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Weiterführung des Fonds sexueller Missbrauch nach August 2025 (Antwort zu Drs. 21/1224)

dip / drucksache 28.08.2025 · WP 21 · 21/1402 · Antwort · Original ↗

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Weiterführung des Fonds sexueller Missbrauch nach August 2025 (Antwort zu Drs. 21/1224) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1402 21. Wahlperiode 28.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mareike Hermeier, Christian Görke, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1224 – Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch nach August 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof (BRH) „Bemerkungen 2023 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes – Ergänzungsband“ vom 18. April 2024 (Bundestagsdrucksache 20/11000) wird auf S. 44 gefordert: „Fonds Sexueller Missbrauch: BMFSFJ muss zügig geordnete Abwicklung sicherstellen (Kapitel 17 10 Titel 686 02)“. Hintergrund dafür ist laut BRH: „Das BMFSFJ verstößt seit Jahren bei der Verwaltung des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (Fonds) gegen gesetzliche Vorschriften. Der Fonds hat zudem jetzt schon eine Finanzierungslücke von mehr als 53 Mio. Euro“ (ebd.). Im Fazit heißt es: „Der Staat muss gerade in einem so sensiblen Bereich wie dem der Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs uneingeschränkt rechtstreu handeln. Die Bindung an Recht und Gesetz ist bei Billigkeitsmaßnahmen kein Selbstzweck. Die Betroffenen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Anliegen zwar zügig, aber rechtlich unangreifbar bearbeitet werden“ (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/D ownloads/DE/Berichte/2024/ergaenzungsband-2023/34-volltext.pdf?__blob=p ublicationFile&v=2). Am 12. März 2025 wurde durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die Einstellung des Fonds zum Ende 2028 bekanntgegeben. Auf der Webseite der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, wird eine schnelle Lösung für den jetzt auslaufenden Fonds Sexueller Missbrauch gefordert. „Der Fonds müsse so lange weiterlaufen, bis ein Nachfolgemodell nahtlos an den bisherigen Fonds und seine Leistungen anschließen kann (https://taz.de/Aus-von-Missbrauchsfo nds/!6096854/). Claus appelliert an die Koalitionsparteien, dies entsprechend im Koalitionsvertrag zu vereinbaren“ (https://beauftragte-missbrauch.de/press e/artikel/1000). In dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung heißt es auf S. 100: „Den Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort. Wir begleiten eng die Umsetzung des UBSKM-Gesetzes (Unabhängige Beauftragte für Sexuellen Kindesmissbrauch) in Zusammenarbeit mit Ländern, Trägern und Einrichtungen, insbesondere im Hinblick auf das Akteneinsichtsrecht und die Pflicht der Institutionen zur Aufarbeitung und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Umsetzung von Schutzkonzepten. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass auch gewerbliche und gemeinnützige Anbieter außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen. Wir werden eine Bundesförderung von Childhood-Häusern etablieren. Damit werden regionale, interdisziplinäre und ambulante Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche geschaffen, die körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch erfahren haben“ (www.koalitionsvertrag2025.de/).  1. Was plant die Bundesregierung zur zügigen Erarbeitung eines rechtskonformen und haushaltssicheren, aber niedrigschwelligen Nachfolgermodells für die Wiedereinsetzung des Fonds, damit sich die Betroffenen darauf verlassen können, dass ihre Anliegen zwar zügig, aber rechtlich unangreifbar bearbeitet werden? Im Koalitionsvertrag wurde die politische Grundlage für den Erhalt des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) gelegt. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) setzt sich dafür ein, dass Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs auch zukünftig verlässliche und wirksame Hilfen erhalten. Derzeit prüft das BMBFSFJ die Möglichkeiten der Umsetzung dieser politischen Vereinbarung. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen.  2. Wie weit ist die Bundesregierung mit der Umsetzung des Vorhabens der Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD benannt, gekommen?  6. Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung für die weitere Kabinettsbehandlung der Aufgabenstellungen, einen Beschluss und die Überweisung in das Parlament vorgesehen?  7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine Antragstellung an den Fonds auch nach dem 31. August 2025 zu ermöglichen?  9. In welcher Weise will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass ein niedrigschwelliger Zugang zur Antragstellung möglich bleibt? Die Fragen 2, 6, 7 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Umsetzung der politischen Vereinbarung werden derzeit noch geprüft. Dies braucht aber etwas Zeit. Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass für den gesamten Koalitionsvertrag ein Finanzierungsvorbehalt besteht.  3. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt mit welchen Gremien zum Zweck der Weiterführung bzw. der Erarbeitung einer rechtssicheren Grundlage für die Weiterführung des Fonds geführt (bitte konkret mit Datum und teilnehmenden Gremien bzw. Institutionen auflisten)? Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig: • 27. Mai 2025: Treffen von Bundesministerin Karin Prien mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen • 30. Juni 2025: Treffen von Bundesministerin Karin Prien mit der Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAF- zA), bei dem es unter anderem um das EHS ging • 17. Juli 2025: Treffen von Bundesministerin Karin Prien mit dem Betroffenenrat sowie der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie der engagierten Zivilgesellschaft gab es regelmäßigen Austausch beider Staatssekretäre des BMBFSFJ. Daneben haben Gespräche mit verschiedenen Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu diesem Thema stattgefunden.  