polradar

Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes

dip / drucksache 21.05.2026 · WP 21 · 21/6172 · Unterrichtung · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 21/6172 21. Wahlperiode 21.05.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Ursprungsdatei ermöglichte keine Weiterverarbeitung zu einer barrierefreien Bundestagsdrucksache. Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Mai 2026 gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes. 35. Sitzung des Stabilitätsrates am 11. Mai 2026 Übersicht der Dokumente zur Unterrichtung der Parlamente gemäß § 9 Stabilitätsratsgesetz Tagesordnung und Pressemitteilung TOP 1 Einhaltung des Nettoausgabenpfades gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 Stabilitätsratsgesetz − Beschluss und Beratungsunterlagen − 25. Stellungnahme des unabhängigen Beirats TOP 2 Eckpunkte für die Projektion im Rahmen der Überwachung der Einhaltung des Nettoausgabenpfades nach § 7 Stabilitätsratsgesetz − Beschluss Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 3 – Stabilitätsrat Vorsitzender Stabilitätsrat, Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Mitglieder des Stabilitätsrates Hausanschrift: Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Telefon: 030-18 682-1922 E-Mail: poststelle@stabilitaetsrat.de Az.: FV 4004/00204/001 Datum: 24. April 2026 35. Sitzung des Stabilitätsrates am 9. Dezember 2025 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zur 35. Sitzung des Stabilitätsrates lade ich Sie, auch im Namen des Bundesministers der Finanzen, Herrn Lars Klingbeil, zu einer Präsenzsitzung für Montag, den 11. Mai 2026, 14:00 Uhr, in das Gebäude des Bundesrates, Leipziger Straße 3 – 4, 10117 Berlin, Festsaal, ein. Für die Sitzung ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Überwachung der Einhaltung des Nettoausgabenpfades 2. Eckpunktepapier für die Projektion im Rahmen der Überwachung der Einhaltung des Nettoausgabenpfades 3. Pressemitteilung und Verschiedenes. Mit freundlichen Grüßen Björn Fecker Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 5 – Stabilitätsrat Stabilitätsrat einig: wachstums- und stabilitätsstärkende Reformen in Bund und Ländern notwendig Der Stabilitätsrat tagte am 11. Mai 2026 unter dem Vorsitz des Senators für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, Björn Fecker, und des Bundesministers der Finanzen, Lars Klingbeil. Zentraler Tagesordnungspunkt der Sitzung des Stabilitätsrats war die Überprüfung der Einhaltung des Nettoausgabenpfades als neue zentrale Größe der europäischen Fiskalregeln. Der Nettoausgabenpfad wurde im deutschen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) festgelegt und vom Rat der Europäischen Union im Oktober 2025 angenommen. Der Stabilitätsrat hat bei seiner Sitzung die Einhaltung erstmals rückblickend für das Jahr 2025 sowie – auf Basis einer aktuellen gesamtstaatlichen Fiskalprojektion – für das laufende Jahr 2026 überprüft. Nettoausgabenpfad dürfte eingehalten werden Der Stabilitätsrat tauschte sich zunächst zur wirtschaftlichen Lage aus und stellte fest, dass das geschwächte Wirtschaftswachstum und die ansteigende Inflation in Folge des Kriegs im Nahen Osten die öffentlichen Finanzen vor zusätzliche Herausforderungen stellen. Zum Nettoausgabenpfad stellte der Stabilitätsrat fest, dass die Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum in den Jahren 2025 und 2026 unter Berücksichtigung des im europäischen Regelwerk vorgesehenen Kontrollkontos eingehalten werden dürften. Zur Funktionsweise des Kontrollkontos: Die Europäische Kommission erfasst für jeden Mitgliedstaat die jährlichen Abweichungen des Nettoausgabenwachstums vom festgelegten Nettoausgabenpfad auf einem Kontrollkonto. Diese (Unter- oder Überschreitung) werden dort im Zeitverlauf miteinander verrechnet. Zudem wird das Kontrollkonto in kumulierter Betrachtung bei Anwendung der Nationalen Ausweichklausel (NEC) um den jeweiligen Anstieg der Verteidigungsausgaben ggü. dem Jahr 2021 bereinigt. Dies ist auch für Deutschland einschlägig, da der Rat der Europäischen Union im Oktober 2025 die NEC für Deutschland aktiviert hat, um eine zeitnahe Stärkung der Verteidigungsfähigkeit zu ermöglichen. Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Das Nettoausgabenwachstum des Gesamtstaates betrug im Jahr 2025 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr und lag damit unterhalb des für das Jahr 2025 maximal zulässigen Nettoausgabenwachstums von 4,4 Prozent. Unter Berücksichtigung der nach der NEC abzugsfähigen Verteidigungsausgaben ergibt sich auf dem Kontrollkonto am Ende des Jahres 2025 eine Unterschreitung des Nettoausgabenpfades in Höhe von 0,6 Prozent des BIP. Im laufenden Jahr dürfte das Wachstum der Nettoausgaben laut aktueller Fiskalprojektion mit rd. 5 ¾ Prozent gegenüber dem Vorjahr oberhalb des maximal erlaubten Nettoausgabenwachstums von 4,5 Prozent liegen. Jedoch dürfte sich unter Berücksichtigung der nach der NEC abzugsfähigen Verteidigungsausgaben und nach Verrechnung mit der Unterschreitung des Vorjahres am Ende des Jahres 2026 kumuliert eine Unterschreitung des Nettoausgabenpfades auf dem Kontrollkonto in Höhe von ¼ Prozent des BIP ergeben. Der zulässige Grenzwert des Kontrollkontos wird damit im Jahr 2025 eingehalten und im Jahr 2026 gemäß Fiskalprojektion voraussichtlich eingehalten. Risiken bei der Entwicklung von Defizit und Schuldenstandsquote Der Stabilitätsrat beriet zudem über die Entwicklung des gesamtstaatlichen Defizits und der gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote. Im Jahr 2026 dürfte das Defizit laut Fiskalprojektion bei rd. 4 ¼ Prozent des BIP liegen, nach Berücksichtigung der Verteidigungsausgaben gemäß der NEC läge es bei 3 ½ Prozent des BIP. Der Stabilitätsrat stellt fest, dass die Obergrenze für das Maastricht-Defizit von 3 Prozent des BIP überschritten werden könnte, und wird diese kritische Entwicklung beobachten. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 – Die Maastricht-Schuldenstandsquote dürfte von 63,5 Prozent im Jahr 2025 auf 66 ½ Prozent des BIP in diesem Jahr steigen. Der Referenzwert von 60 Prozent würde damit weiterhin überschritten. Der Stabilitätsrat wies darauf hin, dass bei einer dauerhaften Fortsetzung des dynamischen Anstiegs der Schuldenstandsquote die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mittel- bis langfristig gefährdet sei. Forderung nach entschiedenen Reformen zur Verbesserung der fiskalischen Situation Vor diesem Hintergrund bekräftigte der Stabilitätsrat seine bereits im Herbst 2025 erhobene Forderung nach entschiedenen Reformen von Bund und Ländern. Diese müssten die fiskalische Situation bei Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen nachhaltig verbessern, insbesondere durch eine Stärkung des Potenzialwachstums, und könnten ausgaben- wie einnahmenseitige Maßnahmen umfassen. Der Stabilitätsrat begrüßte in diesem Zusammenhang die bereits umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zudem gelte es, die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität effektiv zu nutzen. Der Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil: „Wir investieren massiv in unsere Infrastruktur und in die Modernisierung unseres Landes. Das ist in der aktuellen wirtschaftlichen Lage der einzige wesentliche Wachstumsimpuls. Danebeninvestieren wir massiv in unsere Sicherheit und Verteidigung, damit wir auch in Zukunft in Deutschland sicher leben. Gleichzeitig reformieren wir unser Land, damit wir wettbewerbsfähiger und krisenfester werden. Wir überwinden den Investitions- und Reformstau der letzten 20 Jahre. All diese Anstrengungen sind notwendig, damit Deutschland ein starkes Land bleibt. Und all diese Anstrengungen spiegeln sich in den aktuellen Zahlen. Die höhere Verschuldung ist notwendig. Nicht zu investieren wäre langfristig viel teurer. Die finanziellen Herausforderungen sind groß. Aber wir achten sehr genau auf die Tragfähigkeit unserer Finanzen. Unser Schuldenstand bewegt sich weiter deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Die neuen Fiskalregeln der EU berücksichtigen, dass wir mit Reformen und Investitionen Wachstumspotenziale schaffen. Deswegen ist klar: Wir werden jetzt weitere Strukturreformen anpacken, um unsere Wirtschaft anzukurbeln.“ Der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, Björn Fecker: „Bei der Entwicklung des gesamtstaatlichen Defizits ist eine Unwucht zwischen Bund und Ländern erkennbar, denn die Länder und Kommunen tragen nur einen deutlich kleineren Teil zum Anstieg des Defizits und der Schuldenstandsquote bei. Zugleich geraten die Kommunen in ihrer Gesamtheit weiterhin finanziell unter enormem Druck, wie das Defizit von fast 32 Mrd. Euro im Jahr 2025 zeigt. Um die Haushaltslage der Kommunen dauerhaft zu verbessern, ist gerade auch der Bund gefragt. Die Altschuldenhilfe für einige Kommunen in der Republik ist hier ein erster kleiner Schritt, der aber nur Wirkung entfalten wird, wenn er größer ausfällt und auch wirklich alle stark betroffenen Kommunen bzw. alle Länder davon profitieren. Erkennbar ist auch, dass eine Einhaltung des Nettoausgabenpfads durch die zulässige Ausnahme der Verteidigungsausgaben möglich wird. Mittelfristig sollten diese auch in den nationalen Regelungen ab 1 Prozent des BIP nicht mehr unbegrenzt ausgenommen werden können, um einen zu starken Anstieg des Gesamtschuldenstands zu verhindern. Verteidigungsausgaben müssen perspektivisch über reguläre Einnahmen im Haushalt finanziert werden. Ansonsten ist die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte zukünftig durch sehr hohe Zinsausgaben gefährdet. Es ist abzuwarten, inwiefern die Kommission zur Reform der Schuldenbremse Vorschläge auch zur Begrenzung der Bereichsausnahme vorlegen wird.“ Der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk: „Die aktuelle Steuerschätzung macht deutlich, dass die öffentlichen Haushalte mit deutlich weniger Steuereinnahmen auskommen müssen. Wir stehen vor schwierigen Jahren angesichts eines anhaltend hohen Ausgabendrucks. Deshalb braucht es jetzt entschiedene Strukturreformen auf der Ausgabenseite mit einer klaren Prioritätensetzung, die auch die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum verbessern. Wir dürfen dauerhaft steigende Defizite und Schulden nicht einfach hinnehmen. Wir müssen mit Blick auf nachfolgende Generationen den weiteren Anstieg der Schuldenstandsquote stoppen!“ In seiner Stellungnahme schätzt der unabhängige Beirat des Stabilitätsrates die Projektion der Nettoausgaben für das Jahr 2026 im Grunde als plausibel ein und teilt somit die Einschätzung des Stabilitätsrates, dass die EU- Vorgaben diesbezüglich eingehalten werden. Er hält eine Einhaltung der gesamtstaatlichen Defizitgrenze von 3 Prozent des BIP unter Anwendung der NEC für möglich, wenn bedarfsweise Anpassungsmaßnahmen ergriffen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 7 – werden. Angesichts der besonderen Herausforderungen sieht der Beirat in der aktuell stark steigenden Schuldenquote per se noch keine Gefahr für die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen, empfiehlt aber nachdrücklich, den Anstieg der Schuldenquote so weit wie möglich zu begrenzen und im weiteren Verlauf umzukehren. Dies müsse durch wirksame Haushaltsregeln sichergestellt werden. Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen werden veröffentlicht unter: www.stabilitaetsrat.de Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 – TOP 1 der 35. Sitzung des Stabilitätsrates am 11. Mai 2026 Beschluss des Stabilitätsrates zur Einhaltung des Nettoausgabenpfades gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 Stabilitätsratsgesetz Nachdem bereits die vergangenen Jahre von einer wirtschaftlichen Stagnation geprägt waren, sieht sich die Finanzpolitik von Bund, Ländern und Gemeinden vor dem Hintergrund der geopolitischen Konflikte aktuell einer nochmals verschärften gesamtwirtschaftlichen Ausgangslage gegenüber. Im Jahr 2025 stagnierte die deutsche Volkswirtschaft nahezu mit einem realen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die der Fiskalprojektion zugrundeliegende Jahresprojektion der Bundesregierung sah eine konjunkturelle Belebung im Jahresverlauf 2026 vor. Mittlerweile ist aufgrund des Energiepreisanstiegs in Folge des Krieges im Nahen Osten ein gebremstes Wachstum zu erwarten, welches jedoch nicht vollständig zum Stillstand kommen dürfte. Dafür verantwortlich ist im Wesentlichen die expansive Finanzpolitik mit steigenden Staatsausgaben, auch für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz. Wie tiefgreifend die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten letztlich sein werden, hängt vor allem von dessen Verlauf und Dauer ab. Im Zuge des bereits erfolgten Energiepreisanstiegs dürfte die Inflationsrate im Jahr 2026 deutlich höher ausfallen als im Jahr 2025. Infolge der gestiegenen Inflationserwartungen sowie der geldpolitischen Reaktionen dürfte das Zinsniveau weiter steigen, was die Finanzierungskosten von Bund, Ländern und Gemeinden erhöht und damit die künftigen Handlungsspielräume der öffentlichen Haushalte weiter einengt. Hinzu treten die Auswirkungen der Inflation auf die Staatsausgaben sowie die Effekte aus den vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der hohen Energiepreise. Im Lichte der neuen Herausforderungen bekennen sich Bund und Länder weiterhin zu einer stabilitätsorientierten Finanzpolitik und zur Einhaltung des im mittelfristigen finanzpolitischstrukturellen Plan (FSP) festgelegten maximalen Nettoausgabenpfades. Zum ersten Mal seit der jüngsten Reform der europäischen Fiskalregeln überprüft der Stabilitätsrat die Einhaltung des Nettoausgabenpfades rückblickend. Der im FSP festgelegte maximale Nettoausgabenpfad wurde vom Rat der Europäischen Union im Oktober 2025 angenommen. Um die Steigerung der Verteidigungsfähigkeit zu ermöglichen, erlaubt die ebenfalls im Oktober 2025 vom Rat für Deutschland beschlossene Aktivierung der Nationalen Ausweichklausel (NEC), von diesem Nettoausgabenpfad abzuweichen, sofern diese Abweichung im erlaubten Rahmen auf ansteigende Verteidigungsausgaben zurückzuführen ist. Das Nettoausgabenwachstum betrug im Jahr 2025 rd. 