Erkenntnisse der Bundesregierung über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und die Aufklärung der Epstein-Dokumente
Text
Erkenntnisse der Bundesregierung über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und die Aufklärung der Epstein-Dokumente
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4476
21. Wahlperiode 04.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Denise Loop, Ulle Schauws, Misbah Khan, Dr. Anja Reinalter,
Nyke Slawik, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Konstantin von Notz, Johannes
Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Erkenntnisse der Bundesregierung über sexuellen Missbrauch von Kindern und
Jugendlichen und die Aufklärung der Epstein-Dokumente
Jährlich erleiden Tausende Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt und
Ausbeutung. Auch Missbrauchsdarstellungen zirkulieren immer häufiger im
Netz. (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilde
r/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/2024/BLBSexualdelikte_2024_nod
e.html). Sexualisierte Gewalt und Ausbeutung können überall vorkommen – im
familiären Umfeld, in Schulen, außerschulischer Bildungs- und Jugendarbeit, in
Kirchen, Sportvereinen, Kultureinrichtungen und online. Digitale Medien
bergen erhebliche Interaktionsrisiken für Kinder und Jugendliche, wie die
Kontaktanbahnung durch Täterinnen und Täter (sog. Cybergrooming; www.dkh
w.de/studie-online-interaktionsrisiken) oder das Livestreaming von
sexualisierter Gewalt.
Die aktuellen umfangreichen Veröffentlichungen von Gerichtsakten und
Dokumenten im Zusammenhang mit dem Sexualstraftäter Jeffrey Epstein weisen auf
das Ausmaß eines internationalen Netzwerks hin, in dem sexueller Missbrauch
zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen innerhalb patriarchaler
Machtstrukturen organisiert vollzogen und Täterinnen und Täter durch mangelnde
Kontrollmechanismen geschützt werden. Das Netzwerk rund um Epstein muss
uns eine Lehre sein, Betroffenen besser zuzuhören, sie ernst zu nehmen und
sexuellem Missbrauch präventiv entgegenzuwirken. In jedem einzelnen Fall
handelt es sich dabei um schwerste Grundrechtsverletzungen.
Betroffen sind Kinder und Jugendliche aller Geschlechter, Altersgruppen und
sozialer Hintergründe. Täterinnen und Täter sind mehrheitlich männlich und
handeln strategisch, um auf abscheuliche Art und Weise Macht auszuüben und
nicht entdeckt zu werden. Die Folgen solcher Taten können ein Leben lang
anhalten. Sexueller Kindesmissbrauch geht häufig mit langfristigen psychischen,
körperlichen sowie psychosozialen Folgen einher, darunter Depressionen,
Suchterkrankungen und Suizidalität (Fergusson et al. 2000), anhaltende
Körperbeschwerden oder Schmerzen ohne Befund sowie Beziehungs-, Angst-,
Essoder sexuelle Störungen. Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche mit
Beeinträchtigungen (Erkens, C., Scharmanski, S. & Hessling, A. (2021).
Prävalenzen sexualisierter Gewalt. Jugendsexualität 9. Welle. BZgA (Bundesinstitut
für Öffentliche Gesundheit)-Faktenblatt. Köln: Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA)), LSBTIQ*-Jugendliche sowie jene, die in einem
autoritären Umfeld aufwachsen (https://beauftragte-missbrauch.de/themen/definiti
on/gefaehrdungen-und-risiken).
Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu schützen,
ist eine zentrale Aufgabe des Staates und der Gesellschaft.
Die unmittelbare Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen
tragen wir als Erwachsene, d. h. Eltern, Verwandte, Bekannte, Freundinnen und
Freunde, Lehrerinnen und Lehrer, Vereinsmitglieder, Fachkräfte in Behörden,
Anbieterinnen und Anbieter von Onlinediensten, Ehrenamtlerinnen und
Ehrenamtler, Politikerinnen und Politiker und viele mehr.
Die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung erfordert
gemeinschaftliches Engagement von internationaler, europäischer, Bundes-, Landes-
und Kommunalpolitik sowie Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Die aktuellen Enthüllungen rund um Jeffrey Epstein führen uns erneut vor
Augen, wie systematisch sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
organisiert werden kann und dass wir unsere Schutzmechanismen konsequent
weiterentwickeln und wirksamer gestalten müssen, um Kinder und Jugendliche
nachhaltig zu schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Aufarbeitung des Falls Epstein,
und welche Schlüsse für das deutsche Regierungshandeln zieht die
Bundesregierung aus diesem Fall?
2. Würde sich nach der Einschätzung des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) der Schutz der Kinder
und Jugendlichen durch eine Verankerung der Kinderrechte im
Grundgesetz stärken?
3. Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung durch eine Investition
in den Kinder- und Jugendplan (KJP) die Kinder- und Jugendhilfe als
präventive Struktur weiter gestärkt werden?
