Weiterführung des Fonds sexueller Missbrauch nach August 2025 (Antwort zu Drs. 21/1224)
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Weiterführung des Fonds sexueller Missbrauch nach August 2025 (Antwort zu Drs. 21/1224)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1402
21. Wahlperiode 28.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mareike Hermeier, Christian Görke,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1224 –
Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch nach August 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof (BRH) „Bemerkungen
2023 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes – Ergänzungsband“
vom 18. April 2024 (Bundestagsdrucksache 20/11000) wird auf S. 44
gefordert: „Fonds Sexueller Missbrauch: BMFSFJ muss zügig geordnete
Abwicklung sicherstellen (Kapitel 17 10 Titel 686 02)“. Hintergrund dafür ist laut
BRH: „Das BMFSFJ verstößt seit Jahren bei der Verwaltung des Fonds
Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (Fonds) gegen gesetzliche
Vorschriften. Der Fonds hat zudem jetzt schon eine Finanzierungslücke von mehr als
53 Mio. Euro“ (ebd.). Im Fazit heißt es: „Der Staat muss gerade in einem so
sensiblen Bereich wie dem der Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen
Missbrauchs uneingeschränkt rechtstreu handeln. Die Bindung an Recht und
Gesetz ist bei Billigkeitsmaßnahmen kein Selbstzweck. Die Betroffenen müssen
sich darauf verlassen können, dass ihre Anliegen zwar zügig, aber rechtlich
unangreifbar bearbeitet werden“ (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/Berichte/2024/ergaenzungsband-2023/34-volltext.pdf?__blob=p
ublicationFile&v=2).
Am 12. März 2025 wurde durch das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die Einstellung des Fonds zum
Ende 2028 bekanntgegeben. Auf der Webseite der Missbrauchsbeauftragten
der Bundesregierung, Kerstin Claus, wird eine schnelle Lösung für den jetzt
auslaufenden Fonds Sexueller Missbrauch gefordert. „Der Fonds müsse so
lange weiterlaufen, bis ein Nachfolgemodell nahtlos an den bisherigen Fonds
und seine Leistungen anschließen kann (https://taz.de/Aus-von-Missbrauchsfo
nds/!6096854/). Claus appelliert an die Koalitionsparteien, dies entsprechend
im Koalitionsvertrag zu vereinbaren“ (https://beauftragte-missbrauch.de/press
e/artikel/1000).
In dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag der amtierenden
Bundesregierung heißt es auf S. 100: „Den Fonds Sexueller Missbrauch und das
damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des
Betroffenenrats fort. Wir begleiten eng die Umsetzung des UBSKM-Gesetzes
(Unabhängige Beauftragte für Sexuellen Kindesmissbrauch) in
Zusammenarbeit mit Ländern, Trägern und Einrichtungen, insbesondere im Hinblick auf
das Akteneinsichtsrecht und die Pflicht der Institutionen zur Aufarbeitung und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 27. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Umsetzung von Schutzkonzepten. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein,
dass auch gewerbliche und gemeinnützige Anbieter außerhalb der Kinder- und
Jugendhilfe Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen. Wir werden eine
Bundesförderung von Childhood-Häusern etablieren. Damit werden regionale,
interdisziplinäre und ambulante Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche
geschaffen, die körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch erfahren haben“
(www.koalitionsvertrag2025.de/).
1. Was plant die Bundesregierung zur zügigen Erarbeitung eines
rechtskonformen und haushaltssicheren, aber niedrigschwelligen
Nachfolgermodells für die Wiedereinsetzung des Fonds, damit sich die Betroffenen
darauf verlassen können, dass ihre Anliegen zwar zügig, aber rechtlich
unangreifbar bearbeitet werden?
Im Koalitionsvertrag wurde die politische Grundlage für den Erhalt des
Ergänzenden Hilfesystems (EHS) gelegt. Das Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) setzt sich dafür ein, dass
Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs auch zukünftig verlässliche und wirksame
Hilfen erhalten. Derzeit prüft das BMBFSFJ die Möglichkeiten der Umsetzung
dieser politischen Vereinbarung. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass alle
Maßnahmen des Koalitionsvertrages unter einem Finanzierungsvorbehalt
stehen.
2. Wie weit ist die Bundesregierung mit der Umsetzung des Vorhabens der
Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch, wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD benannt, gekommen?
6. Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung für die weitere
Kabinettsbehandlung der Aufgabenstellungen, einen Beschluss und die Überweisung
in das Parlament vorgesehen?
7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine
Antragstellung an den Fonds auch nach dem 31. August 2025 zu ermöglichen?
9. In welcher Weise will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass ein
niedrigschwelliger Zugang zur Antragstellung möglich bleibt?
Die Fragen 2, 6, 7 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die verschiedenen Möglichkeiten zur Umsetzung der politischen Vereinbarung
werden derzeit noch geprüft. Dies braucht aber etwas Zeit. Dabei ist zudem zu
berücksichtigen, dass für den gesamten Koalitionsvertrag ein
Finanzierungsvorbehalt besteht.
3. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt mit
welchen Gremien zum Zweck der Weiterführung bzw. der Erarbeitung
einer rechtssicheren Grundlage für die Weiterführung des Fonds geführt
(bitte konkret mit Datum und teilnehmenden Gremien bzw. Institutionen
auflisten)?
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte
mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse
– einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte
nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht
vollständig:
• 27. Mai 2025: Treffen von Bundesministerin Karin Prien mit der
Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und
Jugendlichen
• 30. Juni 2025: Treffen von Bundesministerin Karin Prien mit der
Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAF-
zA), bei dem es unter anderem um das EHS ging
• 17. Juli 2025: Treffen von Bundesministerin Karin Prien mit dem
Betroffenenrat sowie der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen
Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von
Kindern und Jugendlichen sowie der engagierten Zivilgesellschaft gab es
regelmäßigen Austausch beider Staatssekretäre des BMBFSFJ. Daneben haben
Gespräche mit verschiedenen Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu diesem
Thema stattgefunden.
4. Welche Bundesministerien sind, neben dem Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem
Bundesministerium der Finanzen, in die Erarbeitung einbezogen?
Das BMBFSFJ bearbeitet das Thema Ergänzende Hilfen federführend und wird
das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Gesundheit und das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei bestimmten Fragen einbinden.
5. Wann liegt der Entwurf zur Rechtsgrundlage aus dem
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor, der die Kriterien des
Bundesrechnungshofes würdigt und seine Empfehlungen aufnimmt?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 verwiesen.
8. In welcher Höhe plant die Bundesregierung, den Fonds im
Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 auszustatten (bitte konkret in Euro angeben)?
Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 sind für Hilfen für Betroffene
von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären Bereich 53,2 Mio.
Euro vorgesehen. Die parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2026
dauern an.
10. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Anträge ab dem
19. März 2025 vordringlich bearbeitet werden, sobald eine Lösung
gefunden wurde, und wie wird gewährleistet, dass diese Gruppe weiterhin
in das bisherige System bis zum 31. August 2025 einbezogen wird, falls
keine Nachfolgelösung rechtzeitig umgesetzt werden kann?
Die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind nicht
auskömmlich, um alle – den Voraussetzungen voraussichtlich entsprechenden –
eingereichten Anträge zu bewilligen. Im Juni 2025 wurde daher ein
Antragsstopp rückwirkend zum 19. März 2025 ausgesprochen. Dieser Schritt war
notwendig, da die für die Umsetzung der Richtlinie für die Gewährung von Hilfen
des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt verfügbaren Haushaltsmittel
aufgrund der hohen Nachfrage vorzeitig erschöpft waren. Es wird darauf
hingewiesen, dass es sich bei den gewährten Hilfen für Betroffene von sexueller
Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären Bereich um Billigkeitsleistungen
nach § 53 der Bundeshaushaltsordnung handelt, auf die kein Rechtsanspruch
besteht. Auch nach der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Richtlinie unterliegt
die Gewährung der Leistungen ausdrücklich dem Vorbehalt verfügbarer
Haushaltsmittel.