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr und lag damit unterhalb des für das Jahr 2025 maximal zulässigen Nettoausgabenwachstums von4,4 Prozent. Abweichungen vom Ausgabenpfad werden auf einem von der Europäischen Kommission geführten Kontrollkonto festgehalten. Unterschreitungen können etwaige Überschreitungen in Folgejahren ausgleichen. Zudem kann auf dem Kontrollkonto um den Anstieg der Verteidigungsausgaben gemäß NEC bereinigt werden. In der Folge ergibt sich auf dem Kontrollkonto am Ende des Jahres 2025 eine Unterschreitung des Nettoausgabenpfades in Höhe von 0,6 Prozent des BIP unter Berücksichtigung der NEC. Im laufenden Jahr dürfte das Wachstum der Nettoausgaben laut der vorliegenden Fiskalprojektion mit rd. 5 ¾ Prozent gegenüber dem Vorjahr oberhalb des maximal erlaubten Nettoausgabenwachstums von 4,5 Prozent liegen, selbst nach Berücksichtigung des Aufwuchses der Verteidigungsausgaben gemäß der NEC im laufenden Jahr. Daraus ergibt sich in der Projektion im Jahr 2026 eine Überschreitung des im FSP vorgesehenen Ausgabenwachstums, durch die sich die kumulierte Unterschreitung auf dem Kontrollkonto verringert: Da das Kontrollkonto am Ende des Jahres 2025 mit der Unterschreitung ein „Guthaben“ aufwies, wird die Überschreitung im laufenden Jahr damit verrechnet. Insgesamt ergibt sich am Ende des Jahres 2026 auf dem Kontrollkonto nach Berücksichtigung der NEC eine kumulierte Unterschreitung des Nettoausgabenpfades in Höhe von ¼ Prozent des BIP. Der Stabilitätsrat stellt fest, dass damit die Obergrenzen des Nettoausgabenpfades in den Jahren 2025 und 2026 unter Berücksichtigung des Kontrollkontos eingehalten werden dürften. Hingegen zeigt die Projektion des gesamtstaatlichen Defizits, dass im Hinblick auf die Einhaltung der beiden Maastricht-Kriterien (Finanzierungsdefizit und Schuldenstandsquote) das Risiko einer Überschreitung besteht. Nach einem Defizit von 2,7 Prozent des BIP im Jahr 2025 dürfte es im laufenden Jahr auf 4 ¼ Prozent des BIP Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 9 – steigen. Auch unter Berücksichtigung des Aufwuchses der Verteidigungsausgaben gemäß der NEC beläuft sich das Defizit voraussichtlich auf 3 ½ Prozent des BIP. Der Stabilitätsrat sieht mit Sorge, dass damit die Obergrenze für das Maastricht-Defizit von 3 Prozent des BIP überschritten werden könnte. Die Maastricht-Schuldenstandsquote dürfte nach der vorliegenden Projektion von 63,5 Prozent im Jahr 2025 auf 66 ½ Prozent des BIP in diesem Jahr steigen. Der Stabilitätsrat weist darauf hin, dass bei einer dauerhaften Fortsetzung des dynamischen Anstiegs der Schuldenstandsquote die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mittelbis langfristig gefährdet ist. Dies muss bei einer möglichen Reform der Schuldenbremse mit in den Blick genommen werden. Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Stabilitätsrat seine bereits im Herbst 2025 erhobene Forderung nach entschiedenen Reformen von Bund und Ländern. Diese müssen die fiskalische Situation bei Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen nachhaltig verbessern, insbesondere durch eine Stärkung des Potenzialwachstums, und können ausgaben- wie einnahmenseitige Maßnahmen umfassen. Der Stabilitätsrat begrüßt in diesem Zusammenhang die bereits umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zudem gilt es, die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität effektiv zu nutzen. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 – Beratungsunterlage zum TOP 1 der 35. Sitzung des Stabilitätsrates am 11. Mai 2026 Tabelle 1: Projektion des Wachstums der Nettoausgaben, des gesamtstaatlichen Finanzierungssaldos und des Schuldenstands 2025 2026 in % ggü. Vorjahr Maximales erlaubtes Wachstum der Nettoausgaben laut finanzpolitisch-strukturellem Plan 4,4 4,5 Wachstum der Nettoausgaben1 3,9 5 ¾ in % des BIP Kontrollkonto2 -0,2 ¼ Kontrollkonto unter NEC2,3 -0,6 -¼ - in % des BIP - Gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo (Maastricht) -2,7 -4 ¼ davon: Bund -1,8 -3 Länder -0,2 -½ Gemeinden -0,6 -½ Sozialversicherungen -0,0 -¼ Gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo unter NEC3 -2,3 -3 ½ Struktureller gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo -1,5 -3 ¼ Schuldenstand (Maastricht) 63,5 66 ½ 1 Die Nettoausgaben bezeichnen die Staatsausgaben im Sinne des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen ohne Zinsausgaben, diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, Ausgaben für Programme der Union, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von Programmen, die von der Union finanziert werden, konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und einmalige und sonstige befristete Maßnahmen. 2 Ausweis auf Kontrollkonto: Jährliche Differenz zwischen Wachstum der Nettoausgaben (Ist bzw. Projektion) und maximal zulässigem Wachstum der Nettoausgaben (Nettoausgabenpfad im FSP) wird über die Jahre kumuliert. Negativer Wert: Entlastung, d. h. Nettoausgabenpfad wird eingehalten. Positiver Wert: Belastung, d. h. Nettoausgabenpfad wird überschritten. Gemäß EU-Fiskalregeln darf die kumulierte Überschreitung 0,6 % des BIP nicht übersteigen. 3 NEC - National Escape Clause: Aufgrund der Nationalen Ausweichklausel wird bei Prüfung der Einhaltung des Nettoausgabenpfades die kumulierte Abweichung zwischen Nettoausgabenwachstum und Pfad auf dem Kontrollkonto um den abzugsfähigen Zuwachs an Verteidigungsausgaben bereinigt. Der Finanzierungssaldo wird direkt um den Aufwuchs der Verteidigungsausgaben bereinigt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 11 – I. Vorbemerkungen zur Projektion Die im Folgenden dargestellte Projektion basiert auf der Jahresprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 28. Januar 2026. Außerdem sind die Ergebnisse des Statistischen Bundesamts sowie der Deutschen Bundesbank für das vergangene Jahr Basis für die gesamtstaatliche Finanzprojektion. Derzeit werden Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und für den Finanzplan bis 2030 erarbeitet. Die Projektion umfasst damit  wie in § 7 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz festgelegt  das laufende Jahr, für das der Bundeshaushaltsplan 2026 die Grundlage bildet. Dabei wurden die Steuereinnahmen des Bundeshaushalts sowie der Länder und Gemeinden an die anhand der Jahresprojektion aktualisierten Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 21. bis 23. Oktober 2025 angepasst. Die Schätzungen zur Haushaltsentwicklung von Ländern und Gemeinden wurden zudem auf Basis der Ist-Ergebnisse des Jahres 2025 aktualisiert. Die Extrahaushalte des Bundes beinhalten Annahmen, die zum Zeitpunkt der Projektion getroffen wurden. Die Projektion der Entwicklung der Sozialversicherungen wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeliefert. Deutschland hat am 17. Juli 2025 seinen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) an die Europäische Kommission (EU-KOM) übermittelt, welcher vom Rat der Europäischen Union im Oktober 2025 beschlossen wurde. An diesem Pfad wird die EU-KOM das deutsche gesamtstaatliche Wachstum der Nettoausgaben messen. Die hier dargestellte Projektion geht in den „Deutschen Fortschrittsbericht 2026“ ein. Der Fortschrittsbericht ist im Rahmen des Europäischen Haushaltsüberwachungsverfahrens jährlich bis zum 30. April der EU-KOM vorzulegen. Die EU-KOM überprüft nach Abgabe des Fortschrittsberichts, ob der im FSP festgelegte Nettoausgabenpfad und die Obergrenze für das Maastricht-Defizit von 3 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) für die Jahre 2025 und 2026 eingehalten werden. Die Entwicklung der Staatsfinanzen wird wesentlich von den im vergangenen Jahr erfolgten Grundgesetzänderungen (Artikel 109, 115, 143h) bestimmt. Der Artikel 143h des Grundgesetzes (GG) ermächtigt den Bund, ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung von bis zu 500 Mrd. Euro für Infrastrukturinvestitionen und für Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu errichten. Davon entfallen 300 Mrd. Euro auf Maßnahmen des Bundes zuzüglich Zuweisungen an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Höhe von 100 Mrd. Euro. Weitere 100 Mrd. Euro sind für Maßnahmen der Länder vorgesehen. Die Errichtung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) sichert eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen zur Modernisierung Deutschlands. Mit der Änderung der Artikel 109 und 115 GG wurden vom Gesetzgeber wichtige Voraussetzungen geschaffen, damit der Bund die verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Ausgaben erhöhen, und Deutschland seine Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich stärken sowie das Ziel einer NATO-Quote von 3,5 % des BIP im Jahr 2029 erreichen kann. Außerdem wurde den Ländern mit der Änderung des Artikels 109 GG ein struktureller Neuverschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 % des BIP ermöglicht. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 – – 2 – II. Erläuterungen der Entwicklung der öffentlichen Haushalte bis 2026 Projektion in finanzstatistischer Abgrenzung  Öffentlicher Gesamthaushalt (ÖGH): Der Finanzierungssaldo des ÖGH, bestehend aus den Kernhaushalten von Bund, Ländern, Gemeinden und deren jeweiligen Extrahaushalten (in finanzstatistischer Abgrenzung), lag im Jahr 2025 bei -126,0 Mrd. Euro. Damit fiel das Defizit um 36,5 Mrd. Euro höher aus als ein Jahr zuvor (Finanzierungssaldo 2024: -89,5 Mrd. Euro). Der Anstieg des Defizits im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2024 ist vor allem auf ein um 40,3 Mrd. Euro höheres Defizit beim Kernhaushalt des Bundes und in geringerem Maße (7,1 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr) bei den Gemeinden zurückzuführen. Die Länder verbesserten ihren Finanzierungssaldo gegenüber dem Jahr 2024 um 9,2 Mrd. Euro. Im laufenden Jahr dürfte sich das Finanzierungsdefizit für den ÖGH auf 209 ½ Mrd. Euro belaufen. Damit würde das Defizit um 83 ½ Mrd. Euro höher ausfallen als im Jahr 2025. Hierzu trägt vor allem ein um 33 Mrd. Euro höheres Defizit beim Bundeshaushalt und ein um 49 ½ Mrd. Euro höheres Defizit bei den Extrahaushalten des Bundes jeweils gegenüber dem Vorjahr bei. Tabelle 2: Finanzierungssalden des ÖGH (ohne Sozialversicherungen) 2025 2026 Finanzierungssaldo (Kern- und Extrahaushalte) in Mrd. Euro Bund -85,4 -167 ½ Länder -8,7 -11 ½ Gemeinden -31,9 -30 Öffentlicher Gesamthaushalt -126,0 -209 ½ Anmerkung: 2025: Ist-Daten des Statistischen Bundesamtes. Die Ausgaben der öffentlichen Haushalte würden im Jahr 2026 gegenüber dem Vorjahr um 6 ½ % steigen. Dabei haben die Zinsausgaben mit 21 ½ % die höchste Rate, gefolgt von den Zahlungen an Verwaltungen und dem laufenden Sachaufwand. Die Sachinvestitionen steigen in der Projektion ebenfalls deutlich an (+7 %). Die Einnahmen würden im Jahr 2026 mit 1 % wesentlich weniger zunehmen als die Ausgaben.  Bund: Das Finanzierungsdefizit des Bundes (einschließlich seiner Extrahaushalte) betrug im Jahr 2025 85,4 Mrd. Euro. Es hatte sich damit deutlich um 38,6 Mrd. Euro gegenüber dem Jahr 2024 (Defizit 2024: 46,8 Mrd. Euro) erhöht. Dies resultierte aus einer Erhöhung des Finanzierungsdefizits beim Kernhaushalt um 40,3 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr, wobei die Einnahmen sanken und die Ausgaben stiegen. Das Defizit der Extrahaushalte des Bundes verringerte sich dagegen leicht um 1,7 Mrd. Euro im Vergleich zum Jahr 2024. Hierzu trug insbesondere bei, dass das Defizit des neu errichteten SVIK in Höhe von 24 Mrd. Euro und das höhere Defizit des Sondervermögens Bundeswehr (SV BW) in Höhe von 2,3 Mrd. Euro durch eine Verbesserung des Finanzierungssaldos des KTF (+27,9 Mrd. Euro) mehr als ausgeglichen wurde. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 13 – – 3 – Die Einnahmen des Bundeshaushalts fielen im Jahr 2025 insgesamt um 12,7 Mrd. Euro (-2,9 %) niedriger aus. Dabei gab es gegenläufige Effekte: Um 26,3 Mrd. Euro geringeren Sonstigen Einnahmen standen gestiegene Steuereinnahmen (+13,6 Mrd. Euro) gegenüber. Der Rückgang der Sonstigen Einnahmen ist hierbei überwiegend auf Sondereffekte zurückzuführen. Beispielsweise erhielt Deutschland im Jahr 2024 Einnahmen in Höhe von 13,5 Mrd. Euro aus der Umsetzung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans von der EU-KOM, die im Jahr 2025 nicht erfolgten. Die Ausgaben des Bundeshaushalts überschritten im Jahr 2025 das Vorjahresniveau um 5,9 % (+27,6 Mrd. Euro). Zu den höheren Ausgaben trugen die Eigenkapitalerhöhung (+2,8 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr) und ein Darlehen (3,0 Mrd. Euro) an die Deutsche Bahn AG , ein höheres Darlehen an die Sozialversicherungen (+4,2 Mrd. Euro) sowie höhere Zahlungen an die Rentenversicherung (+6,5 Mrd. Euro) bei. Höhere militärische Beschaffungen schlugen mit 5,4 Mrd. Euro zu buche. An Unternehmen wurden um 15,5 Mrd. Euro höhere Zuschüsse gezahlt. Darin sind Ausgaben zur Finanzierung der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Höhe von 16,5 Mrd. Euro enthalten, die seit dem 1. Januar 2025 aus dem Kernhaushalt finanziert werden und zuvor im KTF etatisiert waren. Im laufenden Jahr wird für den Bund mit einem Defizit von 167 ½ Mrd. Euro gerechnet; das ergäbe gegenüber dem Jahr 2025 eine Erhöhung um 82 Mrd. Euro. Das höhere Defizit resultiert mit 49 ½ Mrd. Euro vor allem aus den Extrahaushalten des Bundes. Dabei wird mit höheren Defiziten im Vergleich zum Vorjahr insbesondere beim SVIK um 27 ½ Mrd. Euro, beim KTF um 7 ½ Mrd. Euro und beim SV BW um 6 Mrd. Euro gerechnet. Der Kernhaushalt dürfte mit einem um 33 Mrd. Euro höheren Defizit beitragen. Laut Haushaltsgesetz gehen beim Kernhaushalt des Bundes die Einnahmen im Jahr 2026 voraussichtlich um ½ % gegenüber dem Vorjahr zurück. Die Ausgaben steigen um 6 ½ %. Der Anstieg der Ausgaben wird vor allem durch höhere verteidigungs- und sicherheitsrelevante Ausgaben (+28,7 Mrd. Euro) bestimmt, die sich zum überwiegenden Teil in dem Anstieg des laufenden Sachaufwands um 48 % gegenüber dem Vorjahr widerspiegeln. Außerdem ist im Bundeshaushalt eine Erhöhung der Sachinvestitionen um 28 ½ % veranschlagt. Zusammen mit den Extrahaushalten des Bundes steigen die Sachinvestitionen im Jahr 2026 voraussichtlich um 13 ½ %. