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Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch und des Ergänzenden Hilfesystems (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/994) (Antwort zu Drs. 21/1695)

dip / drucksache 02.10.2025 · WP 21 · 21/2135 · Antwort · Original ↗

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Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch und des Ergänzenden Hilfesystems (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/994) (Antwort zu Drs. 21/1695) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2135 21. Wahlperiode 02.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1695 – Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch und des Ergänzenden Hilfesystems (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/994) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/994 bleiben zentrale Fragen zur künftigen Ausgestaltung, Finanzierung und politischen Umsetzung des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) und des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) unbeantwortet oder unkonkret. Insbesondere bestehen für die Fragesteller weiterhin Unklarheiten zu den vom Bundesrechnungshof festgestellten haushaltsrechtlichen Problemen, den internen Planungen zur Fortführung nach 2028 sowie zur Beteiligung des Betroffenenrats. Zudem wurde ein rückwirkender Antragsstopp eingeführt, dessen Begründung und Kommunikation gegenüber Betroffenen nach Auffassung der Fragesteller nicht hinreichend erläutert wurden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/994).  1. Welche konkreten Modelle oder Szenarien zur Fortführung des FSM über 2028 hinaus liegen der Bundesregierung derzeit vor (bitte mit Verantwortlichkeiten und Bearbeitungsstand nennen)? 10. Welche Budgetplanungen für einen möglichen Nachfolgefonds liegen derzeit im Entwurf vor (bitte mit Höhe, Laufzeit und Rechtsgrundlage nennen)? Die Fragen 1 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Im Koalitionsvertrag wurde die politische Grundlage für den Erhalt des Ergänzenden Hilfesystems gelegt. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) setzt sich dafür ein, dass Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs auch zukünftig verlässliche und wirksame Hilfen erhalten. Derzeit prüft das BMBFSFJ die Möglichkeiten der Umsetzung dieser politischen Vereinbarung – auch im Hinblick auf den Maßgabebeschluss des Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 1. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Haushaltsausschusses des Bundestages vom 4. September 2025. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen.  2. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Entscheidung über die künftige Ausgestaltung des FSM zu rechnen? Ein Konzept, wie Betroffene auch künftig im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bedarfsgerecht unterstützt werden können, wird derzeit erarbeitet.  3. Welche konkreten Verstöße gegen die Bundeshaushaltsordnung hat der Bundesrechnungshof in seinem Bericht vom 18. April 2024 bei der Verwaltung des Fonds Sexueller Missbrauch festgestellt (bitte unter Angabe von Datum und vollständiger Begründung nennen)? Die Beanstandungen des Bundesrechnungshofs sind dem genannten Bericht vom 18. April 2024 zu entnehmen. Dieser ist unter folgendem Link abrufbar: www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/ergae nzungsband-2023/34-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (zuletzt abgerufen am 22. September 2025).  4. Welche Alternativmodelle wurden seit der Feststellung der Beanstandungen geprüft, um einen haushaltsrechtskonformen Fortbestand zu gewährleisten? Nach dem Bericht des Bundesrechnungshofs wurde das Ergänzende Hilfesystem (EHS) in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen neu aufgestellt. Die neue Billigkeitsrichtline, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, ist das Ergebnis dieser Abstimmungen.  5. Welche konkreten haushaltsrechtlichen Bedenken führten zur Abschaffung der Möglichkeit, Vorleistungen zu übernehmen? Mit Blick auf den Zweck der neuen Billigkeitsrichtlinie („Abwicklung“) war die Gewährung von Vorleistungen im Sinne der abgelösten Leitlinien des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) nicht mehr sachgerecht. Erstattungen aus anderen Regelsystemen, insbesondere dem der sozialen Entschädigung, hätten nicht mehr bis zum Auslaufen des EHS umgesetzt und abgeschlossen werden können.  