Fragen zur Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch im Kontext des Ergänzenden Hilfesystems
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Fragen zur Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch im Kontext des Ergänzenden Hilfesystems
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/812
21. Wahlperiode 09.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon
Bollmann, Kerstin Przygodda, Birgit Bessin, Christian Zaum, Jan Feser, Tobias
Ebenberger, Claudia Weiss, Martina Kempf, Martin Sichert, Dr. Christina Baum,
Carina Schießl, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Nicole Hess,
Dr. Christoph Birghan, Alexis L. Giersch, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt und der
Fraktion der AfD
Fragen zur Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch im Kontext des
Ergänzenden Hilfesystems
Seit 2013 stellt der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eine spezialisierte
Unterstützungsmaßnahme, die Teil des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) ist, dar.
Das EHS umfasst ein breites Netzwerk an Hilfeangeboten, die Menschen mit
besonderen sozialen, gesundheitlichen oder psychosozialen Bedürfnissen
zugutekommen (www.fonds-missbrauch.de/fsm-familiaer/entstehung-des-ergaenzen
den-hilfesystems). Im Kontext des EHS übernimmt der FSM eine ergänzende
Funktion, indem er spezifische Bedürfnisse von Betroffenen sexueller Gewalt
adressiert. Während das EHS grundsätzlich eine Vielzahl von
Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen oder anderen besonderen
Bedürfnissen bietet, fokussiert sich der FSM auf die langfristigen Folgen von
sexuellem Missbrauch und bietet direkte Entschädigungs- und Hilfeleistungen.
Durch die Einbindung in das EHS wird der FSM als eine wichtige Säule der
Opferhilfe verstanden, die in das bestehende Netzwerk von sozialen und
therapeutischen Unterstützungsangeboten integriert ist. Dabei stellt der FSM nicht
nur finanzielle Entschädigung, sondern auch psychosoziale Betreuung bereit,
die zur Heilung und Reintegration von Betroffenen beiträgt.
Der Fond sexueller Missbrauch bietet niedrigschwellige Sachhilfen –
insbesondere in Fällen, in denen Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz
(OEG) oder dem neuen sozialen Entschädigungsrecht (Vierzehntes Buch
Sozialgesetzbuch – SGB XIV) nicht greifen (beauftragte-missbrauch.de/fileadmi
n/Content/img/meldungen/Betroffenenrat/UBSKM_Stellungnahme-Betroffene
nrat_Fehlerkorrektur-beim-Fonds-auf-Ruecken-von-Betroffenen.pdf).
Die aktuelle Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes sieht die
vollständige Einstellung dieser Hilfen vor. Eine Antragstellung ist demnach nur
noch bis zum 31. August 2025 möglich, Bewilligungen sind nur bis 31.
Dezember 2025 zulässig, alle Auszahlungen enden spätestens zum 31. Dezember 2028
und Leistungen können bereits jetzt nur gewährt werden, sofern dafür
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen (www.fonds-missbrauc
h.de/fileadmin/FSM/Dokumente/Richtlinie_EHS.pdf).
Der Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs (UBSKM) hat sich mehrfach kritisch zur angekündigten
Abwicklung des Fonds Sexueller Missbrauch geäußert. In einer Stellungnahme
vom 14. März 2025 bezeichnete der Rat die Entscheidung als „Zurück ins
Nichts!“ und kritisierte, dass die Abwicklung ohne vorherige Information der
Betroffenen erfolgte. Er fordert eine externe Überprüfung der Änderungen auf
ihre Rechtmäßigkeit, die Fortführung des FSM bis zur Schaffung eines
rechtssicheren Nachfolgemodells und die Aufnahme dieser Verantwortung im
Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung (beauftragte-missbrauch.de/presse/arti
kel/999).
Ein verbindliches Konzept zur Fortführung der Hilfen nach 2028 liegt bislang
nicht vor. Zusätzlich haben weitere Organisationen wie die Unabhängige
Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs und Fachverbände wie
BKSF (Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung), bff
(Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt), BAG
Forsa (Bundesarbeitsgemeinschaft Feministischer Organisationen gegen
Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen) und DGfPI (Deutsche Gesellschaft für
Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung)
die Abwicklung des FSM kritisiert und ein nachhaltiges, niedrigschwelliges
und rechtssicheres Nachfolgemodell gefordert. Dennoch fehlt bislang eine
politische Umsetzung (www.bundeskoordinierung.de/de/article/787.stellungnahm
e-der-bundeskoordinierung-spezialisierter-fachberatung-bksf.html?utm).
Zudem traten zum 1. Januar 2025 einschneidende Änderungen in Kraft, unter
anderem die Verpflichtung zur Vorleistung durch Betroffene für beantragte
Hilfen, eine Hürde, die insbesondere einkommensschwache Personen vom Zugang
ausschließt. Diese Änderungen wurden ohne Einbindung des Betroffenenrats
umgesetzt und von diesem als „Fehlerkorrektur auf dem Rücken von
Betroffenen“ kritisiert, wie es in der Stellungnahme heißt (beauftragte-missbrauch.de/fil
eadmin/Content/img/meldungen/Betroffenenrat/UBSKM_Stellungnahme-Betro
ffenenrat_Fehlerkorrektur-beim-Fonds-auf-Ruecken-von-Betroffenen.pdf).
Dies steht in Widerspruch zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD für die Bundesregierung, in dem ausdrücklich festgehalten wurde: „Den
Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende
Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort“ (www.koalitionsvert
rag2025.de, S. 100, Zeile 3188 f.).
Vor diesem Hintergrund ist eine umfassende, transparente Auskunft über die
Zukunftsfähigkeit dieser Hilfesysteme nach Auffassung der Fragesteller
dringend erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung zur Fortführung
des Fonds Sexueller Missbrauch über das Jahr 2028 hinaus (vgl. in der
Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Passage aus dem o. g.
Koalitionsvertrag)?
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, die aktuelle Richtlinie so anzupassen,
dass eine strukturelle und dauerhafte Absicherung des FSM ermöglicht
wird?
3. Stehen ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung, sodass eine Garantie
auf die Gewährung der fristgerecht eingereichten Anträge erfolgen kann?
4. In welcher Höhe wurden seit Einführung des FSM im Jahr 2013 jährlich
Bundesmittel für den Fonds bereitgestellt (bitte tabellarisch nach Jahren
aufschlüsseln)?
5. Welche konkreten Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch diese Mittel in den letzten zehn Jahren gefördert, und mit welchen
Beträgen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Aus welchen Gründen ist die Änderung bezüglich der Vorleistungen der
Betroffenen zum 1. Januar 2025 für Neuanträge sowie Altanträge in Kraft
getreten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Welche Rückmeldungen oder Stellungnahmen des Betroffenenrats zur
Ausgestaltung des FSM liegen der Bundesregierung vor, und inwieweit wurden
diese berücksichtigt?
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um nach dem ggf.
geplanten Auslaufen des FSM sicherzustellen, dass Betroffene weiterhin Zugang
zu individuellen, niedrigschwelligen Hilfen erhalten, insbesondere bei
fehlendem Anspruch nach dem SGB XIV?
9. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung ggf., um ihrer
Zusage im Koalitionsvertrag zur dauerhaften Fortführung des FSM unter
Beteiligung des Betroffenenrats nachzukommen?
Berlin, den 7. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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