Entschließung des Bundesrates "Für eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die Einkommen sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in Deutschland anerkennt"
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Entschließung des Bundesrates "Für eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die Einkommen sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in Deutschland anerkennt"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 360/26 (Beschluss)
10.07.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Für eine Gemeinsame
Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die Einkommen sichert,
Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in
Deutschland anerkennt"
Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 360/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Für eine Gemeinsame
Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die Einkommen sichert,
Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in
Deutschland anerkennt"
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der laufenden
Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene für folgende Punkte einzusetzen:
1. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union muss auch
nach 2027 ein zentrales Politikfeld der Europäischen Union bleiben.
Angesichts steigender Anforderungen an Ernährungssicherheit,
Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Klima-, Umwelt- und Tierschutz, Resilienz
der landwirtschaftlichen Betriebe sowie zur Entwicklung der ländlichen
Räume ist eine substanzielle und verlässliche Mittelausstattung zwingend
erforderlich.
2. Der Bundesrat begrüßt den Beschluss des Europäischen Parlaments vom
28. April 2026 zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034, welcher
unterstreicht, dass die Mittel für Landwirtschaft und ländliche Räume verlässlich
abgesichert werden müssen, um den gewachsenen Aufgaben der
Europäischen Union gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund wird die
Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass
das Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik im Mehrjährigen Finanzrahmen
nach 2027 gemäß dem Beschluss des Europäischen Parlaments erhöht wird.
Eine Kürzung oder faktische Schwächung der GAP-Mittel wird abgelehnt.
3. Der Bundesrat betont, dass die Gemeinsame Agrarpolitik als
gemeinschaftliche europäische Politik eines eigenständigen, klar erkennbaren und
unmittelbar agrarpolitisch ausgerichteten Rechtsrahmens bedarf. Ein
eigenständiger GAP-Rechtsrahmen ist erforderlich, um Rechtssicherheit, Transparenz,
Planbarkeit und eine gemeinsame europäische Agrarpolitik im Binnenmarkt
zu gewährleisten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich dafür
einzusetzen, dass die einschlägigen Artikel und Regelungen der GAP, die nun im
Entwurf der NRPP-Verordnung enthalten sind, wieder in einen
eigenständigen GAP-Rechtsrahmen aufgenommen werden. Dies betrifft insbesondere
agrarspezifische Begriffsbestimmungen, Fördervoraussetzungen,
Interventionsarten, Steuerungsmechanismen sowie Regelungen zur Finanzierung,
Kontrolle und Umsetzung.
4. Verpflichtende Regelungen zur Kappung und Degression der
Direktzahlungen werden entschieden abgelehnt. Die GAP ist keine Sozialtransferpolitik,
sondern ein agrar-, wirtschafts-, struktur-, versorgungs- und
umweltpolitisches Instrument der Europäischen Union. Eine pauschale Begrenzung oder
degressive Kürzung von Direktzahlungen wird den unterschiedlichen
Agrarstrukturen in den Mitgliedstaaten und Regionen nicht gerecht.
Insbesondere in Regionen mit größeren, arbeitsintensiven, flächenbezogen
wirtschaftenden Betrieben führt eine solche Regelung zu massiven
Strukturbrüchen in der Landwirtschaft. Dadurch werden die betriebliche
Entwicklungsfähigkeit, Investitionsbereitschaft, Beschäftigung und regionale
Wertschöpfung gefährdet und gewachsene Agrarstrukturen destabilisiert, ohne die
agrarpolitischen Ziele der GAP zielgenauer zu erreichen.
5. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die avisierte Stärkung kleinerer
und mittlerer Betriebe weiterhin über sachgerechte und bewährte
Instrumente erfolgen muss. Mit der Förderung der ersten Hektare
beziehungsweise der Umverteilungsprämie wird die mit Kappung und Degression
verfolgte Lenkungsfunktion bereits erfüllt, ohne unverhältnismäßige Eingriffe in
bestehende Betriebsstrukturen auszulösen. Die Bundesregierung wird daher
aufgefordert, sich für eine fakultative Ausgestaltung von Kappung und
Degression auf europäischer Ebene einzusetzen, damit Mitgliedstaaten und
Regionen die Möglichkeit behalten, praxistaugliche, unbürokratische und
bewährte Instrumente, die den realen Agrarstrukturen vor Ort gerecht
werden, einzusetzen.
