polradar

Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes

dip / drucksache 07.08.2025 · WP 21 · 21/1265 · Unterrichtung · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1265 21. Wahlperiode 07.08.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. August 2025 gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes. 32. Sitzung des Stabilitätsrates am 17. Juli 2025 Übersicht der Dokumente zur Unterrichtung der Parlamente gemäß § 9 Stabilitätsratsgesetz Tagesordnung TOP 1 Stellungnahme des Stabilitätsrates zum von der Bundesregierung im deutschen mittelfristigen finanzpolitischstrukturellen Plan festzulegenden Nettoausgabenpfad − Beschluss TOP 2 Nachbenennung eines Mitglieds des Evaluationsausschusses − Beschluss Stabilitätsrat Vorsitzender Stabilitätsrat, Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Mitglieder des Stabilitätsrates Hausanschrift: Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Telefon: 030-18 682-1922 Fax: 030-18 682-3003 E-Mail: poststelle@stabilitaetsrat.de Az.: FV 4004/00190/013/001 Datum: 16. Juli 2025 32. Sitzung des Stabilitätsrates am 17. Juli 2025 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zur 32. Sitzung des Stabilitätsrates im Rahmen einer Videokonferenz lade ich Sie, auch im Namen des Bundesministers der Finanzen, Herrn Lars Klingbeil, ein für Donnerstag, den 17. Juli 2025, 14:00-15:00 Uhr. Für die Sitzung ist folgender Tagesordnungspunkt vorgesehen: Beschluss einer Stellungnahme des Stabilitätsrates zum gesamtstaatlichen Nettoausgabenpfad im von der Bundesregierung einzureichenden mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan Mit freundlichen Grüßen Dr. Marcus Optendrenk TOP 1 der 32. Sitzung des Stabilitätsrates am 17. Juli 2025 Beschluss des Stabilitätsrates für eine Stellungnahme des Stabilitätsrates zum im mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan festzulegenden Nettoausgabenpfad Der Stabilitätsrat beschließt die im Anhang beigefügte Stellungnahme des Stabilitätsrates zum im mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) festzulegenden Nettoausgabenpfad. Diese wird dem FSP als Anhang beigefügt. Stellungnahme des Stabilitätsrates zum im mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) festzulegenden Nettoausgabenpfad Mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die am 30. April 2024 in Kraft getreten ist, sind die gesamtstaatlichen Nettoausgaben der EU-Mitgliedstaaten als zentraler Indikator der europäischen Haushaltsüberwachung etabliert worden. Die Festlegung eines mehrjährigen Pfades für das maximal zulässige Wachstum der Nettoausgaben soll für jeden einzelnen Mitgliedstaat solide Staatsfinanzen und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellen. Deutschland hatte aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 mit der Europäischen Kommission eine Verlängerung der Abgabefrist des ersten mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans (FSP) vereinbart. Nachdem das Bundeskabinett Ende Juni 2025 den Regierungsentwurf für einen Bundeshaushalt 2025 und Eckwerte für die Jahre 2026 bis 2029 beschlossen hat, legt die Bundesregierung nunmehr im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen den ersten deutschen FSP für die Jahre 2025 bis 2029 vor. Die Europäische Kommission hat Deutschland am 17. Juni 2025 einen aktualisierten länderspezifischen Referenzpfad für die Entwicklung der Nettoausgaben vorgelegt. Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Referenzpfad ist eine quantitative Orientierung für die Festlegung des maximal zulässigen Nettoausgabenpfades. Der Referenzpfad beruht hinsichtlich der makroökonomischen Annahmen auf den Ergebnissen der Frühjahrsprognose der Europäischen Kommission vom 19. Mai 2025. Er berücksichtigt nicht die von der Bundesregierung beantragte Aktivierung der Nationalen Ausweichklausel für Verteidigung (NEC). Voraussetzung für die gewählte Verlängerung der Anpassungsperiode auf sieben Jahre ist die Vereinbarung eines Reform- und Investitionspakets mit der Europäischen Kommission. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung für die Festlegung des maximal zulässigen Nettoausgabenpfades Aktualisierungen und Anpassungen des Referenzpfades vorgenommen. Der daraus resultierende maximal zulässige Nettoausgabenpfad sieht eine nicht-lineare Entwicklung der Nettoausgaben vor, die in den ersten beiden Jahren des Anpassungszeitraums von hohen Wachstumsraten der Nettoausgaben angesichts der erforderlichen Maßnahmen zur Adressierung des hohen gesamtwirtschaftlichen Investitionsbedarfs geprägt ist. Die ab dem Jahr 2027 vorgesehene schrittweise Reduktion des Nettoausgabenwachstums spiegelt die im Anschluss erforderlichen Konsolidierungsanstrengungen wider. Die Höhe des maximalen Nettoausgabenwachstums beträgt somit im Jahr 2025 4,4 Prozent, im Jahr 2026 4,5 Prozent, im Jahr 2027 2,3 Prozent, im Jahr 2028 1,7 Prozent und im Jahr 2029 1,6 Prozent. Dieser Pfad wird flankiert durch Maßnahmen zur Konsolidierung und zur Erhöhung des Wachstumspotenzials. Die Bundesregierung hat sich mit der Europäischen Kommission auf ein Reform- und Investitionspaket zur Verlängerung der Anpassungsperiode verständigt. Es enthält Maßnahmen zur Stärkung privater Investitionen, zur Priorisierung und Beschleunigung öffentlicher Investitionen, zur Ausweitung des Arbeitsangebots, zum Abbau von Bürokratie, zur Steigerung der Verwaltungseffizienz sowie zur langfristig wirkenden fiskalischen Konsolidierung. Hierzu nimmt der Stabilitätsrat wie folgt Stellung: Der Stabilitätsrat begrüßt die Vorlage eines maximal zulässigen Nettoausgabenpfades für den Gesamtstaat durch die Bundesregierung. Eine verlässliche Einschätzung, ob der von der Bundesregierung festgelegte Nettoausgabenpfad eingehalten werden kann, kann der Stabilitätsrat erst auf Basis der gesamtstaatlichen Projektion vornehmen, welche das Gremium im Vorfeld der Abgabe des Draft Budgetary Plan am 15. Oktober 2025 beraten und beschließen wird. Der Stabilitätsrat bewertet daher zum jetzigen Zeitpunkt die methodischen Grundlagen des vorgeschlagenen Nettoausgabenpfades. Der Stabilitätsrat stellt fest, dass der maximal zulässige Nettoausgabenpfad auf ambitionierten Annahmen beruht. Dies gilt zum Beispiel für die bereits in der kurzen Frist erhöhte Potenzialwachstumsrate, die mit den bereits ergriffenen Maßnahmen zur Ausweitung öffentlicher und privater Investitionen begründet ist. Für die Einhaltung des vorgeschlagenen Nettoausgabenpfades ist von zentraler Bedeutung, dass Maßnahmen umgesetzt werden, die das Potenzialwachstum erhöhen, das Ausgabenwachstum des Staates begrenzen und Einnahmepotenziale ausschöpfen. Das sichert die Rolle Deutschlands als Stabilitätsanker in der EU. Der Stabilitätsrat hebt hervor, dass der vorgeschlagene Pfad zunächst eine höhere Nettoausgabendynamik ermöglicht, der eine sukzessiv einsetzende strukturelle Konsolidierung folgen soll. Diese ist vor allem durch eine konsequente Überprüfung der Aufgaben sowie der Ausgabenstruktur der Haushalte und durch umfangreiche Strukturreformen sowie eine Stärkung von Investitionen für ein strukturell höheres Wirtschaftswachstum erreichbar, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen und so den neuen europäischen Regeln zu entsprechen. Der Stabilitätsrat ist sich einig, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Expertenkommission zur Modernisierung der Schuldenbremse die europäische Perspektive konsequent mitdenken muss. Aus Sicht des Stabilitätsrates ist der Nettoausgabenpfad Ergebnis der konsequenten Anwendung der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts und der vorhandenen Flexibilitäten. Die daraus resultierende Planung für den deutschen Staatshaushalt ermöglicht wirtschaftliches Wachstum und dauerhaft tragfähige Staatsfinanzen. – 2 – TOP 2 der 32. Sitzung des Stabilitätsrates am 17. Juli 2025 Beschluss des Stabilitätsrates zur Zusammensetzung des Evaluationsausschusses Der Stabilitätsrat benennt als Nachfolger für Herrn Staatssekretär a. D. Uwe Becker (Hessen) Herrn Staatssekretär Dr. Till Kaesbach (Hessen) als Mitglied des Evaluationsausschusses. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen