Fragen zur Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch im Kontext des Ergänzenden Hilfesystems (Antwort zu Drs. 21/812)
Text
Fragen zur Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch im Kontext des Ergänzenden Hilfesystems (Antwort zu Drs. 21/812)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/994
21. Wahlperiode 24.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/812 –
Fragen zur Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch im Kontext des
Ergänzenden Hilfesystems
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2013 stellt der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eine spezialisierte
Unterstützungsmaßnahme, die Teil des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) ist, dar.
Das EHS umfasst ein breites Netzwerk an Hilfeangeboten, die Menschen mit
besonderen sozialen, gesundheitlichen oder psychosozialen Bedürfnissen
zugutekommen (www.fonds-missbrauch.de/fsm-familiaer/entstehung-des-ergaen
zenden-hilfesystems). Im Kontext des EHS übernimmt der FSM eine
ergänzende Funktion, indem er spezifische Bedürfnisse von Betroffenen sexueller
Gewalt adressiert. Während das EHS grundsätzlich eine Vielzahl von
Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen oder anderen
besonderen Bedürfnissen bietet, fokussiert sich der FSM auf die langfristigen
Folgen von sexuellem Missbrauch und bietet direkte Entschädigungs- und
Hilfeleistungen.
Durch die Einbindung in das EHS wird der FSM als eine wichtige Säule der
Opferhilfe verstanden, die in das bestehende Netzwerk von sozialen und
therapeutischen Unterstützungsangeboten integriert ist. Dabei stellt der FSM nicht
nur finanzielle Entschädigung, sondern auch psychosoziale Betreuung bereit,
die zur Heilung und Reintegration von Betroffenen beiträgt.
Der Fond sexueller Missbrauch bietet niedrigschwellige Sachhilfen –
insbesondere in Fällen, in denen Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz
(OEG) oder dem neuen sozialen Entschädigungsrecht (Vierzehntes Buch
Sozialgesetzbuch – SGB XIV) nicht greifen (beauftragte-missbrauch.de/fileadmi
n/Content/img/meldungen/Betroffenenrat/UBSKM_Stellungnahme-Betroffen
enrat_Fehlerkorrektur-beim-Fonds-auf-Ruecken-von-Betroffenen.pdf).
Die aktuelle Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes sieht die
vollständige Einstellung dieser Hilfen vor. Eine Antragstellung ist demnach
nur noch bis zum 31. August 2025 möglich, Bewilligungen sind nur bis
31. Dezember 2025 zulässig, alle Auszahlungen enden spätestens zum 31.
Dezember 2028 und Leistungen können bereits jetzt nur gewährt werden, sofern
dafür Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen (www.fond
s-missbrauch.de/fileadmin/FSM/Dokumente/Richtlinie_EHS.pdf).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 23. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs (UBSKM) hat sich mehrfach kritisch zur angekündigten
Abwicklung des Fonds Sexueller Missbrauch geäußert. In einer
Stellungnahme vom 14. März 2025 bezeichnete der Rat die Entscheidung als „Zurück ins
Nichts!“ und kritisierte, dass die Abwicklung ohne vorherige Information der
Betroffenen erfolgte. Er fordert eine externe Überprüfung der Änderungen auf
ihre Rechtmäßigkeit, die Fortführung des FSM bis zur Schaffung eines
rechtssicheren Nachfolgemodells und die Aufnahme dieser Verantwortung im
Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung (beauftragte-missbrauch.de/pres
se/artikel/999).
Ein verbindliches Konzept zur Fortführung der Hilfen nach 2028 liegt bislang
nicht vor. Zusätzlich haben weitere Organisationen wie die Unabhängige
Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs und
Fachverbände wie BKSF (Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung), bff
(Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen
Gewalt), BAG Forsa (Bundesarbeitsgemeinschaft Feministischer Organisationen
gegen Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen) und DGfPI (Deutsche
Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -
vernachlässigung) die Abwicklung des FSM kritisiert und ein nachhaltiges,
niedrigschwelliges und rechtssicheres Nachfolgemodell gefordert. Dennoch fehlt
bislang eine politische Umsetzung (www.bundeskoordinierung.de/de/article/7
87.stellungnahme-der-bundeskoordinierung-spezialisierter-fachberatung-bksf.
html?utm).
Zudem traten zum 1. Januar 2025 einschneidende Änderungen in Kraft, unter
anderem die Verpflichtung zur Vorleistung durch Betroffene für beantragte
Hilfen, eine Hürde, die insbesondere einkommensschwache Personen vom
Zugang ausschließt. Diese Änderungen wurden ohne Einbindung des
Betroffenenrats umgesetzt und von diesem als „Fehlerkorrektur auf dem Rücken von
Betroffenen“ kritisiert, wie es in der Stellungnahme heißt (beauftragte-missbra
uch.de/fileadmin/Content/img/meldungen/Betroffenenrat/UBSKM_Stellungna
hme-Betroffenenrat_Fehlerkorrektur-beim-Fonds-auf-Ruecken-von-Betroffen
en.pdf).
Dies steht in Widerspruch zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD für die Bundesregierung, in dem ausdrücklich festgehalten wurde: „Den
Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende
Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort“ (www.koalitionsve
rtrag2025.de, S. 100, Zeile 3188 f.).
Vor diesem Hintergrund ist eine umfassende, transparente Auskunft über die
Zukunftsfähigkeit dieser Hilfesysteme nach Auffassung der Fragesteller
dringend erforderlich.
1. Welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung zur
Fortführung des Fonds Sexueller Missbrauch über das Jahr 2028 hinaus (vgl. in
der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Passage aus dem o. g.
Koalitionsvertrag)?
