Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch und des Ergänzenden Hilfesystems (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/994) (Antwort zu Drs. 21/1695)
Text
Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch und des Ergänzenden Hilfesystems (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/994) (Antwort zu Drs. 21/1695)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2135
21. Wahlperiode 02.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1695 –
Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch und des Ergänzenden Hilfesystems
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/994)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/994 bleiben zentrale Fragen zur künftigen Ausgestaltung,
Finanzierung und politischen Umsetzung des Fonds Sexueller Missbrauch
(FSM) und des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) unbeantwortet oder
unkonkret.
Insbesondere bestehen für die Fragesteller weiterhin Unklarheiten zu den vom
Bundesrechnungshof festgestellten haushaltsrechtlichen Problemen, den
internen Planungen zur Fortführung nach 2028 sowie zur Beteiligung des
Betroffenenrats. Zudem wurde ein rückwirkender Antragsstopp eingeführt, dessen
Begründung und Kommunikation gegenüber Betroffenen nach Auffassung der
Fragesteller nicht hinreichend erläutert wurden (Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/994).
1. Welche konkreten Modelle oder Szenarien zur Fortführung des FSM
über 2028 hinaus liegen der Bundesregierung derzeit vor (bitte mit
Verantwortlichkeiten und Bearbeitungsstand nennen)?
10. Welche Budgetplanungen für einen möglichen Nachfolgefonds liegen
derzeit im Entwurf vor (bitte mit Höhe, Laufzeit und Rechtsgrundlage
nennen)?
Die Fragen 1 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Im Koalitionsvertrag wurde die politische Grundlage für den Erhalt des
Ergänzenden Hilfesystems gelegt. Das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) setzt sich dafür ein, dass Betroffene
sexuellen Kindesmissbrauchs auch zukünftig verlässliche und wirksame Hilfen
erhalten. Derzeit prüft das BMBFSFJ die Möglichkeiten der Umsetzung dieser
politischen Vereinbarung – auch im Hinblick auf den Maßgabebeschluss des
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 1. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Haushaltsausschusses des Bundestages vom 4. September 2025. Dabei ist auch
zu berücksichtigen, dass alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages unter einem
Finanzierungsvorbehalt stehen.
2. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Entscheidung über die künftige
Ausgestaltung des FSM zu rechnen?
Ein Konzept, wie Betroffene auch künftig im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten bedarfsgerecht unterstützt werden können, wird derzeit erarbeitet.
3. Welche konkreten Verstöße gegen die Bundeshaushaltsordnung hat der
Bundesrechnungshof in seinem Bericht vom 18. April 2024 bei der
Verwaltung des Fonds Sexueller Missbrauch festgestellt (bitte unter Angabe
von Datum und vollständiger Begründung nennen)?
Die Beanstandungen des Bundesrechnungshofs sind dem genannten Bericht
vom 18. April 2024 zu entnehmen. Dieser ist unter folgendem Link abrufbar:
www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/ergae
nzungsband-2023/34-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (zuletzt
abgerufen am 22. September 2025).
4. Welche Alternativmodelle wurden seit der Feststellung der
Beanstandungen geprüft, um einen haushaltsrechtskonformen Fortbestand zu
gewährleisten?
Nach dem Bericht des Bundesrechnungshofs wurde das Ergänzende
Hilfesystem (EHS) in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen neu
aufgestellt. Die neue Billigkeitsrichtline, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten
ist, ist das Ergebnis dieser Abstimmungen.
5. Welche konkreten haushaltsrechtlichen Bedenken führten zur
Abschaffung der Möglichkeit, Vorleistungen zu übernehmen?
Mit Blick auf den Zweck der neuen Billigkeitsrichtlinie („Abwicklung“) war
die Gewährung von Vorleistungen im Sinne der abgelösten Leitlinien des Fonds
Sexueller Missbrauch (FSM) nicht mehr sachgerecht.
Erstattungen aus anderen Regelsystemen, insbesondere dem der sozialen
Entschädigung, hätten nicht mehr bis zum Auslaufen des EHS umgesetzt und
abgeschlossen werden können.
6. Wurde vor Umsetzung der neuen Regelung eine Folgenabschätzung
hinsichtlich des Ausschlusses einkommensschwacher Betroffener
durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die seit dem 1. Januar 2025 geltende Richtline sieht keinen Ausschluss von
einkommensschwachen Betroffenen vor. Es handelt sich zudem um eine
Billigkeitsrichtlinie, die nach Aufforderung des Bundesrechnungshofes eine
geordnete Abwicklung sicherstellen sollte. Dementsprechend wurde auch keine
diesbezügliche Folgenabschätzung durchgeführt.
