polradar

Entschließung des Bundesrates "Für eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die Einkommen sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in Deutschland anerkennt"

dip / drucksache 10.06.2026 · WP 21 · 360/26 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entschließung des Bundesrates "Für eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die Einkommen sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in Deutschland anerkennt" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 360/26 10.06.26 Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen Entschließung des Bundesrates "Für eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die Einkommen sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in Deutschland anerkennt" Der Ministerpräsident Magdeburg, 10. Juni 2026 des Landes Sachsen-Anhalt An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Sachsen haben beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates „Für eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die Einkommen sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in Deutschland anerkennt“ zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Sven Schulze Entschließung des Bundesrates „Für eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die Einkommen sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in Deutschland anerkennt“ Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der laufenden Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene für folgende Punkte einzusetzen: 1. Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union muss auch nach 2027 ein zentrales Politikfeld der Europäischen Union bleiben. Angesichts steigender Anforderungen an Ernährungssicherheit, Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Klima-, Umwelt- und Tierschutz, Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe sowie zur Entwicklung der ländlichen Räume ist eine substanzielle und verlässliche Mittelausstattung zwingend erforderlich. 2. Der Bundesrat begrüßt den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2026 zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 –2034, welcher unterstreicht, dass die Mittel für Landwirtschaft und ländliche Räume verlässlich abgesichert werden müssen, um den gewachsenen Aufgaben der Europäischen Union gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass das Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik im Mehrjährigen Finanzrahmen nach 2027 gemäß dem Beschluss des Europäischen Parlaments erhöht wird. Eine Kürzung oder faktische Schwächung der GAP-Mittel wird abgelehnt. 3. Der Bundesrat betont, dass die Gemeinsame Agrarpolitik als gemeinschaftliche europäische Politik eines eigenständigen, klar erkennbaren und unmittelbar agrarpolitisch ausgerichteten Rechtsrahmens bedarf. Ein eigenständiger GAP- Rechtsrahmen ist erforderlich, um Rechtssicherheit, Transparenz, Planbarkeit und eine gemeinsame europäische Agrarpolitik im Binnenmarkt zu gewährleisten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die einschlägigen Artikel und Regelungen der GAP, die nun im Entwurf der NRPP-Verordnung enthalten sind, wieder in einen eigenständigen GAP-Rechtsrahmen aufgenommen werden. Dies betrifft insbesondere agrarspezifische Begriffsbestimmungen, Fördervoraussetzungen, Interventionsarten, Steuerungsmechanismen sowie Regelungen zur Finanzierung, Kontrolle und Umsetzung. 4. Verpflichtende Regelungen zur Kappung und Degression der Direktzahlungen werden entschieden abgelehnt. Die GAP ist keine Sozialtransferpolitik, sondern ein agrar-, wirtschafts-, struktur-, versorgungs- und umweltpolitisches Instrument der Europäischen Union. Eine pauschale Begrenzung oder degressive Kürzung von Direktzahlungen wird den unterschiedlichen Agrarstrukturen in den Mitgliedstaaten und Regionen nicht gerecht. Insbesondere in Regionen mit größeren, arbeitsintensiven, flächenbezogen wirtschaftenden Betrieben führt eine solche Regelung zu massiven Strukturbrüchen in der Landwirtschaft. Dadurch werden die betriebliche Entwicklungsfähigkeit, Investitionsbereitschaft, Beschäftigung und regionale Wertschöpfung gefährdet und gewachsene Agrarstrukturen destabilisiert, ohne die agrarpolitischen Ziele der GAP zielgenauer zu erreichen. 5. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die avisierte Stärkung kleinerer und mittlerer Betriebe weiterhin über sachgerechte und bewährte Instrumente erfolgen muss. Mit der Förderung der ersten Hektare beziehungsweise der Umverteilungsprämie wird die mit Kappung und Degression verfolgte Lenkungsfunktion bereits erfüllt, ohne unverhältnismäßige Eingriffe in bestehende Betriebsstrukturen auszulösen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich für eine fakultative Ausgestaltung von Kappung und Degression auf europäischer Ebene einzusetzen, damit Mitgliedstaaten und Regionen die Möglichkeit behalten, praxistaugliche, unbürokratische und bewährte Instrumente, die den realen Agrarstrukturen vor Ort gerecht werden, einzusetzen. 6. Die GAP muss ihrem Charakter nach eine gemeinsame Agrarpolitik bleiben. Mehr Flexibilität für Mitgliedstaaten und Regionen darf nicht zu einer Renationalisierung der Agrarpolitik, zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt oder zu einem Auseinanderfallen der Förderbedingungen führen. Verbindliche europäische Leitplanken für alle Mitgliedstaaten sind unverzichtbar. Diese müssen gemeinsame Ziele, grundlegende Fördervoraussetzungen, Mindeststandards sowie vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sicherstellen. 7. Die ländliche Entwicklung muss weiterhin ein zentrales Politikfeld der GAP bleiben. Die Förderung ländlicher Räume trägt wesentlich zur wirtschaftlichen Stabilität, zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, zur Stärkung regionaler Wertschöpfung, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Biodiversität, zur Infrastrukturentwicklung sowie zur Attraktivität ländlicher Regionen bei. Erforderlich ist eine verlässliche, zweckgebundene und langfristig planbare Finanzierung der ländlichen Entwicklung auch nach 2027. Die Förderinstrumente für Investitionen wie LEADER, Innovation, Beratung und regionale Entwicklung dürfen nicht geschwächt werden. 8. Insbesondere Maßnahmen, wie Agrarumwelt- und Klimaaktionen, Investitionen in Tierwohl, Klimaanpassung, Ressourceneffizienz, Biodiversität, Innovation und regionale Wertschöpfungsketten sowie der ländlichen Entwicklung bedürfen einer auskömmlichen europäischen Mitfinanzierung. Durch die geplante Absenkung der EU-Kofinanzierung sowie durch den Wegfall der Umschichtungsmittel werden zusätzliche Finanzierungslasten auf die Mitgliedstaaten, Länder und Regionen verlagert. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage und der wirtschaftlichen Gesamtsituation wird dies abgelehnt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine deutliche Erhöhung der EU-Kofinanzierungssätze in der GAP nach 2027 mindestens auf dem bisherigen Niveau und einer Fortführung eines Umschichtungsinstruments für eine 100 % Finanzierung einzusetzen. Nur dadurch werden die Länder und Regionen bei der Umsetzung agrar-, umwelt-, klima- und strukturpolitischer Maßnahmen wirksam entlastet und eine gleichmäßige Inanspruchnahme der Förderinstrumente sichergestellt. 9. Der Bundesrat betont, dass die Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur in engem sachlichen Zusammenhang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 steht. Wiederherstellungsziele dürfen nicht zu einer faktischen Schwächung der GAP, zu einer Verdrängung produktiver Landwirtschaft oder zu zusätzlichen, nicht ausfinanzierten Belastungen landwirtschaftlicher Betriebe, Länder und Regionen führen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene sowie bei der Erarbeitung des Nationalen Wiederherstellungsplans dafür einzusetzen, dass Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur praxistauglich, verhältnismäßig, regional differenziert und im Einvernehmen mit den betroffenen Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern umgesetzt werden. Landwirtschaftliche Produktion, Ernährungssicherheit, Eigentumsrechte, Investitionssicherheit und die Funktionsfähigkeit gewachsener Agrarstrukturen sind angemessen zu berücksichtigen. Wiederherstellungsmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen dürfen nicht zulasten der Direktzahlungen, der ländlichen Entwicklung oder bewährter Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finanziert werden. Erforderlich sind zusätzliche europäische Finanzierungsinstrumente sowie ein vollständiger Ausgleich für Bewirtschaftungsauflagen, Mindererträge, Nutzungseinschränkungen, Wertverluste und zusätzliche Verwaltungsaufwände. 