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 – – 4 –  Länder: Der Finanzierungssaldo der Gesamtheit der Länderhaushalte (einschließlich ihrer Extrahaushalte) belief sich im Jahr 2025 auf -8,7 Mrd. Euro. Der Saldo war damit um 9,2 Mrd. Euro höher als im Vorjahr. Hierzu trugen vor allem die Extrahaushalte der Länder mit einem um 8,1 Mrd. Euro geringeren Defizit bei, wohingegen sich das der Kernhaushalte um 1,1 Mrd. Euro leicht erhöhte. Für das Jahr 2026 wird mit einem um 3 Mrd. Euro höheren Defizit für die Ländergesamtheit gerechnet (-11 ½ Mrd. Euro). Für die Länderkernhaushalte könnte das Finanzierungsdefizit im Jahr 2026 bei insgesamt 10 Mrd. Euro liegen, das damit um 2 ½ Mrd. Euro höher wäre als im Jahr zuvor. Dabei würden die Einnahmen um 4 ½ % und die Ausgaben um 5 % zunehmen. Bei den Einnahmen entfallen 11 Mrd. Euro auf eine Zunahme der Steuereinnahmen. Der Anstieg der Sonstigen Einnahmen um 14 Mrd. Euro ist von den Zuweisungen aus dem SVIK geprägt. Dabei ist unterstellt, dass die Mittel aus dem SVIK im Kernhaushalt der Länder vereinnahmt werden. Die Verausgabung von Mitteln aus dem SVIK (Länderanteil und die für die Länder bestimmten Maßnahmen der Bundessäule) dürften vor allem zur Erhöhung der Sachinvestitionen um 11 % gegenüber dem Vorjahr beitragen. Im Jahr 2025 lagen die Sachinvestitionen noch 1,5 % unter dem Niveau des Vorjahres. Die Zunahme der Zahlungen an Verwaltungen dürfte u. a. die Weitergabe von Mitteln aus dem SVIK an die Gemeinden widerspiegeln. Die dargestellte Entwicklung der Personalausgaben ist von dem jüngsten Tarifabschluss der Länder geprägt.  Gemeinden: Seit dem Jahr 2023 verzeichnen die Gemeinden in ihren Kernhaushalten zunehmende Finanzierungsdefizite. Nach 24,3 Mrd. Euro im Jahr 2024 ist das Defizit im vergangenen Jahr weiter auf 29,4 Mrd. Euro angestiegen. Im Jahr 2026 dürften gemäß Projektion die Einnahmen mit 5 ½ % etwas stärker zunehmen als die Ausgaben mit 5 %. In der Folge könnte das Defizit leicht auf etwa 27 ½ Mrd. Euro zurückgehen. Auf der Einnahmeseite dürften die Steuereinnahmen etwas kräftiger wachsen als in den beiden Vorjahren. Der deutliche Anstieg der Sonstigen Einnahmen resultiert vor allem aus höheren laufenden und investiven Zuweisungen der Länder, einschließlich der durchgeleiteten Mittel des Bundes. Die investiven Zuweisungen von den Ländern steigen insbesondere aufgrund der Zahlungen aus dem vom Bund finanzierten SVIK. Die Gemeinden erhalten Mittel aus dem Länder‑ und Gemeindeanteil in Höhe von 100 Mrd. Euro über 12 Jahre sowie aus Maßnahmen der Bundessäule. Auf der Ausgabenseite setzt sich der starke Anstieg bei den sozialen Leistungen, beim Personal und bei den Zinsausgaben fort. Die Sachinvestitionen dürften ähnlich wie im Vorjahr zunehmen. Die Steigerung des kommunalen Investitionsniveaus ist dabei vor allem auf die vom Bund bereitgestellten SVIK‑Mittel zurückzuführen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 15 – – 5 – Projektion in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) Entwicklung der Nettoausgaben Für die Bewertung der Einhaltung des Nettoausgabenpfades ist das Kontrollkonto der einschlägige Indikator. Das Kontrollkonto dokumentiert die kumulierten jährlichen Abweichungen der Nettoausgaben vom vorgegebenen Pfad in % des BIP. Gemäß EU- Fiskalregeln darf die kumulierte Überschreitung 0,6 % des BIP nicht übersteigen. Im Jahr 2025 betrug das Wachstum der Nettoausgaben 3,9 %. Damit wurde das nach dem FSP vorgeschriebene maximale Nettoausgabenwachstum von 4,4 % für das Jahr 2025 eingehalten. Auf dem Kontrollkonto wurde eine Unterschreitung/Entlastung (vor NEC: -0,2 % des BIP, nach NEC: -0,6 % des BIP) festgehalten. Im laufenden Jahr wird ein Anstieg der Nettoausgaben in Höhe von 5 ¾ % gegenüber dem Vorjahr projiziert (erlaubter Nettoausgabenpfad: 4,5 %). Auf dem Kontrollkonto ergäbe sich eine kumulierte Belastung des Kontos im Jahr 2026 in Höhe von ¼ % des BIP. Unter Berücksichtigung der NEC wiese das Kontrollkonto 2026 eine kumulierte Entlastung („Übererfüllung“) von ¼ % des BIP aus. Sowohl vor als auch nach NEC würde auch im laufenden Jahr das vorgegebene Nettoausgabenwachstum eingehalten werden. Gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo (Maastricht) Das Finanzierungsdefizit für den Staatshaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen inkl. ihrer jeweiligen Extrahaushalte in den Kategorien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) unterschritt im Jahr 2025 mit 2,7 % des BIP die Obergrenze von 3 % des BIP. Die Abweichung vom im Herbst letzten Jahres projizierten Defizit (DBP: 3 ¼ % des BIP) ist im Wesentlichen auf höhere Einnahmen zurückzuführen. Für das Jahr 2026 wird eine gesamtstaatliche Defizitquote von 4 ¼ % des BIP und unter Berücksichtigung der NEC von 3 ½ % des BIP projiziert. Sollte sich die Projektion realisieren, würde die Defizitobergrenze von 3 % des BIP überschritten werden. Der Bund hat den höchsten Anteil am Defizit und auch am Anstieg desselben. Der Anstieg des Defizits des Bundes geht insbesondere auf die Ausgabenzuwächse für die verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Ausgaben sowie des SVIK zurück. Gesamtstaatlicher struktureller Finanzierungssaldo Der strukturelle Saldo entspricht dem um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigten Finanzierungssaldo. Das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit würde von 1,5 % des BIP im Jahr 2025 laut Projektion auf 3 ¼ % des BIP im Jahr 2026 steigen. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 – – 6 – Schuldenstandsquote (Maastricht) Die Maastricht-Schuldenstandsquote beschreibt den aggregierten Bruttoschuldenstand der öffentlichen Haushalte; eine Saldierung mit staatlichem Vermögen findet nicht statt. Maßgeblich für die Entwicklung der Staatsschuldenquote ist die kassenmäßige Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte. Im Jahr 2025 belief sich die Schuldenstandsquote auf 63,5 % des BIP (vorläufiger Stand vom 31.3.2026). Nach der vorliegenden Projektion erhöht sich die Schuldenstandsquote im Jahr 2026 auf 66 ½ % des BIP. Annahmen zur finanzstatistischen Projektion des Öffentlichen Gesamthaushalts Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Tabelle 3: Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2025 2026 in % ggü. Vorjahr Bruttoinlandsprodukt (nominal) 3,3 3,6 2025: Statistisches Bundesamt vom 25. Februar 2026. 2026: Ergebnisse der Jahresprojektion der Bundesregierung vom 28. Januar 2026, die gemäß Vorausschätzungsgesetz (EgVG) und Vorausschätzungsverordnung (EgVO) von der Gemeinschaftsdiagnose als unabhängiger Einrichtung befürwortet wurde. Steueraufkommen In die Projektion gingen die anhand der Jahresprojektion der Bundesregierung aktualisierten Ergebnisse der 169. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 21. bis 23. Oktober 2025 ein. Darüber hinaus wurden in der Projektion der Staatsfinanzen folgender Gesetzentwurf und Referentenentwurf berücksichtigt:  Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes;  Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz). Darstellung der öffentlichen Haushalte Die Entwicklung der öffentlichen Haushalte wird in der Abgrenzung der Finanzstatistik ausgewiesen. Die Einnahmen und Ausgaben des Bundes, der Länder und Gemeinden beinhalten auch die Extrahaushalte der jeweiligen Ebene. Die Extrahaushalte der Ebenen sind im Öffentlichen Gesamthaushalt enthalten. Die Darstellung der Entwicklung des Bundeshaushalts, der Länderhaushalte und der Gemeindehaushalte im Einzelnen beinhaltet jeweils die Kernhaushalte. Ergänzend wird der staatliche Finanzierungssaldo in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen dargestellt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 17 – – 7 – Die Extrahaushalte des Bundes beinhalten u. a. ERP-Sondervermögen, Bundeseisenbahnvermögen, EU-Finanzierung, Versorgungsrücklage des Bundes, Versorgungsfonds des Bundes, Entschädigungsfonds, Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“, Investitions- und Tilgungsfonds, Postbeamtenversorgungskasse, Finanzmarktstabilisierungsfonds, Sondervermögen „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“, Klima- und Transformationsfonds, Restrukturierungsfonds, FMS- Wertmanagement, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sondervermögen „Aufbauhilfe“, Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“, Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung, Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“(aufgelöst ab 2024), Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter", Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Corona, das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ und „Sondervermögen Bundeswehr“, DB InfraGO AG, DB Regio AG, Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. 2025: Bund: Rechnungsergebnisse des Bundeshaushalts 2025; Länder: Vierteljährliche Kassenergebnisse der Länder (SFK 3, 1. - 4. Quartal 2025); Gemeinden: Vierteljährliche Kassenergebnisse der kommunalen Haushalte (GFK, 1. - 4. Quartal 2025). 2026: Bund: Soll Bundeshaushalt 2026 gemäß „Gesetz zur Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026“, BGBl I 2025 Nr. 343; Länder, Gemeinden und Extrahaushalte des Bundes: BMF-Schätzung. Stand: 30. März 2026. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 – – 8 – BM F - I A 4 G es am ts ta at in A bg re nz un g Vo lk sw irt sc ha ft lic he G es am tr ec hn un ge n1 20 25 20 26 - V er än de ru ng in % ge ge nü be r V or ja hr - Au sg ab en pf ad fi na nz po lit is ch -s tr uk tu re lle r P la n 4, 4 4, 5 W ac hs tu m d er N et to au sg ab en 2 3, 9 5 ¾ - i n % d es B IP - Ko nt ro llk on to 3 -0 ,2 ¼ Ko nt ro llk on to u nt er N EC 4 -0 ,6 - ¼ - i n % d es B IP - Fi na nz ie ru ng ss al do (M aa st ric ht ) -2 ,7 -4 ¼ da vo n: Bu nd -1 ,8 -3 Lä nd er -0 ,2 - ½ G em ei nd en -0 ,6 - ½ So zia lv er si ch er un ge n 0, 0 - ¼ Fi na nz ie ru ng ss al do (M aa st ric ht ) u nt er N EC 4 -2 ,3 -3 ½ St ru kt ur el le r F in an zie ru ng ss al do -1 ,5 -3 ¼ Sc hu ld en st an d (M aa st ric ht ) 63 ,5 66 ½ 1 B un d, L än de r, Ge m ei nd en u nd S oz ia lv er sic he ru ng je w ei ls ei ns ch lie ßl ic h ih re r E xt ra ha us ha lte . 2 D ie N et to au sg ab en b ez ei ch ne n di e St aa ts au sg ab en im S in ne d es E ur op äi sc he n Sy st em s V ol ks w irt sc ha ft lic he r Ge sa m tr ec hn un ge n oh ne Z in sa us ga be n, d isk re tio nä re e in na hm en se iti ge M aß na hm en , A us ga be n fü r P ro gr am m e de r U ni on , d ie v ol lst än di g du rc h Ei nn ah m en a us d en U ni on sf on ds a us ge gl ic he n w er de n, n at io na le A us ga be n fü r d ie K of in an zie ru ng v on P ro gr am m en , d ie v on d er U ni on fi na nz ie rt w er de n, k on ju nk tu re lle K om po ne nt en d er A us ga be n f ür L ei st un ge n be i A rb ei ts lo sig ke it un d ei nm al ig e un d so ns tig e be fr ist et e M aß na hm en . 3 A us w ei s a uf K on tr ol lk on to : J äh rli ch e Di ffe re nz zw isc he n W ac hs tu m d er N et to au sg ab en (I st b zw . P ro je kt io n) u nd m ax im al zu lä ss ig em W ac hs tu m de r N et to au sg ab en (N et to au sg ab en pf ad im F SP ) w ird ü be r d ie Ja hr e ku m ul ie rt . N eg at iv er W er t: En tla st un g, d . h . N et to au sg ab en pf ad w ird e in ge ha lte n. Po sit iv er W er t: Be la st un g, d . h . N et to au sg ab en pf ad w ird ü be rs ch rit te n. G em äß E U -F isk al re ge ln d ar f d ie k um ul ie rt e Ü be rs ch re itu ng 0 ,6 % d es B IP ni ch t ü be rs te ig en . 4 N EC - N at io na l E sc ap e Cl au se : A uf gr un d de r N at io na le n Au sw ei ch kl au se l w ird b ei P rü fu ng d er E in ha ltu ng d es N et to au sg ab en pf ad es d ie k um ul ie rt e A bw ei ch un g zw isc he n N et to au sg ab en w ac hs tu m u nd P fa d au f d em K on tr ol lk on to u m d en a bz ug sf äh ig en Z uw ac hs a n Ve rt ei di gu ng sa us ga be n be re in ig t. D er F in an zie ru ng ss al do w ird d ire kt u m d en A uf w uc hs d er V er te id ig un gs au sg ab en b er ei ni gt . Ab w ei ch un ge n in d en S um m en d ur ch R un de n de r Z ah le n. 30 . M är z 2 02 6 N et to au sg ab en Fi na nz ie ru ng ss al do u nd S ch ul de ns ta nd Ko nt ro llk on to Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 19 – BM F - I A 4 30 . M är z 2 02 6 En tw ic kl un g de r ö ffe nt lic he n Ha us ha lte b is 2 02 6 20 25 20 26 20 26 Ab gr en zu ng F in an zs ta tis tik 1 - M rd . € - - V er än de ru ng in % ge ge nü be r V or ja hr - I. Au sg ab en Bu nd 65 5, 9 73 2 ½ 11 ½ Lä nd er 58 0, 8 61 1 5 Ge m ei nd en 42 3, 3 44 1 ½ 4 ½ Ö ff en tli ch er G es am th au sh al t 14 23 ,3 15 17 6 ½ II . Ei nn ah m en Bu nd 57 0, 5 56 5 -1 Lä nd er 57 2, 1 59 9 ½ 4 ½ Ge m ei nd en 39 1, 4 41 1 ½ 5 Ö ff en tli ch er G es am th au sh al t 12 97 ,4 13 07 ½ 1 II I. Fi na nz ie ru ng ss al do Bu nd -8 5, 4 -1 67 ½ Lä nd er -8 ,7 -1 1 ½ Ge m ei nd en -3 1, 9 -3 0 Ö ff en tli ch er G es am th au sh al t -1 26 ,0 -2 09 ½ 1 B un d, L än de r u nd G em ei nd en : K er nu nd E xt ra ha us ha lte ; Ö ffe nt lic he r G es am th au sh al t: Ke rn - un d Ex tr ah au sh al te d er G eb ie ts kö rp er sc ha ft en , o hn e So zia lv er sic he ru ng . Ab w ei ch un ge n in d en S um m en d ur ch R un de n de r Z ah le n. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 – BM F - I A 4 30 . M är z 2 02 6 En tw ic kl un g de s Ö ff en tli ch en G es am th au sh al ts b is 2 02 6 20 25 20 26 20 26 - M rd . € - - V er än de ru ng in % ge ge nü be r V or ja hr - I. Au sg ab en Pe rs on al au sg ab en 40 7, 1 42 3 4 La uf en de r S ac ha uf w an d 28 5, 7 31 9 11 ½ Zi ns au sg ab en a n an de re B er ei ch e 52 ,1 63 ½ 21 ½ Sa ch in ve st iti on en 11 2, 6 12 0 ½ 7 Za hl un ge n an a nd er e Ve rw al tu ng en 1 13 0, 2 14 5 ½ 12 So ns tig e Au sg ab en 43 5, 6 44 5 ½ 2 In sg es am t 14 23 ,3 15 17 6 ½ II . Ei nn ah m en St eu er n 98 8, 9 10 14 2 ½ So ns tig e Ei nn ah m en 30 8, 5 29 3 -5 In sg es am t 12 97 ,4 13 07 ½ 1 II I. Fi na nz ie ru ng ss al do -1 26 ,0 -2 09 ½ 1 V er re ch nu ng sv er ke hr u nd Z ah lu ng en a n So zia lv er sic he ru ng en . Ke rn - u nd E xt ra ha us ha lte d er G eb ie ts kö rp er sc ha ft en , o hn e So zia lv er sic he ru ng . Ab w ei ch un ge n in d en S um m en d ur ch R un de n de r Z ah le n. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 21 – BM F - I A 4 30 . M är z 2 02 6 En tw ic kl un g de s B un de sh au sh al ts (K er nh au sh al t) b is 2 02 6 20 25 20 26 20 26 - M rd . € - - V er än de ru ng in % ge ge nü be r V or ja hr - I. Au sg ab en Pe rs on al au sg ab en 44 ,7 47 5 ½ La uf en de r S ac ha uf w an d 48 ,2 71 ½ 48 Zi ns au sg ab en a n an de re B er ei ch e 28 ,1 30 7 ½ Sa ch in ve st iti on en 7, 6 10 28 ½ Za hl un ge n an V er w al tu ng en 23 2, 9 24 5 5 So ns tig e Au sg ab en 13 1, 7 12 1 -8 In sg es am t 49 3, 3 52 4 ½ 6 ½ II . Ei nn ah m en St eu er n 38 8, 6 38 7 - ½ So ns tig e Ei nn ah m en 39 ,4 39 - ½ In sg es am t 42 7, 9 42 6 ½ - ½ II I. Fi na nz ie ru ng ss al do -6 5, 4 -9 8 IV . N et to kr ed ita uf na hm e 66 ,9 98 Ab w ei ch un ge n in d en S um m en d ur ch R un de n de r Z ah le n. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 – BM F - I A 4 30 . M är z 2 02 6 En tw ic kl un g de r L än de rh au sh al te (K er nh au sh al te ) b is 2 02 6 BM F- Pr oj ek tio n 20 25 20 26 20 26 - M rd . € - - V er än de ru ng in % ge ge nü be r V or ja hr - I. Au sg ab en Pe rs on al au sg ab en 17 7, 4 18 3 ½ 3 ½ La uf en de r S ac ha uf w an d 55 ,1 56 2 Zi ns au sg ab en a n an de re B er ei ch e 10 ,4 11 ½ 9 Sa ch in ve st iti on en 10 ,9 12 11 Za hl un ge n an V er w al tu ng en 16 8, 3 17 7 ½ 5 ½ So ns tig e Au sg ab en 11 3, 6 12 3 8 In sg es am t 53 5, 6 56 3 5 II . Ei nn ah m en St eu er n 39 4, 4 40 5 ½ 3 So ns tig e Ei nn ah m en 13 3, 7 14 7 ½ 10 ½ In sg es am t 52 8, 2 55 3 4 ½ II I. Fi na nz ie ru ng ss al do -7 ,4 -1 0 Ab w ei ch un ge n in d en S um m en d ur ch R un de n de r Z ah le n. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 23 – 77 . S itz un g de s AK S ta bi lit ät sr at , A pr il 20 26 16 .0 4. 20 26 En tw ic kl un g de r L än de rk er nh au sh al te im Ja hr 2 02 6 - P ro je kt io n de r L än de r - Is t Sc hä tz un g Is t Sc hä tz un g 20 25 20 26 20 27 20 28 20 29 20 30 20 25 20 26 20 27 20 28 20 29 20 30 - i n M rd € - - V er än de ru ng sr at e zu m V or ja hr in % - Au sg ab en Pe rs on al au sg ab en 17 7, 4 18 4 5 ½ 3 ½ La uf en de r S ac ha uf w an d 55 ,1 56 ½ 3 2 ½ Zi ns au sg ab en a n an de re B er ei ch e 10 ,4 11 ½ 4 ½ 11 ½ Sa ch in ve st iti on en 10 ,9 14 ½ -1 ½ 31 Za hl un ge n an V er w al tu ng en 16 8, 3 18 1 ½ 4 8 So ns tig e Au sg ab en 11 3, 5 12 4 ½ 1 9 ½ Au sg ab en in sg es am t 53 5, 6 57 2 ½ 3 ½ 7 Ei nn ah m en St eu er n 39 4, 4 40 5 ½ 5 3 So ns tig e Ei nn ah m en 13 3, 7 14 5 ½ 1 8 ½ Ei nn ah m en in sg es am t 52 8, 2 55 1 4 4 ½ Fi na nz ie ru ng ss al do -7 ,5 -2 1 ½ Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 – BM F - I A 4 30 . M är z 2 02 6 En tw ic kl un g de r G em ei nd eh au sh al te (K er nh au sh al te ) b is 2 02 6 BM F- Pr oj ek tio n 20 25 20 26 20 26 - M rd . € - - V er än de ru ng in % ge ge nü be r V or ja hr - I. Au sg ab en Pe rs on al au sg ab en 93 ,8 99 5 ½ La uf en de r S ac ha uf w an d 76 ,3 78 ½ 3 Zi ns au sg ab en a n an de re B er ei ch e 3, 6 4 15 Sa ch in ve st iti on en 45 ,8 47 3 Za hl un ge n an V er w al tu ng en 14 ,0 15 6 So ns tig e Au sg ab en 1 14 7, 6 15 5 ½ 5 ½ In sg es am t 38 1, 1 39 9 ½ 5 II . Ei nn ah m en St eu er n 13 6, 4 14 2 4 So ns tig e Ei nn ah m en 21 5, 4 23 0 6 ½ In sg es am t 35 1, 8 37 2 5 ½ II I. Fi na nz ie ru ng ss al do -2 9, 4 -2 7 ½ 89 ,5 95 ½ Ab w ei ch un ge n in d en S um m en d ur ch R un de n de r Z ah le n. 1 Ei ns ch lie ßl ic h so zia le L ei st un ge n: Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 25 – BMF - I A 4 10.04.2026 2025 2026 Finanzierungssaldo gem. Finanzstatistik -85,4 -167 ½ Finanzielle Transaktionen2 3,6 3 bis 4 Sonstiges3 2,2 20 bis 21 Finanzierungssaldo gemäß VGR -79,6 -144 ½ bis -142 ½ Finanzierungssaldo gem. Finanzstatistik -8,7 -11 ½ Finanzielle Transaktionen2 6,2 8 bis 9 Sonstiges3 -7,3 -16 ½ bis -15 ½ Finanzierungssaldo gemäß VGR -9,8 -20 bis -18 Finanzierungssaldo gem. Finanzstatistik -31,9 -30 Finanzielle Transaktionen2 4,4 3 ½ bis 4 ½ Sonstiges3 -0,6 3 ½ bis 4 ½ Finanzierungssaldo gemäß VGR -28,1 -23 bis -21 Finanzierungssaldo des Öffentlichen Gesamtshaushalts gem. Finanzstatistik -126,0 -209 ½ Finanzielle Transaktionen2 14,2 14 ½ bis 17 ½ Sonstiges3 -5,7 7 bis 10 Finanzierungssaldo (VGR) der Sozialversicherung -1,7 -10 ½ bis -9 ½ Finanzierungssaldo des Staates gemäß VGR -119,1 -198 ½ bis -191 ½ Finanzierungssaldo des Staates gemäß VGR, in % des BIP -2,7 -4 ¼ 1 Kern- und Extrahaushalte. 3 Phasenverschiebungen, sonstige VGR-spezifische Effekte. Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen. Ableitung des Finanzierungssaldos des Sektors Staat ("Maastricht-Finanzierungssaldo") aus dem Finanzierungssaldo des Öffentlichen Gesamthaushalts - Mrd. Euro - 2 Darlehensrückzahlungen und -vergaben, Beteiligungsverkäufe und -erwerbe sowie Schuldenaufnahmen und -tilgungen bei anderen staatlichen Einheiten. Bund1 Länder1 Gemeinden1 Staat Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 – Seite 1 von 23 25. Stellungnahme zur Sitzung des Stabilitätsrats am 11. Mai 2026 (Fassung vom 8.5.2026) Zusammenfassung Der unabhängige Beirat stellt zum Beschlussvorschlag des AK Stabilitätsrat zur Einhaltung der europäischen Fiskalregeln fest: Die Fiskalprognose des BMF basiert auf der gesamtwirtschaftlichen Projektion der Bundesregierung vom Januar 2026. Der Beirat hält die aktuellere Frühjahrsprojektion der Bundesregierung für vertretbar und sieht dementsprechend Aktualisierungsbedarf bei der Beschlussvorlage für den Stabilitätsrat, die der schwächeren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung noch nicht Rechnung trägt. Gemäß der BMF-Prognose steigt die gesamtstaatliche Defizitquote im laufenden Jahr stark auf 4¼ %. Der Bund erhöht sein Defizit mit Abstand am stärksten. Nur bei den Kommunen sinkt das Defizit – wenn auch nur moderat und auf relativ hohem Niveau. Die Schuldenquote steigt in der Prognose auf 66½ % im laufenden Jahr gegenüber 63,5 % im Jahr 2025. Der Schuldenanstieg ist aufgrund der unterstellten Anpassungen („Deficit-Debt-Adjustments“) erheblich höher als das VGR-Defizit. Aus Sicht des Beirats könnten im Jahr 2026 die Defizitquote etwas und die Schuldenquote deutlicher unter der BMF-Prognose liegen. Gemäß der aktuellen Prognose des BMF wachsen die Staatsausgaben im Jahr 2026 signifikant. Die Nettoausgaben steigen in diesem Jahr um rund 5¾ %. Sie steigen damit stärker als die Obergrenze für ihr Wachstum gemäß dem finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) im Jahr 2026. Der Beirat hält die BMF-Prognose der Nettoausgaben im Jahr 2026 für im Grunde plausibel. Auch unter Berücksichtigung der steigenden Verteidigungsausgaben verfehlt Deutschland die Ausgabengrenze im Jahr 2026. Solange die nationale Ausnahmeklausel (NEC) für die Verteidigungsausgaben gilt, überprüft die EU-Kommission indes nur die kumulierten Buchungen auf dem Kontrollkonto. Der Beirat sieht die EU-Vorgaben für die Ausgabenentwicklung einschließlich NEC und Kontrollkonto im Jahr 2026 daher nicht als verletzt an und teilt insofern die Einschätzung des Stabilitätsrates. Stabilitätsrat Unabhängiger Beirat Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 27 – Seite 2 von 23 Auch unter Berücksichtigung der Verteidigungsausnahme der EU-Regeln (NEC) überschreitet die Defizitquote im Jahr 2026 die 3 %-Grenze. Aus Sicht des Beirats könnte die bereinigte Quote bei einer sparsamen Haushaltsführung und dem Verzicht auf weitere nicht-gegenfinanzierte defiziterhöhende Maßnahmen die 3 %-Grenze merklich weniger oder gar nicht überschreiten. Der Beirat empfiehlt, bedarfsweise Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen, um ein übermäßiges Defizit zu vermeiden. Er ist verwundert, dass der Stabilitätsrat trotz dessen Sorge, dass Deutschland die 3 %-Grenze unter der NEC überschreitet, keine Warnung an die Haushaltsverantwortlichen ausspricht und keine Vorschläge unterbreitet, wie eine Überschreitung abgewendet werden kann. Die aktuell stark steigende Schuldenquote gefährdet angesichts der besonderen Herausforderungen noch nicht per se die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen. Allerdings empfiehlt der Beirat nachdrücklich, den Anstieg der Schuldenquote so weit wie möglich zu begrenzen und ihn im weiteren Verlauf wieder umzukehren. Der Beirat empfiehlt, dass der Stabilitätsrat die Transparenz erhöht, indem er mehr und präzisere Angaben für die Ergebnisse und die Projektionen öffentlich bereitstellt. Der Beirat hält die nationalen Haushaltsregeln derzeit nicht für ausreichend wirksam und sieht daher Reformbedarf. Er bewertet zudem die für Deutschland derzeit geltenden Vorgaben für die mittelfristige Ausgabenentwicklung insgesamt als für zu großzügig bemessen. Er empfiehlt, bei künftigen Fiskalplänen die EU-Regeln stringenter anzuwenden, um solide Staatsfinanzen verlässlich abzusichern. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 – Seite 3 von 23 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen ................................................................................................................... 3 2. Haushaltsüberwachung auf europäischer Ebene ............................................................. 3 3. Zur gesamtwirtschaftlichen Projektion der Bundesregierung .......................................... 4 4. Zur Fiskalschätzung des Bundesministeriums der Finanzen ............................................ 7 5. Schlussfolgerungen .............................................................................................................. 20 1. Vorbemerkungen Der Stabilitätsrat überprüft zweimal jährlich die Einhaltung des im mittelfristigen finanzpolitisch- strukturellen Plan (FSP) festgelegten Nettoausgabenpfades. Hierbei wird er vom unabhängigen Beirat unterstützt Der Beirat nimmt daher jeweils vor der Beschlussfassung des Stabilitätsrates Stellung zur Frage der Einhaltung dieser Vorgabe auf Basis der vom Stabilitätsrat vorgelegten Fiskalprojektion. Diese wurde dem Beirat am 17. April 2026 zusammen mit dem Beschlussvorschlag des Arbeitskreises (AK) Stabilitätsrat für die Sitzung des Stabilitätsrates am 11. Mai 2026 übermittelt. Die vom Stabilitätsrat vorgelegte Projektion setzt auf der Jahresprognose der Bundesregierung vom Januar 2026 auf. Sie umfasst nur das laufende Jahr. Diese Projektion liegt auch dem Deutschen Fortschrittsbericht gemäß Verordnung (EU) 2024/1263 zugrunde, den die Bundesregierung am 22. April 2026 gebilligt hat. Auch der Fortschrittsbericht beschränkt sich den EU-Regularien entsprechend auf die Projektion für das laufende Jahr.1 2. Haushaltsüberwachung auf europäischer Ebene Im Rahmen ihrer Herbstprognose 2025 erwartete die EU-Kommission2 für das vergangene Jahr ein gesamtstaatliches Defizit von 3,1 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP), während die Bundesregierung bei der Notifikation im September 2025 mit einem Defizit von 3,3 % plante3. Am 25.11.2025 hat die EU- 1 Verpflichtend ist lediglich eine Projektion für das laufende Jahr. Vgl. EU-Kommission: Bekanntmachung – Leitlinien für die Mitgliedstaaten zu den Informationsanforderungen für die mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne und die jährlichen Fortschrittsberichte, ABl. EU C 3975 vom 21.6.2024, S. 18ff. 2 Europäische Kommission: European Economic Forecast – Autumn 2025, European Economy Institutional Paper 327, November 2025. 3 Germany: Reporting of Government Deficits and Debt Levels, 09.10.2025. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 29 – Seite 4 von 23 Kommission ihrer Prognose folgend einen Bericht gemäß Art. 126(3) AEUV vorgelegt.4 Der Wert für das Defizit im Jahr 2025 wird in diesem Bericht als „oberhalb aber nahe“ („above but close“) der Defizitgrenze eingestuft. Für die Jahre 2026 und 2027 wird ebenfalls ein höheres Defizit von 4,0 % bzw. 3,8 % erwartet. Deswegen wird die Abweichung als „nicht temporär“ („non temporary“) eingestuft. Allerdings beurteilt die EU-Kommission die Abweichung als „außergewöhnlich“ („exceptional“). Sie verweist dabei auf die Aktivierung der Ausnahmeklausel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (gemäß Art. 26 der Verordnung (EU) 2024/1263). Diese räumt Deutschland für die Steigerung der Verteidigungsausgaben in den Jahren 2025 bis 2028 erweiterte Budgetgrenzen ein. Die Klausel sieht im Detail vor, dass Deutschland bei der Entwicklung der Nettoausgaben zusätzliche Spielräume nutzen kann. Nach Einschätzung der EU-Kommission wird die Abweichung im Jahr 2025 durch die genehmigte Ausweitung der Verteidigungsausgaben verursacht und ist auch daher nicht als Verletzung des Defizitkriteriums zu werten. Für den Schuldenstand erwartet die EU-Kommission gemäß ihrer Herbstprognose einen Wert von 63,5 % des BIP im vergangenen Jahr und einen Anstieg auf 65,2 % im laufenden Jahr. Im Hinblick auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung sieht die EU-Kommission in dem erwähnten Bericht mittlere Risiken in der mittleren Frist („medium risk over the medium term“). Im Herbst 2025 prüfte die EU-Kommission nach der Vorlage der Deutschen Haushaltsplanung („Draft Budgetary Plan“) zudem, ob die Nettoausgaben im Einklang mit der Obergrenze des FSP sind.5 Für das Jahr 2025 erwartete die EU-Kommission einen Anstieg der Nettoausgaben um 3,7 % – unterhalb der für das vergangenen Jahr geltenden Obergrenze von 4,4 %. Für das laufende Jahr schätzte die EU- Kommission den Anstieg indes mit 5,2 % deutlich stärker ein als die für dieses Jahr geltende Vorgabe von 4,5 %. Sie errechnete auf dieser Basis für das laufende Jahr ein kumulatives Wachstum der Nettoausgaben gegenüber dem Ausgangsjahr 2024 von 9,1 %. Dieser Wert lag nach Einschätzung der Kommission nur geringfügig über der kumulierten Obergrenze von 8,9 %, und die EU-Kommission stellte fest, dass die Überschreitung durch die nationale Ausnahmeklausel gedeckt ist. 3. Zur gesamtwirtschaftlichen Projektion der Bundesregierung Die Bundesregierung prognostiziert in der der Beschlussvorlage zugrunde gelegten Jahresprojektion für das laufende Jahr 2026 einen Anstieg des preisbereinigten BIP um 1,0 % nach 0,2 % im vergangenen Jahr (vgl. Übersicht 1). Die Preisentwicklung wird mit 2,5 % gemessen am BIP-Deflator gleichwohl 4 Europäische Kommission: Bericht der Kommission – Deutschland und Finnland. Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, COM(2025) 950 final. 5 Europäische Kommission: COMMISSION OPINION of 25.11.2025 on the Draft Budgetary Plan of German, Brussels, 25.11.2025 C(2025) 9053 final. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 – Seite 5 von 23 schwächer als im vergangenen Jahr geschätzt. Am Arbeitsmarkt sieht die Jahresprojektion wenig Dynamik. Für das laufende Jahr wird ein leichter Anstieg der Erwerbslosenquote erwartet. Für das Produktionspotenzial veranschlagt die Regierung in ihrer Jahresprognose nach der gemeinsamen EU-Methode für die Jahre 2025 und 2026 ein Wachstum von 0,5 %. (vgl. Übersicht 2). Die Produktionslücke weist mit 2,3 % und 1,7 % auf eine Unterauslastung der Wirtschaft hin. Übersicht 1: Aktuelle Projektionen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Änderung ggü. Vorjahr in % (soweit nicht anders angegeben) 2025 2026 1. Bundesregierung (Jahresprojektion, Januar 2026) 1aa. BIP, preisbereinigt 0,2 1,0 1ab. BIP-Deflator 3,1 2,5 1ba. Privater Verbrauch, preisbereinigt 1,4 0,8 1bb. Privater Verbrauch, Deflator 2,6 2,3 1c. Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer1) 4,6 3,5 1d. Arbeitnehmer 0,1 0,0 1e. Erwerbslosenquote in % (nach ILO2)) 3,5 3,6 1f. Kurzfrist. Zinssätze in % (techn. Annahme) 2,4 2,2 2. Bundesregierung (Frühjahrsprojektion, April 2026) 2aa. BIP, preisbereinigt 0,2 0,5 2ab. BIP-Deflator 3,0 2,3 2ba. Privater Verbrauch, preisbereinigt 1,6 0,4 2bb. Privater Verbrauch, Deflator 2,6 2,7 2c. Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer1) 4,5 3,5 2d. Arbeitnehmer 0,1 –0,2 2e. Erwerbslosenquote in % (nach ILO2)) 3,5 3,7 2f. Kurzfrist. Zinssätze in % (techn. Annahme) 2,4 2,4 3. Gemeinschaftsdiagnose (April 2026) 3aa. BIP, preisbereinigt 0,2 0,6 3ab. BIP-Deflator 3,0 2,2 4. IWF3) (April 2026) 5aa. BIP, preisbereinigt 0,2 0,8 5ab. BIP-Deflator 3,0 2,6 1) Werte zu laufenden Preisen – 2) International Labour Organization (Internationale Arbeitsorganisation) – 3) Eigene Berechnung auf Basis des World Economic Outlook vom April 2026. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 31 – Seite 6 von 23 Übersicht 2: Aktuelle Schätzungen von Potenzialwachstum1) und Produktionslücke Änderung ggü. Vorjahr in % (soweit nicht anders angegeben) 2025 2026 1. Bundesregierung (Jahresprojektion, Januar 2026) 1aa. Produktionspotenzial 0,5 0,5 1ab. Produktionspotenzial (in Mrd. €) 3693 3710 1ba. Produktionslücke (in % des Potenzials) –2,3 –1,7 1bb. Produktionslücke (in Mrd. €)2) –105,3 –81,3 2. Bundesregierung (Frühjahrsprojektion, April 2026) 2aa. Produktionspotenzial 0,4 0,3 2ab. Produktionspotenzial (in Mrd. €) 3684,4 3696 2ba. Produktionslücke (in % des Potenzials) –2,0 –1,8 3. Gemeinschaftsdiagnose (April 2026) 3aa. Produktionspotenzial (EU-Methode) 0,4 0,3 3ab. Produktionspotenzial (in Mrd. €) 3669 3680 3b. Produktionslücke (in % des Potenzials) –1,7 –1,1 3ca. Produktionspotenzial nach MODEM 0,1 0,1 3cb. Produktionspotenzial nach MODEM (in Mrd. €) 3622 3625 3d. Produktionslücke (in % des Potenzials) –0,7 –0,1 3. IWF3) (April 2026) 3aa. Produktionspotenzial 0,3 0,5 3ab. Produktionspotenzial (in Mrd. €) 3651 3670 3b. Produktionslücke (in % des Potenzials) –1,1 –0,9 1) Preisbereinigt – 2) Bezogen auf das nominale BIP – 3) Eigene Berechnung – 4) Eigene Berechnung auf Basis des OECD Economic Outlook vom Juni Bewertung In der aktuellen Frühjahrsprojektion zeichnet die Bundesregierung ein ungünstigeres Bild der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Sie prognostiziert für das laufende Jahr 2026 nur einen Anstieg des preisbereinigten BIP um 0,5 % (vgl. Übersicht 1). Damit hat sie ihre Wachstumserwartungen gegenüber der Jahresprojektion vom Januar 2026 spürbar nach unten korrigiert. Dies dürfte maßgeblich auf unterschiedliche Annahmen im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Preise für fossile Energierohstoffe zurückzuführen sein. Diese aktuellere Prognose des preisbereinigten BIP und seiner Verwendungskomponenten liegt indes sehr nahe an den Schätzungen der Gemeinschaftsdiagnose. Beim Preisausblick liegt die Projektion der Bundesregierung aktuell eher am oberen Rand des Vergleichsspektrums. Der Deflator für den privaten Verbrauch wird mit 2,7 % für das Jahr 2026 veranschlagt. Während der Anstieg der Preise für den privaten Verbrauch nun stärker eingeschätzt wird, wurde die Schätzung für den BIP-Deflator gegenüber der Jahresprojektion für das laufende Jahr nach unten revidiert. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 – Seite 7 von 23 Am Arbeitsmarkt erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2026 nun einen leichten Rückgang der Erwerbstätigkeit (–0,2 %) und einen etwas stärkeren Anstieg der Erwerbslosenquote. Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer steigen mit 3,5 % im Jahr 2026 spürbar, was bei gleichzeitig schwacher Produktivitätsentwicklung zu einem weiteren Anstieg der Lohnstückkosten führt. Das Wachstum des Produktionspotenzials wird in der aktuellen Frühjahrsprojektion nach der gemeinsamen EU-Methode für 2026 auf 0,3 % veranschlagt und liegt damit deutlich unterhalb des in der Jahresprojektion und dem FSP unterstellten Potenzialwachstum. Für den FSP hatte die Regierung eine Rate von 0,9 % für die Jahre 2025 bis 2041 unterstellt. Die Schätzung nach der modifizierten EU-Methode (MODEM) ergibt für den Projektionszeitraum nun ein noch niedrigeres Niveau und noch niedrigere Potenzialwachstumsraten. Im laufenden Jahr ergibt sich für die Produktionslücke nach MODEM ein Wert von –0,7 %, nach EU-Methode sind es –1,7 %. Dies hat unmittelbare Relevanz für die Fiskalprognose, da die Schätzung der zyklischen Arbeitslosenausgaben von der geschätzten Produktionslücke abhängt. Der Beirat hält die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung angesichts der Unsicherheiten für vertretbar. Er sieht dementsprechend Aktualisierungsbedarf bei der Beschlussvorlage für den Stabilitätsrat, die sich auf die Jahresprojektion bezieht. Er schließt sich insoweit der Beurteilung der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose zur Frühjahrsprojektion 2026 an. Demnach hält die Projektgruppe geringfügige Unterschiede zu den Vergleichsprognosen angesichts der bestehenden Unsicherheiten für vertretbar und befürwortet die Frühjahrsprojektion. Im Unterschied zur Stellungnahme vom Herbst 2025 hat die Gemeinschaftsdiagnose für die aktuelle Stellungnahme erstmals eine eigene Projektion der Nettoprimärausgaben (NPA) vorgelegt, die eine Einordnung der Fiskalprognose des BMF anhand einer unabhängigen Vergleichsgröße ermöglicht (siehe hierzu die Bewertung der Fiskalschätzung im folgenden Abschnitt). 4. Zur Fiskalschätzung des Bundesministeriums der Finanzen Die Fiskalprognose des BMF basiert grundsätzlich auf der gesamtwirtschaftlichen Projektion der Bundesregierung vom Januar 2026 (Jahresprojektion) und dem Bundeshaushaltsplan 2026. Für die Ansätze zu den Steuereinnahmen hat das BMF das Ergebnis des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Oktober 2025 an zwischenzeitliche Ergebnisse und die Jahresprojektion angepasst. Die jüngst verabschiedeten Maßnahmen in Reaktion auf hohe Treibstoffpreise (Tankrabatt sowie steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie) sind nicht enthalten. Die Aufkommenswirkung im Jahr 2026 ist gemäß BMF-Schätzung gering (im Jahr 2026 rechnet es mit Mindereinnahmen von in der Summe rund 2,2 Mrd. €). Wie oben ausgeführt, hat die Bundesregierung inzwischen eine aktualisierte gesamtwirtschaftliche Prognose vorgelegt (Frühjahrsprojektion). Gemäß einer vereinfachten Elastizitäten-Rechnung impliziert Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 33 – Seite 8 von 23 die Revision der gesamtwirtschaftlichen Prognose einen Anstieg des gesamtstaatlichen Defizits im Jahr 2026 um 0,2 % des BIP. Beschreibung der Prognose von VGR-Defizit und Maastricht-Schuldenstand Gemäß der BMF-Prognose steigt die gesamtstaatliche Defizitquote im laufenden Jahr stark auf 4¼ % (2025: 2,7 %) (vgl. Übersicht 3 und Abbildung 1). Auch unter Berücksichtigung der Verteidigungsausnahme der EU-Regeln (NEC) überschreitet die Quote die 3 %-Grenze. Diese Ausnahme gilt für die Jahre 2025 bis 2028. Sie bezieht sich auf die Verteidigungsausgaben in COFOG- Abgrenzung in Relation zum nominalen BIP. Der Anstieg gegenüber dem Jahr 2021 kann gemäß NEC von der Defizitquote abgezogen werden. Die Defizitquote unter Berücksichtigung der NEC liegt im Jahr 2026 bei 3½ %. Bereits im Herbst 2025 hatte das BMF dem Stabilitätsrat und der Europäischen Kommission eine Prognose vorgelegt, in der die Defizitquote 2026 auch unter Berücksichtigung der NEC die 3 %-Grenze überschritten hatte.6 Übersicht 3: Aktuelle Projektionen des gesamtstaatlichen VGR-Finanzierungssaldos1) In % des BIP1) 2025 2026 1aa. Stabilitätsrat (11. Mai 2026) –2,7 –4¼ 1ab. Stabilitätsrat, unter Berücksichtigung der NEC (11. Mai 2026) –2,3 –3½ 1ba. Stabilitätsrat (7. Oktober 2025) –3¼ –4¾ 1bc. Stabilitätsrat, unter Berücksichtigung der NEC (7. Oktober 2025) –2¾ –3¾ 2. Gemeinschaftsdiagnose (April 2026) –2,7 –3,7 3. IWF (April 2026) –2,7 –3,8 1) Die Werte für die Projektionsjahre (ab 2026 1aa. und 1ab. sowie 2025 für 1ba. bis 1bd.) sind auf ein Viertelprozent gerundet. 6 Die Überschreitung im Jahr 2026 war bislang nicht Gegenstand der Überprüfungen der Europäischen Kommission: Im Herbst 2025 prüfte sie die Einhaltung des Defizitkriteriums primär für das Jahr 2025. Für das Jahr 2026 prüfte sie lediglich, ob die erwartete Entwicklung der Nettoausgaben im Einklang mit der Obergrenze gemäß des FSP sind, siehe hierzu Abschnitt 2. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 – Seite 9 von 23 Abbildung 1: Gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo (in % des BIP) gemäß Projektion Die durchgezogene blaue Linie zeigt die Entwicklung des unbereinigten Finanzierungssaldo in % des BIP. Bis zum Jahr 2025 weist die durchgezogene blaue Linie die Werte gemäß aktuellem Ausweis des statistischen Bundesamtes aus. Für das Jahr 2026 sind die dem Stabilitätsrat vorgelegten Schätzungen mit (grün) und ohne (blau) Bereinigung aufgrund der NEC abgetragen (vgl. Übersicht 3, 1aa. und 1ab.). Die gestrichelte blaue Linie bildet wiederum die Werte aus der Projektion vom Herbst 2025 ab. Der Anstieg der Defizitquote liegt überwiegend an kräftig wachsenden Ausgaben (vgl. Übersicht 4). Die Quote der Einnahmen am BIP sinkt nur um rund ¼ Prozentpunkt (vgl. Position 4 in Übersicht 4, Abweichungen rundungsbedingt). Der leichte Rückgang der Steuerquote könnte daran liegen, dass ein positiver Einmaleffekt aus dem Jahr 2025 bei der Erbschaftsteuer nun entfällt. Effekte diskretionärer Maßnahmen auf die Einnahmen sind kaum veranschlagt (vgl. Position 1ah. in Übersicht 7). Mit Blick auf die sonstigen Einnahmen erwartet das BMF, dass sich die Gebühreneinnahmen schwach entwickeln. Die Ausgabenquote erhöht sich stark um 1¼ Prozentpunkte auf 51¾ % des BIP. Ein Drittel des Anstiegs entfällt auf die Investitionsquote. Diese enthält sowohl die geplanten militärischen als auch die nichtmilitärischen Investitionen, letztere insbesondere in die Infrastruktur. Eine Aufteilung auf diese Komponenten weist das BMF nicht aus. Die meisten anderen größeren Ausgabenpositionen steigen ebenfalls deutlich. Die Sozialausgaben sind aufgrund ihres relativ hohen Anteils an den Ausgaben besonders gewichtig: Die Zuwächse kommen dort vor allem von steigenden Renten-, Gesundheits- und Pflegeausgaben. Der starke Zuwachs der Zinsausgaben geht etwas stärker auf den zunehmenden Durchschnittszins (auf rund 2 %) zurück als auf den höheren Schuldenstand. Die Arbeitnehmerentgelte entwickeln sich in etwa wie das nominale BIP. Dabei besteht deutlicher Erhöhungsbedarf bei der Beamtenbesoldung nach den Entscheidungen des Verfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentierung. Der Bundeshaushalt 2026 scheint eine ausreichende Vorsorge dafür vorzusehen, welche in die Prognose eingegangen ist. Die neuen Vorgaben des Gerichts sind indes in die Prognose für die Arbeitnehmerent- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 35 – Seite 10 von 23 gelte der Länder vermutlich noch nicht eingeflossen (sonst hätten die prognostizierten Arbeitnehmerentgelte wohl höher ausfallen müssen). Eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie staatlicher Arbeitgeber ist nicht enthalten. Übersicht 4: Projektion des BMF1) In % des BIP 2025 2026 1. Finanzierungssaldo –2,7 –4¼ davon: 1a. Bund –1,8 –3 1b. Länder –0,2 –½ 1c. Gemeinden –0,6 –½ 1d. Sozialversicherungen 0 –¼ 2. Zinsausgaben 1,1 1¼ 3. Primärsaldo2) –1,6 –3 4. Einnahmen 47,9 47½ davon: 4a. Steuern3) 23,4 23¼ 4b. Sozialbeiträge 18,4 18½ 4c. Empfangene Vermögenseinkommen 0,7 ¾ 4d. Sonstige4) 5,4 5¼ 5. Primärausgaben3) 49,4 50½ davon: 5a. Sozialleistungen 26,0 26¼ 5aa. davon: Soziale Sachleistungen 9,3 9½ 5ab. davon: Monetäre Sozialleistungen 16,8 17 5b. Arbeitnehmerentgelte 8,6 8½ 5c. Vorleistungen 6,5 6½ 5d. Subventionen 1,3 1¼ 5e. Bruttoinvestitionen 3,2 3¾ 5f. Vermögenstransfers 1,8 1¾ 5g. Sonstige5) 2,1 2¼ 6. Nachrichtlich: Bruttoschuldenquote 63,5 66½ 1) 1.-5.: eigene Berechnungen auf Basis der Daten des BMF. 2) Der Primärsaldo und die Primärausgaben stellen den Finanzierungssaldo bzw. die Ausgaben ohne Berücksichtigung der Zinsausgaben dar. – 3) Die Steuern umfassen hier auch vermögenswirksame Steuern– 4) Verkäufe, sonstige laufende Einnahmen und empfangene Vermögenstransfers (ohne vermögenswirksame Steuern) – 5) Nettozugang sonstiger nicht-finanzieller Vermögensgüter, sonstige laufende Ausgaben. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 – Seite 11 von 23 Übersicht 5: VGR-Finanzierungssalden der Gebietskörperschaften 2025 2026 In % des BIP1) 1. Finanzierungssaldo –2,7 –4¼ davon: 1a. Bund –1,8 –3 1b. Länder –0,2 –½ 1c. Gemeinden –0,6 –½ 1d. Sozialversicherungen 0 –¼ In Mrd. €2) 2. Finanzierungssaldo –119,1 –195 davon: 2a. Bund –79,6 –143½ 2b. Länder –9,8 –19 2c. Gemeinden –28,1 –22 2d. Sozialversicherungen –1,7 –10 1) Die präsentierten Zahlen basieren auf dem Beschlussvorschlag des AK Stabilitätsrat vom 17. April 2026 für die Sitzung des Stabilitätsrates am 11. Mai 2026. Die Werte für das Projektionsjahr 2026 sind auf ein Viertelprozent gerundet. – 2) Angegeben sind die Mittelwerte aus den Schätzspannweiten laut „Ableitung des Finanzierungssaldos des Sektors Staat ("Maastricht- Finanzierungssaldo") aus dem Finanzierungssaldo des Öffentlichen Gesamthaushalts“ vom 17. April 2026. Der Bund erhöht sein Defizit mit Abstand am stärksten. Nur bei den Kommunen sinkt das Defizit – wenn auch nur moderat und auf relativ hohem Niveau (vgl. Übersicht 5). • Beim Bund sind insbesondere höhere Ausgaben für Verteidigung und Investitionen angesetzt. • Die Gemeinden profitieren von höheren Zuschüssen der Länder und des Bundes. Sie müssten im Hinblick auf ihre Haushaltsregeln ihre Defizite eigentlich sehr deutlich zurückführen, was das BMF gemäß der Prognose aber nicht erwartet. Damit werden offenbar auch weiter deutlich steigende Kassenkredite projiziert. • Das Länderdefizit (VGR) steigt. Dies liegt per saldo an der nicht weiter aufgeschlüsselten Position „Sonstiges“ in der Überleitung zur VGR. Hier dürften sich Effekte der Übernahme kommunaler Schulden niederschlagen mit einem entsprechenden Gegeneffekt auf den VGR-Saldo der Kommunen. Die Länder (vertreten durch die ZDL) schätzen eine deutlich ungünstigere Entwicklung ihrer Finanzlage als das BMF in finanzstatistischer Abgrenzung. Das finanzstatistische Defizit für die Kernhaushalte steigt demnach laut Schätzung der ZDL um 14 Mrd. €, während das BMF 2½ Mrd. € projiziert. Ausschlaggebend für die Abweichungen sind wohl höhere Sachinvestitionen und höhere Zuweisungen an die Gemeinden in der Länderschätzung für ihre Kernhaushalte. Letzteres wäre indes für die gesamtstaatliche Schätzung nicht unmittelbar relevant, weil es das Defizit von Ländern und Gemeinden zusammen nicht verändert. Die Länder machen nur Angaben zu ihren Defiziten in finanzstatistischer Abgrenzung und keine Angaben Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 37 – Seite 12 von 23 zur Überleitung in die VGR. Insgesamt wird nicht dargelegt und in der Beschlussvorlage für den Stabilitätsrat auch nicht weiter erörtert, was die Abweichungen von den BMF-Ansätzen in der Länderschätzung für die gesamtstaatliche VGR-Schätzung und den Zuwachs der Nettoausgaben bedeuten. • Das steigende Defizit der Sozialversicherungen in der BMF-Prognose dürfte überwiegend auf die gesetzliche Rentenversicherung zurückgehen: Deren Defizit erhöht sich im Jahr 2026 deutlich, und die Rentenversicherung wird wohl auf ihre Rücklagen zurückgreifen. Allerdings scheint der Bund auch Defizite bei der Bundesagentur für Arbeit zu erwarten.7 Die Schuldenquote steigt in der Schätzung auf 66½ % (2025: 63,5 %). Der Schuldenanstieg ist erheblich höher als das VGR-Defizit (d.h. es werden positive Anpassungen, sogenannte „Deficit-Debt- Adjustments“, von 45 Mrd. € projiziert, siehe Übersicht 6, Position 1e). Damit setzt das BMF diese Differenz nunmehr aber rund 20 Mrd. € niedriger an als im Herbst 2025. Abweichungen zwischen Defizit und Schuldenanstieg können vielerlei Gründe haben. Unter anderem sind für die Schuldenentwicklung Zahlungsflüsse relevant, während für das VGR-Defizit im Grundsatz unabhängig von Zahlungen periodengerecht gebucht wird. So steigen beispielsweise bei den militärischen Beschaffungen die Schulden zeitnah, sobald der Staat kreditfinanziert zahlt. Das VGR-Defizit entsteht dagegen erst später, weil die VGR militärische Beschaffungen erst bei Lieferung als Ausgabe (und damit als Defizit) erfassen. Negative Deficit-Debt-Adjustments kommen hingegen von der Rentenversicherung: Sie verzeichnet ein Defizit, ohne dass der Schuldenstand steigt, weil sie das Defizit aus Rücklagen finanziert, die nicht in Staatschuldtiteln angelegt sind. Zu negativen Deficit-Debt-Adjustments käme es auch, soweit der Bund sein Defizit aus den Liquiditätspuffern finanziert, die er in den letzten Jahren angelegt hat. Für das Jahr 2025 hatte das BMF im letzten Herbst ein positives Deficit-Debt-Adjustment von 37 Mrd. € projiziert. Tatsächlich betrug es nur 25 Mrd. €. 7 Ein Defizit kann finanziert werden, indem Schulden aufgenommen werden (z.B. über Anleiheemissionen oder Darlehen) oder auf Rücklagen (in Form von Kassenbeständen oder Geldanlagen) zurückgegriffen wird. Solche Finanzvorgänge sind für die Höhe des Defizits unerheblich. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 – Seite 13 von 23 Übersicht 6: Aktuelle Projektionen des Schuldenstands1) In Mrd. € (sofern nicht anders angegeben) 2025 2026 1. Stabilitätsrat (Mai 2026)2) 1a. Bruttoschuldenquote (in % des BIP) 63,5 66½ 1b. Bruttoschuldenstand 2838,2 3077 1c. Veränderung des Bruttoschuldenstands 144 239 1d. Defizit (= –Finanzierungssaldo) 119 193 1e. Veränderung der Schulden ohne 1d 25 45 1f. BIP zu jeweiligen Preisen 4470 4632 2. Gemeinschaftsdiagnose (April 2026) 2a. Bruttoschuldenquote (in % des BIP) 63,6 65,5 2b. Bruttoschuldenstand3) 2840,9 3012 2c. Veränderung des Bruttoschuldenstands3) 147,1 171 2d. Defizit (= –Finanzierungssaldo) 119 170 2e. Veränderung der Schulden ohne 2d.3) 28 –1 2f. BIP zu jeweiligen Preisen 4470 4599 3. IWF (April 2026) 3a. Bruttoschuldenquote (in % des BIP) 62,9 64,6 3b. Bruttoschuldenstand 2812,9 2988 3c. Veränderung des Bruttoschuldenstands3) 119,1 175 3d. Defizit (= –Finanzierungssaldo) 119,1 175 3e. Veränderung der Schulden ohne 3d.3) 0 0 3f. BIP zu jeweiligen Preisen 4470 4624 1) Die Werte für das Bruttoinlandsprodukt sind auf volle Milliarden gerundet. – 2) Die Werte für die Bruttoschuldenquote unter 1a. sind für das Jahr 2026 auf ein Viertelprozent gerundet. Bei den Werten für die Positionen 1c. und 1e. für das Jahr 2026 sowie zusätzlich 1b. und 1d. für die Jahre ab 2026 handelt es sich um eigene Berechnungen. – 3) Eigene Berechnungen. Beschreibung der BMF-Prognose der Nettoausgaben Gemäß der aktuellen Prognose des BMF ist für das Jahr 2026 ein signifikanter Anstieg der öffentlichen Ausgaben zu verzeichnen. Die Nettoausgaben steigen in diesem Jahr um rund 5¾ %. Die Ermittlung der Nettoausgaben erfolgt durch Bereinigung der Gesamtausgaben um bestimmte Einflussfaktoren (vgl. Übersicht 7). Methodisch führt ein überproportionales Wachstum der Abzugspositionen im Vergleich zu den Gesamtausgaben zu einer Dämpfung der Nettoausgabenrate, während ein unterproportionales Wachstum den entgegengesetzten Effekt induziert. Für den Prognosezeitraum lassen sich die wesentlichen Determinanten dieser Bereinigung wie folgt differenzieren: - Den quantitativ bedeutendsten Abzugsposten stellen die Zinsausgaben dar. - Die direkt von der EU finanzierten Ausgaben verharren auf konstantem Niveau, während die Ausgaben zur nationalen Kofinanzierung von EU-Programmen geringfügig sinken. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 39 – Seite 14 von 23 - Infolge einer ungünstigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist mit einem deutlichen Anstieg der zyklischen Ausgaben für den Arbeitsmarkt (Arbeitslosigkeit) zu rechnen. - In den Jahren 2025 und 2026 werden keine ausgabenseitigen Einmaleffekte antizipiert, die das Ergebnis verzerren könnten. - Zudem gilt es, einnahmenseitige diskretionäre Maßnahmen zu beachten. Insbesondere die erwarteten Mehreinnahmen infolge gestiegener Sozialbeitragssätze wirken rechnerisch mindernd auf das Wachstum der Nettoausgaben. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 – Seite 15 von 23 Übersicht 7: Vorausschätzung der Nettoausgaben In Mrd. € (sofern nicht anders angegeben) 2024 2025 2026 2027 BMF, April 20261) 1aa. Gesamtstaatliche Ausgaben 2139,7 2259,3 2397 1ab. Zinsausgaben 45,8 49,5 59 1ac. Von der EU finanzierte Ausgaben 8,7 7,9 8 1ad. Kofinanzierung von EU-Programmen 1,7 1,6 1 1ae. Zyklische Arbeitslosenausgaben 3,2 9,9 12 1af. Ausgabeseitige Einmaleffekte 0 0 0 1ag. Nettoausgaben vor Bereinigung 2080,4 2190,4 2318 1ah. Diskretionäre einnahmeseitige Maßnahmen 17,2 29 3 1ai. Nettoausgaben bereinigt um (1ag. –- 1ah.) 2063,1 2161,4 2314 1aj. Wachstumsrate (1ai. ggü. 1ag. im Vorjahr) 3,9 5¾ 1ba. Differenz zum FSP in Prozentpunkten1) –0,5 1¼ 1bb. Belastung des Kontrollkontos in Mrd. EUR3) 1bc. Kumulierter Stand des Kontrollkontos in Mrd. EUR3) 1bd. Kumulierter Stand des Kontrollkontos in % des BIP –0,2 ½ 1be. Anstieg der Verteidig.ausgaben ggü. 2021 in % des BIP 3) 1bf. Kumulierter Stand des Kontrollkontos in % des BIP unter NEC –0,6 –½ Gemeinschaftsdiagnose, April 2026 2aa. Gesamtstaatliche Ausgaben 2139,7 2259,4 2389,7 2508,7 2ab. Zinsausgaben 45,8 49,5 53,3 59,4 2ac. Von der EU finanzierte Ausgaben 8,5 12,5 13,2 12 2ad. Kofinanzierung von EU-Programmen 1,7 1,7 2,5 1,9 2ae. Zyklische Arbeitslosenausgaben 4,8 9 12,9 11,1 2af. Ausgabeseitige Einmaleffekte 0 0 0 0 2ag. Nettoausgaben vor Bereinigung 2078,9 2186,6 2307,8 2424,3 2ah. Diskretionäre einnahmeseitige Maßnahmen 17,2 29,2 1,2 -3,9 2ai. Nettoausgaben bereinigt (2ag. – 2ah.) 2061,7 2157,4 2306,6 2428,2 2aj. Wachstumsrate (2ai. ggü. 2ag. im Vorjahr) 3,8 5,5 5,2 2ba. Differenz zum FSP in Prozentpunkten –0,6 1 2,9 2bb. Belastung des Kontrollkontos in Mrd. EUR –12,9 21,6 67,4 2bc. Kumulierter Stand des Kontrollkontos in Mrd. EUR –12,9 8,7 76,1 2bd. Kumulierter Stand des Kontrollkontos in % des BIP –0,3 0,2 1,6 2be. Anstieg der Verteidig.ausgaben ggü. 2021 in % des BIP. 0,5 0,8 1,5 2bf. Kumulierter Stand des Kontrollkontos in % des BIP unter Berücksichtigung der NEC (2bc. + 2bd.) –0,8 –0,6 0,1 Quelle: 1) Stabilitätsrat und BMF, Abweichungen aufgrund von Rundungen, Werte in Mrd. € für 2026 gerundet, Werte in % des BIP für 2026 auf Viertelprozente gerundet. – 2) Eigene Berechnung – 3) Werte nicht veröffentlicht. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 41 – Seite 16 von 23 Die Nettoausgaben steigen gemäß BMF-Projektion schneller als die Obergrenze für ihr Wachstum gemäß dem finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) im Jahr 2026 (vgl. Übersicht 8 und Abbildung 2). Auch unter Berücksichtigung der steigenden Verteidigungsausgaben verfehlt Deutschland die Ausgabengrenze im Jahr 2026. Insgesamt wachsen die Nettoausgaben in diesem Jahr (einschließlich Verteidigungsausgaben) um rund 5¾ %, während die vereinbarte Grenze 4,5 % beträgt. Die Überschreitung entspricht rund ½ % des BIP und wird so auf dem Kontrollkonto erfasst. Grundsätzlich ist nur eine jährliche Überschreitung von bis zu 0,3 % des BIP mit den Regelungen vereinbar. Die BIP- Quote der Verteidigungsausgaben stieg im Vorjahresvergleich um ¼ Prozentpunkte; der Anstieg erklärt damit nur gut die Hälfte der Überschreitung der Ausgabengrenze. Übersicht 8: Benchmark-Obergrenzen der Kommission, Entwicklung der Nettoausgaben, Vorgaben durch FSP1) In % gegenüber dem Vorjahr 2025 2026 1a. EU-KOM-Referenzpfad (4 Jahre) 0,8 0,6 1b. EU-KOM-Referenzpfad (7 Jahre) 1,8 1,6 2. FSP (Juli 2025) 4,4 4,5 3. Stabilitätsrat (Oktober 2025) 4 5¼ 4. Stabilitätsrat (März 2026) 3,9 5¾ 1) Zur Ermittlung der Nettoausgaben vgl. Übersicht 7. Während der Geltung der nationalen Ausnahmeklausel (NEC) für die Verteidigungsausgaben überprüft die EU-Kommission indes nur die kumulierten Buchungen auf dem Kontrollkonto:8 Im vergangenen Jahr hatte Deutschland die vorgegebene Obergrenze für die Ausgaben 2025 etwas unterschritten (Gutschrift auf dem Kontrollkonto von 10 Mrd. bzw. 0,2 % des BIP). Aufgrund des schwächeren Anstiegs der Nettoausgaben im vergangenen Jahr beläuft sich der kumulierte Stand des Kontrollkontos im Jahr 2025 auf –0,2 % des BIP. Im Vergleich zum Referenzjahr (2021), also vor Beginn des Ukrainekriegs, sind die Verteidigungsausgaben um 0,7 % gestiegen. Für die Jahre 2025 und 2026 zusammengenommen weist das deutsche Kontrollkonto daher unter Berücksichtigung der Verteidigungsausnahme ein Guthaben auf. In der Summe der Jahre 2025 und 2026 steht ein negativer Saldo (also ein Guthaben) von rund –½ % des BIP zu Buche. 8 Die regulären EU-Regeln machen auch eine Vorgabe zur jährlichen Verfehlung der Ausgabenrate: Diese darf 0,3 % des BIP nicht überschreiten. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 – Seite 17 von 23 Abbildung 2: Entwicklung der Nettoausgaben und des Kontrollkontos (in % des BIP) Eigene Berechnungen. Die rote Linie zeigt die Fortschreibung der Nettoausgaben mit der Obergrenze gemäß FSP (ohne Berücksichtigung der NEC). Die durchgezogene blaue Linie zeigt die Fortschreibung der Nettoausgaben mit den Wachstumsraten entsprechend der Beschlussvorlage des Stabilitätsrates. Die gestrichelte blaue Linie zeigt die rechnerische Fortschreibung der Nettoausgaben ohne Auflösung der Handlungsbedarfe gemäß der Projektion für den Stabilitätsrat vom letzten Herbst. Alle Ausgabenpfade sind im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung (BIP) gemäß der Jahresprojektion unter Berücksichtigung der BIP- Revision vom März 2026 dargestellt (rechte Skala). Die Säulen bilden den kumulierten Stand des Kontrollkontos jeweils ohne (grün) und mit (blau) Berücksichtigung der NEC in % des BIP ab (linke Skala). Bewertung der Fiskalprognose Aus Sicht des unabhängigen Beirats könnte im Jahr 2026 die Defizitquote etwas und die Schuldenquote deutlicher unter der BMF-Projektion liegen. Letzteres passt zu den Prognosen von Gemeinschaftsdiagnose und IWF (vgl. Positionen 2a. und 3a. in Übersicht 6). Die Bundesbank erwartete zu Jahresanfang eine Defizitquote von rund 4 %.9 Im Vergleich zur BMF-Prognose sieht der Beirat budgetentlastende und budgetbelastende Faktoren sowie gewichtige Unsicherheiten: • In den vergangenen Jahren sind die Ausgaben für Verteidigung und nicht-militärische Sachinvestitionen deutlich schwächer gewachsen als in den Planungen veranschlagt und vom BMF prognostiziert. Der Beirat hält es für plausibel, dass es auch im laufenden Jahr zu Planunterschreitungen kommt. Auch die Zinsausgaben könnten weniger stark wachsen, zumal dem Beirat der Schuldenanstieg in der BMF-Prognose eher hoch erscheint. 9 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2026), Öffentliche Finanzen, Monatsbericht, Februar 2026, Abschnitt 1.1.3 Ausblick bis 2028. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 43 – Seite 18 von 23 • Eine erhebliche Unsicherheit besteht bezüglich der prognostizierten Defizite der Gemeinden: Nach der finanzstatistischen Prognose des BMF reduziert sich das kommunale Defizit insgesamt geringfügig um 2 Mrd. € auf rund 30 Mrd. €. Einerseits erscheint ein deutlicherer Rückgang plausibel, da das aktuelle Defizit kaum mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben für Kommunen vereinbar sein dürfte. Dies lässt verstärkte Konsolidierungsanstrengungen erwarten, auf welche zudem die Länder bei ihrer Haushaltsaufsicht hinwirken müssten. Sollten die kommunalen Konsolidierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein, obliegt es den Ländern über höhere Zuweisungen eine angemessene Finanzausstattung ihrer Gemeinden sicherzustellen. Falls dies länderseitig durch über Schulden finanziert würde, hätte das indes keine Auswirkung auf das gesamtstaatliche Defizit. Andererseits indiziert die fiskalische Entwicklung im letzten Jahr eine Fortdauer des hohen kommunalen Defizits: Dieses ist im Jahr 2025 massiv um 9 Mrd. € angestiegen, begleitet von einer Zunahme der Kassenkredite – eine Entwicklung, die ebenfalls nicht zu den haushaltsrechtlichen Vorgaben für Kommunen passt. • Unsicherheit besteht auch hinsichtlich der Höhe und der Verwendung der Zuschüsse aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Sie sind nicht an höhere Investitionen gebunden und können auch noch für Investitionen abgerufen werden, die im Jahr 2025 begonnen wurden. Somit können sie im Ergebnis die Defizite von Ländern und Gemeinden senken. Insbesondere die hohen Gemeindedefizite könnten aus diesem Grund stärker sinken als in der BMF-Projektion unterstellt.10 • Als belastende Faktoren sind ungünstigere gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen anzuführen, die sich auch in der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung widerspiegeln: Wie oben dargestellt, führt dies für sich genommen zu einem etwas höheren Defizit – überwiegend aufgrund geringerer Einnahmen. Zudem blieben jüngst beschlossene, budgetbelastende Entlastungsmaßnahmen aufgrund gestiegener Treibstoffpreise in der BMF-Prognose unberücksichtigt; deren Effekt auf das Defizit 2026 wird jedoch als relativ moderat eingeschätzt. Einen weiteren Belastungsfaktor stellen die gerichtlichen Vorgaben für die Besoldung von Beamten und Beamtinnen dar. Hierbei ist festzustellen, dass das BMF diese Mehrausgaben offenbar nur für den Bund in der Berechnung berücksichtigt hat. • Die Schuldenquote steigt deutlich stärker als durch die prognostizierten Defizite angelegt. Die Deficit-Debt-Adjustments von rund 1 % des BIP erscheinen unter Berücksichtigung bekannter Erklärungen hoch. Insofern wäre aus Sicht des Beirats ein weniger starker Schuldenanstieg plausibel. Die um die EU-Verteidigungsausnahme bereinigte Defizitquote liegt nach der Schätzung des BMF bei 3½ %. Aus Sicht des unabhängigen Beirats könnte die bereinigte Quote bei einer sparsamen 10 Die ZDL erwartet für die Kernhaushalte der Länder deutlich höhere Defizite als das BMF. Es lässt sich nicht einordnen, was die ZDL- Einschätzung für das gesamtstaatliche VGR-Defizit bedeutet (s.o.). Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 – Seite 19 von 23 Haushaltsführung und dem Verzicht auf weitere nicht-gegenfinanzierte defiziterhöhende Maßnahmen die 3 %-Grenze merklich weniger oder gar nicht überschreiten. Die voranstehenden Einordnungen zur Defizitschätzung gelten auch in diesem Kontext, soweit sie sich nicht auf die ausgeklammerten Verteidigungsausgaben beziehen. Aus Sicht des Beirats könnte auch die Zuwachsrate der Nettoausgaben etwas niedriger ausfallen als vom BMF erwartet. Die BMF-Prognose liegt (etwas) höher als die Schätzung der GD11, welche die einzige veröffentlichte Vergleichsprognose der Nettoausgaben ist. Dabei liegen die angesetzten Zinsausgaben bei der BMF-Projektion etwas höher als bei der GD-Schätzung, was auf unterschiedliche Zinsstrukturannahmen zurückgeführt werden kann. Hingegen setzt das BMF niedrigere Ausgaben im Rahmen von EU-Förderprogrammen aber etwas höhere diskretionäre Einnahmemaßnahmen an als die GD. Hier dürfte die Schätzung des BMF auf einer aktualisierten Datenlage fußen. Teils könnten Ausgabenzuwächse, die in die Nettoausgaben eingehen, aber auch niedriger ausfallen als vom BMF veranschlagt (s.o). Der Unterschied in der Defizitschätzung zwischen GD und Bundesregierung ist dabei deutlich stärker als zwischen den Schätzungen der Nettoausgaben. Dies liegt daran, dass die GD eine günstigere Entwicklung bei den Einnahmen erwartet, die nicht mit diskretionären einnahmenseitigen Maßnahmen zusammenhängt. Die Angaben zu den Verteidigungsausgaben, die unter der NEC ausgenommen sind, sind im Detail nicht nachprüfbar. Ansonsten sind die Rechenschritte zur Ermittlung der Salden auf dem Kontrollkonto für den Beirat aber nachvollziehbar. Für Dritte erschließen sich die Werte indes aufgrund von Rundungen nur eingeschränkt. Der Beirat empfiehlt, dass der Stabilitätsrat die Transparenz erhöht, indem er mehr und präzisere Angaben zu den Ergebnissen und Projektionen öffentlich bereitstellt. • Generell ließen sich die Angaben besser nachvollziehen, wenn weniger stark gerundete Zahlen veröffentlicht werden (Beispiel: Relation des Defizits zum BIP auf eine Nachkommastelle statt auf Viertelprozentpunkte gerundet ausweisen). • Angesichts der absehbar hohen Bedeutung der Ausgaben für Verteidigung und nicht- militärische Investitionen für die Staatsfinanzen sind differenziertere Angaben dazu wichtig. Daher läge es nahe, die VGR-Bruttoinvestitionen künftig untergliedert nach Investitionen in Sachanlagen, Nicht-Sachanlagen und Vorratsänderungen auszuweisen, jeweils getrennt für den militärischen und nicht-militärischen Bereich. • Für die Nettoausgaben und das Kontrollkonto im Rahmen der EU-Regeln sollten die Daten und Rechnungen auch für Dritte nachvollziehbar veröffentlicht werden. Derzeit werden für die 11 Die NEC entschuldigt in der GD-Ableitung einen ähnlich großen Teil der Überschreitung der Ausgabenrate wie in der BMF-Ableitung (wobei die GD hier eine Prognose der Europäischen Kommission zu den Verteidigungsausgaben heranzieht, siehe GD #1-2026, S. 53, Tabelle 2.16). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 45 – Seite 20 von 23 Prognosejahre nur stark gerundete Angaben veröffentlicht. Die Liste der diskretionären einnahmenseitigen Maßnahmen und ihrer Effekte, die in die Rechnungen eingehen, sollten ebenfalls veröffentlicht werden. • Um zu bewerten, wie sich die Abflüsse aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in den Staatsfinanzen niederschlagen, sind zusätzliche Angaben nötig. Von Bedeutung ist zunächst, in welchem Umfang die Länder Mittel in einem Jahr abrufen und welcher Teil davon an die Gemeinden weiterfließt. Zudem sollten Informationen dazu vorliegen, in welchem Jahr die zugehörigen Investitionsausgaben angefallen sind bzw. anfallen. Zudem wäre die Entwicklung der sonstigen investiven Zuschüsse der Länder an ihre Kommunen zu dokumentieren (weil diese sich ändern können und die kommunalen Finanzierungsspielräume sich auch dadurch ändern können). Des Weiteren wäre die Entwicklung der Sachinvestitionen von Ländern und Gemeinden, jeweils von Kernhaushalten und Extrahaushalten zusammen, darzustellen. Nur mit entsprechenden Informationen lässt sich nachvollziehen, in welchem Maße die neuen Bundesmittel rechnerisch einen Anstieg der Sachinvestitionen bei Ländern und Gemeinden finanzieren oder deren Budgets entlasten. • Um die Prognose des Schuldenstands zu bewerten, sind quantitative Angaben zu den wichtigsten Deficit-Debt-Adjustments wie etwa Finanzvermögenserwerbe oder Weisungsgeschäfte der KfW nötig. 5. Schlussfolgerungen des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrates Der unabhängige Beirat hält die BMF-Prognose der Nettoausgaben im Jahr 2026 für im Grunde plausibel. Er stellt fest, dass die Nettoausgaben 2026 sehr viel schneller wachsen als im FSP vereinbart und dass dies nur zum Teil aus steigenden Verteidigungsausgaben resultiert. Die Nettoausgaben wachsen auf das Jahr gerechnet um rund 1¼ Prozentpunkte stärker als im FSP vorgegeben. Dieser Anstieg kann nur ungefähr zur Hälfte durch den Anstieg der Verteidigungsausgaben erklärt werden. Der Beirat sieht die EU-Vorgaben für die Ausgabenentwicklung einschließlich NEC und Kontrollkonto im Jahr 2026 aber nicht als verletzt an und teilt insofern die Einschätzung des Stabilitätsrates. Dass die Vorgaben nicht verletzt sind, liegt daran, dass das Ausgabenwachstum im Jahr 2025 deutlich unter der EU-Vorgabe lag und die NEC greift. Insofern ergibt sich im deutschen Kontrollkonto 2025 und 2026 zusammengenommen weiter ein „Guthaben“. Grundsätzlich dürfen auf dem Kontrollkonto sogar Fehlbeträge von bis zu 0,6 % des BIP (2026: 28 Mrd. €) auflaufen. Der Beirat bewertet die für Deutschland derzeit geltenden Vorgaben für die mittelfristige Ausgabenentwicklung insgesamt als für zu großzügig bemessen. Er empfiehlt, bei künftigen Fiskalplänen die EU-Regeln stringenter anzuwenden, um solide Staatsfinanzen verlässlich abzusichern. Die Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 – Seite 21 von 23 geringe fiskalische Bindungswirkung der Vorgaben wird insbesondere daran deutlich, dass Deutschland die Ausgabenvorgabe im Jahr 2026 einhält, während die Defizitquote – selbst unter Berücksichtigung der Verteidigungsausnahme (s. nächsten Absatz) – gleichzeitig den Referenzwert von 3 % des BIP überschreitet. Die aktuellen Vorgaben würden sogar eine weitere signifikante Ausweitung der Defizite in den kommenden Jahren erlauben.12 Der Beirat stellt fest, dass die 3 %-Grenze gemäß der BMF-Projektion 2026 überschritten wird, und zwar auch dann, wenn um die Verteidigungsausnahme bereinigt wird. Hier droht damit ein Defizitverfahren. Sofern eine Quote über, aber nahe an 3 % liegt und diese Überschreitung nur vorübergehend auftritt, wird ein Verfahren zwar nicht zwingend eröffnet, und es kann unter Umständen abgewendet werden (etwa unter Würdigung von einschlägigen Faktoren bei einer Prüfung). Diese Flexibilität aber nun bereits ohne weitere Begründungen einzukalkulieren, entspricht aus Sicht des Beirats nicht der Zielsetzung dieser Regelungen.13 Der Beirat empfiehlt, bedarfsweise Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen, um ein übermäßiges Defizit zu vermeiden. Er ist verwundert, dass der Stabilitätsrat trotz seiner Sorge, dass Deutschland die 3 %-Grenze unter der NEC überschreitet, keine Warnung an die Haushaltsverantwortlichen ausspricht und keine Vorschläge unterbreitet, wie eine Überschreitung abgewendet werden kann. Gemäß dem EU-Vertrag sind die Mitgliedstaaten zur Vermeidung von übermäßigen Defiziten verpflichtet. Nach Einschätzung des Beirats erscheint es möglich, die 3 %-Grenze unter der NEC einzuhalten, wenn sparsam gewirtschaftet wird und etwaige neue belastende Maßnahmen gegenfinanziert werden. Eine starke, diskretionäre Konsolidierung wäre hierfür nicht zwingend erforderlich. Ein wesentlicher Beitrag zur Defizitbegrenzung könnte darin bestehen, die neuen Schulden für Infrastruktur und Verteidigung nur für die planmäßig niedrigeren zusätzlichen Ausgaben in diesen Bereich einzusetzen. Der Beirat teilt die Kritik, dass die neuen diesbezüglichen Schulden bislang weit überwiegend zum Schließen von Haushaltslücken eingesetzt werden.14 Im Einklang mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Überprüfung der Ausgabeneffizienz sollten nicht zuletzt Subventionen und Förderprogramme einer systematischen Aufgabenkritik unterzogen werden. Über den Abbau marktverzerrender Maßnahmen hinaus gilt es, auch an anderen Stellen bestehende Effizienzpotenziale innerhalb des Gesamthaushaltes zu erschließen. 