4. In wie vielen Fällen wurden seit 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung
Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und
Jugendlichen in Deutschland eingeleitet (bitte nach Jahr, Bundesland und
Herkunftsland, Alter und Geschlecht der Betroffenen aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Fällen wurde Anklage erhoben?
b) In wie vielen Fällen wurde ein Hauptverfahren eröffnet?
c) In wie vielen Fällen wurden Verfahren eingestellt?
d) Aus welchen Gründen wurden Verfahren eingestellt?
e) In wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung (bitte nach der Art
der Delikte und nach Strafmaß aufschlüsseln)?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über sexuellen Missbrauch
von Kindern und Jugendlichen von im Ausland lebenden deutschen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern?
6. Welche Maßnahmen ergreift das BMBFSFJ zur Stärkung des Kinder- und
Jugendmedienschutzes im Rahmen der Umsetzung des bestehenden
Digital Services Act?
7. Wie bewertet die Bundesregierung den Ausbau und das Einsetzen von
digitalen Streetworkerinnen und Streetworkern, die Kinder- und
Jugendarbeit im Netz anbieten?
8. Plant die Bundesregierung in Anknüpfung an die Aufklärungskampagne
„Schieb den Gedanken nicht weg“ der Unabhängigen Bundesbeauftragten
gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM)
weitere Maßnahmen zur gesellschaftlichen Sensibilisierung, und wenn ja,
in welcher Form, und mit welcher finanziellen Ausgestaltung?
9. Welchen Vorteil sieht die Bundesregierung in einer strukturellen
Erweiterung der Aufarbeitungskommission?
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einführung von
Landesbetroffenenräten, und wie bewertet die Bundesregierung deren
Einsetzung?
Wird das BMBFSFJ die im UBSKM-Gesetz verbindlich vorgesehenen
Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt und Ausbeutung an Schulen
durch Modellprojekte fördern?
a) Liegen dem Bundesministerium Erkenntnisse zum aktuellen
Umsetzungsstand vor?
b) Welche Empfehlungen stellt das Bundesministerium den Schulen als
Grundlagen zur Verfügung?
11. Welche Präventionsprojekte zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt
und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden derzeit durch die
Bundesregierung gefördert, und wie wird deren Wirksamkeit evaluiert?
12. In welchen Punkten soll das „Ergänzende Hilfesystem“ (EHS) neu
aufgestellt werden, sodass das Ende des „Fonds sexueller Missbrauch“ (FSM)
durch das EHS aufgefangen werden kann, und wie lautet der dafür
vorgesehene Zeitplan?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Versorgungslage im
Gesundheitssystem von Kindern und Jugendlichen nach sexualisierter
Gewalterfahrung, insbesondere mit Blick auf das Angebot spezialisierter
Einrichtungen und Fachstellen?
14. Welche strukturellen Defizite bestehen nach Einschätzung der
Bundesregierung in der psychosozialen, medizinischen und
traumatherapeutischen Versorgung von Betroffenen, und welche konkreten Schritte
beabsichtigt sie, um diese zu beheben?
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die
Fachkräfte im Gesundheitswesen, in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in
Schulen und anderen relevanten Bereichen gezielt in der Identifizierung
von Betroffenen sexualisierter Gewalt zu schulen und zu sensibilisieren?
16. Mit Bezug auf das vom BMFSFJ geförderte Projekt der „Medizinischen
Kinderschutzhotline“:
a) Wie werden die Angebote der Hotline unter den medizinischen
Fachkräften bekannt gemacht?
b) Wie viele Fälle wurden bei der Hotline gemeldet, in denen sexueller
Missbrauch vermutet wurde (bitte nach Jahr und Anteil an allen
Anrufen aufschlüsseln)?
c) Welche Empfehlungen wurden den Anrufenden in Bezug auf Fälle
von sexuellem Missbrauch gegeben?
d) Wie wird die Qualität des Projekts insbesondere in Bezug auf Fälle
des sexuellen Missbrauchs sichergestellt?
17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Implementierung der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften)-S3+-Leitlinie „Kindesmisshandlung, -
missbrauch, -vernachlässigung“ (Stand 2019/2022) in der Versorgungspraxis
zu unterstützen?
18. Plant die Bundesregierung eine EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)-
Abrechnungsziffer zu initiieren, damit Kliniken die vollständige
medizinische Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt – inklusive STI (Sexually
Transmitted Infections)-Testung, Prophylaxe und notwendiger Medikation
– kostendeckend erbringen können, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 3. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Anja Reinalter (Kleine Anfrage)
- asked ← Denise Loop (Kleine Anfrage)
- asked ← Johannes Wagner (Kleine Anfrage)
- asked ← Kirsten Kappert-Gonther (Kleine Anfrage)
- asked ← Konstantin von Notz (Kleine Anfrage)
- asked ← Misbah Khan (Kleine Anfrage)
- asked ← Nyke Slawik (Kleine Anfrage)
- asked ← Ulle Schauws (Kleine Anfrage)
- authored ← Denise Loop
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Ulle Schauws
- part_of_vorgang → Erkenntnisse der Bundesregierung über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und die Aufklärung der Epstein-Dokumente (Kleine Anfrage)