Weiterführung des Fonds sexueller Missbrauch nach August 2025
Text
Weiterführung des Fonds sexueller Missbrauch nach August 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1224
21. Wahlperiode 13.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mareike Hermeier, Christian Görke, Nicole Gohlke, Dr. Michael
Arndt, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Ates
Gürpinar, Maren Kaminski, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören
Pellmann, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange und der Fraktion Die Linke
Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch nach August 2025
In der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof (BRH) „Bemerkungen
2023 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes – Ergänzungsband“
vom 18. April 2024 (Bundestagsdrucksache 20/11000) wird auf S. 44
gefordert: „Fonds Sexueller Missbrauch: BMFSFJ muss zügig geordnete
Abwicklung sicherstellen (Kapitel 17 10 Titel 686 02)“. Hintergrund dafür ist laut
BRH: „Das BMFSFJ verstößt seit Jahren bei der Verwaltung des Fonds
Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (Fonds) gegen gesetzliche Vorschriften.
Der Fonds hat zudem jetzt schon eine Finanzierungslücke von mehr als 53 Mio.
Euro“ (ebd.). Im Fazit heißt es: „Der Staat muss gerade in einem so sensiblen
Bereich wie dem der Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs
uneingeschränkt rechtstreu handeln. Die Bindung an Recht und Gesetz ist bei
Billigkeitsmaßnahmen kein Selbstzweck. Die Betroffenen müssen sich darauf
verlassen können, dass ihre Anliegen zwar zügig, aber rechtlich unangreifbar
bearbeitet werden“ (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Beri
chte/2024/ergaenzungsband-2023/34-volltext.pdf?__blob=publicationFile
&v=2).
Am 12. März 2025 wurde durch das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die Einstellung des Fonds zum
Ende 2028 bekanntgegeben. Auf der Webseite der Missbrauchsbeauftragten der
Bundesregierung, Kerstin Claus, wird eine schnelle Lösung für den jetzt
auslaufenden Fonds Sexueller Missbrauch gefordert. „Der Fonds müsse so lange
weiterlaufen, bis ein Nachfolgemodell nahtlos an den bisherigen Fonds und
seine Leistungen anschließen kann (https://taz.de/Aus-von-Missbrauchsfonds/!
6096854/). Claus appelliert an die Koalitionsparteien, dies entsprechend im
Koalitionsvertrag zu vereinbaren“ (https://beauftragte-missbrauch.de/presse/arti
kel/1000).
In dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag der amtierenden
Bundesregierung heißt es auf S. 100: „Den Fonds Sexueller Missbrauch und das
damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des
Betroffenenrats fort. Wir begleiten eng die Umsetzung des UBSKM-Gesetzes
(Unabhängige Beauftragte für Sexuellen Kindesmissbrauch) in
Zusammenarbeit mit Ländern, Trägern und Einrichtungen, insbesondere im Hinblick auf
das Akteneinsichtsrecht und die Pflicht der Institutionen zur Aufarbeitung und
Umsetzung von Schutzkonzepten. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein,
dass auch gewerbliche und gemeinnützige Anbieter außerhalb der Kinder- und
Jugendhilfe Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen. Wir werden eine
Bundesförderung von Childhood-Häusern etablieren. Damit werden regionale,
interdisziplinäre und ambulante Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche
geschaffen, die körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch erfahren haben“
(www.koalitionsvertrag2025.de/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was plant die Bundesregierung zur zügigen Erarbeitung eines
rechtskonformen und haushaltssicheren, aber niedrigschwelligen
Nachfolgermodells für die Wiedereinsetzung des Fonds, damit sich die Betroffenen
darauf verlassen können, dass ihre Anliegen zwar zügig, aber rechtlich
unangreifbar bearbeitet werden?
2. Wie weit ist die Bundesregierung mit der Umsetzung des Vorhabens der
Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch, wie im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD benannt, gekommen?
3. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt mit
welchen Gremien zum Zweck der Weiterführung bzw. der Erarbeitung
einer rechtssicheren Grundlage für die Weiterführung des Fonds geführt
(bitte konkret mit Datum und teilnehmenden Gremien bzw. Institutionen
auflisten)?
4. Welche Bundesministerien sind, neben dem Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium
der Finanzen, in die Erarbeitung einbezogen?
5. Wann liegt der Entwurf zur Rechtsgrundlage aus dem Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz vor, der die Kriterien des
Bundesrechnungshofes würdigt und seine Empfehlungen aufnimmt?
6. Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung für die weitere
Kabinettsbehandlung der Aufgabenstellungen, einen Beschluss und die Überweisung
in das Parlament vorgesehen?
7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine Antragstellung
an den Fonds auch nach dem 31. August 2025 zu ermöglichen?
8. In welcher Höhe plant die Bundesregierung, den Fonds im
Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 auszustatten (bitte konkret in Euro angeben)?
9. In welcher Weise will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass ein
niedrigschwelliger Zugang zur Antragstellung möglich bleibt?
10. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Anträge ab dem
19. März 2025 vordringlich bearbeitet werden, sobald eine Lösung
gefunden wurde, und wie wird gewährleistet, dass diese Gruppe weiterhin in
das bisherige System bis zum 31. August 2025 einbezogen wird, falls
keine Nachfolgelösung rechtzeitig umgesetzt werden kann?
11. Welchen Mehraufwand hatten die Fachberatungsstellen in den
vergangenen Monaten aufgrund der erhöhten Antragszahlen bei der Begleitung und
Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller, und welche Kontakte,
Rückmeldungen oder Belastungsanzeigen sind im Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingegangen?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik von Betroffenenverbänden
und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs an der Einstellung des Fonds?
13. Wie viele Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds Sexueller
Missbrauch wurden seit 2013 gestellt, wie viele bewilligt, und wie hoch war
das jährliche Fördervolumen?
14. Wie viele Fälle von sexualisierter Gewalt im Zusammenhang mit Sport
sind der Bundesregierung im Rahmen des Fonds Sexueller Missbrauch
bzw. des ergänzenden Hilfesystems (EHS) seit dessen Bestehen bislang
bekannt geworden, und in welcher Höhe wurden dafür Bundesmittel –
bezogen auf den Sport – jährlich zur Verfügung gestellt bzw. ausgezahlt?
Berlin, den 11. August 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Anne-Mieke Bremer (Kleine Anfrage)
- asked ← Ates Gürpinar (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Görke (Kleine Anfrage)
- asked ← Evelyn Schötz (Kleine Anfrage)
- asked ← Ina Latendorf (Kleine Anfrage)
- asked ← Julia-Christina Stange (Kleine Anfrage)
- asked ← Kathrin Gebel (Kleine Anfrage)
- asked ← Maik Brückner (Kleine Anfrage)
- asked ← Mandy Eißing (Kleine Anfrage)
- asked ← Mareike Hermeier (Kleine Anfrage)
- asked ← Maren Kaminski (Kleine Anfrage)
- asked ← Michael Arndt (Kleine Anfrage)
- asked ← Nicole Gohlke (Kleine Anfrage)
- asked ← Sonja Lemke (Kleine Anfrage)
- asked ← Sören Pellmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Stella Merendino (Kleine Anfrage)
- authored ← Christian Görke
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Mareike Hermeier
- part_of_vorgang → Weiterführung des Fonds sexueller Missbrauch nach August 2025 (Kleine Anfrage)