6. Die GAP muss ihrem Charakter nach eine gemeinsame Agrarpolitik
bleiben. Mehr Flexibilität für Mitgliedstaaten und Regionen darf nicht zu einer
Renationalisierung der Agrarpolitik, zu Wettbewerbsverzerrungen im
Binnenmarkt oder zu einem Auseinanderfallen der Förderbedingungen führen.
Verbindliche europäische Leitplanken für alle Mitgliedstaaten sind
unverzichtbar. Diese müssen gemeinsame Ziele, grundlegende
Fördervoraussetzungen, Mindeststandards sowie vergleichbare Wettbewerbsbedingungen
sicherstellen.
7. Die ländliche Entwicklung muss weiterhin ein zentrales Politikfeld der
GAP bleiben. Die Förderung ländlicher Räume trägt wesentlich zur
wirtschaftlichen Stabilität, zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, zur
Stärkung regionaler Wertschöpfung, zur Anpassung an den Klimawandel,
zur Biodiversität, zur Infrastrukturentwicklung sowie zur Attraktivität
ländlicher Regionen bei. Erforderlich ist eine verlässliche, zweckgebundene und
langfristig planbare Finanzierung der ländlichen Entwicklung auch nach
2027. Die Förderinstrumente für Investitionen wie LEADER, Innovation,
Beratung und regionale Entwicklung dürfen nicht geschwächt werden.
8. Insbesondere Maßnahmen, wie Agrarumwelt- und Klimaaktionen,
Investitionen in Tierwohl, Klimaanpassung, Ressourceneffizienz, Biodiversität,
Innovation und regionale Wertschöpfungsketten sowie der ländlichen
Entwicklung bedürfen einer auskömmlichen europäischen Mitfinanzierung.
Durch die geplante Absenkung der EU-Kofinanzierung sowie durch den
Wegfall der Umschichtungsmittel werden zusätzliche Finanzierungslasten
auf die Mitgliedstaaten, Länder und Regionen verlagert. In Anbetracht der
angespannten Haushaltslage und der wirtschaftlichen Gesamtsituation wird
dies abgelehnt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine
deutliche Erhöhung der EU-Kofinanzierungssätze in der GAP nach 2027
mindestens auf dem bisherigen Niveau und einer Fortführung eines
Umschichtungsinstruments für eine 100-Prozent-Finanzierung einzusetzen. Nur
dadurch werden die Länder und Regionen bei der Umsetzung agrar-,
umwelt-, klima- und strukturpolitischer Maßnahmen wirksam entlastet und
eine gleichmäßige Inanspruchnahme der Förderinstrumente sichergestellt.
9. Der Bundesrat betont, dass die Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1991
über die Wiederherstellung der Natur in engem sachlichen Zusammenhang
mit der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 steht.
Wiederherstellungsziele dürfen nicht zu einer faktischen Schwächung der GAP, zu einer
Verdrängung produktiver Landwirtschaft oder zu zusätzlichen, nicht ausfinanzierten
Belastungen landwirtschaftlicher Betriebe, Länder und Regionen führen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene sowie
bei der Erarbeitung des Nationalen Wiederherstellungsplans dafür
einzusetzen, dass Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur praxistauglich,
verhältnismäßig, regional differenziert und im Einvernehmen mit den
betroffenen Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern umgesetzt werden.
Landwirtschaftliche Produktion, Ernährungssicherheit, Eigentumsrechte,
Investitionssicherheit und die Funktionsfähigkeit gewachsener Agrarstrukturen sind
angemessen zu berücksichtigen. Wiederherstellungsmaßnahmen auf
landwirtschaftlich genutzten Flächen dürfen nicht zulasten der Direktzahlungen,
der ländlichen Entwicklung oder bewährter Agrarumwelt- und
Klimamaßnahmen finanziert werden. Erforderlich sind zusätzliche europäische
Finanzierungsinstrumente sowie ein vollständiger Ausgleich für
Bewirtschaftungsauflagen, Mindererträge, Nutzungseinschränkungen, Wertverluste und
zusätzliche Verwaltungsaufwände.
10. Eine spürbare Entbürokratisierung der GAP nach 2027 ist zwingend
erforderlich. Die derzeitige Ausgestaltung der GAP ist für landwirtschaftliche
Betriebe, Verwaltungen und Zahlstellen mit erheblichem Dokumentations-,
Nachweis-, Kontroll- und Berichtaufwand verbunden. Dieser Aufwand
bindet Ressourcen, erschwert die praktische Umsetzung und beeinträchtigt die
Akzeptanz der GAP. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf
europäischer Ebene für eine grundlegende Vereinfachung der GAP einzusetzen.