Die Geschäftsstelle Fonds sexueller Missbrauch (FSM) beim BAFzA bearbeitet
die Erstanträge nach Eingangsdatum.
11. Welchen Mehraufwand hatten die Fachberatungsstellen in den
vergangenen Monaten aufgrund der erhöhten Antragszahlen bei der Begleitung
und Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller, und welche
Kontakte, Rückmeldungen oder Belastungsanzeigen sind im
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingegangen?
Im Jahr 2024 haben 170 Beratungsstellen mit dem EHS kooperiert und zur
Antragstellung beraten. Es ist der Bundesregierung nicht genau bekannt, welchen
Mehraufwand die Fachberatungsstellen aufgrund erhöhter Antragszahlen
hatten. Jährlich werden etwa 25 Prozent der Anträge mit Unterstützung einer
Fachberatungsstelle gestellt. Im Jahr 2024 waren es 22 Prozent.
Die Geschäftsstelle FSM führt viermal im Jahr digitale Austausch- und
Fragerunden mit den kooperierenden Beratungsstellen durch. Hieran hat auch die
Fachebene des BMBFSFJ bereits teilgenommen und Kontakt mit den
Fachberatungsstellen aufgenommen.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik von Betroffenenverbänden
und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs an der Einstellung des Fonds?
Die Kritik von Betroffenenverbänden und der Unabhängigen
Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist der
Bundesregierung bekannt. Mit Blick auf die derzeit laufenden Prüfungen wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
13. Wie viele Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds Sexueller
Missbrauch wurden seit 2013 gestellt, wie viele bewilligt, und wie hoch war
das jährliche Fördervolumen?
Beim FSM bzw. dem EHS haben bisher 36 563 Menschen einen Antrag auf
Hilfeleistungen gestellt. Bislang wurden 29 288 Antragstellenden Leistungen
aus den FSM/EHS bewilligt.
Folgende Bundesmittel wurden für das Ergänzende Hilfesystem bereitgestellt.
Haushaltsjahr Höhe der Bundesmittel
2013 12 500 000,00 Euro
2014 12 500 000,00 Euro
2015 12 500 000,00 Euro
2016 12 500 000,00 Euro
2017 0 Euro
2018 20 000 000,00 Euro
Haushaltsjahr Höhe der Bundesmittel
2019 17 000 000,00 Euro
2020 45 400 000,00 Euro
2021 0 Euro
2022 0 Euro
2023 32 000 000,00 Euro
2024 0 Euro
2025* 53 220 000,00 Euro
* vorbehaltlich Inkrafttreten Haushaltsgesetz 2025
Insgesamt wurden seit 2013 171 475 065 Euro an Antragstellende ausgezahlt.
14. Wie viele Fälle von sexualisierter Gewalt im Zusammenhang mit Sport
sind der Bundesregierung im Rahmen des Fonds Sexueller Missbrauch
bzw. des ergänzenden Hilfesystems (EHS) seit dessen Bestehen bislang
bekannt geworden, und in welcher Höhe wurden dafür Bundesmittel –
bezogen auf den Sport – jährlich zur Verfügung gestellt bzw. ausgezahlt?
Beim EHS haben 103 Antragstellende sexualisierte Gewalt im Bereich Sport
angegeben (Stand: 18. März 2025). Ansprechpartner für diese Anträge ist der
Deutsche Olympische Sportbund (DOSB). Für Anträge, die in den
Zuständigkeitsbereich einer Institution (hier des DOSB) fallen, werden keine
Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Im Falle einer Bewilligung werden die bewilligten
Leistungen von der betreffenden Institution finanziert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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