10. Eine spürbare Entbürokratisierung der GAP nach 2027 ist zwingend erforderlich. Die derzeitige Ausgestaltung der GAP ist für landwirtschaftliche Betriebe, Verwaltungen und Zahlstellen mit erheblichem Dokumentations-, Nachweis-, Kontroll- und Berichtaufwand verbunden. Dieser Aufwand bindet Ressourcen, erschwert die praktische Umsetzung und beeinträchtigt die Akzeptanz der GAP. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine grundlegende Vereinfachung der GAP einzusetzen. Förderverfahren, Antragsvorgaben, Kontrollen, Berichtspflichten und Evaluierungsanforderungen müssen praxistauglicher, digital anschlussfähiger und risikoorientierter ausgestaltet werden. Doppelprüfungen, unnötige Nachweispflichten und kleinteilige Detailvorgaben sind abzubauen. Begründung Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union steht nach 2027 vor erheblichen Herausforderungen. Landwirtschaftliche Betriebe sehen sich mit volatilen Märkten, steigenden Betriebsmittelkosten, zunehmenden Klima- und Wetterrisiken, wachsendem internationalen Wettbewerbsdruck sowie steigenden gesellschaftlichen Anforderungen konfrontiert. Zugleich leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Ernährungssicherung, zur Pflege der Kulturlandschaft, zum Umwelt-, Klima- und Tierschutz sowie zur wirtschaftlichen Stabilität ländlicher Räume. Vor diesem Hintergrund muss die GAP auch künftig ein zentrales Politikfeld der Europäischen Union bleiben und finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihre agrar-, versorgungs-, struktur- und umweltpolitischen Aufgaben wirksam erfüllen kann. Eine substanzielle und verlässliche Mittelausstattung ist Voraussetzung dafür, dass die GAP weiterhin Einkommen stabilisiert, die Wettbewerbsfähigkeit sichert, Transformationsprozesse begleitet und damit die Resilienz landwirtschaftlicher Betriebe stärkt. Der Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2026 zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 unterstreicht die Notwendigkeit eines leistungsfähigen EU-Haushalts. Die im parlamentarischen Verfahren vorgesehene Erhöhung des GAP-Budgets auf rund 439,3 Milliarden Euro ist ein wichtiges Signal und verdeutlicht, das zentrale europäische Politikfelder, darunter Landwirtschaft und ländliche Räume, nicht geschwächt werden dürfen. Die GAP bedarf auch künftig eines eigenständigen, klar erkennbaren und unmittelbar agrarpolitisch ausgerichteten Rechtsrahmens. Die Einbindung zentraler GAP-Regelungen in eine allgemeinere NRPP-Systematik birgt die Gefahr, dass Sichtbarkeit, Kohärenz und Steuerungsfähigkeit der Agrarpolitik geschwächt werden. Ein eigenständiger GAP-Rechtsrahmen ist erforderlich, um Rechtssicherheit, Transparenz und Planbarkeit für landwirtschaftliche Betriebe, Verwaltungen und Zahlstellen zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für agrarspezifische Begriffsbestimmungen, Fördervoraussetzungen, Interventionsarten, Finanzierungsregelungen, Kontrollvorgaben und Umsetzungsmechanismen. Eine klare Zuordnung dieser Regelungen zur GAP stärkt zugleich deren gemeinsamen europäischen Charakter und verbessert die Lesbarkeit und Anwendbarkeit der Vorschriften. Verpflichtende Kappung und Degression der Direktzahlungen sind agrarstrukturell und betriebswirtschaftlich nicht sachgerecht. Die GAP ist kein sozialpolitisches Transfersystem, sondern ein Instrument zur Sicherung landwirtschaftlicher Produktion, zur Stabilisierung von Einkommen, zur Honorierung gesellschaftlicher Leistungen und zur Entwicklung ländlicher Räume. Pauschale Kürzungsmechanismen würden den unterschiedlichen Agrarstrukturen in den Mitgliedstaaten und Regionen nicht gerecht. Gerade in Regionen mit größeren, arbeitsintensiven und flächenbezogen wirtschaftenden Betrieben lösen Kappung und Degression erhebliche Strukturbrüche aus. Betroffen wären insbesondere Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, hoher