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um nach dem ggf.
geplanten Auslaufen des FSM sicherzustellen, dass Betroffene weiterhin
Zugang zu individuellen, niedrigschwelligen Hilfen erhalten, insbesondere
bei fehlendem Anspruch nach dem SGB XIV?
Die Fragen 1 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) setzt sich dafür ein, dass Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs
auch zukünftig verlässliche und wirksame Hilfen erhalten. Derzeit prüft das
BMBFSFJ die Möglichkeiten der Umsetzung.
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, die aktuelle Richtlinie so anzupassen,
dass eine strukturelle und dauerhafte Absicherung des FSM ermöglicht
wird?
Der Bundesrechnungshof hatte in der letzten Legislatur Verstöße gegen die
Bundeshaushaltsordnung bei der Verwaltung des Fonds Sexueller Missbrauch
festgestellt. Daher konnte der Fonds sexueller Missbrauch in seiner
ursprünglichen Form nicht weitergeführt werden. Zum 1. Januar 2025 hat die vorherige
Bundesregierung eine haushaltskonforme Richtlinie für die Gewährung von
Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt erarbeitet und in Kraft
gesetzt. Mit dieser Billigkeitsrichtlinie wurde auch die Abwicklung des EHS
eingeleitet.
Die Richtlinie gilt für bis Ende 2025 bewilligte Anträge auf Sachleistungen und
zur Ausfinanzierung von bis Ende 2024 auf der Grundlage der Leitlinie für die
Gewährung von Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären
Bereich vom Dezember 2016 bewilligte Sachleistungen. Für darüber hinaus
gehende Hilfen bedarf es aus Sicht der Bundesregierung einer neuen
Grundlage.
3. Stehen ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung, sodass eine Garantie
auf die Gewährung der fristgerecht eingereichten Anträge erfolgen kann?
Nach derzeitiger Prognose können Erstanträge mit dem Eingangsdatum ab dem
19. März 2025 nicht mehr bewilligt werden, da die verfügbaren Haushaltsmittel
für die Umsetzung der Billigkeitsrichtlinie aufgrund der hohen Nachfrage
vorzeitig erschöpft sind. Im Juni 2025 wurde daher ein Antragsstopp rückwirkend
zum 19. März 2025 ausgesprochen. Dieser Schritt war notwendig, da die für
die Umsetzung der Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für
Betroffene sexueller Gewalt verfügbaren Haushaltsmittel aufgrund der hohen
Nachfrage vorzeitig erschöpft waren.
4. In welcher Höhe wurden seit Einführung des FSM im Jahr 2013 jährlich
Bundesmittel für den Fonds bereitgestellt (bitte tabellarisch nach Jahren
aufschlüsseln)?
Folgende Bundesmittel wurden für das Ergänzende Hilfesystem bereitgestellt.
Haushaltjahr Höhe der Bundesmittel
2013 12 500 000,00 Euro
2014 12 500 000,00 Euro
2015 12 500 000,00 Euro
2016 12 500 000,00 Euro
2017 -
2018 20 000 000,00 Euro
2019 17 000 000,00 Euro
2020 45 400 000,00 Euro
2021 -
2022 -
2023 32 000 000,00 Euro
2024 -
2025 53 220 000,00 Euro
5. Welche konkreten Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch diese Mittel in den letzten zehn Jahren gefördert, und mit welchen
Beträgen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Mittel dienen und dienten in der Vergangenheit vorrangig der Gewährung
von Leistungen – subsidiär zum regulären Hilfesystem (gesetzliche und private
Krankenversicherungen, Opferentschädigungsgesetz bzw. das seit dem 1.
Januar 2024 in Kraft getretene Vierzehnte Sozialgesetzbuch – Soziale
Entschädigung – SGB XIV) – an Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und
Jugend im familiären Bereich, der Bereitstellung von Verwaltungskosten für die
Bereitstellung der Leistungen für Betroffene sowie für den institutionellen
Bereich des Ergänzendem Hilfesystems. Zudem wird im Rahmen einer
Zuwendung der Betrieb einer telefonischen Beratung für Betroffene und
Antragstellende finanziert (2025: 98 000 Euro).
6. Aus welchen Gründen ist die Änderung bezüglich der Vorleistungen der
Betroffenen zum 1. Januar 2025 für Neuanträge sowie Altanträge in Kraft
getreten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Ergänzende Hilfesystem wurde zum 1. Januar 2025 neu aufgestellt. Dieser
Schritt war notwendig, um die haushaltsrechtlichen Bedenken des
Bundesrechnungshofes zur Praxis der Bewilligung und Auszahlung der Leistungen für
Betroffene auszuräumen. In diesem Zuge sind auch keine Vorleistungen mehr
möglich.
7. Welche Rückmeldungen oder Stellungnahmen des Betroffenenrats zur
Ausgestaltung des FSM liegen der Bundesregierung vor, und inwieweit
wurden diese berücksichtigt?
Aktuelle Stellungnahmen zum Ergänzenden Hilfesystem können auf der
Internetseite des Betroffenenrates abgerufen werden: https://beauftragte-missbrauc
h.de/betroffenenrat/betroffenenrat-bei-der-ubskm. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
9. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung ggf., um ihrer
Zusage im Koalitionsvertrag zur dauerhaften Fortführung des FSM unter
Beteiligung des Betroffenenrats nachzukommen?
Das BMBFSFJ bindet bei den Überlegungen zum Erhalt des Ergänzenden
Hilfesystems zu gegebener Zeit auch den Betroffenenrat bei der Unabhängigen
Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und
Jugendlichen ein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Fragen zur Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch im Kontext des Ergänzenden Hilfesystems (Antwort)