Förderverfahren, Antragsvorgaben, Kontrollen, Berichtspflichten und
Evaluierungsanforderungen müssen praxistauglicher, digital anschlussfähiger
und risikoorientierter ausgestaltet werden. Doppelprüfungen, unnötige
Nachweispflichten und kleinteilige Detailvorgaben sind abzubauen.
11. Der Bundesrat unterstützt außerdem eine stärkere Förderung von
Junglandwirtinnen und Junglandwirten, um einen erfolgreichen
Generationenwechsel in der Landwirtschaft zu ermöglichen. Diese Förderung sollte
jedoch unabhängig von der Rechtsform des Betriebs erfolgen.
Begründung:
Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union steht nach 2027 vor
erheblichen Herausforderungen. Landwirtschaftliche Betriebe sehen sich mit
volatilen Märkten, steigenden Betriebsmittelkosten, zunehmenden Klima- und
Wetterrisiken, wachsendem internationalen Wettbewerbsdruck sowie
steigenden gesellschaftlichen Anforderungen konfrontiert. Zugleich leisten sie einen
unverzichtbaren Beitrag zur Ernährungssicherung, zur Pflege der
Kulturlandschaft, zum Umwelt-, Klima- und Tierschutz sowie zur wirtschaftlichen
Stabilität ländlicher Räume. Vor diesem Hintergrund muss die GAP auch künftig
ein zentrales Politikfeld der Europäischen Union bleiben und finanziell so
ausgestattet werden, dass sie ihre agrar-, versorgungs-, struktur- und
umweltpolitischen Aufgaben wirksam erfüllen kann.
Eine substanzielle und verlässliche Mittelausstattung ist Voraussetzung dafür,
dass die GAP weiterhin Einkommen stabilisiert, die Wettbewerbsfähigkeit
sichert, Transformationsprozesse begleitet und damit die Resilienz
landwirtschaftlicher Betriebe stärkt. Der Beschluss des Europäischen Parlaments vom
28. April 2026 zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 unterstreicht
die Notwendigkeit eines leistungsfähigen EU-Haushalts. Die im
parlamentarischen Verfahren vorgesehene Erhöhung des GAP-Budgets auf rund 439,3
Milliarden Euro ist ein wichtiges Signal und verdeutlicht, das zentrale europäische
Politikfelder, darunter Landwirtschaft und ländliche Räume, nicht geschwächt
werden dürfen.
Die GAP bedarf auch künftig eines eigenständigen, klar erkennbaren und
unmittelbar agrarpolitisch ausgerichteten Rechtsrahmens. Die Einbindung
zentraler GAP-Regelungen in eine allgemeinere NRPP-Systematik birgt die Gefahr,
dass Sichtbarkeit, Kohärenz und Steuerungsfähigkeit der Agrarpolitik
geschwächt werden. Ein eigenständiger GAP-Rechtsrahmen ist erforderlich, um
Rechtssicherheit, Transparenz und Planbarkeit für landwirtschaftliche Betriebe,
Verwaltungen und Zahlstellen zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für
agrarspezifische Begriffsbestimmungen, Fördervoraussetzungen,
Interventionsarten, Finanzierungsregelungen, Kontrollvorgaben und
Umsetzungsmechanismen. Eine klare Zuordnung dieser Regelungen zur GAP stärkt zugleich deren
gemeinsamen europäischen Charakter und verbessert die Lesbarkeit und
Anwendbarkeit der Vorschriften.
Verpflichtende Kappung und Degression der Direktzahlungen sind
agrarstrukturell und betriebswirtschaftlich nicht sachgerecht. Die GAP ist kein
sozialpolitisches Transfersystem, sondern ein Instrument zur Sicherung
landwirtschaftlicher Produktion, zur Stabilisierung von Einkommen, zur Honorierung
gesellschaftlicher Leistungen und zur Entwicklung ländlicher Räume. Pauschale
Kürzungsmechanismen würden den unterschiedlichen Agrarstrukturen in den
Mitgliedstaaten und Regionen nicht gerecht. Gerade in Regionen mit größeren,
arbeitsintensiven und flächenbezogen wirtschaftenden Betrieben lösen
Kappung und Degression erhebliche Strukturbrüche aus. Betroffen wären
insbesondere Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, hoher
regionaler Wertschöpfung, erheblichen Investitionsverpflichtungen und besonderer
Verantwortung für Ernährungssicherung und Flächenbewirtschaftung. Eine
verpflichtende Begrenzung der Direktzahlungen würde die betriebliche
Entwicklungsfähigkeit, Investitionsbereitschaft und Beschäftigungswirkung
gefährden. Jeder bewirtschaftete Hektar trägt unabhängig von der Betriebsgröße
zur Ernährungssicherung, zur Kulturlandschaftspflege und zur Erbringung von
Umweltleistungen bei. Eine betriebsgrößenabhängige Abwertung dieser
Leistungen wäre fachlich nicht überzeugend und könnte leistungsfähige
Agrarstrukturen destabilisieren.
