Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes
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Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1265
21. Wahlperiode 07.08.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. August 2025 gemäß § 9 des
Stabilitätsratsgesetzes.
32. Sitzung des Stabilitätsrates am 17. Juli 2025
Übersicht der Dokumente zur Unterrichtung der Parlamente
gemäß § 9 Stabilitätsratsgesetz
Tagesordnung
TOP 1
Stellungnahme des Stabilitätsrates zum von der Bundesregierung im deutschen mittelfristigen
finanzpolitischstrukturellen Plan festzulegenden Nettoausgabenpfad
− Beschluss
TOP 2
Nachbenennung eines Mitglieds des Evaluationsausschusses
− Beschluss
Stabilitätsrat
Vorsitzender
Stabilitätsrat, Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
Mitglieder des Stabilitätsrates
Hausanschrift: Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030-18 682-1922
Fax: 030-18 682-3003
E-Mail: poststelle@stabilitaetsrat.de
Az.: FV 4004/00190/013/001
Datum: 16. Juli 2025
32. Sitzung des Stabilitätsrates am 17. Juli 2025
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
zur 32. Sitzung des Stabilitätsrates im Rahmen einer Videokonferenz lade ich Sie, auch im Namen
des Bundesministers der Finanzen, Herrn Lars Klingbeil, ein für
Donnerstag, den 17. Juli 2025, 14:00-15:00 Uhr.
Für die Sitzung ist folgender Tagesordnungspunkt vorgesehen:
Beschluss einer Stellungnahme des Stabilitätsrates zum gesamtstaatlichen Nettoausgabenpfad im
von der Bundesregierung einzureichenden mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marcus Optendrenk
TOP 1 der 32. Sitzung des Stabilitätsrates am 17. Juli 2025
Beschluss des Stabilitätsrates
für eine Stellungnahme des Stabilitätsrates zum im mittelfristigen
finanzpolitisch-strukturellen Plan festzulegenden Nettoausgabenpfad
Der Stabilitätsrat beschließt die im Anhang beigefügte Stellungnahme des Stabilitätsrates zum im mittelfristigen
finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) festzulegenden Nettoausgabenpfad.
Diese wird dem FSP als Anhang beigefügt.
Stellungnahme des Stabilitätsrates
zum im mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) festzulegenden
Nettoausgabenpfad
Mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die am 30. April 2024 in Kraft getreten ist, sind die
gesamtstaatlichen Nettoausgaben der EU-Mitgliedstaaten als zentraler Indikator der europäischen
Haushaltsüberwachung etabliert worden. Die Festlegung eines mehrjährigen Pfades für das maximal zulässige Wachstum der
Nettoausgaben soll für jeden einzelnen Mitgliedstaat solide Staatsfinanzen und die Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen sicherstellen.
Deutschland hatte aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 mit der Europäischen
Kommission eine Verlängerung der Abgabefrist des ersten mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans (FSP)
vereinbart. Nachdem das Bundeskabinett Ende Juni 2025 den Regierungsentwurf für einen Bundeshaushalt 2025 und
Eckwerte für die Jahre 2026 bis 2029 beschlossen hat, legt die Bundesregierung nunmehr im Einklang mit den
länderspezifischen Empfehlungen den ersten deutschen FSP für die Jahre 2025 bis 2029 vor.
Die Europäische Kommission hat Deutschland am 17. Juni 2025 einen aktualisierten länderspezifischen
Referenzpfad für die Entwicklung der Nettoausgaben vorgelegt.
Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Referenzpfad ist eine quantitative Orientierung für die
Festlegung des maximal zulässigen Nettoausgabenpfades. Der Referenzpfad beruht hinsichtlich der
makroökonomischen Annahmen auf den Ergebnissen der Frühjahrsprognose der Europäischen Kommission vom 19. Mai 2025.
Er berücksichtigt nicht die von der Bundesregierung beantragte Aktivierung der Nationalen Ausweichklausel für
Verteidigung (NEC). Voraussetzung für die gewählte Verlängerung der Anpassungsperiode auf sieben Jahre ist
die Vereinbarung eines Reform- und Investitionspakets mit der Europäischen Kommission.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung für die Festlegung des maximal zulässigen
Nettoausgabenpfades Aktualisierungen und Anpassungen des Referenzpfades vorgenommen.