12 Vgl.: Deutsche Bundesbank: Öffentliche Finanzen, 1.3 EU-Regeln: Deutschland hat Plan vorgelegt Monatsbericht August 2025. Mehrere Faktoren sind maßgeblich dafür, dass die Ausgabenobergrenzen des FSP deutlich höher liegen als im 7-jährigen Referenzpfad der Europäischen Kommission unter Berücksichtigung der NEC: Hohe reale BIP-Wachstumsraten im Programmzeitraum durch „Glättung“ der Potenzialrate, relativ hohe Annahmen für den BIP-Deflator und ein „Backloading“ bei der Konsolidierung. 13Allerdings stimmten die europäischen Gremien dem deutschen FSP zu, dass (ohne zusätzliche Verteidigungsausgaben) für 2025 bis 2027 Defizitquoten über 3% enthielt. 14 Vgl. z.B.: Höslinger et al.: Warten auf den Investitionsschub: Erfüllt das Sondervermögen die Erwartungen?, ifo Schnelldienst April 2026; Deutsche Bundesbank: Öffentliche Finanzen, 3.1 Bund: Jahresabschluss 2025, Monatsbericht Februar 2026; Deutsche Bundesbank: Öffentliche Finanzen, 3.2 Bund: Defizit steigt 2026 weiter deutlich an, Monatsbericht November 2025; Sachverständigenrat: Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern, Kapitel 2, Jahresgutachten 2025/26; Deutsche Bundesbank: Öffentliche Finanzen, Exkurs: Gelockerte Schuldenbremse stabilitätswahrend ausgestalten, Monatsbericht Mai 2025. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 47 – Seite 22 von 23 Die aktuell stark steigende Schuldenquote gefährdet angesichts der besonderen Herausforderungen noch nicht per se die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen. Nach Auffassung des Beirats ist eine temporäre Ausweitung der Schuldenquote dann gerechtfertigt, wenn sie zweckgebunden zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen durch geänderte Verteidigungsbedarfe und zur Schließung des investiven Nachholbedarfs in der öffentlichen Infrastruktur eingesetzt wird. Allerdings empfiehlt der Beirat nachdrücklich, den Anstieg der Schuldenquote so weit wie möglich zu begrenzen und ihn im weiteren Verlauf wieder umzukehren. Hierzu würde beitragen, wenn die neuen Schulden für Verteidigung und Infrastruktur weit überwiegend in einen Anstieg solcher Ausgaben mündeten. Auch gilt es, den starken Anstieg der demografisch bedingten Belastungen zu begrenzen und die Wachstumsperspektiven durch Reformen zu stärken. Es ist auch ein grundlegender Eckpfeiler der EU-Regeln, erhöhte Schuldenquoten perspektivisch wieder zu senken. Abgesehen von den fiskalischen Herausforderungen hierzulande sollte Deutschland zudem seine Rolle als Stabilitätsanker für die EU und den Euroraum nicht gefährden. Der Beirat hält die nationalen Haushaltsregeln derzeit nicht für ausreichend wirksam und sieht daher Reformbedarf. Die aktuell geltenden nationalen Regeln sind ab 2030 nicht mehr kompatibel mit den EU-Fiskalregeln und sie sichern eine nachhaltige Entwicklung der Schuldenquote nicht ab.15 Aus Sicht des Beirats sollte die Verteidigungsausnahme im Grundgesetz im weiteren Verlauf (sukzessive) wieder entfallen. Dies sollte Kernbestandteil der Grundgesetz-Reform sein, welche die Bundesregierung für das laufende Jahr angekündigt hat. Die Reformkommission zur Schuldenbremse könnte zuvor entsprechende Reformoptionen erarbeitet haben. Andere konkrete Reformvorschläge liegen bereits auf dem Tisch.16 Die Abwägung des Für und Wider ist sicher keine einfache Aufgabe. Dies sollte Bundestag und Bundesrat aber nicht von einer stabilitätswahrenden Reform abhalten. 15 Vgl. z.B.: Deutsche Bundesbank: Wie die Schuldenbremse weiterentwickelt werden könnte, November 2025. 16 Vgl. Deutsche Bundesbank: November 2025, a.a.O.; Grimm, V. et al.: Die Schuldenbremse nach dem BVerfG-Urteil: Flexibilität erhöhen Stabilität wahren, Policy Brief 1/2024. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 – Seite 23 von 23 Der unabhängige Beirat des Stabilitätsrates am 30. April 2026 Prof. Dr. Thiess Büttner (Vorsitzender) Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Prof. Dr. Thomas Lenk (stellv. Vorsitzender) Universität Leipzig Dr. Imke Brüggemann-Borck Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin Dr. Geraldine Dany-Knedlik Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose Dr. Jana Kremer Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main Prof. Dr. Georg Milbradt Ministerpräsident a.D. Christian Schuchardt Deutscher Städtetag, Berlin Prof. Dr. Silke Übelmesser Friedrich-Schiller-Universität Jena Prof. Dr. Martin Werding Ruhr-Universität Bochum, Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Berlin. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 49 – TOP 2 der 35. Sitzung des Stabilitätsrates am 11. Mai 2026 Beschluss des Stabilitätsrates Eckpunkte für die Projektion im Rahmen der Überwachung der Einhaltung des Nettoausgabenpfades nach § 7 Stabilitätsratsgesetz Der Stabilitätsrat beschließt die Neufassung des Eckpunktepapiers, welche die Version vom 16. Dezember 2022 ersetzt. Die neuen Eckpunkte konkretisieren das Verfahren für die Projektion, die der Überwachung der Einhaltung des Nettoausgabenpfades nach § 7 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz (StabiRatG) zugrunde liegt. Zudem wird im neuen Eckpunktepapier der Inhalt der Beratungsunterlage beispielhaft dargestellt, die den Beschlüssen des Stabilitätsrats zu § 2 Absatz 1 Nr. 4 StabiRatG angehängt wird. Die Notwendigkeit der Neufassung des Eckpunktepapiers ergibt sich aus den Änderungen des Stabilitätsratsgesetzes und des Haushaltsgrundsätzegesetzes vom 20. Oktober 2025, BGBl. I 2025, Nr. 247, welche aufgrund der Reform des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes im Jahr 2024 erfolgten. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 – 2 Anlage zum Beschluss Eckpunkte für die Projektion im Rahmen der Überwachung der Einhaltung des Nettoausgabenpfades nach § 7 Stabilitätsratsgesetz (Fassung vom 11.05.2026) Nachfolgend werden das Verfahren für die der Überwachung zugrundeliegende Projektion und der Inhalt der Beratungsunterlage, die dem Beschluss des Stabilitätsrates angehängt ist, konkretisiert. Gemäß § 7 Absatz 2 Satz 3 Stabilitätsratsgesetz (StabiRatG) umfasst die zugrunde liegende Projektion einmal das laufende Jahr und einmal das laufende Jahr sowie, bei Vorliegen einer entsprechenden Finanzplanung des Bundes, die verbleibenden Jahre der Planungsperiode des mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans, mindestens aber die drei folgenden Jahre. Der Arbeitskreis Stabilitätsrat bereitet die Sitzungen des Stabilitätsrates vor (§ 9 Absatz 1 GO StabiRat). Vor den jeweiligen Sitzungen des Arbeitskreises tauschen sich Vertreter/-innen des BMF und der Länderseite, in der Regel vertreten durch die ZDL, über wesentliche Informationen für die Projektion des Öffentlichen Gesamthaushalts (bspw. über relevante Veränderungen von Einnahmen und Ausgaben in Kern- und Extrahaushalten, Annahmen zu Steuerrechtsänderungen) sowie – falls zeitlich möglich – auch über Komponenten zur Ableitung der gesamtstaatlichen Nettoausgaben aus. Auch entsprechend § 10 Absatz 4 Geschäftsordnung des Stabilitätsrats (GO StabiRat) weist das BMF in der Beratungsunterlage eine Projektion der Entwicklung folgender Größen aus: • Die Wachstumsraten der gesamtstaatlichen Nettoausgaben im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1263, gerundet auf ¼ Prozentpunkte gegenüber dem jeweiligen Vorjahr, • die Finanzierungssalden des Gesamtstaates sowie seiner Teilsektoren Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen in der Abgrenzung der VGR, gerundet auf ¼ Prozentpunkte des BIP, einschließlich Überleitungsrechnung aus dem Finanzierungssaldo des Öffentlichen Gesamthaushalts (haushaltsmäßige Abgrenzung) zur VGR-Größe, • den strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo in der Abgrenzung der VGR, gerundet auf ¼ Prozentpunkte des BIP, • den gesamtstaatlichen Maastricht-Schuldenstand, gerundet auf ¼ Prozentpunkte des BIP. Darüber hinaus wird die zugrunde liegende Projektion der gesamt-, finanz- und haushaltswirtschaftlichen Entwicklung des Öffentlichen Gesamthaushalts und der Teilsektoren ausgewiesen. Mit der Darstellung der kombinierten Auswirkungen von Kern- und Extrahaushalten der Teilsektoren auf die Entwicklung des Öffentlichen Gesamthaushalts wird Artikel 14 Absatz 1 der EU-Haushaltsrahmenrichtlinie (RL 2011/85/EU) umgesetzt. Zum Stichtag für die Projektionserstellung sind alle aktuellen Daten zur gesamt-, finanz- und haushaltswirtschaftlichen Entwicklung einschließlich Steuerschätzung zu berücksichtigen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 51 – 3 In Umsetzung von Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b) bis d) der EU-Haushaltsrahmenrichtlinie (RL 2011/85/EU) enthält die BMF-Projektion zusätzlich einmal jährlich folgende Angaben: • Ein Szenario unter Annahme einer unveränderten Politik, das zeigt, wie sich die Projektion ohne neue Maßnahmen für den Gesamtstaat sowie für die Ebenen Bund und Sozialversicherungen entwickeln würde (Buchstabe b)), • eine Darstellung der in der Projektion des BMF enthaltenen neuen Maßnahmen und ihrer mittelfristigen finanziellen Auswirkungen (Buchstabe c)), • eine Einschätzung zur Auswirkung der neuen Maßnahmen auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen (Buchstabe d)). Das BMF erläutert schriftlich in der Beratungsunterlage die Projektion und ihre zugrunde liegenden Annahmen sowohl in finanzstatistischer Abgrenzung als auch in Abgrenzung der VGR. Die Länder legen dem Arbeitskreis eine Projektion der Länderhaushalte aus ihrer Sicht vor, die ebenfalls Bestandteil der Beratungsunterlage wird. Der Arbeitskreis erörtert die BMF-Projektion des Öffentlichen Gesamthaushalts und die sich aus Sicht der Länder abzeichnende Finanzentwicklung der Länderhaushalte. Auf Grundlage der Projektion legt der Arbeitskreis dem Stabilitätsrat – zusammen mit der Beratungsunterlage – einen Beschlussvorschlag zur Überwachung der Einhaltung des festgelegten Nettoausgabenpfades vor. Beides wird auch dem unabhängigen Beirat zur Verfügung gestellt (§ 8 Absatz 2 GO StabiRat). In der Anlage sind beispielhaft ein Beschlussvorschlag des AK Stabilitätsrat sowie ein Übersichtsblatt der Beratungsunterlage dargestellt. Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 – 4 Anlage zum Eckpunktepapier: TOP 1 der x. Sitzung des Stabilitätsrates am xx.yy.20xx Beschlussvorschlag AK Stabilitätsrat Überwachung der Einhaltung des festgelegten Nettoausgabenpfades gemäß § 7 Stabilitätsratsgesetz Der Stabilitätsrat kommt zu der Einschätzung, dass… Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 53 – 5 Beratungsunterlage zu TOP 1 der x. Sitzung des Stabilitätsrates am xx.yy.20xx (Hinweis: Die Tabelle ist beispielhaft zu verstehen. Insbesondere variiert der dargestellte Zeithorizont gemäß §7 Absatz 2 StabiRatG.) Schätzung des Wachstums der Nettoausgaben, des Finanzierungssaldos und des Schuldenstands für den Gesamtstaat t-1 t t+1 t+2 t+3 in % ggü. Vorjahr Maximal erlaubtes Wachstum der Nettoausgaben laut finanzpolitischstrukturellem Plan Wachstum der Nettoausgaben in % des BIP Gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo (Maastricht) davon: Bund Länder Gemeinden Sozialversicherungen Struktureller gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo Schuldenstand (Maastricht) Bei besonderem Erläuterungsbedarf (bspw. aufgrund deutlich unterschiedlicher Auffassungen von Bund und Ländern über die Höhe der zu erwartenden Finanzierungssalden der Länder) stimmt der AK Stabilitätsrat einen entsprechenden Hinweis ab, der in die Beratungsunterlage aufgenommen wird. Beispiel: Die Länder schätzen den Finanzierungssaldo der Länderhaushalte in finanzstatistischer Abgrenzung wie folgt ein: Länder Drucksache 21/6172 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 – 6 Dies würde das Wachstum der Nettoausgaben (s.o.) nach Einschätzung der Länder [nicht / wie folgt] ändern: ... Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6172– 55 – Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen