Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch und des Ergänzenden Hilfesystems (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/994)
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Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch und des Ergänzenden Hilfesystems (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/994)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1695
21. Wahlperiode 17.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon
Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Christian Zaum,
Johann Martel, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Dr. Anna Rathert, Claudia
Weiss, Jan Feser, Otto Strauß, Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Lukas Rehm
und der Fraktion der AfD
Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch und des Ergänzenden Hilfesystems
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/994)
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/994 bleiben zentrale Fragen zur künftigen Ausgestaltung,
Finanzierung und politischen Umsetzung des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)
und des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) unbeantwortet oder unkonkret.
Insbesondere bestehen für die Fragesteller weiterhin Unklarheiten zu den vom
Bundesrechnungshof festgestellten haushaltsrechtlichen Problemen, den
internen Planungen zur Fortführung nach 2028 sowie zur Beteiligung des
Betroffenenrats. Zudem wurde ein rückwirkender Antragsstopp eingeführt, dessen
Begründung und Kommunikation gegenüber Betroffenen nach Auffassung der
Fragesteller nicht hinreichend erläutert wurden (Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/994).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Modelle oder Szenarien zur Fortführung des FSM über
2028 hinaus liegen der Bundesregierung derzeit vor (bitte mit
Verantwortlichkeiten und Bearbeitungsstand nennen)?
2. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Entscheidung über die künftige
Ausgestaltung des FSM zu rechnen?
3. Welche konkreten Verstöße gegen die Bundeshaushaltsordnung hat der
Bundesrechnungshof in seinem Bericht vom 18. April 2024 bei der
Verwaltung des Fonds Sexueller Missbrauch festgestellt (bitte unter Angabe
von Datum und vollständiger Begründung nennen)?
4. Welche Alternativmodelle wurden seit der Feststellung der
Beanstandungen geprüft, um einen haushaltsrechtskonformen Fortbestand zu
gewährleisten?
5. Welche konkreten haushaltsrechtlichen Bedenken führten zur
Abschaffung der Möglichkeit, Vorleistungen zu übernehmen?
6. Wurde vor Umsetzung der neuen Regelung eine Folgenabschätzung
hinsichtlich des Ausschlusses einkommensschwacher Betroffener
durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
7. In welcher Form und zu welchen Zeitpunkten wurde der Betroffenenrat
seit 2023 zur Ausgestaltung des FSM bzw. EHS offiziell beteiligt?
8. Aus welchen Gründen wurde der Betroffenenrat bei der Neuregelung zum
1. Januar 2025 nicht einbezogen, obwohl dies im damaligen
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zugesagt
wurde?
9. Welche Hilfesysteme sollen die Versorgungslücke schließen, wenn der
FSM ausläuft und Betroffene keinen Anspruch nach dem Vierzehnten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) haben (bitte Alternativsysteme
benennen)?
10. Welche Budgetplanungen für einen möglichen Nachfolgefonds liegen
derzeit im Entwurf vor (bitte mit Höhe, Laufzeit und Rechtsgrundlage
nennen)?
11. Über welche Kommunikationswege und zu welchen Zeitpunkten wurden
Betroffene, Fachstellen und Beratungsstellen informiert?
12. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bitte in Vollzeitäquivalenten
angeben) sind aktuell in der Geschäftsstelle des Fonds Sexueller
Missbrauch (FSM) und des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) beschäftigt (bitte
nach Fachbereich – z. B. Verwaltung, Beratung, Clearingstelle –
aufschlüsseln)?
13. Welche konkreten arbeitsrechtlichen und organisatorischen Maßnahmen
plant die Bundesregierung im Falle einer vollständigen Abwicklung des
FSM bzw. EHS, um den betroffenen Beschäftigten eine
Weiterbeschäftigung, Versetzung oder anderweitige Absicherung zu ermöglichen?
Berlin, den 16. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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