Die gezielte Stärkung kleinerer und mittlerer Betriebe kann über bewährte
Instrumente erfolgen. Die Förderung der ersten Hektare beziehungsweise die
Umverteilungsprämie erfüllt bereits eine entsprechende Lenkungsfunktion,
ohne pauschal in gewachsene Betriebsstrukturen einzugreifen.
Die GAP muss ihrem Charakter nach eine gemeinsame europäische Politik
bleiben. Flexibilisierung ist erforderlich, darf jedoch nicht zu einer
Renationalisierung der Agrarpolitik führen. Unterschiedliche Förderbedingungen,
auseinanderfallende Standards oder divergierende nationale Prioritätensetzungen
könnten Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verursachen und die
Kohärenz der GAP schwächen. Verbindliche europäische Leitplanken, gemeinsame
Ziele, Mindeststandards und vergleichbare Kontroll- und Berichtspflichten sind
daher unverzichtbar.
Die ländliche Entwicklung muss weiterhin ein zentraler Bestandteil der GAP
sein. Sie trägt wesentlich zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, zur
regionalen Wertschöpfung, zur Anpassung an den Klimawandel, zur
Biodiversität, zur Infrastrukturentwicklung und zur Attraktivität ländlicher Räume bei.
Bewährte Förderinstrumente wie LEADER, Investitionsförderung, Innovation,
Beratung und regionale Entwicklung dürfen nicht geschwächt oder in
allgemeine Förderkulissen aufgelöst werden.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Investitionen in Tierwohl,
Klimaanpassung, Ressourceneffizienz, Biodiversität, Innovation, regionale
Wertschöpfungsketten sowie Maßnahmen der ländlichen Entwicklung benötigen eine
auskömmliche europäische Mitfinanzierung. Eine Absenkung der EU-
Kofinanzierung und die Verlagerung zusätzlicher Finanzierungslasten auf
Mitgliedstaaten, Länder und Regionen würde die Umsetzung dieser Maßnahmen
erheblich erschweren. Dies gilt besonders angesichts angespannter öffentlicher
Haushalte.
Die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur
begründet zusätzliche Anforderungen an die Mitgliedstaaten, die auch
landwirtschaftliche Ökosysteme, Moorböden, Biodiversitätsindikatoren,
Landschaftselemente sowie Monitoring- und Berichtspflichten betreffen können. Ihre
Umsetzung fällt zeitlich mit der neuen GAP-Förderperiode ab 2028 zusammen.
Ohne zusätzliche europäische Finanzierung besteht die Gefahr, dass
Wiederherstellungsmaßnahmen aus bestehenden Agrarmitteln finanziert werden und
damit Mittel für Einkommensstabilisierung, Investitionen, ländliche
Entwicklung und Agrarumweltmaßnahmen verdrängen.
Die Wiederherstellung von Ökosystemen kann nur gelingen, wenn sie
gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft erfolgt. Pauschale Flächenvorgaben,
ordnungsrechtliche Eingriffe, unzureichend kompensierte
Nutzungseinschränkungen oder zusätzliche Bürokratie würden Akzeptanz, Wettbewerbsfähigkeit
und Investitionsbereitschaft gefährden. Deshalb muss die Umsetzung
kooperativ, freiwilligkeitsorientiert, vollständig finanziert und regional differenziert
erfolgen.
Schließlich ist eine spürbare Entbürokratisierung der GAP nach 2027
erforderlich. Die derzeitige Förderarchitektur ist für landwirtschaftliche Betriebe,
Verwaltungen und Zahlstellen mit erheblichem Dokumentations-, Nachweis-,
Kontroll- und Berichtaufwand verbunden. Förderverfahren, Antragsvorgaben,
Kontrollen und Berichtspflichten müssen praxistauglicher, digital
anschlussfähiger und risikoorientierter ausgestaltet werden. Vereinfachung ist
Voraussetzung für Akzeptanz, Zielgenauigkeit und effizienten Mitteleinsatz.
Relationen
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