6. Wurde vor Umsetzung der neuen Regelung eine Folgenabschätzung hinsichtlich des Ausschlusses einkommensschwacher Betroffener durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die seit dem 1. Januar 2025 geltende Richtline sieht keinen Ausschluss von einkommensschwachen Betroffenen vor. Es handelt sich zudem um eine Billigkeitsrichtlinie, die nach Aufforderung des Bundesrechnungshofes eine geordnete Abwicklung sicherstellen sollte. Dementsprechend wurde auch keine diesbezügliche Folgenabschätzung durchgeführt.  7. In welcher Form und zu welchen Zeitpunkten wurde der Betroffenenrat seit 2023 zur Ausgestaltung des FSM bzw. EHS offiziell beteiligt? Die Bundesministerin Prien hat sich am 17. Juli 2025 mit dem Betroffenenrat sowie der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen getroffen, um sich über die Weiterführung des EHS auszutauschen.  8. Aus welchen Gründen wurde der Betroffenenrat bei der Neuregelung zum 1. Januar 2025 nicht einbezogen, obwohl dies im damaligen Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zugesagt wurde? Der Koalitionsvertrag wurde nach der Bundestagswahl, die am 23. Februar 2025 stattfand, verhandelt. Die nun geltende Richtline trat bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft.  9. Welche Hilfesysteme sollen die Versorgungslücke schließen, wenn der FSM ausläuft und Betroffene keinen Anspruch nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) haben (bitte Alternativsysteme benennen)? Wenn Betroffene keinen Anspruch nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Entschädigung haben, ist unabhängig von dieser Betroffenheit zu prüfen, ob andere Sozial- oder Gesundheitsleistungen in Betracht kommen. Ein Alternativsystem, das ausschließlich an dieselbe Betroffenheit anknüpft wie das EHS, existiert aber nicht. 11. Über welche Kommunikationswege und zu welchen Zeitpunkten wurden Betroffene, Fachstellen und Beratungsstellen informiert? Die genannten Gruppen wurden zu verschiedenen Zeitpunkten über die üblichen Kommunikationswege (z. B. öffentliche Statements, Veröffentlichungen auf Internetseiten, Briefe, Bescheide oder in persönlichen Gesprächen und regelmäßigen Austauschen im Rahmen des EHS) informiert. 12. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben) sind aktuell in der Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) und des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) beschäftigt (bitte nach Fachbereich – z. B. Verwaltung, Beratung, Clearingstelle – aufschlüsseln)? In der Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch sind aktuell 50 Mitarbeitende (46,45 Vollzeitäquivalente – VZÄ) beschäftigt. Die Mitarbeitenden sind in drei Teams – zwei Antragsteams und einem Querschnittsteam – aufgeteilt. 40 Mitarbeitende (37,65 VZÄ) gehören zu den beiden Antragsteams. Die restlichen zehn Mitarbeitenden (8,8 VZÄ) gehören dem Querschnittsteam an. Das Querschnittsteam gewährleistet die Rahmenbedingungen, damit die zwei Antragsteams die Anträge, Rechnungen und alle dazugehörigen Anfragen bearbeiten können. Wenn ein Antrag besondere Fragestellungen in der Sach- und Rechtslage aufweist, kann sich die Geschäftsstelle diesbezügliche Beratung von der Clearingstelle einholen. Der Clearingstelle gehören aktuell 19 Personen an. Die Mitglieder der Clearingstelle sind keine Mitarbeitenden der Geschäftsstelle, sondern externe Expertinnen und Experten. Aus dem Grund können keine Angaben über die VZÄ in der Clearingstelle gemacht werden. 13. Welche konkreten arbeitsrechtlichen und organisatorischen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Falle einer vollständigen Abwicklung des FSM bzw. EHS, um den betroffenen Beschäftigten eine Weiterbeschäftigung, Versetzung oder anderweitige Absicherung zu ermöglichen? Das beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) für den befristet angelegten FSM eingesetzte Personal wird auf künftig wegfallenden Stellen geführt (Wegfall mit Ende der Aufgabe). Das derzeit eingesetzte Personal wird bis Ende 2028 zur Abwicklung benötigt. Im Rahmen der haushalts- und personalrechtlichen Möglichkeiten wird sowohl eine bis Ende 2028 mögliche Übernahme in einen anderen Bereich des BAFzA als auch eine Anschlussperspektive ab 2029 bereits jetzt kontinuierlich geprüft. Soweit aufgrund von Standort und Qualifikation der Beschäftigten möglich, werden die Beschäftigten bevorzugt bei Stellenbesetzungen berücksichtigt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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