Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Vermeidung von Überschneidungen von Sitzungen des Bundestages mit Sitzungen der Ausschüsse und Gremien
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Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Vermeidung von Überschneidungen von Sitzungen des Bundestages mit Sitzungen der Ausschüsse und Gremien
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1558
21. Wahlperiode 09.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Stephan Brandner, Alexander Arpaschi, Adam Balten,
Carsten Becker, Birgit Bessin, Joachim Bloch, René Bochmann, Peter
Bohnhof, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Alexis L. Giersch,
Rainer Groß, Lars Haise, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole
Hess, Karsten Hilse, Kurt Kleinschmidt, Pierre Lamely, Markus Matzerath,
Edgar Naujok, Arne Raue, Lars Schieske, Jan Wenzel Schmidt, René
Springer, Thomas Stephan, Martina Uhr, Kay-Uwe Ziegler, Jörg Zirwes, Ulrich
von Zons und der Fraktion der AfD
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
hier: Vermeidung von Überschneidungen von Sitzungen des Bundestages
mit Sitzungen der Ausschüsse und Gremien
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 25. Juni 1980 (BGBl. I S.
1237), die zuletzt durch Beschluss des Bundestages vom 22. Februar 2024 geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 20 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:
„(1) Termin und Tagesordnung jeder Sitzung des Bundestages werden im
Ältestenrat vereinbart, es sei denn, dass der Bundestag vorher darüber beschließt
oder der Präsident sie nach § 21 Abs. 1 selbständig festsetzt. Sitzungen des
Bundestages finden nicht zeitlich überschneidend zu Sitzungen der Ausschüsse oder
anderer Gremien des Bundestages statt; Ausnahmen im Einzelfall kann der
Ältestenrat vereinbaren.“
2. § 60 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:
„(1) Der Vorsitzende kann im Rahmen der vom Ältestenrat festgelegten
Tagungsmöglichkeiten für Ausschüsse (Zeitplan) Ausschusssitzungen selbständig
einberufen, es sei denn, dass der Ausschuss im Einzelfall etwas anderes beschließt.
Ausschusssitzungen dürfen nicht zeitgleich mit Plenarsitzungen anberaumt
werden; Ausnahmen im Einzelfall kann der Ältestenrat vereinbaren.“
Berlin, den 9. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Nach Maßgabe des Grundgesetzes sind mehrere Ausschüsse durch den Bundestag zu bestellen: Neben dem
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und dem Ausschuss für Verteidigung wurde auch der Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union und der Petitionsausschuss verpflichtend durch die Artikel 45 f. des
Grundgesetzes (GG) vorgeschrieben. Daneben erlauben es die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
(GO-BT) und das Grundgesetz dem Bundestag, zu Beginn einer jeden Wahlperiode Zahl und Art weiterer
Ausschüsse festzulegen. Dabei existieren die ständigen, die besonderen und die Untersuchungsausschüsse. Die
Ausschüsse gelten als Werkstätten des Parlaments, was ihre besondere Bedeutung für den parlamentarischen Ablauf
umschreibt.
Zu Beginn der 20. Wahlperiode hatte der Deutsche Bundestag am 9. Dezember 2021 25 ständige Ausschüsse
eingesetzt, die sich am 15. Dezember 2021 konstituiert und somit ihre Arbeit aufgenommen hatten. 17 der
Ausschüsse tagten am Mittwoch der Sitzungswochen vor dem Beginn der Plenarsitzung. Dazu gehörten
beispielsweise der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Arbeit und
Soziales und auch der Innenausschuss. Andere Ausschüsse wurden so terminiert, dass sie mit Plenarsitzungen
zusammenfielen. Dazu gehörten zum Beispiel der Erste Ausschuss, der Haushaltsausschuss sowie der Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, der Ausschuss für Tourismus oder auch der Ausschuss für Kultur und
Medien.
Da die gleichzeitige Teilnahme eines Abgeordneten an einem Ausschuss und einer Plenarsitzung nicht möglich
ist, wurde den betroffenen Ausschussmitgliedern die Teilnahme entweder an einem Ausschuss oder an der
Plenarsitzung verwehrt. Gleiches galt ebenso für die Teilnahme der Abgeordneten an weiteren Gremien, wie der
Enquete-Kommission und Untersuchungsausschüsse. Laut § 13 Absatz 2 GO-BT waren die Mitglieder des
Bundestages verpflichtet, an den Arbeiten des Bundestages teilzunehmen. Um dies zu dokumentieren, wurde nach
§ 13 Absatz 2 Satz 2 GO-BT an jedem Sitzungstag eine Anwesenheitsliste ausgelegt, in die sich die Mitglieder
des Bundestages eintragen mussten. Die Folgen der Nichteintragung und der Nichtbeteiligung an einer
namentlichen Abstimmung ergaben sich aus dem Abgeordnetengesetz und bestanden in der Kürzung der
Kostenpauschale um festgelegte Beträge. Dabei wurde jedoch nicht die tatsächliche Anwesenheit in den Sitzungen
dokumentiert, sondern nur auf die Anwesenheit im Haus abgestellt. Dies widerspricht jedoch dem Grundgedanken
des § 13 Absatz 2 GO-BT, der die Arbeit im Bundestag in den Mittelpunkt stellt.
Die Termine der Sitzungen des Bundestages werden im Ältestenrat vereinbart oder im Plenum beschlossen.
Gleichermaßen erstellt der Ältestenrat auch den Rahmen der Tagungsmöglichkeiten der Ausschüsse. Somit
kommt diesem Gremium die Aufgabe zu, die Pflichtsitzungen des Bundestages derart zu terminieren, dass diese
überschneidungsfrei ablaufen können und jedem Abgeordneten ermöglichen, seiner Verpflichtung
nachzukommen, an den Arbeiten des Bundestages teilnehmen zu können. Dies war in der 19. und 20. Wahlperiode allerdings
nicht gegeben. Mit Hilfe, der hier zum Beschluss vorgelegten Änderungen, werden zukünftig – in der Regel –
keine Ausschusssitzungen oder Sitzungen anderer Gremien (z. B. Enquete-Kommission und
Untersuchungsausschüsse, Parlamentarisches Kontrollgremium) des Bundestages gleichzeitig zu Plenarsitzungen stattfinden.
Unberührt bleiben Sitzungen, die die einzelnen Fraktionen oder Fraktionsmitglieder selbst einberufen. Ihnen ist der
verantwortungsvolle Umgang mit Terminüberschneidungen überlassen.
Die Neuregelung ermöglicht allen Abgeordneten gleichermaßen die Teilnahme an den Sitzungen des
Bundestages, ohne dass Einzelne in ihren Rechten als Abgeordnete eingeschränkt werden.
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ISSN 0722-8333]
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