7. In welcher Form und zu welchen Zeitpunkten wurde der Betroffenenrat
seit 2023 zur Ausgestaltung des FSM bzw. EHS offiziell beteiligt?
Die Bundesministerin Prien hat sich am 17. Juli 2025 mit dem Betroffenenrat
sowie der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von
Kindern und Jugendlichen getroffen, um sich über die Weiterführung des EHS
auszutauschen.
8. Aus welchen Gründen wurde der Betroffenenrat bei der Neuregelung
zum 1. Januar 2025 nicht einbezogen, obwohl dies im damaligen
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
zugesagt wurde?
Der Koalitionsvertrag wurde nach der Bundestagswahl, die am 23. Februar
2025 stattfand, verhandelt. Die nun geltende Richtline trat bereits zum 1.
Januar 2025 in Kraft.
9. Welche Hilfesysteme sollen die Versorgungslücke schließen, wenn der
FSM ausläuft und Betroffene keinen Anspruch nach dem Vierzehnten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) haben (bitte Alternativsysteme
benennen)?
Wenn Betroffene keinen Anspruch nach dem Vierzehnten Buch
Sozialgesetzbuch – Soziale Entschädigung haben, ist unabhängig von dieser Betroffenheit
zu prüfen, ob andere Sozial- oder Gesundheitsleistungen in Betracht kommen.
Ein Alternativsystem, das ausschließlich an dieselbe Betroffenheit anknüpft
wie das EHS, existiert aber nicht.
11. Über welche Kommunikationswege und zu welchen Zeitpunkten wurden
Betroffene, Fachstellen und Beratungsstellen informiert?
Die genannten Gruppen wurden zu verschiedenen Zeitpunkten über die
üblichen Kommunikationswege (z. B. öffentliche Statements, Veröffentlichungen
auf Internetseiten, Briefe, Bescheide oder in persönlichen Gesprächen und
regelmäßigen Austauschen im Rahmen des EHS) informiert.
12. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bitte in Vollzeitäquivalenten
angeben) sind aktuell in der Geschäftsstelle des Fonds Sexueller
Missbrauch (FSM) und des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) beschäftigt
(bitte nach Fachbereich – z. B. Verwaltung, Beratung, Clearingstelle –
aufschlüsseln)?
In der Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch sind aktuell 50
Mitarbeitende (46,45 Vollzeitäquivalente – VZÄ) beschäftigt. Die Mitarbeitenden
sind in drei Teams – zwei Antragsteams und einem Querschnittsteam –
aufgeteilt. 40 Mitarbeitende (37,65 VZÄ) gehören zu den beiden Antragsteams. Die
restlichen zehn Mitarbeitenden (8,8 VZÄ) gehören dem Querschnittsteam an.
Das Querschnittsteam gewährleistet die Rahmenbedingungen, damit die zwei
Antragsteams die Anträge, Rechnungen und alle dazugehörigen Anfragen
bearbeiten können.
Wenn ein Antrag besondere Fragestellungen in der Sach- und Rechtslage
aufweist, kann sich die Geschäftsstelle diesbezügliche Beratung von der
Clearingstelle einholen. Der Clearingstelle gehören aktuell 19 Personen an. Die
Mitglieder der Clearingstelle sind keine Mitarbeitenden der Geschäftsstelle, sondern
externe Expertinnen und Experten. Aus dem Grund können keine Angaben
über die VZÄ in der Clearingstelle gemacht werden.
13. Welche konkreten arbeitsrechtlichen und organisatorischen Maßnahmen
plant die Bundesregierung im Falle einer vollständigen Abwicklung des
FSM bzw. EHS, um den betroffenen Beschäftigten eine
Weiterbeschäftigung, Versetzung oder anderweitige Absicherung zu ermöglichen?
Das beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
für den befristet angelegten FSM eingesetzte Personal wird auf künftig
wegfallenden Stellen geführt (Wegfall mit Ende der Aufgabe). Das derzeit eingesetzte
Personal wird bis Ende 2028 zur Abwicklung benötigt. Im Rahmen der
haushalts- und personalrechtlichen Möglichkeiten wird sowohl eine bis Ende 2028
mögliche Übernahme in einen anderen Bereich des BAFzA als auch eine
Anschlussperspektive ab 2029 bereits jetzt kontinuierlich geprüft. Soweit aufgrund
von Standort und Qualifikation der Beschäftigten möglich, werden die
Beschäftigten bevorzugt bei Stellenbesetzungen berücksichtigt.
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ISSN 0722-8333]