Der daraus resultierende maximal zulässige Nettoausgabenpfad sieht eine nicht-lineare Entwicklung der
Nettoausgaben vor, die in den ersten beiden Jahren des Anpassungszeitraums von hohen Wachstumsraten der
Nettoausgaben angesichts der erforderlichen Maßnahmen zur Adressierung des hohen gesamtwirtschaftlichen
Investitionsbedarfs geprägt ist. Die ab dem Jahr 2027 vorgesehene schrittweise Reduktion des Nettoausgabenwachstums
spiegelt die im Anschluss erforderlichen Konsolidierungsanstrengungen wider. Die Höhe des maximalen
Nettoausgabenwachstums beträgt somit im Jahr 2025 4,4 Prozent, im Jahr 2026 4,5 Prozent, im Jahr 2027 2,3 Prozent,
im Jahr 2028 1,7 Prozent und im Jahr 2029 1,6 Prozent.
Dieser Pfad wird flankiert durch Maßnahmen zur Konsolidierung und zur Erhöhung des Wachstumspotenzials.
Die Bundesregierung hat sich mit der Europäischen Kommission auf ein Reform- und Investitionspaket zur
Verlängerung der Anpassungsperiode verständigt. Es enthält Maßnahmen zur Stärkung privater Investitionen, zur
Priorisierung und Beschleunigung öffentlicher Investitionen, zur Ausweitung des Arbeitsangebots, zum Abbau
von Bürokratie, zur Steigerung der Verwaltungseffizienz sowie zur langfristig wirkenden fiskalischen
Konsolidierung.
Hierzu nimmt der Stabilitätsrat wie folgt Stellung:
Der Stabilitätsrat begrüßt die Vorlage eines maximal zulässigen Nettoausgabenpfades für den Gesamtstaat durch
die Bundesregierung.
Eine verlässliche Einschätzung, ob der von der Bundesregierung festgelegte Nettoausgabenpfad eingehalten
werden kann, kann der Stabilitätsrat erst auf Basis der gesamtstaatlichen Projektion vornehmen, welche das Gremium
im Vorfeld der Abgabe des Draft Budgetary Plan am 15. Oktober 2025 beraten und beschließen wird. Der
Stabilitätsrat bewertet daher zum jetzigen Zeitpunkt die methodischen Grundlagen des vorgeschlagenen
Nettoausgabenpfades.
Der Stabilitätsrat stellt fest, dass der maximal zulässige Nettoausgabenpfad auf ambitionierten Annahmen beruht.
Dies gilt zum Beispiel für die bereits in der kurzen Frist erhöhte Potenzialwachstumsrate, die mit den bereits
ergriffenen Maßnahmen zur Ausweitung öffentlicher und privater Investitionen begründet ist. Für die Einhaltung
des vorgeschlagenen Nettoausgabenpfades ist von zentraler Bedeutung, dass Maßnahmen umgesetzt werden, die
das Potenzialwachstum erhöhen, das Ausgabenwachstum des Staates begrenzen und Einnahmepotenziale
ausschöpfen. Das sichert die Rolle Deutschlands als Stabilitätsanker in der EU.
Der Stabilitätsrat hebt hervor, dass der vorgeschlagene Pfad zunächst eine höhere Nettoausgabendynamik
ermöglicht, der eine sukzessiv einsetzende strukturelle Konsolidierung folgen soll. Diese ist vor allem durch eine
konsequente Überprüfung der Aufgaben sowie der Ausgabenstruktur der Haushalte und durch umfangreiche
Strukturreformen sowie eine Stärkung von Investitionen für ein strukturell höheres Wirtschaftswachstum erreichbar,
um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen und so den neuen europäischen Regeln zu
entsprechen.
Der Stabilitätsrat ist sich einig, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Expertenkommission zur
Modernisierung der Schuldenbremse die europäische Perspektive konsequent mitdenken muss.
Aus Sicht des Stabilitätsrates ist der Nettoausgabenpfad Ergebnis der konsequenten Anwendung der Regeln des
Stabilitäts- und Wachstumspakts und der vorhandenen Flexibilitäten. Die daraus resultierende Planung für den
deutschen Staatshaushalt ermöglicht wirtschaftliches Wachstum und dauerhaft tragfähige Staatsfinanzen.
– 2 –
TOP 2 der 32. Sitzung des Stabilitätsrates am 17. Juli 2025
Beschluss des Stabilitätsrates
zur Zusammensetzung des Evaluationsausschusses
Der Stabilitätsrat benennt als Nachfolger für Herrn Staatssekretär a. D. Uwe Becker (Hessen)
Herrn Staatssekretär Dr. Till Kaesbach (Hessen)
als Mitglied des Evaluationsausschusses.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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