regionaler Wertschöpfung, erheblichen Investitionsverpflichtungen und besonderer Verantwortung für Ernährungssicherung und Flächenbewirtschaftung. Eine verpflichtende Begrenzung der Direktzahlungen würde die betriebliche Entwicklungsfähigkeit, Investitionsbereitschaft und Beschäftigungswirkung gefährden. Jeder bewirtschaftete Hektar trägt unabhängig von der Betriebsgröße zur Ernährungssicherung, zur Kulturlandschaftspflege und zur Erbringung von Umweltleistungen bei. Eine betriebsgrößenabhängige Abwertung dieser Leistungen wäre fachlich nicht überzeugend und könnte leistungsfähige Agrarstrukturen destabilisieren. Die gezielte Stärkung kleinerer und mittlerer Betriebe kann über bewährte Instrumente erfolgen. Die Förderung der ersten Hektare beziehungsweise die Umverteilungsprämie erfüllt bereits eine entsprechende Lenkungsfunktion, ohne pauschal in gewachsene Betriebsstrukturen einzugreifen. Die GAP muss ihrem Charakter nach eine gemeinsame europäische Politik bleiben. Flexibilisierung ist erforderlich, darf jedoch nicht zu einer Renationalisierung der Agrarpolitik führen. Unterschiedliche Förderbedingungen, auseinanderfallende Standards oder divergierende nationale Prioritätensetzungen könnten Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verursachen und die Kohärenz der GAP schwächen. Verbindliche europäische Leitplanken, gemeinsame Ziele, Mindeststandards und vergleichbare Kontroll- und Berichtspflichten sind daher unverzichtbar. Die ländliche Entwicklung muss weiterhin ein zentraler Bestandteil der GAP sein. Sie trägt wesentlich zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, zur regionalen Wertschöpfung, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Biodiversität, zur Infrastrukturentwicklung und zur Attraktivität ländlicher Räume bei. Bewährte Förderinstrumente wie LEADER, Investitionsförderung, Innovation, Beratung und regionale Entwicklung dürfen nicht geschwächt oder in allgemeine Förderkulissen aufgelöst werden. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Investitionen in Tierwohl, Klimaanpassung, Ressourceneffizienz, Biodiversität, Innovation, regionale Wertschöpfungsketten sowie Maßnahmen der ländlichen Entwicklung benötigen eine auskömmliche europäische Mitfinanzierung. Eine Absenkung der EU-Kofinanzierung und die Verlagerung zusätzlicher Finanzierungslasten auf Mitgliedstaaten, Länder und Regionen würde die Umsetzung dieser Maßnahmen erheblich erschweren. Dies gilt besonders angesichts angespannter öffentlicher Haushalte. Die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur begründet zusätzliche Anforderungen an die Mitgliedstaaten, die auch landwirtschaftliche Ökosysteme, Moorböden, Biodiversitätsindikatoren, Landschaftselemente sowie Monitoring- und Berichtspflichten betreffen können. Ihre Umsetzung fällt zeitlich mit der neuen GAP-Förderperiode ab 2028 zusammen. Ohne zusätzliche europäische Finanzierung besteht die Gefahr, dass Wiederherstellungsmaßnahmen aus bestehenden Agrarmitteln finanziert werden und damit Mittel für Einkommensstabilisierung, Investitionen, ländliche Entwicklung und Agrarumweltmaßnahmen verdrängen. Die Wiederherstellung von Ökosystemen kann nur gelingen, wenn sie gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft erfolgt. Pauschale Flächenvorgaben, ordnungsrechtliche Eingriffe, unzureichend kompensierte Nutzungseinschränkungen oder zusätzliche Bürokratie würden Akzeptanz, Wettbewerbsfähigkeit und Investitionsbereitschaft gefährden. Deshalb muss die Umsetzung kooperativ, freiwilligkeitsorientiert, vollständig finanziert und regional differenziert erfolgen. Schließlich ist eine spürbare Entbürokratisierung der GAP nach 2027 erforderlich. Die derzeitige Förderarchitektur ist für landwirtschaftliche Betriebe, Verwaltungen und Zahlstellen mit erheblichem Dokumentations-, Nachweis-, Kontroll- und Berichtaufwand verbunden. Förderverfahren, Antragsvorgaben, Kontrollen und Berichtspflichten müssen praxistauglicher, digital anschlussfähiger und risikoorientierter ausgestaltet werden. Vereinfachung ist Voraussetzung für Akzeptanz, Zielgenauigkeit und effizienten Mitteleinsatz. Drucksache 360/26 - 6 -

Relationen