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Fragen zur Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch im Kontext des Ergänzenden Hilfesystems (Antwort zu Drs. 21/812)

dip / drucksache 24.07.2025 · WP 21 · 21/994 · Antwort · Original ↗

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Fragen zur Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch im Kontext des Ergänzenden Hilfesystems (Antwort zu Drs. 21/812) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/994 21. Wahlperiode 24.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/812 – Fragen zur Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch im Kontext des Ergänzenden Hilfesystems V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2013 stellt der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eine spezialisierte Unterstützungsmaßnahme, die Teil des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) ist, dar. Das EHS umfasst ein breites Netzwerk an Hilfeangeboten, die Menschen mit besonderen sozialen, gesundheitlichen oder psychosozialen Bedürfnissen zugutekommen (www.fonds-missbrauch.de/fsm-familiaer/entstehung-des-ergaen zenden-hilfesystems). Im Kontext des EHS übernimmt der FSM eine ergänzende Funktion, indem er spezifische Bedürfnisse von Betroffenen sexueller Gewalt adressiert. Während das EHS grundsätzlich eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen oder anderen besonderen Bedürfnissen bietet, fokussiert sich der FSM auf die langfristigen Folgen von sexuellem Missbrauch und bietet direkte Entschädigungs- und Hilfeleistungen. Durch die Einbindung in das EHS wird der FSM als eine wichtige Säule der Opferhilfe verstanden, die in das bestehende Netzwerk von sozialen und therapeutischen Unterstützungsangeboten integriert ist. Dabei stellt der FSM nicht nur finanzielle Entschädigung, sondern auch psychosoziale Betreuung bereit, die zur Heilung und Reintegration von Betroffenen beiträgt. Der Fond sexueller Missbrauch bietet niedrigschwellige Sachhilfen – insbesondere in Fällen, in denen Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) oder dem neuen sozialen Entschädigungsrecht (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XIV) nicht greifen (beauftragte-missbrauch.de/fileadmi n/Content/img/meldungen/Betroffenenrat/UBSKM_Stellungnahme-Betroffen enrat_Fehlerkorrektur-beim-Fonds-auf-Ruecken-von-Betroffenen.pdf). Die aktuelle Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes sieht die vollständige Einstellung dieser Hilfen vor. Eine Antragstellung ist demnach nur noch bis zum 31. August 2025 möglich, Bewilligungen sind nur bis 31. Dezember 2025 zulässig, alle Auszahlungen enden spätestens zum 31. Dezember 2028 und Leistungen können bereits jetzt nur gewährt werden, sofern dafür Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen (www.fond s-missbrauch.de/fileadmin/FSM/Dokumente/Richtlinie_EHS.pdf). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Der Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) hat sich mehrfach kritisch zur angekündigten Abwicklung des Fonds Sexueller Missbrauch geäußert. In einer Stellungnahme vom 14. März 2025 bezeichnete der Rat die Entscheidung als „Zurück ins Nichts!“ und kritisierte, dass die Abwicklung ohne vorherige Information der Betroffenen erfolgte. Er fordert eine externe Überprüfung der Änderungen auf ihre Rechtmäßigkeit, die Fortführung des FSM bis zur Schaffung eines rechtssicheren Nachfolgemodells und die Aufnahme dieser Verantwortung im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung (beauftragte-missbrauch.de/pres se/artikel/999). Ein verbindliches Konzept zur Fortführung der Hilfen nach 2028 liegt bislang nicht vor. Zusätzlich haben weitere Organisationen wie die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs und Fachverbände wie BKSF (Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung), bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt), BAG Forsa (Bundesarbeitsgemeinschaft Feministischer Organisationen gegen Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen) und DGfPI (Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und - vernachlässigung) die Abwicklung des FSM kritisiert und ein nachhaltiges, niedrigschwelliges und rechtssicheres Nachfolgemodell gefordert. Dennoch fehlt bislang eine politische Umsetzung (www.bundeskoordinierung.de/de/article/7 87.stellungnahme-der-bundeskoordinierung-spezialisierter-fachberatung-bksf. html?utm). Zudem traten zum 1. Januar 2025 einschneidende Änderungen in Kraft, unter anderem die Verpflichtung zur Vorleistung durch Betroffene für beantragte Hilfen, eine Hürde, die insbesondere einkommensschwache Personen vom Zugang ausschließt. Diese Änderungen wurden ohne Einbindung des Betroffenenrats umgesetzt und von diesem als „Fehlerkorrektur auf dem Rücken von Betroffenen“ kritisiert, wie es in der Stellungnahme heißt (beauftragte-missbra uch.de/fileadmin/Content/img/meldungen/Betroffenenrat/UBSKM_Stellungna hme-Betroffenenrat_Fehlerkorrektur-beim-Fonds-auf-Ruecken-von-Betroffen en.pdf). Dies steht in Widerspruch zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die Bundesregierung, in dem ausdrücklich festgehalten wurde: „Den Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort“ (www.koalitionsve rtrag2025.de, S. 100, Zeile 3188 f.). Vor diesem Hintergrund ist eine umfassende, transparente Auskunft über die Zukunftsfähigkeit dieser Hilfesysteme nach Auffassung der Fragesteller dringend erforderlich. 1. Welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung zur Fortführung des Fonds Sexueller Missbrauch über das Jahr 2028 hinaus (vgl. in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Passage aus dem o. g. Koalitionsvertrag)? 8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um nach dem ggf. geplanten Auslaufen des FSM sicherzustellen, dass Betroffene weiterhin Zugang zu individuellen, niedrigschwelligen Hilfen erhalten, insbesondere bei fehlendem Anspruch nach dem SGB XIV? Die Fragen 1 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) setzt sich dafür ein, dass Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs auch zukünftig verlässliche und wirksame Hilfen erhalten. Derzeit prüft das BMBFSFJ die Möglichkeiten der Umsetzung. 2. Beabsichtigt die Bundesregierung, die aktuelle Richtlinie so anzupassen, dass eine strukturelle und dauerhafte Absicherung des FSM ermöglicht wird? Der Bundesrechnungshof hatte in der letzten Legislatur Verstöße gegen die Bundeshaushaltsordnung bei der Verwaltung des Fonds Sexueller Missbrauch festgestellt. Daher konnte der Fonds sexueller Missbrauch in seiner ursprünglichen Form nicht weitergeführt werden. Zum 1. Januar 2025 hat die vorherige Bundesregierung eine haushaltskonforme Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt erarbeitet und in Kraft gesetzt. Mit dieser Billigkeitsrichtlinie wurde auch die Abwicklung des EHS eingeleitet. Die Richtlinie gilt für bis Ende 2025 bewilligte Anträge auf Sachleistungen und zur Ausfinanzierung von bis Ende 2024 auf der Grundlage der Leitlinie für die Gewährung von Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich vom Dezember 2016 bewilligte Sachleistungen. Für darüber hinaus gehende Hilfen bedarf es aus Sicht der Bundesregierung einer neuen Grundlage. 3. Stehen ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung, sodass eine Garantie auf die Gewährung der fristgerecht eingereichten Anträge erfolgen kann? Nach derzeitiger Prognose können Erstanträge mit dem Eingangsdatum ab dem 19. März 2025 nicht mehr bewilligt werden, da die verfügbaren Haushaltsmittel für die Umsetzung der Billigkeitsrichtlinie aufgrund der hohen Nachfrage vorzeitig erschöpft sind. Im Juni 2025 wurde daher ein Antragsstopp rückwirkend zum 19. März 2025 ausgesprochen. Dieser Schritt war notwendig, da die für die Umsetzung der Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt verfügbaren Haushaltsmittel aufgrund der hohen Nachfrage vorzeitig erschöpft waren. 4. In welcher Höhe wurden seit Einführung des FSM im Jahr 2013 jährlich Bundesmittel für den Fonds bereitgestellt (bitte tabellarisch nach Jahren aufschlüsseln)? Folgende Bundesmittel wurden für das Ergänzende Hilfesystem bereitgestellt. Haushaltjahr Höhe der Bundesmittel 2013 12 500 000,00 Euro 2014 12 500 000,00 Euro 2015 12 500 000,00 Euro 2016 12 500 000,00 Euro 2017 - 2018 20 000 000,00 Euro 2019 17 000 000,00 Euro 2020 45 400 000,00 Euro 2021 - 2022 - 2023 32 000 000,00 Euro 2024 - 2025 53 220 000,00 Euro 5. Welche konkreten Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch diese Mittel in den letzten zehn Jahren gefördert, und mit welchen Beträgen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Mittel dienen und dienten in der Vergangenheit vorrangig der Gewährung von Leistungen – subsidiär zum regulären Hilfesystem (gesetzliche und private Krankenversicherungen, Opferentschädigungsgesetz bzw. das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft getretene Vierzehnte Sozialgesetzbuch – Soziale Entschädigung – SGB XIV) – an Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären Bereich, der Bereitstellung von Verwaltungskosten für die Bereitstellung der Leistungen für Betroffene sowie für den institutionellen Bereich des Ergänzendem Hilfesystems. Zudem wird im Rahmen einer Zuwendung der Betrieb einer telefonischen Beratung für Betroffene und Antragstellende finanziert (2025: 98 000 Euro). 6. Aus welchen Gründen ist die Änderung bezüglich der Vorleistungen der Betroffenen zum 1. Januar 2025 für Neuanträge sowie Altanträge in Kraft getreten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Ergänzende Hilfesystem wurde zum 1. Januar 2025 neu aufgestellt. Dieser Schritt war notwendig, um die haushaltsrechtlichen Bedenken des Bundesrechnungshofes zur Praxis der Bewilligung und Auszahlung der Leistungen für Betroffene auszuräumen. In diesem Zuge sind auch keine Vorleistungen mehr möglich. 7. Welche Rückmeldungen oder Stellungnahmen des Betroffenenrats zur Ausgestaltung des FSM liegen der Bundesregierung vor, und inwieweit wurden diese berücksichtigt? Aktuelle Stellungnahmen zum Ergänzenden Hilfesystem können auf der Internetseite des Betroffenenrates abgerufen werden: https://beauftragte-missbrauc h.de/betroffenenrat/betroffenenrat-bei-der-ubskm. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung ggf., um ihrer Zusage im Koalitionsvertrag zur dauerhaften Fortführung des FSM unter Beteiligung des Betroffenenrats nachzukommen? Das BMBFSFJ bindet bei den Überlegungen zum Erhalt des Ergänzenden Hilfesystems zu gegebener Zeit auch den Betroffenenrat bei der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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