.07.2020 16.07.2023
Olaf Bentlage & Partner Prüfungsleistungen zur Analyse der Organisationsstruktur der BA-Pressestellen 29.988,00 € 29.09.2020 30.11.2020
McKinsey & Company, Inc. Dienstleistungsvertrag zur Unterstützung der IT in der Bundesagentur f. Arbeit im
Rahmen der Projektdurchführung:
Los 1: Strategie und Top-Managementberatung
28.464.800,00 € 03.05.2021 02.05.2025
Ernst & Young GmbH Nürnberg Dienstleistungsvertrag zur Unterstützung der IT in der Bundesagentur f. Arbeit im
Rahmen der Projektdurchführung:
Los 2: IT-Fachberatung
5.533.500,00 € 03.05.2021 02.05.2025
Ernst & Young GmbH Nürnberg Dienstleistungsvertrag zur Unterstützung der IT in der Bundesagentur f. Arbeit im im
Rahmen der Projektdurchführung:
Los 3: Organisations- und Prozessberatung, Coaching
6.854.400,00 € 03.05.2021 02.05.2025
softline AG Beratungsleistungen für das Lizenz- und Software-Asset-Management 2021 95.795,00 € 07.06.2021 31.10.2021
Beauftragtes Unternehmen Bezeichnung Auftragswert Laufzeit von Laufzeit bis
BearingPoint GmbH
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
IT-Unterstützung für Softwareentwicklungsprojekte/
Projektmanagement (achter Rahmenvertrag Systementwicklung)
Los 4: IT-Technologieberatung
98.194.992,00 € 27.08.2021 26.11.2024
Berater der öffentlichen Hand GmbH („Partnerschaft Deutschland“) Kontinuierliche Weiterentwicklung der Zentrale der BA 3.358.478,00 € 30.09.2022 31.12.2023
Berater der öffentlichen Hand GmbH („Partnerschaft Deutschland“) Weiterentwicklung des Personalbereichs der BA 449.950,90 € 20.02.2023 31.12.2023
42transformations GmbH & Co. KG Rahmenvertrag "Konzeption der fachlichen Anforderungen für die
Wissenschaftsorientierten Services" des IAB
643.552,00 € 17.05.2023 16.05.2027
Kienbaum Consultants International GmbH Beratung für die Organisation der Bundesagentur für Arbeit
Los 2: Beratung des Personalmanagements
3.112.379,55 € 29.12.2023 28.12.2027
undconsorten Managementberatung GmbH & Co. KG Beratung für die Organisation der Bundesagentur für Arbeit
Los 3: Beratung des Controllings
4.185.924,79 € 29.12.2023 28.12.2027
McKinsey & Company, Inc. Beratung für die Organisation der Bundesagentur für Arbeit
Los 1: Übergreifende Beratung
40.738.019,70 € 10.01.2024 09.01.2028
Technologieberatung aus dem neunten Rahmenvertrag Systementwicklung;
Geschätzter Anteil an den nachfolgenden fünf Fachlosen.
3.800.000,00 € 21.10.2024 20.10.2027
Deloitte Consulting GmbH
EVIDEN Germany GmbH
EY Consulting GmbH
Los 1: Anwenderverfahren und -systeme
allianz adesso mittelstand GbR
EVIDEN Germany GmbH
EY Consulting GmbH
Los 2: Online- und Vermittlungsverfahren und -systeme
allianz adesso mittelstand GbR
Capgemini Deutschland GmbH
ISO Public Services GmbH
Los 3: Leistungsverfahren und -systeme
EVIDEN Germany GmbH
EY Consulting GmbH
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Los 4: Querschnittsaufgaben
ALTEN GmbH
EVIDEN Germany GmbH
ISO Public Services GmbH
Los 5: Unterstützende Verfahren und sonstige Aufgaben
Berater der öffentlichen Hand GmbH („Partnerschaft Deutschland“) Erarbeitung einer Flächenrichtlinie für Bildungs- und Tagungsstätten der BA 59.833,20 € 18.11.2024 15.04.2025
Kienbaum Consultants International GmbH Transformationsprozess der HR Organisation 8.562.540,00 € 17.03.2025 16.03.2028
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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