4. Welche Bundesministerien sind, neben dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium der Finanzen, in die Erarbeitung einbezogen? Das BMBFSFJ bearbeitet das Thema Ergänzende Hilfen federführend und wird das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei bestimmten Fragen einbinden.  5. Wann liegt der Entwurf zur Rechtsgrundlage aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor, der die Kriterien des Bundesrechnungshofes würdigt und seine Empfehlungen aufnimmt? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 verwiesen.  8. In welcher Höhe plant die Bundesregierung, den Fonds im Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 auszustatten (bitte konkret in Euro angeben)? Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 sind für Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären Bereich 53,2 Mio. Euro vorgesehen. Die parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2026 dauern an. 10. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Anträge ab dem 19. März 2025 vordringlich bearbeitet werden, sobald eine Lösung gefunden wurde, und wie wird gewährleistet, dass diese Gruppe weiterhin in das bisherige System bis zum 31. August 2025 einbezogen wird, falls keine Nachfolgelösung rechtzeitig umgesetzt werden kann? Die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind nicht auskömmlich, um alle – den Voraussetzungen voraussichtlich entsprechenden – eingereichten Anträge zu bewilligen. Im Juni 2025 wurde daher ein Antragsstopp rückwirkend zum 19. März 2025 ausgesprochen. Dieser Schritt war notwendig, da die für die Umsetzung der Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt verfügbaren Haushaltsmittel aufgrund der hohen Nachfrage vorzeitig erschöpft waren. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den gewährten Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären Bereich um Billigkeitsleistungen nach § 53 der Bundeshaushaltsordnung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Auch nach der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Richtlinie unterliegt die Gewährung der Leistungen ausdrücklich dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Die Geschäftsstelle Fonds sexueller Missbrauch (FSM) beim BAFzA bearbeitet die Erstanträge nach Eingangsdatum. 11. Welchen Mehraufwand hatten die Fachberatungsstellen in den vergangenen Monaten aufgrund der erhöhten Antragszahlen bei der Begleitung und Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller, und welche Kontakte, Rückmeldungen oder Belastungsanzeigen sind im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingegangen? Im Jahr 2024 haben 170 Beratungsstellen mit dem EHS kooperiert und zur Antragstellung beraten. Es ist der Bundesregierung nicht genau bekannt, welchen Mehraufwand die Fachberatungsstellen aufgrund erhöhter Antragszahlen hatten. Jährlich werden etwa 25 Prozent der Anträge mit Unterstützung einer Fachberatungsstelle gestellt. Im Jahr 2024 waren es 22 Prozent. Die Geschäftsstelle FSM führt viermal im Jahr digitale Austausch- und Fragerunden mit den kooperierenden Beratungsstellen durch. Hieran hat auch die Fachebene des BMBFSFJ bereits teilgenommen und Kontakt mit den Fachberatungsstellen aufgenommen. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik von Betroffenenverbänden und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs an der Einstellung des Fonds? Die Kritik von Betroffenenverbänden und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist der Bundesregierung bekannt. Mit Blick auf die derzeit laufenden Prüfungen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 13. Wie viele Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds Sexueller Missbrauch wurden seit 2013 gestellt, wie viele bewilligt, und wie hoch war das jährliche Fördervolumen? Beim FSM bzw. dem EHS haben bisher 36 563 Menschen einen Antrag auf Hilfeleistungen gestellt. Bislang wurden 29 288 Antragstellenden Leistungen aus den FSM/EHS bewilligt. Folgende Bundesmittel wurden für das Ergänzende Hilfesystem bereitgestellt. Haushaltsjahr Höhe der Bundesmittel 2013 12 500 000,00 Euro 2014 12 500 000,00 Euro 2015 12 500 000,00 Euro 2016 12 500 000,00 Euro 2017 0 Euro 2018 20 000 000,00 Euro Haushaltsjahr Höhe der Bundesmittel 2019 17 000 000,00 Euro 2020 45 400 000,00 Euro 2021 0 Euro 2022 0 Euro 2023 32 000 000,00 Euro 2024 0 Euro 2025* 53 220 000,00 Euro * vorbehaltlich Inkrafttreten Haushaltsgesetz 2025 Insgesamt wurden seit 2013 171 475 065 Euro an Antragstellende ausgezahlt. 14. Wie viele Fälle von sexualisierter Gewalt im Zusammenhang mit Sport sind der Bundesregierung im Rahmen des Fonds Sexueller Missbrauch bzw. des ergänzenden Hilfesystems (EHS) seit dessen Bestehen bislang bekannt geworden, und in welcher Höhe wurden dafür Bundesmittel – bezogen auf den Sport – jährlich zur Verfügung gestellt bzw. ausgezahlt? Beim EHS haben 103 Antragstellende sexualisierte Gewalt im Bereich Sport angegeben (Stand: 18. März 2025). Ansprechpartner für diese Anträge ist der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB). Für Anträge, die in den Zuständigkeitsbereich einer Institution (hier des DOSB) fallen, werden keine Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Im Falle einer Bewilligung werden die bewilligten Leistungen von der betreffenden Institution finanziert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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